Inhaltsübersicht
I. Begriffliches
II. Nicht-evolutorische
und evolutorische Ansätze zu einer Theorie der Unternehmung
III. Begründungen
für die Existenz und Entstehung von Unternehmungen
I. Begriffliches
Die Theorie der Unternehmung wird in den einzelnen
Sichtweisen über Inhalt und Ausrichtung der Betriebswirtschaftslehre
unterschiedlich gesehen. Hier wird die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre als
Einzelwirtschaftstheorie der Institutionen verstanden und die Theorie der
Unternehmung als ein Teil hiervon. Die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre hat
in dieser Sichtweise das Rüstzeug bereitzustellen, um den wirtschaftlichen
Aspekt im Handeln einzelner Menschen, in der Organisation „ Unternehmung “ und in
anderen Organisationen zu untersuchen: in Behörden und weiteren Betrieben für
öffentliche Güter, Verbänden, aber auch Haushalten (Schneider,
Dieter 1995, Kapitel I, II).
Da das Handeln des Einzelnen allein und in Organisationen
untersucht werden soll, erscheint es zweckmäßig, zwischen Unternehmen und
Unternehmung zu unterscheiden.
Das Unternehmen betrifft das Handeln eines einzelnen
Menschen, betrachtet unter einem Aspekt: dem Einkommensaspekt. Wer Einkommen
erwerben will, ist gehalten, durch Einsatz seines Wissens, seiner Arbeitskraft
und seines sonstigen Vermögens sich mit den Wegen zum und den Unsicherheiten
beim Erwerb von Einkommen auseinander zu setzen. Die Notwendigkeit dazu tritt
deshalb auf, weil unter Menschen das Wissen unvollständig und ungleich verteilt
ist und sie durch ihre Handlungen in Rivalität zu anderen geraten. Um
Unternehmen zu untersuchen, sei folgende Sprachregelung gewählt: Jedermann ist
im Hinblick auf die Wege zum Einkommenserwerb und zur Verringerung von
Einkommensunsicherheiten Unternehmer seines Wissens, seiner Arbeitskraft und
seines sonstigen Vermögens. Bei dieser Sichtweise ist auch der Arbeiter oder
Angestellte eigenverantwortlicher Unternehmer, zumindest bei der Berufs- und
Arbeitsplatzwahl.
Unternehmungen sind Organisationen, deren Mitglieder
( „ Unternehmer “ im vorgenannten Sinne) sowohl in Beschaffungsmärkten als auch in
Absatzmärkten tätig sind und zwischen diesen Märkten Marktzufuhrhandlungen
(z.B. Fertigung, Lagerhaltung) ausführen, wobei die Organisationsmitglieder im
Innenverhältnis untereinander Dienste, Sachen, Verfügungsrechte gegen Entgelt
zur Verfügung stellen. Neben dem Verwirklichen anderer Zwecke wird in
Unternehmungen Einkommen für die Unternehmungsleitung, die Mitarbeiter,
Geldgeber und andere Anspruchsberechtigte (z.B. den Fiskus) erzielt.
Die Theorie der Unternehmung, wie sie im Folgenden skizziert
wird, beschränkt sich auf den Einkommensaspekt menschlichen Handelns. Sozial-
und verhaltenswissenschaftliche Ansätze in der Betriebswirtschaftslehre
vermeiden gemeinhin für ihr Untersuchungsziel den Begriff „ Theorie der
Unternehmung “ .
II. Nicht-evolutorische
und evolutorische Ansätze zu einer Theorie der Unternehmung
Ist der Untersuchungsgegenstand einer Theorie der
Unternehmung nur die Produktion von Gütern oder die Eigenschaft, Marktteilnehmer
zu sein, wie in der sog. „ neoklassischen “ Theorie der Unternehmung?
Interessieren auch die Organisation und der Finanzbereich, wie in der
„ Produktionsorientiertung “ Erich Gutenbergs, oder ist es Aufgabe einer Theorie
der Unternehmung, unter einer Sichtweise Antworten auf alle diese Fragen und
die des Rechnungswesens zu suchen, wie in der institutionellen Mikroökonomie
und der evolutorischen Theorie der Unternehmung? Die methodologische Sichtweise
prägt die alternativen Antworten auf diese Fragen. Diese bisherigen Sichtweisen
zu einer Theorie der Unternehmung seien nach zwei Lösungsideen geordnet.
1. Nicht-evolutorische Ansätze durch
bildhafte Vergleiche mit Denkmustern der Physik
Bildhafte Vergleiche aus anderen Erfahrungswissenschaften
werden auf ausgewählte wirtschaftliche Probleme angewandt, um zu einer
Problemlösung zu kommen. Bildhafte Vergleiche aus der Biologie erweisen sich
dabei als unpassend, weil Unternehmungen zwar ihre Verfahrensweisen (Routinen)
ändern können, jedoch Organismen nicht ihre Gene (Nelson,
Richard R. 1995, S. 78). Die in der Wirtschaftstheorie gängigen
bildhaften Vergleiche entstammen älteren Denkmustern der Physik (vgl. zu den
Quellen im Einzelnen und zum Folgenden Schneider,
Dieter 1997b, S. 7 – 70). Sie seien unter dem Begriff
„ nicht-evolutorische Theorien “ zusammengefasst, da sie von einem vorab
festgelegten, dem Handelnden bewussten Wissen und Können ausgehen, dessen
Veränderungen nicht modellieren.
