A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
wirtschaftslexikon wirtschaftslexikon
 
Wirtschaftslexikon Wirtschaftslexikon

 

wirtschaftslexikon online lexikon wirtschaftslexikon
   
 
     
wirtschaftslexikon    
   
    betriebswirtschaft
     
 
x
 

Das Wirtschaftslexikon

 

Wir bieten Ihnen hier ein einfach gehaltenes Wirtschaftslexikon an, welches jedoch durch umfassende und professionelle Informationen in dieser Form im Internet ein Novum darstellt.

Tausende Fachbegriffe aus der Welt der Wirtschaftswissenschaften sind hier auf engstem Raum kondensiert und von überall erreichbar: Betriebswirtschaft einfach erklärt, Kostenrechnung im Zusammenhang dargestellt, wissenschaftliche Begriffe im Kontext zu ähnlichen Begriffen erläutert.

Wenn Ihnen die Darstellung in unserem Lexikon gefällt, dann kommen sie doch regelmässig vorbei und nutzen unser kostenloses Informationsangebot.

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Suchfunktion rechts oben, damit Sie schnell an Ihr Ziel kommen. Hunderte Fachbegriffe lassen sich so am schnellsten durchforsten.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Studium und Praxis mit unseren Qualitätsinformationen,

Ihr Team dasWirtschaftslexikon.com

 

 

Unsere neuesten Artikel sind :


29. 04. 2025

Urheberrecht - Urheber ist der Schöpfer eines Werkes im Sinne des Urheberrechtgesetzes. Urheber­recht bezeichnet das absolute, d. h. gegen je­dermann wirkende Recht des Urhebers an seinem Werk. Das Urheberrecht wirkt wie das Eigentum absolut, unterscheidet sich aber vom Sacheigentumdurch das Rechtsob­jekt und durch seine fehlende Übertragbar­keit. Das Urheberrecht ist geregelt im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutz­rechte vom 09.09.1965 (zuletzt geändert am 24.06.1985). Das Gesetz regelt in seinem er­sten Teil das Urheberrecht, den Schutz der Urheber von Werken der Literatur, Wissen­schaft und Kunst in ihren geistigen und per­sönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes (§§ 1, 11 Urheberge­setz). In zweiter Linie normiert es die vom Urheberrecht zu unterscheidenden Lei­stungsschutzrechte, die nicht auf Werk­schöpfungen, sondern auf anderen, benach­barten kulturellen Leistungen beruhen. Die weiteren Teile des Gesetzes enthalten beson­dere Bestimmungen für Filme sowie Vor­schriften für Verwertungsverbote, Rechts­verletzungen und Zwangsvollstreckung sowie zum persönlichen Geltungsbereich. Das Urheberrecht entsteht in der Person des Urhebers, des Schöpfers des Werkes (§ 7 Ur­hebergesetz). Schutzfähige Werke sind nur persönliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst. Beispielhaft nennt das Gesetz Sprachwerke, Programme für die Datenver­arbeitung, Musikwerke, pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanz­kunst, Werke der bildenden Kunst ein­schließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst, Lichtbildwerke, Film­werke und Darstellungen wissenschaftlicher oder technische Art. Das urheberrechtlich geschützte Werk muss etwas Neues und Besonderes, von bisher Bekanntem zu Un­terscheidendes darstellen und einen gewis­sen Eigentümlichkeitsgrad aufweisen. Cha­rakteristische Merkmale des Werkes sind sein geistiger Inhalt, seine Ausdrucksform und seine Individualität. Der Eigentümlich­keitsgrad kann nicht absolut, sondern nur nach der jeweils maßgebenden Auffassung des für Kunst und Wissenschaft aufgeschlos­senen Publikums bestimmt werden. Urhe­ber kann, da das Werk eine persönliche gei­stige Schöpfung sein muß, nur der natürliche Mensch sein. Juristischen Personen steht kein Urheberrecht zu. Schaffen mehrere Per­sonen gemeinsam cm Werk, so sind sie Miturheber (§ 8 Urhebergesetz). Die Werk- schöpfung ist Realakt und nicht Rechtsge­schäft. Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehun­gen zum Werk und m der Nutzung des Wer­kes. Es umfaßt eine Anzahl von Einzelrech­ten, die v.a. den geistigen und persönlichen Interessen des Urhebers am Werk oder des­sen wirtschaftlicher Nutzung dienen. Es beinhaltet damit die Urheberpersönlich­keitsrechte (§§ 12-14 Urhebergesetz), die Verwertungsrechte (§§ 15-24 Urheberge­setz) und die sonstigen Rechte des Urhebers (darunter das Recht auf Zugang zum >>> Urheberrecht


