Inhaltsübersicht
I. Einführung
II. Begriff
und Formen der Finanzintermediation
III. Transformationsleistungen
der Finanzintermediäre
IV. Theorie
der Finanzintermediation
V. Ausblick
I. Einführung
Finanzintermediation bezeichnet die direkte oder indirekte
Beteiligung spezialisierter Akteure (Finanzintermediäre)
im Prozeß der Finanzkapitalüberlassung zwischen Kapitalgebern und -nehmern.
Betrachtet man bspw. den finanziellen Sektor in Deutschland, der sich nach der
Bundesbankstatistik aus Banken, Bausparkassen, Versicherungen und
Investmentfonds zusammensetzt, so wird die große Bedeutung dieser
Finanzintermediäre für eine effiziente Allokation des Kapitals in einer offenen
Volkswirtschaft deutlich.
II. Begriff und Formen der
Finanzintermediation
Finanzintermediäre sind im Finanzsektor einer Ökonomie aktiv,
in dem Kapitalanlage- und -aufnahmebedürfnisse der Wirtschaftssubjekte zum
Ausgleich gebracht werden. Finanzintermediäre fungieren dabei entweder als
direkter Kontraktpartner oder als Helfer im Kapitalaustauschprozess. Deshalb
kann man in Finanzintermediäre mit und ohne Selbsteintritt differenzieren (Bank, M.
1998).
Finanzintermediäre mit
Selbsteintritt fördern den Interessenausgleich zwischen
Wirtschaftssubjekten mit temporären Zahlungsüberschüssen und -bedarf, indem sie
Kapital in Form von Beteiligungen oder Darlehen zur Verfügung stellen
(Aktivgeschäft) und sich selbst über das Angebot von Anlagemöglichkeiten
(Passivgeschäft) am Kapitalmarkt refinanzieren. Hierbei handelt es sich um
Geschäfte, die grundsätzlich bilanzwirksam sind. Beispiele für diese Kategorie
sind insbesondere Kreditinstitute,
die in erster Linie Darlehen vergeben und sich über Einlagen refinanzieren
(Commercial Banking), aber auch Bausparkassen,
Lebensversicherungsunternehmen, Leasing-Institute, Factoring-Institute, Kapitalbeteiligungsgesellschaften
und Venture Capital-Gesellschaften
sowie Wertpapierhandelsunternehmen,
die Market Maker-Funktionen ausüben (Gerke,
W./Bank, M. 1998).
Finanzintermediäre ohne
Selbsteintritt üben hingegen eine unterstützende Funktion aus, indem sie
Austauschprozesse zwischen Kapitalgebern und -nehmern erleichtern oder
überhaupt erst ermöglichen. Solche Finanzintermediäre erhalten für ihre
Leistungen eine Provision. Als Anbieter von Kapitalvermittlungsleistungen sind
u.a. Börsen sowie Finanz- und Wertpapiermakler zu nennen.
Beratungsleistungen werden insbesondere von Investmentbanken
angeboten. Kapitalanlageleistungen erbringen Kapitalanlagegesellschaften durch das Management von Investmentfonds.
Reine Informationsleistungen werden von spezialisierten
Organisationen wie Rating-Agenturen oder Börsendiensten angeboten.
Risikoübernahmeleistungen, die das Zustandekommen von Finanzierungsverträgen
erleichtern, werden z.B. von Kreditversicherungen
erbracht.
Zwischen Finanzintermediären mit und ohne Selbsteintritt läßt
sich in der Praxis keine klare Trennung vornehmen. Bspw. bieten Universalbanken gleichzeitig Leistungen
aus beiden Kategorien an. Ein Überblick über das Spektrum der Geschäftsfelder,
die in Deutschland von Kreditinstituten besetzt werden können, findet sich in §
1 des Gesetzes über das Kreditwesen).
III. Transformationsleistungen
der Finanzintermediäre
Zur Überbrückung von Unvollkommenheiten der Finanzmärkte
bieten Finanzintermediäre verschiedene Arten von Transformationsleistungen an,
die sich in Lösgrößen-, Fristen-, Risiko- und
Informationstransformationsleistungen systematisieren lassen (Gerke, W.
1980). Transformation bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Finanzintermediäre
mit Selbsteintritt finanzielle Ansprüche so umgestalten, dass sie den
Präferenzen der Nachfrager besser entsprechen (Gurley, J.
