Inhaltsübersicht
I. Einleitung
II. Finanzierungsziele
III. Finanzplanung
und -kontrolle
IV. Systematisierung
der Finanzierungsarten
V. Instrumente
der Beteiligungs- und Kreditfinanzierung im Überblick
VI. Finanzierungspolitik
I. Einleitung
Ebenso wie die betriebliche Teilfunktion „ Finanzierung “ hat
sich deren Inhalt als Teildisziplin der Betriebswirtschaftslehre gewandelt (im
Überblick Schneider,
Dieter 1992 und Schneider,
Dieter 2001, S. 755 ff.; Breuer,
Wolfgang 1999). Noch mit Beginn des 20. Jahrhunderts wurde die Finanzierung als reiner Appendix des Gütererstellungsprozesses
angesehen, dem die Funktion der Zahlungsmittelbeschaffung
zur Deckung des durch die Investitionen bestimmten Kapitalbedarfs einer
Unternehmung zukam (Investition).
Erst im Laufe der 1960er-Jahre rücken die Kapitalkosten
als Entscheidungskriterium für
eine zielorientierte Auswahl und Gestaltung der Finanzierungsinstrumente in den
Mittelpunkt der Forschung (etwa Solomon, Ezra
1955; Gutenberg,
Erich 1969). Gleichzeitig entwickelte sich mit Vorarbeiten in den
1950er-und dann über die 1960er-/70er-Jahre hinweg aus dem neoklassischen
Denken heraus ein Ansatz zur Bewertung
einzelner und Zusammenstellung mehrerer Finanzierungstitel
(Portfolio-Management) mit Hilfe der Kriterien von Rendite und Risiko (Capital
Asset Pricing Model und weitere Ausbaustufen der Kapitalmarkttheorie, Markowitz, Harry
1952; Sharpe,
William F. 1964). Ab Mitte der 1980er-Jahre prägte sich ein
Gegenbild in Form des (Neo-)Institutionalismus
aus, das – von der engen Cashflow-Fokussierung abrückend – wieder ein eher
weites Begriffsverständnis von Finanzierung verfolgt. Finanzierungsinstrumente
werden danach als Regel- und Handlungssysteme (also Institutionen) nicht nur
zur Finanzmittelbeschaffung, sondern auch zur Informationsübermittlung und
Verhaltensbeeinflussung betrachtet (ausgehend von Jensen,
Michael C./Meckling, William H. 1972) (Schmidt,
Reinhard H./Terberger, Eva 1997).
Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich auf Ziele,
Strategien und Instrumente der Finanzierung.
II. Finanzierungsziele
In traditioneller Sicht vorrangige Aufgabe der Finanzierung
ist es, durch entsprechende Planung, Steuerung und Kontrolle der Bestände und Ströme
von liquiden Mitteln für die existenziell erforderliche Zahlungsfähigkeit zu
sorgen, denn die Unternehmung muss zu jedem Zeitpunkt in der Lage sein, ihren
Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Formal lässt sich diese Bedingung wie
folgt fassen (so genannte Liquiditäts(un)gleichung):
Anfangsbestand Zahlungsmittel + Einzahlungen – Auszahlungen =
0.
Insolvenz wird neben der drohenden und eingetretenen
Zahlungsunfähigkeit (§§ 17 f. Insolvenzordnung) bei juristischen Personen wie
Kapitalgesellschaften auch durch Überschuldung ausgelöst (§ 19), gefasst als
Verlust, der das bilanzielle Eigenkapital übersteigt (Drukarczyk,
Jochen 2003, S. 513 ff.). Das Halten von Liquidität in Form von
„ Vorratskasse “ ist demnach kein Selbstzweck, die Einhaltung der
Liquiditätsgleichung kann nur eine Nebenbedingung
sein: Aufgabe des unternehmerischen Finanzmanagements ist es, dazu beizutragen,
so viel Gewinn auf das eingesetzte Kapital – also Rentabilität – wie möglich zu
erzielen und dabei nur so viel Liquidität wie nötig vorzuhalten, da sie
ertraglos ist. Präzisiert wird diese Forderung in modernen
Shareholder-Value-Konzepten (Copeland,
Thomas E./Weston, J. Fred/Shastri, Kuldeep 2005, S. 20 ff.) zur Maximierung des Marktwerts des Anteilseignervermögens
als Oberziel durch den Anspruch, sich
in Zahlungsströmen niederschlagende Renditen zu erzielen, die über den
Finanzierungskosten liegen. Ein durch Diskontierung mit den Renditeforderungen
der Kapitalgeber ermittelter positiver Barwert künftiger Cashflows kann an die
Anteilseigner ausgeschüttet werden (oder zur Thesaurierung genutzt werden, die
sich auf effizienten Kapitalmärkten in Kurssteigerungen niederschlägt). Die
Inhaber besitzen einen Restanspruch, d.h. im Gegensatz zu Mitarbeitern oder Kreditgebern
erhalten sie keine vertraglich fixierten Vergütungen, sondern von der
Unternehmensentwicklung abhängige Zahlungen, die gegenüber denen der anderen
Anspruchsinhaber nachrangig sind. Somit tragen sie im Wesentlichen das
Unternehmensrisiko.