Gesundheitsfonds - In der Gesundheitswirtschaft: health care stockDas GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sieht mit der Einführung eines Gesundheitsfonds vor, ab dem 1. Januar 2009 die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) neu zu organisieren. Wesentliche Merkmale des Gesundheitsfonds sind:Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Beitragszahler in der GKV ein einheitlicher Beitragssatz, dieser bezieht bei den Versicherten den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent mit ein.Der Bundeszuschuss für die Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch die GKV fließt ebenfalls in den Gesundheitsfonds (2007 – 2008 jährlich 2,5 Milliarden Euro, ab 2009 jährlich 1,5 Milliarden Euro bis zum Erreichen der Obergrenze von 14 Milliarden Euro).Nicht mehr die Verwaltungsräte der Krankenkassen, sondern das Bundesministerium für Gesundheit setzt den einheitlichen Beitragssatz für alle Krankenkassen per Rechtsverordnung fest. Die Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber fließen in den Gesundheitsfonds als zentralen Topf. Alle Krankenkassen erhalten hieraus eine pauschale Zuweisung für jeden Versicherten sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer Versicherten (Morbiditätsorientierung). Die Krankenkassen erhalten Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds auch zur Deckung ihrer Satzungs- und Mehrleistungen (Ausnahme: Krankengeldzahlungen) sowie für Kosten für die Entwicklung und Durchführung zugelassener strukturierter Behandlungsprogramme und Verwaltungskosten. Maßgebend für die Höhe dieser Zuweisungen sind nicht die tatsächlich entstandenen Ausgaben, sondern die standardisierten Ausgaben, um zu verhindern, dass überproportionale Steigerungen dieser Ausgaben zu höheren Zuweisungen >>> Gesundheitsfonds


Offener Immobilienfonds - Offene Immobilienfonds sind dadurch gekennzeichnet, dass der Kreis der Zertifikatsinhaber nicht begrenzt ist und Anteilscheine jederzeit zum in den Wirtschaftsteilen der Zeitungen angegebenen >>> Offener Immobilienfonds



28. 04. 2025

Cash flow - (engl. Bargeldfluß) Kennzahl des Gewinnanteils einer Periode, der zur (Selbst)Finanzierung von Investitionen sowie zur Gewinnausschüttung eingesetzt werden kann. 1. in der Wirtschaftlichkeitsrechnung des Unternehmens (Betrieb, I., 2.) bei der Kostenvergleichsrechnung >>> Cash flow