(1) Aus naturphilosophischen Denkmustern über den kürzesten
Weg, den Lichtstrahlen in Gasen und Flüssigkeiten einschlagen, entwickelte sich
das Wirtschaftlichkeitsprinzip (ökonomische Prinzip) als Grundsatz zur
„ vernünftigen “ Erklärung und Gestaltung von Sachverhalten. Als Folge dieses Denkmusters
bürgert sich nach und nach ein von jedem empirischen Sinn entleertes
entscheidungslogisches Begriffsverständnis für „ ökonomisches Prinzip “ ein:
Erreiche mit gegebenen Mitteln ein Ziel in bestmöglicher Weise! Diese
Formulierung vernachlässigt, dass neben einem Wissen über Ziele und Mittel ein
Wissen über Handlungsmöglichkeiten und Prognosen sowie ein Können zur
Zielerreichung vorauszusetzen sind.
(2) Erweitert wird das ökonomische Prinzip durch die
Übernahme einer Analogie aus der Energiephysik in der Mitte des 19.
Jahrhunderts. Diese bildet das Vorbild von Nutzenmaximierungskalkülen unter
Nebenbedingungen; denn es werden Verhaltensannahmen für Menschen unterstellt,
analog dem damaligen Konzept einer potenziellen Energie. Diesem Vorbild folgt
die neoklassische Mikroökonomie.
In der neoklassischen Theorie der Unternehmung existiert
paradoxerweise die Unternehmung als Organisation nicht (Loasby, Brian
J. 1971, S. 881). Von einer neoklassischen Theorie der Unternehmung
zu sprechen, ist nur berechtigt, wenn nicht eine Organisation mit
Personalwirtschaft, Finanzierung, Rechnungswesen usw. gemeint ist, sondern abstrahiert
wird auf eine Wirtschaftseinheit „ Anbieter alternativer Mengen bei vorgegebenen
Preisen oder vorgegebener Mengen zu alternativen Preisen “ . Erst nach Öffnen und
Ausfüllen der leeren Hutschachtel, der „ black-box “ -Konzeption einer
Produktionsfunktion (Holmstrom,
Bengt R./Tirole, Jean 1989 S. 63), kann eine Theorie der
Unternehmung beginnen, die diesen Namen verdient.
Dem Denkmuster der Produktionsorientierung in der
neoklassischen volkswirtschaftlichen Theorie wird in der
Betriebswirtschaftslehre nach 1951 eine Produktionsorientierung durch Erich
Gutenberg und seine Schüler beiseite gestellt, die das Denken in Produktionsfunktionen
mit einem in Absatzfunktionen verbindet und um Kapitalbedarfs- und
Kapitalfondsfunktionen erweitert (Gutenberg,
Erich 1951; Gutenberg,
Erich 1955). Anleihen daraus finden Eingang in eine lehrbuchträchtige,
dem Wirtschaftlichkeitsprinzip folgenden Entscheidungsorientierung, z.B. bei
Wöhe (Wöhe, Günter
1960).
Zur Erklärung von Unternehmungen bindet später die
institutionelle Mikroökonomie Nutzenmaximierungskalküle teils in bildhafte
Vergleiche mit Hilfe von Begriffen aus der Rechtslehre ein (Lehre von den
Verfügungsrechten), hebt teils die „ Kosten “ der Benutzung von Märkten hervor
(Transaktionskostenansatz) oder das Handeln im Auftrag anderer
(Principal-Agent-Modelle).
(3) Unsicherheit und Ungleichverteilung des Wissens begrenzen
die Planbarkeit, wie sie neoklassische und institutionelle Mikroökonomie
voraussetzen. Begrenzte Planbarkeit stellt den Sinn einer Nutzenmaximierung
unter Nebenbedingungen in Frage. Dies schon deshalb, weil jeder auf Dauer
angelegte Plan Vorsorge für die möglichen Folgen nicht rational planbarer
Ex-post-Überraschungen zu treffen hat. Entstehung und Entwicklung von
Unternehmungen ist nicht durch die Optimierung eines Plans zu erklären, sondern
nur über einen Versuchs- und Irrtumspfad im Zeitablauf (Langlois,
Richard N. 1995, S. 95).
Handlungen auf einem Versuchs- und Irrtumspfad sind nicht
folgenlos rückgängig zu machen. Diese zeitliche Unumkehrbarkeit von Handlungen
engt die Anwendbarkeit nicht-evolutorischer Theorien ausschlaggebend ein.