Wenn die Aufgabe der Finanzierung daher in der Literatur auch
in der „ Aufrechterhaltung des finanziellen Gleichgewichts “ der Unternehmung (Süchting,
Joachim 1995, S. 18) gesehen wird, ist damit in einem weiten
Begriffsverständnis über die juristische Definition von Zahlungsfähigkeit
hinaus eine Vielzahl von dem Oberziel der Wertschaffung dienenden Handlungen
eingeschlossen. Bei Verfolgung dieses Ziels werden weitere traditionell
genannte Finanzziele (Perridon,
Louis/Steiner, Manfred 2004, S. 8 ff.) berücksichtigt (Kürsten,
Wolfgang 2005, S. 188 f.): zum einen „ Sicherheit “ (da spiegelbildlich
das Unternehmens „ risiko “ in die Renditeforderungen der Kapitalgeber eingeht),
zum anderen Unabhängigkeit/Flexibilität
der Anteilseigner und des von ihnen beauftragten Managements (weil bei
sinkendem Marktwert Übernahmen durch neue Eigentümer drohen).
III. Finanzplanung und
-kontrolle
Zur Erfüllung der genannten Ziele bedarf es der Planung, also
Vorausschau auf die zukünftige Entwicklung bestimmter Zielgrößen und der daraus
folgenden Identifikation von Handlungsnotwendigkeiten, Durchführung von Steuerungsmaßnahmen
sowie Kontrolle ihrer Wirksamkeit im Rahmen von Soll/Ist-Analysen. Planungs-
und Kontrollrechnungen im Finanzbereich lassen sich in zahlungs- und
bilanzbezogene Varianten sowie Kombinationen hieraus unterteilen (zum Überblick
Franke,
Günter/Hax, Herbert 2004, S. 101 ff.; Perridon,
Louis/Steiner, Manfred 2004, S. 623 ff.). Erstere bemühen sich als
Liquiditätsrechnung im eigentlichen Sinne um eine direkte Erfassung der
Cashflow-Konsequenzen sämtlicher Handlungen einer Unternehmung, indem auf ihre
Beschaffungs-, Produktions-, Absatzpläne usw. zurückgegriffen wird. Für
bestimmte Zeitpunkte bzw. -räume werden die zu erwartenden Ein- und
Auszahlungen gegenübergestellt und saldiert. Eher technische Fragestellungen in
diesem Zusammenhang sind die nach geeigneten Prognoseverfahren, -rhythmen und
-anpassungsarten.
Sobald eine mittel- bis langfristige Perspektive für die
Finanzplanung (und -kontrolle) eingenommen wird, erfolgt vielfach eine
Verknüpfung mit bzw. Ableitung aus anderen Rechenwerken der Unternehmung. Eine
(Zweit-)Nutzung der Informationen vor allem aus dem externen Rechnungswesen
ermöglicht es über Kosteneinsparungen hinaus, die Finanz- mit der
Erfolgsrechnung kompatibel und damit für Unternehmensin- und -outsider leichter
nachvollziehbar zu machen. Dazu werden die Daten des Jahresabschlusses mit
Blick auf ihre finanziellen Konsequenzen aufbereitet, um etwa den
„ Kapitalbedarf “ einer Unternehmung abzuleiten (der dann durch den Einsatz
einzelner Finanzierungsinstrumente zu decken ist).
