Inhaltsübersicht
I. Begriffsverständnis
und Ziele von Anreizsystemen
II. Ausgangsproblem
und Annahmen für die Entwicklung von Anreizsystemen
III. Zielgruppenorientierte
Anreizgestaltung
IV. Bestandteile
von Anreizsystemen
V. Grundfragen
der Anreizgestaltung
VI. Einfluss
gesetzlicher und kultureller Rahmenbedingung auf Anreizsysteme
VII. Fazit:
Nachvollziehbarkeit und Transparenz als Grundanforderungen an Anreizsysteme
I. Begriffsverständnis
und Ziele von Anreizsystemen
Anreize und Anreizsysteme werden in der Literatur aus
verschiedenen Perspektiven diskutiert. Der Grund hierfür liegt in
unterschiedlichen, teilweise komplementären Theorieansätzen, wie bspw.
psychologischen, verhaltenswissenschaftlichen und neueren personalökonomischen.
Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass in der Literatur eine Vielzahl
von Begriffsdefinitionen zu Anreizsystemen zu finden ist (vgl. z.B. Kossbiel, 1994,
S. 75 ff.; Grewe, 2000,
S. 9 ff. und die dort jeweils angegebene Literatur). Aus der ökonomischen
Perspektive sind Anreize situationsbedingte handlungsbestimmende
Vorteilserwartungen und somit nichts anderes als die Gründe, die die Akteure
für ihr Verhalten haben (vgl. Homann,
/Suchanek, 2000, S. 61). Anreizsysteme können als Summe aller
bewusst gestalteten Bedingungen für Mitarbeiter betrachtet werden, die vom
Unternehmen gewünschte Verhaltensweisen honorieren (durch positive Anreize,
Belohnungen), unerwünschte Verhaltensweisen dagegen durch geeignete Instrumente
(negative Anreize, Sanktionen) bestrafen (vgl. Kossbiel, 1994,
S. 77; Wolff,
/Lazear, 2001, S. 11). Dabei ist zu beachten, dass erst dann
von einem Anreizsystem gesprochen werden kann, wenn die Gewährung von
Anreizkomponenten an ein entsprechendes Bezugsobjekt (Bemessungsgrundlage bzw.
Basisvariable) gekoppelt ist (vgl. Kossbiel, 1994,
S. 78). Bekanntestes Beispiel für ein ergebnisabhängiges Anreizsystem ist wohl
der Akkordlohn. Hier ist der Lohn an die produzierte Stückzahl gekoppelt, die
als Leistungsindikator gilt. Moderne Anreizsysteme sind jedoch häufig erheblich
komplexer. Sie kombinieren oft fixe und variable Entlohnungskomponenten, wobei
der variable Anteil an mehrere Bezugsvariablen gekoppelt werden kann. Ein
Beispiel für eine Entlohnungsformel wäre: Gesamtentgelt = Fixanteil A + 10% des
Niederlassungsumsatzes + 2% des Unternehmensgewinns. Die Anreizintensität des
Systems wird durch das Verhältnis zwischen fixem und variablem Anteil
gesteuert. Besteht das Gesamtentgelt im Wesentlichen aus dem Fixanteil und ist
der variable Anteil, bspw. ein Bonus zum Jahresende, lediglich ein kleines
„ Zubrot “ , so spricht man von schwacher Anreizintensität. Macht der variable
Teil dagegen fast das gesamte Entgelt aus, so spricht man von starker
Anreizintensität.
Das Ziel der Gestaltung von Anreizsystemen besteht darin,
durch eine zielgruppengerechte Gewährung von Anreizkomponenten die Mitarbeiter
zu einer Steigerung ihrer Leistungen zu motivieren. Effizient gestaltete
Leistungsanreize erhöhen die Produktivität der Mitarbeiter und üben einen
positiven Einfluss auf den Gewinn des Unternehmens aus (Anreizeffekt). Zugleich
lösen sie eine Selbst-Selektion unter (potenziellen) Bewerbern für eine
entsprechend ausgeschriebene Stelle aus: Bewerber, die sich für leistungsfähig
und leistungsbereit halten, werden von stark leistungsabhängigen
Entgeltsystemen angezogen, und weniger leistungsfähige und/oder -bereite
Kandidaten werden tendenziell auf eine Bewerbung verzichten (Selektionseffekt).
Darüber hinaus können Anreizsysteme auch genutzt werden, um die Bindung von
Mitarbeitern an das Unternehmen zu optimieren: Leistungsstarke sollen dem
Unternehmen erhalten bleiben, leistungsschwache dagegen das Unternehmen
verlassen. Im Schnitt steigt die Mitarbeiterproduktivität durch die Kombination
von Anreiz- und Selektionseffekten, die erfolgsabhängige Entgelte auslösen.
II. Ausgangsproblem und
Annahmen für die Entwicklung von Anreizsystemen
Im Rahmen der die Diskussion um Anreizsysteme dominierenden
Perspektive der Prinzipal-Agenten-Theorie (vgl. Jost, 2001)
wird davon ausgegangen, dass zwei Parteien existieren, die unterschiedliche
Informationsstände besitzen und unterschiedliche Ziele verfolgen. Der
Prinzipal, z.B. ein Arbeitgeber, delegiert eine Aufgabe an einen Agenten, z.B.
einen Mitarbeiter, da ihm selbst Zeit, Fähigkeiten oder Informationen dafür
fehlen.