Anspruchsvoll klingendes mathematisches Blendwerk, wie die dynamische
stochastische Programmierung unter Nebenbedingungen in der Realoptionstheorie,
modellieren treffsicher an der zeitlichen Unumkehrbarkeit der Handlungen
vorbei, da die benutzten stochastischen Prozesse der
Gleichgewichtsthermodynamik entstammen und reversible Prozesse unterstellen (Wulwick,
Nancy J. 1995, S. 416). Der Tatbestand unumkehrbarer Abhängigkeiten
ist ein Grund, weshalb die Existenzbedingungen für ein Gleichgewicht Wettbewerb
im Sinne einer Rivalität zwischen den Marktteilnehmern wegdefinieren, und
insoweit nicht-evolutorische Theorien zu Glasperlenspielen werden lassen.
2. Evolutorischer Ansatz auf der Grundlage
von Unternehmerfunktionen
Ein zweites Vor-Bild greift Sachverhalte aus dem zu
untersuchenden „ wirtschaftlichen “ Erfahrungsbereich heraus und filtert diese
Beobachtungssachverhalte durch Abstraktion zu einer Lösungsidee für Probleme.
Auf diese Weise lässt sich eine evolutorische Theorie der Unternehmung
entwerfen. Die evolutorische Theorie der Unternehmung hebt die Vereinfachung
auf, dass der Stand des Wissens und Könnens als vorgegeben gilt. Welche Ziele,
Mittel, Handlungsmöglichkeiten und daraus herzuleitende Prognosen jeder
Einzelne in einem Planungszeitraum erwägt, lässt sich erst erklären, wenn die
Entwicklung des Wissens und Könnens hierüber untersucht wird.
(1) Diese evolutorische Theorie erforscht Institutionen in
Form von Regelsystemen (Ordnungen) und Institutionen in Form von
Handlungssystemen (Organisationen) daraufhin, ob bzw. wie Menschen unter
Unsicherheit und bei unvollständigem, ungleich verteiltem Wissen
in der Lage sind,
-
jenes Einkommen zu erreichen, das sie erwerben wollen,
-
das zu verwirklichen, was sie mit der Verwendung des
Einkommens bezwecken, und
-
inwieweit Regelsysteme und Handlungssysteme dazu
beitragen, Ursachen für das Abweichen zwischen einem beabsichtigten Erwerben
oder Verwenden von Einkommen und dem tatsächlich Erreichten zu vermeiden oder
in ihren Folgen einzugrenzen.
Als Teilbereich der evolutorischen Theorie
einzelwirtschaftlicher Institutionen sucht die Theorie der Unternehmung nach
Einflussgrößen, aus denen sich Handlungsabläufe in einer Unternehmung erklären lassen,
nach denen darüber hinaus Handlungsabläufe zu messen und zu gestalten sind. Sie
sieht es als eine Forschungsaufgabe an, Fähigkeiten oder „ Kernkompetenzen “
einer Unternehmung zu erkennen, um Wettbewerbsvorteile zu schaffen und
aufrechtzuerhalten.
(2) Evolution der Unternehmung bezeichnet dabei einen Strom
an Handlungsabläufen, der das Entstehen, Geschehen in oder Vergehen einer
Unternehmung umfasst. Dieser Strom wird durch die Uferbefestigungen der
Unternehmungsregeln (also der Rechtsetzungen, Handelsbräuche und ethischen
Normen) kanalisiert. Die Flut an Handlungsabläufen, die in Unternehmungen zu
beobachten sind, ergießt sich in Beschaffungs- und Absatzmärkte oder strömt in
der Produktion zwischen Beschaffungs- und Absatzmärkten. Diese Flut an Unternehmungsprozessen
suchen Forscher durch Pfeiler als Wellenbrecher gedanklich zu bändigen: durch
eine Unternehmungsstruktur.
Zur Unternehmungsstruktur gehören die Merkmale für die
jeweiligen Beschaffungs- und Absatzmarktstrukturen, die Erklärung von Marktprozessen,
der Marktzufuhr und die Wege zur Verringerung von Einkommensunsicherheiten bei
der Koordination von Marktprozessen und Marktzufuhr. Zu diesen Wegen zählen zum
einen die Eigenkapitalausstattung als Insolvenzpuffer und die
Liquiditätsvorsorge, aber auch Investitionsmischungen, um Risiken zu streuen.
Zum anderen bedarf es der „ Ressourcen “ .
Ressourcen sind in Märkten beschaffte Produktionsfaktoren,
verändert bzw. veredelt durch Findigkeit und Können von Unternehmungsleitungen,
Mitarbeitern oder externen Spezialisten zu unternehmungseigenen Merkmalen für
Wettbewerbsfähigkeit. Während Produktionsfaktoren von allen Konkurrenten in
Märkten zu kaufen sind, verkörpern Ressourcen unternehmungsspezifische
materielle und v.a. immaterielle Wirtschaftsgüter. Deren hauptsächliche
Eigenschaften sind ein erschwerter Erwerb oder eine eingeschränkte
Nachahmbarkeit durch Mitbewerber, z.B. die Fähigkeit zu Innovationen.
