Auch Revalvation genannt; Heraufsetzung des Außenwertes einer Währung durch Änderung des Wechselkurses. In einem System fester Wechselkurse erfolgt die Aufwertung durch Beschluss der zuständigen Behörde (in der Bundesrepublik: die Bundesregierung). Bei freien Wechselkursen ergibt sich ein Aufwertungseffekt, wenn die Währung eines Landes stärker nachgefragt als angeboten wird. Als Folge der Aufwertung werden Einfuhren billiger und Ausfuhren teurer. Aufwertung kann deshalb ein Mittel sein, um Zahlungsbilanzüberschüsse zu beseitigen. Gegensatz: Abwertung.
|