Einstellung - In der Wirtschaftssoziologie: Attitüde, attitude. Es gibt dispositionsbezogene, primär erlebensbezogene und verhaltensbezogene E.sbegriffe. Bei der ersten Gruppe bezeichnet Einstellung eine von einer Person gelernte, relativ stabile [1] Disposition oder Bereitschaft, auf ein Objekt (Gegenstand, Person, Idee usw.) mit bestimmten (positiven oder negativen) Gefühlen, Wahrnehmungen und Vorstellungen sowie Verhaltensweisen zu reagieren. Dabei bezeichnet man die gefühlsmässigen, emotionalen Regungen gegenüber dem Objekt als die affektive Komponente der E., die Wahrnehmungen, Vorstellungen, Auffassungen usw. von dem Objekt als die kognitive Komponente und die Verhaltenstendenzen gegenüber dem Objekt als die kognitive oder Handlungs-Komponente der Einstellung Überwiegend wird die affektive Komponente als zentral betrachtet. Dagegen ist die Einbeziehung der Handlungs-Komponente in den E.sbegriff umstritten. Somit ergibt sich die folgende Bedeutungsvariante: [2] Disposition oder Bereitschaft, ein Objekt in bestimmter (positiver oder negativer) Weise zu bewerten; hier umfasst der Begriff lediglich die affektive und die kognitive Komponente: Einstellung als Disposition zu einer bestimmten Auffassung von einem Objekt und zu einer bestimmten Zuneigung oder Abneigung gegenüber dem in dieser Weise aufgefassten Objekt. [3] Bei der zweiten Gruppe von E.sbegrif-fen bezeichnet Einstellung ein gelerntes, relativ stabiles Erlebnismuster, mit dem eine Person auf ein Objekt reagiert. Das Muster besteht aus einer kognitiven, affektiven und konativen Komponente. [4] Unter Einstellung versteht man aber auch eine gelernte, relativ stabile affektive Reaktion einer Person auf ein Objekt. [5] Der verhaltensbezogene E.sbegriff von M.L. DeFleur u. F.R. Westie bezeichnet die „ Wahrscheinlichkeit des (Wieder-)Auf-tretens spezifischer Verhaltensformen “ . [6] set, ein Zustand der psychischen und nervlichen Bereitschaft, auf bestimmte Reize zu reagieren (Reizeinstellung) oder auf Reize in bestimmter Weise zu reagieren (Reaktionseinstellung). (in der   Werbung) ist eine Prädisposition gegenüber Objekten, z.B. Personen, Institutionen und Pro­dukten. Sie beinhaltet eine bestimmte Werthaltung (das Objekt ist z.B. sympathisch, nützlich, absto­ssend, interessant), die das Verhalten konsistent positiv oder negativ ausrichtet. Diese Werthaltung und damit auch die Verhaltensausrichtung sind relativ stabil. In der Regel werden drei Einstellungskompo­nenten unterschieden: kognitive (Eigenschaften und Sachurteile über ein Objekt), evaluative (Bewer­tungen) und intentionale (Verhaltensantizipationen) Komponente. (insbes. im  Konsumtenverhalten) wahrgenommene Eignung eines Gegenstandes i.w.S. zur Befrie­digung einer   Motivation;   Motivation, die mit einer kognitiven Gegenstandsbeurteilung verknüpft ist; Einstellung =   Motivation + (kognitive) Gegenstandsbeurteilung. In der Theorie des Käuferverhaltens und in der Marktforschung wird den „Einstellun­gen“ eine außerordentlich große Bedeutung zugeschrieben. Hierfür sind folgende Grün­de maßgebend: Einstellungen werden als zentrale Einfluß­größen des Käuferverhaltens eingestuft; es wird von der E-V-Hypotbese gesprochen, womit auf die Bedeutung der Einstellung für das Käuferverhalten abgestellt wird (E = Einstellung, V = Verhalten). In der praktischen Marktforschung nehmen Studien zum Image von Produkten oder Unternehmungen einen breiten Raum ein. Da der Begriff Image zunehmend mit dem Begriff Einstellung gleichgesetzt wird, liefert die Einstellungstheorie das theoretische Fundament für Imageanalysen. Da Einstellungen bereits seit Jahrzehnten im Mittelpunkt des Forschungsinteresses der Sozialpsychologie stehen (schon z. Z. des zweiten Weltkrieges führten Hovland und seine Mitarbeiter in den sog. Yale-Studies großangelegte Untersuchungen zur Wir­kung persuasiver Kommunikation auf die Einstellungen von Empfängern durch, um so eine wirksame Gegenpropaganda gegen die faschistische Massenpropaganda entwickeln zu können), konnte in der Theorie des Käu­ferverhaltens auf einem bereits errichteten theoretischen Fundament aufgebaut werden. Gegenstand der Einstellungsforschung sind v. a. die inhaltliche Präzisierung des Begriffs, also die definitorische Abgrenzung, die Ent­wicklung von Meßverfahren, die Überprü­fung, inwieweit Einstellungen das Konsum- und Kaufverhalten tatsächlich beeinflussen, und die Frage, wie sich Einstellungen heraus­bilden bzw. wovon ihre Änderung abhängig ist. Bei der Vielzahl ähnlich erscheinender Be­griffe, wie z. B. Meinungen, Wissen, Über­zeugungen, Werte, Werthaltungen, muss zu­nächst begriffliche Klarheit herbeigeführt werden. Der folgenden Darstellung liegt eine Sichtweise zugrunde, nach der Einstellungen als organisierte und erlernte Bereitschaften relativ dauerhafter Natur verstanden wer­den, in einer spezifischen Weise auf ein Ein­stellungsobjekt zu reagieren und damit das Verhalten zu steuern (zu dirigieren). Auf die Merkmale dieser Definition wird im folgen­den eingegangen: 1) Einstellungen können sich auf verschie­dene Objekte beziehen. Im Marketing sind das häufig einzelne Marken oder einzelne Unternehmungen, letztere entweder in ihrer Gesamtheit oder in einzelnen Teilen (z.B. Warengruppen). Bezugsobjekt einer Einstel­lung können aber auch Einstellungen gegen­über bestimmten Verhaltensweisen sein. Dies würde dann bspw. bedeuten, nicht die Einstellung gegenüber „Wein von der Mo­sel“ zu ermitteln, sondern die Einstellung ge­genüber der Verhaltensweise „Gästen Wein von der Mosel anzubieten“. Die Bezugsob­jekte einer Einstellungsmessung können also unterschiedlich spezifisch sein. Allgemein fordert das hierauf bezogene Spezifitätsprin­zip, dass Einstellungen und zu prognostizie­rende bzw. zu erklärende Verhaltensweise gleich spezifisch definiert werden sollen, da­mit die Möglichkeiten zur Vorhersage des Verhaltens verbessert werden. 2) Wenn die Einstellung als Antwortbereit­schaft definiert wird, dann ist dies ein Hin­weis darauf, dass Einstellungen nicht das beobachtbare Verhalten selbst erfassen, sondern dass hiermit ein hypothetisches (theoretisches) Konstrukt gemeint ist; gele­gentlich wird auch davon gesprochen, mit Einstellungen würde die „latente Struktur“ erschlossen. Einstellung und Verhalten wer­den also als getrennte Größen gesehen, wo­bei jedoch nach der E-V-Hypothese die Kenntnis der Einstellung erlaubt, das Verhal­ten zu prognostizieren. 3) Einstellungen sind organisiert und durch Erfahrung erworben. Zwar wird in der Psy­chologie die Frage aufgeworfen, ob Einstel­lungen (z.B. eine konservative Haltung) nicht auch vererbt werden können, für An­wendungen des Konzepts im Bereich des Marketings dürfte jedoch der Fall, dass Ein­stellungen erlernt sind, von ausschlaggeben­der Bedeutung sein. Die „Organisation“ der Einstellungen äußert sich darin, dass Perso­nen über eine Vielzahl von Einstellungen verfügen, die untereinander so verknüpft sein können, dass die Änderung einer Einstel­lung dazu führen kann, dass auch andere Ein­stellungen kovariieren. Diese Beziehungen sind Gegenstand der verschiedenen Kon- sistcnztheorien (Theorien des kognitiven Gleichgewichts), wozu insb. die Balance­theorie von Heider, das Prinzip der Kongru­enz von Osgood und Tannenbaum und die Theorie der kognitiven Dissonanz von Festinger gehören. 4) Der dirigierende (direktive) Einfluß der Einstellung richtet sich nicht nur auf das Wahlverhalten >>> Einstellung


