Inhaltsübersicht
I. Gegenstand
der Finanzierungstheorie
II. Grundansätze
der Finanzierungstheorie I: Neoklassik
III. Grundansätze
der Finanzierungstheorie II: Neoinstitutionalismus
IV. Finanzierungstitel
V. Finanzierungstheorie
und Theorie der Unternehmung
I. Gegenstand der
Finanzierungstheorie
Die Finanzierungstheorie befasst sich mit den Entscheidungen
über die Beschaffung und Allokation finanzieller Mittel für die gegenwärtigen
und zukünftigen Aktivitäten eines Unternehmens. Finanzierungsentscheidungen
werden im Unternehmen selbst von der Unternehmensführung und in den Fachabteilungen,
insbesondere im Treasury und im Financial Controlling, getroffen. Wichtige
Finanzierungsentscheidungen werden aber auch außerhalb des Unternehmens etwa
von den Aktionären einer Aktiengesellschaft getroffen oder beeinflusst, wenn
diese sich beispielsweise an einer Kapitalerhöhung des Unternehmens beteiligen
und dem Unternehmen neue Mittel zuführen. Obwohl in der Finanzierungstheorie
die Unternehmensperspektive im Vordergrund steht, sind die von den
Kapitalgebern angestellten Überlegungen, deren alternative Anlagemöglichkeiten
und die von ihnen getroffenen Entscheidungen immer mit zu bedenken. Das
Portfolio Management, das auch den Einsatz und die Bewertung von Aktien,
Anleihen, hybriden Finanztiteln und derivativen Finanzinstrumenten behandelt,
ist somit ein zentraler Bestandteil der Finanzierungstheorie.
Die in den Sechziger- und Siebzigerjahren im Zentrum der
Finanzierungstheorie stehende Kapitalmarkttheorie hat die Interdependenzen von
Anleger- und Unternehmensentscheidungen in den Mittelpunkt ihrer
Gleichgewichtsmodelle gestellt (Neus, W.
1989). Auch die nachfolgende Durchdringung der Finanzierungstheorie durch
die Agency-Theory hat diese interdependente Betrachtung prinzipiell
beibehalten, wenn auch in einigen Arbeiten wegen der sonst zu hohen Komplexität
interdependenter Systeme wieder Partialbetrachtungen zu finden sind.
Neben den offensichtlich der Finanzierungstheorie zugehörigen
Themenbereichen der optimalen Kapitalstruktur, der Ausschüttungspolitik sowie
der Neuemission von Finanztiteln gibt es weniger beachtete „ versteckte “
Finanzierungsentscheidungen. So kann ein Kunde bereit sein, für ein Produkt des
Unternehmens bei Zusicherung einer langjährigen Vorhaltung von Service und
Ersatzteilen einen höheren Preis zu zahlen und stellt damit Finanzierungsmittel
zur Verfügung. Mitarbeiter können sich in Erwartung eines sicheren Arbeitsplatzes
mit einem vergleichsweise niedrigen Gehalt zufrieden geben und somit ebenfalls
zu den Unternehmensfinanciers gezählt werden.
Transparenter konditioniert für den Mitarbeiter als
Erwartungen auf eine zukünftige Beteiligung am Unternehmenserfolg sind Beteiligungsprogramme,
die zunehmend zur Rekrutierung und Bindung von Mitarbeitern eingesetzt werden.
Solche Beteiligungsformen, die bei Aktiengesellschaften meist als
Aktienoptionspläne gestaltet werden, knüpfen den Vergütungsanspruch des
Mitarbeiters explizit an die zukünftige Wertentwicklung des Unternehmens und
sind daher Gegenstand konkreter finanzierungstheoretischer Überlegungen.
Anreizsysteme können im Übrigen dem immer wichtigeren Forschungsbereich der
Corporate Governance zugeordnet werden, der sich mit allgemeinen Fragen der
Unternehmenskontrolle und Unternehmensverfassung auseinandersetzt und damit das
Umfeld und die Organisation expliziter wie impliziter
Finanzierungsentscheidungen thematisiert (Rajan,
R.G./Zingales, L. 2000).
