Inhaltsübersicht
I. Charakterisierung
von Netzen
II. Unternehmensstrategien
in Netzindustrien
III. Regulierung
netzspezifischer Marktmacht
I. Charakterisierung
von Netzen
1. Netzkomplexität und der Systemcharakter von
Netzen
a) Graphentheoretische Fundierung
Die allgemeinste Darstellung von Netzen ermöglicht die
Graphentheorie, eine moderne Teildisziplin der Mathematik. Ein Graph besteht
aus einer Menge von Punkten (sog. Knoten bzw. Ecken), die durch Linien (sog.
Kanten) miteinander verbunden sind (Diestel,
Reinhard 2005, S. 1 ff.). Die Graphentheorie stellt einen
analytischen Rahmen zur Untersuchung unterschiedlicher Netzkonfigurationen dar.
In unterschiedlichen Fachdisziplinen wie der Soziologie, den
Ingenieurwissenschaften, der Raumplanung und den Wirtschaftswissenschaften hat
die graphentheoretische Begriffsbildung inzwischen Eingang gefunden. So werden
etwa in der Soziologie immaterielle Beziehungsgeflechte zwischen Menschen als
soziale Netze charakterisiert, wobei die einzelnen Individuen (bzw.
Organisationen) als Knoten und das jeweilige Beziehungsgeflecht als Kanten
aufgefasst werden. Aus dieser Perspektive werden ökonomische Netze als
Spezialfälle aufgefasst, um den Einfluss sozialer Relationen auf
Markttransaktionen besser zu verstehen (z.B. Zuckerman,
Ezra 2003).
Im Rahmen dieses Beitrags werden physische Netze betrachtet,
die zur Belieferung von Abnehmern mit Wasser, Gas, Elektrizität, Kabelfernsehen
usw. aufgebaut und betrieben werden. Während lange Zeit Raumplaner und
Ingenieure den Aufbau und Betrieb von physischen Netzen als ihre Domäne ansahen,
gewinnt inzwischen die Netzökonomie eine zunehmende Bedeutung. Um das
Verbindende von Netzen zu verstehen, ist auch hier die Graphentheorie ein
geeigneter Ausgangspunkt. In traditionellen Telekommunikationsnetzen stellen
die ortsgebundenen Endkunden- und Vermittlungseinrichtungen die Knoten dar,
wobei jegliche Art der Übertragungseinrichtungen als Kanten aufgefasst werden
können. Während in einzelnen Transportsystemen (z.B. Straßenverkehr,
Eisenbahnverkehr) die Verbindungen (Kanten) von besonderer Bedeutung sind, sind
in anderen Transportsystemen (z.B. Flugverkehr, Schifffahrt) die Knoten
besonders relevant. Im Internet werden die Server als Knoten und die
physikalische Infrastruktur zwischen diesen Servern (z.B. Glasfaserkabel) als
Verknüpfung (Kante) aufgefasst. In diesem Sinne können Transportnetze mit Hilfe
der Graphentheorie dargestellt werden (z.B. Rodrigue,
Jean-Paul 2006).
Eine Implikation der graphentheoretischen Betrachtungsweise
besteht darin, Netze als komplexe Systeme aufzufassen. Die jeweiligen Elemente
(Knoten, Kanten) können nicht isoliert betrachtet werden, sondern nur in ihrer
Relation zu den anderen Netzelementen. Die Auswahl, welche Verknüpfungen
gewählt werden, erfolgt nicht isoliert, sondern interdependent. Die Interaktion
der Elemente innerhalb eines komplexen Systems spiegelt gleichzeitig die dem
Netz zugrunde liegenden Organisationsprinzipien wider, die es dem Netz
ermöglichen, sich zu entwickeln und sich an Änderungen der Umgebung anzupassen
(Spulber,
Daniel/Yoo, Christopher 2005, S. 1694).
