Inhaltsübersicht
I. Ökonomische
Konzeption von Finanzdienstleistern
II. Formen
und Charakteristika von Finanzdienstleistungen
III.
Ausgewählte Realtypen von Finanzdienstleistern
I. Ökonomische
Konzeption von Finanzdienstleistern
1. Einführung
Der Begriff „ Finanzdienstleister “ wird nicht einheitlich
abgegrenzt. Es lassen sich im Wesentlichen eine juristische und eine
ökonomische Sichtweise finden. Die ökonomische Sichtweise leitet den Begriff
des Finanzdienstleisters über die Konstrukte des Finanzkontraktes und der
Finanzintermediation ab. Sie führt zu einer Begriffsbildung, bei der der
Terminus „ Finanzdienstleister “ der Oberbegriff zu „ Banken “ (Banken),
„ Versicherungsunternehmen “ usw. ist. Diese Perspektive wird im Folgenden im
Vordergrund stehen, gleichwohl sind vorab Hinweise auf die juristische
Begriffsannäherung notwendig.
Die juristische Perspektive ergibt sich aus den
terminologischen Festlegungen im Gesetz über das Kreditwesen (KWG). § 1 KWG
unterscheidet zwischen „ Kreditinstituten “ und
„ Finanzdienstleistungsinstituten “ . Die Definition erfolgt jeweils durch die
Enumeration von Geschäften, konkret von „ Bankgeschäften “ und
„ Finanzdienstleistungen “ . Finanzdienstleistungsinstitute sind mithin nach dem
KWG gegenüber Kreditinstituten abzugrenzen, der Oberbegriff für beide ist gemäß
KWG der Terminus des „ Instituts “ . Allerdings dürfen Banken auch die
KWG-Finanzdienstleistungen anbieten, womit die Abgrenzung unscharf wird. Noch
unschärfer wird die Trennung dadurch, dass es mit den „ Finanzunternehmen “ eine
weitere Kategorie in § 1 KWG gibt, die viele Leistungen beinhaltet, die in der Realität
häufig auch von Banken angeboten werden. Eine begriffliche Abgrenzung zu
Versicherungsunternehmen findet sich im KWG nicht. Aus den genannten Gründen
ist eine Orientierung an der Legaldefinition des Finanzdienstleisters für die
ökonomische Analyse ungeeignet.
2. Finanzkontrakte als Objekt der
Finanzdienstleistungen
In ökonomischer Sichtweise sind Finanzdienstleister
Unternehmen, die Finanzkontrakte vermitteln oder abschließen (Büschgen,
Hans E./Börner, Christoph J. 2003, S. 24 f.). Eine kohärente
Konzeptualisierung des Begriffes „ Finanzdienstleister “ beginnt also beim
Begriff des „ Finanzkontrakts “ . Ein Finanzkontrakt kann allgemein als ein
Vertrag definiert werden, der gegenseitig unbedingte oder bedingte Ansprüche
auf sofortige und/oder spätere Zahlungen konstituiert (s. Abb. 1) (Hartmann-Wendels,
Thomas/Pfingsten, Andreas/Weber, Martin 2004, S. 2).
Bei vielen Finanzkontrakten fallen Leistung und Gegenleistung
zeitlich auseinander. Da hierbei eine Vertragspartei in Vorleistung tritt,
kommt es zu einer dauerhaften oder befristeten Kapitalüberlassung. Solche
„ Finanzierungskontrakte “ stellen einen Subtypus der Finanzkontrakte dar und
lassen sich weiter in Beteiligungs-, Fremd- und Hybridfinanzierung
differenzieren. Nicht bei jedem Finanzkontrakt erfolgt die erste Zahlung im
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Fallen das Verpflichtungs- und das
Erfüllungsgeschäft zeitlich auseinander, spricht man von „ Termingeschäften “
(auch: Derivate, derivate Finanzkontrakte). Bei Termingeschäften kann die
Erfüllung verpflichtend, d.h. „ unbedingt “ sein, oder vom Eintritt eines vorab
definierten Ereignisses abhängig, d.h. bedingt, sein. Das Ereignis kann hierbei
die Ausübung eines entsprechenden Wahlrechts einer Vertragspartei ( „ Option “ )
oder ein vertraglich vereinbartes externes Ereignis sein (wie etwa bei
Versicherungskontrakten). Die Zahlung der Options- bzw. Versicherungsprämie
beim Vertragsabschluss berührt nicht den derivativen Charakter dieser Geschäfte
(Börner,
Christoph J. 2005, S. 87 f.).
