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Das Wirtschaftslexikon

 

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02. 11. 2025

Losgrössenplanung - (insbesondere in der  Materiallogistik). Um die Interdependenz einzelner Produkte und die Abhän­gigkeiten zwischen Mengen-, Termin- und Kapazitätsplanung zu berücksichtigen, wendet man Ent­scheidungsmodelle des   Operation Research an, nach denen eine optimierte Planung durchgeführt werden kann. Die bekanntesten Modelle sind   Simulation,  Lineare Programmierung,   Opti­mized Production Technology (OPT) und besonders im Bereich der Material-Logistik die   Losgrössenbildung. Aufgabe der Losgrössenplanung ist es, organisatorische Vereinfachungen so vorzunehmen, dass sich ein Minimum aus auflagenfixen und auflagenvariablen Kosten ergibt. Durch Aufstellen einer Gleichung, in der einerseits die Kosten für Rüst- und Produktionsvorgänge und andererseits die Lagerkosten definiert werden, und durch Ableitung der so erstellten Stückkostenfunktion lässt sich die optimale Losgrösse berechnen. Das   klassische Losgrössenmodell geht von konstanter Nachfragerate, konstanter Produktionskapazi­tät und konstanter Kostenstruktur aus, ein in der Praxis eher seltener Fall. Da zwischen den Erzeugnis­sen Beziehungen bestehen, beeinflusst die Losbildung für ein übergeordnetes Erzeugnis die Bedarfssi­tuation der untergeordneten Erzeugnisse. Ausserdem ist zu berücksichtigen, >>> Losgrössenplanung


Earnings before Interest Taxes Depreciation and Amortization - (engl.: EBITDA) Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen >>> Earnings before Interest Taxes Depreciation and Amortization


Technologietransfer - In der Wirtschaftssoziologie: [1] Überführung von in Wissenschaftseinrichtungen erzeugten anwendungsfähigen Wissens in marktfähige Produkte und Betriebe durch know-/jow-Transfer und Personaltransfer, zum Beispiel über Transfereinrichtungen und Technologiezentren. Zu wenig beachtet und organisiert sind bisher die Transfernotwendigkeiten betrieblichen know-hows in weitere betriebliche Kontexte. [2] Auch technology sales, Transfer von know-how und v.a. technischer Einrichtungen in sog. Entwicklungsländer. Ausserhalb von Verfahren der sozialverträglichen Technikgestaltung häufig Form der Etablierung technisch vermittelter neuer Abhängigkeiten und Ausbeutungsstrategien. Aktives und erfolgreiches Innovations- management setzt neben einer innovativen Grundeinstellung ein hohes Maß an techno­logischem Know-how voraus. Kleinere in­novative Unternehmen verfügen zwar über das Technologiewissen im engeren Umfeld ihrer Innovation, aber die Spezialisierung be­grenzt die vielleicht markterforderliche Ver­breiterung des Produktprogramms und ihr strategisches Technologiemanagement im Sinne des S-Kurven-Konzepts. Großunter­nehmen können technologische Know- how-Lücken durch ein internes Kommuni­kationssystem von sich aus eher schließen als kleine und mittlere Unternehmen. Diese sind auf externen Technologietransfer angewie­sen. Andererseits sind auch Großunterneh­men oft bestrebt, ihre Innovationsschwä- chen >>> Technologietransfer



01. 11. 2025

Goldene Bankregel - Traditionelle Regel für die Liquiditätspolitik von Banken; danach soll die Fristigkeit der Anlagen einer Bank der Fristigkeit ihrer Mittel zur Refinanzierung >>> Goldene Bankregel