(3) Die Unternehmungsstruktur sei durch das Ausüben von
Unternehmerfunktionen erklärt. Jeder Einzelne beweist seine Fähigkeiten zu
eigenverantwortlichem Einkommenserwerb und der Verringerung dabei auftretender
Unsicherheiten durch das Ausüben von Unternehmerfunktionen. Anlass für ein
solches Tätigwerden ist die Hoffnung, innerhalb der Menge an unvollständigem
und ungleich verteiltem Wissen und Können für sich und gegenüber anderen
Menschen Ziele zu verwirklichen durch Auswertung von eigenem Wissen und Können.
Drei Unternehmerfunktionen steuern Handlungsabläufe in
Beschaffungs- und Absatzmärkten (Marktprozesse) oder zwischen Beschaffungs- und
Absatzmärkten (Produktionsprozesse), verwirklichen aber mitunter
Unbeabsichtigtes:
-
Durch die zeitweise und teilweise Übernahme der Einkommensunsicherheiten anderer Personen werden
Institutionen begründet, z.B. eine Organisation „ Unternehmung “ durch
Arbeitsverträge mit festem Gehalt für Mitarbeiter, welche die Einordnung in
eine Hierarchie akzeptieren, oder durch Vereinbarungen zur zeitweisen
Geldüberlassung mit in Höhe und Zeitpunkt festgelegten Zins- und
Tilgungszahlungen. Der Vertragspartner Arbeitnehmer/Kreditgeber erzielt
hierbei während der Laufzeit ein vertraglich abgesichertes Einkommen. Die
zeitweise Übernahme von Einkommensunsicherheiten wird nicht alle
Unsicherheitsursachen einschließen können. Selbst wenn der Unternehmer, der
eine Unternehmung errichtet, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt,
mögen sich während der Vertragslaufzeit die Umweltbedingungen zum Nachteil
oder auch Vorteil des Arbeitnehmers oder Kreditgebers ändern:
Unvorhergesehene Kaufkraftänderungen des Geldes, überraschende gesetzliche
Be- oder Entlastungen kürzen oder erhöhen das Realeinkommen des Arbeitnehmers
oder Kreditgebers.
-
Das Verwirklichen von Spekulations- bzw. Arbitragegewinnen erhält eine Organisation
„ Unternehmung “ nach außen (gegenüber anderen Marktteilnehmern und
Obrigkeiten). Das Erzielen von Spekulations- bzw. Arbitragegewinnen in und
zwischen Märkten sowie gegenüber Regulierungen setzt Findigkeit zu
Handlungsmöglichkeiten unter Unsicherheit und Ungleichverteilung des Wissens
voraus.
-
Die Unternehmerfunktion des Durchsetzens von Änderungen betrifft die Koordination als
gemeinsame Planerarbeitung, Planabstimmung (Entscheidungsfindung) sowie
Steuerung und Kontrolle von Handlungen in Organisationen zusammenarbeitender
oder teilweise auch gegeneinander arbeitender Menschen: gegenüber
Mitarbeitern, aber auch Geldgebern, soweit diese nicht über Kapitalmärkte
jederzeit ihre Ansprüche veräußern können oder wollen. Die
Koordinationsfunktion kann sich auf das Verwirklichen neuer Handlungsabläufe
beziehen, aber auch auf das Formen neuer Ordnungen (Regelsysteme) und ihres
Einhaltens. Unsicherheit und Ungleichverteilung des Wissens unter den
Menschen haben zur Folge, dass selbst bei gleichen Zielen die einen dies, die
anderen jenes durchgeführt oder nicht realisiert sehen wollen. Koordination
bewahrt eine Organisation vor dem Auseinanderbrechen. Deshalb lässt sich das
Durchsetzen von Änderungen als unternehmungserhaltende Funktion nach innen
bezeichnen.
Bei der Abgrenzung der Unternehmerfunktion des Durchsetzens
von Änderungen von den anderen beiden Unternehmerfunktionen ist zu beachten:
Die Übernahme von Einkommensunsicherheiten oder die Suche nach
Spekulationsgewinnen über Innovationen aus der Sicht einer Unternehmungsleitung
verlangt in anderen Organisationen, deren Mitglied die Unternehmung ist, ein
Durchsetzen von Änderungen: so in Märkten bei der Einführung neuer Produkte
oder technischer Standards (wie Industrie-Normen).
III. Begründungen für
die Existenz und Entstehung von Unternehmungen
Die skizzierte evolutorische Theorie der Unternehmung hilft
die Frage zu beantworten: Warum existieren Unternehmungen als
Beobachtungstatbestand in dieser oder jener Form? Für die Antwort ist nicht die
Betriebswirtschaftslehre allein zuständig. Vielmehr sind folgende
Blickrichtungen für das Entstehen, Wachsen und Vergehen von Unternehmungen zu
unterscheiden (Schneider,
Dieter 1995, S. 110 – 116):
1. Technische, soziologische und
verhaltenswissenschaftliche Gründe
Bei einmal als gegeben vorausgesetzten (bescheidenen oder
umfangreichen) Tauschbeziehungen existieren Unternehmungen
(1) in unterschiedlicher Form aus technischen Gründen:
Fertigungsverfahren nötigen dazu, für die verschiedenen Erzeugnisse in allen
Produktionsstufen den Einsatz an Produktionsfaktoren zu organisieren.