Ein einfaches Beispiel für eine solche bilanzorientierte Generierung einer Aussage über die „ Finanzkraft “
einer Unternehmung ist die in der Praxis weit verbreitete „ Faustformel “ zur
Ermittlung des Cashflow:
Der Cashflow findet – in ein Verhältnis etwa zu den
Verbindlichkeiten einerseits, zum Eigenkapital andererseits gesetzt –
Verwendung sowohl bei der Analyse der Verschuldungskapazität als auch der
Ertragslage der Unternehmung. In wesentlich umfassenderer Form weisen
Kapitalflussrechnungen in unterschiedlichen Varianten im Gegensatz zur
zeitpunktbezogenen Bilanz nicht Bestände von Vermögen und Kapital, sondern
Bestandsveränderungen bzw. die ihnen zugrunde liegenden Bewegungen aus. Dies
kann ex post im Rahmen von den Jahresabschluss ergänzenden (u.U. auch nach
Geschäftsbereichen segmentierten) Kapitalflussrechnungen oder ex ante für die
Ableitung von Finanzbudgets für die dezentralen Einheiten einer Unternehmung
genutzt werden. Kapitalflussrechnungen sind auch die Basis einer „ integrierten
Finanzplanung “ (Chmielewicz,
Klaus 1972) bzw. „ Finanzierungsrechnung “ zur Verbindung von Finanz-,
Erfolgs- und Bilanzplanung. Solche „ optimalen Finanzpläne “ bzw. „ finanziellen
Totalmodelle “ für das gesamte Unternehmensgeschehen können indes trotz
ausgefeilter Planungstechnik die Grundprobleme der in der Zukunft unsicheren
Handlungen (und damit auch Zahlungsströme) nicht beseitigen (Schneider,
Dieter 2001, S. 756 ff.).
IV. Systematisierung der
Finanzierungsarten
Zur etablierten Systematisierung der Finanzierungsarten (z.B.
Gerke,
Wolfgang/Steiner, Manfred 2001, Sp. 778 ff. und Perridon,
Loius/Steiner, Manfred 2004, S. 359 ff.) wird in der Regel auf die
Mittelherkunft abgestellt. Dabei verbindet sich die Vorstellung der externen
Finanzierung (Außenfinanzierung) mit Kapitalgebern auf Finanzmärkten. Im Falle
der Kreditfinanzierung wird Fremdkapital von Gläubigern, im Falle der
Beteiligungsfinanzierung Eigenkapital von Eigentümern beschafft.
Im Gegensatz dazu beinhaltet die interne Finanzierung
(Innenfinanzierung) die Gewinnung von Zahlungsmitteln durch a) die Vorverlegung
von Einzahlungen und b) das Hinausschieben von Auszahlungen. Bei der
Vermögensumschichtung werden primär Assets verkauft, die für die Zwecke der
Leistungserstellung in der Regel nicht (mehr) erforderlich sind, wie z.B. der
Verkauf stillgelegter Maschinen oder ungenutzter Grundstücke. Die Verwertung
geschieht indes stets über Märkte, sodass der Begriff der „ internen “
Zahlungsmittelbeschaffung problematisch ist. Für das Geschäftsmodell notwendige
Ressourcen können auch zunächst verkauft (Liquiditätszugang) und anschließend
zurückgemietet (gestreckter Zahlungsmittelabfluss) werden
(Sale-and-Lease-Back). Durch Rationalisierungsmaßnahmen schließlich (z.B. Abbau
von Lagerbeständen oder Personal) werden die auf dem Unternehmen lastenden
Auszahlungsverpflichtungen reduziert.
Der zweite Teilbereich der internen Finanzierung fußt
ebenfalls auf einer Vermögensumschichtung, allerdings geschieht diese in quasi
automatischer Form über den Umsatzprozess.
Die beschafften Einsatzfaktoren werden zu absatzfähigen Gütern bzw. Leistungen
umgeformt und durch Verkauf „ monetisiert “ , da dem Unternehmen im Absatzprozess
Zahlungsmittel oder andere Formen des Geldvermögens (Forderungen) zugehen. Im
Rahmen seiner Preissetzung verfolgt es das Ziel, über die (Material- und
Personal-)Selbstkosten hinaus kalkulatorische Komponenten in den Preis
einzubringen, z.B. für den angestrebten Gewinn, Abschreibungen, Rückstellungen.