Zahlungsbedingungen - Im geschöftlichen Verkehr Vereinbarung über die Art der Bezahlung einer Verbindlichkeit (Schuld); z.B. in bar, durch Überweisung, per Wechsel oder Scheck, durch Akkreditiv u. a. Modalitöten >>> Zahlungsbedingungen



27. 04. 2025

Diskriminanzanalyse - In der Wirtschaftssoziologie: statistische Modelle für die Zuordnung von untersuchten Objekten zu Klassen oder Kollektiven von Objekten aufgrund einer Reihe beobachteter Merkmale. Anhand einer Diskriminanz- oder Trennfunktion wird entschieden, ob ein Objekt >>> Diskriminanzanalyse


Skonto - Prozentsatz, der bei sofortiger Bezahlung oder bei Zahlung innerhalb eines vereinbarten Zeitraums vom Rechnungsbetrag abgezogen werden kann. Unter Skonto ist ein Preisnachlass zu verstehen, der bei frühzeitiger Zahlung der Rechnung gewährt wird. Skonto wird in der Regel für die ersten zwei Wochen ab dem >>> Skonto


Akkreditiv - Anweisung einer Bank an eine andere, im Auftrag ihres Kunden einem Dritten einen bestimmten Geldbetrag unter bestimmten Bedingungen auszuzahlen. Vor allem im Außenhandel gebräuchliche Zahlungsform. Die Auszahlung erfolgt nur nach Legitimationsprüfung (Bar-Akkreditiv) oder gegen Aushändigung der vom Auftraggeber gewünschten Dokumente (Dokumenten-Akkreditiv). Remboursgeschäft. siehe  Dokumentenakkreditiv (mit Literaturangaben). im Exportgeschäft als Sicherheit für den Lie­feranten gebräuchliche Anweisung des Käu­fers an eine Zahlstelle (meistens Bank), den Fakturenbetrag oder einen Teil davon an den Lieferanten, gewöhnlich gegen Warendo­kumente (Konossement, Fakturen, Ver­sicherungspolicen; Dokumente im in­ternationalen Warenverkehr), zu zahlen. Akkreditive können >>> Akkreditiv



26. 04. 2025

Clearing - Aufrechnung (Saldierung) der gegenseitigen Forderungen zwischen zwei oder mehreren (bilaterales oder multilaterales Clearing) Wirtschaftseinheiten (Staaten, Kreditinstitute), wobei nur die Spitzenbeträge durch Zahlung oder Kreditierung ausgeglichen werden. >>> Clearing


Kalkulatorischer Unternehmerlohn - Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird für die Mitarbeit der Unternehmer kein Ge­halt (Aufwand) bezahlt. Diese Personen entnehmen ihr Entgelt dem Jahresgewinn. Im Falle der offenen Handelsgesellschaft wird z.B. im Gesellschaftervertrag >>> Kalkulatorischer Unternehmerlohn