Customer Relationship Management (CRM) - 1. Die Definition und die beiden Säulen von CRM Etwa um das Jahr 2000 ist ein Schritt von der konventionellen Vertriebssteuerung ä la   Computer Aided Selling (CAS) hin zum abteilungsübergreifenden CRM vollzogen worden. Initiatoren waren die META Group und internationale Softwarehäuser, die neuartige Datenbanken, Vertriebssteuerungssys­teme und Analysewerkzeuge an kundenstarke Organisationen herantrugen. Es hat lange Zeit gebraucht, um eine Begrifflichkeit für CRM in der Öffentlichkeit zu etablieren. Nach der neueren   CRM-Definition des CRM-Expertenrates “umfasst CRM alle Prozesse vom und zum Kunden mit dem Ziel, eine Balance zwischen Kunden- und Kostenorientierung zu erreichen.” Man kann CRM auch als integriertes Kundenmanagement bezeichnen, sofern wirklich alle kundenorientierten Abläufe von Vertrieb, Marketing und Service aufeinander abgestimmt sind. Tatsächlich aber haben die meisten Unternehmen bis heute erst ihre Abläufe in Innen- und Aussendienst integriert. CRM reduziert sich dann auf Customer Relationship Sales (CRS). Im Sinne von CRM geht es aber auch darum, die Instrumente des Dialogmarketing und des Corporate Publishing (CP) zu integ­rieren (integrierte Kommunikation) und einer ganzheitlichen CRM-Marktstrategie zu unterstellen. Die kommunikative Seite von CRM wird auch als   Customer Relationship Communication (CRC) be­zeichnet. Abbildung 1 zeigt die beiden Säulen von CRM. 2. Die Entwicklungsrichtungen von CRM CRM hat in der Marketing- und Vertriebswelt zu mächtigen Umwälzungen geführt, weil sich unter dem CRM-Begriff (CRM Definitionen) richtungsweisende Trends zusammenfanden: (1) Die Wandlung vom Transaktion- zum Beziehungsmarketing (Relationship Marketing). Im Vi­sier von CRM stehen keine kurzfristigen Verkaufsabschlüsse, sondern vertrauensvolle und lang­fristige Win-Win-Beziehungen zwischen Lieferanten und Kunden. (2) Der Trend zum  Business Process Management (BPM), d.h. zur Optimierung der kundenbezo­genen Abläufe in der Weise, dass Kunden- und Kostenorientierung in eine Balance gebracht wer­den. (3) Der Trend zum Knowledge Management, d.h. zur systematischen Generierung von Kundenwissen, das der Gesamtorganisation für individualisierte Marketing- und Besuchsaktionen zur Verfügung steht. Die Perfektionierung von CRM-Technologien, um für die Erfüllung der Punkte (1) bis (3) die er forderlichen Datenbanken sowie die Steuerungssoftware als Werkzeuge bereit zu stellen. CRM konnte sich ausbreiten, weil das klassische Marketing die Bedeutung dieser Trends unterschätzt hat und auch keine Kompetenzen auf der System- und Prozessseite entwickelt hat. Man kann auch sa­gen, dass erst Dank CRM die grossen Ideale der klassischen Marketingphilosophie in Massenprozesse umgesetzt werden können (Bsp. Payback-Karte: 100 Mio. Transaktionen p.a.). 3. Die Bausteine von CRM Was die aufgezeigten vier Trends schon andeuten, bestätigt der CRM-Expertenrat durch sein House of CRM: CRM beinhaltet weit mehr als Software. Abbildung 2 zeigt das House of CRM (auch 10 Baustei­ne einer CRM-Konzeption). 4. Die Arbeitsbereiche von CRM: analytisches, operatives und kooperatives CRM Im nächsten Schritt ist zu fragen, in welchen Arbeitsbereichen Mitarbeiter in Verkauf, Marketing, Ser­vice aber auch Controlling von CRM-Konzeptionen betroffen sind. Hier hat sich eine Unterscheidung in analytisches, operatives und kooperatives CRM bewährt. (1) Das operative CRM umfasst alle Anwendungen (CRM-Funktionalitäten), die in direktem Kontakt mit dem Kunden stehen (Frontoffice). Lösungen zur Marketing-, Sales- und Service-Automation unterstützen den Dialog zwischen Kunden und Unternehmen sowie die dazu erforderlichen Ge­schäftsprozesse. Im Grunde handelt es sich hier um die klassische Vertriebssteuerung gemäss  CAS/SFA unter Einbezug des Internets und weiterer, innovativer Verkaufskanäle. (2) Das analytische CRM verwandelt Kundendaten in Kundenwissen. Die Funktion ist zumeist im Marketing (Marktforschung) oder im Controlling (Vertriebscontrolling) angesiedelt und umfasst alle Anwendungen zur Analyse des Kundenverhaltens und zur Ableitung von Kaufprofilen und Zielgruppen (Zielkunden). Im Mittelpunkt stehen Data-Warehouse und Datamining. Die Erkennt­nisse des analytischen CRM sind wieder an die Frontoffice-Abteilungen zurückzuspielen, um dort auf der Basis des gewonnenen Kundenwissens gezielte Aktionen zu ermöglichen (Closed­Loop). Ziel des analytischen CRM ist insofern die Individualisierung von Kundenansprache und Angeboten im Backoffice und im Rahmen von Marketingkampagnen (da der Aussendienst die Kunden ohnehin individuell >>> Customer Relationship Management (CRM)