1. Koordinations- und Motivationsproblem
In der ökonomischen Betrachtung von Organisationen treten mit
der Übertragung von Aufgaben zwei Arten von Problemen auf, Koordinations- und
Motivationsprobleme (vgl. Milgrom,
/Roberts, 1992, S. 25 ff.; Wolff, 1995;
Picot,
/Dietl, /Franck, 1999, S. 5 ff.; Wolff,
/Lazear, 2001, S. 48 ff.). Zum einen müssen dem Akteur die
entsprechenden Rechte an Inputressourcen eingeräumt werden, die zur Lösung der
gestellten Aufgabe notwendig sind. M.a.W.: Der Akteur muss in der Lage sein,
das gestellte Problem auch wirklich lösen zu können. Diesen Aspekt spiegelt das Koordinationsproblem wider.
Zusätzlich ist es jedoch erforderlich, dem Akteur einen entsprechenden
persönlichen Nutzen aus der Ausführung der übertragenen Aufgabe in Aussicht zu
stellen, die seine Anstrengungen kompensiert. Ihm müssen also Rechte am Output
bzw. Produktionsergebnis zugeteilt werden, die seine Bemühungen entlohnen.
Diese Facette der Aufgabendelegation beschreibt der Motivationsaspekt. M.a.W.:
Der Akteur muss den Leistungseinsatz auch wollen;
er muss attraktiv für ihn sein. Hier liegt der Schwerpunkt der folgenden
Ausführungen, denn erst das Motivationsproblem macht den Einsatz von
Anreizsystemen erforderlich.
2. Individuelle Nutzenmaximierung,
Opportunismus und Rationalität
Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Akteure
Einkommensziele verfolgen, um ihren persönlichen Nutzen zu maximieren. Unter
Nutzen werden nicht ausschließlich monetäre Vorteile verstanden, aber grundsätzlich
ist jede Art von individuellem Vorteil durch eine endliche Menge Geld
kompensierbar ( „ hedonische Präferenzen “ ). Die Zahlungsbereitschaft ist Ausdruck
der Wertschätzung von Nutzenträgern, ermöglicht somit einen Vergleich von
monetären und nicht monetären Kompensationsbestandteilen und lässt Rückschlüsse
auf ihre motivationale Wirkung zu.
Der Arbeitseinsatz verursacht bei Akteuren Kosten
(Arbeitsleid). Sie werden versuchen, mit möglichst geringem Anstrengungsniveau
eine möglichst hohe Gesamtkompensation zu erzielen. Dabei werden sie Trade-offs
bezüglich des Einsatzes ihrer Zeit und Arbeitskraft vornehmen. Zwischen den zur
Verfügung stehenden Handlungsalternativen werden sie die netto vorteilhafteste
wählen (individuelle Nutzenmaximierung). Dies hat vielfältige Folgen für die
Gestaltung von Entlohnungssystemen (vgl. hierzu Wolff,
/Lazear, 2001). Der Prinzipal wird versuchen, das Verhalten
(Anstrengungsniveau) des Agenten durch Restriktionen und Anreize (betriebliche
Anweisungen und Entgeltregeln) zu steuern, indem er unerwünschte
Handlungsalternativen \'verteuert\' und erwünschte \'verbilligt\'. Das Ziel solcher
Restriktion stellt also nicht die Unterdrückung sondern die Kanalisierung
individueller Nutzenbestrebungen dar, so dass dadurch zugleich der
Unternehmensgewinn steigt (vgl. Wolff,
/Lazear, 2001, S. 11).
Es ist jedoch davon auszugehen, dass manche Akteure bei der
Verfolgung ihres Nutzens auch bereit sind, Regeln zu brechen und sogar andere
zu schädigen (Opportunismus). Deshalb muss der Bruch wünschenswerter Regeln
glaubwürdig sanktioniert bzw. ihre Einhaltung belohnt werden. Ein Akteur wird
sich willentlich nicht so verhalten, dass er sich selbst schadet
(Rationalität). Durch die begrenzte Informationsaufnahme- und
-verarbeitungskapazität des Menschen ist jedoch keine Hyperrationalität zu
erwarten, was in der Annahme von bounded
rationality zum Ausdruck kommt.
Zur Motivation der Akteure gibt es zwei Möglichkeiten, was
sich mit der individuellen Nutzenfunktion begründen lässt. Einerseits besitzt
eine angemessene Entlohnung motivierende Wirkung (extrinsische Motivation), da
nutzenstiftende Dinge entsprechend der individuellen Präferenzstruktur dafür
gekauft werden können. Andererseits kann aber auch die übertragene Aufgabe
selbst eine motivierende Wirkung entfalten (intrinsische Motivation). Die
Tätigkeit selbst ist hier Gegenstand der individuellen Nutzenfunktion. Im
Vergleich zu extrinsisch motivierten Mitarbeitern werden intrinsisch motivierte
ceteris paribus eine geringere Entlohnung fordern, da ihnen die Arbeit selbst
Spaß macht, d.h. Nutzen stiftet.
