Inhaltsübersicht
I. Kontrolle
als Managementfunktion
II. Formen
der Kontrolle
III. Strategische
Kontrolle
IV. Verhaltenswirkungen
der Kontrolle
I. Kontrolle als
Managementfunktion
1. „ Kontrolle “ , „ Revision “ , „ Controlling “
Definitionen des Begriffs „ Kontrolle “ weisen in der
Betriebswirtschaftslehre eine große Ähnlichkeit auf und umfassen regelmäßig den
Vergleich zweier Größen sowie die Analyse auftretender Abweichungen (s. Hahn, Dietger
1999, S. 892; Schweitzer,
Marcell 2001, S. 73). Da eine solche Definition die später ebenfalls
thematisierte soziale sowie die strategische Kontrolle unbeachtet lässt, gilt
hier die folgende Erweiterung: Kontrolle steht zum Ersten für einen systematischen,
informationsverarbeitenden Prozess, der eine zu prüfende Größe anhand einer
Maßstabsgröße bewertet, zum Zweiten für ähnlich wirkende, jedoch nicht
formalisierbare Phänomene sowie zum Dritten für eine in Teilen ungerichtete
Analyse der Voraussetzungen von Plangrößen.
Nicht betrachtet werden Kontrollen, die durch eine interne
oder externe Revision erfolgen (s. dazu Brink,
Hans-Josef 1992, Sp. 1143 f.; Küpper,
Hans-Ulrich 1994, S. 938 f.). Zwar bestehen zumindest strukturelle
Ähnlichkeiten, jedoch sind Revisionen nicht in den Prozess der
Leistungserstellung eingebunden. Deren Ausgangspunkte stellen vielmehr zum
einen rechtliche Erfordernisse und zum anderen Entscheidungen zur regelmäßigen
oder fallweisen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit unternehmensinterner Abläufe dar.
Zudem sind Revisionen organisatorisch nicht einzelnen Führungskräften, sondern
regelmäßig einer Zentralstelle zugeordnet.
Eine Abgrenzung von „ Kontrolle “ gegenüber „ Controlling “
gelingt ebenfalls v.a. durch eine institutionelle Betrachtung. Demnach kann
Controlling als Koordination des gesamten Führungssystems oder als Disziplin,
die sich mit der Koordination von Managementfunktionen befasst, verstanden
werden und reicht damit deutlich über Kontrolle hinaus (s. Küpper,
Hans-Ulrich 1994, S. 937 f.).
2. Planung und Kontrolle als Zwillingsfunktionen
Das skizzierte Verständnis weist darauf hin, dass Kontrolle
einen gegenüber anderen Managementfunktionen wie Planung, Führung oder
Organisation gleichwertigen Rang einnimmt. Besonders bedeutsam ist dabei der
äußerst enge Bezug zur strategischen und operativen Unternehmensplanung, auf
deren Größen sich Kontrollen zum großen Teil beziehen (s. etwa Franken,
Rolf/Frese, Erich 1989, Sp. 888 f.; Küpper,
Hans-Ulrich 1994, S. 937; Schweitzer,
Marcell 2001, S. 72). Mithin können Planung
und Kontrolle als „ Zwillingsfunktionen “ eingestuft werden.
An diesem grundlegenden Zusammenhang ändert auch die Tatsache
nichts, dass die vorgeschlagene Definition Kontrollformen umfasst, die nicht
direkt an Planungsergebnissen oder deren Vorstufen anknüpfen. Ein zumindest
indirekter Planungsbezug besteht dennoch zum einen durch die Unterstützung der
Planungsumsetzung und zum anderen durch die Ausrichtung auf übergeordnete
Unternehmensziele. Es kann deshalb ohne weiteres am Wild\'schen Diktum
festgehalten werden, dass Planung ohne Kontrolle sinnlos, Kontrolle ohne
Planung dagegen unmöglich ist (s. Wild, Jürgen
1974, S. 44). Somit schafft die Gestaltung der Planung in weiten Teilen die
Voraussetzungen für Kontrollen und determiniert zugleich auch deren möglichen
Detaillierungsgrad.
