Das Wirtschaftslexikon
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Unsere neuesten Artikel sind :
14. 02. 2026
Prokura - Ermächtigt kraft Gesetzes zu allen Arten von Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb des Handelsgewerbes mit sich bringt. Für die Veräußerung und Belastung von Grundstücken muss aber z. B.eine besondere Befugnis erteilt werden. Handlungsvollmacht.
eine Vollmachtsart des Handelsrechts. >>> Prokura
Verlustausgleich - 1. Buchungsmössige Abdeckung von bei einer Bank eingetretenen Verlusten durch Verrechnung mit vorhandenen Rücklagen, Nominalkapital oder evtl. durch neue Kapitaleinlagen. 2. Verrechnung von Konzerngewinnen mit -verlusten im Rahmen eines Organschaftsverhöltnisses, wie bei Banken vielföltig gegeben.
(loss set—off; siehe auch deutsche Einkommensteuer). Nach Ermittlung der Einkünfte der sieben Einkunftsarten ergibt sich durch deren Addition die Summe der Einkünfte (§ 2 Abs. 1 und 3 EStG). Der Begriff der Einkünfte umfasst nicht nur positive, sondern auch negative Einkünfte. Steuerpflichtige, die im Veranlagungszeitraum negative Einkünfte erzielen, die nicht einem Verlustausgleichsverbot unterliegen, können diese mit positiven Einkünften >>> Verlustausgleich
Schätzverfahren - siehe Ökonometrie, insbes. a)
1. Ziel von S. ist die Gewinnung von Aussagen über unbekannte, aber numerisch ausdrückbare Aspekte von Zufallsvariablen . S. stützen sich u.a. auf eine Stichprobe der in Rede stehenden Zufallsvariablen. Das Resultat eines S. ist also auch zufällig, womit klar ist, daß nicht der individuelle Ausgang einer Schätzung beurteilbar ist, sondern nur das Verfahren als solches. Man kann S. einteilen nach - dem zu schätzenden Sachverhalt, - den verwendeten Informationen, - dem methodischen Ansatz, - ihren stochastischen Eigenschaften.
2. Geschätzt werden können: - künftige Realisationen der Zufallsvariablen (Diese Art der Schätzung heißt Prognose .) - Der Umfang und - bei einem kardinal-extensiven Merkmal - die Merkmalssumme einer endlichen Gesamtheit (Diese Art der Schätzung heißt Hochrechnung und wird in der Stichprobentheorie behandelt.) - Funktionen, die das Verteilungsgesetz der Zufallsvariablen beschreiben (Zu nennen sind die Dichte , geschätzt durch z.B. das Histogramm, die Wahrscheinlichkeitsfunktion, geschätzt durch relative Häufigkeiten, und die Verteilungsfunktion, geschätzt durch kumulierte relative Häufigkeiten als Treppen- oder Polygonfunktion.) - Funktionalparameter (Das sind Momente der verschiedensten Art wie z.B. der Erwartungswert m, die Varianz s2 oder der Korrelationskoeffizient r, Perzentile wie z.B. Median und Quartile.) - Funktionsparameter von Zufallsvariablen mit parametrischer Verteilung (In der Dichte der Weibull-Verteilung sind der Lokalisationsparameter a, der Skalierungsparameter b und der Formparameter c zu schätzende Funktionsparameter.)
3. Relevante Informationen für ein S. lassen sich in eine von drei Klassen einordnen: Stichprobendaten, Priorinformationen, potentielle Konsequenzen. Für eine Schätzung stets erforderlich sind Stichprobendaten, i.e. in einer Zufallsstichprobe aus der relevanten Verteilung in Form eines Stichprobenvektors x anfallende Beobachtungen. Die klassische Schätztheorie (R. A. Fisher, Karl und E. S. Pearson, J. Neyman) arbeitet ausschließlich mit Stichprobendaten. I.d.R. hat die Stichprobe einen festen, prädeterminierten Umfang n, während man bei sequentiellen S. einen zufälligen Stichprobenumfang hat, d.h. man bricht mit dem Stichprobenziehen beim Erreichen einer gewünschten Schätzgenauigkeit ab. Unter Priorinformationen versteht man das Vorwissen und Vorkenntnisse aus dem früheren Umgang mit dem relevanten oder einem ähnlichen, eng verwandten Vorgang. Gelegentlich hat man auch nur Vermutungen. Die Priorinformation konkretisiert sich bei Schätzung eines stetigen Parameters q in der Festlegung einer Prior-Dichte:
für
. Bayes-Schätzverfahren basieren auf Stichprobendaten, ausgedrüt durch die Stichprobendichte >>> Schätzverfahren
13. 02. 2026
Bilanzkennzahlen - (balance sheet ratios)
Die Aufbereitung und Auswertung von Bilanzen erfolgt mit Hilfe von Bilanzkennzahlen. Die verschiedenen Positionen der Bilanz werden zu Hauptpositionen zusammengefasst: Sachanlagen, Vorräte, Forderungen und flüssige Mittel auf der Aktivseite, entsprechend auf der Passivseite Eigenkapital, langfristiges und kurzfristiges Fremdkapital.
Die Hauptpositionen werden sodann in Prozent der Bilanzsumme ausgedrückt. Vermögensstruktur und Kapitalaufbau werden erkennbar, wenn die Eigenkapitalquote und der Verschuldungsgrad bekannt >>> Bilanzkennzahlen
Deregulierung - In der Wirtschaftssoziologie: Auflösung von kollektivvertraglichen, gesetzlichen oder sonstigen institutionalisierten Regelungen von sozialen Verhältnissen (z.B. Arbeitsverhältnissen, Verhältnissen sozialer Sicherung) zugunsten eines „ freien “ Verkehrs zwischen den unmittelbar Beteiligten. Die Deregulierung als politisches Programm (z.B. als „ Privatisierung “ öffentlicher Leistungen) baut auf die „ freien Kräfte des Marktes “ , die zu einer ökonomischen, effektiven Allokation der volkswirtschaftlichen Ressourcen führen sollen.
umfasst die Vereinfachung, Verringerung und vollständige Aufhebung von rechtlichen Regelungen z.B. auf dem Europäischen Finanzmarkt mit dem Ziel der Angleichung der Regelungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Hierzu gehören beispielsweise die Niederlassungs- >>> Deregulierung
Aussenhandelsfinanzierung -
1. Charakterisierung Aussenhandelsfinanzierung ist der Oberbegriff für die internationalen Zahlungs-, Sicherungs- und Finanzierungsinstrumente einschliesslich der korrespondierenden (Zahlungs-)Bedingungen in internationalen Kaufverträgen. Unterbegriffe, die Teilbereiche der Aussenhandelsfinanzierung erfassen, sind Exportfinanzierung, Importfinanzierung und Auslandsfinanzierung. Die Aussenhandelsfinanzierung ist geprägt von den Erkeinnnissen der betrieblichen Aussenwirtschaft (Aussenhandel), der internationalen betrieblichen Finanzwirtschaft (Finanzierung) sowie des internationalen Kaufrechts.