G./Shaw, E. S. 1960; Hellwig, M.
1991). Die Transformation der finanziellen Ansprüche kann sich auf Änderungen
der versprochenen Cashflows im
Hinblick auf Rendite/Risikoprofil, Stückelung oder Laufzeit beziehen.
1. Losgrößentransformation
Finanzintermediäre gleichen die unterschiedlichen
Losgrößenwünsche von Kapitalanbietern und -nachfragern aus. In der Regel stehen
einer Vielzahl von kleinen Investitionsbeträgen (z.B. Einlagen) große Kapitalanforderungen
einzelner Kapitalnachfrager gegenüber. Aufgrund von Spezialisierungsvorteilen
können Finanzintermediäre zu niedrigen Transaktionskosten durch ein Pooling der
Kapitalangebots- und -nachfragewünsche die Präferenzen beider Marktseiten simultan
befriedigen. Eventuell weiter bestehende Ungleichgewichte ( „ Spitzen “ ) können
effizient über den Geldmarkt
ausgeglichen werden.
2. Risikotransformation
Der Ausgleich divergierender Risikovorstellungen erfolgt
durch Risikoselektion, Risikodiversifizierung, Risikoallokation und Haftung:
– Risikoselektion:
Finanzintermediäre sind auf die Bewertung von Qualitätsrisiken spezialisiert
und haben deshalb einen Vorteil gegenüber sonstigen Investoren bei der
Beurteilung der Bonität der Kapitalnachfrager).
– Risikodiversifizierung:
Durch die Mittelvergabe an zahlreiche Kapitalnehmer, deren Risiken nicht
vollständig perfekt korrelierten sind, lässt sich das Ausfallrisiko des
Finanzintermediärs in einem Ausmaß diversifizieren, das für andere Investoren
aufgrund höherer Transaktionskosten nicht erreichbar wäre.
– Risikoallokation:
Durch die unmittelbare Finanzierung oder die Übernahme von Bürgschaften und
Garantien erhöhen Finanzintermediäre die Kreditwürdigkeit ihrer Schuldner und
fördern die optimale Kapitalverwendung innerhalb einer Volkswirtschaft.
– Haftungsfunktion:
Das haftende Eigenkapital der Finanzintermediäre sorgt für eine zusätzliche
Risikominderung aus Sicht von Anspruchsinhabern (bspw. Einleger), da es wie ein
Puffer gegen Vermögensverluste wirkt. Komplementäre Effekte der Risikominderung
werden über Einlagensicherungssysteme
und externe Risikobegrenzungsnormen
der Aufsichtsinstitutionen und interne
Risikolimite erzielt.
3. Fristentransformation
Finanzintermediäre gleichen die unterschiedlichen Laufzeitwünsche
von Kapitalgebern und -nehmern aus. Banken nehmen bspw. kurzfristige Einlagen
herein, die sie dann längerfristig zu einem höheren Zinssatz ausleihen. Aus
diesen Fristeninkongruenzen können Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiken
resultieren, die durch aufsichtsrechtliche Vorschriften begrenzt werden.
Im Gegensatz dazu sind die Verbindlichkeiten von
Lebensversicherungsunternehmen oder Pensionsfonds langfristiger Natur, während
deren Mittelanlage (z.B. in Geldmarkttitel, Schuldverschreibungen, Aktien oder
Immobilien) in der Regel eine kürzere Fristigkeit besitzt.
4. Informationstransformation
Finanzmarktteilnehmer haben ein Bedürfnis nach Verbesserung
ihres gegebenen Informationsstandes, um eine möglichst optimale Entscheidung
treffen zu können. Dieses Bedürfnis befriedigen Finanzintermediäre, in dem sie
aufgrund ihrer Spezialisierungsvorteile kostengünstig Treffpunkte, zeitnahe
Marktinformationen (z.B. Marktpreise) oder Qualitätsbeurteilungen anbieten.
Um Qualitätsunsicherheiten abzubauen, sammeln, bewerten und
verarbeiten sie Informationen über Kapitalnachfrager, sodass für die
Kapitalanbieter lediglich die Bonität und die Glaubwürdigkeit (Reputation) des
Finanzintermediärs von Bedeutung bleibt. Staatliche Regulierung (Wertpapierhandelsgesetz; Kreditwesengesetz
(KWG); Versicherungsaufsichtsgesetz, KAGG), gegenseitige Beobachtung der
Finanzintermediäre im Rahmen des Wettbewerbs und Beobachtung des Verhaltens von
Finanzintermediären in der Vergangenheit mit gleichzeitiger Projektion dieses
Verhaltens in die Zukunft (Reputation) erleichtern es den
Finanzmarktteilnehmern, die Qualität von Finanzintermediären abzuschätzen.