3. Kontrollfunktionen, -objekte und -träger
Die Funktionen von Kontrolle erschließen sich aus der
Tatsache, dass Handeln in Unternehmen Unsicherheit ausgesetzt ist. Regelmäßige
Kontrollen schaffen in solchen Situationen die Voraussetzungen dafür, dass eine
plankonforme Umsetzung unterschiedlicher Entscheidungen möglich wird (s. Schweitzer,
Marcell 2001, S. 72). In diesem Sinne soll Kontrolle dazu beitragen,
das Handeln von Mitarbeitern in Einklang mit den Unternehmenszielen zu bringen
(s. Snell, Scott
A. 1992, S. 293).
Die damit angesprochene grundlegende Aufgabe der
Unterstützung des Leistungserstellungsprozesses führt zu mindestens drei
Kontrollfunktionen: Zum Ersten betrifft die Implementierungsfunktion die
Einhaltung bspw. von vorgesehenen Maßnahmen oder Terminen und sichert Planungen
ab. Die Tragweite dieser Funktion wird umso deutlicher, bedenkt man, dass trotz
ihrer offensichtlichen Bedeutung selbst eine solche „ implementierende “
Kontrolle sowohl auf der Seite der zu Kontrollierenden als auch der
Kontrollierenden regelmäßig eine negative Konnotation besitzt. Zum Zweiten soll
die Analyse- und Beurteilungsfunktion fundierte Hinweise auf
Änderungsnotwendigkeiten bei laufenden Planungen und zugleich Erfahrungswerte
für künftige Planungen liefern. Zum Dritten ist die Dokumentationsfunktion
nicht nur teilweise rechtlich gefordert, sondern schafft sowohl in inhaltlicher
als auch in prozessualer Hinsicht Ansatzpunkte für neue Planungen.
Die Ausübung dieser Kontrollfunktionen setzt eine Festlegung
von Kontrollobjekten voraus. Gemeint sind solche Ziele, Aufgaben oder
Handlungen, die Plankonkretisierungen darstellen. Hinzu kommen die in der
Planung als relevant eingestuften und einbezogenen Rahmenbedingungen sowie
darüber hinausreichende Prämissen. Diese hierarchische Differenzierung der
Kontrollobjekte nach ihrer Stellung im Rahmen eines systematischen
Planungsprozesses kann durch eine materielle Differenzierung in Mengen-, Wert-
oder soziale Größen ergänzt werden (s. Küpper,
Hans-Ulrich 1994, S. 940).
Aufbauend auf den Funktionen lassen sich die Träger der
Kontrolle eingrenzen. Die bei vielen unternehmenspolitischen Fragen kaum
voneinander trennbaren Managementfunktionen erfordern, dass die normsetzenden
Instanzen zugleich auch die Kontrollträger sind und damit nicht nur die
Planung, sondern auch deren Umsetzung verantworten. Neben der damit
angesprochenen Fremdkontrolle spielt in vielen Bereichen auch die sog.
Selbstkontrolle eine wesentliche Rolle. Unterschiede bestehen dabei weniger im
Einsatz der einzelnen Kontrollformen, sondern eher auf der später diskutierten
Ebene von Verhaltenswirkungen.
II. Formen der Kontrolle
1. Übersicht
Kontrolle kann prinzipiell in unterschiedlichen Formen
erfolgen. Auch wenn die beiden nachfolgend vorgestellten Systematiken nicht
völlig überschneidungsfrei sind, bieten sie vertiefende Einblicke in die
Ansatzpunkte sowie die Anwendungsmöglichkeiten von Kontrollen.
Zum einen führt eine Systematisierung anhand der Soll-, Wird-
und Ist-Größen von Plänen zur hier sog. „ planbezogenen
Kontrollformen-Systematik “ . Es handelt sich dabei um die in Lehrbüchern
üblicherweise dargestellten Kontrollformen. Diese unterstreichen die
Beschreibung von Planung und Kontrolle als Zwillingsfunktionen. Zum anderen
folgt aus einer Verlagerung der Perspektive auf die Implementierung von Plänen
die hier sog. „ kontingenzbezogene Kontrollformen-Systematik “ . Diese
überschneidet sich teilweise mit den planbezogenen Kontrollformen, ermöglicht
jedoch auch die Einbeziehung jener Voraussetzungen, die Kontrolle reduzieren
können und gibt Hinweise auf die Anwendungsbedingungen unterschiedlicher
Kontrollformen.