2. Risikoanalyse als Grundlage der Vereinbarung von Zahlungs- und Sicherungsbedingungen Die Beteiligten an Aussenhandelsgeschäften, insbesondere die Exporteure, haben vor Festlegung der Zahlungs- und Sicherungsbedingungen im Kaufvertrag die besonderen Risiken des Auslandsgeschäftes zu erheben:
(1) Das wirtschaftliche Risiko kommt in der Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz), dem Zahlungsverzug und der Zahlungsunwilligkeit (Delkredererisiko) des Importeurs zum Ausdruck, aber auch in der Gefahr der Nichterfüllung der Lieferverpflichtung durch den Exporteur.
(2) Das Garantendelkredererisiko umfasst die Gefahr, dass ein Garant (z.B. eine Bank, eine Versicherungsgesellschaft usw.) nicht willens oder nicht in der Lage ist, das zur Absicherung des Aussenhandelsgeschäftes übernommene Aval (z.B. als Bankgarantie, Kautionsversicherung, Dokurnentenakkreditiv) zu erfüllen.
(3) Das politische Risiko (Länderrisiko) betrifft sowohl die Ware als auch die Forderung. Die Ware ist der Beschlagnahme, der Beschädigung, der Vernichtung infolge staatlicher Massnahmen und Einwirkungen ausgesetzt. Bei Forderungen drückt sich das politische Risiko in Zahlungsverboten, Moratorien, Konvertierungsbeschränkungen bzvv. -verboten sowie in Transferbeschränkungen bzw. -verboten aus.
(4) Das Wechselkursrisiko konkretisiert sich flir den Exporteur in der Abwertung der fakturierten Fremdwährung gegenüber seiner Landeswährmig bzw. für den Importeur in der Aufwertung jener Fremdwährung, in der er Zahlung zu leisten hat. Das Ergebnis der Risikoanalyse bestimmt die im Kaufvertrag zu vereinbarenden Zahlungs- und Sicherungsbedingungen bzw. den Einsatz von Sicherungsinstrumenten, sofern der Exporteur bzw. der Importeur die verbleibenden Risiken eines Aussenhandelsgeschäftes nicht selbst zu tragen bereit ist.
3. Nichtdokumentäre (Reine) Zahlungsinstrumente und -bedingungen Internationale Zahlungsinstrumente, die nicht in direkter Verbindung mit Exportdokumenten stehen, werden als „nichtdokumentär” bzw. als „rein” bezeichnet („Clean Payment”-Instrumente). Hierzu zählen Auslandsüberweisungen, Auslandsschecks und - obwohl zugleich Zahlungs-, Finanzierungs-und Sicherungsinstrumente - auch Auslandswechsel (Wechsel). Zahlungsbedingungen, die zur Anwendung dieser Instrumente führen, sind
(1) Vorauszahlung des Importeurs, häufig gegen Stellung einer Anzahlungsgarantie der Bank des Exporteurs;
(2) Anzahlung des Importeurs in Verbindung mit Zwischenzahlungen (Abschlagszahlungen) entsprechend dem Produktions- bzw. Leistungsfortschritt gegen entsprechende Nachweise („Progress Payment”-Bedingung);
(3) Zahlung bei Lieferung;
(4) Zahlung nach Lieferung, d.h. mit Zahlungsziel des Exporteurs an den Importeur (Liefervertragskredit); eventuell gegen Wechselakzept des Importeurs (Wechsel). Zur Abwicklung des internationalen Zahlungsverkehrs siehe SWIFT, TARGET und AZI7- Überweisungssystem.
4. Dokumentäre Zahlungs- und Sicherungsinstrumente sowie -bedingungen Internationale Zahlungs- und Sicherungsinstrumente, die die Vorlage von Exportdokumenten voraussetzen, sind Dokumenteninkassi und Dokumentenakkreditive. Sie sind Zahlungs-/Sicherungsinstrument und Zahlungsbedingung zugleich. - Dokumenteninkassi (Documentary Collections) umfassen eine Zug-um-Zug-Abwicklung: Der Exporteur übergibt die Exportdokumente seiner Bank mit der Weisung, dem Importeur diese Dokumente nur auszuhändigen, wenn dieser zuvor eine Gegenleistung erbringt. Die Art der Gegenleistung des Im-porteurs bestimmt die Form der Dokumenteninkassi:
(1) „Dokumente gegen (sofortige) Zahlung”,
(2) „Dokumente gegen Wechselakzept” (mit Nachsichtfrist; siehe auch Wechsel) und
(3) „Dokumente gegen unwiderruflichen Zahlungsauftrag” (mit späterer Fälligkeit). - Dokumentenakkreditive (Documentary Credits) umfassen bei Aussenhandelsgeschäften ein Zahlungsversprechen (eine Zahlungsgarantie) der Importeurbank zu Gunsten des Exporteurs, das diese Bank im Auftrag des Importeurs abgibt. Um Zahlung aus dem Akkreditiv zu erhalten, muss der akkreditivbegünstigte Exporteur die im Akkreditiv vorgeschriebenen Exportdokumente bei der Bank (sog. Zahlstelle) einreichen und damit den Vollzug des Exportgeschäfts beweisen. Die Formen der Akicreditive nach Zahlungsmodalitäten sind:
(1) Sichtzahlungsakkreditiv (Sichtakkreditiv), mit sofortiger Zahlung an den Exporteur;
(2) Akkreditiv mit hinausgeschobener Zahlung (Deferred-Payment-Akkreditiv), das in Form einer Nachsichtfrist die Zahlung auf einen >>> Aussenhandelsfinanzierung
12. 02. 2026
Bilanzgewinn - (retained earnings) Jahresüberschuss + Gewinnvortrag + Entnahme aus den Rücklagen - Verlustvortrag - Einstellung in die Rücklagen = Bilanzgewinn
B/Vanz-Position bei Kapitalgesellschaften und Sparkassen, die sich aus dem Jahresüberschuss und dem Gewinnvortrag (bzw. Verlustvortrag) zuzüglich der Entnahmen aus den Rücklagen bzw. >>> Bilanzgewinn
Remote Ordering - Unter Remote Ordering werden verschiedene, v.a. durch neue Medien ermöglichte Formen des Versandhandels zusammengefasst, bei der die Angebote an die Kunden mittels Katalog, Prospekt, Anzeige, elektronischer Medien oder auch durch Aussendienstmitarbeiter übermittelt werden (Vertriebswege, Neuere). Im Remote Ordering kann die Bestellung schriftlich, mündlich bzw. telefonisch erfolgen, aber auch mittels neuerer Bestellformen wie PC-gestützt (e-mail, WWW). Weiterhin sind zukünftige und technisch gestützte Optionen des Remote Ordering hervorzuheben, wie
(1) Home Scanning (Handscanner, anhand derer die Kunden durch Einscannen des Barcodes Bestellvorgänge auslösen),
(2) Automatic >>> Remote Ordering
Agio - (premium) Agio entsteht, wenn die Aktionäre bei der Ausgabe neuer Aktien ein Aufgeld zahlen. Agio ist die Differenz zwischen dem Ausgabekurswert und dem Nennwert der Aktien.