Simulation - In der Wirtschaftssoziologie: [1] dynamisches Modell eines Gegenstandsbereiches, insbesondere des zeitabhängigen Verhaltens von Systemen, wobei in einer analogen Abbildung (z.B. durch ein Gleichungssystem in einem Rechnerprogramm, gelegentlich auch unter Einschluss von Versuchspersonen) reale Vorgänge nachgeahmt werden. Das Modell kann allerdings nur einen Teil der realen Eigenschaften und des realen Verhaltens repräsentieren, so dass stets geprüft werden muss, inwieweit die Ergebnisse der Simulation auf die Realität übertragen werden können. S.en werden angewandt, wenn die zu erforschenden Vorgänge entweder nicht beobachtbar sind (z.B. weil sie in der Zukunft liegen und die Simulation eine Prognose liefern soll) oder wenn sie in zu geringer Zahl auftreten, um einer statistischen Analyse zugänglich zu sein, oder wenn für die Problemlösung kein Algorithmus zur Verfügung steht, so dass in verschiedenen Wiederholungen der Simulation der Bereich der möglichen Ergebnisse abgesteckt werden musSimulation S.en dienen im wesentlichen der Forschung (durch ihren heuristischen und prognostischen Nutzen) und der Entscheidungsvorbereitung (durch Prognosen >>> Simulation



25. 04. 2025

Kommissionär - (Handelsbetriebslehre) ist ein selbstständiger Gewerbetreibender, der in seinem eigenen Namen für die Rechnung seines Auftraggebers den Kauf oder Verkauf von Waren tätigt (§§ 383 ff. HGB). Der Kommissionär hat zwar die Risiken zu tragen, die sich aus dem Kommissionärsvertrag gegenüber dem Kunden ergeben (Aussenverhältnis). Der Auftraggeber hat jedoch im Innenverhältnis für die Risiken aufzukommen, die Absatz, Garantie, Gewährleistung, Kreditierung etc. betreffen. Er ist wie gegenüber  Handelsvertretern und   Handelsmaklern auch Kommissionären gegenüber >>> Kommissionär


KMU - (A)Abk. für   Kleine und Mittlere Unternehmen; siehe auch   Mittelstandsökonomie, Tabelle und die dort angegebene Literatur. (B) (österreichische Definition), Abk. für kleine und mittlere Unternehmen; die Auslegung dieses Begriffes orientiert sich an der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition von Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG), die >>> KMU


Optionsanleihe - Anleihe mit Zusatzrechten. Der Inhaber hat innerhalb einer festgesetzten Frist ein Recht (Option) auf Bezug von Aktien oder festverzinslichen Wertpapieren in einem bestimmten, vor Ausgabe der Optionsanleihe festgelegten Verhältnis zum Nennwert der Schuldverschreibung.   Anleihe, die neben den üblichen Gläubigerrechten in Form von Zins- und Rückzahlung das Recht gewährt, eine bestimmte Anzahl von Aktien (Stock Warrant Bond) oder Anleihen (Bond Warrant) zu einem bereits bei der   Emission fixierten Kurs und Zeitpunkt zu erwerben. Im Gegensatz zur   Wandelanleihe geht das durch die Anleihe verbriefte Gläubigerrecht bei Aus­übung des Optionsrechts nicht unter, sondern bleibt weiterhin >>> Optionsanleihe



24. 04. 2025

Kommunikationsnetze - beinhalten die Gesamtheit der Kommunikationsendgeräte,derÜbertragungsinstallationen sowie die Vermittlungseinrichtungen für mediale Kommunikationsprozesse (Tele­kommunikationstechniken). Für die wich­tigsten Telekommunikationsdienste werden durch die Deutsche Bundespost öffentliche Kommunikationsnetze betrieben (z.B. Fernsprech-, Telex-, Datex-L-/-P-/-PII- Netz), auf denen z.T. mehrere simultane Dienstarten realisiert werden (z.B. Fern­sprech-, Bildschirmtext-, Telefax- und Da­tenfernübertragungsdienste auf dem Fern­sprechnetz). Neben diesen öffentlichen Kommunika­tionsnetzen bestehen private Kommunika­tionsnetze (z.B. Local Area Network (LAN), Private Branch Exchange (PBX)) für verschiedene Kommunikationsdienste (z.B. Fernsprechen, Datenfernübertragung, Tele­tex). Uber eine Vermittlungseinrichtung (Hauptstelle) wird der netzinterne Informa­tionsaustausch sowie der Zugriff auf die Hauptanschlußleitung zu externen bzw. öf­fentlichen Kommunikationsnetzen gesteu­ert. Digitale Nebenstellenanlagen (Compu- terized Private Automatic Branch Exchange, PABX) mit einer schmalbandigen Netz­struktur ermöglichen eine interne, kombi­nierte Übermittlung von Text- und Sprach- informationen sowie Daten. Die Innovationen im Bereich der Digital­technik ermöglichen die Umwandlung jeder Informationsart in digitale Signale, deren Übertragung auf einem einheitlichen Lei >>> Kommunikationsnetze