Diese Zweiteilung stellt keine sich ausschließenden
Kontrollformen vor, sondern rückt lediglich jeweils andere Charakteristika in
den Mittelpunkt. Darüber hinaus könnte man auch bestimmte
Organisationsstrukturen, z.B. Profit-Center, oder Überlegungen zu einer
Vertrauensorganisation (s. Walgenbach,
Peter 2000) als Kontrollformen verstehen; dies ginge jedoch über das
skizzierte Verständnis von Kontrolle hinaus und wird im Folgenden nicht näher
betrachtet.
2. Planbezogene Kontrollformen-Systematik
Ausgehend von der Überlegung, dass Planungen entweder auf ein
erwartetes Ergebnis oder auf Größen, die dessen Erreichung determinieren,
gerichtet sein können, resultiert die planbezogene Kontrollformen-Systematik.
Die Plangrößen werden dabei in Beziehung zu unterschiedlichen Vergleichsgrößen
gebracht, die neben erwarteten Ergebnissen sowie determinierenden
Zwischengrößen auch Soll-Größen umfassen und somit zusätzlich eine Abstimmung
von Plänen integrieren. Zu beachten ist, dass Plangrößen neben Norm- auch
Prognosecharakter haben können (s. Abb. 1).
Abb. 1: Planbezogene Kontrollformen-Systematik (nach Schweitzer,
Marcell 2001, S. 73)
Die in der Abbildung erfassten Kontrollformen sind in der
Literatur breit diskutiert und weitgehend selbsterklärend. Einige wesentliche
Punkte werden im Folgenden angesprochen (s. Schweitzer,
Marcell 2001, S. 73 ff.).
Die Sollausprägungen von Plänen, d.h. unmittelbar zu
erreichende (Zwischen-)Ergebnisse oder durchzuführende Handlungen, können
jeweils mit anderen Soll-, eingetretenen Wird- oder realisierten Ist-Größen verglichen
werden. Eine Zielkontrolle überprüft in der Regel vor der Planrealisation
verschiedene Planziele (Soll-Größen) auf ihre Verträglichkeit. Eine
Planfortschrittskontrolle vergleicht während der Planperiode aufgrund erster
gewonnener Erfahrungen das vorgegebene Ziel mit Wirkungsprognosen (Wird-Größen)
der späteren Zielerreichung. Erforderlich ist, dass ein bestimmter Plan in
einzelne Planabschnitte aufgelöst wurde, die Wirkungsprognosen über die zu
erwartende Planrealisierung zulassen. Ergebniskontrollen, die häufig als
primäre Kontrollform eingestuft werden, setzen an, wenn Pläne realisiert wurden
bzw. darauf gerichtete Bemühungen stattfanden.
Die damit erfassten Soll-Ausprägungen von Plänen basieren
ihrerseits auf theoretischen Vorentscheidungen oder Annahmen. Diese Annahmen
finden sich in den Wird-Größen einer Planung wieder und bedürfen ebenfalls
einer systematischen Überprüfung. Eine Prognosekontrolle dient der
Konsistenzprüfung erwarteter Größen und analysiert die Wirkungen mehrerer
Alternativen. Eine Prämissenkontrolle richtet sich auf jene Annahmen, die einem
Plan zugrunde lagen und die zu unterschiedlichen Umsetzungszeitpunkten einem
Vergleich mit der Realität zugänglich werden.
Mit dieser Aufstellung zu überprüfender Relationen sind
zugleich die Ansatzpunkte für Abweichungsanalysen sowie die sich daran
anschließenden Anpassungsmaßnahmen angesprochen (s. weiterführend Küpper,
Hans-Ulrich 1994, S. 944 – 947).