Die Finanzierungstheorie behandelt die von ihr aufgegriffenen
Fragen aus einer entscheidungstheoretisch geprägten Perspektive. Dabei wird in
der Regel allen Entscheidungsträgern rationales Verhalten, nicht
notwendigerweise aber ein gleicher Informationsstand unterstellt. In jüngerer
Zeit mehren sich die Stimmen, die auch die im Rahmen der Kapitalanlageplanung
diskutierten Ansätze zur Behavioral Finance in die Finanzierungstheorie
integriert sehen wollen, um beobachtbares, mit einem globalen Rationalitätskonzept
aber nicht zu vereinbarendes Verhalten der Entscheidungsträger in ökonomischen
Erklärungsansätzen zur Unternehmensfinanzierung abbilden zu können (Schiereck,
D./Weber, M. 2000).
II. Grundansätze der
Finanzierungstheorie I: Neoklassik
Aus der Sicht der neoklassischen Finanzierungstheorie werden
Unternehmen als zeitliche Produktionsfunktionen beschrieben. Die zukünftigen
Einzahlungsüberschüsse (und damit auch die Auszahlungen an die Kapitalgeber)
sind i.d.R. unsicher (technologische Unsicherheit). Das Unternehmen ist in
Märkte eingebettet, deren Inanspruchnahme keine Kosten verursacht. Es kann sich
insbesondere an einem vollkommenen Kapitalmarkt finanzieren, der keine
Friktionen, Unvollkommenheiten oder Informationsasymmetrien aufweist. Eine
Existenzbegründung von Unternehmen, d.h. die Verbindung mehrerer
Produktionseinheiten in einem Unternehmen, kann in möglichen Wertsteigerungen
aufgrund von Synergien im Unternehmensverbund (sinkende Durchschnittskosten
infolge steigender Skalenerträge) gesehen werden. Grundsätzlich gelingt der
neoklassischen Theorie jedoch keine plausible Abgrenzung der Transaktionen
innerhalb eines Unternehmens von den Markttransaktionen.
Im Allgemeinen gibt es in diesem Modellansatz auch keine
vernünftige Begründung für die Ausgabe unterschiedlicher Finanzierungstitel,
die Wahl einer bestimmten Kapitalstruktur oder der Verfolgung einer bestimmten
Emissions- und Ausschüttungspolitik (Irrelevanztheoreme). Ob Kapital bei
einigen wenigen Wirtschaftssubjekten (z.B. den Finanzintermediären) oder am
anonymen Kapitalmarkt beschafft wird, ist ebenso irrelevant für den Marktwert
des Unternehmens wie die Wahl des Eigenkapital-Fremdkapital-Verhältnisses oder
die Entscheidung über eine Ausgabe hybrider Finanztitel, die Merkmale des
Eigen- und Fremdkapitals aufweisen. Stets bleibt die Finanzierung das „ fünfte
Rad “ an einem realwirtschaftlich laufenden Wagen des Unternehmensgeschehens.
Eine Marktwertsteigerung ist nur über neue realwirtschaftliche
Investitionsprojekte, nicht aber über Finanzierungsmaßnahmen erreichbar.
Dennoch ist die neoklassische Finanzierungstheorie immer noch
eine wesentliche Grundlage neuerer Theorieansätze und auch ein wichtiges
Forschungsfeld, weil sie für den Fall eines vollkommenen und vollständigen
Kapitalmarktes für Finanztitel und für das Unternehmen als Ganzes
Bewertungsmodelle liefern kann. Vergleichbar umfassende Bewertungsansätze
konnten für eine Welt unvollkommener und unvollständiger Kapitalmärkte im
Allgemeinen nicht entwickelt werden. Für die neoklassischen Bewertungsansätze
lassen sich drei unterschiedlich komplexe Fragestellungen ausmachen, für die
jeweils geschlossene oder numerische Lösungen entwickelt wurden.
-
Bei sicheren Erwartungen ist der theoretische
Marktwert (Kurswert) eines Finanztitels der Barwert aller zukünftig aus dem
Finanztitel fließenden Zahlungen, wobei zur Diskontierung der zukünftigen
Einzahlungsüberschüsse die aktuelle Zinsstrukturkurve herangezogen wird.