Werkvertrag - ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werks und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung >>> Werkvertrag


Devisen - Forderungen und Guthaben in fremder Währung. Devisenkurs; Sorten. Bezeichnung für Forderungen/Guthaben, die auf ausländische Währungseinheiten lauten. Gegenstand des Devisenhandels sind die Fremdwährungsguthaben auf Bankkonten. >>> Devisen



23. 04. 2025

Währung - Die in einem Land gesetzlich anerkannten Zahlungsmittel. Im weiteren Sinne: die gesetzliche Ordnung des Geldwesens. Bundesbank. 1. siehe >>> Währung


Zertifizierung - Prüfung bestimmter festgelegter Qualitötseigenschaften durch einen Dritten. So kann bspw. die Echtheit einer elektronischen Unterschrift o. ö. zertifiziert werden, im Finanzwesen spez. Zertifizierung B. die Güte einer Ratingerstellung bzw. -agentur. (allgemeine Charkterisierung). Durch eine Zertifizierung werden die Anforderungen der Kunden durch einen unabhängigen und anerkannten Dritten gleichsam stellvertretend geprüft. Das Zertifikat sagt aus, dass die in einem >>> Zertifizierung


Finanzkapital - In der Wirtschaftssoziologie: Finanzkapitalismus in der Wirtschaftswissenschaft >>> Finanzkapital



22. 04. 2025

Kybernetik - In der Wirtschaftssoziologie: Bezeichnung für die wissenschaftliche Beschäftigung mit selbstregulierenden Systemen. Diese Systeme besitzen die Eigenschaft, durch Rückkopplungsvorgänge bestimmte Gleichgewichtszustände gegenüber äusseren Einflüssen aufrecht zu erhalten oder darüber hinaus durch Selbstorganisation ihre Struktur und Anpassungsfähigkeit zu erhöhen, zu lernen, sich zu entwickeln, sich selbst zu reproduzieren. Die Kybernetik übergreift verschiedene Disziplinen, u.a. Biologie, Medizin, Psychologie, Pädagogik, >>> Kybernetik


Hypothekenbanken - Private Spezialbanken, die ausschließlich oder vorwiegend langfristige Kredite gegen Grundpfandrechte  Kreditinstitute in der Rechtsform der Aktiengesellschaft >>> Hypothekenbanken


Deutsche Bundesbank - Siehe auch: Bundesbank durch das Gesetz über die Deutsche Bundesbank vom 26.7.1957 errichtete Zentralbank der Bundesrepublik. Ist bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main. Organe der D. sind: 1. Zentralbankrat, zuständig für Währungs- und Kreditpolitik sowie Satzung der D., verfügt über Weisungsrecht gegenüber Direktorium und Vorständen der Landeszentralbanken ; 2. Direktorium, bestehend aus Präsident, Vizepräsident und fünf weiteren Mitgliedern, verantwortlich für >>> Deutsche Bundesbank



21. 04. 2025

Budget - In der Gesundheitswirtschaft: budgetDurch ein Budget wird eine Obergrenze für die von Leistungserbringern (z.B. Vertragsärzte, Krankenhäuser) insgesamt veranlassten Ausgaben festgelegt. Zum Teil wurden Budgets mit Regressregelungen verknüpft. So waren z.B. bis zur Abschaffung des Arznei- und Heilmittelbudgets durch das Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz die Kassenärztlichen Vereinigungen mittels eines Kollektivregresses verpflichtet, den das Budget überschreitenden Betrag den Krankenkassen zu erstatten. In den 90er-Jahren waren Budgets ein gängiges Instrument der Politik zur Kostendämpfung, allerdings wurde das von den gesetzlichen Krankenkassen lange geforderte Globalbudget als Obergrenze für alle Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) politisch nie umgesetzt. Mit dem Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz wurde für einen wichtigen Ausgabenbereich der GKV das Instrument der Budgetierung aufgegeben und durch Zielvereinbarungen ersetzt. Zum 1. Juli 2003 sind durch Entscheidung des erweiterten Bewertungsausschusses auch die Praxisbudgets im Rahmen der vertragsärztlichen Vergütung abgeschafft worden. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz vorbereitet und zum 1. April 2007 durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz weiterentwickelt, wird durch eine grundlegende Reform der vertragsärztlichen Vergütung das bisher budgetierte Finanzvolumen für ärztliche Leistungen von der Steigerung der Grundlohnsumme abgekoppelt und das bisher von floatenden Punktwerten geprägte Honorarsystem abgelöst durch eine Euro-Gebührenordnung. Die noch andauernde Budgetierung im Rahmen der >>> Budget