3. Kontingenzbezogene Kontrollformen-Systematik
Als „ kontingenzbezogene Kontrollformen-Systematik “ lässt sich
jene Herangehensweise bezeichnen, die nicht die Planung selbst, sondern die
Bedingungen der Anwendung von Kontrollformen in den Mittelpunkt rückt. Sie
führt zu Einblicken in die situative, relative Vorteilhaftigkeit der
Kontrollformen. Im Vordergrund stehen dabei jene Kontrollformen, die einen
unmittelbaren Einfluss auf die Leistungserstellung haben. Dazu gehören zunächst
die bereits genannten Handlungs- und Ergebniskontrollen. Darüber hinaus
existieren weitere, bislang nicht thematisierte Kontrollformen, die unmittelbar
unter speziellen Bedingungen auf die Leistungserstellung einwirken.
Demgegenüber kommt Ziel-, Prognose- sowie Prämissenkontrollen eine eher
vorgelagerte oder unterstützende Wirkung zu, sodass sie keiner solchen
kontingenzbezogenen Analyse bedürfen.
Handlungskontrollen richten sich unmittelbar auf einzelne
Mitarbeiter, indem Führungskräfte die Ressourcentransformation mehr oder
weniger laufend hinsichtlich der erwarteten Erfolgswirkungen analysieren (s.
ähnlich Snell, Scott
A. 1992, S. 295). Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist eine
fundierte Kenntnis der zugrunde liegenden Ursache/Wirkungs-Beziehungen;
unweigerlich bestehen dabei die später noch thematisierten Auswirkungen auf die
betriebliche Leistungsbeurteilung. Ergebniskontrollen verlagern die
Verantwortung für die Handlungen auf die Ebene der Handlungsträger, indem keine
handlungsbezogenen Zwischenschritte erarbeitet bzw. vorgegeben werden, sondern
ein meist quantifiziertes Ergebnis im Mittelpunkt steht. Einher gehen damit
Freiheiten bei der Mittelwahl sowie eine größere Verantwortung für das eigene
Handeln, was eine Anknüpfung von ergebnisabhängigen Anreizsystemen ermöglicht.
„ Input-Kontrollen “ lassen sich planungs- und ressourcenbezogen unterscheiden.
Ersteres ist die gängige Sichtweise und führt zu den angesprochenen
Prämissenkontrollen (s. Abb. 1). Auf der Ebene der einzusetzenden
Human-Ressourcen gelangt man jedoch zu einer weiteren Sichtweise von
Kontrollen, die in der Literatur seit einiger Zeit unter den Stichworten „ clan
control “ (Ouchi,
William G. 1979, S. 836 f.), „ Standardisierung von Qualifikationen “
(Mintzberg,
Henry 1992, S. 23) oder „ socialization control “ (Govindarajan,
Vijay/Fisher, Joseph 1990, S. 281 f.) diskutiert wird und über die
Vermittlung von Werten oder auch über Gruppendruck funktioniert. Sowohl in der
planungs- als auch der ressourcenbezogenen Sicht schafft „ Input-Kontrolle “
damit die Voraussetzungen für eine zielgerichtete Umsetzung von Planungen.
Sowohl die Ergebnisse von Planungen selbst als auch deren
zugrunde liegenden Ursache/Wirkungs-Beziehungen können entweder einen hohen
oder einen niedrigen Präzisierungsgrad aufweisen. Dementsprechend lässt sich
die relative Vorteilhaftigkeit der unterschiedlichen Kontrollformen begründen.
Die folgende, wiederum selbsterklärende Abbildung 2 skizziert die
Zusammenhänge.
Abb. 2: Kontingenzbezogene Kontrollformen-Systematik (s. Ouchi,
William G. 1979, S. 843; Govindarajan,
Vijay/Fisher, Joseph 1990, S. 261)
III. Strategische
Kontrolle
1. Formen strategischer Kontrolle
Seit etwa Ende der 1980er-Jahre wird in der
betriebswirtschaftlichen Literatur die sog. strategische Kontrolle diskutiert.
