Inhaltsübersicht
I. Entstehung
und Gegenstand
II. Bereiche
betriebswirtschaftlicher Analyse
III. Wirtschaftszweige
IV. Konzepte,
Theorien und Instrumente der betriebswirtschaftlichen Analyse
V. Perspektiven
der Betriebswirtschaftslehre in Forschung, Lehre und Praxis
I. Entstehung und
Gegenstand
1. Die Entwicklung der Betriebswirtschaftslehre
(BWL) zur wissenschaftlichen Disziplin
Darstellungen zur Geschichte der BWL weisen darauf hin, dass
sich schriftliche Beschreibungen einer ökonomischen Betriebsführung bereits im
alten Orient und in der Antike finden (vgl. Schneider,
Dieter 2001; Schneider,
Dieter 2002). Im Rahmen akademischer Disziplinen wurden Fragen des
betrieblichen Wirtschaftens seit dem Mittelalter als Teil der angewandten
Philosophie bzw. Ethik behandelt und später (ab dem 17. Jahrhundert) innerhalb
der Kameralwissenschaften sowie der sog. Handlungswissenschaft, die oft als
Vorläufer einer systematischen BWL bezeichnet wird (vgl. Leitherer,
Eugen 1974; Klein-Blenkers,
Fritz/Reiß, Michael 1993).
Ein gesondertes akademisches Fach war die BWL vor dem 20.
Jahrhundert nicht, sondern ein Teilgebiet der Staats- und
Verwaltungswissenschaften sowie ab dem 19. Jahrhundert der Nationalökonomie.
Zumeist wird die Gründung der Handelshochschulen (in Deutschland ab 1898) als
Beginn einer selbstständig etablierten BWL angesehen. Nach Dieter Schneider wurde allerdings „ an den Handelshochschulen in den
ersten 10 Jahren ihres Bestehens praktisch nichts gelehrt, was heute zur
Betriebswirtschaftslehre gezählt werden könnte “ (Schneider,
Dieter 2002, S. 52). Er sieht die einem eigenen Erkenntnisgegenstand
folgende Abgrenzung z.B. gegenüber Volkswirtschaftslehre und Rechtswissenschaft
erst ab 1912 verwirklicht.
In der Frühzeit des Faches konkurrierten auch noch verschiedene
Bezeichnungen miteinander, wie Handelswissenschaft, Privatwirtschaftslehre und
Einzelwirtschaftslehre, bis sich seit den 1920er-Jahren der vor allem von
Schmalenbach, Eugen geprägte Begriff Betriebswirtschaftslehre durchsetzte (vgl.
Albach, Horst
1990; Franz,
Heike/Kieser, Alfred 2002).
Relativ kurze Zeit nach der Entstehung von Handelshochschulen
wurden betriebswirtschaftliche Lehrstühle an Universitäten und Technischen
Hochschulen eingerichtet (Frankfurt a.M. 1914, Köln 1919, TH München 1923),
„ nachdem 1903 die Universität Zürich den Anfangsschritt in diese Richtung
unternommen hatte “ (Köhler,
Richard 1978, S. 181). Heute finden sich betriebswirtschaftliche
Lehrstühle an fast allen wissenschaftlichen Hochschulen des deutschsprachigen
Raums. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts gab es in Deutschland, Österreich und der
Schweiz 823 Hochschullehrerstellen für das Fach BWL (vgl. Oechsler,
Walter A. 2000).
2. Forschungsobjekte der BWL
Grundsätzlich befasst sich die BWL mit Institutionen, in
denen für bestimmte Ziele über knappe Mittel disponiert werden muss, sodass
sich Entscheidungsprobleme des wirtschaftlichen Ressourceneinsatzes und der
effizienten Zielerreichung ergeben. Dies gilt für verschiedene Typen von
Institutionen, die sich grob in die Kategorien der privaten und öffentlichen
Sach- oder Dienstleistungsanbieter sowie der privaten und öffentlichen
Haushalte einteilen lassen (vgl. Zelewski,
Stephan 1999). Kooperationen und Netzwerke solcher
Wirtschaftseinheiten sind als Untersuchungsgegenstand eingeschlossen.
Diese unter Knappheitsbedingungen wirtschaftenden
Institutionen werden in einem weiten Sinne Betriebe genannt. In der
Vergangenheit sind viele, zum Teil verwirrende Diskussionen über die
begriffliche Unterscheidung von Betrieb und Unternehmung geführt worden (vgl. Grochla,
Erwin 1993). Inzwischen hat sich weitgehend die Konvention
durchgesetzt, die für Fremdbedarfsdeckung tätigen Betriebe als Unternehmen oder Unternehmungen zu
bezeichnen, die zur Eigenbedarfsdeckung wirtschaftenden Betriebe hingegen als
Haushalte.
Eine BWL der privaten Haushalte ist nur wenig entwickelt.
„ Der weitaus größte Teil der Fachvertreter ist ? der Überzeugung, daß die
privaten Haushalte aus dem Gegenstandsbereich der Betriebswirtschaftslehre
auszuschließen sind “ (Stein, Johann
Heinrich von 1993, Sp. 471). Logisch zwingend ist dies, angesichts
des oben erwähnten grundlegenden Betriebsverständnisses, nicht. Es handelt sich
vielmehr um ein Basiswerturteil, wenn die wirtschaftlichen Probleme des
Haushalts aus dem Untersuchungsgegenstand ausgeblendet werden (vgl. Raffée, Hans
1993), z.B. wegen der im Vergleich zu Anbietern unterschiedlichen Zielsetzungen
und Marktverflechtungen. Da dies aber faktisch vorwiegend so geschieht, werden
heutzutage die Ausdrücke Betrieb und Unternehmen oder Unternehmung meist
synonym verwendet, wie sich dies auch bei vielen Beiträgen im vorliegenden Werk
feststellen lässt.
Entscheidungsprozesse in privaten Haushalten werden
allerdings in betriebswirtschaftliche Forschungsarbeiten zumindest insofern
einbezogen, als sie für die Absatzmöglichkeiten von Unternehmungen bedeutsam
sind.
Betriebe bzw. Unternehmungen sind als Untersuchungsgegenstand
das sog. Erfahrungsobjekt der BWL. Das gilt aber auch für andere
Fachdisziplinen, die sich z.B. unter juristischen, ingenieurwissenschaftlichen,
medizinischen, soziologischen oder sozialpsychologischen Gesichtspunkten mit
betrieblichen Tatbeständen beschäftigen. Insofern sind weitere Kriterien
erforderlich, um die besondere Forschungsperspektive der BWL zu kennzeichnen.
Die seit langem übliche Unterscheidung zwischen Erfahrungs- und
Erkenntnisobjekt ist nicht obsolet (vgl. Schweitzer,
Marcell 2004), wobei es um „ die typische Art der Fragestellung oder
Problemabgrenzung einer Disziplin “ geht (Chmielewicz,
Klaus 1994, S. 19).
Allerdings erscheint es unangebracht, das damit verbundene Auswahl- oder Identitätsprinzip so eng zu fassen, dass bestimmte Typen von
Betrieben letztlich aus dem Untersuchungsbereich ausgeschlossen blieben, wie
das der Fall wäre, wenn man sich nur am Postulat der Gewinnmaximierung (vgl. Wöhe,
Günter/Döring, Ulrich 2005) orientieren würde.
Allgemeiner lässt sich der Erkenntnisgegenstand der BWL
charakterisieren, wenn man von der Knappheit der verfügbaren Ressourcen
ausgeht, die grundsätzlich das Wirtschaften in betrieblichen Institutionen
bestimmt, und daran anknüpfend die Frage nach der Effizienz der Ziel-Mittel-Verhältnisse aufwirft. Dabei werden nicht
von vornherein bestimmte Zielinhalte postuliert, sondern diese ergeben sich aus
der empirischen Feststellung betrieblicher Zielsysteme sowie aus
Basiswerturteilen der Forscher, die durchaus eine Rolle für die Definition des
Forschungsgegenstandes spielen. Die verbindende Klammer der vielfältigen
Untersuchungsansätze, die daraus entstehen können, ist die jeweilige
Berücksichtigung von Input-Output-Beziehungen, die unter den Stichwörtern
Effizienz, Ergiebigkeit oder Wirtschaftlichkeit behandelt werden. „ Es kann
davon ausgegangen werden, dass das Ergiebigkeitsprinzip eine Ausprägung des
allgemeinen Rationalitätsprinzips darstellt “ (Schweitzer,
Marcell 2004, S. 56).
Damit wird keineswegs behauptet, dass sich alle mit
betriebswirtschaftlichen Aufgaben befassten Akteure tatsächlich effizient bzw.
im strengen Sinne rational verhalten. Aber die Frage nach der Ergiebigkeit kann
als gedanklicher Bezugspunkt für die beschreibende, explikative oder
praktisch-normative Analyse betriebswirtschaftlicher Vorgänge dienen.
3. Erkenntnisziele der BWL
Wie bei jeder Realwissenschaft kommen auch für die BWL
grundsätzlich folgende Forschungsabsichten in Betracht: Beschreibungs- bzw.
Ermittlungsziele, Erklärungs- und Prognoseziele sowie Gestaltungsziele im
Zusammenhang mit der Entscheidungsunterstützung (vgl. Chmielewicz,
Klaus 1994; Zelewski, Stephan
1999). Die deskriptive Forschung
dient der Erfassung realer Tatbestände auf der Grundlage zweckmäßiger
Begriffsbildungen und mit Hilfe klassifizierender bzw. typologisierender
Verfahren. Sie ist eine notwendige Vorstufe für Erklärungsversuche, da sie
Gegebenheiten im Erfahrungsbereich der Fachdisziplin zunächst einmal empirisch
feststellt und gedanklich ordnet. In diesem Sinne hat die Deskription in der
Frühzeit der BWL eine wesentliche Rolle gespielt. Für eine explikative Forschung ist die Beschreibung aber nicht ausreichend.