Abb. 1: Systematisierung der Finanzkontrakte
3. Finanzintermediation als Funktion von
Finanzdienstleistern
Damit Finanzkontrakte zustande kommen, müssen sich die
potenziellen Vertragspartner finden und gegenseitig einschätzen können; sie
müssen den Vertrag aushandeln, formell abschließen und technisch erfüllen. Bei
vollkommenen Märkten binden diese Aktivitäten keine Ressourcen, insbesondere
fallen keine Informationskosten an. In einer solchen Welt wären Banken,
Versicherungsunternehmen usw. nicht zu erklären. In der Modellwelt unvollkommener
Märkte führt der erforderliche Ressourceneinsatz zu Wohlfahrtsverlusten –
„ Transaktionskosten “ – und verhindert evtl. sogar, dass an sich Nutzen
stiftende Finanzkontrakte geschlossen werden. Die Theorie der
Finanzintermediation erklärt in diesem Kontext die Existenz von Banken,
Versicherungsunternehmen usw. dadurch, dass diese als Institutionen –
„ Finanzintermediäre “ – modelliert werden, die Transaktionskosten reduzieren.
Solche Finanzintermediäre verarbeiten die mit Finanzkontrakten einhergehenden
endogenen Risiken aus Informationsasymmetrien ebenso effizient wie die aus der
Marktunsicherheit resultierenden exogenen finanzwirtschaftlichen Risiken (Börner,
Christoph J. 2003, S. 353 ff.).
Finanzintermediäre können Informationen und Risiken auf zwei
unterschiedliche Weisen verarbeiten. Bei der Kontraktvermittlung ( „ Brokerage “ )
stellt der Finanzintermediär den Informationsfluss sicher und übernimmt die
Abwicklung; er wird aber nicht Vertragspartner in dem zugrunde liegenden
Finanzkontrakt. Dies ist etwa im Wertpapiergeschäft der Banken der Fall, wo
Kapitalgeber und Kapitalnehmer den Finanzkontrakt „ Anleihe “ abschließen, der
aber über eine Bank vermittelt wird. Im Gegensatz dazu treten bei der
Kontrakttransformation ( „ Qualitative Asset Transformation “ ) die
Finanzintermediäre selbst als Vertragspartner in Finanzkontrakten auf, d.h.,
sie werden selbst Kapitalnehmer oder -geber (Greenbaum,
Stuart I./Thakor, Anjan V. 1995, S. 50 – 55). Dies ist etwa bei
Spareinlagen, Bankkrediten und Versicherungsverträgen der Fall. Dadurch können
sie zusätzlich zur Informationsverarbeitung effizient Liquiditäts- und
Risikotransformation betreiben, die im Falle der Kontraktvermittlung vom
Finanzmarkt – etwa an der Börse – geleistet werden muss. Die
Kontraktvermittlung und -transformation sind dabei als abstrakte Segmente der
Funktionen von Finanzintermediären zu begreifen, die in sich sehr facettenreich
sind, wobei allerdings nicht jede Facette von jedem Finanzintermediär
übernommen wird.