IV. Theorie der
Finanzintermediation
In der neoklassischen Wirtschaftstheorie, die vom Idealbild
des vollkommenen Kapitalmarktes ohne Friktionen ausgeht, findet das Kapital auf
direktem Wege seine bestmögliche Verwendung (Arrow, K.J./Debreu,
G. 1954; Modigliani,
/Miller, 1958). Finanzintermediäre besitzen in dieser Welt keinerlei
ökonomisch sinnvolle Funktion im Sinne eines positiven realwirtschaftlichen
Wertbeitrags, da annahmegemäß alle Akteure über ein identisches Alternativenset
und die gleichen Informationen verfügen. Die Rolle von Finanzintermediären und
hier insbesondere Banken beschränkt sich auf die Abwicklung des
Zahlungsverkehrs und, quasi als Abfallprodukt, auf
Portfoliomanagement-Leistungen gegen eine kompetitive Managementgebühr (Black, F.
1975; Fama, E.F.
1980). Lässt man allerdings Unvollkommenheiten des Kapitalmarktes zu, so
ergeben sich mehrere plausible Ansätze, die das Auftreten von
Finanzintermediären stringent erklären helfen. Die erste konsequente
Einbeziehung von Finanzintermediären in finanzierungstheoretische Modelle
erfolgte durch Gurley/Shaw (Gurley, J.
G./Shaw, E. S. 1960). Zentrale Weiterentwicklungen wurden von Benston/Smith (Benston,
G./Smith, C. W. 1976) durch Einbindung von
transaktionskostentheoretischen Argumenten sowie Leland/Pyle (Leland, H.
E./Pyle, D. H. 1977) und Campbell/Kracaw (Campbell,
T.S./Kracaw, W.A. 1980) durch Einbeziehung von
Qualitätsunsicherheiten und Informationsasymmetrien vorgenommen.
Überblicksdarstellungen zur Theorie der Finanzintermediation und weiterführende
Literatur finden sich bspw. bei Santomero
(Santomero, A.
1984), Bhattacharya/Thakor (Bhattacharya,
S./Thakor, A.V. 1993), Breuer
(Breuer, W.
1993), Baltensperger (Baltensperger,
E. 1996), Bank (Bank, M.
1998), Neuberger (Neuberger, D.
1998) oder Hartmann-Wendels (Hartmann-Wendels,
1998).
Die theoretischen Ansätze zur Erklärung von
Finanzintermediären lassen sich in drei Kategorien aufteilen:
Finanzintermediäre als Informationsproduzenten, Finanzintermediäre als
Liquiditätsproduzenten und Finanzintermediäre als Partner für langfristige
Finanzierungsbeziehungen.
1. Finanzintermediäre als
Informationsproduzenten
Die Auflösung der Prämisse des vollkommenen Kapitalmarktes
kann bspw. über die Aufhebung der Annahme einer homogenen
Informationsverteilung zwischen den Kapitalmarktteilnehmern erfolgen. Als
Konsequenz sind einige Marktteilnehmer systematisch besser informiert als
andere. Die daraus resultierenden Informationsasymmetrien beziehen sich auf den
unterschiedlichen Umfang der in Betracht gezogenen Entscheidungsalternativen
einzelner Marktteilnehmer sowie deren Bewertung. Ansatzpunkt für die Erklärung
von Finanzintermediären ist ihre höhere Produktivität bei der Reduzierung von
Informationsasymmetrien.
