Inhaltsübersicht
I. Begriff
und Arten der Kooperation
II. Wirtschaftliche
Bedeutung und Kooperationsfelder
III. Volkswirtschaftliche
und wettbewerbspolitische Bewertung
I. Begriff und Arten der
Kooperation
1. Definition
Zum Kooperationsbegriff gibt es eine Vielzahl von
Definitionen. Das Problem seiner Bestimmung hängt mit dem sowohl prozessualen als auch institutionalen Charakter der
Kooperation zusammen. Unter Berücksichtigung beider Elemente kann man
Kooperation als eine Organisationsform definieren, die der Zusammenarbeit zwischen am Wirtschaftsleben beteiligten Personen oder
Institutionen dient. Kooperation bedeutet somit mehr als die bloße
Koordination oder Harmonisierung wirtschaftlicher Vorgänge. Da sie dem Prinzip der Arbeitsteilung folgt, geht
sie darüber hinaus (Schwarz, P.
1979).
Unter Kooperation im engeren Sinne wird die auf freiwilliger
Basis beruhende vertraglich geregelte Zusammenarbeit rechtlich und
wirtschaftlich selbstständiger Unternehmen zum Zwecke der Steigerung ihrer
Leistungsfähigkeit verstanden. Institutionell gesehen stellen die
Einkaufszusammenschlüsse des Handels und Handwerks ihre wichtigste
Erscheinungsform dar.
2. Kooperation und Konzentration
Bei der Kooperation liegt immer zugleich eine Form des
Unternehmenszusammenschlusses vor. Dies trifft auch auf die Konzentration zu. Damit stellt sich das
Problem, beide Arten des Unternehmenszusammenschlusses voneinander abzugrenzen.
Um konzentrative Zusammenschlüsse handelt es sich dann, wenn eine Verschmelzung
beabsichtigt ist (Fusion, Beteiligung), während bei kooperativen
Zusammenschlüssen die Selbstständigkeit der beteiligten Unternehmen erhalten
werden soll.
Beiden Begriffen ist gemein, dass sie sowohl einen Zustand
als auch einen Prozess beschreiben. Ihr Prozesscharakter, in welchem sich die
Dynamik der Wettbewerbsentwicklung widerspiegelt, macht eine Unterscheidung
schwierig. Wurde in der wettbewerbspolitischen Diskussion der Nachkriegszeit
eher die Gegensätzlichkeit von Kooperation und Konzentration betont, wird heute
deutlicher der Zusammenhang zwischen beiden gesehen. Auch in kooperativen
Systemen kann es nämlich zu konzentrativen Tendenzen kommen (Einkaufspoolung).
Umgekehrt bedienen sich häufig konzentrierte Unternehmen kooperativer Elemente
als zusätzlicher Marktstrategie, so etwa bei der Internationalisierung oder
wenn es darum geht, eine schnelle Betriebstypenmultiplikation zu erreichen. Die
Schwierigkeit, konzentrative und kooperative Vorgänge klar voneinander zu
trennen, hat letztlich damit zu tun, dass Kooperation immer den Verzicht der
Kooperationspartner auf eigene Handlungsalternativen bedeutet, deren
Durchführung der gemeinsamen Institution übertragen werden. Hierdurch sollen
Synergien erzeugt werden. Dies schließt aber ein, dass Kooperation, zumindest
potenziell, zugleich konzentrativ wirkt.
3. Kooperationsarten
Kooperationen gibt es in allen Wirtschaftszweigen.
Entsprechend vielgestaltig sind ihre Erscheinungsformen. Eine einheitliche,
alle diese Erscheinungsformen und -typen beschreibende Systematik fehlt. Eine
grobe Klassifizierung kann wie folgt vorgenommen werden.
a) Nach Wirtschaftsstufen
Kooperationen, bei denen die beteiligten Unternehmen auf
derselben Wirtschaftsstufe zusammenarbeiten, bilden horizontale Zusammenschlüsse. Hierunter fallen
Einkaufsgemeinschaften des Einzelhandels oder des Großhandels. Dasselbe gilt,
wenn sich an der Kooperation Handwerkbetriebe oder Dienstleistungsunternehmen,
wie neuerdings in der Touristik (Reisebüros), beteiligen.