-
Bei unsicheren Erwartungen lassen sich bezüglich der
zukünftigen Zahlungen der Finanztitel im besten Fall
Wahrscheinlichkeitsverteilungen abschätzen. Der Marktwert der Finanztitel
wird entweder als Erwartungswert der mit zustandsabhängigen Preisen
bewerteten Cashflows (State-Preference-Ansatz) oder als mit geeigneten
risikoäquivalenten Zinssätzen diskontierte Erwartungswerte aller zukünftigen
Zahlungen berechnet. Im einfachen Einperiodenfall lassen sich die Marktwerte
unter bestimmten Annahmen beispielsweise aus dem in den sechziger Jahren von
Sharpe, W.F./, Lintner, J./ und Mossin, J. entwickelten Capital Asset Pricing
Model CAPM ableiten, wonach
der Marktwert einer Aktie als Barwert des in der Folgeperiode erwarteten
Marktwertes abzüglich einer Risikoprämie berechnet werden kann, welche die
Risikoprämie des Marktes auf das systematische Risiko (ß-Risiko) der
betrachteten Aktie verrechnet (Rudolph, B.
1979).
-
Auch für derivative Finanztitel, deren Wert von der
Wertentwicklung anderer Finanztitel (neuerdings auch von anderen Größen wie
z.B. dem Strompreis oder einem Katastrophenindex) abgeleitet wird, lassen
sich mit Hilfe der Barwertberechnung Marktwerte ermitteln. Die
Bewertungsgleichungen weisen insbesondere bei Derivaten mit Optionscharakter
wegen der asymmetrischen Zahlungsstruktur einen erheblichen formalen
Komplexitätsgrad auf, weshalb hier vor allem numerische Verfahren zum Einsatz
kommen.
III. Grundansätze der
Finanzierungstheorie II: Neoinstitutionalismus
Die neoklassische Theorie liefert zwar die heute allgemein
verwendeten und anerkannten Bewertungsansätze für Finanztitel. Sie ist aber
wegen der realitätsfernen Vollkommenheits- und Vollständigkeitsannahmen zur
Begründung der Finanzpolitik von Unternehmen gerade nicht geeignet. Daher
wurden seit den Siebzigerjahren Ansätze diskutiert, die insbesondere
berücksichtigen, dass zwischen den Finanziers und den Entscheidungsträgern in
den Unternehmen häufig fundamentale Informationsunterschiede bestehen. Die
Unternehmung stellt sich nach dem auf Coase, R.H./ zurückgehenden und in ihren
unterschiedlichen Ausprägungen insbesondere mit den Namen Williamson, O.E./
sowie Jensen, M./ und Meckling, W.H. verbundenen Neoinstitutionalismus als
Geflecht teils gesetzlicher, teils vertraglich begründeter Rechtsbeziehungen zwischen
verschiedenen Vertragspartnern mit unterschiedlichen Informationsständen und
unterschiedlichen Interessenslagen dar. Die zukünftigen Auszahlungsansprüche
der Vertragsparteien sind unsicher und teilweise vom Verhalten der
Vertragspartner abhängig. Es gibt Vertragspartner mit Leitungsfunktionen im
Unternehmen (Manager), die einerseits als Agent für die Eigentümer auftreten
und andererseits selbst das Recht zur Delegation von Entscheidungskompetenzen
haben, und solche, die nur über begrenzte Entscheidungskompetenzen verfügen.
Daher ist die Kapitalallokation im Unternehmen (interner Kapitalmarkt) ebenso
Gegenstand der Finanzierungstheorie wie die Kapitalbeschaffung der Unternehmen
an den Kapitalmärkten.
Für die neoinstitutionalistische Theorie bilden der Markt als
Plattform für Transaktionen zwischen selbstständigen Vertragspartnern und die
Hierarchie als Medium für Transaktionen innerhalb von Unternehmen zwei Pole
möglicher Koordinationsmechanismen, zwischen denen sich ein Kontinuum
unterschiedlicher Koordinationsformen aufspannt (Konzernfinanzierung,
Franchising, Projektfinanzierung). Aufgabe der Unternehmensfinanzierung ist
auch die Wahl eines möglichst effizienten Koordinationsmechanismus, der sich in
der Konstruktion einer entsprechenden Kapitalstruktur und geeigneter
Finanztitel niederschlägt. Finanzierung und Corporate Governance spiegeln in
weiten Teilen dieselbe Problemstellung wider.
Unter den neoinstitutionalistischen Ansätzen haben sich
einige markante Bausteine herausgebildet:
-
Die Theorie der Verfügungsrechte
(Property-Rights-Theorie) lenkt das Augenmerk auf einzelne Vertragsmerkmale
von Finanzierungsverträgen und damit über die in der Finanzierungstheorie
übliche grobe Darstellung der Finanzinstrumente hinaus.
