Inhaltsübersicht
I. Begriffsbestimmung
II. Das
deutsche Bankensystem
III. Bankgeschäfte
IV. Bankbetriebs-
und Bankmanagementlehre
I. Begriffsbestimmung
Als Bank wird im Allgemeinen eine Wirtschaftseinheit
bezeichnet, deren Kerngeschäft in der Bereitstellung geld- und kreditbezogener
Dienstleistungen besteht. Da Banken weltweit einem starken Regulierungsdruck
ausgesetzt sind, ist es zur genauen Zuordnung länderspezifischer Anforderungen
an den Unternehmenstyp Bank erforderlich, die rein wirtschaftliche
Begriffsbestimmung durch nationale Rechtsnormen zu präzisieren (Krumnow,
Jürgen/Gramlich, Ludwig 1999, S. 166). In Deutschland findet sich
die Legaldefinition für Banken, synonym für Kreditinstitute, im § 1 Abs. 1 des
Kreditwesengesetzes (KWG). Danach sind Kreditinstitute Unternehmen, die
Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in
kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
II. Das deutsche
Bankensystem
Da es den in Deutschland ansässigen Kreditinstituten
grundsätzlich erlaubt ist, alle möglichen Bankgeschäfte zu betreiben, wird das
deutsche Bankensystem als Universalbankensystem bezeichnet. Als Antipode galt
das US-amerikanische Bankensystem über Jahrzehnte als typisches
Trennbankensystem, das in dem sog. Glass-Steagall Act aus dem Jahre 1933
rechtlich verankert war. Danach durften Banken ihre Leistungserstellung im
Bereich des Depositen- und Kreditgeschäfts ( „ Commercial Banking “ ) nicht mit der
Erbringung von Leistungen im Effektenemissions-, Effektenkommissions-, Effekteneigen-
und Effektendepotgeschäft ( „ Investment Banking “ ) kombinieren. Langjährige
Bestrebungen, diese strenge Trennung abzumildern oder sogar zu beseitigen,
führten 1999 mit dem Gramm Leach Bliley Act zu einer neuen Rechtsgrundlage.
Danach ist es Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen nunmehr grundsätzlich
erlaubt, unter einer Holding zu firmieren und ihren Kunden über dieses
Konstrukt alle gewünschten Finanzdienstleistungen aus einer Hand anzubieten.
Obwohl in Universalbankensystemen keinerlei gesetzliche
Beschränkungen existieren, zeigt sich auch hier regelmäßig, dass nur wenige
Banken das gesamte Spektrum möglicher Leistungen abdecken (Universalbanken) und
stattdessen nur bestimmte Bankdienstleistungen anbieten (Spezialbanken).
Grundlage der leistungsprogrammpolitischen Trennung stellt in diesem Fall eine
freiwillige geschäftspolitische Selbstbeschränkung der Institute dar (Büschgen,
Hans E. 1997, S. 16 ff.). Abb. 1 gibt einen Überblick über die
Struktur des deutschen Bankensystems (Büschgen,
Hans E. 2003, S. 37 ff.; Hartmann-Wendels,
Thomas/Pfingsten, Andreas/Weber, Martin 2004, S. 11 ff.; Grill,
Hannelore/Perczynski, Hans 2004, S. 41 ff.).
Abb. 1: Das deutsche Bankensystem
Die Deutsche Bundesbank ist als nationale Zentralbank der
Bundesrepublik Deutschland eingebunden in das Eurosystem der Europäischen
Wirtschafts- und Währungsunion. Das Eurosystem umfasst die Europäische
Zentralbank (EZB) und die rechtlich selbstständigen nationalen Zentralbanken
der zwölf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die den Euro bereits
eingeführt haben. Wichtigste Zielsetzung des Eurosystems ist es, die
Preisstabilität im Euro-Währungsgebiet durch Festlegung einer einheitlichen
Geldpolitik zu gewährleisten. Zentrales Beschlussorgan ist der Europäische
Zentralbankrat, der sich aus den Mitgliedern des Direktoriums der EZB und den
Präsidenten der nationalen Zentralbanken zusammensetzt. Die Nationalbanken
haben keine eigenständigen geldpolitischen Machtbefugnisse mehr; ihnen obliegt
die Ausführung der im EZB-Rat beschlossenen geldpolitischen Maßnahmen. Zur
Realisierung seiner Zielsetzungen stehen dem EZB-Rat eine Reihe geldpolitischer
Instrumente zur Verfügung. Im Zentrum stehen dabei die Offenmarktgeschäfte, in
deren Rahmen die EZB den Geschäftsbanken bestimmte Wertpapiere
(Offenmarktpapiere) zum Kauf anbietet oder selbst Wertpapiere von den
Geschäftsbanken erwirbt. Die Transaktionen dienen zur Steuerung der Zinsen, der
Liquiditätslage und zum Aufzeigen des geldpolitischen Kurses.
