Inhaltsübersicht
I. Grundlagen
II. Typen
von Derivaten
III. Einsatzbereiche
von Derivaten
IV. Abbildung
von Derivaten in der Bilanz
I. Grundlagen
Derivate (synonym Termingeschäfte) sind abgeleitete
Wertpapiere, d.h. sie beziehen ihren Wert aus einer Zahlung, die an eine oder
mehrere zugrunde liegende, meist ökonomische, Größen (Underlying) gekoppelt ist. Diese können Aktien- oder Anleihekurse,
Zinssätze, Indizes, Devisenkurse, Preise von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
und Rohstoffen, Ausfallwahrscheinlichkeiten von Unternehmen oder auch Credit
Spreads, d.h. die Renditedifferenzen zwischen ausfallriskanten und sicheren
Anleihen, sein. In jüngster Zeit wurden auch zunehmend so genannte
Wetterderivate (auf Temperaturen oder Niederschlagsmengen), Stromderivate (auf Strompreise)
und Volatilitätsderivate (auf die Schwankungsbreite der Renditen des
Underlyings) in den Handel eingeführt. Details zu den aktuell gehandelten
Derivaten sowie Informationen zu Handelsvolumina und ähnlichen Größen findet
man z.B. auf www.eurexchange.com für die EUREX oder für den
Over-the-Counter-Markt auch bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich
(www.bis.org).
Charakteristisch für ein Derivat ist das zeitliche
Auseinanderfallen des Geschäftsabschlusses (im Sinne des Abschlusses eines bilateralen
Vertrags) und der Erfüllung durch Lieferung des Underlyings gegen die
vereinbarte Bezahlung. Ferner ist bei manchen Derivaten die Erfüllung von der
Ausübung eines Wahlrechts einer der beiden Parteien abhängig. Ist die Erfüllung
des Geschäfts abhängig bzw. unabhängig von einem solchen Wahlrecht, spricht man
von einem bedingten bzw. unbedingten Termingeschäft. Beispiele
für unbedingte Termingeschäfte sind Forwards, Futures und Swaps, während
Optionen als wichtigste bedingte Termingeschäfte anzusehen sind. Es ist bei
Derivaten nicht unbedingt erforderlich, dass bei Erfüllung tatsächlich das Gut
(z.B. eine Aktie) physisch geliefert wird (Physical
Delivery). Alternativ dazu ist auch ein Barausgleich (Cash Settlement) möglich. Hier wird statt der Lieferung der Ware
gegen Bezahlung der Unterschiedsbetrag zwischen den Ansprüchen der beiden
Vertragsparteien in bar gezahlt. Eine mangelhafte Liquidität des Underlyings im
Liefertermin kann beim Cash Settlement im Gegensatz zur Physical Delivery kaum
zu Verzerrungen des Marktgeschehens führen. Eine ausführliche Darstellung
dieser Grundlagen sowie vertiefende Ausführungen zu den folgenden Themen findet
man z.B. bei Hull, John C.
2005.
II. Typen von Derivaten
1. Unbedingte Terminkontrakte: Forwards,
Futures, Swaps
Ein Forward ist die bindende Vereinbarung zwischen zwei
Parteien über die zukünftige Lieferung eines Gutes zu einem heute festgelegten
Preis, dem so genannten Forward-Preis. Die Partei, die am Liefertermin die Ware
erhält, wird auch als Long
bezeichnet, die Gegenseite entsprechend als Short.
Die Long-Seite macht also beim Forward einen Gewinn, wenn der Wert des zu
liefernden Gutes am Liefertermin über dem Forward-Preis liegt, und umgekehrt.