>>> Agio
11. 02. 2026
Insider - Personen, die wegen ihrer Stellung in einem Unternehmen einen Informationsvorsprung haben. Dessen Ausnutzung zum eigenen Vorteil und damit zum Nachteil anderer (insbesondere im Wertpapierhandel) >>> Insider
Kartell - In der Wirtschaftssoziologie: vertragliche Vereinigung mehrerer selbständiger Unternehmen zur Herabsetzung der Konkurrenz auf einem bestimmten Markt (etwa Koordinierung der Preis- und Absatzpolitik).
(österreichisches Recht). Als Kartell bezeichnet man jede Form der Verhaltensabstimmung zweier oder mehrerer wirtschaftlich selbständiger Unternehmen(svereinigungen), die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (§ 1 öKartG 2005, Art 81 Abs 1 EGV). Derartige (stillschweigende) Absprachen sind prinzipiell unzulässig. Zu den Ausnahmen vom Kartellverbot siehe § 2 öKartG 2005. Internetadresse: Österreichische Bundeswettbewerbsbehörde — http://www.bwb.gv.at
Form der horizontalen Wettbewerbsbeschränkung. Kartelle entstehen durch Vertrag oder Beschluß von Unternehmen, die auf dem gleichen relevanten Markt tätig sind. Ziel der Vereinbarung ist die Beschränkung des Wettbewerbs durch Verzicht auf den autonomen Gebrauch jener Aktionsparameter (Preis, Rabatte, Konditionen, u. a. m.), deren gemeinsame Handhabung durch den Kartellvertrag geregelt ist. Die rechtliche und organisatorische Selbständigkeit der Kartellmitglieder bleibt dabei erhalten; diese geben aber freiwillig wirtschaftliche Handlungsfreiheit auf, um eine im Ergebnis ungewisse Koordinierung ihrer Aktivitäten über den Markt durch eine kontrollierbar und kalkulierbar werdende Verhaltensabstimmung durch Vertrag zu ersetzen. Die Möglichkeit der Kartellbildung wird um so günstiger sein, - je geringer die Zahl der Anbieter, - je ähnlicher ihre Kostenverläufe, - je homogener ihr Produktionsprogramm, - je höher die Markteintrittsbarrieren, - je elastischer das Angebot, etwa durch die Möglichkeit des Rückgriffs auf ungenutzte Kapazitäten. Je niedriger die Markteintrittsbarrieren eines kartellierten Marktes sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass das hohe Niveau der Kartellpreise Außenseiter anlockt, die diese unterbieten und dadurch das Zerbrechen des Kartells bewirken. Maßnahmen, die der Abwehr dieser Bedrohung dienen, werden als solche des äußeren Kartellzwanges bezeichnet: - Mit den Lieferanten von Rohstoffen und anderen Vorleistungen werden Verträge abgeschlossen, die sie verpflichten, nur Mitglieder des Kartells zu beliefern. Auch auf den nachgelagerten Produktionsstufen werden derartige Exklusivverträge angestrebt. - Treuerabatte und andere Vergünstigungen sollen gewährleisten, dass die Lieferanten und Abnehmer des Kartells die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen einhalten. - Für den Fall, dass Außenseiter >>> Kartell
Elastizität - In der Wirtschaftssoziologie: die Fähigkeit eines sozialen Systems, trotz ungleichartiger und abweichender Erfüllung seiner Funktionen zu überdauern. Rollenvorschriften können z.B. nicht in absoluter Präzision gesetzt werden, weil sonst das System an der realen Verhaltensschwankung der Rolleninhaber zerbräche. In der soziologischen Systemtheorie ist Elastizität eine wichtige Ursache für sozialen Wandel.