b) Large-Technical-Systems-Ansatz
Die Eigenschaften von Netzen als komplexe Systeme, in denen
die einzelnen Elemente interagieren und deshalb nicht isoliert betrachtet
werden können, wird auch von einem interdisziplinären Forschungsansatz
verfolgt, der sich inzwischen als Large-Technical-Systems-Ansatz etabliert hat
(z.B. Hughes,
Thomas 1987). Im Zentrum stehen dabei Netzindustrien wie
Elektrizität, Telekommunikation, Transport, Gasversorgung und
(Ab-)Wassersysteme. Gegenstand der Untersuchungen sind Entscheidungen auf
Unternehmensebene, die Auswirkungen von staatlichen Regulierungsmaßnahmen auf
Netzsektoren und die breitere Interaktion dieser Systeme mit der Gesellschaft
als Ganzes. Besonders hervorgehoben werden dabei die Dominanz hierarchischer
Organisationen und der starke Einfluss durch die öffentliche Hand. Netze
stellen Konstrukte dar, die zielgerichtet von Akteuren, bzw. Gruppen von
Akteuren, aufgebaut werden. Von besonderer Bedeutung sind hiernach Systembauer
(Ingenieure, Manager, Finanziers etc.), die technische Systeme entwickeln,
aufbauen und unterhalten.
2. Der disaggregierte Ansatz der Netzökonomie
a) Das Konzept des offenen Netzzugangs
Sowohl aus der Graphentheorie als auch aus dem
Large-Technical-Systems-Ansatz folgt, dass eine Fragmentierung in einzelne
Elemente dem Charakter von Netzen nicht gerecht wird, da wesentliche Systeminterdependenzen
vernachlässigt werden. Die besondere Problematik bei der Bereitstellung
netzgebundener Leistungen besteht darin, dass hierfür immer auch der Zugang zu
komplementären Netzinfrastrukturen erforderlich ist. Allerdings folgt hieraus
keineswegs die Notwendigkeit vertikal integrierter Netzbetreiber mit einer
damit einhergehenden End-zu-End-Verantwortung. Anstelle eines geschlossenen
Netzes, in dem sämtliche Netzknoten und Verbindungen in der
Entscheidungskompetenz eines einzigen Netzbetreibers liegen, tritt das Konzept
des offenen Netzzugangs, in dem freier Marktzutritt von Netzbetreibern den
ordnungs-/wettbewerbsökonomischen Referenzpunkt darstellt.
b) Netzebenen
Um die vielfältigen Potenziale des Wettbewerbs und seiner
Grenzen in den liberalisierten Netzsektoren zu analysieren, erweist es sich als
zweckmäßig, zwischen Netzleistungen (z.B. Flugverkehr, Telefonie, Transport von
Gas und Strom) und Netzinfrastrukturen (z.B. Schienenwege, Flughäfen,
Telekommunikationsnetze) zu unterscheiden.
Ausgehend von einer disaggregierten Betrachtung der
Wertschöpfungsketten in Netzsektoren, lassen sich die Endkundenmärkte für
Netzleistungen von den Vorleistungsmärkten für Netzinfrastrukturkapazitäten
unterscheiden. Freier Marktzutritt von Anbietern von Netzleistungen ist ohne
eigene Netzinfrastruktur möglich, erfordert aber den diskriminierungsfreien
Zugang zu den komplementären Netzinfrastrukturkapazitäten (Knieps,
Günter 1997, S. 359 ff.). Die institutionellen und organisatorischen
Strukturen variieren zwischen den einzelnen Netzsektoren. Eine vertikal
separierte Struktur findet sich im Bereich des Luftverkehrs, wo
Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber traditionell eigentumsrechtlich
getrennt sind. Allerdings gilt für die meisten Netzsektoren, dass
Netzinfrastrukturanbieter gleichzeitig auch Anbieter von Netzleistungen sind
(z.B. Energie, Telekommunikation, Eisenbahn).