Unter dem Begriff der Kreditbanken werden die deutschen
Großbanken, Regionalbanken, Privatbankiers sowie Zweigstellen ausländischer
Banken subsumiert. Sie werden als privatrechtliche Unternehmen geführt und
betreiben grundsätzlich ein weites Spektrum an Bankgeschäften. Insbesondere die
Großbanken verfügen über ein flächendeckendes Filialnetz und weisen zudem in
großem Umfang kapitalmäßige Verflechtungen mit anderen Wirtschaftsunternehmen
auf. Zur Sicherung von Kundeneinlagen unterhalten die Kreditbanken einen
Einlagensicherungsfonds.
Sparkassen sind gemeinnützige Kreditinstitute mit einem
gesetzlich reglementierten öffentlichen Auftrag. Zu ihren zentralen Aufgaben
zählen die Kreditversorgung und die Förderung der Vermögensbildung der
Bevölkerung ihres regionalen Einzugsgebietes und die Kreditversorgung ihres
Trägers. Die meisten Sparkassen sind Anstalten des öffentlichen Rechts, die von
Gemeinden, Städten, Kreisen oder Zweckverbänden getragen werden. Daneben
existieren einige freie Sparkassen in Form von Stiftungen des privaten Rechts
oder wirtschaftlichen Vereinen. Zum Schutz der Kundeneinlagen unterhalten
Sparkassen regionale Stützungsfonds. In der Vergangenheit haftete bislang
darüber hinaus der jeweilige Träger unbeschränkt für die Verbindlichkeiten
einer Sparkasse. Diese sog. Gewährträgerhaftung wurde jedoch 2005 aufgrund
ihrer Unvereinbarkeit mit dem geltenden EU-Wettbewerbsrecht abgeschafft. Das
Sparkassensystem ist dreistufig. Den lokalen Sparkassen übergeordnet sind die
Landesbanken. Deren Aufgabe besteht im Kern zum einen in der Funktion einer
Hausbank für einzelne Bundesländer und zum anderen in der Rolle als zentrale
Verrechnungsstelle (Girozentrale) und Refinanzierungsquelle für die
angeschlossenen Sparkassen. Als überregionales Zentralinstitut der deutschen
Sparkassenorganisation ist die Deka Bank im Wholesale Banking sowie im
Investmentfondsgeschäft aktiv. Im Verbund bieten die Sparkassen das ganze
Spektrum möglicher Bankdienstleistungen an.
Kreditgenossenschaften fördern den Erwerb und die Wirtschaft
ihrer Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Sie firmieren
heute überwiegend unter den Unternehmensbezeichnungen Volksbanken und
Raiffeisenbanken und verstehen sich als einheitliche genossenschaftliche Bankengruppe.
Das ursprünglich ebenfalls dreistufige System der Kreditgenossenschaften ist
heute weitgehend durch ein Zweistufensystem substituiert, an dessen Spitze die
Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank (DZ-Bank) steht. Sie ist zentrale
Verrechnungs- und Refinanzierungsstelle für den größten Teil der Volks-,
Raiffeisen- und sonstigen Genossenschaftsbanken, unterstützt diese bei der
Vergabe von Gemeinschaftskrediten und der Emission von Wertpapieren und nimmt
darüber hinaus Geschäftsbankenfunktion für international tätige Großunternehmen
wahr. Der Sicherheit der Einlagen dienen bei den Kreditgenossenschaften ein
Garantiefonds und der Garantieverbund. Die im Genossenschaftsgesetz vorgesehene
Regelung der Nachschusspflicht für die Mitglieder hat in der Praxis keine
haftungsrechtliche Bedeutung mehr.