Eine vertikale
Kooperation liegt vor, wenn die Kooperationspartner verschiedenen
Wirtschaftsstufen angehören. Hierzu zählt etwa die freiwillige Kette, bei der ein oder mehrere Großhändler als
Kooperationszentrale fungieren, mit der die Einzelhändler durch schuldrechtliche
Verträge verbunden sind. Modelle vertikaler Kooperation stellen auch die in den
letzten Jahren entstandenen Mittelstandskreise dar, die von
Markenartikelherstellern gegründet wurden. Sie dienen in der Regel der
Absicherung ihres selektiven Vertriebssystems und erweitern das
Kooperationsangebot über die reine Vertriebsvereinbarung hinaus.
In der Praxis durchmischen sich häufig horizontale und
vertikale Elemente in ein und derselben Kooperation. Von gemischt vertikal/horizontaler Kooperation kann gesprochen
werden, wenn mehrere Großhandlungen auf horizontaler Ebene zusammenarbeiten,
zugleich aber auch Partner aus dem Einzelhandel in das Kooperationsgeschehen
integriert werden, die wiederum unter sich eine horizontale Gruppe bilden. Zu
einer Vertikalisierung kann es auch dadurch kommen, dass eine an sich
horizontale Einkaufsgemeinschaft des Einzelhandels über das normale
Kooperationsprogramm hinaus Franchise-Linien anbietet.
Gehören die Kooperationspartner sowohl verschiedenen
wirtschaftlichen Stufen als auch verschiedenen Wirtschaftszweigen an, ist eine konglomerate Kooperation gegeben.
Hierfür bieten solche Kooperationen Beispiele, in denen sowohl Einzelhandels-
als auch Handwerksbetriebe oder Großhandelsunternehmen und gastronomische
Betriebe zusammenarbeiten.
b) Nach Tätigkeiten
Kooperation kann sich grundsätzlich auf alle betrieblichen
Funktionen erstrecken. Gleichwohl wird die Zusammenarbeit häufig auf
Teilbereiche beschränkt. Erschöpft sich der Zweck der Kooperation in der
Erfüllung nur eines betrieblichen Gegenstandes, ist eine monofunktionale Kooperation gegeben, so, wenn Einzelhändler
gemeinschaftlich werben oder gemeinsam ein Parkhaus betreiben.
Erstrecken sich die Kooperationsaktivitäten gleichzeitig auf
mehrere Aufgaben, handelt es sich um eine polyfunktionale
Kooperation. Vom Vorliegen einer solchen Kooperation kann man dann
ausgehen, wenn sie der Profilierung einzelner Produktgruppen oder
Spezialsortimente dient. Es können hierbei aber auch ganz unterschiedliche
betriebliche Funktionen kombiniert werden, z.B. Marketing- und
Sortimentsfunktionen mit Dienstleistungs- und Beschaffungsfunktionen.
Hochentwickelte Kooperationen zielen auf eine totale
Funktionserfüllung. In der Kooperationspraxis hat sich für sie der Begriff des
»Full-Service-Verbundes« eingebürgert.
c) Nach Organisationsformen
Unterschieden werden können zunächst ein- und mehrstufige
Kooperationen. Zur Bildung mehrstufiger
Kooperationen kam es vor allem im Handwerk. In diesem Wirtschaftszweig
wurden bereits kurz nach der Wende zum 20. Jh. Zentralgenossenschaften ins
Leben gerufen. Sie fassten jeweils Einzelgenossenschaften einer Branche
zusammen, um den Großbezug und damit eine weitere Verbesserung der
Einkaufsmöglichkeiten zu erreichen. Als erste Organisation dieser Art wurde 1901
der Zentralverband der Schuhmacher-Rohstoffgenossenschaften gegründet.
Auch das Bäckerhandwerk schuf zentrale Organisationen und
errichtete 1909 die Bäckerzentrale Rheinland. In der Bundesrepublik Deutschland
bestehen gegenwärtig vier Zentralgenossenschaften auf Landesebene und als
überregionale Spitze die BÄKO-Bundeszentrale Deutscher Bäcker- und
Konditorengenossenschaften eG (gegr. 1950). Die BÄKO-Organisation stellt somit
ein vierstufiges System dar, bestehend aus den beteiligten Bäcker- und
Konditorenbetrieben, den lokalen Genossenschaften, den vier Landeszentralen,
der Bundeszentrale.