3. Entscheidungssituationen und individuelles
Vorteilskalkül
Entsprechend der Annahme, dass jede Handlungsalternative
einen bestimmten Nutzen und bestimmte Kosten für den Akteur generiert, ist
dieser theoretisch in der Lage, Handlungsoptionen an Hand der jeweils
erwarteten Nettonutzen zu vergleichen. Er wird die Handlungsalternative wählen,
die den höchsten erwarteten Nettonutzen verspricht. Diesen Entscheidungsprozess
kann das Unternehmen antizipieren und Handlungsoptionen zur Angleichung der
Ziele von Mitarbeiter und Unternehmen schaffen, indem es die Verfolgung des
Unternehmensziels (z.B. durch Überstunden) relativ attraktiv macht, d.h.
(marginal) attraktiver als die Alternativen des Mitarbeiters (z.B. Freizeit).
Anreizsysteme sollen bewirken, dass die vom Unternehmen gewünschte Handlung des
Agenten für diesen mindestens ebenso attraktiv ist wie seine nächstbeste
Handlungsalternative (Reservationsnutzen des Mitarbeiters). Weniger anzubieten,
würde den Akteur nicht zur gewünschten Handlung motivieren. Mehr zu zahlen,
wäre ineffizient oder vielleicht sogar teurer als die nächstbeste Alternative
des Arbeitgebers, dieselbe Leistung zu beziehen (Outside Option des Arbeitgebers
z.B. Fremdbezug der Leistung, Ablehnung des Auftrags). Dies ist die Grundlogik
der Funktionsweise von betrieblichen Anreizsystemen.
III. Zielgruppenorientierte
Anreizgestaltung
Da die Menschen in den Unternehmen nur mit geringer
Wahrscheinlichkeit alle über dieselben Eigenschaften und Zielvorstellungen
verfügen, ist in der Praxis eine empirische Abschätzung der Kosten- und
Nutzenfunktionen der Betroffenen wichtig, um Anreizsysteme hinreichend
zielgruppengenau gestalten zu können. Aus Kostengründen können die Kosten- und
Nutzenfunktionen aller Akteure nicht grundsätzlich im Einzelnen erfasst werden.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, je nach Bedarf mehr oder weniger tief
differenzierende Cluster von Mitarbeitern zu bilden, auf die Anreizsysteme zielgruppenorientiert
und dadurch ressourcenschonend zugeschnitten werden können. Aufgabenträger im
Unternehmen werden dann nicht nur nach der Art ihrer Aufgaben, sondern
ausdrücklich auch nach persönlichen Eigenschaften und Vorstellungen über ihre
Arbeit, eben nach, \'Typen\', unterschieden.
Aus den unterschiedlichen Eigenschaften und Präferenzen der
Mitarbeitertypen kann der Schluss gezogen werden, dass nicht jede
Anreizkomponente gleichermaßen für jeden Mitarbeiter geeignet ist. Bspw. ist
ein Mitarbeiter an einem Dienstauto interessiert; ein anderer hat evtl. lieber
einen monetären Gehaltszuschlag. Möglicherweise ist die Finanzierung eines
Dienstfahrzeugs für den Arbeitgeber monetär preiswerter als die private
Unterhaltung desselben Fahrzeugs für den Mitarbeiter (z.B. durch Economies of
Scale bei Beschaffung, Wartung, Versicherung, Steuerersparnis). Insofern ist
hier also eine Wertschöpfung möglich. Dennoch kann es sein, dass ein
Mitarbeiter einfach kein Auto will, weil er ihm subjektiv keinen Wert zumisst.
Solange die Kosten für den Arbeitgeber gleich sind, wird ihm egal sein, welche
Kompensationsform der Mitarbeiter wählt. In der Praxis findet diese Überlegung
bspw. im Rahmen von Cafeteria-Systemen Anwendung. Im Rahmen von
Cafeteria-Systemen gibt das Unternehmen dem Mitarbeiter ein bestimmtes
Kostenbudget vor, innerhalb dessen er selbst seine Entlohnungskomponenten aus
dem zur Auswahl gestellten Menü zusammenstellen kann.
Bei der Auswahl zwischen alternativen Anreizinstrumenten bzw.
Entlohnungskomponenten müssen die Kosten- und Nutzenfunktionen des Unternehmens
und der Mitarbeiter beachtet werden, damit die gewünschte Wirkung auch
tatsächlich und effizient realisiert werden kann. Dies ist im „ Anreizportfolio “
veranschaulicht (Abb. 1). Die Sterne repräsentieren jeweils mögliche
Ausprägungen einer Anreizkomponente auf zwei Dimensionen, die den jeweiligen
Nutzen bzw. die Kosten für beide Parteien ordinal angeben.