Finanzkapital - In der Wirtschaftssoziologie: Finanzkapitalismus in der Wirtschaftswissenschaft >>> Finanzkapital



31. 10. 2025

Akkreditiv - Anweisung einer Bank an eine andere, im Auftrag ihres Kunden einem Dritten einen bestimmten Geldbetrag unter bestimmten Bedingungen auszuzahlen. Vor allem im Außenhandel gebräuchliche Zahlungsform. Die Auszahlung erfolgt nur nach Legitimationsprüfung (Bar-Akkreditiv) oder gegen Aushändigung der vom Auftraggeber gewünschten Dokumente (Dokumenten-Akkreditiv). Remboursgeschäft. siehe  Dokumentenakkreditiv (mit Literaturangaben). im Exportgeschäft als Sicherheit für den Lie­feranten gebräuchliche Anweisung des Käu­fers an eine Zahlstelle (meistens Bank), den Fakturenbetrag oder einen Teil davon an den Lieferanten, gewöhnlich gegen Warendo­kumente (Konossement, Fakturen, Ver­sicherungspolicen; Dokumente im in­ternationalen Warenverkehr), zu zahlen. Akkreditive können >>> Akkreditiv


Prognose - [s.a. Technological Forecasting] Das Ziel von Prognosen ist die Beschreibung zukünftig möglicher Untemehmungs-und Umweltzustände. Die Prognose baut auf vergangenheitsbezogenem Erfahrungsmaterial auf und projeziert es mittels eines zeitunabhängigen Kalküls in die Zukunft. Im Falle realtheoretisch fundierter Prognosen muss daher allgemeines Wissen in Form bestätigter Gesetzesaussagen vorliegen (vgl. Horväth, 1998, S. 389f.; Macharzina, 1999, S. 299). Im Gegensatz hierzu ist Planung als systematisches, zukunftsbezogenes Durchdenken und Festlegen von Zielen sowie von Maßnahmen und Ressourceninput zur Zielerreichung zu verstehen (vgl. Pfohl, 1981, S. 16; Macharzina, 1999, S. 297f.). Wesentliches Merkmal des Planungsprozesses ist die Unsicherheit, d.h., die verfügbaren Informationen lassen keine eindeutigen Erwartungen zu. Auf Grund dieser Unsicherheit kommt der Prognose im Planungs-prozess große Bedeutung zu. Gegenstand von Absatzprognosen im Rahmen des Marketing sind nach Meffert (2000) das Marktpotenzial, das Absatzpotenzial, das Marktvolumen, das Absatzvolumen sowie der Marktanteil. Grundsätzlich wird zwischen Entwicklungs- und Wirkungsprognosen differenziert. Bei Entwicklungsprognosen werden die Wirkungen der einsetzbaren bzw. eingesetzten Instrumentalvariablen, z.B. des Marketinginstrumentariums (Marktinginstrumente) der eigenen Unternehmung oder des Wettbewerbs, nicht berücksichtigt. Wirkungsprognosen sollen dagegen die Wirkung >>> Prognose


Lombardkredit - Kredit aufgrund von Beleihungen, insbesondere von Wertpapieren. >>> Lombardkredit