II. Unternehmensstrategien
in Netzindustrien
1. Märkte für Netzleistungen
Obwohl Netzleistungen und Infrastrukturkapazitäten zueinander
komplementär sind, stellen sie unterschiedliche Netzebenen dar, die (abgesehen
von den erforderlichen Kompatibilitäts- und Sicherheitsstandards) unabhängig
voneinander aufgebaut und betrieben werden können. In der Sprache der
Graphentheorie gilt es folglich zu vermeiden, Knoten und Kanten der
Infrastrukturebene mit den Knoten und Kanten der Serviceebene zu vermischen.
Aus der Perspektive des Large-Technical-Systems-Ansatzes handelt es sich um
vertikale Desintegration von großtechnischen Systemen.
Die Märkte für Netzleistungen sind nicht durch eine
atomistische Anbieterstruktur gekennzeichnet. Die vielfältigen Potenziale der
Produktdifferenzierung bei der Bereitstellung von Netzleistungen führen dazu,
dass sich unterschiedliche Arten von Anbietern im Wettbewerbsprozess
herauskristallisieren. Beispielsweise existieren im Flugverkehr große
Fluggesellschaften, deren komparativer Vorteil die Netzbildung und die
Ausschöpfung horizontaler Verbundvorteile darstellt, parallel zu
spezialisierten Anbietern, etwa zur Bedienung von Shuttleverkehren.
Marktzutrittsstrategien basieren folglich nicht nur auf Preiswettbewerb, sondern
auch auf Servicewettbewerb.
2. Märkte für Netzinfrastrukturkapazitäten
Größen- und Verbundvorteile auf der Infrastrukturebene können
bewirken, dass ein einziger Infrastrukturnetzbetreiber den relevanten Markt
kostengünstiger bedienen kann, als mehrere Infrastrukturnetzbetreiber. Es
handelt sich um den Fall eines natürlichen Monopols (Knieps,
Günter 2005, S. 23 ff.). Damit sich diese Kostenvorteile
herauskristallisieren können, sollten sowohl eine regulatorisch bedingte
Fragmentierung durch Entbündelung von Netzelementen als auch ein gesetzlicher
globaler Schutz vor Marktzutritt von konkurrierenden Infrastrukturnetzbetreibern
unterbleiben. Auch wenn Wettbewerb auf der Ebene der Netzinfrastrukturen
weitaus geringere Chancen besitzt als auf der Ebene der Servicenetze, so ist
Infrastrukturwettbewerb in einzelnen Netzsektoren inzwischen realisiert. Ein
wichtiges Beispiel ist der Telekommunikationssektor, wo inzwischen auf der
Fernnetzebene Infrastrukturwettbewerb vorherrscht, aber auch vermehrt in
lokalen Netzen Wettbewerb an Bedeutung gewinnt (Knieps,
Günter 2005, S. 113 f.).
3. Costing und Pricing für den Netzzugang
Unternehmerische Preissetzungsstrategien für den Netzzugang
verfolgen das Ziel, die Opportunitätskosten der Netzinanspruchnahme möglichst
umfassend zu berücksichtigen. Der Wert der bestmöglichen alternativen
Verwendung einer Netzkapazität bestimmt die Höhe dieser Opportunitätskosten.
Diese sind zwar Bestandteil der Produktionskosten der mit diesen Netzkapazitäten
bereitgestellten Leistungen, dürfen jedoch nicht mit den für die Bereitstellung
der Netzinfrastruktur aufzuwendenden Kosten verwechselt werden.
a) Optimale Netzzugangsentgelte und die
Deckung der Gesamtkosten des Netzes
Um die Überlebensfähigkeit von Netzbetreibern zu
gewährleisten, sind die Zugangstarife so zu gestalten, dass die notwendigen
Investitionen in die Netze vorgenommen werden können. Optimale
Netzzugangsentgelte in Höhe der Opportunitätskosten der Netzinanspruchnahme bei
gegebenem Infrastrukturniveau haben die Funktion der Allokation vorhandener
Kapazitäten. Da optimale Netzzugangsentgelte zur Finanzierung der
Infrastrukturen beitragen, stellen die Opportunitätskosten das geeignete
Bindeglied zwischen der Bepreisung der Netzinanspruchnahme und der Deckung der
Gesamtkosten des Netzes dar. Knappheitsorientierte Netzzugangsentgelte tragen
daher auch zur Erreichung des Finanzierungsziels bei.