Eine gegenüber den bislang beschriebenen Kontrollformen separate Darstellung
liegt nahe, da sich zum einen die Kontrollobjekte sowie die darauf gerichteten
konzeptionellen Überlegungen unterscheiden. Zum anderen existieren etliche auf
strategische Kontrolle gerichtete Studien, sodass man von einer eigenen Forschungsströmung
sprechen kann (s. dazu auch ausführlich Sjurts, Insa
1995, S. 289 – 297). Kennzeichnend ist der Versuch, Unsicherheit in das
strategische Management zu integrieren, was eine über einzelne Plangrößen
hinausreichende Analyse erfordert. Es lassen sich drei Forschungsrichtungen
differenzieren, die zumindest teilweise unterschiedliche Formen strategischer
Kontrolle darstellen (s. ähnlich Band, David
C./Scanlan, Gerald 1995, S. 105 – 108 oder Lorange,
Peter 1993). Die Unterschiede bestehen v.a. hinsichtlich der
theoretischen Fundierung sowie dem zugrunde gelegten Strategieverständnis.
Zum Ersten findet sich eine von stark anwendungsorientierten
Autoren vorgetragene Sichtweise, nach der strategische Kontrolle als
zirkulärer, plandeterminierter Prozess skizziert wird (s. bspw. Harrison, E.
Frank 1991, S. 81 f.; Asch, David
1992, S. 106 f.; Pearce, John
A./Robinson, Richard B. 2000, S. 442 – 445). Strategische Kontrolle
ist dabei in ein geschlossenes lineares Feedback-System eingebunden, das die
Strategieimplementierung sichern soll. Eine Strategie wird mithin als ein
weitgehend planbares Maßnahmenbündel verstanden, das sich in messbare
Zwischenergebnisse aufspalten lässt und das unterschiedlich intensiver
Kontrollhandlungen durch die oberste Hierarchieebene bedarf. Die Attraktivität
dieser Sichtweise besteht darin, dass sich vergleichsweise einfach
implementierbare Maßnahmen ableiten lassen. Dem steht jedoch die Schwierigkeit
einer teilweisen konzeptionellen Vernachlässigung von Unsicherheit bei der
strategischen Planung gegenüber. Somit stehen die nachfolgend angesprochenen
Argumente für eine strategische Kontrolle konzeptionell nicht im Vordergrund
und sind allenfalls ansatzweise integriert.
Zum Zweiten stellen Schreyögg und Steinmann (Schreyögg,
Georg/Steinmann, Horst 1987, S. 94 – 99) diesem klassischen
Feedback-Zyklus eine Sichtweise gegenüber, die explizit Unsicherheit, begrenzte
Rationalität und Komplexität berücksichtigt. Entsprechend bestehe die primäre
Funktion strategischer Kontrolle darin, die Vorgehensweise bei der Planung
selbst, die zugrunde gelegten Annahmen sowie die resultierenden Zielsetzungen
einer kontinuierlichen Suche nach Kritik auszusetzen. Strategische Kontrolle
kann aus dieser Perspektive als Erlaubnis oder sogar als Aufforderung zur
unternehmensinternen Suche nach Dissens verstanden werden. Die drei
Bestandteile Prämissen- und Implementierungskontrolle sowie strategische Überwachung
sollen bewirken, dass die verantwortlichen Führungskräfte der Interpretation
und Bewertung des kontinuierlichen Informationsflusses eine ungleich größere
Bedeutung beimessen, als bei der klassischen Konzeption von strategischer
Kontrolle als Feedback-Zyklus. Den Kern bildet die strategische Überwachung,
die neu auftretende und in die Planungen nicht einbezogene kritische Ereignisse
frühzeitig offenbaren soll. Mit dieser Konzeption verliert strategische
Kontrolle die Rolle als Schlussglied des Managementprozesses. Durch die auch
zeitliche Gleichstellung mit der Planung selbst werde die strategische
Kontrolle zu einem eigenständigen Steuerungspotenzial für die erfolgreiche
Unternehmensentwicklung (s. auch Bea, Franz
X./Haas, Jürgen 2001, S. 217). Darauf aufbauend führt Preble (Preble, John
F. 1992, S. 402 – 405) ergänzend eine sog. „ special alert control “
ein, die v.a. den Umgang mit auswirkungsintensiven Ereignissen mit geringer
Eintrittswahrscheinlichkeit systematisch fundieren soll.