Wenn nach Erklärungen für das
Auftreten bestimmter Sachverhalte gesucht wird, sind Generalisierungen
erforderlich, die grundsätzliche Zusammenhänge (z.B. in Form von
Wenn-Dann-Beziehungen) aufzeigen und von daher eine Ableitung erlauben, warum ein Tatbestand – etwa eine
bestimmte Nachfragerreaktion auf eine absatzpolitische Maßnahme – unter
gegebenen Umständen aufgetreten ist. Dies ist der Aufgabenbereich der Theoriebildung, wobei die Theorien in
einer Realwissenschaft empirisch prüfbar sein sollten. Zur Erklärung geeignete,
generalisierende Wenn-Dann-Aussagen können grundsätzlich für Prognosezwecke
herangezogen werden (obgleich es auch Prognoseverfahren ohne Rückgriff auf
theoretische Grundlagen gibt).
Aus empirisch bewährten Theorien lassen sich unter
Gestaltungsgesichtspunkten pragmatische Folgerungen ziehen, die zur technologischen oder praktisch-normativen Forschung gezählt
werden. Zwar werden immer wieder auch Gestaltungsvorschläge ohne theoretische
Basis vorgelegt, z.B. aufgrund beschreibend gesammelter bisheriger Erfahrungen.
Sie haben dann aber eher Rezeptcharakter ohne tiefer gehende Begründung.
In früheren Perioden der BWL gab es heftige Diskussionen, ob
das Fach sich auf die reine Theoriebildung beschränken oder sich als angewandte
Disziplin verstehen sollte. So hat z.B. Wilhelm
Rieger vehement den Standpunkt vertreten, dass sich eine Wissenschaft auf
die theoretische Erklärung des Gegebenen zu beschränken habe. Eugen Schmalenbach hingegen hat die BWL
als eine anwendungsbezogene Kunstlehre gesehen (vgl. Franz,
Heike/Kieser, Alfred 2002). Heute besteht weitestgehende Einigkeit,
dass die BWL sowohl Erklärungs- als auch Gestaltungsziele verfolgt; unabhängig
davon, welches Wissenschaftsprogramm (z.B. entscheidungsorientierter,
systemorientierter, institutionenökonomischer, verhaltenswissenschaftlicher
Ansatz etc.) im Einzelnen verfolgt wird (vgl. Meffert,
Heribert 2002; Schanz,
Günther 2004). Die zuletzt genannten Ansätze schließen sich im
Übrigen keineswegs gegenseitig aus, sodass beispielsweise die
institutionenökonomische Sichtweise mit der Entscheidungsorientierung verknüpft
werden kann.
Im Rahmen praktisch-normativer Aussagen sind Optimierungsstudien von besonderer
Bedeutung. Sie folgen dem Effizienz- oder Ergiebigkeitskriterium (s.o.) am
offenkundigsten. Letzteres kann aber bei sehr komplexen und/oder durch
unvollkommene Information geprägten Entscheidungsaufgaben ebenso herangezogen
werden, obwohl nicht mit der Gewissheit, die eindeutig beste aller möglichen
Lösungen zu finden.
Auch für theoretisch-explikative Untersuchungen in der BWL
empfiehlt es sich, den Auswahlgesichtspunkt der Effizienz nicht aus dem Auge zu
verlieren. Zum einen lassen sich tatsächlich ablaufende Entscheidungsprozesse
in Betrieben, welche die BWL beschreibt und zu erklären sucht, nach ihrer
Übereinstimmung mit Rationalitätsgrundsätzen oder Abweichungen hiervon
kennzeichnen. Zum anderen kann es eine Richtschnur für die Anlage explikativer
Studien sein, dabei deren zumindest mittelbare Relevanz für effizientes
Wirtschaften zu beachten (z.B. bei Untersuchungen von Konsumentenverhalten die
Verhaltenskonsequenzen für die betriebswirtschaftliche Zielerreichung; ähnlich Elschen,
Rainer 1982). Dadurch wird einer Beliebigkeit bei der Auswahl von
Forschungsproblemen vorgebeugt.
4. Allgemeine und Spezielle BWL
Die Ausweitung und Vertiefung der betriebswirtschaftlichen
Wissensgebiete und die damit einhergehende Arbeitsteilung haben in den letzten
Jahrzehnten zu einer zunehmenden Spezialisierung geführt. Studierende können
grundsätzlich, wenn auch an den einzelnen Hochschulen in unterschiedlicher
Auffächerung, zwischen einer Vielzahl von Speziellen Betriebswirtschaftslehren
wählen. Diese gliedern sich im Wesentlichen nach Wirtschaftszweigen (z.B.
Handelsbetriebslehre, Industriebetriebslehre usw.) oder nach betrieblichen
Funktionsbereichen (z.B. Beschaffung, Finanzierung etc.), wozu auch sog.
Querschnittsfunktionen wie beispielsweise Organisation zählen (vgl. Bellinger,
Bernhard 1993). Demgegenüber wird die Allgemeine BWL, zunächst einmal
recht abstrakt, „ als gemeinsames Dach über allen betriebswirtschaftlichen
Teildisziplinen, ganz gleich, ob sie nach Wirtschaftszweigen oder nach
Funktionen ausgegliedert sind “ umschrieben (Wöhe, Günter
1990, S. 224). Es bleibt die Frage, welche konkreten Inhalte das „ Allgemeine “
ausmachen. Wenn es nur die Restmenge dessen wäre, was in den
Spezialisierungsfächern nicht geboten wird (z.B. die Wahl der Rechtsform einer
Unternehmung oder Unternehmenszusammenschlüsse), würde dabei jegliche
Systematik fehlen.
Die Diskussion über Sinn und Inhalt einer Allgemeinen BWL
wurde nach der Jahrestagung des Verbandes der Hochschullehrer für
Betriebswirtschaft in Münster (1989) neu belebt. Dort wurde gefordert: „ Die
Ausbildung in Allgemeiner Betriebswirtschaftslehre muß einerseits einen
Überblick über das Fach vermitteln (Überblicksfunktion) und andererseits den
Zusammenhang zwischen den Elementen des Faches verdeutlichen
(Integrationsfunktion) “ (Hochschullehrer
für Betriebswirtschaftslehre und Mitarbeiter der Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, 1989, S.
657). Dem wird entgegengehalten, dass die Integration nicht gelingen kann, wenn
kein umfassender „ Theorienstamm “ vorliegt (Schneider,
Dieter 1990, S. 275), aus dem sich die Verzweigungen der Speziellen
Betriebswirtschaftslehren entwickeln können. Es wird die Gefahr gesehen, dass
sonst die Allgemeine BWL lediglich einen „ mehrfachen \'Dünnaufguss\' der
funktional spezialisierten Betriebswirtschaftslehren, angereichert mit einigen
übergreifenden Fragestellungen “ darstelle (Elschen,
Rainer 1995, S. 205) bzw. einen „ Ramschladen für alles, was in den
Speziellen Betriebswirtschaftslehren keinen Platz hat “ (Elschen,
Rainer 1995, S. 226).
Jüngere Arbeiten lassen das Bemühen erkennen, einen
gemeinsamen Theorienstamm als Kerninhalt einer Allgemeinen BWL zu umreißen
(vgl. Schauenberg,
Bernd 2005; Haase,
Michaela 2000). Ein solcher Ansatz ist die Institutionenökonomik.
Theoriemonismus erscheint allerdings weder realitäts- noch problemadäquat.
Anzustreben bleibt, allen Studierenden der BWL – gleich
welcher Spezialisierungsrichtung – ein gemeinsames Grundverständnis für
betriebswirtschaftliche Problemzusammenhänge zu vermitteln.
II. Bereiche
betriebswirtschaftlicher Analyse
1. Analysedimensionen
Um die in Unternehmungen durchgeführten wirtschaftlichen
Prozesse zu analysieren, sind diese nach geeigneten Kriterien zu
systematisieren. Dazu erscheint es zweckmäßig, von den verschiedenen Aufgaben
auszugehen, die in diesen Prozessen durchgeführt werden. Diese sind einmal
unmittelbar darauf gerichtet, sachliche Unternehmenszwecke zu erreichen und
Produkte in Form von Sach- oder Dienstleistungen zu erstellen. Nach diesem
Merkmal lassen sich allgemein Funktionen oder Leistungsprozesse herausarbeiten,
die sich praktisch in allen Profit- oder Nonprofit-orientierten Unternehmungen
finden lassen.
In Unternehmungen arbeiten in der Regel Menschen zusammen, um
unter Nutzung materieller und immaterieller Ressourcen Güter zu erstellen und
zu verwerten. Um die hierbei durchgeführten Aktivitäten im Hinblick auf
gemeinsame Ziele möglichst effizient zu gestalten, nutzt man Instrumente der
Führung bzw. des Managements. Mit ihnen werden die unmittelbar produktbezogenen
Prozesse gesteuert.
Jede Unternehmung ist in ein wirtschaftliches und
gesellschaftliches Umfeld eingebunden. Sie ist einer wirtschaftlichen und
politischen Rahmenordnung unterworfen und bezieht die in den
Herstellungsprozessen eingesetzten Güter von Märkten. Zugleich möchte sie ihre
Produkte auf Absatzmärkten verkaufen und ggf. hierdurch monetäre Erfolge
erzielen oder im Falle einer nichtmonetären Zielsetzung ihre Ausgaben bzw.
zumindest einen Teil von diesen decken. Entsprechend Abb. 1 bilden die
betrieblichen Funktionen, die Führung bzw. das Management und die
Umfeldbeziehungen drei Analysedimensionen, mit denen sich das laufende
betriebswirtschaftliche Geschehen in den unterschiedlichsten Unternehmungen
durchleuchten lässt.