Realkreditinstitute betreiben das langfristige Kreditgeschäft
und refinanzieren sich durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen. Zu den
privatrechtlichen Realkreditinstituten zählen die privaten Hypothekenbanken und
die Schiffspfandbriefbanken. Daneben betätigen sich öffentlich-rechtliche
Grundkreditanstalten als Spezialbanken für das Real- und
Kommunalkreditgeschäft. Darunter fallen auch die Landeskreditanstalten und die
Wohnungsbaukreditanstalten, die keine Schuldverschreibungen ausgeben, sondern
als Organe der staatlichen Wohnungsbaupolitik öffentliche Mittel weiterleiten.
Ratenkreditbanken stellen privaten Haushalten Darlehen zur
Finanzierung von Konsumgütern zur Verfügung. Zusätzlich vergeben sie in der
Regel mittelfristige, objektbezogene Investitions- und Absatzkredite. Einige
Ratenkreditbanken betreiben zudem Leasing- und Factoringgeschäfte. Die
Refinanzierung erfolgt durch Geldaufnahme bei Banken und Sparkassen sowie durch
Einlagen von Nichtbanken.
Zur Wahrnehmung kreditwirtschaftlicher Spezialaufgaben wurden
seitens der Kreditwirtschaft, der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen
Hand Sonderinstitute gegründet. Zu den Bedeutendsten zählen die AKA
Ausfuhrkreditgesellschaft mbH, die IKB Deutsche Industriebank AG und die
Bankengruppe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Zu deren Aufgaben zählen
u.a. die Unterstützung der deutschen und europäischen Exportwirtschaft,
langfristige Unternehmensfinanzierungen, Infrastrukturfinanzierungen, Förderung
von Existenzgründungen und Entwicklungszusammenarbeit.
Bausparkassen widmen sich der privaten
Wohnungsbaufinanzierung. Sie nehmen Bauspareinlagen entgegen und vergeben
Bauspardarlehen. Sie existieren sowohl als private als auch als öffentliche
Bausparkassen. Kapitalanlagegesellschaften verwalten fremde Gelder in
Sondervermögen (Fonds) und legen dieses auf spezifischen Märkten (z.B.
Wertpapiere, Immobilien) an. Über das Sondervermögen begeben sie
Anteilsscheine. Transaktionsbanken übernehmen für andere Kreditinstitute die
Wertpapier- und Zahlungsverkehrsabwicklung.
III. Bankgeschäfte
Ungeachtet der Tatsache, dass Deutschland ein
Universalbankensystem aufweist, bietet sich zur Systematisierung von
Bankgeschäften der Rückgriff auf den angelsächsischen Sprachgebrauch an, da die
Begriffe Commercial und Investment Banking auch im deutschen Sprachraum zur
Abgrenzung bestimmter Geschäftsarten en vogue sind (Büschgen,
Hans E. 1997, S. 16 ff.).
1. Commercial Banking
Das Commercial Banking umfasst mit den Zahlungsverkehrs-
sowie den Einlagen-, Kredit- und Geldmarktgeschäften vier Kerngeschäftsfelder (Schierenbeck,
Henner/Hölscher, Reinhold 1992, S. 334 ff.; Büschgen,
Hans E. 2003, S. 309 ff.; Grill,
Hannelore/Percynski, Hans 2004, S. 59 ff.).
a) Zahlungsverkehrsgeschäfte
Der nationale und internationale Zahlungsverkehr dient der
Übertragung von Zahlungsmitteln in Form von Geld (Bargeld, Buchgeld,
elektronisches Geld) oder sog. Geldersatzmitteln (Scheck, Wechsel).