Falls Größenvorteile (zunehmende Skalenerträge) beim Bau
einer Infrastruktur vorliegen und folglich optimale, lineare Zugangsgebühren
die Investitionskosten der Infrastruktur nicht decken können, stellt sich die
Frage nach innovativen, die Kosten deckenden Tarifstrukturen.
b) Die unternehmerische Suche nach
innovativen Preisstrukturen
Da die (kurzfristigen) variablen Kosten die kurzfristige
Preisuntergrenze und die (langfristigen) Zusatzkosten die langfristige
Preisuntergrenze darstellen, und darüber hinaus sowohl die
produktgruppenspezifischen als auch die unternehmensspezifischen Gemeinkosten
gedeckt werden müssen, ergibt sich die unternehmerische Notwendigkeit,
Preisdifferenzierungspotenziale auszuschöpfen. Im Allgemeinen kann man davon
ausgehen, dass Preisdifferenzierungsstrategien im Vergleich zu linearen Tarifen
mit Anreizen für eine Vergrößerung des Marktvolumens (z.B. verkaufte
Netzkapazitäten) einhergehen und damit nicht nur die Anbieter, sondern auch die
Nachfrager von Netzleistungen besser stellen.
Preisdifferenzierung setzt unterscheidbare und stabile
Differenzierungskriterien voraus. Für die Tarifierung von Netzzugangsentgelten
sind insbesondere folgende Kriterien von Bedeutung:
-
Mengenrabatte (mehrteilige Tarife);
-
Zeitliche Differenzierung (Spitzenlasttarife);
-
Vertragsdauer (Laufzeitdifferenzierung);
-
Geographische Differenzierung (Bevölkerungsdichte:
Stadt/Land etc.);
-
Qualitätsdifferenzierung (z.B. unterschiedliche
Trassenqualitäten).
Die Grenzen einer zusätzlichen Preisdifferenzierung müssen im
Sinne eines „ Trial-and-Error “ -Prozesses ausgelotet werden. Die Grenze einer
weiter gehenden Differenzierung wird dann erreicht, wenn die Transaktionskosten
für das Preisschema zu hoch werden, d.h. wenn die Kosten der
Arbitragevermeidung die Vorteile einer Tarifverfeinerung überschreiten. Diese
Grenze lässt sich jedoch nicht uniform bestimmen, sondern hängt von den
jeweiligen Nachfrageverhältnissen ab. Die Ausgestaltung der Preisstrukturen für
den Netzzugang stellt eine genuin unternehmerische Aufgabe dar und darf nicht
durch behördliche Preisstrukturvorgaben ersetzt werden (Knieps,
Günter 2005, S. 237).
c) Unternehmerische Kostenrechnung versus
regulatorische Schattenrechnungen
Unternehmerisch konsistente Entscheidungen (bzgl.
Investitionen, Produktgestaltung, Pricing etc.) zu treffen, ist nur bei einer
konsequenten Anwendung von unternehmerischer entscheidungsrelevanter
Kostenermittlung möglich. Mit dem kapitaltheoretischen Prinzip der Erfolgsneutralität
wird eine Verbindung zum Kapital- bzw. Marktwert als einem zentralen
Mehrperioden-Erfolgsziel der Unternehmung hergestellt (Küpper,
Hans-Ulrich 1985, S. 32 und 41 ff.). Hieraus folgt unmittelbar die
Notwendigkeit, die Ermittlungsmethode der Kosten so auszugestalten, dass sie
die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung bestmöglich reflektiert. Der
Maßstab für die Bestimmung effizienter Kosten kann nicht durch die
Regulierungsbehörde, sondern muss immanent innerhalb des Unternehmens
entwickelt werden. Historische Istkosten sind als Prüfobjekt wenig ergiebig,
weil sie auf Informationen abstellen, die für die tatsächlichen
Entscheidungssituationen des Unternehmens nicht mehr relevant sein müssen.