4. Finanzdienstleister als Anbieter von
Intermediationsleistungen
Die Theorie der Finanzintermediation fragt nach der
Allokationseffizienz unterschiedlicher institutioneller Arrangements. Sie
erklärt damit zwar die Existenz einzelner Idealtypen von Finanzintermediären
und Finanzkontrakten, sagt aber kaum etwas darüber aus, wie einzelne reale
Unternehmen agieren sollen. Insofern ist zur Abbildung der Managementaufgabe
eine Erweiterung der Perspektive notwendig, die – je nach Untersuchungsziel –
in verschiedener Hinsicht erfolgen kann, aber regelmäßig Erweiterungen nach
außen und Erweiterungen nach innen beinhalten wird. Die notwendige
Komplettierung nach außen wird häufig über die Berücksichtigung der
Wettbewerbsbeziehungen zwischen den Finanzintermediären abgebildet, während
sich eine nach innen erweiterte Betrachtung auf den notwendigen
Ressourceneinsatz beziehen wird. Um auf dieser Ebene zu Aussagen zu gelangen,
wird außerdem das Zielsystem des Unternehmens konkretisiert werden müssen. Dies
sieht im Wesentlichen vor, Gewinn- oder Auftragsziele zu erreichen. Insofern
lassen sich Finanzdienstleister abschließend definieren als an
einzelwirtschaftlichen Zielen orientierte Unternehmen, die im Zuge von
Intermediationsleistungen Finanzkontrakte abschließen und vermitteln (s. Abb.
2). Die Finanzdienstleistung ist also nicht der Finanzkontrakt an sich, sondern
das Vermitteln und Abschließen solcher Kontrakte (Börner,
Christoph J. 2005, S. 86 f.; Bernet, Beat
2003, S. 20 ff.).
Abb. 2: Konzeption der Finanzdienstleister
II. Formen und
Charakteristika von Finanzdienstleistungen
Gemäß der Unterscheidung zwischen Kontraktvermittlung und
Kontraktabschluss durch den Anbieter lassen sich Finanzdienstleistungen in
einem ersten Schritt grob systematisieren. Im nächsten Schritt kann nach der
Art des abgeschlossenen bzw. vermittelten Kontraktes unterschieden werden (s.
Abb. 3) (Büschgen,
Hans E./Börner, Christoph J. 2003, S. 122 – 186; Bitz, Michael
2002).
Abb. 3: Finanzdienstleistungen im Überblick
Gemeinsam ist den Finanzdienstleistungen, dass sie
Finanzkontrakte zum Gegenstand haben. Allerdings ist der einzelne
Finanzkontrakt nicht selbst eine Dienstleistung, wenn man als konstitutives
Charakteristikum einer Dienstleistung die Notwendigkeit zur Einbringung eines
externen Faktors annimmt. Ein solcher externer Faktor ist etwa bei Krediten und
Versicherungsverträgen kaum erkennbar. In der oben vorgestellten Konzeption der
Finanzdienstleistungen liegt der Dienstleistungscharakter jedoch im Vermitteln
und Abschließen. Dieses konstituiert einen Dienstleistungsmarkt, der bei
handelbaren Finanzkontrakten neben dem (Kapital-) Markt existiert, auf dem die
Finanzkontrakte gehandelt werden. So erbringt die Bank etwa Leistungen im
Wertpapierkommissionsgeschäft als eigenständigem Markt, der neben der Börse –
als dem Markt für Aktien und Anleihen – besteht. Bei nicht handelbaren
Finanzkontrakten fallen der Finanzmarkt und der Finanzdienstleistungsmarkt
indessen zusammen. Hier konstituiert der Finanzintermediär überhaupt erst
Möglichkeiten für das Zustandekommen der Verträge.
In dieser Sichtweise lassen sich auf Finanzdienstleister die
vielfältigen Überlegungen und Konzepte zum Management von
Dienstleistungsunternehmen übertragen. So sind die Finanzdienstleistungen etwa
immateriell und hochgradig abstrakt, was besondere Nuancierungen im
absatzpolitischen Instrumentarium ebenso erfordert wie ein speziell
ausgestaltetes Qualitätsmanagement. Das Zusammenfallen von Leistungserstellung
und Leistungsabsatz hat Auswirkungen auf die Planung der Kapazitäten in
Produktion und Vertrieb. Greift man zudem die Intermediärfunktion der
Finanzdienstleister auf, lässt sich das Informations- und Risikomanagement als
besonders wichtige Aufgabenstellung im Management von
Finanzdienstleistungsunternehmen erkennen, an die eine Vielzahl von
regulatorischen Normen anknüpft, die mehr oder minder alle dem Anlegerschutz
dienen.