Im Fleischergewerbe arbeitet die Zentralgenossenschaft des
Fleischergewerbes (ZENTRAG, gegr. 1957) als dreistufige Organisation, der
nahezu 100 regionale Genossenschaften angehören. Die großen Gruppen des
Lebensmittelhandels EDEKA und REWE stellen ebenfalls dreistufige
Kooperationssysteme dar, die sich aus Zentralorganisationen, regionalen
Einheiten und den Einzelhändlern auf der untersten Stufe zusammensetzen. Die
REWE ist in den letzten Jahren allerdings den Weg der Integration ihrer
Regionalstufe in die Zentralstufe gegangen, sodass die Dreistufigkeit mehr und
mehr zugunsten der Zweistufigkeit aufgegeben wurde.
Die Bildung mehrstufiger Kooperationen wurde auch im Wege der
Internationalisierung des Handels gefördert. Im Zuge der Bildung des EG-Binnenmarktes kam es zur Gründung
zahlreicher supranationaler Kooperationen. An ihnen sind jeweils nationale
Kooperationen beteiligt (z.B. Europäische Möbelunion, Intersport International,
Expert International, Euro-Materiaux usw.).
Organisatorische Unterschiede bestehen auch hinsichtlich der Rechtsformen. Kooperationen in der
Rechtsform der Genossenschaft werden gemeinhin als gewerbliche
Warengenossenschaften bezeichnet. Ihnen stehen die Kooperationen nicht
genossenschaftlicher Rechtsformen gegenüber. Als Rechtskleid werden alle
gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten genutzt. So sind Kooperationen als
Aktiengesellschaften tätig (häufig nach Umwandlung früherer Genossenschaften)
oder als GmbHs, wobei die Rechtsform der GmbH & Co. KG überwiegt.
Die unterschiedlichen Rechtsformen haben auf die
Grundorientierung der Kooperationen kaum ausschlaggebende Bedeutung in dem
Sinne, dass eine Rechtsform (außer bei der Genossenschaft) zwangsläufig mit
einer bestimmten Gruppenphilosophie
einhergehen müsste. So arbeitet die überwiegende Zahl der GmbH & Co. KGs
durchaus nach genossenschaftlichen Förderprinzipien. Wichtiger ist die
Unterscheidung, ob bei einer Kooperation Identität
der Träger (Kapitalgeber) und Kunden gegeben ist. Bei Genossenschaften und der
überwiegenden Anzahl der Kooperationen anderer Rechtsformen liegt diese vor. In
den letzten Jahren kam es jedoch verstärkt zu Kooperationsgründungen in der
Form, dass Kapitalgeber und Kunden nicht identisch sind. Die Kunden sind in
diesen Fällen durch schuldrechtliche Kooperationsvereinbarungen mit der
Kooperationszentrale verbunden (und nicht gesellschaftsrechtlich an der
Kooperation beteiligt).
Bei vielen Kooperationen besteht ein Rechtsformenmix. Das
Zurückgreifen auf unterschiedliche Rechtsformen hat seine Ursache in der
Differenzierung der Dienstleistungsangebote. Sie werden jeweils in eigene
Profit-Center zusammengefasst und häufig als Tochterunternehmen in einer
anderen Rechtsform (z.B. GmbH) als die Muttergesellschaft (z.B. Genossenschaft)
geführt. Kennzeichnend für diese Organisationsform ist die Aufteilung und
Zuordnung der Mitgliedsunternehmen in Betriebstypengesellschaften, die als
Tochterunternehmen der Kooperationszentrale errichtet werden. In diesen Fällen
werden diejenigen Dienstleistungen, die allen Mitgliedsunternehmen zur
Verfügung stehen (z.B. Zentralregulierung), auf die Zentrale übertragen, die
hierdurch die Funktion einer Holding erhält.
II. Wirtschaftliche
Bedeutung und Kooperationsfelder
Die Tätigkeitsfelder und das Wettbewerbsverhalten der
Kooperationen unterlagen im Laufe ihrer Geschichte vielfachen Wandlungen. Eine
grundsätzliche Umorientierung von einer eher defensiven zu einer offensiven und
innovativen Marktbearbeitung erfolgte in den 1960er-Jahren, ausgelöst durch den
zunehmenden Wettbewerbsdruck auf die kleinen und mittleren Betriebe.
In diese Zeit fiel das Wachstum der Verbrauchermärkte,
Discounter und anderer großflächiger Vertriebsformen. Diese Entwicklung führte
nicht nur zu einer Funktionsausweitung bei vielen Verbundgruppen, sondern auch
zur Gründung zahlreicher neuer Kooperationen, z.B. im Möbelhandel und in der
Konsumelektronik.
