Inhaltsübersicht
I. Wirkungen
lang anhaltender Arbeitslosigkeit
II. Definition
und Messung
III.
Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit
IV.
Arten und Ursachen der Arbeitslosigkeit
V. Instrumente
zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
I. Wirkungen lang
anhaltender Arbeitslosigkeit
Die hohe und lang anhaltende Arbeitslosigkeit gilt nach wie
vor als das zentrale wirtschaftspolitische Problem der Bundesrepublik
Deutschland. Seit über 25 Jahren wird das im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz
kodifizierte Ziel eines hohen Beschäftigungsgrads verletzt, ohne dass in
absehbarer Zukunft eine durchgreifende Besserung der Lage am Arbeitsmarkt
erkennbar wäre. Dabei ist Arbeitslosigkeit mit erheblichen individuellen und
sozialen Kosten verbunden. Der Verlust des Arbeitsplatzes verschlechtert nicht
nur die wirtschaftliche Lage des Arbeitnehmers und damit seine Möglichkeiten zu
Konsum, Vermögensbildung und Erwerb von Ansprüchen gegen das System sozialer
Sicherung. Der Eintritt von Arbeitslosigkeit und der drohende Verlust des
Arbeitsplatzes tangieren in hohem Maße die individuelle Wohlfahrt und die
Lebensqualität des Betroffenen (Winkelmann,
/Winkelmann, 1998). Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer
während der Dauer der Arbeitslosigkeit keine Möglichkeit, sein bereits
erworbenes Wissen anzuwenden und weitere Berufserfahrung zu sammeln; dadurch
verringert sich mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit sein Humanvermögen
und die Chance auf Wiedereinstieg ins Erwerbsleben.
Gesamtwirtschaftlich bedeutet Arbeitslosigkeit zunächst einen
Verzicht auf potenzielle Wertschöpfung und kaufkräftige Nachfrage; das
Produktionspotenzial ist bei Arbeitslosigkeit weniger stark ausgelastet, als es
bei Vollbeschäftigung sein könnte. Dadurch entgehen dem Fiskus Einnahmen aus
der Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer und den Sozialversicherungsträgern
Beitragseinnahmen. Hinzu kommen die gesamtwirtschaftlichen Kosten, die dem
Staat und den Sozialversicherungsträgern entstehen
-
für die Unterstützung Arbeitsloser durch
Arbeitslosengeld, Arbeitslosen- und Sozialhilfe,
-
für die Maßnahmen zur Wiedereingliederung Arbeitsloser
in das Erwerbsleben durch die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik und
-
für die Maßnahmen zur „ Entlastung “ des Arbeitsmarktes
durch eine Politik der gezielten Verringerung des Arbeitskräfteangebots wie
bspw. des vorgezogenen Ruhestandes wegen Arbeitslosigkeit.
Weitere soziale Kosten hoher und lang anhaltender
Arbeitslosigkeit können politische Instabilitäten und die Gefährdung des
inneren Friedens sein.
II. Definition und
Messung
Aufgrund der wirtschafts- und gesellschaftspolitisch
zentralen Bedeutung des Vollbeschäftigungsziels wäre eine exakte Definition und
Operationalisierung der Arbeitslosigkeit wünschenswert. Grundsätzlich lässt
sich Arbeitslosigkeit als die Gesamtheit der Arbeitswilligen und Arbeitsfähigen
definieren, die unter den gegebenen Marktbedingungen nicht in der Lage sind,
eine ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit auszuüben.