30. 10. 2025

Anlagevermögen - (fixed assets) Das Anlagevermögen beinhaltet die zur langfristigen Nutzung im Unternehmen bestimmten Vermögensgegenstände, z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Anteile an anderen Unternehmen, Geschäfts­ oder Firmenwert. Vermögensteile eines Unternehmens, die auf Dauer dem Geschäftsbetrieb dienen sollen und nicht zur Veräußerung bestimmt sind. Zum Anlagevermögen gehören u. Anlagevermögen Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Finanzanlagen. Gegenteil: Umlaufvermögen. - Bilanzierung und Bewertung nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen 1. Begriffsabgrenzung Nach HGB.. Das Anlagevermögen umfasst nach § 247 Abs. 2 HGB die Vermögensgegenstände, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, das heisst in der Regel länger als ein Jahr. Die Zuordnung eines Gegenstandes zum Anlage- oder   Umlaufvermögen ist somit von seiner Zweckbestimmung und nicht von seiner Art abhängig. Nach   IAS/IFRS und   US-GAAP: Die Unterscheidung zwischen non-current assets und current assets entspricht materiell der Abgrenzung zwischen Anlagevermögen und   Umlaufvermögen des HGB. 2. Gliederung und Ausweis der Entwicklung des Anlagevermögens Nach HGB: Das Anlagevermögen ist nach § 266 Abs. 2 HGB in drei Blöcke unterteilt, die ihrerseits weiter aufzugliedern sind: (1)   Immaterielle Vermögensgegenstände (intangible assets): z.B. Konzessionen, Patente, Lizenzen,   Firmenwert (Goodwill), (2) Sachanlagen (Property, plant and equipment): z.B. Grundstücke und Bauten, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (Sachanlagenvermögen) (3)  Finanzanlagen (long-term financial assets): z B.  Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens. Nach IAS/IFRS und US-GAAP: Die internationalen Grundsätze geben eine dem HGB vergleichbare Grobgliederung des Anlagevermögens vor. Allerdings sind als Finanzanlagen gehaltene Immobilien (investment property) nach IAS/IFRS in den Finanzanlagen unter den lang term investments gesondert auszuweisen, während sie nach HGB dem  Sachanlagevermögen zugerechnet werden. Im   Abschluss nach den US-GAAP enthält das Sachanlagevermögen (property, plant and equipment) nur das betriebsnotwendige Vermögen. Als Finanzanlagen gehaltene Immobilien werden als other investments, sonstige nicht betriebsnotwendige Anlagen als other assets gesondert ausgewiesen. Die weitere Aufgliederung der Blöcke ist im Detail nicht vorgegeben. Sie ist so vorzunehmen, dass der Jahresabschluss verständlich ist. Im Hinblick auf eine Verbesserung des Einblicks in die Vermögenslage muss die Kapitalgesellschaft nach HGB die Entwicklung aller Posten des Anlagevermögens, nach den IAS/IFRS nur der Posten des Sachanlagevermögens und des   Goodwill in einem   Anlagengitter darstellen. Die US-GAAP verlangen kein Anlagengitter, aber vergleichbare Angaben in den notes. 3. Bilanzierung des Anlagevermögens Nach HGB: Nach dem   Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 HGB sind im Anlageverrnögen sämtliche Vermögensgegenstände mit langfristiger Nutzungsbestimmung anzusetzen, soweit hinsichtlich   Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflicht gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Vermögensgegenstände sind aktivierungsfähig, wenn sie für das Unternehmen nützlich, bewertbar und einzeln veräusserbar sind. Von dem   Aktivierungsgebot bei Aktivierungsfähigkeit gibt es Ausnahmen in Form von   Aktivierungsverboten und   Aktivierungswahlrechten. Ein Aktivierungsverbot besteht nach § 248 Abs. 2 HGB für selbst erstellte   immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, z.B.   originärer Firmenwert, selbst entwickelte Patente. Ein Aktivierungswahlrecht besteht nach § 255 Abs. 4 HGB für den   derivativen Firmenwert in der   Bilanz des Käufers eines Unternehmens. Nach IAS/IFRS und US-GAAP: Die internationalen Rechnungslegungsgrundsätze enthalten keine Ausnahme vom Aktivierungsgebot bei Aktivierungsfähigkeit. Damit weichen sie wesentlich vom HGB ab, weil ein derivativer Firmenwert und originäre, selbst erstellte Vermögenswerte des   immateriellen Anlagevermögens (Ausnahme  originärer Firmenwert) aktivierungspflichtig sind. In den IAS/IFRS ist die Aktivierungsfähigkeit als  asset im framework und in postenspezifischen Standards geregelt. Diese Regelungen unterscheiden sich materiell nicht wesentlich von den handelsrechtlichen Grundsätzen. Werden alle Kriterien für die Aktivierungsfähigkeit zugleich erfüllt, und können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden (reliable measurement), dann besteht eine Ansatzpflicht, ansonsten ein Ansatzverbot. Die Ansatzkriterien der US-GAAP sind mit denen der IAS/IFRS >>> Anlagevermögen


Refinanzierung - Allgemein: Mittelbeschaffung für die Kreditgewährung (hauptsächlich durch Einlagen). Im besonderen: Verkauf von Wertpapieren und Inanspruchnahme von Notenbankkredit durch Rediskontierung von Wechseln oder Aufnahme von Lombardkrediten. >>> Refinanzierung