Abb. 1: Anreizportfolio (vgl. Wolff,
/Lazear, 2001, S. 228, in Anlehnung an Gaßner, 1999,
S. 77)
Die für das Unternehmen und für die Mitarbeiter attraktivsten
Anreizkomponenten befinden sich im Feld (I). Hier zu verortende
Kompensationselemente kosten den Arbeitgeber nichts, bringen ihm sogar
unmittelbar Vorteile und bringen zugleich auch dem Mitarbeiter Nutzen. Leider
sind diese Anreizelemente relativ selten. Die meisten Anreizelemente finden
sich im Quadrant II. Hier wären die meisten monetären Anreizelemente zu
verorten, aber auch nicht monetäre: Lobende Worte für einen Mitarbeiter kosten
den Arbeitgeber etwas Zeit und Aufmerksamkeit, stiften einem Mitarbeiter, der
auf Anerkennung Wert legt, aber einen überproportionalen Nutzen. Dieser Anreiz
ist also relativ günstig. Der – sehr teure – Picasso in der Kantine bspw. ist
dagegen nur dann ein wirksames Kompensationselement, wenn der entsprechende
Mitarbeiter ein Picasso-Fan ist. Gefällt er ihm nicht, so wird der Picasso zum
\'Rohrkrepierer\' (Quadrant III). Findet ihn der Unternehmer so schön, dass er
ihn selbst dann noch aufhängt, wenn der Mitarbeiter ihn als Beleidigung für
seine Augen empfindet, so wird er zum „ One-Sided-Fun “ ohne positive
Anreizwirkung für den Mitarbeiter (Quadrant IV). Hier wäre auch die
Dinnereinladung eines unbeliebten Chefs an seine charmante Sekretärin zu
verorten. Analog ist auch ein Dienstwagen nur bei entsprechender Wertschätzung
durch den Mitarbeiter ein geeignetes Anreizinstrument.
Es wird deutlich, dass die Auswahl geeigneter Anreizelemente
Informationen über subjektive Eigenschaften und Präferenzen des Agenten
voraussetzt. Bspw. sind – entgegen mitunter vertretenen populären Auffassungen
– Lob von Vorgesetzten und mehr Verantwortung im Job keineswegs universell
einzusetzende „ Motivationsfaktoren “ . Es kann durchaus Arbeitnehmer geben, denen
verbales Lob egal oder denen Verantwortung unangenehm ist. Wird hier nicht die
individuelle Präferenzstruktur des jeweiligen Mitarbeiters berücksichtigt, so
können gut gemeinte, aber falsch ausgewählte Maßnahmen geradezu kontraproduktiv
und demotivierend wirken. Zumindest können sie angesichts wirkungsvollerer
Alternativen zu denselben Kosten für den Unternehmer suboptimal sein.
IV. Bestandteile von
Anreizsystemen
Ausgehend von der Definition eines Anreizes als
situationsbedingte, handlungsbestimmende Vorteilserwartung lassen sich
vielfältige Formen und konkrete Ausprägungen von Anreizelementen ableiten. Eine
systematisierende Übersicht über mögliche Formen von Entlohnungskomponenten
bietet Abb. 2.
Abb. 2: Formen von Entlohnungskomponenten
Es lassen sich zunächst immaterielle und materielle Anreize
unterscheiden. Die immateriellen wiederum lassen sich in direkte und indirekte
einteilen. Direkten Nutzen stiften, die entsprechenden Präferenzen der Akteure
vorausgesetzt, bspw. die Zusammenarbeit mit sympathischen Kollegen und
Vorgesetzten sowie Lob bzw. Anerkennung. Indirekten Nutzen stiften
Statussymbole wie eine Formalprokura auf der Visitenkarte oder eine zwar
möglicherweise extrem unkomfortable, aber repräsentative Dienstvilla. Diese
sind nicht zwangsläufig mit unmittelbaren monetären Vorteilen verbunden,
verbessern aber in manchen Kreisen soziales Ansehen und Status des
Mitarbeiters. Diese soziale Statusverbesserung stiftet dann den eigentlichen
Nutzen beim Betroffenen. Materielle Entlohnungskomponenten können in erwartete
und unerwartete unterteilt werden. Bei der Verteilung unerwarteter Belohnungen
ist systematisch die einzelfallbezogene Kreativität der Unternehmer gefordert,
da diese Art der Belohnung eben nicht ex ante spezifiziert werden kann. Hier
behält sich der Arbeitgeber – gewissermaßen residual – die Möglichkeit der
besonderen Anerkennung für nicht vorhersehbare Glanzleistungen vor. Der in Abb.
2 exemplarisch genannte Erfinderbonus gehört also nur dann in diese Kategorie,
wenn er nicht systematisch, z.B. durch ein betriebliches Vorschlagswesen oder
das Patentrecht, begründet ist. Denn ist er durch Regeln geplant, so erhält man
ihn nicht mehr unerwartet.
Im Mittelpunkt der Gestaltung von Anreizsystemen stehen die
ex ante plan- und gestaltbaren Entlohnungs- bzw. Anreizkomponenten, das formale
und somit verhandelbare Kompensationspaket. Innerhalb materieller
Kompensationspakete sind ergebnis- und inputabhängige Komponenten zu unterscheiden.
