Inhaltsübersicht
I. Einleitung
II. Geschichte
III. Negative
Anreizeffekte
IV. Finanzierungsformen
der Sozialversicherung
V. Bedrohung
der Sozialversicherungen durch den demographischen Wandel
VI. Negative
Anreize in der Rentenversicherung
I. Einleitung
Unter den Sozialversicherungen versteht man die öffentlichen
Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherungen. Im
Gegensatz zu privaten Versicherungen verbinden die Sozialversicherungen
Versicherungs- mit Umverteilungsaufgaben. So versichert die Gesetzliche
Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland wie eine private
Krankenversicherung gegen das Risiko, besonders hohe Gesundheitsausgaben tragen
zu müssen. Im Gegensatz zur privaten Versicherung verteilt die Gesetzliche
Krankenversicherung aber gleichzeitig auch Einkommen um, z.B. von kinderlosen
zu kinderreichen Haushalten. Auch in den anderen Sozialversicherungen finden
sich solche historisch gewachsenen Mischungen von Versicherungs- und
Umverteilungsaufgaben.
Die Finanzierung der Sozialversicherungsleistungen geschieht
zumeist durch zweckgebundene Beiträge der Versicherten, sowie in vielen Fällen
durch zusätzliche allgemeine Steuern. Während die Beiträge die
Versicherungsaufgaben finanzieren sollen, wird die Subvention einer
Sozialversicherung durch allgemeine Steuern durch ihre Umverteilungsaufgaben
gerechtfertigt.
Die Bedeutung des Unterschieds zwischen Versicherungs- und
Umverteilungskomponenten liegt in der daraus folgenden Aufgabenteilung zwischen
Markt und Staat. Sie berührt daher den Kern der sozialen Marktwirtschaft. Wir
unterscheiden drei Fälle:
(1) Der Risikoausgleich innerhalb des Lebenszyklus eines
einzelnen Individuums kann ohne direkte Eingriffe des Staates über einen
(perfekten) Kapitalmarkt geleistet werden. Hierzu gehört z.B. die Erstattung
antizipierbarer Gesundheitsausgaben (z.B. der alljährliche grippale Infekt) und
ein großer Teil der Altersvorsorge. Dieser Leistungsbereich, obwohl
traditionell über Sozialversicherungen abgewickelt, kann daher leicht
privatisiert werden. Die Rolle des Staates in diesen Aufgaben ist historisch
aus der Unvollkommenheit der Kreditmärkte ableitbar, in modernen Ökonomien mit
funktionierenden Kapitalmärkten aber nicht mehr so offensichtlich.
(2) Hinzu kommt der Risikoausgleich zwischen Individuen.
Beispiele hierfür sind das Risiko außergewöhnlicher Krankheiten oder, in der Altersvorsorge,
eines besonders langen Lebens, da diese Ereignisse die normalen Ersparnisse
eines Individuums schnell übersteigen können. Dieser Ausgleich kann nur in
einer genügend großen Solidargemeinschaft gefunden werden. Auch dieser
Ausgleich kann i.d.R. durch eine private Versicherung stattfinden. Eine Aufgabe
des Staates ergibt sich erst dann, wenn aus Gründen des Marktversagens eine
Versicherung nicht zustande kommt oder ineffizient hohe Beiträge fordert.
(3) Die reine Umverteilung schließlich, d.h.
Einkommenstransferleistungen aus moralischen und politischen Gründen, bedarf
des Zwanges und einer für das avisierte Umverteilungsvolumen genügend großen
Steuerbasis. Aus beiden Gründen hat in den modernen säkularen Gesellschaften
der Staat ein (annäherndes) Monopol für Umverteilung.
Die Aufteilung der Leistungen in Versicherungs- und
Umverteilungskomponenten hängt davon ab, was als Risiko, d.h. als nicht
vorhersehbare Ereignisse definiert wird. Armut wird üblicherweise nicht
darunter verstanden, sodass die Sozialhilfe als reines Umverteilungsinstrument,
nicht als Teil einer Sozialversicherung aufgefasst wird. Die meisten
Krankheiten gelten dagegen als versicherbare Risiken. Wie fließend der Übergang
jedoch sein kann, zeigt sich in der Arbeitslosenversicherung. Ist das Risiko,
arbeitslos zu werden, a priori für alle gleich, trägt sie den Namen
„ Versicherung “ zu Recht; ist sie jedoch wie Armut ein Ereignis, das
systematisch mit vorher bekannten Merkmalen der betroffenen Person korreliert,
wird man die Arbeitslosenunterstützung in den Bereich der Umverteilung
einordnen. Zudem ändert sich, was vorhersehbar ist, zum Beispiel durch die
Genomanalyse, die in Zukunft gewisse Krankheiten nicht mehr versicherbar machen
könnte, weil sie bei Vertragsabschluss bereits bekannt sind. Will die
Gesellschaft die Kosten einer Behandlung dennoch decken, wäre dies eine reine
Umverteilungsleistung.