Die Short-Partei dagegen profitiert von einem niedrigen Wert des Gutes am
Liefertermin. Forwards weisen also symmetrische Zahlungsprofile auf, d.h.
sowohl die Long- als auch die Short-Partei können am Liefertermin Gewinn oder
Verlust machen. Bei Forwards findet das Settlement erst am Ende der Laufzeit
statt. Haben sich bis dahin große Verluste bei einer der beiden Parteien
akkumuliert, z.B. bei der Short-Partei aufgrund stark gestiegener Kurse des
Underlyings, kann dies zu deren Ausfall führen, sodass für die andere Partei
der entsprechende Gewinn verloren geht. Dies führte dazu, dass die ursprünglich
bilateral gehandelten Forwards stärker standardisiert und zum Handel an Börsen
eingeführt wurden. Diese Kontrakte werden als Futures bezeichnet. Der
wesentliche Unterschied zu Forwards ist das tägliche Settlement der Futures,
d.h. die börsentägliche Abrechnung von Gewinnen und Verlusten über das
Marginkonto. Sinkt dieses unter einen vorgegebenen Mindeststand, erhält der
Inhaber die Aufforderung zum Nachschuss. Kann er dieser nicht nachkommen, wird
seine Position geschlossen. Die Gegenseite des Kontrakts ist davon nicht
betroffen, da die Börse in die Position eintritt. Das bei Forwards bestehende
Ausfallrisiko ist damit erheblich gemindert.
Ein Swap ist eine bindende bilaterale Vereinbarung über den
Tausch von Zahlungsströmen. Das einfachste Beispiel für einen Swap ist der
Tausch von festen gegen variable Zinszahlungen auf einen bestimmten Nennwert.
Aus der Sicht der Festzahlerseite spricht man von einem Payer Swap, während aus der Sicht der variabel zahlenden Partei ein
Receiver Swap vorliegt. Die variable
Zahlung wird dabei an einen Referenzzins wie z.B. Libor gekoppelt. Bei
Abschluss eines Swaps ist dann der entsprechende Festzins zu vereinbaren.
Während der Laufzeit des Kontrakts findet dann zu den so genannten Reset Dates eine Anpassung des variablen
Zinssatzes statt. Auf der Basis dieses neuen Zinssatzes erfolgt dann eine
Ausgleichszahlung zwischen den Parteien, deren Richtung vom Verhältnis des
variablen und des festen Zinssatzes abhängt.
Unbedingte Terminkontrakte sind meist so konstruiert, dass
bei Vertragsabschluss keine Zahlungen zwischen den Vertragsparteien erfolgen,
der Kontraktwert also null ist. Dies wird durch die geeignete Wahl des Forward-
oder Futurespreises bzw. durch Festlegung des entsprechenden Festzinssatzes bei
einem Swap erreicht. Der Wert eines solchen Terminkontrakts muss jedoch in der
Zukunft nicht null bleiben, sondern kann je nach Wertentwicklung des
Underlyings positiv oder negativ werden (vgl. Hull, John C.
2005).
2. Bedingte Terminkontrakte
a) Standardoptionen
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen einer Kaufoption
(engl. Call) und einer Verkaufsoption
(engl. Put). Der Inhaber einer
Kaufoption hat das Recht, nicht jedoch die Pflicht, das Underlying zu einem bestimmten
Festpreis, dem so genannten Basispreis, zu bestimmten Terminen während der
Optionsfrist zu kaufen. Kann dieses Recht jederzeit ausgeübt werden, nennt man
die Option amerikanisch, falls es nur
am Ende der Optionsfrist ausgeübt werden kann, europäisch. Der Inhaber einer Verkaufsoption hat das Recht, das
Underlying zum Basispreis zu verkaufen, wobei man wieder zwischen
amerikanischem und europäischem Optionstyp unterscheidet. Im Gegensatz zu
Forwards und Futures wird grundsätzlich der Inhaber des Optionsrechts als
Long-Partei bezeichnet, d.h. der Inhaber einer Kaufoption ist einen Call long,
während der Inhaber einer Verkaufsoption einen Put long ist. Entsprechend ist
der Verkäufer (Stillhalter) in beiden Fällen die Option short.
Aufgrund des Wahlrechts der Long-Partei weisen Optionen
asymmetrische Zahlungsprofile auf. Das Optionsrecht wird nur dann ausgeübt,
wenn dem Inhaber dadurch wirtschaftliche Vorteile erwachsen. Die Auszahlung
einer europäischen Kaufoption im Fälligkeitstermin ist z.B. gleich dem Maximum
aus zum einen der Differenz zwischen dem Wert des Underlyings und dem
Basispreis und zum anderen null. Dies bedeutet, dass die Short-Partei nach dem
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Zahlungen mehr erhalten kann. Die
einzige Möglichkeit zur Kompensation der Short-Seite ist daher die Zahlung
einer Prämie bei Vertragsabschluss. Die Bestimmung dieser Prämie in
Abhängigkeit von bestimmten Charakteristika der betrachteten Option und des
Underlyings ist Gegenstand der Optionspreistheorie.