Grundsätzlich kann in diesem Zusammenhang der Trend beobacht werden, dass
Banken seit Beginn der 1990er-Jahre die überwiegende Zahl der Dienstleistungen
im Bereich des Zahlungsverkehrs nicht mehr selbst erbringen, sondern weite
Teile davon, zumindest im Bereich der technischen Abwicklung, an
Tochtergesellschaften oder Subunternehmer übertragen. Typisch ist auch die
fortschreitende Individualisierung des Zahlungsverkehrs, die dazu führt, dass
mittlerweile nahezu jedem Bankkunden leistungsfähige Home-Banking-Lösungen
angeboten werden. Flankiert wird diese Entwicklung von einem zunehmenden Grad
an Automatisierung auch im Schalterbereich einer Bank. Zu den
Reisezahlungsmitteln gehören Bargeld in fremder Währung (Sorten) und
Reiseschecks. Kreditinstitute bieten ihren Kunden ausländische Banknoten an und
kaufen diese bei Bedarf auch wieder zurück. Reiseschecks sind in Euro und in
anderen gängigen Währungen erhältlich. Kreditinstitute fungieren in diesem
Geschäft lediglich als ein Vermittler, d.h. sie verkaufen kommissionsweise
Reiseschecks fremder Institute.
b) Einlagengeschäfte
Im Bereich des Einlagengeschäfts bieten Banken eine Vielzahl
von Produkten an, welche sich grundsätzlich anhand der drei Kriterien
Rentabilität, Risiko und Liquidierbarkeit charakterisieren lassen. Da zwischen
diesen Dimensionen Zielkonflikte auftreten, sollte sich die Beratung der Banken
immer und unmittelbar an den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Kunden
orientieren und anhand dieser die Geld- und Vermögensanlage optimieren.
Einlagen auf Konten stellen für die Banken eine der
bedeutendsten Refinanzierungsquellen für das Kreditgeschäft dar. Zu den
wichtigsten Produkten zählen Guthaben auf Kontokorrent- oder Girokonten,
Termineinlagen und Spareinlagen. Typisches Merkmal der Spareinlage ist u.a. die
damit verbundene Ausfertigung einer Sparurkunde. Neben dem Grundmodell bieten
Banken eine Reihe von Sondersparformen an. Ergänzend zu den verschiedenen
Formen des Kontensparens bieten Banken ihren Kunden Sparbriefe und sog.
Sparschuldverschreibungen als Geldanlage an. Das Bauspar- und
Versicherungsgeschäft darf nur von Unternehmen betrieben werden, deren
Geschäftsbetrieb speziell darauf ausgerichtet ist (Bausparkassen bzw.
Versicherungen). Daher haben die meisten Banken bzw. Bankengruppen für das
Bauspargeschäft Tochtergesellschaften gegründet bzw. übernehmen aufgrund der
Cross-Selling-Möglichkeiten und der häufig bestehenden wirtschaftlichen
Verflechtungen zwischen Banken und Versicherungen (z.B. Allianz-Dresdner)
verstärkt die Rolle des Vermittlers.
c) Kreditgeschäfte
Banken betreiben Kreditgeschäfte durch die zeitlich
befristete Überlassung von Geldkapital gegen Zinsen. Kreditinstitute
unterscheiden Kredite nach Kreditnehmern in Privat- oder Firmenkredite. Im
Privatkundengeschäft kommen überwiegend standardisierte Kredite
(Kontokorrentkredite, Ratenkredite) zum Einsatz. Darüber hinaus sind hier vor
allem Baufinanzierungen in Form von Realkrediten und Bauspardarlehen von
Bedeutung. Im Firmenkundengeschäft wird eine Vielzahl unterschiedlicher
Kreditformen angeboten, die jeweils auf die spezifischen Erfordernisse der
Kreditnehmer zugeschnitten werden. Zu den gängigsten Formen zählen
Betriebsmittel- und Investitionskredite sowie Akzept- und Avalkredite. Die
Kreditgewährung kann aus eigenen oder fremden Mitteln resultieren. Im letzteren
Fall handelt es sich um zinsgünstige Darlehen, die vom Bund oder den
Bundesländern aus besonderen Kreditprogrammen zur Verfügung gestellt werden. Im
Auslandsgeschäft vergeben Banken prinzipiell in gleicher Weise Kredite wie im
Inland, wobei sie allerdings den Spezifika solcher Geschäfte durch besondere
Formen der Besicherung und Abwicklung Rechnung tragen.