Lässt sich der über diese Zuschlagskalkulation abgeleitete Preis am Markt
durchsetzen, so erhält das Unternehmen Einzahlungen, denen nicht in voller Höhe
und unmittelbar Auszahlungsverpflichtungen (für Personal, Materialbeschaffung
usw.) gegenüberstehen. Die Nachhaltigkeit der so generierten Finanzierung hängt
von der Gewinnerzielungskraft der Unternehmung einerseits, der Gewinnverwendung
andererseits ab. Erfolgen (Re-)Investitionen nicht unmittelbar, sondern werden
sie zeitlich hintereinander geschaltet, so reduzieren die
Einzahlungsüberschüsse aus früheren Investitionen den zusätzlichen
Kapitalbedarf zur Aufstockung der Periodenkapazität. Aus der „ Finanzierung aus
Abschreibungsgegenwerten “ wird daher auch der Kapazitätserweiterungseffekt
(auch Marx/Engels- oder Lohmann/Ruchti-Effekt) abgeleitet.
Neben der präsentierten findet sich in der Literatur auch
eine Unterteilung in Eigenfinanzierung einerseits (Beteiligungs- sowie interne
Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten und Gewinnprämien) und
Fremdfinanzierung andererseits (Kredit- und interne Finanzierung über
Rückstellungsgegenwerte).
V. Instrumente der
Beteiligungs- und Kreditfinanzierung im Überblick
Da sich Kapitalgeber und -nehmer jeweils über die Modalitäten
der zweiseitig verpflichtenden Zahlungsmittelüberlassung einvernehmlich
abstimmen müssen, werden zwischen ihnen Finanzierungskontrakte abgeschlossen.
Innerhalb der Außenfinanzierung lassen sich die idealtypischen Grundformen des
Beteiligungs- und Kreditkapitals mit Hilfe fünf zentraler Vergleichskriterien
unterscheiden. Diese Idealtypen stecken das Kontinuum für die an den
Präferenzen der Kapitalgeber orientierte Gestaltung und damit „ Vermarktung “
unterschiedlicher Chance/Risiko-Positionen ab (Finanzmarketing).
Abb. 1: Konstruktionsmerkmale des Beteiligungs- und
Kreditkapitals
1. Beteiligungsfinanzierung
Aufgrund der geringeren ökonomischen und juristischen
Standardisierung sowie Publizität und damit Transparenz sind Fragestellungen
der Finanzierung im Rahmen der Beschaffung von Beteiligungskapital für nicht
an der Börse notierte Unternehmen vergleichsweise schwierig darzustellen.
Sowohl für typische Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG) als auch
„ kleinere Kapitalgesellschaften “ (GmbH) führt die Mobilisierung von
Mittelzuflüssen außerhalb des organisierten Kapitalmarkts (z.B. Venture
Capital, Private Equity) über stark einzelfallabhängig gestaltete Prozesse und
Eigentümerkreise.
Börsennotiert
heißen Unternehmen, deren Eigenkapitalanteile (Aktien) an organisierten
Wertpapierbörsen gehandelt werden können und dort eine Preisfeststellung
erfahren. In Deutschland können dies Unternehmen in der Rechtsform der seltenen
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) sowie vornehmlich der
Aktiengesellschaft (AG) sein, auf die daher nachfolgend abgestellt wird. Die AG
erhält Beteiligungskapital ohne Befristung,
denn die Eigentümer (Aktionäre) können die Mittel, die sie anlässlich der
Gründung sowie späterer Aufstockungen des Grundkapitals zuführen, nicht von der
Gesellschaft zurückverlangen. Jedoch können sie ihre verbrieften
Beteiligungskapitalanteile über die Börse an andere veräußern und so eine
faktische Befristung ihrer
Kapitalgeberposition bewirken.