Terms of trade - Maßzahl zur Feststellung der realen Austauschverhältnisse einer Volkswirtschaft im Außenhandel. Diese Zahl ergibt sich aus dem Verhältnis der durchschnittlichen Preise für Exportgüter zu den durchschnittlichen Preisen für Importgüter. Wenn die Maßzahl steigt, ergeben sich Vorteile für die Volkswirtschaft: bei gleichbleibender Ausfuhrmenge können für den Exporterlös mehr Güter eingeführt werden als vorher. statistisches Verhältnis des Exportpreisindex zum Importpreisindex. Diese volkswirtschaftliche Mess-grösse gibt >>> Terms of trade



29. 10. 2025

Konsolidierung - (consolidation) Einzelabschlüsse von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die aber ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit verloren haben, werden im Konzernabschluss zusammengefasst, wobei Doppelzählungen zu vermeiden sind, z. B. Forderungen und Verbindlichkeiten. Umwandlung von kurzfristigen Schulden in längerfristige, z. B. durch Ausgabe einer Anleihe zur Ablösung von Bankkrediten. Bedeutet außerdem: >>> Konsolidierung


Handelskette - Inbegriff des distributionswirtschaftlich an­gezeigten , Weges“, den stofflich unverändert bleibende Produkte (Handelswaren) zwecks Konsumwirksamkeit vom Erzeuger zum Verwender nehmen und der sich dafür prin­zipiell anbietenden Betriebe des Handels (vgl. Abb.); zugleich ein am Institut für Han­delsforschung der Universität zu Köln (Seyf- fert, >>> Handelskette


Agio - (premium) Agio entsteht, wenn die Aktionäre bei der Ausgabe neuer Aktien ein Aufgeld zahlen. Agio ist die Differenz zwischen dem Ausgabekurswert und dem Nennwert der Aktien. >>> Agio



28. 10. 2025

Kreditbanken - In der Bundesrepublik Deutschland können grundsätzlich alle Kreditinstitute auch Kreditgeschäfte betreiben. Als „ Kreditbanken" werden allerdings einschränkend, gemäss der Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank, nur die >>> Kreditbanken


Kostenvergleichsrechnung - (in der   Investitionswirtschaft) (1) Definition: Mit einer Kostenvergleichsrechnung werden zwei oder mehrere Investitionsalternativen auf Basis der erwarteten jährlichen Kosten verglichen. Bei unterschiedlicher Inanspruchnahme der Ka­pazitäten, werden die jährlichen Kosten auf eine Produkteinheit umgerechnet. Die Erträge der Investiti­onen werden nicht berücksichtigt. Entweder sind die Erträge von der gewählten Investition unabhängig und deshalb für die Entscheidung irrelevant, oder der Nutzen ist nicht in Geldgrössen messbar und muss qualitativ beschrieben werden. Die Kostenvergleichsrechnung kommt unter anderem bei der Ermittlung des kostengünstigsten Produktionsverfahrens und bei der Wahl zwischen Eigenfertigung und Fremdbe­zug zum Einsatz. Nachfolgend werden beide Anwendungsbereiche miteinander verknüpft. (2) Beurteilung: Die Kostenvergleichsrechnung ist einfach zu handhaben und wird in der Praxis häufig eingesetzt. Die Grenzen des Verfahrens liegen in ihren Voraussetzungen: (a) Die Konzentration auf das Ziel der Kostensenkung kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein. Sie darf aber nicht dazu führen, dass Erfolgspotentiale, die für das Bestehen im Wettbewerb und das Gewinnziel notwendig sind, ver­nachlässigt werden. (b) Es werden für jedes Jahr der Investitionsdauer gleich hohe Kosten angenom­men. Von Jahr >>> Kostenvergleichsrechnung


Nachfrage - In der Wirtschaftssoziologie: Angebot - Nachfrage In der Marketingtheorie wird - einem Vor­schlag E. Schäfers folgend - zwischen Be­dürfnis (Motiv), Bedarf, Nachfrage und Marktvolumen begrifflich i.S. einer logi­schen Folgekette differenziert. Die Nachfra­ge ergibt sich dabei, wenn ein bestimmter Be­darf angesichts verfügbarer Kaufkraft, eines attraktiven Angebotes und gebotener Dringlichkeit zu konkreten Beschaffungs­dispositionen >>> Nachfrage