Abb. 1: Analysedimensionen
Verfolgt man die Entwicklung von Unternehmungen über einen
längeren Zeitraum, so wird eine weitere Dimension erkennbar. Beispielsweise
entstehen einzelwirtschaftliche Institutionen nicht von selbst, sondern beruhen
auf spezifischen Aktivitäten der Gründung. Von dieser bis zu dem ebenfalls
immer wieder beobachtbaren Ende von Unternehmungen durch Insolvenz und
Liquidation kann man mehrere charakteristische Unternehmensphasen kennzeichnen.
2. Funktionen
Als grundlegende Funktionen für die Herstellung und
Verwertung materieller und immaterieller Produkte lassen sich Beschaffung,
Produktion und Absatz bzw. Marketing unterscheiden (Bitz,
Michael/Domsch, Michel/Ewert, Ralf et al. 2005). Ihnen liegen
Prozesse der Forschung und Entwicklung zugrunde, in denen (neue) Konzepte für
die Gestaltung der Produkte und Prozesse erarbeitet werden. Aufgrund der
Umweltbelastung hat die Entsorgung eine zunehmende Bedeutung erlangt.
Diese Aufgaben der Konzeptionierung, der Versorgung mit
Einsatzgütern z.B. an Material, Personal und Informationen, deren Kombination
und Verarbeitung sowie Verwertung auf Absatzmärkten sind unabhängig von der Art
der Leistungserstellung zu erfüllen. Sie lassen sich in Industriebetrieben
ebenso wie bei Dienstleistungsproduktion oder in Kulturbetrieben beobachten.
Mit diesem realen Umlaufprozess ist stets ein nominaler Prozess der
Finanzierung und Investition verbunden (Kosiol, Erich
1966, S. 115 f.), weil zu seiner Durchführung Finanzmittel in die Verfügung der
Unternehmung gelangen und von dieser eingesetzt werden müssen.
Jede Unternehmung versucht, mit den realen und nominalen
Prozessen der Gütererstellung ihre Erfolgspotenziale auszunutzen und einen
zusätzlichen Wert zu schaffen. Ihre Prozesse sind damit in eine umfassende
Wertschöpfungskette von ihren Vorlieferanten bis zum Verbraucher eingebunden.
Diese Beziehungen werden im Supply Chain Management explizit aufgegriffen.
3. Führung / Management
Führung bzw. Management beinhaltet die zielorientierte
soziale Einflussnahme zur Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben (Wunderer,
Rolf/Grunwald, Wolfgang 1980, S. 62). Auf sie ist eine Reihe von
Aktivitäten gerichtet, zu deren Wahrnehmung ein reichhaltiges Instrumentarium
zur Verfügung steht. Maßgebend für die grundsätzliche Ausrichtung einer
Unternehmung sind insbesondere die Unternehmensverfassung mit der Struktur der
Führungsorgane, die von der Rechtsformwahl abhängen, und die
Unternehmenskultur. Sie stellen wesentliche Komponenten der Corporate
Governance dar. Die Analyse und Begründung der in ihnen enthaltenen Grundsätze
der Unternehmensführung bildet einen Problembereich der Unternehmensethik (vgl.
Küpper,
Hans-Ulrich 2006, S. 157 ff.).
Neben diesen Führungsaufgaben mit grundlegendem Charakter
gibt es eine Vielzahl von Aktivitäten, durch welche die laufenden
Unternehmensprozesse gelenkt werden. Als wichtigste Arten oder Führungs- bzw.
Managementteilsysteme haben sich die Organisation, die Planung und Kontrolle,
die Personalführung, die Informationsversorgung und das Controlling
herausgebildet (vgl. Küpper,
Hans-Ulrich 2005, S. 28 ff.). Während Aufbau- und Ablauforganisation
die Beziehungen zwischen den zur Gütererstellung und -verwertung erforderlichen
personellen, materiellen und informationellen Komponenten regeln und diesen
über die Wahl einer Organisationsform eine Struktur geben, dient die Planung
der gedanklichen Analyse künftiger Prozesse. Ihre Teilbereiche können in eine
Integrierte Unternehmensplanung münden. Um in der Planung optimale Strategien
und Alternativen herauszufinden, benötigen Unternehmungen Zielsysteme. Wichtige
Informationen für die Planung können aus der Kontrolle gewonnen werden, die als
Interne Revision vor allem Fehler aufdecken soll. Während diese Aktivitäten
Strukturen bereitstellen, mit denen die Entscheidungs- und Handlungsträger
geführt werden, ist die Personalführung auf eine unmittelbare
Verhaltensbeeinflussung beispielsweise mit Hilfe von Anreizsystemen gerichtet.
Um diese Führungsaufgaben zielorientiert vornehmen zu können,
benötigt man eine Vielzahl von Informationen. Diese werden durch
verschiedenartige Informationssysteme bereitgestellt, zu denen vor allem die
Unternehmensrechnung mit ihren Teilsystemen der Finanz- sowie der
Investitionsrechnung, Bilanzierung sowie Kosten- und Erlösrechnung (vgl. Ewert,
Ralf/Wagenhofer, Alfred 2005; Schweitzer,
Marcell/Küpper, Hans-Ulrich 2003), aber auch Früherkennungssysteme,
Management-Informationssysteme, Wissensmanagement und Marktforschung gehören.
Die effiziente Verarbeitung, Speicherung und Bereitstellung ihrer Daten erfolgt
mit EDV-gestützten Anwendungssystemen, denen leistungsfähige Datenbanksysteme
zugrunde liegen. Eine Kernaufgabe des Controlling, mit dem eine zielgerichtete
Steuerung der Unternehmung gesichert werden soll, kann in der Koordination dieser
Führungsteilsysteme gesehen werden (Küpper,
Hans-Ulrich 2005, S. 30 ff.).
4. Umfeldbeziehungen
Unternehmungen bewegen sich in einem natürlichen,
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umfeld, aus dem sie ihre Einsatzgüter
beziehen und an das sie ihre Leistungen abgeben, das ihnen aber auch
Rahmenbedingungen vorgibt. Dies gilt für alle Arten von Unternehmungen, also
auch für Nonprofit-Organisationen und Öffentliche Betriebe, wird jedoch an der
Einbettung erwerbswirtschaftlicher Unternehmungen in verschiedene Märkte
besonders deutlich. Strenge Bedingungen werden durch die Rechtsordnung gesetzt,
zu denen vor allem das Arbeitsrecht, der Gewerbliche Rechtsschutz, das
Kapitalmarktrecht und das Medienrecht gehören. Für die Bilanzierung und die
Besteuerung sind die im Handels- und Gesellschaftsrecht festgelegten
Rechnungslegungsgrundsätze und das Steuerrecht bestimmend. Zunehmende Bedeutung
haben Vorschriften für Datenschutz und Datensicherung sowie zum Umweltschutz
(Umweltschutz und Unternehmung) erlangt. Im Rahmen der europäischen Einigung
(Europäische Union und Unternehmung) und der Globalisierung kommt es in verschiedenen
Bereichen wie z.B. der Rechnungslegung zu einer internationalen
Vereinheitlichung des rechtlichen Rahmens. Teilweise werden die
Rechtsvorschriften von den Organen der Europäischen Union gesetzt und übt diese
starke Impulse aus, die z.B. über eine Regulierung zu mehr Wettbewerb oder
wettbewerbsähnlichen Verhältnissen in der Telekommunikation oder bei Strom, Gas
und Finanzprodukten führen sollen. Für die Einhaltung der entsprechenden
rechtlichen Vorschriften sind Aufsichts- und Regulierungsbehörden wie
beispielsweise die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die
Bundesnetzagentur u.a. eingerichtet. Ein spezifisches Problem stellt die
Wirtschaftskriminalität dar, das besonders bei Öffentlichen Betrieben hohe
gesellschaftliche Aufmerksamkeit erfährt und im Hinblick auf internationale
Beziehungen durch unterschiedliche Rechts- und Moralsysteme verschärft wird.
Hieran wird erkennbar, in welchem Maße unternehmerisches
Handeln in rechtliche Beschränkungen eingebunden ist, die einerseits vom Standort
der Unternehmungen und andererseits davon abhängig sind, auf welchen Märkten
sie sich bewegen. Der Unternehmenszweck besteht bei erwerbswirtschaftlichen und
anderen Unternehmungen darin, bestimmte Produkte oder Leistungen bis hin zu
Ausbildung, Krankenversorgung oder öffentlichen Serviceaufgaben bereitzustellen
und ggf. monetär zu verwerten. Hierzu sind die Kenntnis des
Konsumentenverhaltens sowie von Lebenszyklen ihrer Produkte wichtig und dienen
Marktveranstaltungen der Kontaktaufnahme mit gegenwärtigen sowie potenziellen
Kunden und anderen Partnern. Auf den breiteren Kreis der Öffentlichkeit sind
die Public Relations gerichtet. Eine herausragende Bedeutung spielt für
praktisch alle Unternehmungen der Arbeitsmarkt, weil die Mitarbeiter ein maßgebliches
Erfolgspotenzial und zugleich einen wesentlichen Kostenfaktor darstellen.
Aufgrund der Regelungen zu Tarifautonomie und Mitbestimmung haben sich private
Unternehmungen wie öffentliche Betriebe auch mit den Gewerkschaften auseinander
zu setzen. Diese bilden zusammen mit den Betriebsräten die Vertretung der
Mitarbeiter, denen auf Unternehmensseite verschiedene Verbände beispielsweise
der Arbeitgeber, der Industrie, des Handels und des Handwerks gegenüberstehen.