Inputabhängige Entlohnungskomponenten sind bspw. feste Monatsgehälter oder
Tagessätze. Solche Entgeltformen werden häufig auch als fixe Entlohnung
bezeichnet. Ergebnisabhängige Entlohnungskomponenten gelten dagegen als
variabel, weil sie über bestimmte Indikatoren direkt mit den – möglicherweise
schwankenden – Leistungen des Akteurs verknüpft sind. Sie können in
qualitätsabhängige und erfüllungsabhängige unterteilt werden. Bei ersteren
steigt die Belohnung mit einem ex ante bestimmten Qualitätsindikator, bspw. der
Gewinnmarge, der Kundenzufriedenheit oder dem Aktienkurs des betreffenden
Unternehmens. Bei erfüllungsabhängigen Entlohnungsformen wird die in Aussicht
gestellte Belohnung – bspw. ein Bonus – bei Erreichen eines ex ante definierten
Zielwertes fällig, z.B. im Rahmen eines Management-by-Objectives-Systems. Abb.
2 deutet weiterhin an, dass neben dem formalen Kompensationspaket auch die
betriebliche Karrierepolitik, z.B. in Form von Beförderungen, zur Motivation
von Mitarbeitern eingesetzt wird (vgl. Kräkel, 1997).
Beförderungen sind in der Regel mit einer Einkommensverbesserung verbunden. Sie
haben einen Effekt auf das Lebensarbeitseinkommen des betreffenden
Mitarbeiters. Insofern weisen sie eine materiellen Entlohnungskomponente auf.
Der monetäre Gegenwert kann berechnet werden, indem das durch die Beförderung
zusätzlich zu erwartende Lebenseinkommen geschätzt und zu einem realistischen
Zinssatz abdiskontiert wird.
Eine viel diskutierte Möglichkeit, Mitarbeiter
ergebnisabhängig zu motivieren, besteht darin, sie an der Wertsteigerung
\'ihres\' Unternehmens teilhaben zu lassen. Beteiligungsmodelle können vielfältige
Formen annehmen, die hier nicht im Einzelnen diskutiert werden können (Kapitalbeteiligung
der Arbeitnehmer; Wolff,
/Lazear, 2001, S. 232 ff.).
Aus unternehmerischer Sicht besteht der Charme von
Mitarbeiterbeteiligungen in der verstärkten Motivation von Mitarbeitern, die
zugleich Miteigentümer sind. Von ihnen wird erwartet, dass sie sich in höherem
Maße dem Erfolg des Unternehmens verpflichtet fühlen als Mitarbeiter ohne
Kapitalbeteiligung. Neben der betriebswirtschaftlichen weisen
Mitarbeiterbeteiligungsmodelle auch eine politische Dimension auf: Sie könnten
potenziellen politischen Spannungen wegen zunehmender Einkommensdifferenzierung
innerhalb der Bevölkerung vorbeugen, weil es von vielen als sozial gerechter
empfunden würde, wenn ein größerer Teil der Bevölkerung an Unternehmensgewinnen
partizipieren könnte.
V. Grundfragen der
Anreizgestaltung
Unabhängig davon, welche der möglichen variablen Anreizformen
gewählt werden soll, gibt es einige Grundfragen zu ergebnisabhängigen
Vergütungen, die im Folgenden beantworten werden sollen.
1. Fixe oder variable Entlohnung?
Besonderes Interesse gilt zur Zeit den Möglichkeiten der
Gestaltung ergebnisabhängiger Entlohnungssysteme. Häufig wird sowohl von
Unternehmensseite als auch von leistungsstarken Mitarbeitern gefordert, die
Entlohnung solle sich stärker nach dem individuellen Wertschöpfungsbeitrag der
Mitarbeiter richten. Dabei wird mitunter übersehen, dass auch inputabhängige
Entgeltformen letztlich leistungsabhängig sind. Schließlich sind sie insofern
variabel, als dass bspw. der Zeiteinsatz bei einer Tagessatz- oder
Stundenlohnvereinbarung variiert werden kann. Bei vielen Tätigkeiten ist die
investierte Arbeitszeit durchaus ein Indikator für die erbrachte Leistung.
Außerdem gibt es i.d.R. einen Schwellenwert für die Mindestleistung des
Mitarbeiters: Bei (nachhaltigem) Unterschreiten dieses Mindestwertes wird ein
Mitarbeiter seine Stelle verlieren. Inputabhängige oder \'fixe\'
Entlohnungsformen sind also nicht völlig leistungsunabhängig. Aus
Unternehmenssicht spricht für ergebnisabhängige und in diesem Sinne variable
Entlohnungsformen die bessere Motivationswirkung bei zugleich
unternehmenserfolgsabhängigeren Lohnkosten. Schließlich gibt es in schlechteren
Jahren auch ohne Reduzierung der Mitarbeiterzahl eine gewisse Entlastung, in
guten Jahren dagegen kann sich das Unternehmen höhere Lohnkosten leisten. Unter
welchen Bedingungen sollten variable Entlohnungsformen implementiert werden?
Eine entscheidende Bedingung ist die Existenz und kostengünstige Messbarkeit
geeigneter Basisvariablen.
Variable Entlohnungsformen können nur dann effizient
implementiert werden, wenn es eine geeignete Outputkennzahl gibt, an die die
Entlohnung gekoppelt werden kann. Eine Variable ist geeignet, wenn
-
sie zu vertretbaren Kosten messbar ist,
-
sie dem betreffenden Akteur hinreichend eindeutig
zugeordnet werden kann und nicht zu stark von exogenen Einflüssen abhängt und
-
durch dessen Leistung hinreichend stark beeinflusst
werden kann.