Arbeitsteilung nutzt spezielle persönliche Begabungen und Lerneffekte bei
wiederholten Tätigkeiten aus. Arbeitsteilung legt schon in der fast marktlosen
antiken Landgutswirtschaft bestimmte Arbeitsabläufe und damit
Organisationsaufgaben für die Zusammenarbeit fest, erst recht in industrieller,
automatisierter Fertigung.
(2) Soziologische Gründe bestimmen u.a. Art und Ausmaß von
Hierarchien: In der Wirtschaftsgeschichte konnten nicht immer alle mitarbeitenden
Menschen über ihre Mitwirkung selbst bestimmen, sondern mussten sich durch
physische Gewalt (Sklaven) oder psychisch-sozialen Zwang (Ehefrauen, Kinder und
Geschwister; Abordnung von Schülern zum Ernteeinsatz) von den Führungskräften
(Hausherren, Priestern, Parteifunktionären) fremd bestimmen, ja ausbeuten
lassen.
(3) Verhaltenswissenschaftlich zu erklärende Sachverhalte,
wie die Handlungsmotive der Führenden wie der Geführten und deren jeweilige
psychische Ausprägung, beeinflussen die Größe solcher Organisationen und Art
der Leitung sowie ihr Gebaren in Absatz- und Beschaffungsmärkten.
2. Voraussetzung einer Erklärung durch
Unternehmerfunktionen: Geld als Recheneinheit
Die Klassifikation aus technischen, soziologischen und
verhaltenswissenschaftlichen Gründen reicht weder aus, das Entstehen aller
Unternehmungen zu erklären, noch gelangt man auf diese Weise zu Urteilen
darüber, welche Unternehmungsstrukturen und Erscheinungsformen von
Unternehmungsregeln gesellschaftlich oder einzelwirtschaftlich zweckmäßig sind.
Einen Beurteilungsmaßstab für gesellschaftlich zweckmäßige Unternehmensregeln
geben Normen zur Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung vor, wie eine
Wettbewerbsordnung unter Regeln gerechten Verhaltens. Wettbewerb bedeutet
Rivalität zwischen den Unternehmern ihres Wissens, ihrer Arbeitskraft und ihres
sonstigen Vermögens, sowie in und zwischen den von ihnen gebildeten
Organisationen. Da der Wettbewerb unter Unsicherheit und bei ungleich
verteiltem Wissen und Können stattfindet, spielt für die Formen der
Zusammenarbeit und der Rivalität das Ausüben von Unternehmerfunktionen eine
ausschlaggebende Rolle.
Für eine Erklärung des Entstehens der Institution
„ Unternehmung “ ist zu beachten, dass erst ein quantitativer Begriff, Geld in
der Funktion als Recheneinheit, das Ausüben der Unternehmerfunktionen einer
Übernahme von Einkommensunsicherheiten anderer durch „ Risikoteilung “ oder das
Erzielen von Arbitrage- bzw. Spekulationsgewinnen durch die Kombination
unterschiedlicher Produktionsfaktoren zu Produkten ermöglicht. Ob aus der
Produktion über zahlreiche Produktionsstufen hinweg mit dem Absatz Gewinne oder
Verluste erzielt werden, lässt sich ohne Rückgriff auf eine Recheneinheit
„ Geld “ weder planen noch kontrollieren.
3. Planung oder „ unsichtbare Hand “ als
Erklärung von Unternehmungen aus der Übernahme von Einkommensunsicherheiten
Wer aus der Absicht, für sich selbst Einkommensunsicherheiten
zu verringern, eine Organisation „ Unternehmung “ errichtet und dabei z.B.
Arbeitsplätze mit Festlohnverträgen schafft, mindert dadurch
Einkommensunsicherheiten anderer Unternehmer ihrer Arbeitskraft, die eine feste
Vergütung für die Vertragslaufzeit anstreben. Neben diese einseitige Übernahme
von Einkommensunsicherheiten tritt eine gegenseitige, z.B. in einer Partnerschaft
von Freiberuflern oder einer offenen Handelsgesellschaft. Sie kann für jeden
der Unternehmer, die gemeinsam Arbeitskraft oder Geld oder beides einsetzen,
das Ausmaß eines Abweichens des beabsichtigten vom späteren tatsächlichen
Einkommenserwerb verringern. Dies v.a. dann, wenn aus unterschiedlichen
Ursachen Verlustgefahren drohen und Grund zu der Annahme besteht, dass nicht
alle Verlustursachen zugleich eintreten, aber die einzelnen Unternehmer
aufgrund ihres Spezialistenwissens und ihrer Veranlagung besser als ein
Einzelner den Folgen aus Ex-post-Überraschungen begegnen können.