-
Die Transaktionskostentheorie (Transaction Costs
Economics) befasst sich mit der Gestaltung von Vertragsbeziehungen und
Koordinationsstrukturen innerhalb von und zwischen Unternehmungen.
Entscheidungskriterium zur Organisation der Arbeitsteilung ist die Höhe der
Transaktionskosten, die insbesondere von der Faktorspezifität abhängen.
-
Die Principal-Agent-Theorie befasst sich als dritte
Säule der Institutionenökonomik mit der Delegation ökonomischer
Entscheidungen und der Anreizwirkung von Verträgen. Die Theorie erklärt
Finanzinstitutionen (z.B. die häufige Vereinbarung von
Haftungsbeschränkungen) und macht Vorschläge für Verträge mit wünschenswerten
Anreizen. Bei asymmetrischer Informationsverteilung und Interessendivergenzen
zwischen den Kapitalgebern und Kapitalnehmern sind Märkte mit ihrem
Koordinationsmechanismus Preissystem nicht immer geeignet, eine effiziente
Allokation der Ressourcen zu gewährleisten. Im Extremfall führt das
(berechtigte) Misstrauen rationaler Kapitalanleger gegenüber den Emittenten
von Finanztiteln dazu, dass der Finanzierungsvertrag nicht zustande kommt,
obwohl er für beide Seiten vorteilhaft wäre (Schmidt,
R.H./Terberger, E. 1996, S. 37 ff.). Der Wissensvorsprung
des Managements vor den Kapitalgebern (Myers,
S.C./Majluf, N.S. 1984) und das Verfolgen eigener Interessen
(Jensen,
M.C./Meckling, W.H. 1976) sind die in der
Finanzierungstheorie besonders weitgehend untersuchten Anwendungsfälle von
Informationsvorsprüngen.
Informationsasymmetrien vor
Vertragsabschluss lassen sich erstens durch Signaling verringern, indem ein
Vertragspartner durch sein Verhalten glaubwürdig Informationen übermittelt.
Sie können zweitens durch Screening vermindern werden, bei dem der
Vertragspartner durch die Auswahl eines Vertrages aus mehreren angebotenen
Vertragsdesigns Informationen offenbart. Zur Verminderung der negativen
Auswirkungen von Informationsasymmetrien nach Vertragsabschluss dienen
vertragliche Anreizsysteme, die bewirken, dass sich die Wirtschaftssubjekte
im Interesse ihrer Vertragspartner verhalten. Eine besondere Kategorie bilden
dabei Überwachungssysteme und Methoden der Selbstbindung hinsichtlich des vom
Vertragspartner nicht beobachtbaren Verhaltens. Gesucht werden
Vertragsbeziehungen, bei denen unter Einsatz dieser Instrumente die Agency-
oder Delegationskosten insgesamt möglichst gering gehalten werden können.
Jensen/Meckling teilen diese Agency-Kosten in Kosten der Kontrolltätigkeit
des Auftraggebers (Monitoring Costs) von Verhaltensbindungsaktivitäten des
Auftragnehmers (Bonding Costs) und in die auch nach Monitoring und Bonding
verbleibenden Effizienzverluste (Residual Loss) ein (Jensen,
M.C./Meckling, W.H. 1976).
Das Konzept der Agency-Kosten kann finanzierungstheoretisch insbesondere zur
Verdeutlichung und Strukturierung von Problemen benutzt werden. Als
Instrument zur Bewertung von Finanztiteln oder Handlungsalternativen
scheitert es aber in aller Regel an der Komplexität realer Situationen. Das
Konzept der Agency-Kosten erscheint jedoch dann hilfreich, wenn es um den
Vergleich alternativer Ausgestaltungsformen von Verträgen geht (Breuer, W.
1998, S. 153 ff.). Für einen Vergleich ist nämlich die Kenntnis der
absoluten Höhe der Agency-Kosten in der Regel gar nicht relevant, solange
eine eindeutige Reihenfolge der Vorziehenswürdigkeit festgestellt werden
kann.