Quotient einer beliebig kleinen relativen Änderung des Funktionswertes einer Funktion f und einer beliebig kleinen relativen Änderung der ihrer unabhängigen Variablen x in einem Punkt xo: Im Gegensatz zur Ableitung zeigt die Elastizität einer Funktion f in einem Punkt xo an, wie stark sich f relativ bei einer kleinen relativen Änderung in xo ändert. Für Funktionen mehrerer unabhängiger Variablen können partielle Elastizitäten nach einzelnen Variablen >>> Elastizität
10. 02. 2026
involvement - In der Wirtschaftssoziologie: (engl.) Beteiligtsein
Fachbegriff aus der Theorie des Käuferverhaltens und insb. der Werbepsychologie, der den auf einen bestimmten Teil ihres psychologischen Feldes gerichteten Aktivierungszustand einer Person zu einem bestimmten Zeitpunkt beinhaltet. Jede mit einem Werbemittel in Kontakt kommende Person bringt ein bestimmtes Ausgangsniveau an tonischer Aktivierung in die Kontaktsituation mit. Während dieser rufen verschiedene Teile des psychologischen Feldes (Stimuli aus Situation und Werbeobjekt), in Abhängigkeit von ihrer Wichtigkeit für die Person, kurzfristige phasische Aktivierungen hervor. Die grundsätzliche Wichtigkeit eines Stimulus und damit sein Aktivierungspotential für eine Person ist entweder biologisch fixiert oder erlernt. Involvierende Stimuli rufen stärkere Aufmerksamkeitszuwendung hervor und werden intensiver verarbeitet als andere Stimuli im Umfeld. In einer Werbekontaktsituation kommen als involvierende Stimuli sowohl die beworbene Produktart, als auch die Marke, der mit der Produktart verbundene Kauf- entscheidungs- oder Konsum- bzw. Gebrauchsprozeß, die gestalterischen Elemente des Werbemittels, der Werbeträger bzw. sein Programm (redaktionelles Umfeld) sowie Teile des übrigen situativen Umfelds in Betracht. Die Aktivierung einer Person in einer Werbekontaktsituation wird deshalb von ihren unterschiedlich starken Involvements mit diesen Faktoren abhängen. Das bedeutet aber, dass bei vergleichbaren Niveaus an Aktivierung je nach Gegenstand des Involvements von Person zu Person wie auch von Situation zu Situation stark divergierende Informationsaufnahme- und -verarbei- tungsverhaltensweisen auftreten können. Dominiert das Involvement mit der Produktart, hat das Werbemittel für ausreichende Übermittlung der von den Werbeadressaten erwarteten Produktinformation zu sorgen. Steht das Involvement mit dem Kauf bzw. dem Gebrauch (Konsum) der beworbenen Produktart im Vordergrund, sind den Zielpersonen Informationen anzubieten, die das >>> involvement
Ertragswert - Wert einer Kapitalanlage (z. B. eines Unternehmens oder Hauses), der aufgrund einer an >>> Ertragswert
Handlungsvollmacht - Ermächtigt zur Vornahme einer bestimmten zu einem Handelsgewerbe gehörenden Art von Geschäften oder zu einzelnen Geschäften. Kann auch zum betrieb des ganzen Handelsgewerbes >>> Handlungsvollmacht
09. 02. 2026
Konvertibilität - Möglichkeit, Währungen untereinander auszutauschen. Es ist zu unterscheiden zwischen voller und beschränkter Konvertibilität. Der € uro ist voll-konvertierbar, mit ihr kann man jede andere Währung kaufen.
Möglichkeit für jedes in- und ausländische Wirtschaftssubjekt am >>> Konvertibilität
Handelskette -
Inbegriff des distributionswirtschaftlich angezeigten , Weges“, den stofflich unverändert bleibende Produkte (Handelswaren) zwecks Konsumwirksamkeit vom Erzeuger zum Verwender nehmen und der sich dafür prinzipiell anbietenden Betriebe des Handels (vgl. Abb.); zugleich ein am Institut für Handelsforschung der Universität zu Köln (Seyf- fert, >>> Handelskette
Produktdifferenzierung - Politik eines Unternehmens, eine Produktart in verschiedenen Varianten auf den Markt zu bringen. Dabei begehen nach empirischen Untersuchungen die meisten Firmen den sog. Mehrheitsirrtum, weil sie ihre Produkte in der oder den Varianten auf den Markt bringen, in der oder in den auch schon Konkurrenzangebote existieren. Das mag aus Risikoüberlegungen resultieren, nur nicht zu abweichend zu erscheinen, oder aus reinem Nachahmen entspringen. Wie auch immer, es läßt die Frage nach dem optimalen Grad der Produktdifferenzierung aufkommen, der unter Berücksichtigung von Kunden-, Konkurrenz- und Kostenaspekten zu bestimmen ist. Das schwierigste Problem solcher Entscheidungen stellt das Informationsproblem dar, da die potentielle Nachfrage bei alternativen Marktangeboten zu ermitteln ist, um die optimale Kombination für das anbietende Unternehmen herauszufinden. Produktdifferenzierung steht in engem Zusammenhang zur Marktsegmentierung >>> Produktdifferenzierung
08. 02. 2026
Zusatznutzen - Der Nutzen einer Bankleistung für den Bankkunden, der über den Grundnutzen, d.h. die eigentliche Funktion der Finanzdienstleistung, hinausgeht, indem diese Zusatznutzen B. einen besonderen Prestigewert hat.
Die Schaffung von Kundennutzen zur Erzielung von Wettbewerbsvorteilen (Unique Selling Proposition) ist eine der Hauptaufgaben des Marketing. Das Nutzenkonzept des Marketing folgt klassischer-weise der Systematisierung nach dem „Nutzenschema der Nürnberger Schule”. Dieses geht konzeptionell von einer hierarchischen Struktur verschiedener Nutzenarten aus, aus denen sich der Nutzen eines Produkts für den Kunden zusammensetzt: Zunächst sind stofflich-technischer Grundnutzen und psychologischer Zusatznutzen zu unterscheiden. Der Grundnutzen deckt dabei den Teil der Kundenbedürfnisse, die auf die physisch-funktionalen Eigenschaften eines Produktes abzielen. Der Zusatznutzen teilt sich in Erbauungsnutzen (aus der persönlichen Sphäre) und Geltungsnutzen (aus der Sozialsphäre) auf. Der Erbauungsnutzen dient der Abdeckung der aus ästhetischen Produkteigenschaften resultierenden Kundenbedürfnisse (z. B. Ansprüche des Individuums an Design). Der Geltungsnutzen deckt die Kundenbedürfnisse ab, die auf die sozialen Eigenschaften eines Produkts (z.B. Prestige) abzielen. Erbauungsnutzen wiederum besteht aus den Unterkategorien Schaffensfreude (aus Leistung) und Zuversicht (aus Wertung), letztere setzt sich dann aus Harmonie (durch Ästhetik) und Ordnung (durch Ethik) zusammen. Der Nutzenbegriff des Marketing findet u. a. in der Konsumentenforschung oder auch im Rahmen der Produktpolitik insbesondere >>> Zusatznutzen
Devisentermingeschäft - Geschäft zur Absicherung von Wechselkurs-Risiken im Außenhandel. Bei Devisentermingeschäften vereinbaren Kunde und Bank den € -Kurs, zu dem ein bestimmter Devisenbetrag zu einem späteren Termin von der Bank zu übernehmen bzw. auszuzahlen ist. Der beim Abschluss des Devisenterminkontraktes von der Bank genannte Kurs ist endgültig; spätere Kursveränderungen gehen nicht mehr zu Lasten des Kunden, der somit eine sichere Kalkulationsbasis erhält. Ebenso wie ihre Außenhandelskunden wollen und können jedoch auch die Banken >>> Devisentermingeschäft
Inventar - (stock, inventory)
Bestandsverzeichnis des Vermögens und der Schulden zu einem Stichtag.