Eine Verringerung von Einkommensunsicherheiten für andere
geschieht nur bei altruistischem Handeln absichtlich, d.h. durch menschlichen
Plan. Ein solcher Plan setzt Wissen voraus, wie die Unsicherheitsverringerung
für andere erreicht werden kann. Mangelt es an diesem Wissen über beabsichtigte
und unbeabsichtigte Folgen oder handeln Unternehmer bzw. Unternehmungsleitungen
egoistisch, dann können sich unbeabsichtigt dennoch Institutionen entwickeln,
die Einkommensunsicherheiten verringern, wie „ von einer unsichtbaren Hand
geleitet “ , um eine Metapher von Adam Smith (Smith, Adam
1977, S. 184) zu verwenden.
Auf den ersten Blick erscheint die Übernahme von
Einkommensunsicherheiten zu Unternehmungen zu führen, die als Ergebnis
menschlichen Plans und nicht als ungeplantes Ergebnis menschlichen Handelns zu
erklären sind; schließlich bündeln Kaufleute bewusst ihre Mittel und feilschen
gegenseitig um Rechte und Pflichten. Doch eine solche Erklärung wäre
vordergründig. Um diese Behauptung zu begründen, sei eines von Daniel
Bernoullis Beispielen zitiert, mit denen er erstmals die Entscheidungsregel
unter Ungewissheit „ Maximiere den Erwartungswert des Risikonutzens des
Vermögens “ erläutert: die Gepflogenheiten der Kaufleute bei der Versicherung
der Waren auf See. Bernoulli (Bernoulli,
Daniel 1896, S. 42) geht davon aus, dass die Chance auf Verdoppelung
des Vermögens nicht den doppelten Nutzen bringe (sondern in seinem Beispiel der
Nutzen nur mit dem Logarithmus des Vermögens wachse). Er prüft bei angenommenen
quantitativen Wahrscheinlichkeiten für den Schiffsuntergang (jedes zehnte),
welches Vermögen ein Kaufmann mindestens haben muss, damit der Selbstbehalt eines
Teilrisikos für ihn vorteilhaft ist, und über welches Vermögen ein anderer
Kaufmann verfügen muss, der Waren auf See gegen Untergang oder Beschädigung
versichert.
Eine Institution, wie die Seeversicherung, hat sich dann wie
„ von einer unsichtbaren Hand geleitet “ entwickelt, wenn jahrhundertealten
Gepflogenheiten der Kaufleute keine rational nachvollziehbaren Argumente
zugrunde lagen, sondern sie nach früheren Erfahrungen oder Fingerspitzengefühl
bestimmte Gebräuche von Generation zu Generation „ vererbten “ und diese dabei
nur am Rande abwandelten. Nun ist aber bekannt, dass vor dem 17. Jahrhundert
der Menschheit der heutige Begriff der Wahrscheinlichkeit (im
umgangssprachlichen und erst recht in einem entscheidungslogisch präzisierten
Sinne) unbekannt war. Damit fehlte es an dem Wissen über Theorien, wie eine
Institution „ Seeversicherung “ als Ergebnis rationalen menschlichen Plans zu
entwerfen sei. Daraus lässt sich schließen: Wenn solche altüberkommenen
Gepflogenheiten erst nach Jahrhunderten eine vereinfachte vernünftige Erklärung
in einem Planungsmodell finden, können diese Gebräuche nicht als Durchführung
eines menschlichen Plans betrachtet werden; denn zur Planung reichen erlernte
Erfahrungen und Fingerspitzengefühl nicht aus.
Rationale Rekonstruktionen von Gepflogenheiten in
Entscheidungsmodellen bieten eine methodische Richtschnur für „ unsichtbare
Hand “ -Erklärungen von Regelsystemen und Handlungssystemen. Insoweit ist
zumindest das Entstehen einzelner Gattungen von Unternehmungen durch das
Wirksamwerden einer „ unsichtbaren Hand “ zu erklären; denn es kann nicht
bestritten werden, dass z.B. Institutionen zum Versichern gegen
Unsicherheitsursachen dem Gemeinwohl dienen können.
Was beispielhaft an den Entscheidungen unter Unsicherheit
gezeigt wurde, gilt in ähnlicher Weise für Regelsysteme zur Koordination bzw.
Organisation, insb. aber für solche zur Rechnungslegung, denn deren
gemeinwohl-verträgliche Grundsätze haben sich über einen irrtumsreichen
Lernprozess entwickelt (Schneider,
Dieter 1997a, S. 7 – 22).
4. Erklärung von Unternehmungen aus dem
Streben nach Arbitragegewinnen
(1) Wer nach Spekulations- bzw. Arbitragegewinnen strebt,
kann diese zum ersten zwischen den Beschaffungspreis-Obergrenzen und
Absatzpreis-Untergrenzen für Dienste, Sachen, Verfügungsrechte verschiedener
Personen und Organisationen finden: zu (fast) gleicher Zeit in
unterschiedlichen Marktorten oder in einem oder mehreren Marktorten zu
unterschiedlichen Marktzeiten (örtliche und zeitliche Arbitragen).