Zum Dritten lassen sich unter dem Stichwort „ focused
alignment approach “ Studien zusammenfassen, die eine Anpassung von Kontrollen
mit unterschiedlichen kritischen Ressourcen untersuchen (s. etwa Bungay,
Stephen/Goold, Michael 1991, S. 34; Simons,
Robert 1991, S. 60 f.; Muralidharan,
Raman/Hamilton, Robert D. 1999, S. 358 f.). Sie betonen das komplexe
Gefüge zwischen strategischer Kontrolle und anderen organisatorischen
Regelungen und Ressourcen. Damit handelt es sich weniger um eine eigenständige
konzeptionelle Gestaltung von strategischer Kontrolle, sondern eher um deren
umfassende Analyse und Einordnung.
2. Theoretische und praktische Bedeutung
Eine Zusammenschau der vorgetragenen Sichtweisen macht
deutlich, dass strategische Kontrolle ein in Teilen unscharfes Konzept ist, da
nicht wie im Rahmen der strategischen Planung detaillierte Instrumente oder
Abläufe existieren und auch kaum beschreibbar sein können. Dies begründet sich
darin, dass strategische Kontrolle nicht in Größen der strategischen Planung
ihre Kontrollobjekte findet, sondern auf die Früherkennung grundlegender
Veränderungen zielt. Die dafür erforderliche Offenheit kann nur schwer
detailliert konzeptionell erfasst werden.
Zur strategischen Kontrolle finden sich etliche empirische
Studien, die einen Einblick in die praktische Bedeutung geben. In diesem
Zusammenhang sprachen schon vor einiger Zeit Goold und Quinn (Goold,
Michael/Quinn, John J. 1990, S. 47) in einer Meta-Studie von einer
paradoxen Situation: Strategischer Kontrolle komme in der betrieblichen Praxis
keine wesentliche Bedeutung zu, was angesichts der unbestreitbaren Bedeutung
erstaunen müsse. Einige Ursachen dafür wurden analysiert: Die wesentlichen
Schwierigkeiten lägen in der Integration von Unsicherheit, der Definition
strategischer Ziele mit einer Motivationswirkung, in der Sicherstellung, dass
ein System der strategischen Kontrolle assistiere und nicht die Beurteilungen
von Führungskräften ersetze, sowie in der Gewährleistung, dass ein
Kontrollsystem sich nicht nachteilig auf das Vertrauen und die Zusammenarbeit
zwischen Hierarchieebenen auswirke (s. Goold,
Michael/Quinn, John J. 1990, S. 54). Unterstützt wird diese
Einschätzung bspw. von Simons (Simons,
Robert 1998, S. 91), der betont, dass sich Führungskräfte weniger
auf analytische und formalisierte, sondern vielmehr auf interaktive Kontrollen
richteten.
Gegenüber dem hier nur angedeuteten Stand der empirischen
Forschung haben sich in den letzten Jahren keine wesentlichen Veränderungen
ergeben. Allerdings muss diese paradoxe Situation insofern relativiert werden,
als sich ihre Begründungen nur auf zwei der von Schreyögg und Steinmann (Schreyögg,
Georg/Steinmann, Horst 1987, S. 96) differenzierten Bestandteile
richten. So erscheinen v.a. die angeführten Schwierigkeiten einer Umsetzung der
strategischen Prämissen- und Implementierungskontrolle als plausibel, während
sich die strategische Überwachung relativ leicht institutionalisieren lässt und
somit eine größere praktische Bedeutung nahe liegt. Eine Institutionalisierung
als Stab oder als eigenständige Abteilung ist aufgrund der inhaltlichen
Besonderheiten allerdings kaum hinreichend für die Erreichung ihrer Funktionen.