d) Geldmarktgeschäfte
Der Geldmarkt ist ein Markt für kurzfristige Geldaufnahmen
und Geldanlagen. Er erleichtert Banken das Management ihrer
Liquiditätsposition, indem sie bei Bedarf kurzfristig Zentralbankgelder
aufnehmen können bzw. im Falle eines Liquiditätsüberschusses Zentralbankgelder
anlegen können. Neben den Zentralbankguthaben werden dort staatliche und
private Geldmarktpapiere gehandelt. Staatspapiere sind kurzfristige
Schuldverschreibungen erstklassiger Bonität eines EU-Mitgliedsstaates. Zu den
privaten Geldmarktpapieren zählen Certificates of Deposit und Commercial
Papers.
2. Investment Banking
Investment Banking im engeren Sinn umfasst die Entwicklung,
die Emission, die Platzierung, den Kauf und Verkauf sowie die Verwahrung und
Verwaltung von handelbaren Wertpapieren. Darüber hinaus beinhaltet es die
Begebung und den Handel von Finanzderivaten, den Devisenhandel sowie das
Beratungs- und Finanzierungsgeschäft im Zusammenhang mit
Unternehmenszusammenschlüssen bzw. -aufspaltungen (Schierenbeck,
Henner/Hölscher, Reinhold 1992, S. 533 ff.; Hartmann-Wendels,
Thomas/Pfingsten, Andreas/Weber, Martin 2004, S. 15 f.).
a) Emissionsgeschäft
Das Emissionsgeschäft umfasst alle Tätigkeiten, die mit der
Erstausgabe und dem Absatz von Wertpapieren verbunden sind. Im Rahmen ihrer
Abwicklungs- und Beratungsfunktion geben Banken Empfehlungen hinsichtlich des
Zeitraums der Emissionsdurchführung, der Marktpflege und der technischen
Durchführung aller mit der Emission verbundenen Aktivitäten. Daneben sind
Banken aufgrund ihrer Geschäftsbeziehungen hervorragend geeignet, die
Vermittlerrolle zwischen Emittent und Kapitalanleger herzustellen, um eine
Emission am Markt zu platzieren. Schließlich übernehmen sie, je nach Vereinbarung,
nicht unterzubringende Emissionsteile ganz oder teilweise selbst.
b) Handels- und Depotgeschäft
Der Effektenhandel umfasst den An- und Verkauf von Aktien,
Schuldverschreibungen, Pfandbriefen und sonstigen Anleihen. Grundsätzlich kann
dabei zwischen Kunden- und Eigengeschäften der Bank unterschieden werden.
Kundengeschäfte erfolgen entweder auf Kommissionsbasis oder als
Festpreisgeschäft. Eigenhandel betreibt die Bank, wenn sie Effektengeschäfte in
eigenem Namen und für eigene Rechnung durchführt. Motive dafür sind die
Ausführung von Transaktionen des aktivischen Wertpapiergeschäfts, die Erfüllung
von Festpreisgeschäften und die Umsetzung von Handelsstrategien wie dem
Trading, Hedging oder Arbitrage. Im Rahmen des Devisenhandels werden
Fremdwährungsguthaben per Kasse oder Termin gehandelt. Über Spekulation und
Arbitrage hinaus werden Devisentermingeschäfte vornehmlich zur Absicherung von
Währungsrisiken abgeschlossen. Seit Beginn der 1990er-Jahre hat auch der Handel
mit derivativen Finanzinstrumenten stark zugenommen. Banken nutzen derivative
Finanzinstrumente in erster Linie für Trading- und Arbitragegeschäfte sowie zum
Hedging von Vermögenspositionen. Zu den Depotgeschäften zählen alle
Tätigkeiten, die mit der Verwahrung und Verwaltung von Effekten und sonstigen
Vermögensgegenständen verbunden sind.