27. 10. 2025

Lernen - In der Wirtschaftssoziologie: Bezeichnung für beabsichtigte und eine gewisse Mühe erfordernde Aktionen zum Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten; im weiteren Sinne die Gesamtheit der hypothetischen Prozesse, die als Folge des Reagierens auf spezifische Reizsituationen denjenigen Verhaltens- und Erlebensänderungen entsprechen, die nicht durch Ermüdung, angeborene Verhaltenstendenzen, Reifung, exogene Eingriffe oder durch Pharmaka aufgetreten sind und die von vorausgegangenen Erfahrungen abhängen können. Lernen kann sich als a) Übung, als Auswendiglernen vollziehen (H. Ebbinghaus), b) Reizsubstitution im Sinne I. Pawlows und W.M. Bechterews (Signallernen, bedingter Reflex, klassisches Konditionieren), c) Verhaltensselektion (E.L. Thorndike, B.F. Skinner). Hier geschieht Lernen durch die Verstärkung von Reaktionstendenzen (C.L. Hüll), selegiert durch den eintretenden Erfolg (instrumentelles Konditionieren). Die Lernarten b) und c) können nach dem Kontiguitätsprinzip oder nach dem Erfolgsgesetz verlaufend gedacht werden, eine theoretische Unterscheidung ist schwer möglich, d) Nach der kognitiven Lerntheorie von E.C. Tolman werden statt der Reiz-Reaktionsfolgen Strukturen (kognitive Landkarten) gelernt, e) In O.H. Mowrers Zwei-Faktoren-Theorie des L.s (1960) wird versucht, Annäherungs- und Vermeidungslernen in ein System zu bringen. Dabei spielen Hoffnungen (z.B. >>> Lernen


Branche - Gruppe von Unternehmen, die Produkte herstellen oder Dienstleistungen anbieten, die sich aus Sicht des Kunden gegenseitig ersetzen können bzw. einen ähnlichen Nutzen >>> Branche


Beteiligung - (participation) Beteiligungen sind Anteile an einem anderen Unternehmen, die in der Absicht gehalten werden, eine dauerhafte geschäftliche Beziehung zu der betreffenden Gesellschaft herzustellen. 1. Anteil eines einzelnen oder einer Unternehmung (Betrieb, I.) am Kapital einer Kapital - oder Personengesellschaft (Kapital-Beteiligung), der mit Rechten (Möglichkeit zur Einflußnahme auf Unternehmenspolitik, Anspruch auf Anteil am Bilanzgewinn und am Liquidationserlös (Liquidation , Erlös) bei Auflösung der Gesellschaft) und Pflichten (Haftung für Bilanzverluste) verbunden ist. Wird durch Eintritt als Gesellschafter in offene >>> Beteiligung



26. 10. 2025

Direct Costing - Deckungsbeitragsrech- nung siehe unter Grenzkostenrechnung >>> Direct Costing


Herstellungskosten - (cost of goods manufactured) Herstellungskosten sind die Kosten, die dem Produkt unmittelbar zugerechnet werden können. Sie sind ein Begriff des Handelsrechts und des Steuerrechts und sind nicht identisch mit den in der Industriekalkulation verwendeten "Herstellkos ten". Herstellungs kosten sind Wertmaßstab für die im Unternehmen hergestellten Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens. Selbst erstellte >>> Herstellungskosten


Bilanzielle Abschreibungen - sind die nach den Rechnungslegungsgrundsätzen im   Jahresabschluss vorzunehmenden planmässigen und ausserplanmässigen   Abschreibungen. Ihre Basis sind historische Anschaffungs- oder Herstel­lungskosten. >>> Bilanzielle Abschreibungen



25. 10. 2025

Ertragsgesetz - In der Wirtschaftssoziologie: auch: Gesetz vom abnehmenden Grenzertrag, Verallgemeinerung empirischer Beobachtungen, insbesondere in der Landwirtschaft, über den Zusammenhang zwischen den Mengen der eingesetzten Produktionsmittel und dem Produktionsergebnis. Das Ertragsgesetz besagt, dass der Ertragszuwachs pro Einheit der eingesetzten Produktionsmittel (Grenzertrag) mit wachsendem Umfang der Produktionsmittel ständig kleiner wird. Das Ertragsgesetz wird auch auf Funktionen mit zunächst steigenden und dann fallenden Grenzerträgen bezogen. Die empirische Basis des E.es ist uneinheitlich. Für die industrielle Produktion besitzt das Ertragsgesetz nur sehr eingeschränkte Geltung. siehe unter Gesetz >>> Ertragsgesetz