1. genaues Verzeichnis aller Vermögensgegenstände (Vermögen) >>> Inventar
07. 02. 2026
Export - Die Vornahme von Exporten bildet die erste Stufe der Internationalisierungsstrategie. Export (Ausfuhr) bezeichnet (a) Waren und/oder Dienstleistungen, welche ins Ausland verbracht wurden, (b) das Ausfuhrgeschäft selbst (Außenhandelsgeschäft). Beim Erwerb von Vermögen im Ausland (Direktinvestitionen) handelt es sich um Kapitalexport. Von der Warenseite her spricht man von sichtbarem Export, bei Dienstleistungen von unsichtbarem Export. DerdirekteExportumfaßtinsb. Investitionsgüter (etwa Industrie-, Hafen- und Kraftwerksanlagen, Werkzeugmaschinen, Industriegüter zur Gestaltung der Infrastruktur). Daneben werden Konsumgüter (Ge- und Verbrauchsgüter) infolge der zunehmenden Industrialisierung direkt exportiert. >>> Export
Insolvenz - Zustand finanzieller Existenzbedrohung eines Schuldners, der eingetreten ist, wenn Zahlungsunfähigkeit oder (bei Kapitalgesellschaften) Überschuldung vorliegt. Vor Eintritt der Insolvenz wird vielfach eine außergerichtliche Sanierung des Unternehmens >>> Insolvenz
Preisdifferenzierung - Liegt grunds. vor, wenn ein Anbieter - z. B. eine Bank - gleiche Bankleistungen zu unterschiedlichen Preisen absetzt, er also unterschiedliche Preise für ein und dieselbe Leistungsart nach bestimmten Gesichtspunkten festsetzt, um seinen Gesamterlös bei gleichen Kosten zu steigern (räumliche, zeitliche, persönliche Preisdifferenzierung). Die Preisdifferenzierung geht dabei von der Vorstellung aus, dass der Gesamtmarkt in Teilmärkte mit voneinander abweichenden Nachfrageelastizitäten aufgespalten werden kann. Die mit der Anwendung der Preisdifferenzierung von der Bank verbundene Intention besteht darin, das vorhandene Marktpotential mittels einer flexiblen Preisgestaltung effektiver auszuschöpfen. Als Differenzierungskriterium für die Höhe des Preiszählers bieten sich folgende Ansatzpunkte an: 1. räumliche und zeitliche Unterschiede bei der Bereitstellung gleicher Leistungen, 2. Umfang der Leistungsabnahme bzw. Mehrleistungsinanspruchnahme, 3. Bonität des Kunden, 4. Grad der Verhandlungsmacht des Kunden. Preisdifferenzierung nach der Bonität des Kunden bedeutet, dass z.B. der Kreditpreis eine von der Bonität des Kreditnehmers abhängige kalkulatorische Risikoprämie beinhaltet, die um so kleiner ist, je besser die Bonität des Kunden seitens der Bank eingeschätzt wird. Entspr. könnten Banken bei zunehmendem Geschäftsvolumen einer Kundenverbindung grössere Preisabschläge gewähren als bei einer nur geringen Leistungsabnahme eines Kunden.
Der wahrgenommene Nutzen eines Produkts, der sich in der maximalen Zahlungsbereitschaft der Nachfrager konkretisiert, deren Kaufkraft oder die Wettbewerbsverhältnisse auf einem Markt können sich in vielfacher Weise unterscheiden: Hieraus resultieren in der Preispolitik Ansatzpunkte für eine Preisdifferenzierung: Unter bestimmten Konstellationen setzt der Anbieter dann unterschiedliche Preise für die (annähernd) gleiche Produktleistung an. Siehe auch Predatory pricing und Preispolitik (mit Literaturangaben).
Literatur: Pechtl, H. (2005): Preispolitik, Stuttgart. Skiera, B. (1999): Mengenbezogene Preisdifferenzierung bei Dienstleistungen, Wiesbaden.
Begriff Preisdifferenzierung ist die im Rahmen der Preispolitik betriebene völlige oder teilweise Aufhebung von Einheitlichkeit, die den Preisen gegenüber unterschiedlichen Kosten- und Angebotsbedingungen und (oder) Nachfrage- und Absatzbedingungen anhaften kann. Diese allgemeine Definition bezieht sehr verschiedene Spezialfälle mit ein: Preisdifferenzierung i.e.S. liegt vor, wenn für völlig gleiche Güter, welche die gleichen Kosten verursachen, verschiedene Preise gefordert werden, entsprechend den unterschiedlichen Absatzbedingungen, die die segmentierten Nachfrager mit sich bringen. Bei der Preisdifferenzierung i. w. S. sind folgende Fälle zu unterscheiden: Gleiche Güter können durch die verschiedensten Begleitumstände, z.B. unterschiedliche Transportwege oder unterschiedliche Mengenabnahme je Auftrag, unterschiedliche Kosten verursachen. Preisstellungen bei qualitativ gleichen Gütern, die solchen Kostenunterschieden entsprechen (“unechte“ Preisdifferenzierung), können der Preisdifferenzierung w.S. zugeordnet werden, da sie ein wesentliches Merkmal des allgemeinen Preis- differenzierungsbegriffs aufweisen, indem die sonst mögliche Einheitlichkeit gegenüber den unterschiedlichen Kostenbedingungen aufgehoben ist. Insbesondere bei Ablehnung der vorstehenden Begriffassung wird folgender Sonderfall zur Preisdifferenzierung i. w. S. gerechnet: Gleiche Güter können durch die verschiedenen Begleitumstände unterschiedliche Kosten verursachen und dennoch gleiche Preishöhen erhalten. Trotz gleicher Preishöhen wird in diesem Fall von Preisdifferenzierung gesprochen, weil die Preise dann in bezug auf ihr Preis- Kosten-Verhältnis differenziert sind, das bei einer kostenverursachungsgemäßen Preiskalkulation und unterschiedlich hohen Preisen gleich und einheitlich wäre. Werden die Preise für gleiche Güter, die durch die Begleitumstände unterschiedliche Kosten verursachen, nicht nur unter Berücksichtigung der Kosten, sondern auch unter Beachtung von unterschiedlichen Nachfragebedingungen voneinander abweichend fixiert, so kann erst recht von einer Preisdifferenzierung