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Bedürfnisse

Wünsche oder subjektive Empfindungen eines Menschen verbunden mit dem Bestreben, sie zu erfüllen. I.d.R. handelt es sich um Mangelempfindungen. B. werden durch Nutzen, den Güter stiften, befriedigt. Die Wirtschaftswissenschaft unterstellt Unersättlichkeit der Bedürfnisse insgesamt, was nicht deren Unendlichkeit, sondern die Präferenz der Wirtschaftssubjekte für einen höheren gegenüber einem geringeren Versorgungsgrad meint. Aus der Konstellation knapper Güter und gegebener B. gem. vorgenanntem Verständnis folgt, daß es zum einen immer unvollständig befriedigte B. gibt und zum anderen der Mensch deshalb wirtschaftlich handelt. Ökonomisch bedeutsam sind nur jene B., die von wirtschaftlichen Gütern befriedigt werden. In der Wirtschafts-wissenschaft sind B. ein Datum (Daten). Der subjektive Charakter der B. wird im Bedarf objektiviert. In der Marktwirtschaft bestimmen Bedürfnisse über Marktvorgänge Umfang und Richtung der Produktion (Konsumentensouveränität). B. werden unterschieden in:
1. wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche B., z.B. kulturelle B.
2. individuelle B. Sie werden vom Markt hinreichend befriedigt und bilden die Grundlage für die Nachfragetheorie des Haushalts, die nach ökonomischen Lösungen für eine maximale Bedürfnisse-befriedigung sucht.
3. Kollektiv-B. oder öffentliche B. Eine allgemeine Definition für sie verbietet sich, weil verschiedene Situationen zu unterschiedlichen Arten öffentlicher Bedürfnisse führen. Der Versuch, für ihre Befriedigung ein optimales Budget festzulegen, stößt auf unlösbare Probleme (Arrow-Paradoxon). Über die Art der Befriedigung öffentlicher B. gibt es unterschiedliche Auffassungen, die sich im Äquivalenzprinzip und Leistungsfähigkeitsprinzip äußern. Öffentliche B. werden unterschieden in spezifisch öffentliche B. und meritorische B. Erste können nur durch solche Leistungen befriedigt werden, die von allen Bürgern in gleichem Ausmaß konsumiert werden und von deren Inanspruchnahme keiner auszuschließen ist, z.B. äußere Verteidigung. Meritorische B. sind jene B., die wohl über den Markt befriedigt werden könnten, aber vom Bürger nicht nachgefragt werden, weil er dafür kein Einkommen aufwendet, z.B. öffentlich bereitgestelltes Schulfrühstück, Lernmittelfreiheit.

 

 


 

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Bedürfnis, Bedarf, Nutzen
 
bedingte Wahrscheinlichkeit