Aus ökonomischer Sicht sind die Umverteilungs- und
Versicherungsaufgaben oft gegensätzlich. Effizienzgesichtspunkte sind wichtig
für die Erfüllung der Versicherungsaufgabe im Marktwettbewerb, während
Umverteilung immer Ineffizienzen mit sich bringt. Daher stellt sich als eine
der Kernfragen der sozialen Marktwirtschaft, inwieweit der Staat in der
Sozialversicherung engagiert sein kann, ohne dass dadurch der Boden der
Marktwirtschaft verlassen wird, bzw. wie viel Sozialversicherung man dem Markt
überlassen kann, ohne dass dabei das soziale Netz zerschnitten wird. Diese
sozialpolitische Kernfrage muss immer wieder neu gestellt werden (vgl. eine
ausführliche Darstellung für alle Zweige der Sozialpolitik in Börsch-Supan,
1997) So stellt z.B. der demographische Wandel die
Finanzierbarkeit der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung in Frage, und der
Prozess der Globalisierung akzentuiert die negativen Anreizeffekte der
Arbeitslosenversicherung.
II. Geschichte
Die Familie und der Clan sind uralte Formen der
Sozialversicherung, die ebenso umverteilen wie versichern. Als Begründer der
modernen Sozialversicherung gilt Reichskanzler Bismarck, , der 1883 die
Gesetzliche Krankenversicherung, 1884 die Gesetzliche Unfallversicherung, und
1889 den Vorläufer der heutigen Gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland
einführte. 1927 folgte in Deutschland die Arbeitslosenversicherung, und erst
1995 wurde die Pflegeversicherung eingeführt (vgl. zur Geschichte der deutschen
Sozialversicherung Frerich, 1996).
Andere europäische Länder folgten bald mit der Einführung der Renten- und
Krankenversicherung, während es in den Vereinigten Staaten von Amerika bis 1933
dauerte, als das „ Social Security “ System der dortigen Rentenversicherung
eingeführt wurde. Bis heute gibt es in den USA keine universale
Krankenversicherung im Sinne einer Sozialversicherung. In den Jahren nach 1970
wurden die Sozialversicherungen in den meisten Industrieländern stark
ausgebaut.
Zum heutigen Zeitpunkt sind die Sozialversicherungsleistungen
in Deutschland großzügig im Vergleich zu vielen anderen Industrieländern. Die
Kombination aus einem relativ frühen durchschnittlichen Renteneintrittsalter
und einem hohen Rentenniveau führt zu einem hohen Ausgabenvolumen der deutschen
Gesetzlichen Rentenversicherung pro Rentner. In den mediterranen Ländern liegen
die Ausgaben noch höher, in den USA deutlich niedriger. Auch die Leistungen der
deutschen Arbeitslosenversicherung liegen im internationalen Vergleich im
oberen Mittelfeld, da die Ersatzquote hoch und die Bezugsdauer relativ lang
ist. Allerdings setzen die hohe Arbeitslosigkeit,
der schnelle technische Fortschritt im Gesundheitswesen und der demographische
Wandel die Sozialversicherungen heute wieder unter starken Druck. (Dieser
Reformdruck wird von Börsch-Supan und Miegel (Börsch-Supan,
/Miegel, 2001) im internationalen Vergleich ausführlich
diskutiert).
III. Negative
Anreizeffekte
Dieser Druck wird verstärkt durch die Wirkung der bereits
erwähnten negativen Anreizeffekte, die alle Zweige der Sozialversicherung
plagen. Diese negativen Anreizeffekte sind der Grund für ökonomische Ineffizienzen.