III. Ausgewählte
Realtypen von Finanzdienstleistern
In der Wirtschaftspraxis finden sich verschiedenste
Unternehmen, die im oben genannten Sinne Finanzkontrakte anbieten oder
vermitteln. Das Zusammenfassen einer Vielzahl von Finanzdienstleistungen –
namentlich der Bank- und der Versicherungsleistungen – unter einer unternehmerischen
Führung wird dabei oft mit dem Rubrum „ Allfinanz “ etikettiert (Börner,
Christoph J. 2000, S. 49 – 73; Dinauer,
Josef 2001).
1. Banken
Banken schließen und vermitteln verschiedene Finanzkontrakte,
wobei der Bankbegriff weitgehend durch die oben erwähnte Begriffsfestlegung im
KWG definiert ist. Aus ökonomischer Perspektive lässt sich eine Bank als
Finanzdienstleiter charakterisieren, der vorrangig Finanzierungskontrakte –
d.h. zur Kapitalüberlassung führende Finanzkontrakte – anbietet oder
vermittelt. Je nachdem lassen sich deshalb verschiedene Subtypen von Banken
bilden. So werden in den angelsächsisch geprägten Bankensystemen Commercial
Banks und Investment Banks unterschieden, während in Kontinentaleuropa traditionell
der Typus der Universalbank vorherrscht. Commercial Banks sind Kreditinstitute,
die selbst in Finanzierungskontrakte eintreten. Investment Banks vermitteln
Finanzierungskontrakte. Universalbanken vereinen das Commercial Banking und das
Investment Banking in einer Institution (Börner,
Christoph J. 2003, S. 359 f.).
Die Charakterisierung von Banken als in Finanzierungskontrakten
tätige Finanzdienstleister zeigt allerdings nur den Nukleus des Bankgeschäfts
auf; in der Realität werden die Finanzierungsdienstleistungen der Banken
arrondiert durch andere Aktivitäten wie beispielsweise den Zahlungsverkehr und
das Geschäft mit derivativen Finanzkontrakten.
Dem solchermaßen definierten Bankbegriff können private
Großbanken ebenso zugeordnet werden wie Direktbanken, Privatbankiers,
Regionalbanken, Sparkassen und Landesbanken sowie Kreditgenossenschaften.
2. Ausgewählte Spezialbanken
Innerhalb des Spektrums der Finanzierungskontrakte
vermittelnden und abschließenden Banken existiert eine Reihe von
Finanzdienstleistern mit spezialisierten Geschäftsmodellen, die jeweils durch
besondere regulatorische Rahmenbedingungen geprägt sind (Büschgen,
Hans E./Börner, Christoph J. 2003, S. 81 – 89; Schierenbeck,
Henner/Hölscher, Reinhold 1998, S. 91 – 106).
a) Kapitalanlagegesellschaften
Kapitalanlagegesellschaften sind Finanzkontrakte vermittelnde
Finanzdienstleister. Sie nehmen von Anlegern Gelder an und investieren diese –
mit einem vergleichsweise hohen Grad an Autonomie, was den Kauf und Verkauf
einzelner Titel anbelangt – in Wertpapiere oder ggf. andere Vermögenswerte. Sie
betreiben damit Informations- und Losgrößentransformation, ohne aber selbst in
die zugrunde liegenden Finanzkontrakte einzutreten.
b) Bausparkassen
Bausparkassen sind in ökonomischer Sicht Banken, die
Finanzierungskontrakte für den Immobilienerwerb in einer speziellen Bündelung
anbieten: Im Anschluss an einen Depositenvertrag wird ein vorab spezifizierter
Kreditkontrakt angeboten. Durch eine vertragliche Zinssatzfestlegung über die
Gesamtlaufzeit beider Kontrakte kommt für die Kunden eine hohe Zins- und
Planungssicherheit zum Tragen. Da Bausparen auf dem Gedanken eines
„ Sparerkollektivs “ beruht, das nur funktionieren kann, wenn alle Mitglieder
ihre Pflichten erfüllen und keine zweckfremde Verwendung der Mittel durch das
Management erfolgt, sind Bausparkassen in besonderer Weise reguliert.