i. w. S. gesprochen werden. Neben der Preisdifferenzierung bei gleichen Gütern gibt es auch solche bei ähnlichen oder verschiedenen Gütern. Die aufzuhebende Einheitlichkeit der Preise ähnlicher oder verschiedener Güter kann darin bestehen, dass die Preise jeweils in gleicher Relation zu den Kosten stehen oder die Preise die Nachfrageverhältnisse der Güter auf gleiche Weise berücksichtigen. Auch bei Aufhebung solcher Einheitlichkeit der Preise kann im weiteren Sinne des Begriffs von Preisdifferenzierung gesprochen werden. Sie ergibt sich z.B., wenn die Preise für ähnliche oder verschiedene Güter überproportional zur Höhe der Kosten dieser Güter und (oder) überproportional zu den Qualitätsansprüchen der Nachfrager gesteigert werden. Preisdifferenzierung i. w.S. kann mit Produktdifferenzierung einhergehen. Auch durch völlig gleiche Preishöhen für die ähnlichen oder verschiedenen Güter könnte die sonst mögliche Einheitlichkeit der Preise in ihrer Relation zu den Kosten oder gegenüber den Nachfrageverhältnis- sen aufgehoben werden. Ziele Folgende spezifischen Ziele können im Zusammenhang mit der Preisdifferenzierung verfolgt werden: eingehendere Ausschöpfung der heterogenen Marktverhältnisse, effizientere Marktbearbeitung (z.B. durch segmentspezifische Preisanpassung und Rabatte, Preislagenpohtik, Preishmenpoh- tik); Kundengewinnung, Kundenbindung (z.B. durch Aktionsrabatt, Sonderangebotsrabatt, Bonus, Gesamtumsatzrabatt, Treuerabatt); Marktabsahnung, Skimming-Strategie, Abschöpfung der Konsumentenrente Konkurrenzabwehr (z.B. durch Rabatte zur Anpassung oder Unterbietung); Produkteinführung (z.B. durch Einführungsrabatt); Lagerräumung, Auslauf, Ausverkauf (durch zeitliche Preisdifferenzierung, Schlußverkaufspreise, Sonderrabatte); Steigerung von Gesamtumsatz, Beschäftigung, Kapazitätsauslastung (durch diverse Rabatte); Nivellierung von Umsatz, Beschäftigung, Kapazitätsauslastung (z.B. durch Saisonrabatt, Frühbezugsprämie); Rationalisierung der Produktion (durch preisliche Begünstigung der Standardausführungen, Benachteiligung von Sonderausführungen); Auftragsgrößensteigerung, Losgrößensteigerung (durch Mengenrabatt, Minder- mengenzuschlag, Auftragsrabatt, Sammelrabatt); Erhöhung der Kosten- und Leistungsgerechtigkeit der Preise in bezug auf die Kosten und Leistungen der Abnehmer (z.B. durch Funktionsrabatt, Großhandelsrabatt, Einzelhandelsrabatt, Handwerksrabatt); Erhöhung der Kosten- und Leistungsgerechtigkeit der Preise hinsichtlich der Aufteilung der Kosten und Leistungen zwischen Anbieter und Abnehmer (z.B. durch Skonto, Mitnahmerabatt, Abholra- batt, Montagerabatt, Lieferungs- und Zahlungskonditionen). Datenkranz Das Entscheidungsfeld der Preisdifferenzierung wird durch die Unternehmensbedingungen, insb. die Kosten der Unternehmung, die Marktbedingungen mit den Nachfrage- und Konkurrenzgegebenheiten und die Rechtsordnung gekennzeichnet. Davon seien nur die folgenden Sachverhalte hervorgehoben: Außer den üblichen Produktionsund Absatzkosten können Kosten zu beachten sein, die durch die Preisdifferenzierung selbst hervorgerufen werden (zusätzliche Kosten für Marktinformation und Marktspaltung, für Preisauszeichnung und Preislisten, für Rechnungswesen und Verwaltung, für Käuferabfertigung, für Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung). Diese Kosten wachsen mit der Zahl der Preis- und Rabattstufen. Für eine Preisdifferenzierung i. e. S. müssen im Markt mehrere Teilmärkte (Marktsegmente) vorhanden oder zu bilden sein, zwischen denen die Reaktionen der Nachfrager voneinander abweichen. Die Teilmärkte müssen voneinander so isoliert oder isolierbar sein, dass eine Arbitrage ausgeschlossen ist. Konsumenten werden z. B. mit Hilfe von Studenten-, Rentner-, Mitglieder-, Belegschaftsausweisen oder Berechtigungsscheinen, gewerbliche Abnehmer aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit mit Hilfe ihrer Anschrift oder ihrer Firmenausweise den Teilmärkten so zugeordnet, dass eine Fluktuation zwischen den Teilmärkten nicht möglich ist. Bei Preisdifferenzierung nach Maßgabe der Abnahmemengen und -Zeitpunkte ist die Zuordnung selbsttätig. Regionale Teilmärkte werden ggf. durch Export- und Importrestriktionen, durch Zollvorschriften, durch vertraglichen Ausschluß des Weiterverkaufs oder auch nur durch die Transportkosten des Gutes voneinander isoliert. Preisdifferenzierung und unterschiedliche Käuferbehandlung setzen nicht eine bestimmte Marktform voraus; sie kommen im Monopol, Oligopol und Polypol vor. Allerdings ist der Spielraum für Preispolitik und Preisdifferenzierung von den Marktformen mit abhängig. Die rechtliche Zulässigkeit der Preisdifferenzierung wird von den Marktformen ebenfalls faktisch mitbestimmt. Durch § 26 Abs. 2 des GWB ist es marktbeherrschenden Unternehmen und preisbindenden Unternehmen untersagt, andere Unternehmen „in einem Geschäftsverkehr, der gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist“, unmittelbar oder mittelbar unbillig zu behindern oder „gegenüber gleichartigen Unternehmen ohne sachlich gerechtfertigten Grund unmittelbar oder mittelbar unterschiedlich“ zu behandeln. Die Kartellbehörde hat nach § 22 Abs. 4 und 5 GWB die Befugnis, ein mißbräuchliches Verhalten marktbeherrschender Unternehmen zu untersagen, bei dem ungünstigere Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen ohne sachliche Berechtigung gefordert werden (Diskriminierung). Handlungsalternativen Bei der Preisdifferenzierung stellt die Höhe der Preise das Hauptproblem dar. Der Anbieter ist damit zugleich aber vor die Wahl zwischen verschiedenen Arten der Preisdifferenzierung, zwischen unterschiedlichen Kriterien der Marktaufspaltung und zwischen einigen Techniken der Preisdifferenzierung gestellt. Arten der Preisdifferenzierung Es kann zwischen vertikaler und horizontaler Preisdifferenzierung unterschieden werden: Bei ersterer findet der Anbieter mehrere sich unterscheidende Teilmärkte bereits vor. Auf jedem dieser Teilmärkte gibt es Käufer aller oder einiger Preisschichten, so dass die Nachfrage auf jedem Teilmarkt i. d. R. in einer von links oben nach rechts unten verlaufenden Preis-Absatzfunktion zum Ausdruckkommt. Bei horizontaler Preisdifferenzierung zerlegt der Anbieter selbst den Gesamtmarkt in Käuferschichten mit unterschiedlicher Zahlungswilligkeit. Eine die Gesamtnachfrage widerspiegelnde Preis-Absatzfunktion wird dementsprechend in mehrere Teile zerlegt. Jeder Käufer zahlt den Preis in Höhe der unteren Grenze der Schicht, welcher er mit seiner Zahlungswilligkeit zugehört. Kriterien der Marktaufspaltung und Preisdifferenzierung Für die Marktaufspaltung und Preisdifferenzierung können unterschiedliche (Segmen- tierungs-)Kriterien herangezogen werden, die zu verschiedenen „Formen der Preisdifferenzierung“ führen: Personelle - käufergruppenhezogene - Preisdifferenzierung Konsumentengruppen werden z. B. nach so- ziodemographischen, sozialen oder Kauf- verhakensmerkmalen, gewerbliche Käufergruppen nach Branchen, Betriebsformen, Betriebsgrößenklassen usw. unterschieden und preispolitisch unterschiedlich behandelt. Die Preisdifferenzierung nach dem Verwendungszweck des Produkts, bei der z.B. Stromtarife für gewerbliche und private Abnehmer oder die Preise von Eisenwaren für Handwerkerund Konsumenten abweichend gestaltet werden, kann als Sonderfall der personellen Preisdifferenzierung erachtet werden. Räumliche - regionale - Preisdifferenzierung Der Markt wird nach Standorten der Nachfrage (evtl. auch des Angebots) unterschieden und preislich divergierend behandelt. Zeitliche Preisdifferenzierung Der Markt wird im Zeitablauf preislich unterschiedlich behandelt (Preisvariation). Quantitative Preisdifferenzierung Der Preis wird differenziert nach der Abnahmemenge eines Gutes pro Auftrag, nach dem Gesamtumfang des Auftrags, nach der Abnahmemenge pro Periode, nach >>> Preisdifferenzierung
06. 02. 2026
Kostenrechnung - Bankkostenrechnung. Verkürzte
Bez. f. Bankkosten- und -erlösrechnung. Weist zahlreiche Teilrechnungen auf. Allg.: Erfassung (Ermittlung) und Verarbeitung (Auswertung) aller für die Erstellung von Bankleistungen anfallenden Kosten (und Leistungen) in einer Bank. Hat Feststellungs-, Planungs- und Kontrollfunktion, dient der Wirtschaftlichkeitsrechnung und -kontrolle der Bank und ist Kern des internen Rechnungswesens. Die Bankkostenrechnung wird durch Charakteristika der Bankleistungen stark beeinflusst. Stofflosigkeit und damit einhergehende fehlende Lagerfähigkeit schränken die Möglichkeit zur Anpassung an Beschäftigungsschwankungen ein. Dies hat zur Folge, dass sich die Kapazität zu einem hohen Grad an der erwarteten Maximalbelastung ausrichten muss. Der hohe Erklärungsbedarf von bankbetrieblichen Leistungen verursacht zudem einen grossen Anteil von weitg. fixen Personalkosten. Starrheit der Bereitschaftskosten >>> Kostenrechnung
Termingeschäfte - Waren-, Devisen- und Effektengeschäfte, bei denen die Lieferung bzw. Abnahme und Bezahlung der gehandelten >>> Termingeschäfte
Experiment - In der Wirtschaftssoziologie: planmässige Beobachtung bestimmter Sachverhalte und ihrer Veränderungen unter vom Forscher kontrollierten und variierten Bedingungen. Das Experiment unterscheidet sich u.a. dadurch von anderen Beobachtungsformen, dass die beobachteten Vorgänge durch den Forscher hervorgerufen, hergestellt werden. Der Ablauf des E.s ist jeweils in einem Versuchsplan festgelegt.
(allgemeine Definition). Das Experiment ist eine Methode der empirischen Forschung, bei durch die systematische Veränderung einer Variable x, unter Konstanthaltung aller anderen Einflussfaktoren, der Einfluss von x auf eine Grösse y festgestellt werden soll. Man variiert bspw. bestimmte Arbeitsbedingungen wie Beleuchtung, Temperatur, Gruppengrösse usw. und beobachtet die damit zusammenhängenden Änderungen in der Arbeitsleistung. Ein Experiment kann unter künstlichen Bedingungen in einem Labor stattfinden oder unter Realitätsbedingungen als sog. Feldexperiment. Das grösste Problem ist die Einhaltung der Bedingung der Konstanthaltung aller anderen Einflussfaktoren ausser dem untersuchten Einflussfaktor. (als Marktforschungsmethode). Mittels Experimenten werden vermutete Ursache-Wirkungs‑Zusammenhänge unter kontrollierten Bedingungen überprüft. Das Wesen eines Marktforschungsexperiments besteht darin, dass eine unabhängige Variable (z.B. der Preis) verändert und die Auswirkung dieser Veränderung auf eine abhängige Variable (z.B. die Absatzmenge) gemessen wird. Tests sind Anwendungen von Experimenten im Rahmen der Marktforschung (Beispiele: Storetests, Werbewirkungstests). Siehe auch Marktforschungsmethoden und Marktforschung, jeweils mit Literaturangaben.