Allerdings ist Arbeitslosigkeit in dieser umfassenden Definition nicht
quantifizierbar. Um Arbeitslosigkeit empirisch messbar zu machen, definiert die
Bundesanstalt für Arbeit all jene arbeitsfähigen Inländer als arbeitslos, die
bereit sind, eine zumutbare, über drei Monate hinausgehende und wöchentlich
mindestens 15 Stunden umfassende Tätigkeit sofort anzunehmen. Diese Personen
werden in der Kartei der Arbeitsämter als arbeitssuchend aufgenommen und als
„ registrierte Arbeitslose “ erfasst. Demgegenüber orientiert sich das
Statistische Bundesamt bei seiner Berechnung der Zahl der Arbeitslosen am
international gängigen labour-force Konzept, d.h. als erwerbslos gelten alle
Personen über fünfzehn Jahre, die nicht in entlohnter Beschäftigung stehen oder
selbstständig sind, gegenwärtig für eine Beschäftigung verfügbar sind und sich
selbst als beschäftigungssuchend einstufen. Dieser Personenkreis wird durch
repräsentative Befragung ermittelt. Der Kreis der Erwerbslosen unterscheidet
sich von der Zahl der registrierten Arbeitslosen also um die Zahl jener
Personen, die, ohne beim Arbeitsamt gemeldet zu sein, sich selbst als
arbeitssuchend einstufen sowie um die Zahl jener, die zwar bei den
Arbeitsämtern gemeldet sind, sich aber selbst nicht mehr als arbeitssuchend
bezeichnen. Zusätzlich enthält die Zahl der Erwerbslosen auch jene
Arbeitnehmer, die ausschließlich eine kurzfristige oder geringfügige Erwerbstätigkeit
suchen.
Die amtliche Statistik gibt das wahre Ausmaß der
Betroffenheit von Arbeitslosigkeit damit nur ungenau wieder. Bei der Ermittlung
der Zahl der Arbeitslosen durch die Bundesanstalt für Arbeit treten sowohl
Über- wie Untererfassungen des wahren Ausmaßes der Unterbeschäftigung auf. Eine
Übererfassung der Zahl der Arbeitslosen liegt vor, sofern die formale Meldung
als Arbeitsloser lediglich mit dem Ziel erfolgt, soziale Leistungen zu
beziehen. Allerdings entzieht sich die Zahl dieser sog. „ vermittlungsfernen “
registrierten Arbeitslosen einer empirischen Messung. Auf der anderen Seite
weist die offizielle Arbeitslosenquote die Zahl der Arbeitssuchenden zu niedrig
aus, da bestimmte Personengruppen, die nach obiger Definition als arbeitslos
einzustufen wären, nicht als Arbeitslose registriert sind; man bezeichnet diese
Personen als „ verdeckt “ Arbeitslose. Darunter fallen alle Arbeitnehmer, die
sich in Umschulungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen und in
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit befinden sowie die
Bezieher von Altersrente wegen Arbeitslosigkeit. Unberücksichtigt bleiben
weiterhin alle, die zwar prinzipiell bereit wären, ihre Arbeitskraft
anzubieten, die aber aufgrund der schlechten Arbeitsmarktlage und ihrer ohnehin
geringen Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt auf eine Registrierung als
Arbeitsloser verzichten (sog. „ stille Reserve “ ). Tab. 1 zeigt die wesentlichen
arbeitsmarktpolitischen Indikatoren für die Bundesrepublik Deutschland im Jahr
2000.
Tab. 1: Arbeitsmarktpolitische Indikatoren
für Deutschland (Quelle: Sachverständigenrat (2002, Tab. 15*, S. 610).)
III. Die Entwicklung der
Arbeitslosigkeit
Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit der letzten drei
Jahrzehnte ist in den OECD-Staaten von bestimmten internationalen Gemeinsamkeiten,
aber auch nationalen Besonderheiten gekennzeichnet. So stiegen die
Arbeitslosenquoten in den Rezessionsphasen Mitte der 1970er, Anfang der 1980er
und Anfang der 1990er-Jahre in allen Volkswirtschaften des OECD-Raums
sprunghaft an. Eine Sonderentwicklung weisen nur Schweden und Japan auf.
Allerdings unterscheiden sich die Verläufe der Arbeitslosenquoten in den darauf
folgenden konjunkturellen Aufschwungphasen erheblich. Während es den USA, ab
Mitte der 1980er-Jahre auch Großbritannien und den Niederlanden gelang, die
Arbeitslosenquote in Phasen der wirtschaftlichen Erholung wieder auf das Niveau
der späten 1970er-Jahre zu senken, ist in der Bundesrepublik Deutschland der
wirtschaftliche Aufschwung nur mit einem verhaltenen Abbau der Arbeitslosigkeit
verbunden. In der Folge steigt die Arbeitslosenquote von Rezession zu Rezession
an; dieser zeitliche Verlauf der Arbeitslosenquote wird in der Literatur als
„ Hysterese “ bezeichnet.