Asymmetrisch verteilte Informationen können sich auf
Situationen vor und nach Abschluss eines Vertrages beziehen (Gerke,
W./Bank, M. 1998). Vor
Abschluss eines Finanzkontrakts besteht für den Akteur mit dem
Informationsnachteil – in der Regel der Kapitalgeber – ein Qualitätsrisiko. Da
er die wahre Qualität nicht kennt (=Hidden information), wird sich seine
Bewertung anhand der durchschnittlich verfügbaren Qualität bemessen. Aus Sicht
von Kapitalnehmern mit hoher Qualität ist dies allerdings höchst
unbefriedigend, da sie systematisch eine zu niedrige Bewertung erfahren. Die
Auflösung der beschriebenen Pooling-Situation ist mit Kosten verbunden. Sind
die Kosten höher als die potenzielle Erträge, so lohnt eine Auflösung der
Pooling-Situation nicht. Einzige Reaktionsmöglichkeit der qualitativ besten
Kapitalgeber in einer solchen Situation ist ein Ausscheiden aus dem Markt,
wodurch sich allerdings das im Markt verbleibende durchschnittliche
Qualitätsniveau reduziert. Dies kann zu einem kompletten Marktzusammenbruch
durch adverse Selektion führen (Akerlof, G.
A. 1970). Realwirtschaftlich werden als Konsequenz u.U.
Investitionsprojekte mit einem eigentlich positiven Kapitalwert nicht
durchgeführt, während umgekehrt Investitionsprojekte mit negativem Kapitalwert
umgesetzt werden. Wohlfahrtsverluste sind die Folge. Die Aufhebung von
Informationsasymmetrien bewirkt über eine bessere Kapitalallokation Effizienz-
und Wohlfahrtsgewinne, die zwischen den Beteiligten – Kapitalgeber,
Kapitalnehmer und Finanzintermediären – verteilt werden können.
Finanzintermediäre mit
Selbsteintritt bieten als Kapitalnachfrager Finanzkontrakte mit signifikant
niedrigerem Qualitätsrisiko an, während sie selbst als Kapitalgeber relativ
besser in der Lage sind, Qualitätsunsicherheiten durch Informationssammlung und
-auswertung zu reduzieren (Leland, H.
E./Pyle, D. H. 1977; Campbell,
T.S./Kracaw, W.A. 1980).
Finanzintermediäre ohne
Selbsteintritt können ihre eigene Reputation dazu verwenden, Kapitalgebern
eine hohe Qualität der Kapitalnehmer zu signalisieren (Chemmanur,
/Fulgiheri, 1994). Ein Signal ist immer dann für Dritte glaubwürdig,
wenn der potenzielle Verlust an Reputation oder kurzfristigen Erträgen die
zukünftigen Ertragschancen des Finanzintermediärs hinreichend vermindert. Ramakrishnan/Thakor (Ramakrishnan,
R.T.S./Thakor, A.V. 1984) zeigen, dass der Zusammenschluss von
einzelnen Informationsproduzenten zu einem Finanzintermediär die Qualität der
von ihnen veröffentlichten Informationen verbessern kann. Der Schlüssel zu
diesem Ergebnis liegt in einem Nutzengewinn aus Verstetigung der Erträge pro
Informationsproduzent durch Diversifikation und gegenseitiger Kontrolle. Allen (Allen, F.
1990) zeigt Bedingungen auf, unter der Handel mit Informationen durch
Finanzintermediäre lebensfähig ist.
Bezieht sich die Informationsasymmetrie auf die Zeit nach Abschuss des Finanzkontraktes, so
entsteht das Problem nicht beobachtbarer Handlungen (= Hidden action).
Kapitalnehmer werden, dem Eigennutzprinzip folgend, versuchen, ihr eigenes
Nettovermögen zu maximieren ohne dabei die Interessen ihrer Kontraktpartner
hinreichend zu berücksichtigen (Moral Hazard). Hierzu gehört die Möglichkeit,
dass Schuldner nach Vertragsabschluss über eine riskantere Investitionspolitik
eine Vermögensumverteilung zu ihren Gunsten bewirken wollen (Asset
Substitution) (Jensen,
M.C./Meckling, W.H. 1976). Eine andere Möglichkeit besteht darin,
den Kapitalgebern einen zu geringen Erfolg der Investitionen vorzutäuschen (Townsend,
R.M. 1979; Gale,
D./Hellwig, M. 1985). Finanzintermediäre können in solchen Fällen
mit der laufenden Überwachung des Kapitalnehmers (Delegated monitoring) (Diamond, D.W.
1984; von Thadden,
L. 1995; Breuer, W.
1995) oder mit der ex post Verifizierung der vorgelegten Daten (Williamson,
S.D. 1986) beauftragt werden, um eine korrekte Erfüllung des
Finanzkontrakts zu gewährleisten. Aufgrund der überragenden Bedeutung des
Modellansatzes von Diamond (Diamond, D.W.