Die Rentenversicherung übt Anreize aus, besonders früh in Rente zu gehen; die
Krankenversicherung bläht die Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen auf;
die Arbeitslosenversicherung reduziert den Druck, schnellstmöglich eine neue
Stelle zu finden. Diese Art der negativen Anreizeffekte werden moralisches
Risiko genannt: Das Verhalten der Versicherten verändert sich durch die
Tatsache, versichert zu sein. Moralisches Risiko tritt in privaten
Versicherungen ebenso auf wie in den Sozialversicherungen. Die historische
Erfahrung zeigt jedoch, dass in den Sozialversicherungen das moralische Risiko
besonders schwer einzugrenzen ist. Das liegt daran, dass der Zusammenhang
zwischen Versicherungsleistung und der Bezahlung für diese Leistung – die Versicherungsprämie,
bei den Sozialversicherungen also der Beitrag plus eventuelle allgemeine
Steuern – unklarer bleibt als bei Privatversicherungen.
Wenn die Versicherungsprämie für eine Person höher ist als
der Gegenwert der Versicherungsleistungen für diese Person, kommt es zu
weiteren negativen Anreizeffekten, die sich in der so genannten „ Flucht aus der
Sozialversicherung “ ausdrücken. Oft kommt es zu adverser Selektion, weil die
Versicherung für gute Risiken zu teuer wird und überproportional die schlechten
Risiken anlockt. Die so selektierten schlechten Risiken bewirken eine
Prämienerhöhung, sodass im Extremfall ein Teufelskreis in Gang kommt, an dessen
Ende die Versicherungsprämie prohibitiv teuer ist. Kommt es nicht zu diesem
Extrem, werden Verträge abgeschlossen, die für den größten Teil der
Vertragspartner nicht optimal sind. Das Phänomen der adversen Selektion
schränkt die Möglichkeiten für eine Privatisierung der Sozialversicherungen
stark ein.
1. Ein Beispiel: Die Rentenversicherung
Die Probleme der Sozialversicherung werden am deutlichsten am
Beispiel der Rentenversicherung, das wir daher stellvertretend für alle Zweige
der Sozialversicherung näher beleuchten. Die Rentenversicherung versichert
mehrere Risiken: das Langlebigkeitsrisiko, das Risiko früh invalide zu werden,
das Risiko, als Mitversicherter den Versicherungsnehmer zu überleben, und das
Kinderlosigkeitsrisiko. Als einer der wichtigsten Gründe für die Einführung
staatlicher Alterssicherungssysteme gilt ein Marktversagen, da – so wird argumentiert
– die meisten Individuen weder langfristig planen wollen, noch die dazu nötige
langfristige Information haben. Zu kurzfristig planende Individuen konsumieren
zu viel in ihrer Jugend und müssen daher im Alter mit ineffizienten
Transferzahlungen alimentiert werden. Etwas weniger paternalistisch sind
Argumente, die auf einer verzerrten Risikoeinschätzung beruhen, z.B. darauf,
dass die Individuen ihre Lebenserwartung systematisch unterschätzen und daher
zu wenig Vermögen aufbauen. Beide Mechanismen verhindern auch das Entstehen
eines effizienten Leibrentenmarktes, auf dem sich das Langlebigkeitsrisiko
diversifizieren lässt. Empirisch wichtig und zudem nicht einfach durch
Leibrenten aufzufangen, ist das langfristige Inflations- und Zinsrisiko einer
privaten Altersvorsorge (eine übersichtliche Darstellung der verschiedenen
Risiken bietet das Gutachten des
Sachverständigenrates (Sachverständigenrat
zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 1996)).
IV. Finanzierungsformen
der Sozialversicherung
Zentral für das Verständnis der Funktionsweise von
Sozialversicherungen, in denen die Risiken vom Alter der Versicherten abhängen,
ist der Unterschied zwischen Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren. Dies gilt
besonders für die Rentenversicherung, jedoch mutatis mutandis auch für die
Kranken- und Pflegeversicherung.
Im Umlageverfahren ( „ pay-as-you-go system “ ) finanziert die
jeweils arbeitende Generation die Renten der Generation im Ruhestand. Die
Einzahlungen der jungen Generation werden nicht angespart, sondern direkt an
die ältere Generation ausbezahlt. Die Renten werden normalerweise an die Löhne
der jüngeren Generation angepasst. Das Verhältnis von Renten zu Löhnen
entspricht der Rentenersatzquote. Je nachdem, ob die Nettorenten an die
Nettolöhne oder die Bruttorenten an die Bruttolöhne angepasst werden, spricht
man von Netto- oder Bruttoindizierung. Die interne Rendite des Umlageverfahrens
entspricht daher der Summe aus der Wachstumsrate der Erwerbstätigen und der
Wachstumsrate des Brutto- bzw. Nettolohns.