Preisstrategie - Eine Preisstrategie ist ein an den langfristigen Unternehmens- und Marketingzielen (z.B. Maximierung des Gewinnbarwerts über den Planungshorizont) ausgerichtetes Handlungskonzept im Bereich der   Preispolitik, das die Festlegung der Preishöhe eines Produkts, deren (zeitliche) Veränderung sowie die Ausgestaltung von  Preissystemen betrifft. Preisstrategien sind normative Empfehlungen auf Grundlage von Erfahrungswissen oder analytischen Überlegungen, um ein optimales Agieren eines Un­ternehmens in bestimmten Markt- und Wettbewerbskonstellationen im Bereich der Preissetzung zu ge­währleisten. Zu den verschiedenen Preisstrategien siehe  Preispolitik, Kapitel 3 (mit Literaturangaben).. Strategisches Preismanagement als zuneh­mend wichtiger werdender Bereich der Preispolitik ist durch zwei Aspekte ge­kennzeichnet: zum einen durch eine klare Grundsatzentscheidung über die Preispo­sitionierung des Produktes und zum anderen durch eine langfristige Betrachtung, die idea­lerweise alle Perioden des Planungszeitrau­mes einschließt. Bei der Entscheidung über die Preisposi­tionierung ist zu berücksichtigen, dass der Kunde den Preis nicht isoliert sieht, sondern seine Kaufentscheidung typischerweise an­hand einer Abwägung von Nutzen und Preis trifft. Ausgangspunkt der strategischen Preisentscheidung ist deshalb der vom Kun­den wahrgenommene Nutzen. Hier gibt es zwei idealtypische Optionen: Das Unternehmen kann dem Kunden ei­nen höheren wahrgenommenen Nutzen bieten, was mit Hilfe der unterschiedlich­sten Marketing-Mix-Instrumente bzw. Wettbewerbsparameter zu realisieren ist. Dann wird sich am Markt auch ein höherer Preis durchsetzen lassen, d. h. die Kunden werden bereit sein, mehr zu zahlen als für Konkurrenzprodukte. Das Unternehmen bietet dem Kunden den gleichen wahrgenommenen Nutzen wie die Konkurrenz. Die Realisierung eines im Vergleich zur Konkurrenz höheren Preises ist dann jedoch illusorisch. Das Unternehmen befindet sich im harten Preiswettbewerb. Wettbewerbsvorteile können bei dieser Strategiealternative nur über eine günstigere Kostenposition ge­schaffenwerden. Die Auswahl von Zielsegmenten und die Po­sitionierung im wettbewerblichen Umfeld können bei bewussterNutzungdieser Optio­nen sehr wirkungsvoll gesteuert werden. Darüber hinaus hat die der Preisstrategie zu­grundeliegende langfristige Betrachtung konkrete Auswirkungen auf die Preisbe­stimmung in den einzelnen Perioden. Zielsetzung ist die langfristige Gewinnmaxi­mierung über alle Perioden bzw. die Kapital­wertmaximierung. Bei der Preisfestsetzung für die einzelnen Perioden ist zu berücksich­tigen, dass der Preis der aktuellen Periode auch die Absatz- und Kostengegebenheiten und damit die Preise in zukünftigen Perioden beeinflussen kann, über Rückkopplungen selbst aber wiederum von den Preisen der zu­künftigen Periode abhängt. Die wichtigsten dieser periodenübergreifenden Determi­nanten sind: Lebenszyklus: Die Preiselastizität ändert sich im Verlauf des Lebenszyklus, >>> Preisstrategie