Der Vorstand wird mit der Leitung und Vertretung der AG im
laufenden Geschäftsbetrieb beauftragt, also als Auftragnehmer (Agent) der
Eigentümer (Principals) tätig, während deren Einflussnahme auf Grundsatzfragen
konzentriert wird, die im Rahmen der Hauptversammlung behandelt werden. Um für
eine ausreichende Harmonisierung der Eigentümer- mit den Vorstandsinteressen zu
sorgen, also die Principal-Agent-Problematik zu entschärfen, wird von den
Eigentümern der Aufsichtsrat als Kontrollgremium installiert, das den Vorstand
bestellt und ggf. entlässt sowie seine laufenden Aktivitäten überwacht. Die
Eigentümer verfügen daher grundsätzlich über Leitungs-/Vertretungsrechte, haben
diese aber aus praktischen Erwägungen teilweise an spezielle Beauftragte
delegiert (Tirole, Jean
2006).
Indem seine Haftung sich auf die von ihm geleistete Einlage
beschränkt, entspricht der Aktionär nicht mehr dem Eigentümer-Unternehmer, der
auch mit seinem Privatvermögen haftet. Dennoch unterscheidet ihn auch diese
begrenzte Haftung immer noch vom – grundsätzlich nicht für die
Unternehmensverbindlichkeiten insgesamt haftenden – Kreditkapitalgeber.
Deutlicher noch wird seine Position in den Charakteristika seiner Ansprüche: deren Grundlage ist sein
quotaler Anteil am Grundkapital der AG. Hieraus ergibt sich zum einen der
Vermögensanspruch des einzelnen Aktionärs. Zum anderen bestimmt sich hiernach
seine Beteiligung am laufenden Gewinn, der in Form einer Dividende an die
Aktionäre ausgeschüttet wird. Die Tatsache, dass dieser Erfolgsanspruch sowohl vom Unternehmenserfolg abhängig als auch residual – also den Ansprüchen der
Kreditkapitalgeber nachgeordnet – ist, macht den Charakter des
Beteiligungskapitals besonders deutlich.
2. Kreditfinanzierung
Die Instrumente der Kreditfinanzierung
erfordern angesichts des breiten Möglichkeitsbereichs eine sinnvolle
Systematisierung. Diese knüpft traditionell zuerst an der planmäßigen Dauer der
Kapitalüberlassung an (kurz-, mittel-, langfristig). In Kombination damit setzt
sich immer stärker die Unterscheidung danach durch, ob eine Mittelüberlassung verbrieft (d.h. durch emittierte
Wertpapiere, „ Finanzierungstitel “ , unter- und damit in handelbare Teileinheiten
zerlegt) oder unverbrieft (d.h. in
reiner „ Buchform “ ) ausgestaltet ist.
Wichtigstes Gegenstück zur verbrieften Beteiligungsfinanzierung
in Aktien ist die verbriefte
Kreditfinanzierung in Form von Anleihen, die branchenunabhängig traditionell
als Industrieobligation, -anleihe oder -schuldverschreibung (Bond) bezeichnet
werden. Gemeint sind langfristige festverzinsliche Darlehen (Renten), die in Wertpapierform über die
Börse bei einer Mehrzahl von Kreditgebern, den Anleihezeichnern, platziert
werden. Durch Zerlegung der Kapitalaufnahme in an der Börse handelbare Teilschuldverschreibungen verändert sich
die klassische Kreditgeberposition entscheidend, denn unabhängig von der
Laufzeit der Gesamtanleihe kann der Gläubiger die Laufzeit seines Engagements
individuell gestalten (Ross, Stephen
A./Westerfield, Randolph W./Jaffe, Jeffrey 2005, S. 569 ff.).
Ausgehend von der Basisform der Industrieanleihe haben sich Innovationen langfristiger verbriefter
Kreditfinanzierung entwickelt, indem bestimmte Ausstattungsmerkmale den
Präferenzen der Kapitalnehmer und Investoren entsprechend gezielt umgestaltet
wurden. Floating Rate Notes (FRN) etwa verbriefen einen variablen Zinsanspruch des Gläubigers. Schwankungsmaßstab ist nicht
etwa die Entwicklung des Schuldnerunternehmens – hiervon, d.h. insbesondere vom
Jahresüberschuss, ist der Zinsanspruch dem
Grunde nach unabhängig und insoweit fest – , sondern die eines bestimmten
Marktzinses. Variabel ist der Zins also nur der
Höhe nach. Infolge der periodischen Zinsanpassungen der FRN partizipieren
Kapitalgeber wie -nehmer an den Chancen und Risiken von Marktzinsentwicklungen.