Die Asymmetrie des Auszahlungsprofils einer Option ist der wesentliche Grund
dafür, dass Optionen auf stärker schwankende Underlyings teurer sind als solche
auf weniger volatile. Der Inhaber kann von für ihn günstigen Kursschwankungen
profitieren, ohne im anderen Fall Nachteile zu erleiden.
Weitere wichtige Einflussfaktoren für den Wert einer Option
sind der gegenwärtige Wert des Underlyings, der Basispreis und die
Restlaufzeit. Ceteris paribus steigt ein Call im Wert bei einer Wertsteigerung
des Underlyings, während der Put billiger wird. Ein höherer Basispreis
reduziert den Wert eines Calls und steigert den Putpreis. In den meisten
Szenarien führt eine höhere Laufzeit zu höheren Werten sowohl für Puts als auch
für Calls. Als grundlegend für die moderne Optionspreistheorie gilt das
Black-Scholes-Modell (Black,
Fischer/Scholes, Myron 1973), das später verallgemeinert (vgl. z.B. Merton,
Robert C. 1976 und Heston, Steve
1993) und auch didaktisch zugänglicher dargestellt wurde (vgl. Cox, John
C./Ross, Stephen A./Rubinstein, Mark 1979). Ein Überblick findet
sich wiederum bei Hull, John C.
2005.
Eine wichtige, in allen Modellen gültige Relation zwischen
den Preisen von europäischen Kauf- und Verkaufsoptionen ist die
Put-Call-Parität (Stoll, Hans
R. 1969), nach der eine Position aus Underlying und Put ökonomisch
zu einer Position aus Call und Bargeld in Höhe des Barwertes des Basispreises
äquivalent ist. Diese Gleichung erlaubt z.B. die synthetische Herstellung einer
Verkaufsoption aus Aktie, Call und Cash, was die Grundlage von
Arbitragestrategien darstellt (siehe unten).
b) Exotische Optionen
Exotische Optionen weisen komplexere Auszahlungsprofile auf
als die oben beschriebenen Standardderivate. Eine solche exotische
Produkteigenschaft ist z.B. die Pfadabhängigkeit
der Auszahlung einer Option. Während die Auszahlung einer Standardoption nur
vom Wert des Underlyings im Ausübungszeitpunkt abhängt, ist bei einer
pfadabhängigen Option die (teilweise oder gesamte) Folge der Werte des
Underlyings bis zum Fälligkeitszeitpunkt relevant. Bei einer Barrier-Option wird beispielsweise eine
kritische Grenze (Barrier) für den Wert des Underlyings festgelegt, bei deren
Über- oder Unterschreitung während der Optionsfrist ein bestimmtes Ereignis
ausgelöst wird. Bei einer Knock-In-Option
wird das Optionsrecht in diesem Fall überhaupt erst begründet, während es bei
einer Knock-Out-Option erlischt.
Tritt das Ereignis bei einer Überschreitung der kritischen Grenze ein, handelt
es sich um eine Up-Barrier,
andernfalls um eine Down-Barrier.
Kombiniert man diese Spezifikationen mit einer Standardoption, so erhält man
beispielsweise einen Down-and-Out-Call,
bei dem das Kaufoptionsrecht erlischt, wenn der Wert des Underlyings zu
irgendeinem Zeitpunkt die Down-Barrier unterschreitet. Bei einem Up-and-In-Put
würde das Optionsrecht überhaupt erst entstehen, wenn der Wert des Underlyings
während der Laufzeit die Up-Barrier überschreitet. Ein weiteres Beispiel für
Kontrakte mit pfadabhängiger Auszahlung stellen so genannte asiatische Optionen
dar, deren Auszahlung vom Durchschnitt der Kurse des Underlyings während der
Optionsfrist abhängt. Noch ein exotisches Element kann bei Optionen dadurch entstehen,
dass sie von mehreren Underlyings abhängen. Im einfachsten Fall ist das
Underlying dann ein Portfolio, z.B. von verschiedenen Aktien, und die
Auszahlung der Option hängt vom Wert des Portfolios ab (Basket-Option). Andere Optionen mit mehreren Underlyings weisen
Auszahlungsprofile auf, die z.B. vom Minimum oder Maximum der Werte der
einzelnen Underlyings im Fälligkeitszeitpunkt der Option abhängen (Rainbow-Optionen).