Nach und nach wurden nahezu alle Branchen des Handels vom
Kooperationsgeschehen erfasst. Ein wesentlicher Impuls hierfür war u.a. die
Entstehung der Fachmärkte in den 1980er-Jahren. Auch sie brachten den
traditionellen Fachhandel in Bedrängnis, der er durch die Gründung von
Kooperationen und auch einen weiteren Funktionsausbau der vorhandenen
Kooperationen begegnete.
Heute sind etwa 700 Verbundgruppen des Handwerks, Einzel- und
Großhandels sowie des Dienstleistungsbereiches im Markt tätig. Die Anzahl der
in ihnen organisierten Mitgliedsunternehmen dürfte bei etwa 180 000 liegen.
Nach Schätzungen des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung sind rund 65% aller
Einzelhandelsunternehmen von mehr als 300 000 Euro Jahresumsatz Mitglieder in
einer Kooperation.
Die Tätigkeitsfelder der Kooperationen erstrecken sich auf
jede nur denkbare unternehmerische Funktion. Die von ihrer wirtschaftlichen
Bedeutung her gesehen wichtigste Aufgabenstellung liegt im gemeinsamen Einkauf. Er bildet die Ausgangslage und auch die
eigentliche Aufgabe der ersten Kooperationen des Handels und Handwerks. Da die
Großunternehmen wegen ihrer höheren Nachfragevolumina günstigere Konditionen
von ihren Lieferanten erhielten und sie diese auch wegen sonstiger
Kostenvorteile an den Verbraucher weitergeben konnten, versuchte der
selbstständige kleine und mittlere Handel, durch Mengenbündelung einen Nachteilsausgleich herbeizuführen. An
dieser Grundfunktion hat sich bei den Verbundgruppen des Handels und Handwerks
bis heute nichts geändert. Es sind aber im Laufe der Zeit weitere Aufgaben
hinzugekommen. Eine wesentliche Ausweitung der Kooperationsfelder vollzog sich
in den 1960er-Jahren durch eine konsequente
Marketingorientierung der Verbundgruppen. Mit ihr wurde zum einen ein
einheitliches Auftreten der Gruppe im Markt angestrebt, zum anderen aber die
Strategie verfolgt, die Mitglieder im Hinblick auf ihre Marktposition vor Ort
zu unterstützen. Insgesamt führte die Absatzorientierung der Verbundgruppen
dazu, dass sie sich von ausschließlich horizontal orientierten
Funktionskooperationen zu horizontal/vertikalen Systemkooperationen wandelten.
Sie folgten damit dem insgesamt stärkeren Systembezug des Wettbewerbsverhaltens
im Handel.
Parallel hierzu führte die Funktionsausweitung zur
Bereitstellung zusätzlicher warenunabhängiger Dienstleistungen für die Mitgliedsunternehmen der Kooperationen.
Unterstützungsleistungen bei Finanzierungs- und Investitionsvorhaben,
vielfältige Aus- und Weiterbildungsprogramme sowie Beratungsangebote
unterschiedlichster Art zielen auf eine Verbesserung der Führungs- und
Entscheidungsqualität der Kooperationspartner.
Neuerdings widmen sich die Kooperationen zunehmend dem Aufbau
von Warenwirtschaftssystemen
und der Vernetzung von Kooperationspartnern und Kooperationszentrale. In einem
weiteren Schritt sollen die Vertragslieferanten der Kooperationen in den
Informationsverbund miteinbezogen werden.
Alles in allem bestehen bei den Verbundgruppen des Handels
und Handwerks folgende Tätigkeitsschwerpunkte.
1. Warenbereich
Im Hinblick auf die Warenversorgung der Kooperationspartner
ist das Eigen- und Fremdgeschäft der Kooperationszentrale zu unterscheiden.
Beim Eigengeschäft wird die Kooperationszentrale auf eigene Rechnung und im eigenen
Namen tätig. Hierunter fällt vor allem das Lagergeschäft. Wird es ausgeübt,
erfüllt die Kooperationszentrale die Funktion des Großhandels. Auch das
Streckengeschäft wird in der Form des Eigengeschäftes durchgeführt. Bei ihm
berührt die Ware nicht das Lager der Kooperationszentrale, sondern wird direkt
vom Hersteller an den Kooperationspartner gesandt.