-
Die Theorie unvollständiger Verträge (Incomplete
Contracts Theory), die auch als Vertragstheorie oder formale
Governancekostentheorie bezeichnet wird, integriert und erweitert die
verschiedenen Ansätze des Neoinstitutionalismus. Die Unterscheidung der
neoklassischen von den relationalen Verträgen wird hier durch die
Unterscheidung in umfassende (Comprehensive Contracts) und unvollständige,
d.h. nicht umfassende Verträge (Incomplete Contracts) ersetzt. Umfassende
Verträge sind dadurch gekennzeichnet, dass sie zu keinem zukünftigen
Zeitpunkt revidiert oder ergänzt werden müssen. Einen unvollständigen Vertrag
müssen die Parteien dagegen zu einem späteren Zeitpunkt ergänzen oder
revidieren und damit erneut verhandeln. Unvollständige Verträge resultieren
daraus, dass es prohibitiv kostspielig und vielfach wegen mangelnder
Informationen über zukünftige Entwicklungen sogar unmöglich sein kann, einen
langfristigen Vertrag über zukünftiges Handeln abzuschließen und so exakt zu
konditionieren, dass die Vertragsparteien und die bei einem Vertragsbruch
eingreifende Instanz (z.B. ein Gericht) sie in gleichem Sinne interpretieren
(Hart, O.D.
1995).
Im ursprünglichen Vertrag kann bereits vereinbart sein, in welcher Form und
bei Eintritt welcher Umweltbedingungen nachverhandelt wird. Häufiger wird
allerdings eine der Vertragsparteien die Funktion übernehmen, im Zeitablauf
sichtbar werdende Vertragslücken „ dem Geist des Vertrages “ nach auszufüllen.
Nachverhandlungen oder einseitige Vertragsmodifikationen verzerren allerdings
die Investitionsanreize der Parteien und können dadurch die Effizienz der
Vertragsbeziehung gegenüber einem ursprünglich abgeschlossenen Anreizvertrag
mindern. Man spricht daher auch von einem Hold Up, d.h. einem räuberischen
Überfall, der einen der Vertragspartner seiner Kompensation für vorab getätigte
Investitionen beraubt (Aghion,
P./Bolton, P. 1992).
IV. Finanzierungstitel
Finanzierungstitel sind Ausdruck von Finanzierungsverträgen
und umfassen jeweils ein Bündel monetärer und nichtmonetärer Rechte und
Pflichten der Kapitalgeber und Kapitalnehmer. Finanzierungstitel können in
verbriefter und unverbriefter Form emittiert werden. Eine Verbriefung
erleichtert die Weiterveräußerung des Titels während der Laufzeit des
Vertrages. Dann gehen im Allgemeinen die Rechte des Kapitalgebers auf den
Käufer des Finanzierungstitels über.
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Die Rechte der Kapitalgeber bzw. Käufer der
Finanzierungstitel beinhalten die Anwartschaft auf zukünftige Zahlungen,
Gestaltungsrechte wie z.B. die Kündigung oder auch die Prolongation des
Vertrages sowie Einwirkungs-, Informations- und Kontrollrechte, wie z.B. die
Aktionärsrechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft. Zu den Pflichten
der Kapitalgeber gehört die Überlassung der Finanzierungsmittel zum
vereinbarten Termin in der vereinbarten Höhe. Der Übergang der
Finanzierungstitel vom Kapitalgeber auf einen Dritten berührt in der Regel
die Verfügbarkeit der Finanzierungsmittel beim Kapitalnehmer nicht.
-
Zu den Rechten der Kapitalnehmer gehören die
Verfügungsrechte über die erlangten Finanzierungsmittel, zu seinen Pflichten
insbesondere Verhaltens- und Informationspflichten. Diese Pflichten können
ganz allgemein oder nur gegenüber dem Inhaber der Finanzierungstitel
bestehen.
Aus finanzierungstheoretischer Perspektive stellt sich die
Frage nach der Rationalität der Konstruktion und des Einsatzes von
Finanztiteln. Auf diese Frage versucht die Finanzierungstheorie auf unterschiedlichen
Ebenen Antworten zu geben.
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Eine sehr abstrakte Forschungsrichtung hinterfragt die
in der Realität beobachtbare asymmetrische Aufteilung der Finanzierungstitel
in Forderungs- und Beteiligungstitel. Sie zeigt in abstrakten mikroökonomischen
Modellen, unter welchen Bedingungen der Einsatz dieser Grundformen der
Finanzierung optimal ist und in welchem Verhältnis zueinander diese zum
Einsatz kommen sollten.