c) Mergers und Acquisitions
Das Geschäft mit Fusionen und Übernahmen stellt die letzte
Säule des Investment Banking dar. Es umfasst die Vermittlung sowie den Kauf und
Verkauf von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen. Banken nehmen in
diesem Zusammenhang unterschiedliche Funktionen wahr. Neben der Suche nach
geeigneten M&A-Kandidaten beteiligen sie sich auch aktiv an den
Verhandlungen, beraten ihre Kunden bei der Vertragsunterzeichnung und stellen
gegebenenfalls auch die Finanzierung zur Verfügung. Darüber hinaus versuchen
Banken, auf eigene Rechnung Kauf- und Verkaufsmöglichkeiten am Markt
aufzuspüren und entsprechende Transaktionen zu initiieren (Deal Drafting).
IV. Bankbetriebs- und
Bankmanagementlehre
Die moderne Bankbetriebslehre hat ihre Wurzeln in einer
traditionellen Institutionenlehre, die sich weitestgehend beschränkt auf eine
Systematisierung des Bankwesens, dessen Funktionen innerhalb einer
Volkswirtschaft sowie die detaillierte Erfassung und Darstellung der Betriebs-
und Geschäftsvorgänge und der damit verbundenen organisationalen Aspekte in
Banken (Schmalenbach,
Eugen 1961, o.S.; Arnold, Hans
1976, S. 1506 ff.; Grunwald,
Jorg-Günther 1979, S. 124 ff; Engels,
Wolfram 1988, S. 8 ff.; Schierenbeck,
Henner/Hölscher, Reinhold 1992, S. 317 ff.).
Diese Entwicklung steht dabei im Einklang mit den
entsprechenden Entwicklungen in der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre und
ist aus historischer Perspektive in Zusammenhang mit einem Wandel der
Rahmenbedingungen für die Kreditinstitute zu sehen. Im Zuge der Deregulierung
des Bankenmarktes, des Wachstums der Masseneinkommen und der steigenden
Nachfrage nach Finanzdienstleistungen, entfernten sich Banken immer stärker von
ihrer historischen Sonderrolle und wurden – je länger je mehr – zu normalen
Unternehmen im Wettbewerb. Als erste Konsequenz dieser Entwicklung rückten
zunächst verstärkt Marketinggesichtspunkte in den Vordergrund und die
Bankbetriebslehre adaptierte die allgemeine Marketinglehre unter
Berücksichtigung der vielfältigen Besonderheiten von Bankleistungen (Cramer, Jörg
1975, 1987 o. S.; Süchting,
Joachim 1987, S. 364 ff.).
In einer späteren Phase kam in Einklang mit den steigenden
Herausforderungen, die Banken nicht nur volumens- d.h. im damaligen Kontext
vornehmlich wachstumsorientiert, sondern vor allem auch konsequent
ertragsorientiert zu steuern, das Bank-Controlling in den Fokus der
Bankbetriebslehre (Schierenbeck,
Henner 1985, o. S.). In Ergänzung zu einer kundenorientierten
Marketingphilosophie steht in dieser Controllingdenkweise, die ihre Philosophie
aus den Grundprinzipien des Ertragsorientierten Bankmanagements herleitet, die
Rentabilität einer Bank im Mittelpunkt der Geschäftspolitik. Wachstum darf
danach nur insoweit angestrebt werden, als eine bestimmte zur Existenzsicherung
notwendige Mindestrentabilität nicht unterschritten wird. Die Übernahme von
Risiken darf nur in Abhängigkeit von den Ertragschancen und der
Risikotragfähigkeit erfolgen (Schierenbeck,
Henner 2003a, S. 1 ff.). Damit betont diese Konzeption zwar das
Primat der Rentabilität, bindet aber konzeptionell wachstums- und
risikopolitische Zielsetzungen, entsprechend abgestuft, stets mit ein.