1984) für die Theorie der Finanzintermediation, soll hierauf im Folgenden
ausführlicher eingegangen werden.
Diamond (Diamond, D.W.
1984) analysiert das Problem, wie Kapitalgeber am kostengünstigsten
sicherstellen können, dass sie in einer Situation in der sie selbst die
realisierten Projekt-Cashflows der Kapitalnehmer (Unternehmer) nicht beobachten
können, eine faire Rendite erwarten können. Das betrachtete
Finanzierungsproblem ist so ausgestaltet, dass zur Deckung des Kapitalbedarfs
eines einzelnen Unternehmers die Mittel von m > 1 Kapitalgebern benötigt
werden. Im Modell sind alle Beteiligten risikoneutral eingestellt. Drei
Lösungen werden in Betracht gezogen: Die erste
Möglichkeit ist die Wahl eines anreizkompatiblen Finanzierungskontraktes.
Hierbei handelt es sich um einen Kreditvertrag
mit fester Rückzahlungshöhe (Nominalbetrag plus Zinsen). Unterschreitet die
Zahlung des Unternehmers den versprochenen Betrag, so kommt es zum Konkurs. Der
Kreditvertrag ist so ausgelegt, dass dem Schuldner nicht pekuniäre Strafkosten
φi (z.B. Kosten der Stellensuche,
Prestigeverlust) genau in Höhe des Ausfallbetrages entstehen. Folglich hat der
Unternehmer keinen Anreiz, die realisierten Cashflows falsch darzustellen: er
kann aus einer Falschdarstellung keinen zusätzlichen Ertrag erzielen. Die zweite Möglichkeit besteht im privaten Monitoring des Cashflows durch
jeden Kapitalgeber, wobei Kosten in Höhe von K anfallen. Da der Kapitalbedarf
pro Unternehmer nur von m > 1 Kapitalgebern aufgebracht werden kann,
belaufen sich die Monitoringkosten pro Unternehmer auf mK. Schließlich besteht
die dritte Möglichkeit darin, die Monitoringaktivität an einen
Finanzintermediär zu delegieren, der
n > 1 Unternehmer bedient und sich über nm Kapitalgeber refinanziert.
Zwischen Intermediär und den Kapitalgebern wird ein Kreditvertrag mit nicht
pekuniären Strafkosten geschlossen (siehe erste Möglichkeit). Der Vertrag
stellt sicher, dass der Finanzintermediär selbst keinem Monitoring unterzogen
werden muss. Die erwarteten nicht pekuniären Strafkosten sind hinreichend, um
den Intermediär mit dem nötigen Anreiz auszustatten, das Monitoring der
Kapitalnehmer tatsächlich durchzuführen. Unter der Prämisse, dass die Cashflows
der n Kapitalnehmer unkorreliert sind, gehen die erwarteten nicht pekuniären
Strafkosten φp des Intermediärs für n → ∞ gegen
Null und damit auch die Kosten der Anreizsetzung. Die nicht pekuniären
Strafkosten pro Unternehmer, von Diamond
als Delegationskosten Dn = φp/n der
Intermediation bezeichnet, sinken mit steigendem Diversifikationsgrad, d.h.
steigendem n. Die Gesamtkosten des „ Delegated monitoring “ pro Unternehmer
betragen K + Dn.
Für n → ∞ verbleiben pro Unternehmer lediglich die direkten
Monitoringkosten K. Diversifikation erweist sich als zentrales Prinzip zur
Reduktion von Delegationskosten, obwohl annahmegemäß alle Beteiligten
risikoneutral eingestellt sind. Mit steigendem Diversifikationsgrad sinkt die
Variabilität des Cashflows, der den Kapitalgebern des Finanzintermediärs
versprochen wird. Dadurch sinkt die Wahrscheinlichkeit für einen Ausfall mit
steigendem n. Im Extremfall für n = ∞ verwandeln sich die Ansprüche der
Kapitalgeber gegen den Finanzintermediär in risikolose Positionen. Von den drei
Lösungen des Finanzierungsproblems ist die Intermediärslösung dann vorteilhaft,
wenn folgende Beziehung gilt:
K + Dn < min[mK; φi]
Das Modell zeigt eindrucksvoll, dass Finanzintermediäre als
„ Delegated monitors “ eine zentrale Rolle im Prozess der Kapitalüberlassung
einnehmen können.