Einen objektiven Maßstab für die Bestimmung effizienter
Kosten kann es nicht geben. Ihre Festlegung hängt vielmehr entscheidend von den
zukünftigen unternehmerischen Erwartungen bezüglich Marktentwicklung,
technischem Fortschritt etc. ab. Eine solche Erwartungsbildung muss demjenigen
Unternehmen vorbehalten sein, das auch die Konsequenzen der darauf aufbauenden
Entscheidungen zu verantworten hat. Unternehmerische entscheidungsrelevante
Kostenermittlung ermöglicht einerseits konsistente Entscheidungen bezüglich
Investitionen, Produkt- und Preisgestaltung und andererseits transparente
Kostennachweise den Regulierungsbehörden gegenüber, insoweit diese als unerlässlich
angesehen werden.
Ziel sollte es sein, mittels einer differenzierten
Investitionsmodellierung (Mengengerüst) unter Anwendung einer
entscheidungsorientierten zukunftsgerichteten (forward looking)
Bewertungsmethode, die Ermittlung der User Cost of Capital sowie über die
Prozesskostenermittlung die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung zu
bestimmen. Dabei gilt es die Pfadabhängigkeit der bestehenden Netztopologie zu
berücksichtigen. Die Migrationskosten von Anpassungsstrategien sind mit einzubeziehen
sowie Potenziale der Effizienzbereinigung aufzudecken (Knieps,
Günter/Küpper, Hans-Ulrich/Langen, René 2001, S. 767 ff.; Knieps,
Günter 2003, S. 993 ff.).
III. Regulierung
netzspezifischer Marktmacht
1. Disaggregierte Lokalisierung
netzspezifischer Marktmacht
Ein geeignetes ökonomisches Referenzmodell für die Aufdeckung
des Handlungsbedarfs zur Disziplinierung von Marktmacht in Netzsektoren muss in
der Lage sein, wesentliche Eigenschaften von Netzen (Größen- und
Verbundvorteile, Netzexternalitäten etc.) zu erfassen, ohne diese automatisch
mit Marktmacht gleichzusetzen. Stabile netzspezifische Marktmacht lässt sich
nur bei einer Kombination von natürlichem Monopol und irreversiblen Kosten
nachweisen, d.h. bei Vorliegen eines monopolistischen Bottlenecks (Knieps,
Günter 1997, S. 359 f., 363 ff.). Die Bedingungen für eine
monopolistische Bottleneck-Einrichtung sind erfüllt, falls:
-
eine Einrichtung unabdingbar ist, um Kunden zu
erreichen, wenn es also keine zweite oder dritte solche Einrichtung gibt,
d.h. kein aktives Substitut verfügbar ist. Dies ist dann der Fall, wenn
aufgrund von Größen- und Verbundvorteilen eine natürliche Monopolsituation
vorliegt, sodass ein Anbieter diese Einrichtung kostengünstiger bereitstellen
kann als mehrere Anbieter;
-
gleichzeitig die Einrichtung mit angemessenen Mitteln
nicht dupliziert werden kann, um den aktiven Anbieter zu disziplinieren, d.h.
kein potenzielles Substitut verfügbar ist. Dies ist dann der Fall, wenn die
Kosten der Einrichtung irreversibel sind.