5. Unternehmensphasen
Unternehmungen sind Institutionen, mit denen bestimmte Zwecke
verfolgt werden. Deshalb werden sie bewusst geschaffen und können auch
untergehen. Die hierbei zu treffenden Entscheidungen haben einen konstitutiven
Charakter und lassen sich bestimmten Phasen ihres Bestehens zuordnen. Diese
beginnen mit der Gründung, in der grundlegende Entscheidungen über das
strategische Geschäftsfeld, die Eigentümerstruktur, die Finanzierung,
Organisation usw. zu treffen und rechtsformabhängige gesetzliche Vorschriften
zu beachten sind. Zu den grundsätzlicheren Maßnahmen während der laufenden
wirtschaftlichen Betätigung gehören Entscheidungen über Outsourcing und
Insourcing sowie eine Restrukturierung. Mit ersteren wird das Produktions- und
Leistungsprogramm einer Unternehmung verändert, indem Teile davon nicht mehr
selbst erstellt, sondern von außen bezogen werden oder umgekehrt der Übergang
auf Eigenfertigung erfolgt. Restrukturierungen zielen auf eine Veränderung der
betrieblichen Prozesse und Organisation ab, die sich insbesondere in Krisensituationen
als unabdingbar erweisen kann.
Auf eine Übernahme ganzer Unternehmungen sind Mergers &
Acquisitions gerichtet. Wenn diese gegen den Willen des bisherigen Managements
erfolgen, kommt es zu einer feindlichen Übernahme. Ein vollständiger Zusammenschluss
von Unternehmungen wird im Fall einer Fusion vollzogen. Sie bildet den höchsten
Grad von Unternehmenskooperationen. Gerät eine Unternehmung in wirtschaftliche
Schwierigkeiten, sind in der Regel Einschnitte und Veränderungen vorzunehmen,
welche über die üblichen Investitions- und Finanzierungsentscheidungen deutlich
hinausgehen. Existenzielle Probleme deuten sich bei erwerbswirtschaftlichen
Unternehmungen in der Entstehung von Verlusten an. Durch sie wird das
Eigenkapital einer Unternehmung verringert. Zugleich reduzieren sie die
Kreditfähigkeit und können sich bei börsennotierten Gesellschaften in
Rückgängen des Börsen- und damit Marktwertes niederschlagen. Wenn eine
Unternehmung durch derartige oder andere Entwicklungen beispielsweise eines
starken Wachstums in die Situation einer Insolvenz gerät, in der sie ihre
Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, ist ihre Leitung durch die
Rechtsordnung verpflichtet, einen Konkurs anzumelden. In einer solchen Phase
kann ihre Existenz gerettet werden, wenn eine Sanierung durchführbar ist. Diese
umfasst Maßnahmen, durch welche die Gewinnzone wieder erreicht und die
Unternehmung zahlungsfähig werden soll. Sofern sich dies als unmöglich erweist,
ist eine Liquidation unausweichlich.
III. Wirtschaftszweige
1. Ausrichtung der BWL auf Wirtschaftszweige
Die Wirtschaft hat in den vergangenen Jahrhunderten national
wie international eine immer größere Bedeutung erlangt. Während lange
Landwirtschaft und Handel das wirtschaftliche Geschehen bestimmten, führte seit
Anfang des 19. Jahrhunderts die Industrie (Industriebetriebe) mit dem
technischen Fortschritt zu einem starken Aufschwung. Die eigenständige
Entwicklung der Betriebswirtschaftslehre im 20. Jahrhundert (vgl. Schneider,
Dieter 2001, S. 189 ff.) war deshalb zuerst auf diese
Wirtschaftszweige ausgerichtet.
Zwar gibt es ein hohes Maß an Übereinstimmung im Hinblick auf
die in Betrieben bzw. Unternehmungen ablaufenden Prozesse sowie deren Führung,
Phasen und Umfeldbeziehungen. Dennoch hängt die konkrete Ausprägung dieser
Dimensionen in hohem Maße von der Unternehmenstätigkeit und dem
wirtschaftlichen Umfeld ab, in dem sich diese bewegen. Bestimmend hierfür ist
vor allem, welche Produkte oder Leistungen sie als Unternehmenszweck erstellen
und verwerten möchten. Auf die Art der Produktion und ihre wirtschaftlichen
Gestaltungsmöglichkeiten haben natürliche Zusammenhänge einen wesentlichen
Einfluss, die in naturwissenschaftlichen und technischen Gesetzmäßigkeiten
beispielsweise für die Erzeugung von Agrar- bzw. Industriegütern oder in
sozialen Regeln für die Behandlung von Personen bei Dienstleistungen liegen.
Von ihnen hängen vielfach einerseits die für die Produktion benötigten und zu
beschaffenden Güter, andererseits auch die Ausprägung der Absatzmärkte und
ihrer Teilnehmer ab.
Bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts hinein stand
dabei die institutionelle Gliederung mit der Ausrichtung auf die
Wirtschaftszweige im Vordergrund. Industrie-, Handels- und Bankbetriebslehre
wurden neben Handwerksbetriebslehre und anderen zu wichtigen
betriebswirtschaftlichen Fächern, die neben die Allgemeine BWL traten. Im
Hinblick auf die Bedingungen der Land- und Forstwirtschaft hat sich an den
Landwirtschaftlichen Hochschulen wie in Hohenheim oder Weihenstephan eine
eigenständige Agrarökonomie formiert, während man sich mit dem Bergbau
insbesondere an den Bergakademien wie in Clausthal-Zellerfeld und Freiberg
befasst.
Die Gliederung einer Volkswirtschaft in Wirtschaftszweige,
wie sie den Statistiken des Statistischen Bundesamtes (vgl. Statistisches
Bundesamt, 2006) zugrunde liegt, hat sich aus dem Gewicht einzelner
Gewerbe heraus entwickelt. In diesen werden Land- und Forstwirtschaft
einschließlich Fischerei, Baugewerbe, Verarbeitendes Gewerbe, sonstiges
Produzierendes Gewerbe, Handel, Gastgewerbe und Verkehr, Finanzierung,
Vermietung und Unternehmensdienstleistungen sowie öffentliche und private
Dienstleister unterschieden. Eine Übersicht über die in diesen Zweigen
beschäftigten Personen während der letzten Jahrzehnte lässt die Verschiebung
zum Dienstleistungssektor erkennen.
Abb. 2: Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen
Die Unternehmungen innerhalb der Wirtschaftszweige kann man
nach ihrer Größe, Struktur und weiteren Merkmalen klassifizieren. Aufgrund
ihrer starken Verbreitung verdienen Mittelständische Unternehmungen eine
besondere Beachtung, während viele Konzerne wegen ihrer Größe einen besonderen
wirtschaftlichen und ggf. politisch-gesellschaftlichen Einfluss besitzen.
2. Ausweitung des Dienstleistungssektors
Im Hinblick auf die erstellte Leistung trennt man
üblicherweise zwischen Sach- und Dienstleistungen. Erstere sind materieller Art
und können unabhängig vom Verwender hergestellt sowie gelagert werden. Zu ihnen
gehören Rohstoffgewinnungs-, Produktionsmittel- und Verbrauchsgüterbetriebe
(vgl. Wöhe,
Günter/Döring, Ulrich 2005, S. 6 ff.). Das zentrale Merkmal von
Dienstleistungen besteht neben ihrer Immaterialität darin, dass sie ohne das
Objekt als externem Faktor, an dem der Dienst zu vollziehen ist, nicht zustande
kommen. So verlangt ein Transport die Verfügbarkeit des zu befördernden materiellen
Gutes, Menschen oder Informationszeichens.
Dienstleistungen haben in den vergangenen Jahrzehnten einen
zunehmenden Anteil der Gesamtwirtschaft eingenommen. Traditionell spielte der
Handel schon immer eine große Rolle. Mit Industrialisierung und Technologisierung
ist die Infrastruktur der Länder ausgebaut worden und sind verschiedenartige
Verkehrsbetriebe entstanden. Der Aufschwung der Wirtschaft hat die Entwicklung
leistungsfähiger Bank- und Versicherungsbetriebe erfordert. Dem ist in der
Betriebswirtschaftslehre mit der Herausbildung entsprechender spezieller
Ausrichtungen Rechnung getragen worden. Deshalb sind neben die
Handelsbetriebslehre insbesondere die Verkehrs-, Bank- und
Versicherungsbetriebslehre getreten. Auch Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
sind wegen der hohen Bedeutung von Steuern und Jahresabschlussprüfung für
Unternehmungen schon lange im Fach verankert. Mit der Entstehung vielfältiger
Finanzierungsinstrumente sind neben Börsen weitere Finanzdienstleister
entstanden. Ihr Gewicht ist vor allem auf die Globalisierung und die modernen
Informations- und Kommunikationstechniken zurückzuführen. Letztere stellen
gegenwärtig einen wesentlichen Treiber der technologischen Entwicklung dar. Auf
ihn sind das Entstehen von E-Business und die Ausweitung von Medienbetrieben
zurückzuführen. Viele, vor allem größere Unternehmungen lassen sich durch
Consultingunternehmen extern beraten.
Dienstleistungen können auf den Umgang mit immateriellen
Gütern wie Informationen, Geld oder Risiken gerichtet sein. Sie können aber
auch mit materiellen Objekten erfolgen. Dies gilt beispielsweise für den
Verkehrs- und Transportbereich. In ihm hat man erkannt, dass im Sinne der
Logistik die gesamten Güterflüsse in den Blick genommen werden müssen. Mit den
sich ergebenden unternehmensübergreifenden Aufgaben befassen sich spezielle
Logistikdienstleister. Die Veränderung in der Altersstruktur der Bevölkerung
ist ein Grund dafür, warum Tourismusbetriebe mehr in den Blick kommen. Bei
Netzbetreibern besteht die Leistung i.d.R. in der Bereitstellung eines
immateriellen oder materiellen Gutes wie Informationen bzw.