Preisunterschiede, die sich durch Arbitragen oder Spekulationen auszunutzen
lohnen (z.B. nicht durch Lager- oder Transportkosten aufgezehrt werden), sind
in der Hauptsache durch ungleich verteiltes Wissen zwischen Anbietern und
Nachfragern zu erklären.
(2) Eine zweite Form von Arbitragen entsteht aus der
Umwandlung von Diensten (Arbeitsleistungen) mit anderen Produktionsfaktoren zu
Produkten. Bei dieser Produktionsstufen-Arbitrage wird die Art der
Leistungserstellung, die Gestaltung oder Differenzierung im
Absatzmarktgegenstand, zur Spekulationsgelegenheit.
Aus Selbstversorgungs-Gemeinschaften mit Aufrechnung von
Leistungen und Gegenleistungen ihrer Mitglieder erwachsen zunächst
Unternehmungen, die Auftragsproduktion für nicht zur
Selbstversorgungs-Gemeinschaft gehörende Menschen durchführen.
Auftragsproduktion vermeidet die Unsicherheit des Absatzes bereits erstellter
Erzeugnisse. Aber der Entfaltung gesellschaftlicher Arbeitsteilung durch
Auftragsproduktion sind enge Grenzen gesetzt: Bei einer Auftragsproduktion
müsste über viele Produktionsstufen hinweg „ die Reihe der Tauschverhandlungen ?
erst vom Consumenten zu den Urproducenten hinauf, dann wieder von diesen zu
jenem herunter und so vielleicht mehrmals hin und her gehen müssen, ehe das
Product wirklich hergestellt würde “ (Mangoldt,
Hans von 1966, S. 61). Dieses Zitat beschreibt ein Musterbeispiel
für den zeitraubenden Versuchs- und Irrtumspfad, den zentrale Planung selbst in
der gemäßigten Form der Auftragsvergabe zur Produktion einschlagen muss.
Einer zusätzlichen Unsicherheitsübernahme durch Unternehmer
bedarf es, wenn sie ohne vertraglich oder durch Anordnung gesicherten Absatz
produzieren. Nach dieser zusätzlichen Unsicherheitsübernahme entstehen aus der
Suche nach Arbitragegewinnen jene Unternehmungen, die für Abnehmer in einem
„ anonymen “ Markt produzieren. Nicht bekannt ist jedoch häufig nur, wer wie viel
von einem Gut kauft, mit der Person oder Organisation „ Käufer “ können
gleichwohl jahrelange Geschäftsbeziehungen bestehen.
(3) Arbitragen gegen Regulierungen setzen ein Finden und
Benutzen rechtlicher Gestaltungsformen für die Zusammenarbeit einzelner
Anbieter mit einzelnen Nachfragern voraus, die mit beiderseitigem Vorteil
Geboten oder Verboten in den Unternehmungsregeln legal ausweichen. Innerhalb eines
Staates ist jede Einzelperson und jede von Einzelpersonen gebildete
Organisation der Gewalt staatlicher Einrichtungen unterworfen, die ihr Handeln
vielfältig regulieren. Dem lässt sich durch Ausweichhandlungen begegnen, die
rechtlich zulässig sind. Ein Musterbeispiel sind institutionenbildende
Steuerausweichhandlungen, wie die Konstruktion von Holdings in der
internationalen Konzernbesteuerung. Gelegentlich wird bei Ausweichhandlungen
vor Regulierungen auch rechtswidrig gehandelt und auf das Nichtentdecken
spekuliert.
(4) Alle Arbitragen erfordern Zeit, und deshalb sind
Arbitragegewinne im Zeitpunkt ihrer Planung immer unsicher: Sie verwirklichen
sich als Spekulationsgewinne oder -verluste. Erst die Realisierung von Gewinnen
im Markt lässt Einkommen entstehen und schafft eine Voraussetzung dafür, die
Unternehmung gegenüber Rivalen und Staaten zu erhalten. Das schließt nicht aus,
dass deren Begehrlichkeit gerade durch verwirklichte Spekulationsgewinne
geweckt wird. Eine Wettbewerbsordnung hofft sogar darauf, dass Nachahmer ihre
Mittel zu Tätigkeiten umlenken, die bisher anderen Erfolg brachten, um eine
gesamtwirtschaftlich bessere Verwendung knapper Mittel zu erreichen, in dem
Spekulationsgewinne Einzelner nach und nach weggeschwemmt werden.
5. Das Durchsetzen von Änderungen als
nachgeordnete Unternehmerfunktion bei der Erklärung von Unternehmungen
Die Unternehmerfunktion „ Änderungen durchzusetzen “ begründet
gemeinsam mit den anderen die Existenz von Dienstleistungsunternehmungen, wie
etwa Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, aber auch Organisationsformen von
Unternehmungen, die als Ausweichhandlungen vor Rechtsetzungen zur
Verwirklichung einer bestimmten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung
entstanden sind (z.B. die GmbH & Co. KG). Geht man von der Unternehmerfunktion
des Suchens nach Arbitragegewinnen und dem Wunsch aus, Änderungen
durchzusetzen, dann bahnen beide Funktionen auch den Weg, um das Entstehen von
kurzlebigen Arbeitsgemeinschaften einzelner Baufirmen oder gemeinsame
Produktionsentwicklungen von Kunden und Lieferanten zu erklären. Ob engere
Kooperationsformen bis zu Konzernverschachtelungen entstehen, richtet sich
zumindest auch danach, welche Arbitragegewinne verwirklicht und im
Wiederholungsfall erwartet werden.