Im Gegensatz dazu zahlt im Kapitaldeckungsverfahren
( „ fully-funded system “ ) eine Generation während ihrer Erwerbsphase in einen
Fond ein, aus dem dann später, entsprechend verzinst, in der Ruhestandsphase
die Renten derselben Generation entnommen werden. Die interne Rendite des
Kapitaldeckungsverfahrens entspricht daher dem Kapitalmarktzins.
Im so genannten „ Generationenvertrag “ des Umlageverfahrens
sind die jüngere und die ältere Generation finanziell auf das Engste
miteinander verbunden, da die Zahl der Rentenempfänger pro Beitragszahler
proportional zur Belastung der Beitragszahler ist. Hingegen scheinen die beiden
Generationen im Kapitaldeckungsverfahren entkoppelt zu sein. Wegen der den
Zinssatz beeinflussenden makroökonomischen Rückkopplungen ist dies allerdings
im Allgemeinen falsch, denn eine zunehmende Zahl von Älteren relativ zu den
Jüngeren wird im Allgemeinen den Zinssatz senken.
Die Frage, welche der beiden Finanzierungsmethoden, Umlage-
oder Kapitaldeckungsverfahren, am vorteilhaftesten ist, wurde in verschiedenen
Ländern unterschiedlich beantwortet. In Deutschland deckt seit 1957 die
umlagefinanzierte Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) der Bundesrepublik
Deutschland den größten Teil des Ruhestandseinkommens ab (ca. 80 – 85%). Die GRV
ist ein typisches staatliches Umlageverfahren, in dem alle
sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer per Zwang teilnehmen. Sie ist keine
reine Versicherung: Sie bewirkt eine Umverteilung des Einkommens innerhalb der
jungen Generation (durch die Anrechnung beitragsfreier Jahre, z.B. für
Ausbildung oder Kindererziehung), eine Umverteilung innerhalb der älteren
Generation (durch die Ausgestaltung der Rentenformel) und eine starke
Einkommensumverteilung zwischen den Generationen (durch die historische
Veränderung der Beitragssätze, die in der Vergangenheit weniger durch
demographische Faktoren als durch die Produktivitätsentwicklung verursacht
wurde). Eine vorzügliche Darstellung der institutionellen Ausgestaltung der
deutschen Sozialversicherungen bietet Lampert (Lampert, 2001).
Auch in Frankreich, Italien und Spanien wird das Ruhestandseinkommen ganz
überwiegend durch eine umlagefinanzierte Rentenversicherung gedeckt.
In anderen Industrieländern haben sich stärkere Mischformen
( „ Mehrsäulenmodelle “ ) entwickelt, in denen die Renten zum Teil aus einem Fond,
zum Teil aus laufenden Beiträgen finanziert werden. Diese Mischsysteme können
einerseits aus dem Nebeneinander verschiedener Institutionen entstehen, etwa
einem staatlichen Umlageverfahren ( „ erste Säule “ ), privaten kapitalgedeckten
Betriebspensionen ( „ zweite Säule “ ) und eigenen Ersparnissen ( „ dritte Säule “ ),
oder durch die Ergänzung eines Umlageverfahrens durch einen Ausgleichsfond, der
systembedingte Schwankungen der Beiträge und/oder Renten ausgleichen soll (z.B.
der Social Security Trust Fund in den USA). Die Niederlande, die Schweiz und
Großbritannien haben Mischsysteme mit in etwa gleichen Anteilen des Umlage- und
des Kapitaldeckungsverfahrens. Die Rentenreform 2001 wird die deutsche
Rentenversicherung diesen Mischsystemen ähnlicher machen, allerdings nicht bis
zu gleichen Anteilen.
Nur wenige Länder haben ein (fast) reines
Kapitaldeckungsverfahren in der Rentenversicherung. Beispiele hierfür sind
Chile und Singapur.
