Ausgabe von Wertpapieren, d. h. ihre Unterbringung im Publikum und Einführung in den Verkehr. Die Emission erfolgt entweder auf direktem Wege oder durch Vermittlung von Kreditinstituten. Das Kreditinstitut führt dabei entweder den Verkauf kommissionsweise für Rechnung des Emittenten durch oder übernimmt die Wertpapiere zu einem festen Kurs (Übernahmekurs) und bietet sie zu einem höheren Kurs (Emissionskurs) dem Publikum an (Placierung). Die Emission von Schuldverschreibungen bedarf (Ausnahme: von Bund oder Bundesländern begebene Schuldverschreibungen) der staatlichen Genehmigung (§§ 795 und 808 a BGB).
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