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Clearing

Aufrechnung (Saldierung) der gegenseitigen Forderungen zwischen zwei oder mehreren (bilaterales oder multilaterales Clearing) Wirtschaftseinheiten (Staaten, Kreditinstitute), wobei nur die Spitzenbeträge durch Zahlung oder Kreditierung ausgeglichen werden.





1. Abrechnungsverfahren zwischen Teilnehmern eines Marktes, bei dem die Forderungen gegeneinander aufgerechnet und nur die verbleibenden Differenzen abgegolten werden, so z.B. im inländischen Zahlungs- oder Effektenverkehr (Effekten) zwischen Banken , im internationalen Verkehr zwischen Notenbanken oder auch zwischen Volkswirtschaften (Wirtschaft) im Außenhandel.
2. beim Handel an Optionsbörsen (Option, Börse) die Anerkennung und endgültige finanzielle Abwicklung der Geschäfte durch die sog. "Options Clearing Corporation", bei der Stillhalter (Put) und Käufer ihre Kontrakte abschließen.

 

 


 

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