2. Preisniveauregulierung der Zugangstarife zu
monopolistischen Bottlenecks
Eine Regulierung der Netzzugangstarife sollte sich in jedem
Fall auf diejenigen Netzbereiche beschränken, bei denen Marktmachtpotenziale
tatsächlich vorliegen. Eine Preis-/Gewinn-Regulierung in den komplementären
wettbewerblichen Netzbereichen würde gegen das Prinzip der minimalistischen
Regulierungseingriffe verstoßen und die Ziele einer umfassenden Marktöffnung
nachhaltig behindern. Die Regulierung der Tarife für die Netzinfrastrukturbenutzung
darf folglich nicht gleichzeitig zu einer Regulierung der Tarife in den
komplementären Bereichen ohne Marktmachtpotenziale führen.
Als Referenzpunkt im Sinne eines Als-ob-Wettbewerbs, in dem
der Vorwurf eines Marktmachtmissbrauchs nicht gerechtfertigt ist, sollte die
Deckung der Gesamtkosten der monopolistischen Bottleneck-Einrichtung dienen.
Die Regulierungsbehörden sollten hierzu die Unternehmen nicht auf ganz
bestimmte Preisregeln, wie z.B. Ramsey-Preise oder auf zweiteilige Tarife
verpflichten. Dies würde die unternehmerische Suche nach innovativen
Tarifsystemen behindern. Es ist nicht auszuschließen, dass in der Zukunft noch
bessere Regeln entdeckt werden.
Die Regulierung der Netzzugangstarife sollte ausschließlich
auf das Price-Cap-Instrument beschränkt werden. Das Grundprinzip der
Price-Cap-Regulierung besteht in einer Preisniveau-Regulierung im Bereich
monopolistischer Bottlenecks (Knieps,
Günter 2005, S. 107 ff.). Die Anreizwirkungen der
Price-Cap-Regulierung zu Effizienzsteigerung und zukünftigen
Investitionstätigkeiten können sich nur entfalten, wenn die
Price-Cap-Regulierung in „ reiner “ Form angewandt und nicht mit inputbasierter
Gewinnregulierung kombiniert wird. Einzelpreisgenehmigungsverfahren stellen
wettbewerbsschädliche Überregulierungen dar.
Literatur:
Diestel, Reinhard : Graph Theory, 3.
A., Heidelberg, New York 2005
Hughes, Thomas : The Evolution of
Large Technical Systems, in: The Social Construction of Technological Systems,
hrsg. v. Bijker, Wiebe/Hughes, Thomas/Pinch, Trevor, Cambridge Mass. 1987, S.
51 – 82
Knieps, Günter : The Concept of Open
Network Provision in Large Technical Systems, in: EURAS Yearbook of
Standardization, Bd. 1, 1997, S. 357 – 369
Knieps, Günter :
Entscheidungsorientierte Ermittlung der Kapitalkosten in liberalisierten
Netzindustrien, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft, Jg. 73, H. 9/2003, S.
989 – 1006
Knieps, Günter : Wettbewerbsökonomie.
Regulierungstheorie, Industrieökonomie, Wettbewerbspolitik, 2. A., Berlin et
al. 2005
Knieps, Günter/Küpper,
Hans-Ulrich/Langen, René : Abschreibungen bei fallenden
Wiederbeschaffungspreisen in stationären und nicht stationären Märkten, in:
Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung, Bd. 53, 2001, S. 759 – 776
Küpper, Hans-Ulrich :
Investitionstheoretische Fundierung der Kostenrechnung, in: Zeitschrift für
betriebswirtschaftliche Forschung, Jg. 37, H. 1/1985, S. 26 – 46
Rodrigue, Jean-Paul : The Geography of
Transport Systems, New York 2006
Spulber, Daniel/Yoo, Christopher : On
the Regulation of Networks as Complex Systems. A Graph Theory Approach, in:
Northwestern University Law Review, Bd. 99, 2005, S. 1687 – 1722
Zuckerman, Ezra : On „ Networks and
Markets “ by Rauch and Casella, eds., in: Journal of Economic Literature, Bd.
XLI, 2003, S. 545 – 565
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