Kommunikationsmöglichkeiten im Internet oder Wasser bzw. Strom. Dazu wird
jedoch ein physisches Leitungsnetz oder ein mit physischen Geräten betriebenes
Informationsnetz benötigt. Die von der Unternehmung bereitgestellte
Dienstleistung liegt in dessen Nutzung. Da die Installation derartiger Netze
vielfach hohe Investitionsausgaben erfordert und es über einen langen Zeitraum
mit begrenzten laufenden Ausgaben genutzt werden kann, entstehen häufig
monopolartige Strukturen, die Probleme der Regulierung aufwerfen. Auch in der
Immobilienwirtschaft bilden Gebäude und Grundstücke als Sachgüter den
Hintergrund für verschiedenartige Dienstleistungen durch Makler, Architekten, Statiker
usw. bis hin zum Facility Management, das sich mit den Aufgaben befasst, die
bei der Nutzung und Erhaltung von Immobilien anfallen.
Diese Beispiele lassen erkennen, dass die große Bedeutung von
Dienstleistungen in der Gesellschaft und die Konsequenzen ihrer Merkmale für
betriebswirtschaftliche Probleme zu einer immer stärkeren Differenzierung in
diesem Bereich führen.
3. Institutionen im Nonprofit- und öffentlichen
Bereich
Der öffentliche Bereich bildet seit langem einen Gegenstand
betriebswirtschaftlicher Analyse, der vielfach im Rahmen einer speziellen BWL
betrachtet wird. Öffentliche Betriebe umfassen Unternehmungen und
Haushaltungen, die sich voll oder teilweise in staatlichem Eigentum befinden.
Zu ihnen gehören insbesondere Bildungsbetriebe wie die Staatlichen Hochschulen
sowie Krankenhäuser und viele Kulturbetriebe. Soweit der Staat (wesentlicher)
Träger dieser Institutionen ist, werden sie nicht erwerbswirtschaftlich
geführt. Meist sind ihnen durch Gesetze eigenständige Ziele wie die Förderung
von Forschung, Lehre und Weiterbildung vorgegeben. Jedoch spielt die
Wirtschaftlichkeit für sie auch eine wichtige Rolle, und man versucht in
zunehmendem Maße, betriebswirtschaftliche Systeme zu ihrer Führung
heranzuziehen (vgl. Küpper,
Hans-Ulrich/Sinz, Elmar 1998). Dies hat zur Konsequenz, dass sich
die BWL stärker mit den spezifischen Problemen derartiger Unternehmungen
befasst und Instrumente zu entwickeln versucht, die auf ihre Bedingungen
ausgerichtet sind.
Soweit diese Institutionen kein Gewinn- oder ökonomisches
Marktwertziel verfolgen, gehören sie auch in den Bereich der
Nonprofit-Organisationen. Diese umfassen öffentliche Betriebe sowie
Verwaltungen, deren Aufgaben vor allem bei Verkehr, Gesundheit, Bildung und
Kultur liegen, ebenso wie private Institutionen. Elektrizitätsversorgungs- und
große Telekommunikationsunternehmungen sind ebenso wie Sozialversicherungen
teilweise öffentlich finanziert. Private Nonprofit-Organisationen können
soziale, sozial-kulturelle, politische und auch ökonomische Zwecke verfolgen.
Letztere sind dabei wie Gewerkschaften, Arbeitgeber- oder Berufsverbände nicht
gewinnorientiert, treten jedoch für ökonomische Zwecke ihrer Mitglieder ein.
IV. Konzepte, Theorien
und Instrumente der betriebswirtschaftlichen Analyse
1. Konzeptionelle Basis der BWL
Bereits bei den Erkenntniszielen der BWL ist darauf
hingewiesen worden, dass zur betriebswirtschaftlichen Analyse die Beschreibung
und die Erklärung ebenso gehören wie die Prognose und dass all dies oftmals
unter einem Gestaltungsziel steht. Überhaupt lassen sich die einzelnen
Zwecksetzungen häufig nicht oder nur etwas künstlich trennen. So mag etwa die
Erstellung eines Organigramms einer Unternehmung vordergründig zunächst nur der
Beschreibung der Unternehmung dienen. Im Hintergrund steht dabei jedoch
möglicherweise die Frage, welche Interessenkonflikte bei der gefundenen
Aufbauorganisation zu erwarten sind, und damit verbunden evtl. die Suche nach
Hilfe bei der Entscheidung für eine bessere Aufbauorganisation. Im Bereich der
Marktforschung wird mit vielerlei Methoden u.a. das Interesse der Kunden an
Produkten und Produkteigenschaften und ihre Zahlungsbereitschaft untersucht.
Ganz offensichtlich geht es dabei aber nicht nur um die Ermittlung
irgendwelcher Zusammenhänge, sondern vielmehr darum, die Umsatzentwicklung
vorherzusagen oder gar im Vorfeld Qualität und Quantität des Absatzprogramms
bestmöglich festzulegen.
In der BWL als gestaltungsorientierter Realwissenschaft kommt
der Entscheidungsunterstützung eine herausgehobene Rolle zu. Nicht
verwunderlich ist deshalb, dass gerade die entscheidungsorientierte Sicht in
der Betriebswirtschaftslehre eine bedeutende Rolle spielt. Mit unzähligen für
das reale Wirtschaftsleben wichtigen Fragen konfrontiert, verfolgt ein
wissenschaftlich arbeitender Betriebswirt vermutlich etwas seltener als
Kollegen in anderen Wissenschaftsdisziplinen „ einfach nur so “ ein
Erkenntnisziel. Gerade die häufig anzutreffende Dominanz so genannter
anwendungsorientierter Forschung wird – je nach Standpunkt – der Disziplin zum
Vorwurf gemacht oder als ihre besondere Tugend herausgestellt. Häufig zu hören,
aber selten zu lesen, ist der pointierte Vorwurf, die Betriebswirtschaft sei
theorielos und damit eigentlich gar keine richtige Wissenschaft. Manchmal wird
dabei so getan, als unterscheide sie dies von ihrer Schwesterdisziplin
Volkswirtschaft. Für Analysen zum Vergleich von BWL und VWL vgl. Pfingsten,
Andreas 1997.
Neben der Entscheidungsorientierung bildet die Beschäftigung
mit Institutionen ein weiteres Merkmal betriebswirtschaftlicher Analysen. Die
(neo)klassische Ökonomik abstrahiert weitgehend von Institutionen: Austausch
findet ausschließlich auf friktionslosen Märkten statt und bedarf keiner
weiteren Unterstützung; Produktion findet in Form einer Produktionsfunktion
statt und bedarf ebenfalls keiner weiteren „ Bausteine “ zur Kombination von
Arbeitsleistung, Kapital, Material etc.; Konsum wird in Nutzenfunktionen
abgebildet. Und die Frage, wann und warum es Unternehmen gibt, lässt sich in
dieser Gedankenwelt nicht
beantworten. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass sich die BWL der
(neo)klassischen Ökonomik nur in einzelnen Bereichen bedient. Dabei handelt es
sich um Fälle, in denen die reale Welt dem (neo)klassischen Ideal recht nahe
kommt (z.B. auf manchen Kapitalmärkten) oder in denen die Ausblendung
institutioneller Aspekte einigermaßen unschädlich ist (z.B. bei manchen eher
technisch determinierten Optimierungsproblemen). In der Blütezeit der
Neoklassik war somit das herrschende theoretische Dogma für die BWL zwar ein
Referenzpunkt, aber ansonsten eher ungeeignet, was den Verdacht der
Theoriefeindlichkeit genährt hat.
Inzwischen hat sich aber auf breiter Front die Erkenntnis
durchgesetzt: „ Institutions matter “ (vgl. North,
Douglass C. 1994) Der Begriff Institutions wird dabei regelmäßig in
einem breiten Sinne verstanden, der nicht nur Institutionen in einem engeren
Sinne – z.B. Unternehmen, Verbände, Behörden – einschließt, sondern auch
Gesetze, Regeln, Bräuche, Verträge und vieles mehr (vgl. Erlei,
Mathias/Leschke, Martin/Sauerland, Dirk 1999, S. 23 ff.). In der
Folge wurden daher in der BWL (neo)institutionenökonomische Ansätze in
vielfacher Weise adaptiert und weiterentwickelt.
Die Einbeziehung psychologischer Theorien und Erkenntnisse
ist ein weiteres konzeptionelles Merkmal betriebswirtschaftlicher Analysen.
Prominent sind verhaltenswissenschaftliche Ansätze vor allem im Marketing und
auf dem Gebiet der Finanzierung. Unter dem Stichwort Behavioral Finance werden
dort Untersuchungen zusammengefasst, die Anomalien auf den Kapitalmärkten –
d.h. Phänomene, die mit den „ normalen “ Theorien nicht erklärt werden können –
aufdecken und verständlich machen. In ähnlicher Weise entwickeln sich
Behavioral Accounting und Organisational Behavior bzw.
Organisationspsychologie.
2. Theorieansätze der BWL
Tatsächlich entstammen viele der Theorien, die aktuell in
betriebswirtschaftlichen Analysen verwendet werden, ursprünglich vor allem der
VWL. Das gilt z.B. für die Spieltheorie (vgl. Jost, Peter-J.
2001), die Industrieökonomik und die heute aus realitätsnahen Untersuchungen
kaum noch wegzudenkende Informationsökonomik. Das große Gebiet der (Neuen)
Institutionenökonomik macht dabei ein gewisses Dilemma deutlich. Nicht nur ein
Mangel an Theorien kann ein Problem darstellen, sondern auch ein Zuviel an
Theorien. So werden aus dem institutionenökonomischen Werkzeugkasten mal die
Agencytheorie herausgefischt, mal die Transaktionskostentheorie verwendet und
mal mittels vertragstheoretischer Überlegungen im Sinne der
Property-Rights-Theorie operiert. Dies sieht bisweilen etwas zufällig aus,
offenbar fehlt eine Meta-Theorie, die bei der Auswahl des „ richtigen “
Werkzeuges hilft.