Vermittlungs- oder
Agenturgeschäfte liegen dann vor, wenn die Zentrale mit den Herstellern
Rahmenabkommen über die Bezugskonditionen für die Kooperationspartner
vereinbart und die Aufträge an diese vermittelt. Der Kaufvertrag kommt dann
durch Annahme der Angebote durch die Kooperationspartner zustande.
Diese Vermittlungsgeschäfte werden in der Regel auf der
Grundlage der Zentralregulierung
durchgeführt. Sie beinhaltet die Verpflichtung der Kooperationszentrale
gegenüber den Vertragslieferanten, deren Forderungen an die Kooperationspartner
zu begleichen. Häufig übernimmt die Zentrale zusätzlich eine Ausfallbürgschaft oder
selbstschuldnerische Bürgschaft in Form des Delcredere.
2. Marketingbereich
Mit der zentralen Entwicklung und dem gemeinschaftlichen
Einsatz absatzpolitischer Instrumente zielen die Verbundgruppen darauf ab,
einen höheren Wirkungsgrad im Markt zu erreichen. Die konsequente
Absatzorientierung ist zugleich der bedeutsamste Indikator für den
Umstrukturierungsprozess der Verbundgruppen. Im Kern zielen alle diese
Maßnahmen auf eine eindeutigere Marktprofilierung der Mitgliedsunternehmen ab.
Wesentliche Instrumente dieses Gruppenmarketing sind etwa die Durchführung von
Gemeinschaftswerbungen oder Imagekampagnen, die Entwicklung spezieller
Verkaufsförderungsmaßnahmen sowie Sortimentsstrategien und
Betriebstypenprogramme. Ein immer wichtiger werdendes Element stellt hierbei
die Entwicklung gruppeneigener
Handelsmarken dar. Eine wesentliche strategische Änderung der
Marketingkonzeptionen liegt in ihrer zunehmenden Differenzierung im Hinblick
auf unterschiedliche Mitgliedsgruppen und Marktsegmente. Hierdurch sollen
zusätzliche Kooperations- und Marktpotenziale erschlossen werden. Diese
unterschiedlichen Marketingleistungen korrespondieren häufig mit abgestuften
Bindungs- und Verpflichtungsgraden gegenüber der Kooperationszentrale. Manche
komplexen Verbundgruppen verfügen häufig nicht mehr nur über einen Mitgliederstatus, sondern
gestalten diesen differenziert.
3. Servicebereich
Zu den klassischen warenunabhängigen Dienstleistungen der
Verbundgruppen gehören zunächst diejenigen, die dem betriebswirtschaftlichen
Bereich zugeordnet werden können. Die meisten Verbundgruppen führen eigene Betriebsvergleiche durch, bieten Kosten-
und Rentabilitätsüberwachung an, stellen betriebswirtschaftliche Beratungen zur
Verfügung, sorgen für Ladenbauberatungen, betreiben Marktforschungsanalysen,
geben Hilfe im Rechnungswesen oder veranstalten Erfahrungsaustauschgespräche
und Unternehmertagungen.
Innerhalb dieser Dienstleistungen hat der Bereich der Aus-
und Weiterbildung an Bedeutung gewonnen. Als außerordentlich wichtig erweisen
sich auch Maßnahmen zur Standort- und Nachfolgesicherung. Sie reichen von der
Beratung in Finanzierungsfragen bis hin zu Hilfen bei der
Investitionsfinanzierung oder der Übernahme von Standorten durch eigene
Beteiligungsgesellschaften.
III. Volkswirtschaftliche
und wettbewerbspolitische Bewertung
Die Wettbewerbspolitik
erkennt an, dass die Kooperationen einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der
Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Handels- und Handwerksbetriebe
leisten. Das wettbewerbspolitische
Leitbild der Kooperationen ist von der Vorstellung geprägt, dass sie dazu
beitragen, den strukturellen Nachteil kleiner und mittlerer Unternehmen
gegenüber den Großbetriebsformen auszugleichen. Auch wird gesehen, dass die
Kooperation ein Gegengewicht zur Konzentration darstellt. Ganz überwiegend
werden Kooperationen dann wettbewerbspolitisch positiv beurteilt, wenn an ihnen
kleine und mittlere Unternehmen beteiligt sind, sie zur Steigerung der
Leistungsfähigkeit der Kooperationspartner beitragen und der Wettbewerb auf den
betroffenen Märkten nicht nachhaltig beeinträchtigt wird.