c) Strukturierte Produkte
Strukturierte Finanzprodukte, insbesondere so genannte Zertifikate,
sind vor allem in Deutschland bei Privatanlegern sehr populär. Sie stellen
meist Kombinationen aus einer Aktienanlage oder einem festverzinslichen
Investment und Optionen dar. Ein Discountzertifikat
beispielsweise gewährt dem Käufer einen „ Discount “ auf den gegenwärtigen
Aktienkurs. Im Gegenzug kann der Käufer jedoch nicht voll an Wertsteigerungen
der Aktie partizipieren, da ab einer bestimmten Höchstgrenze für den Aktienkurs
nur noch diese Höchstgrenze, nicht jedoch der Aktienkurs gezahlt wird. Es
handelt sich bei einem Discountzertifikat um eine Kombination aus Aktie und
Call short (oder alternativ um eine festverzinsliche Anlage und einen Put
short). Der Anleger verkauft also implizit eine Option an den Emittenten des
Zertifikats und finanziert so den Discount. Eine Aktienanleihe ist eine Anleihe, die während der Laufzeit (meist
relativ hohe) Kuponzahlungen garantiert, bei der jedoch der Rückzahlungsbetrag
vom Wert der zugrunde liegenden Aktie abhängt. Üblicherweise erfolgt die
Rückzahlung zum Nominalwert, wenn die Aktie am Fälligkeitstermin der Anleihe
über einem gewissen Wert notiert, andernfalls erhält der Investor die Aktie
(bzw. eine gewisse vorab spezifizierte Anzahl von Aktien). Auch hier hat der
Investor dem Emittenten implizit einen Put verkauft, da der Emittent von
fallenden Kursen der Aktie profitiert. Ein typisches Turbo-Zertifikat
schließlich beinhaltet eine Barrier-Option, sodass der Kontrakt bei Erreichen
der Grenze erlischt. Als Informationsquelle sei aufgrund der raschen Veränderungen
in diesem Marktsegment in erster Linie auf das Internet verwiesen.
III. Einsatzbereiche von
Derivaten
1. Hedging
Unter Hedging versteht man die systematische Kombination von
negativ korrelierten Finanztiteln zum Zwecke der Risikoreduktion. Der Risikobegriff
kann dabei sowohl symmetrisch als auch asymmetrisch verstanden werden, d.h.
Hedging kann sowohl die Reduktion der Schwankung (Volatilität) einer Position
als auch die Verminderung des (asymmetrischen) Verlustrisikos zum Ziel haben.
Im Falle der völligen Elimination jeglichen Risikos spricht man von einem
perfekten Hedge.
Will man bei einer gegebenen Long-Position im Underlying
(z.B. in einer Aktie) das Risiko von positiven und negativen Wertschwankungen
hedgen, können hierzu Forwards verwendet werden. Die Kombination aus dem
Underlying und dem Forward short führt dazu, dass das Underlying synthetisch
auf Termin zu einem bereits heute feststehenden Preis verkauft wird. Daraus
resultiert ein sicherer zukünftiger Wert der Gesamtposition. Analog kann der
Einstandspreis für einen zukünftigen Erwerb des Underlyings bereits heute durch
eine Long-Position im Forward festgeschrieben werden. Da bei Abschluss eines
Forwards keine Zahlungen fließen und keine Prämie zu entrichten ist, ist dieser
Hedge kostengünstig. Er weist jedoch den Nachteil auf, dass im Falle der
Kombination aus Underlying long und Forward short der Investor zwar gegen
Kursverluste abgesichert ist, aber gleichzeitig auch nicht an Kursteigerungen
partizipieren kann.