Einsatzgebiete und Anwendungsfälle der genannten Theorien
finden sich in nahezu allen betriebswirtschaftlichen Teildisziplinen. Im
Bereich der Finanzierung ist das besonders schön zu sehen. Während die
neoklassische Finanzierungstheorie dem Idealbild vollkommener Märkte und damit
speziell symmetrischer Informationsverteilung verhaftet ist, wird in der
neoinstitutionellen Finanzierungstheorie die Unvollkommenheit von Märkten in
das Zentrum der Überlegungen gerückt. So wird speziell in der Theorie der
Finanzintermediation hergeleitet, warum als Folge
von Marktunvollkommenheiten Finanzdienstleister (als Institutionen im
engeren Sinne) und bestimmte Finanzkontrakte (Institutionen im weiteren Sinne)
entstehen.
Eine Klasse von Finanzprodukten, die in den letzten Jahren
enorm an Bedeutung gewonnen hat, sind die Derivate. Aus konzeptioneller,
theoretisch fundierter Sicht sind sie ein Untersuchungsobjekt, das gewisse
Merkwürdigkeiten aufweist. Zum einen verdanken sie die Entstehung und
Verwendung oft genug irgendwelchen Marktunvollkommenheiten. So können
beispielsweise Absicherungsstrategien mit bestimmten Derivaten zu geringeren
Transaktionskosten realisiert werden, als dies ohne den Einsatz der Derivate
möglich wäre. Zum anderen werden in den Modellen zur Bewertung von
beispielsweise Aktienoptionen oder Zinsoptionen meistens (noch) die
wesentlichen Annahmen vollkommener Märkte zugrunde gelegt.
Derartige Diskrepanzen können in der auf der
Kapitalmarkttheorie beruhenden empirischen Kapitalmarktforschung aufgedeckt
werden. Ihre Entwicklung in den letzten Jahrzehnten, wissenschaftspolitisch
u.a. getrieben durch Schwerpunktprogramme der Deutschen Forschungsgemeinschaft,
zeigt ein Muster, das auch in anderen betriebswirtschaftlichen Teildisziplinen
zu erkennen ist. So gehören empirische Analysen im Marketing längst zum State
of the Art, während die Empirische Rechnungslegungsforschung im Vergleich dazu
noch eher in den Anfängen steckt. Immerhin sind die Grundsteine für eine
empirische Theorie der Unternehmung gelegt.
Eine gewisse Verwandtschaft zu psychologisch basierten
Theorien weisen oftmals Managementlehren auf. So sind unter den Begriffen
Führungstheorien und Organisationstheorien große Familien zum Teil recht
heterogener Ansätze zu subsumieren. Hierbei ist erneut das Fehlen einer
Meta-Theorie zu bedauern. Für ein grundlegendes Werk zu Organisationstheorien
vgl. Kieser,
Alfred 2001.
In entscheidungsorientierten betriebswirtschaftlichen Analysen
spielen naturgemäß die deskriptive Entscheidungstheorie und die normative
Entscheidungstheorie eine große Rolle. Dabei hat in beiden Theoriegebieten, wie
in der Wirtschaftspraxis, der Umgang mit Unsicherheit große Bedeutung. Als eine
Art Referenzfall wird regelmäßig die Entscheidungssituation unter Sicherheit
betrachtet, bevor anschließend die Auswirkungen von Unsicherheit modelliert
werden. Die Produktions- und Kostentheorie sowie die Investitionstheorie sind
Domänen, in denen ein derartiges Vorgehen zu finden ist.
3. Instrumente der BWL
Zur möglichst guten Gestaltung von Beschaffung, Produktion,
Absatz und anderen Aufgaben der Unternehmung werden diverse
Optimierungsverfahren eingesetzt. Wo analytische Verfahren das Finden einer
optimalen Lösung nicht garantieren können, wird oft zu Simulationsverfahren
gegriffen, oder es werden Heuristische Verfahren gewählt, um statt einer
optimalen wenigstens eine befriedigende Lösung zu finden.
In der internen Steuerung stehen die Kosten- und
Erlösrechnung für die eher kurzfristig orientierte sowie die
Investitionsrechnung für die eher langfristige Betrachtung der Unternehmung.
Diese bilden neben der an externe Adressaten gerichteten Bilanzierung den Kern
der Unternehmensrechnung. Neben ihr lässt sich für die Wahrnehmung der anderen
Führungsaufgaben ein breites Spektrum an Instrumenten nutzen. In der Planung
dienen Kreativitätstechniken der Alternativengenerierung, Prognoseverfahren der
Voraussage ihrer Wirkungen auf die Unternehmensziele als Basis für eine Bewertung
der Handlungsmöglichkeiten. Soweit in der Entscheidungsfindung mehrere Ziele
und (auch) nicht-quantitative Kriterien heranzuziehen sind, können Alternativen
mit Ansätzen der Nutzwertanalyse bewertet werden. Da Entscheidungen immer
zukunftsgerichtet sind, müssen Unternehmungen die mit ihnen verbundene
Unsicherheit beispielsweise durch flexible Planungsverfahren erfassen und ihr
mit Instrumenten des Risikomanagements begegnen. Dies gilt in besonderer Weise
im Bereich der Strategischen Unternehmensführung. Der unmittelbaren Steuerung von Projekten bzw. Prozessen dienen
Methoden des Projektmanagements und des Prozessmanagements. Darüber hinaus gibt
es eine Vielzahl an Instrumenten zur Planung, Steuerung und Kontrolle der
verschiedenen Funktionen, z.B. im Marketing für die Produkt- und
Sortimentspolitik sowie das strategisch ausgerichtete Portfolio-Management, das
Markenmanagement, die Servicepolitik, die Preispolitik und die Entwicklung von
Wettbewerbsstrategien, das Technologiemanagement der Forschung und Entwicklung
oder PPS-Systeme und Methoden des Qualitätsmanagements in der Produktion.
PPS-Systeme bilden die sichtbarste Verbindungsstelle zwischen
Verfahren des Operations Research und seiner betrieblichen Umsetzung. Sie
machen zudem sehr deutlich, wie wichtig die Bereitstellung und Verwendung
großer, geeignet aufbereiteter Datenmengen für den betrieblichen Alltag wie für
die empirische Forschung ist. Hochwertige Datenbanksysteme, ein reichhaltiger
Kanon von Informations- und Kommunikationstechniken sowie aussagekräftige und
benutzerfreundliche Management-Informationssysteme sind zu herausragenden
Erfolgsfaktoren von Unternehmungen geworden.
Informations- und Kommunikationstechniken werden vor allem in
der Organisation genutzt, während für die Gestaltung von Anreizsystemen der
Personalführung verschiedene Performancemaße erarbeitet und mit theoretischen
Modellen beispielsweise der Agencytheorie untersucht worden sind. Auf eine
innerbetriebliche Koordination und Steuerung sind die Budgetierung, Kennzahlensysteme
sowie Zielsysteme und Verrechnungs- und Lenkungspreissysteme gerichtet; daher
bilden sie grundlegende Instrumente des Controlling (Küpper,
Hans-Ulrich 2005, S. 336 ff.).
Früherkennungssysteme, wie sie z.B. von Kreditinstituten zur
Prognose von Bonitätsentwicklungen und Konkurswahrscheinlichkeiten eingesetzt
werden, verwenden neben Resultaten aus strategischen Analyseverfahren vor allem
harte Finanzdaten aus den Rechenwerken der Unternehmungen.
An den Wissenschaftszielen, theoretischen Ansätzen und
praktisch einsetzbaren Instrumenten wird deutlich, dass die
Wissenschaftsdisziplin Betriebswirtschaftslehre heute eine Vielzahl
theoretischer Konzepte verwendet, durch Methodenvielfalt gekennzeichnet ist,
zumindest partiell interdisziplinär arbeitet und einen klaren empirischen Bezug
hat.
V. Perspektiven der
Betriebswirtschaftslehre in Forschung, Lehre und Praxis
1. Forschung
In der betriebswirtschaftlichen Forschung zeichnen sich
folgende Tendenzen ab:
-
das Bemühen um weitere theoretische Fundierung,
-
die Zunahme empirischer Studien,
-
die Ausweitung der Internationalisierung und
-
die Verbreitung von Forschungskooperationen.
Schon in den Frühphasen der BWL finden sich Versuche, die
Vielfalt betriebswirtschaftlicher Problemzusammenhänge unter einem umfassenden theoretischen Grundgedanken zu ordnen.
Bei Nicklisch,
Heinrich 1922 ist dies die Betrachtung des Wertekreislaufes in und
zwischen den Betrieben, was man als Vorläufer der heutigen Wertketten- und Wertschöpfungsanalysen
ansehen kann. Erich Gutenberg legt bereits 1929 die Basis für das in seinen
späteren „ Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre “ vertretene Verständnis der
Unternehmung als einer Kombination produktiver Faktoren: „ So gesehen, kann man
die Unternehmung als einen Komplex von Quantitäten bezeichnen, die in
gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnissen voneinander stehen (funktional
gebunden sind) “ (Gutenberg,
Erich 1929, S. 44).
Heute ist es insbesondere die bereits unter IV.2. erwähnte
Neue Institutionenökonomik, die versucht, die effiziente Gestaltung
betriebswirtschaftlicher Prozesse unter Rückgriff auf die Konstrukte
Verfügungsrechte, Information, Transaktionskosten und Anreizsysteme zu erklären
bzw. anwendungsbezogen zu verbessern (vgl. Ordelheide,
Dieter 1993; Schauenberg,
Bernd 2005). Demgegenüber sind die verhaltenswissenschaftlichen
Ansätze in der BWL weniger zu einem stringenten Gesamtsystem verknüpft (vgl. Elschen,
Rainer 1982). Sie greifen je nach konkreter Problemstellung auf
ausgewählte (sozial)psychologische und soziologische Theoriebausteine zurück,
die sie in betriebswirtschaftliche Aussagenzusammenhänge integrieren.