Arbeitsmarkt - Durch die Verwandlung der Arbeitskraft der Arbeiterinnen in eine Ware entstandener spezifischer Markt der kapitalistischen Gesellschaft, der Angebot und Nachfrage von Arbeitskräften erfasst. Bis 1995 war die Arbeitsvermittlung ein staatliches Monopol. Privatisiert wurde vor allem die Vermittlung und Vermietung von qualifizierten Facharbeiterinnen und Zeitarbeit. Siehe Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarkt, zweiter, Arbeitsmarktflexibilität. Arbeitsmarktpolitik. Beschäftigungsstand, hoher, Beschäftigungspolitik, Flexibilisierung in der Theorie Teilmarkt einer Volkswirtschaft (Wirtschaft), auf dem Arbeitsleistungen von den Haushalten angeboten (LS) und den Unternehmen (Betrieb , I., 1.) nachgefragt (LD) werden. Der Schnittpunkt von Arbeitsangebots >>> Arbeitsmarkt


Termingeschäfte - Waren-, Devisen- und Effektengeschäfte, bei denen die Lieferung bzw. Abnahme und Bezahlung der gehandelten >>> Termingeschäfte



24. 10. 2025

Prävention - In der Wirtschaftssoziologie: ein insbesonders im Bereich des Strafrechts und der Strafverfolgung benutzter Begriff zur Kennzeichnung sehr unterschiedlicher Massnahmen des Staates (Polizei, Justiz, Kriminalpolitik) zur Verhinderung von Kriminalität. Zu unterscheiden sind - in bezug auf entsprechende Straftheorien - insbesondere die Unterscheidung in Generalp. (abschreckende Wirkung angedrohter oder vollzogener Strafen auf die Allgemeinheit bzw. potentielle Täter) und Spezialp. (Vollzug der Strafe zur Abschreckung, >>> Prävention


Gewinn- und Verlustrechnung - (profit and loss account, income statement) Die Gewinn- und Verlustrechnung, auch Ergebnisrechnung genannt, ist ein Teil des Jahresabschlusses. Sie zeigt die Aufwendungen und Erträge des abgelaufenen Geschäftsjahres. Der Saldo zwischen Erträgen und Aufwendungen ist der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag. Der Bilanzgewinn oder Bilanzverlust ergibt sich, wenn auch die Zuführungen und Auflösungen von Rücklagen sowie der Gewinnvortrag oder Verlustvortrag berücksichtigt werden. Kapitalgesellschaften müssen zusammen mit der Bilanz eine Gewinn- >>> Gewinn- und Verlustrechnung


Wirtschaftlichkeitsprüfung - In der Gesundheitswirtschaft: efficiency audit Die Überwachung der Wirtschaftlichkeit in der vertragsärztlichen Versorgung ist eine gemeinsame Aufgabe der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106 SGB V wird zwischen Auffälligkeits- und Zufälligkeitsprüfungen unterschieden. Auffälligkeitsprüfungen werden vorgenommen, wenn die ärztlich verordneten Leistungen die Richtgrößen überschreiten. Auffälligkeitsprüfungen sollen nach dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) in der Regel für nicht mehr als fünf Prozent der Ärzte einer Fachgruppe durchgeführt werden. Sofern der Arzt verpflichtet wird, Rückzahlungen an eine Krankenkasse zu leisten, muss diese Festsetzung innerhalb von zwei Jahren nach Ende des geprüften Verordnungszeitraums erfolgen. Nach dem GKV-WSG sollen insbesondere auch Ärzte geprüft werden, deren ärztlich verordnete Leistungen in bestimmten Anwendungsgebieten deutlich von der Fachgruppe abweichen sowie insbesondere auch verordnete Leistungen von Ärzten, die an einer Untersuchung nach § 67 Abs. 6 des Arzneimittelgesetzes beteiligt sind. Bei Zufälligkeitsprüfungen werden pro Quartal bei zwei Prozent der Ärzte arzt- und versichertenbezogene Stichproben gezogen. Die Zufälligkeitsprüfungen >>> Wirtschaftlichkeitsprüfung