2. Finanzintermediäre als
Liquiditätsproduzenten
Die Transformation illiquider Ansprüche in liquide Ansprüche
durch Finanzintermediäre kann als eine Versicherung
gegen Liquiditätsrisiken angesehen werden. Die Idee besteht darin,
Wirtschaftssubjekte mit unsicherem Liquiditätsbedarf gegen Wertverluste zu
hedgen. Das Risiko entsteht bspw. dann, wenn langlaufende realwirtschaftliche
Investitionen kurzfristig nur unter Inkaufnahme von Wertverlusten liquidiert
werden können. Die Transformationsleistung setzt allerdings Finanzintermediäre
generell dem Risiko eines Bank-runs aus (Bryant, J.
1980; Diamond,
D.W./Dybvig, P.H. 1983; Jacklin,
C.J./Bhattacharya, S. 1988; Chari,
V.V./Jagannathan, R. 1988).
Aufgrund seiner zentralen Stellung in der Literatur, wird im
folgenden der Ansatz von Diamond/Dybvig (Diamond,
D.W./Dybvig, P.H. 1983) kurz skizziert. Diamond/Dybvig
konstruieren ein Drei-Zeitpunkt-Modell (T = 0,1,2), in dem ein nicht
handelbarer Einlagenvertrag eine optimale Risikoteilung zwischen Konsumenten
mit unsicheren Konsumpräferenzen erlaubt. Ein bestimmter, allgemein bekannter
Anteil der Konsumenten will in T = 1 ( „ frühe “ Konsumenten), der Rest in T = 2
( „ späte “ Konsumenten) konsumieren. Das Risiko besteht darin, dass alle
Konsumenten ihren Typ erst in T =1 lernen, ihre Investitionsentscheidung aber
bereits in T = 0 treffen müssen. Der Intermediär investiert als Lösung des
Problems die ihm über Einlagen zugeflossenen Mittel entsprechend dem Anteil der
„ frühen “ und „ späten “ Konsumenten in das langlaufende Investitionsprojekt und
den Rest in eine kurzlaufende (niedriger verzinste) Anlage. Der Einlagenvertrag
kann allerdings einen Bank-run bewirken, wenn der Anteil der jeweiligen
Konsumenten als unsicher wahrgenommen wird oder tatsächlich unsicher ist. Der
Grund liegt darin, dass ein Einleger, der eigentlich erst in T = 2 konsumieren
will, bereits für T = 1 die Zahlungsunfähigkeit des Intermediärs
befürchten muß. Deshalb wird er ggf. seinen Konsum vorziehen. Als Lösung
schlagen Diamond/Dybvig die Aussetzung der Konvertibilität der Einlagenkontrakte und
die Errichtung einer staatlichen Einlagensicherung
vor.
Die Liquidität von Ansprüchen wird auch von
Informationsasymmetrien negativ beeinflusst. Je stärker die
Informationsasymmetrie, desto niedriger ist c.p. die Liquidität unsicherer
Ansprüche und desto höher sind die Kosten eines kurzfristigen
Liquiditätsbedarfs, da potenzielle uninformierte Käufer einen (signifikanten)
Risikoabschlag verlangen. Gorton/Pennacchi (Gorton,
G./Pennacchi, G.G. 1990) zeigen, dass Finanzintermediäre durch die
Schaffung leicht bewertbarer Ansprüche ohne Qualitätsrisiken (bspw. Einlagen)
uninformierte Investoren mit kurzfristigem Liquiditätsbedarf gegen die
Ausbeutung durch informierte Investoren schützen können.
3. Finanzintermediäre als Partner für
langfristige Finanzierungsbeziehungen
Ein weiterer Ansatz zur Erklärung von Finanzintermediären
beschäftigt sich mit langfristigen
Schuldner/Gläubiger-Beziehungen.
Ausgangspunkt ist der incomplete contract
approach (Hart, O.D.
1995) der von der Grundprämisse ausgeht, dass in Verträgen niemals alle
zukünftigen Zustände Berücksichtigung finden bzw. explizit geregelt werden
können (Mayer, C.
1988; Hellwig, M.