Oft wird ein starker Gegensatz zwischen ökonomischer und
verhaltenswissenschaftlicher Forschung gesehen. Eine wesentliche Frage beim
Bemühen um eine weitere theoretische Fundierung der BWL wird es sein, inwieweit
die beiden Richtungen zur Erhöhung des Erklärungs- und Anwendungsgehalts der
Forschungsergebnisse verknüpft werden können – zumal die Institutionenökonomik
ihrerseits bestimmte Verhaltensannahmen trifft, die stets auf ihren
Realitätsgehalt zu hinterfragen sind.
Theorien bzw. Hypothesen bedürfen in einer Realwissenschaft
der empirischen Überprüfung. Das hat
Eugen Schmalenbach schon gesehen, wenn er von der erforderlichen „ Belehrung
durch das Experiment “ sprach (Schmalenbach,
Eugen 1912, S. 307). Die Empirische Forschung in der BWL hat sich in
den letzten vierzig Jahren zunehmend entwickelt (vgl. Hauschildt,
Jürgen/Grün, Oskar 1993; Schwaiger,
Manfred/Harhoff, Dietmar 2003). Da sie sich heute anspruchsvoller
statistischer Auswertungsmethoden bedient, ist sie insoweit quantitativ
angelegt. In der Phase der Datengewinnung greift sie auch auf qualitative
Verfahren zurück. Wichtig erscheint es, dass die konzeptionell-theoretische
Grundlegung für empirische Untersuchungen nicht zu kurz kommt. Es besteht sonst
die Gefahr, dass ad hoc formulierte Hypothesen, die sich lediglich auf eine
ganz eng abgegrenzte Fragestellung beziehen, mit großem methodischen Aufwand
geprüft werden, ohne dass ein inhaltlich wesentlicher Erkenntnisgewinn zustande
kommt. Diesbezüglich wird im Fach eine lebhafte Diskussion über das Verhältnis
von Rigour und Relevance geführt.
Die Internationalisierung der betriebswirtschaftlichen
Forschung kann in zweierlei Hinsicht verstanden werden: Zum einen bedeutet sie
eine wachsende Beschäftigung mit Tatbeständen der internationalen
Unternehmenstätigkeit. Auf diesem Gebiet liegen heute zahlreiche konzeptionelle
und empirische Arbeiten vor. Zum anderen betrifft sie die Diffusion von
Forschungsergebnissen über die nationalen und sprachlichen Grenzen hinaus. Auch
diesbezüglich ist im deutschsprachigen Raum ein verstärktes Bemühen
festzustellen. Jahrzehntelang wurde überwiegend amerikanische Fachliteratur in
Europa rezipiert. Ansätzen zur Vermittlung des Standes der deutschsprachigen
BWL in den angelsächsischen Raum (vgl. Grochla,
Erwin/Gaugler, Eduard et al. 1990) war nur mäßiger Erfolg
beschieden. Gegenwärtig nehmen – ausgelöst auch durch einen entsprechenden
Qualifikationsdruck auf die Nachwuchswissenschaftler – die Aktivitäten zur
Verbreitung hiesiger Forschungsresultate in amerikanischen und anderen
internationalen Fachmedien zu. Die vor 14 Jahren von Gerhard Reber
geäußerte skeptische Feststellung, dass „ programmatische Forderungen zur
Notwendigkeit einer Internationalisierung keine überzeugende Bestätigung im
realen Wissenschaftsbetrieb finden “ , trifft nicht mehr in dem damaligen Umfang
zu (Reber,
Gerhard 1993, Sp. 1906).
Sowohl bei den internationalen Beziehungen als auch national
wächst die Bedeutung von Forschungskooperationen. Es wird immer deutlicher, dass
sich komplexe Problemstellungen in der Forschung besser im Verbund mehrerer
Wissenschaftler mit komplementären Wissensgebieten bewältigen lassen. Dies wird
von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) auch auf dem Gebiet der BWL seit
langem unterstützt. Das erste betriebswirtschaftliche DFG-Schwerpunktprogramm
wurde unter Zusammenarbeit von Fachvertretern aus einer Vielzahl von
Hochschulen 1973 unter der Bezeichnung Empirische Entscheidungstheorie
gestartet (vgl. Witte, Eberhard
1981; Witte,
Eberhard/Zimmermann, Hans-Jürgen 1986). Weitere folgten nach. In
jüngster Zeit sind es so genannte Exzellenzcluster, die als Form der
wissenschaftlichen Vernetzung und Kooperation gefördert werden sollen.
2. Lehre
In der akademischen Lehre wendet sich die BWL an verschiedene
Zielgruppen. Der ganz überwiegende
Teil der Studierenden erwartet die wissenschaftlich untermauerte Qualifizierung
für einen praktischen Beruf, mit oder ohne Promotion. Ein verhältnismäßig
kleiner Anteil der Absolventen strebt eine Forschungs- und Unterrichtstätigkeit
als Hochschullehrer an, bleibt also im Wissenschaftssystem. Eine dritte
Zielgruppe wird in Zukunft zunehmende Bedeutung gewinnen, nämlich akademisch
vorgebildete Praktiker, die sich in einer zweiten Studienphase
betriebswirtschaftlich weiterbilden wollen, etwa nach dem Muster des Executive
Master of Business Administration (EMBA).
Bei den Studierenden, die eine akademische Ausbildung als
Vorbereitung für die Berufspraxis ansehen, erfreut sich das Fach BWL seit
vielen Jahren wachsender Beliebtheit. Das Statistische Bundesamt weist die
Gesamtzahl der BWL-Studierenden an allen deutschen Hochschulen für das Jahr
1975 mit rund 30.000 und für das Wintersemester 2004/05 mit etwas mehr als
160.000 aus. Die Herausforderung für die Lehre besteht darin, einen konkreten
Anwendungsbezug der Wissensinhalte zu bieten, ohne die
theoretisch-konzeptionelle Grundlegung zu vernachlässigen. „ Das
wissenschaftliche Niveau der Lehre sollte möglichst hoch sein, damit
Absolventen der Hochschulen den Anforderungen aus den verschiedensten
Berufsfeldern ? entsprechen und möglichst große Bildungsreserven für neue sowie
andersartige Anforderungen im späteren Berufsleben legen “ (Schweitzer,
Marcell 2004, S. 78 f.). Dies verlangt die Vermittlung
generalisierender Einsichten und allgemeiner Problemlösungsmethoden, gepaart
mit der Aneignung sozialer Kompetenzen (wie Teamfähigkeit) und der
Wissensvertiefung in ausgewählten Anwendungsfeldern, wie sie durch die
Wahlmöglichkeit zwischen zahlreichen Speziellen Betriebswirtschaftslehren
ermöglicht wird.
Es bleibt abzuwarten, inwieweit die im Zuge des sog.
Bologna-Prozesses jüngst eingeführten bzw. bis spätestens 2010 einzuführenden
Bachelor- und Masterstudiengänge mit ihrer Zweistufigkeit zur Teilung in ein
berufsqualifizierendes kürzeres Studium und eine insgesamt längere Ausbildung
im wissenschaftlichen Arbeiten führen. Im ungünstigsten Fall bleibt die
wissenschaftliche Fundierung beim Bachelor-Abschluss unzulänglich, sodass
letztlich doch sehr viele Studierende den Master-Abschluss als gehobene
Qualifikation für die Berufspraxis ansehen und damit ihre gesamte Studienzeit
im Vergleich zum früheren Diplom eher noch verlängern.
Für diejenigen, die eine Hochschullehrerlaufbahn anstreben,
sind gegenüber dem Gros der Studierenden zusätzliche Kenntnisse des
wissenschaftlichen Arbeitens, weiterführende theoretische und methodische
Grundlegungen, aber auch didaktische Fähigkeiten zu vermitteln. Dazu tragen die
in jüngerer Zeit stärker strukturierten Promotionsprogramme sowie die
Unterstützung beim Projektieren und Durchführen eigenständiger
Forschungsvorhaben bei. Der Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft
hat in diesem Sinne seit 1996 eine „ Arbeitsgruppe Nachwuchsförderung “
eingesetzt und inzwischen ein Vorstandsressort Nachwuchs geschaffen.
3. Praxisverbindung
Eine theoretisch begründete, anwendungsbezogene
Realwissenschaft wie die BWL steht in wechselseitiger Verbindung mit den
Praxisbereichen, in denen sie ihre Untersuchungsgegenstände findet. Ein
Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis erfolgt schon allein dadurch,
dass BWL-Absolventen in großer Zahl und ausgerüstet mit dem jeweils aktuellen
Wissensstand in Institutionen der Wirtschaft und Verwaltung tätig werden. Der
Executive MBA ist ein weiteres Beispiel für die Informationsübertragung von der
Wissenschaft in die Praxis.
Viele Hochschullehrer der BWL üben Gutachter- oder
Beraterfunktionen aus, wodurch ebenfalls Forschungsergebnisse zur praktischen
Anwendung gebracht werden können. Auch diesbezüglich war Eugen Schmalenbach ein
Vorreiter. Er wies bereits 1912 darauf hin, dass derartige Aktivitäten zum
Wissensaustausch führen, wobei im Gegenzug ansonsten nicht verfügbares Material
und praktisch drängende Problemstellungen in den Wissenschaftsbereich gelangen,
was „ von erheblichem Einfluß auf Lehrtätigkeit und Forschung “ sei (Schmalenbach,
Eugen 1912, S. 315). Diese wechselseitige Information und Anregung
wird heute u.a. in der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft
gepflegt.