Zugunsten ihrer Planungssicherheit können die Kontraktpartner dabei
Zinsobergrenzen (Caps), -untergrenzen (Floors) oder Kombinationen beider
(Collars) vereinbaren.
Im unverbrieften
Langfristbereich erfolgt die Finanzierung der Unternehmen über buchmäßige Darlehen. Neben klassischen Bankkrediten
zählen hierzu vor allem Schuldscheindarlehen. Es handelt sich um unverbriefte,
ansonsten aber anleiheähnliche Finanzierungskontrakte in Form großvolumiger Langfristdarlehen von
(Nichtbanken-)Kapitalsammelstellen an bestimmte Unternehmen. Die
tatsächliche Unterlegung durch einen Schuldschein ist dabei kein
konstituierendes Merkmal dieser Kapitalform, sondern vornehmlich aus
historischen Gründen namengebend.
Soweit eine langfristige Kreditfinanzierung der Anschaffung
von Investitionsgütern dient, hat das Finanzmanagement auch Leasingalternativen in das Entscheidungskalkül
einzubeziehen. Sie verkörpern die Strategie „ Miete statt Kauf “ , da unter
Leasing die entgeltliche Überlassung (Vermietung, Verpachtung) eines
Wirtschaftsgutes (Leasingobjekt) an einen Leasingnehmer durch einen
Leasinggeber (Hersteller des Leasingobjektes oder ein auf solche Überlassungskontrakte
spezialisierter Vermittler) verstanden wird. Weil auf diese Weise ein
Wirtschaftsgut ohne Einsatz eigener Mittel nutzbar wird, was der Leasingnehmer
durch periodische Ratenzahlungen zu entgelten hat, ist seine Situation
ökonomisch der Position eines kreditnehmenden Investors vergleichbar und
insoweit als alternative Form der Fremdfinanzierung interpretierbar.
Große Unternehmen besserer – und möglichst durch eine der
anerkannten Rating-Agenturen bestätigter – Bonität haben die Chance, auch kurz- und mittelfristige Mittelaufnahmen
unter weitgehender Aussparung von Banken direkt am Geld- und Kapitalmarkt zu
realisieren. Die Kreditaufnahme erfolgt dabei im Rahmen längerfristiger
Rahmenprogramme (Fazilitäten), über
deren revolvierende Ausnutzung
mittels kurzfristiger Emissionen je nach den Erfordernissen der Finanzplanung
entschieden werden kann. Bei Commercial Papers (CPs) handelt es sich um
kurzfristige, ungesicherte Inhaberpapiere, deren Laufzeiten in der Regel
zwischen sieben Tagen und zwei Jahren liegen. Gegen Entrichtung einer Provision
hat der Kreditnehmer die Möglichkeit, unter einer langfristigen Rahmenlinie die
jeweils benötigten Mittel durch revolvierende Emissionen von
Teilschuldverschreibungen aufzunehmen. Die konkret emittierten Volumina sind mit
einem Zinssatz zu bedienen, der sich an den dann geltenden Marktkonditionen
orientiert.
Anders als bei langfristigen Kreditbeziehungen kann der
Finanzmanager im Rahmen kürzerer Fristen neben Kreditinstituten (z.B. auf
Kontokorrentkredite) auch Kontraktpartner als Kapitalgeber ansprechen, mit
denen das Unternehmen ursprünglich in anderen als kapitalbezogenen
Geschäftsverbindungen steht (Beschaffungs- bzw. Lieferantenkredite).
Über die dargestellten Formen hinaus haben sich zahlreiche
Varianten herausgebildet, die eine Zwischenstellung einnehmen ( „ Mezzanine
Capital “ ), indem sie de jure zwar entweder Beteiligungs- oder Kreditkapital
darstellen, de facto aus ökonomischer Sicht von Kapitalgebern wie -nehmern aber
Eigenschaften beider (Ideal-)Formen aufweisen (Rudolph,
Bernd 2006). Ein Beispiel hierfür sind Genussscheine, die
emissionsspezifisch gestaltete Vermögens-, jedoch keine Mitgliedschaftsrechte
verbriefen: Ihre Inhaber haben zwar einen Anspruch auf Beteiligung an laufenden
Gewinnen (und/oder Liquidationserlösen), jedoch keine sonstigen
Eigentümerrechte, insbesondere kein Stimmrecht. Juristisch eine Kreditfinanzierung,
kann ein Genussschein über erfolgsabhängige Verzinsungen oder Vermögensrechte
an (offenen und stillen) Reserven des Unternehmens in Beteiligungskapitalnähe
gerückt werden.