dient im Rahmen der Marktforschung der Überprüfung einer Kausalhypothese, wobei eine oder mehrere unabhängige Variable(n) (Experimentfaktor(en)) durch den Experimentator bei gleichzeitiger Kontrolle aller anderen Einflußfaktoren variiert werden, um die Wirkung der unabhängigen auf die abhängigein) Variable(n) messen zu können. Dieses Forschungsdesign dient mithin der Aufdeckung von Ursache-Wirkungsbeziehungen und ist durch Vorliegen präziser Forschungsziele und die Kontrolle von Störfaktoren gekennzeichnet. Zumeist interessiert die Auswirkung von Marketingmaßnahmen (unterschiedliche Produktvarianten, Verpackungsentwürfe, Preise, Werbespots etc.) auf das Kaufverhalten (Aufmerksamkeitswirkung, Erinnerungswirkung, Einstellungen, Kaufabsichten, gekaufteMenge etc.), wobei Ergebnisfälschungen durch Störungen (Konkurrenzmaßnahmen, Wetter, Händlerempfehlungen usw.) ausgeschaltet werden sollen. Zur Kontrolle der Störfaktoren stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Die gebräuchlichste Lösung besteht darin, dass neben der Experimentgruppe eine Kontroll- gruppe eingeführt wird, die der Experimentgruppe im Idealfall völlig gleicht. Die Experimentgruppe wird dem experimentellen Stimulus (sog. Treatment, z.B. einem neuen Werbespot) ausgesetzt, die Kontrollgruppe aber nicht (sie bekommt z.B. das übliche Werbefernsehprogramm vorgeführt). Das Experimentdesign hat demnach folgendes Aussehen:
Die Logik dieses Designs liegt darin, dass man die Einflüsse der Störvariablen weder quantifizieren noch verhindern kann. Da Experiment- und Kontrollgruppe jedoch völlig gleich sind, schlagen sich Störgrößen >>> Experiment
05. 02. 2026
Devisenmarkt - Markt, auf dem verschiedene Devisen gegeneinander oder gegen Inlandswährung gehandelt werden.
Ort für den Tausch von Devisen, konkret die Devisenbörse (Börse) neben dem Freiverkehrsmarkt sowie Handel zwischen Banken und Nichtbanken. Die dabei entstehenden Preise sind Devisenkurse bzw. Wechselkurse . Entsprechend der vertraglichen Vereinbarung über den Zeitpunkt der Erfüllung eines Devisengeschäftes wird zwischen Devisenkassageschäften, sofern die Beträge unverzüglich (in der Bundesrepublik mit einer Frist von >>> Devisenmarkt
Diskriminierung - im Rahmen der Personalauswahl ist die Anwendung nicht stellenrelevanter Auswahlkriterien sondern aufgrund einer soziodemographischen Eigenschaft, wie Alter, Geschlecht, Behinderung, ethnischen Zugehörigkeit, Religion etc. Benachteiligung einer Person. Heute bestehen in allen westlichen Ländern Gesetze, welche Diskriminierung verbieten. (vgl. z.B. RICHTLINIE 2000/78/EG DES RATES vom 27. November 2000).
im Wettbewerbsrecht die sachlich nicht gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung im geschäftlichen Verkehr. Das Diskriminierungsverbot des § 26 Abs. 2 GWB schränkt den Grundsatz der Vertragsfreiheit zugunsten der Wettbewerbsfreiheit ein. Das GWB kennt aber kein allgemeines Diskriminierungsverbot, sondern richtet sich grundsätzlich nur an marktbeherrschende Unternehmen und marktstarke Unternehmen (Nachfragemacht; Mißbrauchsauf- sicht). Adressaten sind nicht nur Unternehmen auf der Anbieter-, sondern auch auf der Nachfragerseite. Erfaßt sind sowohl diskriminierende Eingriffe durch tatsächliches Handeln, wie bspw. Differenzierung bei Preisen, Rabatten oder Konditionen, wie auch die Verweigerung zum Abschluß eines Lieferungsvertrages. Bei Verweigerung der Belieferung kann sich ein Kontrahierungszwang ergeben. Durch die zweite GWB-Novelle 1973 wurden als Normadressaten über den Kreis der marktbeherrschenden Unternehmen hinaus auch relativ marktstarke Unternehmen dem Diskriminierungsverbot unterworfen, d. h. auch solche Unternehmen, >>> Diskriminierung
Unlauterer Wettbewerb - Unter Wettbewerb ist das Streben mehrerer nach einem Ziel, das nicht alle erreichen können, zu verstehen. Im Wirtschaftsrecht ist Wettbewerb das Streben jedes von mehreren Unternehmen, auf einem gemeinsamen Markt mit möglichst vielen Kunden Geschäfte abzuschließen. Der Wettbewerb ist wesentlicher Bestandteil der Marktwirtschaft und grundsätzlich erwünscht. Mit dem Erfolg des einen ist häufig ein Zurückfallen des anderen Mitbewerbers verbunden; diese in der Natur des Wettbewerbs liegende Beeinträchtigung ist grundsätzlich erlaubt. Die Rechtsordnung hat aber die Aufgabe, unlautere Wettbewerbshandlungen zu bekämpfen. Dies geschieht durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aus dem Jahre 1909. Die Generalklausel des § 1 UWG verbietet alle im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs vorgenommenen Handlungen, die gegen die guten Sitten verstoßen. Die allgemein gehaltene Regelung ist durch die Rechtsprechung in zahlreichen speziellen Tatbeständen konkretisiert worden, die typischerweise unlauteren Wettbewerb darstellen. Diese Fallgruppen sind: der Kundenfang die unbillige Behinderung von Mitbewerbern die Ausbeutung fremder Leistung der Rechtsbruch die Marktstörung. Das UWG selbst verbietet außer den unter § 1 UWG fallenden Handlungen verschiedene Verhaltensweisen, z.B. irreführende Werbung und sonstige Werbe- und Vertriebsmethoden mit einer typischen Täuschungsgefahr, ferner Verstöße gegen Regeln des Ausverkaufes und den unter bestimmten Umständen betriebenen Kaufscheinhandel. Unlauterer Wettbewerb löst zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz aus, die jeder Mitbewerber geltendmachen kann, der selbst beeinträchtigt oder in der gleichen oder einer verwandten Branche wie der Verletzer tätig ist. Dem Schutz der Allgemeinheit dient das Verbandsklagerecht. Auf Unterlassung unlauteren Wettbewerbes können rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen klagen, sofern zu ihren satzungsgemäßen Aufgaben die Verfolgung unlauteren Wettbewerbs gehört. Ferner sind rechtsfähige Verbände klageberechtigt, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben es gehört, >>> Unlauterer Wettbewerb
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