Mit Hilfe dieser Kriterien können grundsätzlich nicht
geeignete von geeigneten Basisvariablen für Entlohnungskomponenten
unterschieden werden. Bspw. zeigt sich, dass umstrittene und von einzelnen
Akteuren oder der Geschäftsleitung willkürlich manipulierbare Kennzahlen grundsätzlich
wenig geeignet sind. Basisvariablen müssen unumstritten feststellbar sein. Dies
ist z.B. beim Bilanzgewinn häufig nicht der Fall, da dieser buchhalterisch
gestaltet werden kann. Auch zeigt sich, dass der (nicht manipulierte)
Aktienkurs eines Unternehmens sich eigentlich nur für Topmanager als
Leistungsindikator eignet. Denn nur diese können den Gesamtwert der
Unternehmung durch ihre Entscheidungen in nennenswertem Maße beeinflussen. Ein
\'einfacher\' Mitarbeiter, bspw. am Fließband eines DaimlerChrysler-Werkes, kann
dies nicht in signifikantem Maße. In diesem Fall hat eine Aktienbeteiligung
oder ein Optionsmodell eine geringere Anreizwirkung. Aber auch diese kann eine
Beteiligung im Einzelfall als lohnend erscheinen lassen, zumindest psychologisch
– je nach Präferenzen der betroffenen Mitarbeiter.
Ist eine geeignete Variable als Leistungsindikator
identifiziert, so muss entschieden werden, wie sie gemessen werden soll. Eine
Grobeinteilung nach Datenbasis und Bewertungsverfahren bietet sich an, um erste
Anhaltspunkte zur Lösung des Messproblems zu gewinnen. Diese ist in Abb. 3
dargestellt.
Abb. 3: Leistungsbemessungsgrundlagen und Bewertungsmodi
Outputbasierte Kenngrößen sind bspw. der Umsatz oder die
Dividende eines Unternehmens. Sie können objektiv in dem Sinne ermittelt
werden, dass es benennbare und allgemein anerkannte Ermittlungsregeln sowie
nachprüfbare quantitative Berechnungsgrundlagen gibt. Die Kundenzufriedenheit
dagegen kann in diesem Sinne nicht objektiv ermittelt werden. Die Datenbasis
besteht hier vielmehr in den durch Befragungen gesammelten subjektiven
Einzeleindrücken einer möglichst repräsentativen Kundengruppe. Durch die
Aggregation vieler subjektiver Eindrücke zu einer mehr oder weniger
repräsentativen Kenngröße erfolgt eine Quasi-Objektivierung. Abb. 4 bietet
weitere Beispiele für outputbasierte Kenngrößen, die als Basis für die
Bestimmung von Entlohnungskomponenten dienen können.
Abb. 4: Bezugsgrößen bei ergebnisabhängiger Entlohnung
Sind outputbasierte Variablen nicht zu vertretbaren Kosten zu
ermitteln, so bieten sich inputbasierte Kenngrößen an, wie bspw. die
investierte Arbeitszeit (vgl. Abb. 3). Diese quantitative Kenngröße ist
\'objektiv\' messbar. Nicht objektiv messbar ist dagegen die Qualifikation als
qualitative Kenngröße. Jedoch gelten Ausbildungszertifikate und Berufserfahrung
als aussagekräftige Qualifikationsindikatoren. Dennoch stellen auch diese
lediglich einen Objektivierungsversuch einer grundsätzlich nur subjektiv zu
ermittelnden Kenngröße dar.
2. Individualentlohnung oder Teamentlohnung?
Kann eine ansonsten geeignete, weil gut messbare Variable
nicht eindeutig einem einzelnen Mitarbeiter zugeordnet werden, so können
Teamentlohnungsformen effizient sein. Statt eines einzelnen ist dann ein Team
der \'Akteur\'. Diesem kollektiven Akteur können ebenso wie einzelnen
Mitarbeitern Leistungskennzahlen zugeordnet werden, an die
Entlohnungskomponenten, bspw. Prämien, gekoppelt werden. Zu beachten ist bei
Teamentlohnungssystemen, dass es gelingen muss, Trittbrettfahren zu unterbinden.
Das gelingt grundsätzlich eher, wenn die Teams nicht zu groß und nicht zu
heterogen sind. In übersichtlichen Produktionsteams ebenso wie in sich selbst
organisierenden Kundenberaterteams funktioniert die Selbst- oder auch soziale
Kontrolle gut genug, um eine leistungsgerechte Arbeits- und Prämienaufteilung
zu ermöglichen. Unter diesen Bedingungen kann eine Teamentlohnung Vorteile
aufweisen, nicht zuletzt den, dass sie die Kooperation unter den Mitarbeitern
fördert.