Eine Long-Position im Underlying kann auch durch den Kauf
einer Put-Option gegen Kursverluste abgesichert werden, ohne dass die
Partizipation an Kurssteigerungen verloren geht. Bei fallenden Kursen des
Underlyings erhält der Investor aus dem Put eine Ausgleichszahlung zur Minderung
bzw. Deckung der Verluste, bei steigenden Kursen wird der Put nicht ausgeübt,
es ist jedoch auch keine Zahlung erforderlich. Diese Hedge-Variante ist nicht
kostenlos, da die Optionsprämie zu zahlen ist, welche ökonomisch betrachtet den
Preis für den Erhalt der Partizipationsmöglichkeit bei steigenden Kursen des
Underlyings darstellt.
Im Gegensatz zu dem beschriebenen Mikro-Hedge, bei dem im Prinzip jeder einzelnen Underlying-Position
ein Derivat gegenüber gestellt wird, werden Derivate beim Makro-Hedge eingesetzt, um eine bestimmte Risikoart für ein ganzes
Portfolio, im Extremfall für das gesamte Unternehmen, zielgerichtet zu steuern.
So kann z.B. mit Hilfe eines Aktienindexfutures das Aktienrisiko im Kontext
eines breit diversifizierten Portfolios aus verschiedenen Finanztiteln (z.B.
Aktien, Anleihen, Commodities) gesteuert werden, ohne dass für jede
Einzelposition ein Hedge konstruiert wird. Beim Makro-Hedge verbleibt durch die
meist imperfekte Übereinstimmung von Portfolio und Underlying das Basisrisiko, d.h. ein perfekter Hedge
ist in den meisten Fällen nicht möglich.
2. Spekulation
Derivate eignen sich aufgrund ihres meist geringeren
Kapitaleinsatzes sehr gut für spekulative Zwecke, da im positiven Fall der
Ertrag je eingesetzter Einheit Kapital sehr hoch werden kann. Allerdings tritt
diese Hebelwirkung natürlich auch im
Verlustfall auf.
Eine Forward Long-Position stellt eine Spekulation auf
steigende Kurse des Underlyings am Liefertermin dar. Analog würde man mit einer
Short-Position im Forward auf fallende Kurse setzen. Der zentrale Vorteil der
Spekulation mit Forwards ist die große Hebelwirkung, da praktisch kein Kapital
im Kontrakt gebunden ist. Der Forward weist jedoch andererseits unbeschränkte
Haftung auf, d.h. für den Investor können in der Zukunft noch
Zahlungsverpflichtungen entstehen, während bei einem direkten Erwerb des
Underlyings keine weiteren zukünftigen Auszahlungen mehr anfallen. Für Futures
gelten prinzipiell die gleichen Aussagen.
Der Erwerb einer Kaufoption stellt ähnlich wie ein Forward
long eine Spekulation auf steigende Kurse dar, ist allerdings mit Kosten in
Höhe der Optionsprämie verbunden. Dafür entfällt das Risiko zukünftiger
Zahlungsverpflichtungen. Analog kann ein Put verwendet werden, um auf fallende
Kurse zu spekulieren. Ein Call short kann ferner als Wette auf fallende Kurse
aufgefasst werden, da der Optionsverkäufer zu Beginn die Prämie erhält und im
Falle nicht oder nur wenig steigender Kurse keine zukünftige Zahlung leisten
muss. Analog repräsentiert der Verkauf einer Put-Option eine Spekulation auf
steigende Kurse.
3. Arbitrage
Eine Arbitragemöglichkeit liegt vor, wenn ein Portfolio ohne
Kapitaleinsatz und ohne Risiko positive Rückflüsse für den Investor erbringt.
Im Kontext von Derivaten ist eine solche Arbitragemöglichkeit gegeben, wenn ein
Derivat relativ zum Underlying oder anderen Finanztiteln falsch bewertet ist.
Im Falle einer Überbewertung würde ein Investor das Derivat verkaufen und die
exakte Hedgeposition kaufen. Ihm verbleibt im Kaufzeitpunkt die Preisdifferenz,
während in der Zukunft kein Risiko besteht, da sich die Zahlung des Derivats
und diejenige des Hedgeportfolios annahmegemäß exakt ausgleichen. Bei einer
Unterbewertung des Derivats ist entsprechend umgekehrt zu verfahren.