In der evolutorischen Theorie der Unternehmung stehen
„ genetisch “ die drei Unternehmerfunktionen in folgender Beziehung zueinander:
Grundlegend ist die Unternehmerfunktion einer Übernahme von
Einkommensunsicherheiten anderer, aus der sich Markt- und Geldwesen, aber auch
einzelne Erscheinungsformen von Unternehmungen, v.a. aber deren Regelsysteme,
wie das Rechnungswesen, erklären lassen.
Die Unternehmerfunktion des Erzielens von Arbitragegewinnen
bildet eine nachgeordnete Unternehmerfunktion. Sie setzt die Existenz
verschiedenartiger Märkte des Geldwesens voraus: also von Institutionen zur
Verringerung von Einkommensunsicherheiten, die nicht oder nicht nur aus
menschlichem Plan, sondern auch als unbeabsichtigtes Ergebnis wiederholten
menschlichen Handelns hervorgegangen sind. Erst wenn Märkte und ein allgemeines
Tauschmittel „ Geld “ bestehen, das zugleich als Recheneinheit für
Arbitragegewinne und -verluste dient, lassen sich Unternehmungen im heutigen
Sinne errichten: als geordnete Handlungsabläufe, die in und zwischen
unsicherheitsbeladenen Beschaffungs- und Absatzmärkten stattfinden und bei
denen Marktprozesse mit Marktzufuhrhandlungen verbunden werden.
Die Unternehmerfunktion des Durchsetzens von Änderungen in
einer Institution „ Unternehmung “ setzt ihrerseits Planungen von
Arbitragegewinnen voraus, weil die Erhaltung einer Institution „ Unternehmung “
nach innen sinnvollerweise in Abstimmung mit den Plänen zu ihrer Erhaltung nach
außen erfolgt: gegenüber Beschaffungs- und Absatzmärkten, Aufsichtsbehörden und
Abgaben fordernden Staatseinrichtungen. Diese Unternehmerfunktion kann deshalb
als der Unternehmerfunktion des Erzielens von Arbitragegewinnen nachgeordnet
betrachtet werden.
Diese Rangordnung der Unternehmerfunktionen dient dazu, die
Vielfalt von Unternehmungen und von Ordnungen in Unternehmungen aus dem
Gesichtspunkt einer Verringerung von Einkommensunsicherheiten zu erklären.
Literatur:
Bernoulli, Daniel : Specimen Theoriae
novae de Mensura Sortis. Commentarii academiae scientiarum imperialis
Petropolitanae (Tomus V), deutsch: Versuch einer neuen Theorie der
Wertbestimmung von Glücksfällen, hrsg. v. Pringsheim, Alfred, Leipzig 1896
Gutenberg, Erich : Grundlagen der
Betriebswirtschaftslehre, Bd. 2: Der Absatz, Berlin et al. 1955
Gutenberg, Erich : Grundlagen der
Betriebswirtschaftslehre, Bd. 1: Die Produktion, Berlin et al. 1951
Holmstrom, Bengt R./Tirole, Jean : The
Theory of the Firm, in: Handbook of Industrial Organization, hrsg. v.
Schmalensee, Richard/Willig, Robert D., Amsterdam et al. 1989, S. 63 – 133
Langlois, Richard N. : Capabilities and
coherence in firms and markets, in: Resource-Based and Evolutionary Theories of
the Firm: Towards a Synthesis, hrsg. v. Montgomery, Cynthia A., Boston et al.
1995, S. 71 – 100
Loasby, Brian J. : Hypothesis and
Paradigm in the Theory of the Firm, in: Economic Journal, Jg. 81, 1971, S.
863 – 885
Mangoldt, Hans von : Die Lehre vom
Unternehmergewinn, Frankfurt am Main 1966
Nelson, Richard R. : Recent
Evolutionary Theorizing about Economic Change, in: Journal of Ecnonomic
Literature, Jg. 33, 1995, S. 48 – 90
Schneider, Dieter :
Betriebswirtschaftslehre, Bd. 2: Rechnungswesen, 2. A., München et al. 1997a
Schneider, Dieter :
Beriebswirtschaftslehre, Bd. 3: Theorie der Unternehmung, München 1997b
Schneider, Dieter :
Betriebswirtschaftslehre, Bd. 1: Grundlagen, 2. A., München et al. 1995
Smith, Adam : Theorie der ethischen
Gefühle, 2. A., Hamburg 1977
Wöhe, Günter : Einführung in die
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, München 1960
Wulwick, Nancy J. : The Hamiltonian
Formalism and optimal growth theory, in: Measurement, Quantification and
Economic Analyis, hrsg. v. Rima, Ingrid, London 1995, S. 406 – 435
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