Insbesondere die explizite Integration von Rentabilitäts- und
Risikokriterien gilt dabei heute als Inbegriff moderner Gesamtbanksteuerung,
deren Aufbaustruktur Abb. 2 verdeutlicht. Die Ausrichtung der Pfeile zeigt die
Entwicklungslinien und Rückkopplungsbeziehungen einer solchen Gesamtkonzeption,
indem die Rentabilitäts- und Ergebnissteuerung letztlich auch Impulse von der
Risikosteuerung erhalten wird und beide letztlich nicht unbeeinflusst von einer
integrierten Gesamtschau von Rentabilitäts- und Risikosteuerung gesehen werden
können. (Schierenbeck,
Henner
2003b, S. 1 ff.).
Abb. 2: Die Gesamtkonzeption Ertragsorientierter
Banksteuerung
In jüngster Zeit haben daneben vor allem
kapitalmarktorientierte Managementkonzeptionen zunehmend Beachtung gefunden. Im
Zentrum dieser Konzeptionen steht die nachhaltige Steigerung des
Unternehmenswertes bzw. der Markt-Performance für die Aktionäre. Die Merkmale
einer solchen wertorientierten Unternehmenssteuerung sind dabei grundsätzlich
identisch mit den Grundprinzipien der Ertragsorientierten Banksteuerung (Schierenbeck,
Henner/Lister, Michael 2002, S. 1 ff.). Im sog. Shareholder-Value-Management
für Banken werden allerdings das eigentliche Investorenmanagement als
zusätzliche Instrumentalvariable und das Management der komplexen
Wirkungsbeziehungen zwischen Bankrentabilität, ertragsorientiertem
Geschäftswachstum und Risikoprofil der Bank einerseits und dem Marktwert des
Bank-Eigenkapitals andererseits als zentrale zusätzliche Problemdimension in
den Kalkül einbezogen (Schierenbeck,
Henner 2003b, S. 1 ff.). Dabei leistet die moderne
Kapitalmarkttheorie, sowohl was die Risikomessung als auch die Integration von
Rendite- und Risikoaspekten angeht, wesentliche Beiträge für eine umfassende
management-orientierte und theoretisch fundierte moderne Bankbetriebslehre.
Literatur:
Arnold, Hans : Risikentransformation,
Stuttgart 1976
Büschgen, Hans E. : Bankbetriebslehre,
4. A., Wiesbaden 1993
Büschgen, Hans E. : Internationales
Finanzmanagement, 3. A., Frankfurt a.M. 1997
Cramer, Jörg E. : Marketing bei
Banken, 3. A., Frankfurt a.M. 1975
Cramer, Jörg E. : Handbuch des
Bankmarketing, Wiesbaden 1987
Engels, Wolfram : Organisation der
Banken und des Bankenmarktes, Frankfurt a. M. 1988
Grill, Hannelore/Perczynski, Hans :
Bankbetriebslehre, 4. A., 2004
Grunwald, Jorg-Günther : Die
Möglichkeiten zur Bestimmung zeitlicher Verzögerungen in der
Stabilitätspolitik, Berlin 1979
Hartmann-Wendels, Thomas/Pfingsten,
Andreas/Weber, Martin : Bankbetriebslehre, 3. A., Berlin 2004
Krumnow, Jürgen/Gramlich, Ludwig :
Gabler Bank Lexikon, 12. A., Wiesbaden 1999
Schierenbeck, Henner :
Ertragsorientiertes Bankmanagement, Wiesbaden 1985
Schierenbeck, Henner :
Ertragsorientiertes Bankmanagement, Band 2: Risiko-Controlling und
Bilanzstruktur-Management, 8. A., Wiesbaden 2003a
Schierenbeck, Henner :
Ertragsorientiertes Bankmanagement, Band 1: Grundlagen, Marktzinsmethode und
Rentabilitätsmanagement, 8. A., Wiesbaden 2003b
Schierenbeck, Henner/Hölscher,
Reinhold : Bank Assurance. Institutionelle Grundlagen der Bank- und
Versicherungsbetriebslehre, 2. A., Stuttgart 1992
Schierenbeck, Henner/Lister, Michael
: Value Controlling, 2. A., München, Wien 2002
Schmalenbach, Eugen : Kapital, Kredit
und Zins in betriebswirtschaftlicher Beleuchtung, 4. A., Köln 1961
Süchting, Joachim : Bankmanagement,
2. A., Stuttgart 1987
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