3. Risikoaversion des Mitarbeiters als
Gestaltungsgrenze für Anreizsysteme
Das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens aber auch der
Output des einzelnen Mitarbeiters kann von vielen Faktoren abhängen und
Schwankungen unterliegen. Einerseits kann ein Output-Rückgang durch eine
nachlassende Anstrengung des Mitarbeiters herbeigeführt worden sein. Es besteht
aber auch die Möglichkeit, dass externe Einflussfaktoren das Arbeitsergebnis
verringert haben. Es stellt sich die Frage: War der Mitarbeiter selbst für die
Schwankung verantwortlich oder waren es andere Faktoren, die jenseits seiner
Kontrolle lagen? Bspw. könnten Konjunkturschwankungen das Ergebnis negativ
beeinflussen. Aber ebenso sind auch Ergebnisverbesserungen denkbar, ohne dass
der Arbeitnehmer ein höheres Anstrengungsniveau erbracht hat.
Durch eine ergebnisorientierte Entlohnung des Mitarbeiters,
bspw. einen Stücklohn, ist dessen Einkommen dem Risiko von Schwankungen
ausgesetzt. Was passiert, wenn z.B. am Markt ein Nachfragerückgang eintritt? In
der Regel bestehen für Mitarbeiter im Vergleich zum Unternehmen beschränkte
Möglichkeiten, dieses Risiko zu streuen – er ist risikoaverser als das
Unternehmen (vgl. z.B. Laux, 1990).
Folglich liegt der Schluss nahe, dass das Unternehmen exogene Risiken, d.h. das
genuine Unternehmerrisiko, tragen sollte. Übernimmt das Unternehmen das Risiko,
so ist ein Abschlag vom Erwartungswert des Entgelts als Prämie dafür denkbar,
was eine kalkulatorische Reduzierung des monetären Stücklohns des Mitarbeiters
im Tausch für das schwankungsfreie Entgelt zur Folge hat. Da ihm die
Einkommenssicherheit diese Prämie jedoch wert ist, wird er den Tausch nicht als
Nutzeneinbuße beurteilen.
Das nicht schwankende, aber um die Prämie reduzierte Entgelt
führt ceteris paribus zu einer geringeren Anreizwirkung, was weniger
Anstrengung des Mitarbeiters induziert. Ein ideales Anreizsystem würde deshalb
lediglich exogene Risiken vom Mitarbeiter fernhalten, endogene Leistungsrisiken
jedoch bei ihm belassen. Dies würden bspw. eine Bereinigung der
Output-Indikatoren um allgemeine Konjunkturdaten oder relative
Bewertungsschemata (Leistungsturniere) leisten, wobei Letztere jedoch die
Kooperation zwischen den Mitarbeitern negativ beeinträchtigen können (vgl. Lazear,
/Rosen, 1981).
VI. Einfluss gesetzlicher
und kultureller Rahmenbedingung auf Anreizsysteme
Die Berücksichtigung von Rahmenbedingungen ist bei der
Gestaltung von Anreizsystemen von großer Bedeutung. Im grafisch
veranschaulichten Drei-Ebenen-Modell (Abb. 5; vgl. Williamson, 1996,
S. 326) sind Einflussfaktoren dargestellt, die auf die Entscheidungen der
Unternehmensleitung (Corporate Governance) wirken, d.h. auch auf die Gestaltung
und Implementierung von Anreizsystemen.
Abb. 5: Ebenen von Einflussfaktoren der Unternehmensführung
Individuelle Eigenschaften der Mitarbeiter, die die
individuellen Ziele und Fähigkeiten umfassen, werden in ökonomischen
Untersuchungen als gegeben angesehen und nicht hinterfragt oder verändert. Sie
beeinflussen allerdings maßgeblich die Entscheidungen des Arbeitgebers bzgl.
des Einsatzes und der Entlohnung der Mitarbeiter (vgl. Abb. 1) und sollten
deshalb bekannt sein. Das Unternehmen beeinflusst durch das Anreizsystem das
Verhalten der Mitarbeiter im Sinne des Unternehmensziels, nicht aber deren Eigenschaften.
Die gestrichelten Pfeile in Abb. 5 deuten allerdings an, dass theoretisch auch
eine Beeinflussung der Präferenzen von Akteuren (Umerziehung) denkbar wäre.
Dies ist nicht unmittelbare Zielrichtung und methodische Wirkungsweise von
Anreizsystemen. Jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Anreizsysteme –
ebenso wie Gesetze – auch eine pädagogische Wirkung entfalten. Im Zeitablauf
kann es zu einer Internalisierung der entsprechenden Normen kommen.
Ebenso wie die individuellen Eigenschaften der Mitarbeiter
beeinflussen auch institutionelle Rahmenbedingungen den Entscheidungsspielraum
des Arbeitgebers. Institutionelle Rahmenbedingungen beinhalten neben
impliziten, kulturellen Normen auch explizite, vor Gericht einklagbare
Bestimmungen, die den Gestaltungsspielraum für Anreizsysteme beeinflussen
können (vgl. Wolff, 1999,
S. 202 ff.). Eine Zusammenstellung exemplarischer arbeitsrechtlicher Regelungen
bietet Abb. 6.