In den letzten Jahren zeigt sich ein Trend von unverbrieften
in Richtung verbriefter Finanzierungen (Securitization). Dies meint zum einen
den Substitutionsprozess, durch den früher in Buchform gekleidete
Kreditverträge oder Beteiligungstitel durch Emissionen handelbarer Forderungen
(z.B. Ausgabe von Unternehmensanleihen statt Abschluss von Bankkreditverträgen)
oder Eigenkapitalanteile (z.B. Going Public anstelle Einwerbung eines
Neugesellschafters für eine KG oder GmbH) ersetzt werden. Damit geht eine
Veränderung der Finanzintermediation einher, weil die indirekte Beziehung zwischen
Kapitalgeber und Kapitalnehmer unter Einschaltung einer Bank als
„ Zwischenhändler in Geld “ auf eine direkte Beziehung unter vollständiger oder
teilweiser Verdrängung des Intermediärs verkürzt wird (Disintermediation).
Zum anderen liegt Securitization vor, wenn (unverbriefte)
Ursprungsforderungen zwar nicht durch Wertpapiere ersetzt werden, wohl aber als
ihr „ Baumaterial “ dienen. Vermögensgegenstände (Assets), meist in Form von Buchforderungen, dienen dabei als
alleinige Unterlage für so besicherte (Backed)
Wertpapiere (Securities), die von
einer Zweckgesellschaft emittiert werden. Diese ABS-Finanzierung verbindet
Elemente aus traditionellem Factoring (Forderungsverkauf) und klassischer
Anleihefinanzierung.
VI. Finanzierungspolitik
Unter Finanzierungspolitik werden strategische, d.h.
grundsätzliche und zumeist über vergleichsweise längere Zeiträume nur schwer
revidierbare Festlegungen im Finanzbereich verstanden. Exemplarisch sei hier
die Wahl der Kapitalstruktur
herausgegriffen.
Der Verschuldungsgrad eines Unternehmens, also das Verhältnis
von Fremd- zu Eigenkapital, übt eine Hebelwirkung (Leverage-Effekt) auf die
Eigenkapitalrendite aus (Brealey,
Richard A./Myers, Stewart C./Allen, Franklin 2006). Die
Eigenkapitalrendite ergibt sich als Summe der Gesamtkapitalrendite und der
durch den Verschuldungsgrad „ gehebelten “ Spanne aus Gesamtkapitalrendite und
dem Zins auf das Fremdkapital. Da die Gesamtkapitalrendite den Erfolg aus
sämtlichen Investitionen des Unternehmens widerspiegelt, die mit dem insgesamt
eingesetzten Kapital finanziert werden, folgt: Durch Ausweitung des
Verschuldungsgrades (also etwa die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals) ist
eine Erhöhung der Eigenkapitalrendite möglich, solange die genannte Spanne
positiv ist, sich das aufgenommene Kapital demnach intern höher verzinst als es
extern bedient werden muss. Und umgekehrt: Eine negative Leverage-Wirkung
stellt sich ein, wenn das Unternehmen mit seinen Investitionen die
(Fremd-)Kapitalkosten nicht erwirtschaften kann. Dann wirkt sich ein hoher
Verschuldungsgrad nachteilig aus, da die Fremdkapitalzinsen ergebnisunabhängig
geleistet werden müssen (Fixkostencharakter), die Eigenkapitalgeber aber nur
den bekannten Residualanspruch besitzen. Bei positivem Leverage-Effekt dagegen
fällt den Eigenkapitalgebern der gesamte, die Ansprüche der Fremdkapitalgeber
übersteigende Unternehmenserfolg zu.