Die Wirtschaftstheorie gibt eine klare Antwort darauf,
welches der beiden Finanzierungsmethoden einer Sozialversicherung am
vorteilhaftesten ist, wenn als Maßstab dafür der Pro-Kopf-Konsum der Bürger
angewendet wird. Homburg (Homburg, 1989)
stellt dies mathematisch klar und überzeugend dar, und zeigt, wie die
sogenannte Mackenroth-These fälschlich angewandt wird. Solange man nicht durch
andauerndes Beleihen der jeweils nächsten Generation ein sogenanntes
„ Ponzi-Spiel “ aufbauen kann, bei dem die Rückzahlung dieses Darlehens in die
unendliche Zukunft verlagert werden kann, ist das Kapitaldeckungsverfahren
ökonomisch dem Umlageverfahren überlegen, da der höhere Kapitalstock ein
größeres Bruttosozialprodukt und damit für alle Beteiligten auch einen höheren
Pro-Kopf-Konsum erzeugt.
Allerdings ist der Übergang vom ineffizienteren
Umlageverfahren zum effizienten Kapitaldeckungsverfahren selbst mit
Ineffizienzen verbunden, da eine Generation sowohl die Bestandsrenten aus dem
laufenden Einkommen finanzieren als auch für die eigenen Renten ansparen muss.
Im idealtypischen Fall einer versicherungsmathematisch fairen
Rentenversicherung, die keine weiteren Rückwirkungen auf das
gesamtwirtschaftliche Wachstum hat, wiegt diese Übergangsbelastung den
Effizienzgewinn des Übergangs gerade wieder auf. Unter realistischeren Annahmen
ergeben sich allerdings echte Effizienzgewinne aus der Verteilung der Belastung
durch die Altersstrukturverschiebung, aus einer Verringerung der negativen
Anreizeffekte, sowie – dies ist umstritten – aus Rückkopplungseffekten auf den
Kapitalmarkt.
V. Bedrohung der
Sozialversicherungen durch den demographischen Wandel
Da das reine Umlageverfahren per definitionem mit stets
ausgeglichenem Budget operiert, bestimmt sich der Beitragssatz b als Prozentsatz des Arbeitseinkommens
aus der Gleichung
b · w · L = p · R
bzw. b = p/w · R/L
wobei w bzw. p das durchschnittliche Arbeitseinkommen
bzw. die durchschnittliche Rente, p/w
das Rentenniveau, und L bzw. R die Anzahl der Arbeitnehmer bzw.
Rentner bezeichnen. Bei festem Rentenniveau p/w
steigt daher der Beitragssatz proportional zum Rentenlastquotienten R/L.
Da im Zuge des demographischen Wandels die Zahl der Erwerbstätigen ab- und die
der Rentner zunehmen wird, ist dieser Anstieg dramatisch. Schätzungen für die
Bundesrepublik variieren zwischen einem Anstieg von 50 und 67 % innerhalb der
nächsten Generation.
Die Lösungen des Finanzierungsproblems der
Sozialversicherungen im Umlageverfahren sind begrenzt. Eine Erhöhung der Geburtenrate kann nur eine langfristige
Lösung sein; mittelfristig verstärkt sie die Belastung des Sozialsystems, da
die neugeborene Generation erst dann hinreichend Erwerbseinkommen verdienen
wird, wenn die Rentnerquote bereits wieder abklingt. Eine höhere Einwanderung
ist hilfreich, bringt aber ihre eigenen Probleme mit sich und bedarf
unrealistisch hoher Einwanderungsraten, wenn sie das Finanzierungsproblem in schnell
alternden Ländern wie Deutschland, Italien oder Japan lösen soll. Eine höhere
Frauenerwerbsquote hilft ebenfalls, reicht aber quantitativ bei weitem nicht
aus. Die vielversprechendste Lösung ist eine Verlängerung der
Lebensarbeitszeit. Allerdings kann auch diese Lösungen nicht alleine das
Finanzierungsproblem in den schnell alternden Ländern lösen, da z.B. in
Deutschland das mittlere Renteneintrittsalter um über 9 Jahre steigen müsste,
um die Altersstrukturverschiebung im Rahmen eines ansonsten unveränderten
Umlageverfahrens zu kompensieren.
Realistischere Lösungen verteilen die Finanzierungsbelastung
des demographischen Wandels auf mehrere Generationen, indem die heutige
Generation der Erwerbstätigen durch den Teilübergang zu einem
Kapitaldeckungsverfahren einen Teil ihrer zukünftigen Renten selbst durch
Ansparen finanziert. Dies ist Kern aller Rentenreformen der letzten Zeit (z.B.