Abb. 6: Hierarchie arbeitsrechtlicher Regelungen in
Deutschland (Quelle: Wolff, 1999,
S. 207)
Manche Bestandteile von Anreizsystemen werden im Bereich
individueller und kollektivrechtlicher Regelungen auf der Unternehmensebene
bestimmt. Eine outputorientierte Stück-Entlohnung für Mitarbeiter bspw. ist als
Vereinbarung zwischen einzelnen Arbeitnehmern und dem Unternehmen denkbar. Gilt
diese Entlohnungsform jedoch für einen größeren Personenkreis, so könnte
darüber auch eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden. Diesen übergeordnet
sind in Deutschland Tarifverträge, die bestimmte Zusammenhänge
betriebsübergreifend regeln.
Eine tarifliche Regelung kann i.d.R. nicht durch eine
betriebliche oder individualrechtliche Regelung gebrochen werden (es sei denn,
es gibt Öffnungsklauseln oder der Arbeitgeber tritt aus dem Verband aus). So
darf bspw. selbst bei Einverständnis des Mitarbeiters ein existierender
tariflicher Mindestlohn nicht unterschritten werden.
Direkte Einschränkungen für die Gestaltungsfreiheit bei
Vereinbarungen zwischen Mitarbeitern und dem Unternehmen, u.a. bei
Cafeteria-Systemen, ergeben sich auch auf den dem Tarifvertrag
übergeordneten, gesetzlichen Ebenen. Bspw. bieten relativ wenig deutsche
Unternehmen ihren Mitarbeitern spezielle Krankenversicherungspläne an, weil in
Deutschland – anders als bspw. in den U.S.A. – der Bedarf der meisten
Mitarbeiter über gesetzlich vorgeschriebene, universelle Versicherungen bereits
abgedeckt ist. Eine Krankenversicherungspolice kann somit in Deutschland kaum
als Bindungsinstrument für ein bestimmtes Unternehmen eingesetzt werden. Ein
weiteres Beispiel: Eine wöchentliche Regelarbeitszeit von 60 Stunden zu
vereinbaren, wäre – selbst wenn Arbeitgeber und Mitarbeiter es wollten – in
Deutschland illegal.
Nicht nur die geschriebenen, sondern auch die ungeschriebenen
Gesetze eines Landes beeinflussen die Wirksamkeit und somit die Gestaltung von
Anreizsystemen in Unternehmen, bspw. die vorherrschende Auffassung von
Gerechtigkeit. Während z.B. in den U.S.A. stark leistungsabhängige Entgelte
tendenziell als gerecht empfunden werden, ist in Deutschland auch die Idee
einer gewissen „ Verteilungsgerechtigkeit “ nach sozialen Bedürfnissen, Alter und
dergl. verbreitet. Derartige kulturelle Unterschiede haben maßgebliche Folgen
für die Akzeptanz und damit auch für die Wirksamkeit von Anreizsystemen. Dies
gilt es bei der Gestaltung und Anpassung von Anreizsystemen an
unterschiedlichen Unternehmensstandorten zu berücksichtigen. Bedingt durch
Unterschiede in den institutionellen, d.h. gesetzlichen und kulturellen
Rahmenbedingungen werden effiziente Anreizsysteme, z.B. in Form von
Entgeltformeln, aber auch Cafeteria-Angeboten, in Deutschland anders gestaltet
sein als bspw. in den U.S.A.
VII. Fazit:
Nachvollziehbarkeit und Transparenz als Grundanforderungen an Anreizsysteme
Anreizsysteme sind ein Instrument der Unternehmensleitung,
die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass ein Mitarbeiter in ihrem Sinne
entscheidet und handelt. Der Grundgedanke besteht darin, das Entgelt des
Mitarbeiters durch eine Entlohnungsformel an Indikatoren für den Beitrag des
Mitarbeiters zum Gesamterfolg des Unternehmens zu koppeln. Dadurch sollen
Konflikte zwischen den persönlichen Zielen des Mitarbeiters und den
Unternehmenszielen überwunden werden. Denn nun ist die Verfolgung des
Unternehmensziels auch für den Mitarbeiter persönlich attraktiver als seine
Handlungsalternativen.
Wichtig ist, dass Anreizsysteme hinreichend einfach strukturiert und transparent sind. Das bedeutet: Die
Erfolgsgrößen, an die Entlohnungselemente, z.B. Prämien, gekoppelt sind, müssen
unzweifelhaft feststellbar sein, bestimmten Individuen bzw. Teams eindeutig
zugeordnet und von diesen auch eindeutig beeinflusst werden können. Auch muss
die Art der Berechnung auf der Basis dieser Kenngrößen regelgebunden und
nachvollziehbar sein.
Die Entlohnungsformel muss explizit darstellbar und für den
Mitarbeiter nachvollziehbar sein. Ansonsten wird sie nicht die gewünschte
Anreizwirkung entfalten. Nur wenn die Betroffenen die Entlohnungsregeln sowie
ihre Anwendung durchschauen und grundsätzlich akzeptieren, wird ein
Entgeltsystem als leistungsgerecht empfunden werden und die gewünschte
Anreizwirkung auslösen. Nur dann kann es auch effizient sein. Ein theoretisch
exakt die Leistung eines Akteurs widerspiegelndes Kennzahlensystem in
Kombination mit einer komplexen Entlohnungsformel kann sich als weniger
anreizwirksam erweisen, als ein weniger präzises, aber verständliches System
mit nur einer oder zwei Variablen in einer sehr schlichten Formel.
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