Direktvertrieb - Banking by Mail, Banking by Phone. kennzeichnet in klassischer, institutioneller Abgrenzung eine Distributionsform, mit de­ren Hilfe Waren- und Dienstleistungen ohne die Einschaltung von Absatzmittlern direkt an potentielle Kunden abgesetzt werden (Vertriebswegepolitik) sollen. Aus Anbie­tersicht wichtiges Merkmal dieser sog. direk­ten Absatzsysteme ist die unmittelbare Ge­schäftsbeziehung zwischen Anbieter und Nachfrager. Die Begriffsabgrenzung ist aber nicht einheitlich und kann auch andere Merkmale heranziehen. Die Abb. zeigt in Anlehnung an Engelhardt/Witte verschie­dene Möglichkeiten. Bei enger Auslegung und vorsichtigen Schätzungen beträgt der Umsatz der im Konsumgütersektor auf die­sem Vertriebsweg abgesetzten Waren ca. 27 Mrd. EUR, zzgl. ca. 162 Mrd. EUR aus klassi­schem Vertreterverkauf im Dienstleistungs­bereich. Mit Hilfe des Direktvertriebs werden Wa­ren- und Dienstleistungen an Dritte durch Außendienstmitarbeiter (ADM) vorwie­gend im persönlichen Verkauf bzw. im Wege des Telefonverkaufs abgesetzt (Di­rektvertrieb im funktionalen Sinne). Die Wa­renpräsentation erfolgt anhand von Origina­len oder Mustern, in jüngster Zeit aber auch durch Einsatz elektronischer Medien (Computer Aided Selling). Der Verkauf ist hauptsächlich anbieterinitiiert und findet mit oder ohne Terminvereinbarung über­wiegend in der Wohnung der Zielpersonen (Einzelpersonen oder Gruppen) oder auf der Straße statt (Straßenhandel, Heim­dienst). Die Erscheinungsformen des Direktver­triebs sind nicht homogen. Diese Heteroge­nität resultiert aus dem Bemühen direktver­treibender Unternehmen, die quantitative und qualitative Ausgestaltung der Instru­mente dem typischen Nachfrageverhalten der angesprochenen Nachfragersegmente anzupassen. In dieser individuellen Anpas­sung liegt das akquisitorische Potential des Direktvertriebs begründet: Wegen des un­mittelbaren Kundenkontaktes eignet sich diese Vertriebsform in hohem Maße für prä­ferenzpolitische Aktivitäten. Die Grundlage des strategisch ausgerichteten Direktmarketingkonzepts bilden einerseits die Ziele und Möglichkeiten des Anbieters, andererseits die Wettbewerbsbedingungen auf dem zu bearbeitenden Markt und das Nachfrageverhalten der anvisierten Ziel­gruppe. Weitere Einflußfaktoren, die letzt­lich die operative Ausgestaltung des absatz­politischen Instrumentariums bestimmen, sind: - die Struktur des angebotenen Sortiments, - der Vorbereitungsgrad der Kaufverhand- lungsphase und - die angestrebte Stabilität der Kundenbe­ziehung. Auf dem Wege des Direktvertriebs lassen sich prinzipiell alle Waren und Dienst­leistungen absetzen; wegen der intensi­ven Kundenkontakte ist der Direktver­trieb jedoch besonders für bera­tungsbedürftige Produkte geeignet. Im Investitionsgütermarketing stellt der Di­rektvertrieb den Regelfall dar. Die Tab. gibt einen Eindruck von der branchenspezi­fischen Bedeutung des Direktvertriebs im Konsumgüterbereich. Die ursprünglich dominierenden Aspekte des Direktvertriebs sind mit zunehmend ver­größertem Wohlstand und verbesserten An­gebotsformen des Handels in den Hinter­grund gedrängt worden. Früher standen Gesichtspunkte wie die „Versorgung der Be­völkerung“ oder die „Einführung von Inno­vationen“ (Staubsauger, Waschmaschinen und Kühlschränke) im Vordergrund der Überlegungen. Heute sind es eher Bequem- lichkeits- und Zeitersparnisaspekte. Rechtlich betrachtet handelt es sich >>> Direktvertrieb



20. 04. 2025

Wandelanleihe - (Convertible Bond). Neben den normalen Gläubigerrechten — Zinszahlung und Rückzahlung — wird dem Anleger ein zusätzliches Recht auf Umtausch der Anleihe in Aktien gewährt. Durch das Um­tauschrecht wird aus dem ursprünglichen Gläubigerverhältnis ein Beteiligungsverhältnis, da das mit der Wandelanleihe aufgenommene Fremdkapital in Eigenkapital (siehe   Aktien und   Aktienarten) um­gewandelt wird. Die   Emission >>> Wandelanleihe


Vergleich - Bezeichnet sowohl die Vereinbarung zwischen Gläubigern und Schuldner bei Insolvenz des Schuldners zur Abwendung eines Konkurses (geregelt in der Vergleichsordnung) als auch die Beilegung einer Rechtsstreitigkeit durch gegenseitiges Nachgeben. gegenseitiger Vertrag, durch den >>> Vergleich


Differenzierungsstrategie - Grundgedanke der Differenzierungsstrate­gie als Basisvariante der Wettbewerbs­strategie ist die Schaffung eines Wettbe­werbsvorteils, der es dem Unternehmen ermöglicht, sich deutlich von seinen Kon­kurrenten abzuheben. Mögliche Ansatz­punkte einer Differenzierungsstrategie sind Image (z. B. Mercedes Benz), Technologie (z.B. Sony), >>> Differenzierungsstrategie