Eine unmittelbar an den Hochschulen institutionalisierte
Einrichtung mit dem Zweck der Übertragung wissenschaftlicher Erkenntnisse sind Forschungstransferstellen. Sie haben
allerdings in der BWL noch nicht die gleiche Bedeutung erlangt wie in den
Natur- und Ingenieurwissenschaften. Die unter V.1. erwähnte Intensivierung von
Forschungskooperationen könnte auch dem organisierten Forschungstransfer zugute
kommen.
Literatur:
Albach, Horst : Business
Administration. History in German-Speaking Countries, in: Handbook of German
Business Management, hrsg. v. Grochla, Erwin/Gaugler, Eduard et al., Stuttgart
et al. 1990, Sp. 246 – 270
Bellinger, Bernhard : Allgemeine und
Spezielle Betriebswirtschaftslehre(n), in: Handwörterbuch der
Betriebswirtschaft, hrsg. v. Wittmann, Waldemar/Kern, Werner/Köhler, Richard et
al., 5. A., Stuttgart 1993, Sp. 68 – 84
Bitz, Michael/Domsch, Michel/Ewert,
Ralf : Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre, 5. A., München 2005
Chmielewicz, Klaus :
Forschungskonzeptionen der Wirtschaftswissenschaft, 3. A., Stuttgart 1994
Elschen, Rainer : Betriebswirtschaftslehre
und Verhaltenswissenschaft, Frankfurt a.M. 1982
Elschen, Rainer : Was ist das
Allgemeine in der „ Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre “ ?, in:
Unternehmenstheorie und Besteuerung, hrsg. v. Elschen, Rainer/Siegel,
Theodor/Wagner, Franz W., Wiesbaden 1995, S. 203 – 227
Erlei, Mathias/Leschke,
Martin/Sauerland, Dirk : Neue Institutionenökonomik, Stuttgart 1999
Ewert, Ralf/Wagenhofer, Alfred :
Interne Unternehmensrechnung, 6. A., Berlin et al. 2005
Franz, Heike/Kieser, Alfred : Die
Frühphase der Betriebswirtschaftslehre an Hochschulen (1898 – 1932). Von der
Handelstechnik zur Betriebswirtschaftslehre als Wissenschaft, in: Entwicklungen
der Betriebswirtschaftslehre, hrsg. v. Gaugler, Eduard/Köhler, Richard,
Stuttgart 2002, S. 61 – 85
Grochla, Erwin : Betrieb,
Betriebswirtschaft und Unternehmung, in: Handwörterbuch der Betriebswirschaft,
hrsg. v. Wittmann, Waldemar/Kern, Werner/Köhler, Richard et al., 5. A.,
Stuttgart 1993, Sp. 374 – 390
Grochla, Erwin/Gaugler, Eduard :
Handbook of German Business Management, Bd. 1 und 2, Stuttgart et al. 1990
Gutenberg, Erich : Die Unternehmung
als Gegenstand betriebswirtschaftlicher Theorie, Berlin et al. 1929
Haase, Michaela :
Institutionenökonomische Betriebswirtschaftstheorie. Allgemeine
Betriebswirtschaftslehre auf sozial- und institutionentheoretischer Grundlage,
Wiesbaden 2000
Hauschildt, Jürgen/Grün, Oskar :
Ergebnisse empirischer betriebswirtschaftlicher Forschung, Stuttgart 1993
Hochschullehrer für
Betriebswirtschaft und Mitarbeiter der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, : Erwartungen an eine
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre aus Sicht von Forschung und Lehre, in: Die
Betriebswirtschaft, Jg. 49, H. 5, 1989, S. 655 – 661
Jost, Peter-J. : Die Spieltheorie in
der Betriebswirtschaftslehre, Stuttgart 2001
Kieser, Alfred :
Organisationstheorien, 4. A., Stuttgart 2001
Klein-Blenkers, Fritz/Reiß, Michael
: Geschichte der Betriebswirtschaftslehre, in: Handwörterbuch der
Betriebswirtschaft, hrsg. v. Wittmann, Waldemar/Kern, Werner/Köhler, Richard et
al., 5. A., Stuttgart 1993, Sp. 1417 – 1433
Köhler, Richard : Forschungsobjekte
und Forschungsstrategien, in: Die Unternehmung, Jg. 32, H. 3/1978, S. 181 – 196
Kosiol, Erich : Die Unternehmung als
wirtschaftliches Aktionszentrum, Reinbek 1966
Küpper, Hans-Ulrich : Controlling.
Konzeption, Aufgaben, Instrumente, 4. A., Stuttgart 2005
Küpper, Hans-Ulrich :
Unternehmensethik. Hintergründe, Konzepte, Anwendungsbereiche, Stuttgart 2006
Küpper, Hans-Ulrich/Sinz, Elmar :
Gestaltungskonzepte für Hochschulen. Effizienz, Effektivität, Evolution,
Stuttgart 1998
Leitherer, Eugen :
Betriebswirtschaftslehre, in: Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, hrsg. v.
Grochla, Erwin/Wittmann, Waldemar, 4. A., Stuttgart 1974, Sp. 694 – 710
Meffert, Heribert :
Betriebswirtschaftslehre in den Siebziger- und Achtzigerjahren, in:
Entwicklungen der Betriebswirtschaftslehre, hrsg. v. Gaugler, Eduard/Köhler,
Richard, Stuttgart 2002, S. 135 – 164
Nicklisch, Heinrich :
Wirtschaftliche Betriebslehre, Stuttgart 1922
Douglass C., North : Institutions
Matter, Working Paper, Economic History 9411004, the former EconWPA, 1994
Oechsler, Walter A. : Entwicklung
von Professuren und Habilitationen in der Betriebswirtschaftslehre 1998 – 2001,
in: Die Betriebswirtschaft, Jg. 60, H. 4/2000, S. 529
Ordelheide, Dieter : Institutionelle
Theorie und Unternehmung, in: Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, hrsg. v.
Wittmann, Waldemar/Kern, Werner/Köhler, Richard et al., 5. A., Stuttgart 1993,
Sp. 1838 – 1855
Pfingsten, Andreas : Betriebs- und
Volkswirtschaftslehre. Geschwisterliebe und Familienzwist, München 1997
Raffée, Hans : Haushalte, private,
in: Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, hrsg. v. Wittmann, Waldemar/Kern,
Werner/Köhler, Richard et al., 5. A., Stuttgart et al. 1993, Sp. 1644 – 1663
Reber, Gerhard :
Internationalisierung der Betriebswirtschaftslehre, in: Handwörterbuch der
Betriebswirtschaft, hrsg. v. Wittmann, Waldemar/Kern, Werner/Köhler, Richard et
al., 5. A., Stuttgart 1993, Sp. 1899 – 1915
Schanz, Günther : Wissenschaftsprogramme
der Betriebswirtschaftslehre, in: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, hrsg. v.
Bea, Franz-Xaver/Friedl, Birgit/Schweitzer, Marcell, 9. A., Stuttgart 2004, S.
83 – 161
Schauenberg, Bernd : Gegenstand und
Methoden der Betriebswirtschaftslehre, in: Vahlens Kompendium der
Bertriebswirtschaftslehre, hrsg. v. Bitz, Michael/Domsch, Michel/Ewert, Ralf et
al., 5. A., München 2005, S. 1 – 56
Schmalenbach, Eugen : Die
Privatwirtschaftslehre als Kunstlehre, in: Zeitschrift für
Handelswissenschaftliche Forschung, Jg. 6, 1911/12, S. 304 – 316
Schneider, Dieter : Verfehlte
Erwartungen an eine Allgemeine Betriebswirtschaftslehre in Lehre und Forschung,
in: Die Betriebswirtschaft, Jg. 50, H. 2/1990, S. 272 – 280
Schneider, Dieter :
Betriebswirtschaftslehre. Bd. 4, Geschichte und Methoden der
Wirtschaftswissenschaft, München et al. 2001
Schneider, Dieter : Die ersten
Handelshochschulen, in: Entwicklungen der Betriebswirtschaftslehre, hrsg. v.
Gaugler, Eduard/Köhler, Richard, Stuttgart 2002, S. 39 – 59
Schwaiger, Manfred/Harhoff, Dietmar
: Empirie und Betriebswirtschaft, Stuttgart 2003
Schweitzer, Marcell : Gegenstand und
Methoden der Betriebswirtschaftslehre, in: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre,
hrsg. v. Bea, Franz-Xaver/Friedl, Birgit/Schweitzer, Marcell, 9. A., Stuttgart
2004, S. 23 – 82
Schweitzer, Marcell/Küpper,
Hans-Ulrich : Systeme der Kosten- und Erlösrechnung, 8. A., München 2003
Statistisches Bundesamt, :
Erwerbstätigenrechnung (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen), im Internet:
http://www.destatis.de/themen/d/thm_erwerbs.php, Abruf April 2006
Stein, Johann Heinrich von :
Betriebswirtschaftslehre, Gegenstand der, in: Handwörterbuch der
Betriebswirtschaft, hrsg. v. Wittmann, Waldemar/Kern, Werner/Köhler, Richard et
al., 5. A., Stuttgart 1993, Sp. 470 – 482
Witte, Eberhard : Der praktische
Nutzen empirischer Forschung, Tübingen 1981
Witte, Eberhard/Zimmermann,
Hans-Jürgen : Empirical Research on Organizational Decision-Making, Amsterdam
et al. 1986
Wöhe, Günther :
Entwicklungstendenzen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre im letzten
Drittel unseres Jahrhunderts. Rückblick und Ausblick, in: Die
Betriebswirtschaft, Jg. 50, H. 2/1990, S. 223 – 235
Wöhe, Günther/Döring, Ulrich :
Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 22. A., München 2005
Wunderer, Rolf/Grunwald, Wolfgang :
Führungslehre. Grundlagen der Führung, Berlin et al. 1980
Zelewski, Stephan : Grundlagen, in:
Betriebswirtschaftslehre, hrsg. v. Corsten, Hans/Reiß, Michael, 3. A., München
et al. 1999, S. 1 – 125
|