c) Realkreditinstitute
Als Realkreditinstitute – synonym: Hypothekenbanken – werden
Banken bezeichnet, die sich auf der Aktivseite auf die Finanzierung von privat
und gewerblich genutzten Immobilien sowie die Finanzierung der öffentlichen Hand
spezialisiert haben und sich auf der Passivseite über Pfandbriefe
refinanzieren. Die Emission von Pfandbriefen unterliegt dabei einem speziellen
regulatorischen Rahmen, während die Institution des Realkreditinstitutes seit
Inkrafttreten des Allgemeinen Pfandbriefgesetzes Mitte 2005 nicht mehr
reguliert ist.
3. Versicherungsunternehmen
Durch Versicherungsverträge kommt es zu einem Risikotransfer.
Ein Versicherungsnehmer reduziert durch Abschluss des Finanzkontraktes
„ Versicherung “ seinen Missnutzen aus Unsicherheit dadurch, dass ihm das
Versicherungsunternehmen gegen Zahlung einer Prämie eine Ausgleichszahlung für
einen vorab definierten Schadenfall verspricht. Das abstrakte Risiko, dass es
zu dem Schaden kommt, wird dadurch allerdings nicht verändert, sondern nur
seine finanziellen Konsequenzen. Zusätzlich erweitert der Versicherungsschutz
den Aktionsraum des Versicherungsnehmers, der jetzt riskante
Handlungsalternativen wählen kann (Zweifel,
Peter/Eisen, Roland 2003, S. 186 f.). Versicherungsunternehmen
lassen sich mithin als solche Finanzdienstleister abgrenzen, die durch den
Eintritt in bedingte Finanzkontrakte endogene und exogene Risiken verarbeiten.
Für Rückversicherer gilt diese Definition gleichermaßen, wobei hier die
Betonung endogener Risiken zurück- und die Risikoverarbeitungskapazität in den
Vordergrund tritt.
4. Leasing-Gesellschaften
Leasing ist die entgeltliche Gebrauchsüberlassung von
Investitions- oder (seltener) von langlebigen Konsumgütern, die wirtschaftlich
selbstständig nutzbar und verwertbar sind. Rechtlich sind Leasing-Verträge
Mietverträge mit einer atypischen Zuordnung von Rechten und Pflichten. In
ökonomischer Hinsicht dominiert beim Leasing die Finanzierungsfunktion; deshalb
werden Leasing-Gesellschaften den Finanzdienstleistern zugeordnet (Büschgen,
Hans E. 1998, S. 1 – 20).
5. Factoring-Gesellschaften
Factoring ist der laufende Ankauf und die Verwaltung von
kurzfristigen Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen auf der
Basis längerfristiger Rahmenvereinbarungen. Neben dem Inkasso und der Übernahme
des Delkredererisikos erbringen Factoring-Gesellschaften offensichtlich eine
Finanzierungsfunktion. Sie gehören damit zu denjenigen Finanzdienstleistern,
die selbst in Finanzierungsverträge eintreten (Schwarz,
Werner 2002, S. 26 – 31).
6. Venture-Capital-Gesellschaften
Venture-Capital-Gesellschaften beteiligen sich an jungen
Unternehmen. Sie sind damit Finanzdienstleister im Bereich der Gründungs- und
Wachstumsfinanzierung durch Eigenkapital. Das investierte Kapital stammt von
privaten oder institutionellen Anlegern oder von der Konzernmuttergesellschaft
(Corporate Venture Capital). Häufig werden die Beteiligungen in einem
Fondsmodell verwaltet; dann ist die Venture-Capital-Gesellschaft als reine
Managementeinheit ein Finanzkontrakte vermittelnder Finanzdienstleister (Börner,
Christoph J. 2005, S. 90 ff.).
7. Börsen
Der Begriff der Börse wird unterschiedlich abgegrenzt, wobei
in der ökonomischen Sichtweise zumeist die Markt- und Preisbildungsfunktion von
Börsen betont wird (Fernholz,
Frank 2005, S. 14 ff.). Fokussiert man hingegen die institutionelle
Struktur der Börsen – also das Börsen-Unternehmen – so ist evident, dass Börsen
zugleich auch Finanzdienstleister sind, weil sie mit unternehmerischen
Zielsetzungen wichtige Leistungen bei der Vermittlung von Finanzkontrakten
erbringen.