Arbitragestrategien mit Optionen können z.B. auf der Put-Call-Parität basieren,
sodass Fehlbewertungen von Put-Optionen mittels Portfolios aus Call, Aktie und
risikoloser Anlage oder Kreditaufnahme ausgenutzt werden können. Ferner kann
eine Fehlbewertung einer Option mittels eines so genannten Delta-Hedges in eine Arbitragemöglichkeit umgesetzt werden. Dabei
wird gegen je eine Option eine bestimmte Anzahl von Einheiten des Underlyings,
gegeben durch das Delta der Option,
gehalten, sodass die Gesamtposition stets risikolos ist. Das Problem bei dieser
Strategie ist, dass sich das Delta mit der Zeit und sich verändernden Kursen
des Underlyings selbst ändert, die Hedge-Position also im allgemeinen Fall
ständig anzupassen ist. Ferner hängt das Delta vom verwendeten Modell ab,
sodass hier auch die Entscheidung für ein falsches Modell zu erheblichen
Verlusten führen kann.
IV. Abbildung von
Derivaten in der Bilanz
Das HGB enthält keine spezifischen Vorschriften für die
bilanzielle Erfassung von Derivaten. Vielmehr sind allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze
wie Vollständigkeit heranzuziehen. Derivate gelten im Regelfall als schwebende
Geschäfte und sind bis zur Fälligkeit (bzw. bei Optionen bis zur Ausübung)
grundsätzlich – mit Ausnahmen gezahlter und erhaltener Optionsprämien – nicht
bilanzierungsfähig. Erst bei Erfüllung bzw. Barausgleich am Fälligkeitstermin
kommt es zu einem Ausweis des Ergebnisses des Kontrakts in der GuV. Es ist
jedoch zu jedem Bilanzstichtag bis zur Fälligkeit zu überprüfen, ob der
aktuelle Marktwert des Kontrakts negativ ist, da in diesem Fall nach § 249 Abs.
1 S. 1 HGB eine Drohverlustrückstellung zu bilden ist. Werden Derivate für
Sicherungsgeschäfte, d.h. zum Hedging, verwendet, können unter bestimmten
Bedingungen Bewertungseinheiten gebildet werden, in denen der Erfolg des
Grundgeschäfts mit demjenigen des Derivats verrechnet wird.
Im Rahmen der International Financial Reporting Standards
(IFRS) wird die Erfassung von Derivaten hauptsächlich im Standard IAS 39
behandelt. Derivate sind demnach explizit in der Bilanz zu erfassen.
Insbesondere werden neben nicht realisierten Verlusten auch eben solche Gewinne
bilanziell ausgewiesen. Das Hedge-Accounting ist der Bilanzierung von
Bewertungseinheiten nach HGB ähnlich. Die IAS unterscheiden u.a. zwischen
Fair-Value-Hedges, bei denen der Wert eines Finanztitels durch ein Derivat
abgesichert wird, und einem Cash-Flow-Hedge, bei dem das Risiko zukünftiger
Zahlungsstromschwankungen mit Hilfe von Derivaten gesteuert werden soll. Eine
Übersicht über die bilanzielle Behandlung von Derivaten im Rahmen verschiedener
Rechnungslegungssysteme findet sich in Hayn,
Sven/Waldersee, Georg Graf 2004.
Literatur:
Black, Fischer/Scholes, Myron : The
Pricing of Options and Corporate Liabilities, in: Journal of Political Economy,
Jg. 81, 1973, S. 637 – 654
Cox, John C./Ross, Stephen
A./Rubinstein, Mark : Option Pricing: A Simplified Approach, in: Journal of
Financial Economics, Jg. 7, 1979, S. 229 – 263
Hayn, Sven/Waldersee, Georg Graf :
IFRS/US-GAAP / HGB im Vergleich, 5. A., Stuttgart 2004
Heston, Steve : A Closed-Form Solution
for Options with Stochastic Volatility with Applications to Bond and Currency
Options, in: Review of Financial Studies, Jg. 6, 1993, S. 327 – 344
Hull, John C. : Options, Futures, and
Other Derivatives, 6. A., Upper Saddle River 2005
Merton, Robert C. : Option Pricing
when the Underlying Stock Returns are Discontinuous, in: Jornal of Financial
Economics, Jg. 5, 1976, S. 125 – 144
Stoll, Hans R. : The Relationship
Between Put and Call Option Prices, in: Journal of Finance, Jg. 31, 1969, S.
319 – 332
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