1991). Da langfristig bindende Verträge oftmals zwar gewollt aber nicht möglich
sind, besteht auf den Finanzmärkten ein fundamentaler Konflikt zwischen
commitment (Bindung) und competition (Wettbewerb). Ein hohes Wettbewerbsniveau
verhindert langfristige Bindungen in direkten Finanzierungsbeziehungen und
damit auch die Hebung nur langfristig zu realisierender Wohlfahrtsgewinne. Die
potenzielle Rolle von Finanzintermediären liegt nun in ihrer Fähigkeit,
langfristige Bindungen einzugehen, um so zusätzliche Wohlfahrtsgewinne möglich
zu machen. Sharpe (Sharpe, S.
1990) entwickelt hierzu ein Modell, bei dem ein Intermediär der in t = 0 einen
Kredit vergibt, im Zeitablauf private Informationen über seine Schuldner
erwirbt und zum Refinanzierungszeitpunkt in t = 1 ein Informationsmonopole
innehat. Es besteht eine Informationsasymmetrie hinsichtlich der wahren
Schuldnerqualität. Der Intermediär hat einen Anreiz, sein Informationsmonopol
über die Schuldnerqualität in t = 1 auszunutzen. Sharpe nimmt für t = 0 eine hohe Wettbewerbsintensität auf dem
Kreditmarkt an, sich also viele Banken um eine Finanzierung bewerben. Als
Ergebnis hat die letztlich finanzierende Bank, die den niedrigsten Kreditzins
verlangt, als Gewinner des Preiswettbewerbs für die erste Periode mit Verlusten
zu rechnen. Solche Verluste kann sie jedoch in t = 1 wegen ihres
Informationsmonopols mehr als ausgleichen. Die angenommene hohe
Wettbewerbsintensität in t = 0 hat zudem die negative Eigenschaft, dass zu
viele qualitativ schlechte Unternehmen finanziert werden. Diese Ineffizienzen
können nun nach Sharpe durch
Reputation reduziert bzw. sogar eliminiert werden. Hierzu gibt in t = 0 der
Intermediär das glaubwürdige Versprechen, in t = 1 keinen Monopolzins in
Rechnung zu stellen. Im Gegenzug erhält der Intermediär in t = 0 einen höheren
Zins. Obwohl das Versprechen nicht bindend ist, kann ein Intermediär durch das
öffentlich beobachtbare Einhalten des Versprechens Reputation aufbauen. Bei
Bruch des Versprechens würde der Intermediär sein angesammeltes Reputationskapital
verlieren. Der Aufbau von Reputation durch einen Finanzintermediär kann also
geeignet sein, langfristige Beziehungen glaubwürdig anzubieten und
gesamtwirtschaftliche Ineffizienzen zu beseitigen. Bedingung ist allerdings,
dass die zukünftigen laufenden Erträge aus der Aufrechterhaltung der Reputation
höher ausfallen als die einmaligen Erträge aus dem Bruch des Versprechens,
Besteht für qualitativ Schuldner die alternative Möglichkeit sich in t = 1 von
schlechten Schuldner zu separieren und über direkte Finanzierungsbeziehungen
Kapital zu beschaffen (bspw. am Anleihemarkt), kann das glaubwürdige Eingehen
langfristiger Bindungen in t = 0 erschwert oder sogar unmöglich werden (Rajan, R.G.
1992; Diamond, D.W.
1991).
V. Ausblick
Die fortschreitende Entwicklung in der Informations- und
Kommunikationstechnologie sowie die Deregulierung der Finanzmärkte hat in den
letzten Jahren die Intermediationswege im deutschen Finanzsektor nachhaltig
verschoben. Verbesserter Anlegerschutz
an den Kapitalmärkten und der zunehmende Wettbewerb um Kapital hat zur Bildung
alternativer, kostengünstigerer Intermediationswege geführt. Insbesondere
direkte Finanzierungsbeziehungen über den Kapitalmarkt substituieren in
zunehmendem Maße indirekte, über Finanzintermediäre mit Selbsteintritt
abgewickelte Finanzierungsprozesse (Disintermediation). Beispiele sind die sich
in Deutschland entwickelnden Märkte für Unternehmensanleihen (Corporate Bonds), für Commercial Papers
oder für Risikokapital. Auf diesen Märkten spielen allerdings ebenfalls
Finanzintermediäre (ohne Selbsteintritt) wie Investmentbanken, Rating-Agenturen
oder Venture Capitalisten eine maßgebliche Rolle.
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