8. Makler
Finanzmakler-Unternehmen stellen eine spezielle Form des
Finanzkontrakte vermittelnden Finanzdienstleisters dar (Traub,
Wolfgang 1995). Ihr Geschäftsmodell fokussiert den unmittelbaren
Vertrieb, ihr Sortiment erstreckt sich typischerweise über das
Leistungsspektrum mehrerer originärer Anbieter, wobei der Absatz von
Versicherungen, Investmentfonds sowie neuerdings privaten
Immobilienfinanzierungen im Vordergrund steht.
9. Rating-Agenturen
Rating-Agenturen sind Unternehmen, deren Geschäftsmodell
darin besteht, gegen Entgelt Urteile über das Kreditausfallrisiko von
Emittenten oder konkreten Anleihen auszusprechen und diese Urteile – zum
Ausdruck gebracht über Rating-Symbole, die z.B. von AAA bis D reichen – zu
veröffentlichen. Rating-Agenturen reduzieren also dadurch, dass sie selbst
Informationsanstrengungen übernehmen und ihre Reputation einsetzen,
Informationsasymmetrien zwischen Anlegern und Kapitalnehmern. Da sie dies in
unternehmerischer Weise tun, sind sie den kontraktvermittelnden
Finanzdienstleistern zuzuordnen.
Literatur:
Bernet, Beat : Institutionelle
Grundlagen der Finanzintermediation, München et al. 2003
Bitz, Michael :
Finanzdienstleistungen, 6. A., München et al. 2002
Börner, Christoph J. : Allfinanz, neue
Bankvertriebswege und Resource Based View, in: Mitteilungen und Berichte des
Institutes für Bankwirtschaft und Bankrecht – Abteilung Bankwirtschaft, Jg. 31,
H. 83/2000, S. 49 – 73
Börner, Christoph J. :
„ Finanzdienstleistungen “ im Kontext der Theoriediskussion in der
Bankbetriebslehre und der Versicherungsbetriebslehre, in: Jahrbuch der
Heinrich-Heine-Universität 2002, hrsg. v. Kaiser, Gert, Düsseldorf 2003, S.
347 – 361
Börner, Christoph J. : Gründungs- und
Wachstumsfinanzierung als Finanzdienstleistung, in: Entrepreneurial Finance.
Kompendium der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung, hrsg. v. Börner, Christoph
J./Grichnik, Dietmar, Heidelberg 2005, S. 81 – 101
Büschgen, Hans E. : 1. Teil.
Allgemeine Grundlagen, in: Praxishandbuch Leasing, hrsg. v. Büschgen, Hans E.,
München 1998, S. 1 – 64
Büschgen, Hans E./Börner, Christoph J.
: Bankbetriebslehre, 4. A., Stuttgart 2003
Dinauer, Josef : Allfinanz: Grundzüge
des Finanzdienstleistungsmarkts, München et al. 2001
Fernholz, Frank : Börse und ihre
Alternativen. Eine Transaktionskostensicht, Lohmar et al. 2005
Greenbaum, Stuart J./Thakor, Anjan V.
: Contemporary Financial Intermediation, Fort Worth et al. 1995
Hartmann-Wendels, Thomas/Pfingsten,
Andreas/Weber, Martin : Bankbetriebslehre, 3. A., Berlin et al. 2004
Schierenbeck, Henner/Hölscher,
Reinhold : BankAssurance, 4. A., Stuttgart 1998
Schwarz, Werner : Factoring, 4. A.,
Stuttgart 2002
Traub, Wolfgang : Marktfunktion und
Dienstleistung des Versicherungsmaklers auf der Grundlage
informationsökonomischer Ergebnisse, Karlsruhe 1995
Zweifel, Peter/Eisen, Roland :
Versicherungsökonomie, 2. A., Berlin, Heidelberg et al. 2003
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