Umstritten ist die Frage, ob und in welchem Umfang auch
größere Unternehmen in Kooperationen mitwirken dürfen. Der neu eingeführte § 5c
GWB schließt die Beteiligung einzelner größerer Unternehmen an Kooperationen
nicht aus, wenn die Beteiligung der großen Unternehmen im Einzelfall dazu
dient, die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen zu
verbessern. Allerdings ist die Mitgliedschaft von Unternehmen, die auf dem
jeweiligen Markt zur Spitzengruppe gehören, ausgeschlossen.
Die zunehmende Integration der Kooperationspartner in die
Verbundgruppen durch die Verlagerung einzelbetrieblicher Funktionen hat die
Frage nach den wettbewerbspolitisch und kartellrechtlich vertretbaren Grenzen
der Kooperation aufgeworfen. Nicht immer war die Umstrukturierung der
Verbundgruppen von defensiven in offensive Systeme vom Wohlwollen der
Wettbewerbspolitiker begleitet. Sie befürchteten einen Bruch mit der
ursprünglichen genossenschaftlichen Zielsetzung oder die Entwicklung hin zu
filial- und konzernähnlichen Strukturen. Deutlich kam diese Besorgnis bei der
Diskussion um den neuen § 5c GWB zum Ausdruck. Der Gesetzgeber errichtete
dadurch eine Schranke, dass er nur solche Kooperationen vom Kartellverbot
ausnahm, die keine Bezugsverpflichtungen vereinbaren. Der zunehmende
Systemwettbewerb und die Herausbildung straffer Absatzorganisationen auf der
Grundlage neuer Formen des Kontraktmarketing
machen es aber erforderlich, dass die Verbundgruppen denselben
Bewegungsspielraum im Wettbewerb haben, wie die mit ihnen konkurrierenden
Systeme.
Schließlich werden hin und wieder unter volkswirtschaftlichen
und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten Fragen nach den vertretbaren
Grenzen der Kooperation gestellt. Nicht zu leugnen ist, dass Verbundgruppen in
gewissem Umfang zur Entstehung von Nachfragemacht
beitragen. Kritisch wird auch die zunehmende Zentralisierung der Beschaffungs-
und Marketingentscheidungen gesehen. Auch auf die Gefahr der
Sortimentsverarmung in einzelnen Branchen durch die Vereinheitlichung von
Sortimentsstrukturen wird hingewiesen. Diskussionswürdig sind sicher auch
Probleme, die mit einem möglichen Verlust an Unabhängigkeit und
Selbstständigkeit der Kooperationspartner verbunden sein können. Bei allen
diesen möglichen Nachteilen überwiegt jedoch eindeutig sowohl der
wettbewerbspolitische als auch der volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche
Gesamtnutzen der Kooperation.
Literatur:
Batzer, E./Lachner, J./Meyerhöfer, W.
: Die handels- und wettbewerbspolitische Bedeutung der Kooperationen des
Konsumgüterhandels, ifo-Studien zu Handels- und Dienstleistungsfragen 36/I-III,
München 1989
Bayerisches Staatsministerium für
Wirtschaft und Verkehr, : Kooperation und Wettbewerb, München 1992
Beuthien, V./Schwarz, G. C. :
Kooperationsgruppen des Handels und Franchisesysteme in Europa aus der Sicht
des EG-Wettbewerbsrechts, Göttingen 1993
Dülfer, E. : Betriebswirtschaftslehre
der Kooperative, Göttingen 1984
Grafe, C. : Handelsmarken von
Einkaufsvereinigungen des Einzelhandels, Köln 1991
Homringhausen, F. H. :
Wettbewerbswirkungen genossenschaftlicher Einkaufszusammenschlüsse, Göttingen
1980
Kuhn, G. : Entwicklung und Probleme
der Kooperation im Handel, Göttingen 1977
Olesch, G. : Die Kooperationen des
Handels, Thesen zur Situation und Entwicklung der Verbundgruppen, Köln 1991
Schenk, H. -O. : Marktwirtschaftslehre
des Handels, Wiesbaden 1991
Schwarz, P. : Morphologie von
Kooperationen und Verbänden, Tübingen 1979
Tietz, B. : Alternative
Entscheidungskonzepte in Verbundgruppen, Schriftenreihe des Zentralverbandes
Gewerblicher Verbundgruppen e.V., ZGV – Nr. 1, Bonn 1993
Zentes, J. : Strategische
Partnerschaften im Handel, Stuttgart 1992
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