IV. Verhaltenswirkungen
der Kontrolle
1. Überblick
Wirkungen auf das Verhalten von Mitarbeitern bestehen v.a.
durch Fremdkontrolle und sind weitgehend unabhängig von der gewählten
Kontrollform. Derartige Wirkungen nehmen in der Literatur einen vergleichsweise
geringen Stellenwert ein und werden v.a. im Zusammenhang mit der
Implementierung von Planung und Kontrolle diskutiert (zu einem Überblick s.
etwa Küpper,
Hans-Ulrich 1994, S. 950 – 959; Pfohl,
Hans-Christian/Stölzle, Wolfgang 1997, S. 189 – 268). Regelmäßig
stehen dabei Wirkungen im Vordergrund, die unmittelbar aus der Gestaltung des
Kontrollsystems folgen und sich v.a. durch Motivations- und Führungstheorien
fundieren lassen. Dies erfasst jedoch nur einen Teil möglicher Ursachen für
Verhaltenswirkungen. So resultieren diese bereits allein aus der potenziellen
Verwendung von Kontrollergebnissen, was die enge Verbindung mit der
betrieblichen Leistungsbeurteilung anspricht. Aus dieser Perspektive stellt
sich die Ursache/Wirkungs-Beziehung für Verhaltenswirkungen als weniger
eindeutig und konzeptionell nur schwer integrierbar dar. Entsprechend geht es
im Folgenden nicht um eine bloße Nennung denkbarer Folgen aus der Durchführung
von Kontrollen, vielmehr wird versucht, einen Einblick in das Zustandekommen
sowie die Tragweite von Verhaltenswirkungen zu geben.
Trotz der damit angesprochenen Grenzen stellen diese
Ausführungen keine grundsätzliche Relativierung von Planungs- und Kontrollformen
dar. Jedoch wird deutlich, auf welche Weise und in welcher Intensität
Kontrollen Verhaltenswirkungen hervorrufen können, die sich nachteilig auf die
Unternehmensziele auswirken.
2. Wirkungen aus der Gestaltung des
Kontrollsystems
Jede Durchführung einer Kontrolle erfordert vielschichtige
ablauforganisatorische Regelungen. Hierin konkretisieren sich Denkmuster über
die Anwendungsmöglichkeiten unterschiedlicher Kontrollformen, die je nach
Passung zu den Vorstellungen der zu kontrollierenden Mitarbeiter verschieden
starke Verhaltenswirkungen auslösen.
Die für Planungs- und damit auch für Kontrollsysteme
erforderlichen ablauforganisatorischen Regelungen lassen sich nach Wild (Wild, Jürgen
1974, S. 157 – 165) differenzieren. Dies führt zu Entscheidungen über den
Dokumentations-, Vollständigkeits-, Detaillierungs-, Differenzierungs-,
Flexibilitäts- sowie Planabstimmungsgrad. Führt man sich vor Augen, dass im
Zusammenhang mit Kontrollen mehrheitlich v.a. Standardisierung und
Formalisierung als erstrebenswerte Zustände betont werden, so offenbart sich
bei einzelnen der zu treffenden ablauforganisatorischen Regelungen ein
gegenüber motivationstheoretischen Forschungen deutliches Spannungsfeld. Mithin
darf diese Auflistung nicht so verstanden werden, dass ein je hoher
Ausprägungsgrad zu besonders guten Kontrollergebnissen führt. Vielmehr knüpft
an dieser Stelle das Kontrollsystem an den organisationstheoretischen
Vorstellungen der Entscheidungsträger an und weist entsprechend eine
spezifische Passung zu den betrieblichen Gegebenheiten und den betroffenen
Mitarbeitern auf. Dieser Zusammenhang verdeutlicht, dass mögliche Dysfunktionen
von Kontrollen, die mitunter ausschließlich auf motivationstheoretischer Ebene
angesiedelt werden, aus zumindest in Teilen nicht tragfähigen Interpretationen
über die zu lösende Problemstellung, die vorhandenen Mitarbeiterkompetenzen
oder die Unternehmenskultur folgen.