Der Verschuldungsgrad stellt (neben anderen
Finanzierungskennziffern, wie z.B. der Deckung des Anlagevermögens durch Eigen-
und langfristiges Fremdkapital) immer noch eine wichtige Größe in der
Finanzanalyse, also der externen Beurteilung der Finanzkraft einer Unternehmung
dar. Daher kommt ihm auch eine zentrale Rolle im Rating der Kreditinstitute zu,
das durch das ab 2007 geltende neue Rahmenwerk der Bankenaufsicht ( „ Basel II “ ) forciert wird. Danach ist
es Banken möglich, die Höhe der Eigenkapitalunterlegung für Kredite stärker an
den mit ihnen eingegangenen Bonitätsrisiken zu orientieren, die wiederum in der
Ratingklassifizierung zum Ausdruck kommen (Paul, Stephan
2004). Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen wird in diesem
Zusammenhang die Kommunikationspolitik gegenüber ihren Kapitalgebern zum
Signalisieren einer hohen Bonität immer bedeutender.
Literatur:
Brealey, Richard A./Myers, Stewart
C./Allen, Franklin : Principles of Corporate Finance, 8. A., Boston et al. 2006
Breuer, Wolfgang : Geschichte der
Finanzwirtschaftslehre. Finanzierungstheorie, in: 100 Jahre
Betriebswirtschaftslehre in Deutschland 1898 – 1998, hrsg. v. Lingenfelder,
Michael, München 1999, S. 141 – 156
Chmielewicz, Klaus : Integrierte
Finanz- und Erfolgsplanung, Stuttgart 1972
Copeland, Thomas E./Weston, J.
Fred/Shastri, Kuldeep : Financial Theory and Corporate Policy, 4. A., Boston et
al. 2005
Drukarczyk, Jochen : Finanzierung, 9.
A., Stuttgart 2003
Franke, Günter/Hax, Herbert :
Finanzwirtschaft des Unternehmens und Kapitalmarkt, 5. A., Berlin et al. 2004
Gerke, Wolfgang/Steiner, Manfred :
Handwörterbuch des Bank- und Finanzwesens (HWF), 3. A., Stuttgart 2001
Gutenberg, Erich : Grundlagen der
Betriebswirtschaftslehre, Dritter Band: Finanzen, Berlin et al. 1969
Jensen, Michael C./Meckling, William
H. : Theory of the Firm: Managerial Behavior, Agency Costs and Ownership
Structure, in: Journal of Financial Economics, Jg. 3, 1972, S. 305 – 360
Kürsten, Wolfgang : Finanzierung, in:
Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre, Band 1, hrsg. v. Bitz,
Michael/Domsch, Michel/Ewert, Ralf et al., 5. A., München 2005, S. 173 – 236
Markowitz, Harry : Portfolio
Selection, in: Journal of Finance, Jg. 7, 1952, S. 77 – 91
Paul, Stephan : Basel II im
Überblick, in: Basel II und MaK, hrsg. v. Hofmann, Gerhard, 2. A., Frankfurt
a.M. 2004, S. 5 – 58
Perridon, Louis/Steiner, Manfred :
Finanzwirtschaft der Unternehmung, 13. A., München 2004
Ross, Stephen A./Westerfield,
Randolph W./Jaffe, Jeffrey : Corporate Finance, 7. A., New York 2005
Rudolph, Bernd :
Unternehmensfinanzierung und Kapitalmarkt, Tübingen 2006
Schmidt, Reinhard H./Terberger, Eva :
Grundzüge der Investitions- und Finanzierungstheorie, 4. A., Wiesbaden 1997
Schneider, Dieter : Investition,
Finanzierung und Besteuerung, 7. A., Wiesbaden 1992
Schneider, Dieter :
Betriebswirtschaftslehre, Band 4: Geschichte und Methoden der
Wirtschaftswissenschaft, München et al. 2001
Sharpe, William F. : Capital Asset
Prices. A Theory of Market Equilibrium under Conditions of Risk, in: Journal of
Finance, Jg. 19, 1964, S. 425 – 442
Solomon, Ezra : Measuring a Company\'s
Cost of Capital, in: Journal of Business, Jg. 28, 1955, S. 240 – 252
Süchting, Joachim : Finanzmanagement,
6. A., Wiesbaden 1995
Tirole, Jean : The Theory of
Corporate Finance, Princeton et al. 2006
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