(notes) Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss um einen Anhang erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet. Der Anhang ist damit ein Teil des Jahresabschlusses. Einzelne Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Anhang näher erläutert. Die vom Unternehmen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang darzulegen. Nicht in der Bilanz ausgewiesene Verpflichtungen sind im Anhang anzugeben.
Bildet zusammen mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (Gesellschaftsformen) und von Gesellschaften anderer Rechtsform und bestimmter Größe (Publizitätsgesetz). Im Anhang werden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erläutert und durch weitere Angaben ergänzt.
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