Darüber hinaus besteht speziell bei der strategischen
Kontrolle die Schwierigkeit, dass diese mit Regelbefolgung und
Routinedurchbrechung letztendlich zwei sich widersprechende Vorgaben macht.
Verhaltenswirkungen setzen damit nicht nur an Motiven an, sondern hängen auch
von der wahrgenommenen relativen Bedeutung der einzelnen Vorgaben ab. Dieser in
der Literatur als „ Dilemma der strategischen Kontrolle “ diskutierte
Zusammenhang (s. Sjurts, Insa
1995, S. 265; Kirsch,
Werner 1997, S. 69) ist konstitutiv für strategische Kontrolle.
Aus dieser verhaltenswissenschaftlichen Perspektive kann es
damit nicht das Ziel sein, eine zeitlich überdauernde ideale Regelungsstruktur
für Kontrollen zu suchen. Vielmehr tritt an dieser Stelle die
führungstheoretische Tragweite der Gestaltung eines Kontrollsystems in den
Vordergrund.
3. Wirkungen aus der potenziellen Verwendung von
Kontrollergebnissen
Unabhängig von der Wahl einer Kontrollform sowie der
Gestaltung eines Kontrollsystems resultieren Verhaltenswirkungen allein aus der
Tatsache, dass Kontrollen durchgeführt werden. Dies hängt mit der
Erwartungshaltung der Individuen einer Leistungsgesellschaft zusammen und wird
durch die allgegenwärtige Betonung des Leistungsprinzips unterstützt. Da
Fremdkontrollen in vielen Fällen nicht oder nur schwer von individuellen
Leistungen trennbar sind, besteht mithin die teilweise unbewusste
Erwartungshaltung, dass sich Kontrollergebnisse maßgeblich in der betrieblichen
Leistungsbeurteilung niederschlagen (s. dazu Fallgatter,
Michael J. 1999).
Angesichts der weitgreifenden Institutionalisierung des
Leistungsprinzips liegt sogar die Vermutung nahe, dass selbst eine ausdrückliche
Trennung zwischen Kontrollergebnissen und einer – meist jährlichen –
Leistungsbeurteilung diesen Zusammenhang nicht aufzuheben vermag. So dürfte
allein die potenzielle Verwendung von Kontrollergebnissen in den meisten
Situationen von den betroffenen Mitarbeitern unter dem Fokus der betrieblichen
Leistungsbeurteilung gesehen werden. Dies führt zu der Folgerung, dass
vielfältige mikropolitische Aktivitäten jegliche Kontrollen und dabei v.a. die
Bereitstellung darauf bezogener Informationen prägen werden. Dieser Befund wird
auch durch den Forschungsstand zu betrieblichen Leistungsbeurteilungen
untermauert. Demnach sollen diese als methodische Hilfsmittel die Leistung von
Mitarbeitern strukturiert erfassen und einer Auswertung zugänglich machen (s.
ausführlich Becker, Fred
G. 2003). Die Diskussion konvergiert hierbei hinsichtlich sog.
prinzipieller Grenzen, bspw. Kriterienwahl oder kognitive Gegebenheiten, die es
verhindern, Leistung abbildhaft zu erfassen (s. Fallgatter,
Michael J. 1999, S. 84 f.). Damit sind durch persönliche
Zielsetzungen oder auch unzureichende persönliche Kompetenzen hervorgerufene
Kontrollbeeinflussungen kaum zu vermeiden, vielfach nicht aufzudecken und
prägen damit jegliche Planungs- und Kontrollprozesse.
Die damit in ihrer ganzen Breite umrissenen
Verhaltenswirkungen ergänzen die bei der Diskussion der unterschiedlichen
Kontrollformen herrschende betriebswirtschaftlich-rationale Perspektive um
verhaltenswissenschaftliche Argumente. Der enge Zusammenhang von Planung und
Kontrolle untermauert zusätzlich die Notwendigkeit, Verhaltenswirkungen mit in
das Zentrum jeglicher Kontrollüberlegungen zu rücken.
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