Großbritannien 1988, Schweiz 1985, Niederlande 1993, Deutschland 2001). Jedoch
ist auch das Kapitaldeckungsverfahren nicht immun gegen die Belastungen durch
die Altersstrukturverschiebung, da in deren Zuge der Faktor Arbeit relativ zum
Faktor Kapital abnimmt und daher die Rendite des Kapitaldeckungsverfahrens
sinkt. Dieser Rückkopplungseffekt ist allerdings weit geringer als der Rückgang
der impliziten Rendite des Umlageverfahrens, die sich aus dem Verhältnis von
eingezahlten Beiträgen und allgemeinen Steuern zu empfangenen
Versicherungsleistungen ergibt.
VI. Negative Anreize in
der Rentenversicherung
Die Probleme des demographischen Wandels werden verstärkt
durch die negativen Anreizwirkungen der Sozialversicherungen. In der
Rentenversicherung drücken sie sich vor allem in der Flucht aus der
Sozialversicherung und in der Frühverrentung aus.
Die Flucht aus der
Sozialversicherung ist vor allem für jüngere und besser verdienende
Beitragszahler vorteilhaft. Simulationsrechnungen ergeben, dass jüngere
Geburtsjahrgänge (etwa ab Jahrgang 1980) im Mittel und über das ganze Leben
aufsummiert mehr Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen als sie
Leistungen erhalten werden. Dies liegt, wie weiter oben ausgeführt, am starken
Anstieg der Rentenlastquote im Zuge des demographischen Wandels. Da sie im
Umlageverfahren nicht vermieden werden kann, wurde eine freiwillige
Versicherung zu adverser Selektion führen, sodass die gesetzliche
Rentenversicherung eine Zwangsversicherung bleiben muss. Das Problem verschärft
sich für Bezieher höherer Einkommen, da hier die Umverteilungsbelastung
hinzukommt. Lediglich ein Kapitaldeckungsverfahren kann daher privatisiert und
marktwirtschaftlich organisiert werden.
Anreize zur Frühverrentung
ergeben sich, wenn die Versicherten die Möglichkeit haben, ihre Rentenzeit
durch die Wahl des Pensionierungsalters zu verlängern, die Rentenformel dies
aber nicht durch eine ausreichende Absenkung des Rentenniveaus berücksichtigt.
Dies ist zum Beispiel in Deutschland der Fall, da die Absenkung nur 3,6% pro
Jahr beträgt, ein versicherungsmathematischer Ausgleich aber zwischen 7 und 8%
betragen müsste. Die daraus folgende Umverteilung von Einkommen von spät in
Rente gehenden Arbeitnehmern zu Frührentnern erweist sich als die quantitativ
wichtigste Umverteilung in der deutschen Gesetzlichen Rentenversicherung und
kostet über 20% des Rentenbudgets.
Anreizeffekte gibt es nicht nur auf das
Arbeitsangebotsverhalten, sondern auch auf das Sparverhalten, da das Umlageverfahren
die eigene Ersparnis für die Altersvorsorge zumindest teilweise überflüssig
macht. Umstritten ist der Einfluss auf die Geburtenrate. Dadurch, dass die
Rentenversicherung das Risiko der Kinderlosigkeit trägt (kinderlose
Arbeitnehmer erhalten die gleiche Rente wie solche mit Kindern) ergibt sich ein
„ free rider “ Problem. Kinder stellen demnach in der modernen Rentenversicherung
eine so genannte positive Externalität dar, die dementsprechend zu wenig
angeboten wird. Einige Ökonomen begründen den säkularen Geburtenrückgang mit
diesem negativen Anreizeffekt (Cigno,
/Rosati, 1996).
Literatur:
Börsch-Supan, A. : Sozialpolitik, in:
Springers Handbuch der Volkswirtschaftslehre, hrsg. v. Hagen, J. von/Welfens,
P.J. J./Börsch-Supan, A., Heidelberg et al. 1997
Börsch-Supan, A./Miegel, M. : Pension
Reform in Six Countries, Heidelberg 2001
Cigno, A./Rosati, F. C. : Jointly
Determined Saving and Fertility Behaviour: Theory, and Estimates for Germany,
Italy, UK, and USA, European Economic Review 40, 1996, S. 1561 – 1589
Frerich, J. : Sozialpolitik, München
1996
Homburg, S. : Theorie der
Alterssicherung, Berlin et al. 1989
Lampert, H. : Lehrbuch der
Sozialpolitik, 6. A., Berlin 2001
Sachverständigenrat zur Begutachtung
der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, : Reformen voranbringen.
Jahresgutachten 1996/97, Stuttgart 1996
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