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Eine zweite, weniger abstrakte Forschungsrichtung
nimmt die Grundformen der Finanzierung durch Eigen- bzw. Fremdkapital als
gegeben und versucht, spezielle Anforderungen an die Vertragsgestaltung
(Contract Design) dieser Finanzierungsverträge zu ermitteln. Daraus sollen
auch Anregungen für vielfältige Ausgestaltungsmöglichkeiten von Finanzierungsverträgen
abgeleitet werden. So wird beispielsweise untersucht, ob der
Stimmrechtsanteil der Aktionäre auf der Hauptversammlung einer Gesellschaft
sich notwendigerweise proportional zum Beteiligungsanteil verhalten sollte.
Oder es wird gefragt, ob es sinnvoll ist, unterschiedliche Formen von
Eigenkapitaltiteln (Stammaktien versus Vorzugsaktien) oder Fremdkapitaltitel
(besichertes versus unbesichertes Fremdkapital, Anleihen versus Bankkredite)
zu kreieren. Zur Frage der konkreten Ausgestaltung von Finanztiteln gehört
auch die Konstruktion hybrider Finanztitel, die Forderungs- und zugleich
Beteiligungscharakter aufweisen, wie Genussscheinkapital, partiarische
Darlehen oder Dividendenvorzugsaktien.
-
Schließlich befasst sich eine sehr praxisorientierte
Forschungsrichtung, die häufig als Financial Engineering bezeichnet wird, mit
der Ausgestaltung neuartiger Finanztitel. Ein typisches Beispiel sind Target
Stocks, bei denen eine Gesellschaft mehrere Arten von Aktien emittiert, deren
Zahlungsansprüche mit dem Ergebnis verschiedener Geschäftsbereiche
korrespondieren. Ein anderes Beispiel sind strukturierte Anleihen, bei denen
die Verzinsungs- oder Tilgungsmodalitäten der Anleihe an die Performance
eines Aktienmarktes gebunden werden.
V. Finanzierungstheorie und
Theorie der Unternehmung
Die Empfehlungen der Finanzierungstheorie sind zwangsläufig
auf Prototypen von Unternehmen gerichtet, die bei der Entwicklung
entsprechender Konzepte als repräsentativ für die Unternehmensentwicklung angesehen
wurden, und nicht auf konkrete Einzelunternehmen. Wenn nun die
Unternehmenslandschaft in eine Umbruchsituation gerät und mit den Veränderungen
in den Unternehmen ein neuer Prototyp von Unternehmen entsteht, so wird dies
auch zur Neuformulierung der Fragestellungen in der Finanzierungstheorie Anlass
geben müssen. Einen solchen Umbruch kann man im Aufkommen der sog. „ New
Economy “ sehen. Der hohe Abstraktionsgrad der heutigen, mikroökonomisch
fundierten Finanzierungstheorie erlaubt es, viele der dabei auftretenden
Fragestellungen im bestehenden finanzierungstheoretischen Rahmen, wenn auch mit
neuer Schwerpunktsetzung, zu diskutieren.
Die Unternehmen der „ New Economy “ und der „ Old Economy “
lassen sich zwar nicht überschneidungsfrei voneinander abgrenzen. Es
kristallisieren sich aber einige Merkmale heraus, von denen sich bei jungen wie
bei etablierten Unternehmen die gewachsene Bedeutung des Humankapitals
gegenüber dem Realkapital als besonders markant erweist. Als Beispiele kann auf
Servicegesellschaften im IT-Bereich, auf Hochtechnologiefirmen in der
Biotechnologie, auf Mediengesellschaften, auf
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Beratungsfirmen oder
Venture-Capital-Gesellschaften verwiesen werden. Für solche Firmen sowie für
Unternehmen, deren Grenzen zur Neuordnung der Wertschöpfungsketten fließend
werden (Picot,
A./Reichwald, R./Wigand, R.T. 1996), gelten andere
Empfehlungen für die Governance-Struktur als für etablierte Unternehmen, bei
denen die Realinvestitionen als wesentliche Quelle der positiven Kapitalwerte
ausgemacht werden können. So muss bei der Wahl der Kapitalstruktur eines
Unternehmens auch deren möglicher Einfluss auf die impliziten Verträge beachtet
werden (Zingales, L.
2000). Die Bewertung von Unternehmen schließlich muss auch noch nicht
zahlungs- und damit bilanzwirksames Organisationskapital einbeziehen und kann
sich nicht mehr allein auf die herkömmlichen Bewertungsmethoden stützen. Damit
ist auch die verfolgte Zielsetzung der Shareholder-Value-Maximierung
grundsätzlich in Frage gestellt.
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