Abb. 1 veranschaulicht diesen Sachverhalt. Die
Arbeitslosenquote steigt in der Rezession der Jahre 1974/75, 1981 und 1991
sprunghaft an und sinkt in den folgenden Jahren nur geringfügig. Infolgedessen
stieg die Sockelarbeitslosigkeit von zunächst 3,2% (1980) auf über 6% (1991)
stetig an. Die Integration der neuen Bundesländer in das bisherige Bundesgebiet
und die Transformation der ostdeutschen Wirtschaft konfrontiert den deutschen
Arbeitsmarkt mit einer zusätzlichen Sonderbelastung. Im Verlauf des
Transformationsprozesses stieg die Zahl der registrierten Arbeitslosen in den neuen
Ländern von 913 Tsd. in 1991 auf 1,4 Mio. in 2000. Die Arbeitslosenquote
beläuft sich deutschlandweit auf 10,2%; rechnet man die Zahl der „ verdeckt “
Arbeitslosen hinzu, so steigt diese Quote auf 13,2% (Sachverständigenrat
zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 2002,
Tab. 15*, S. 610).
Abb. 1: Entwicklung der Arbeitslosenquote in Deutschland
(Quelle: Sachverständigenrat (1999))
IV. Arten und Ursachen
der Arbeitslosigkeit
1. Arten der Arbeitslosigkeit
Die Frage nach den Ursachen der Arbeitslosigkeit ist
Gegenstand der Arbeitsmarkttheorie. Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse ist
es dann möglich, die Arbeitslosigkeit nach ihren Erscheinungsformen zu
klassifizieren und ursachenadäquat zu quantifizieren. Grundsätzlich kann man
unterscheiden, ob der Arbeitsmarkt im Aggregat ausgeglichen ist, d.h. ob den
registrierten Arbeitslosen eine gleich hohe Anzahl an gemeldeten offenen
Stellen gegenübersteht, oder ob ein aggregiertes Ungleichgewicht auf dem
Arbeitsmarkt existiert. Im ersten Fall spricht man von mismatch-bedingter, im
zweiten Fall von niveaubedingter Arbeitslosigkeit.
a) Mismatch-bedingte Arbeitslosigkeit
Sucharbeitslosigkeit
Mismatch-bedingte Arbeitslosigkeit zeichnet sich durch ein
Nebeneinander von registrierter Arbeitslosigkeit und gemeldeten offenen Stellen
aus. Ein erster Ansatzpunkt, der dieses Phänomen erklären kann, ist das Konzept
der Sucharbeitslosigkeit bzw. der friktionellen Arbeitslosigkeit. Friktionelle
Arbeitslosigkeit entsteht durch Arbeitsplatzwechsel, bei dem sich die neue
Arbeitsstelle in zeitlicher Hinsicht nicht nahtlos an das bisherige
Beschäftigungsverhältnis anschließt. Ein gewisses Maß an friktioneller
Arbeitslosigkeit ist allen modernen Industriegesellschaften inhärent. Die Dauer
der Suche und damit der Umfang der Sucharbeitslosigkeit ist allerdings abhängig
von der Situation am Arbeitsmarkt und von der Ausgestaltung der
Lohnersatzleistung im Fall der Arbeitslosigkeit. Bei angespanntem Arbeitsmarkt
wird die Dauer der Suche länger ausfallen, insbesondere dann, wenn die
Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht auf eine Kündigung des Arbeitnehmers
zurückgeht, sondern durch Entlassung bedingt ist. Darüber hinaus ist die Dauer
der Vergabe von Lohnersatzleistungen für den Umfang der Sucharbeitslosigkeit
entscheidend, da während des Bezugs von Lohnersatzleistungen der Zwang
entfällt, jedes sich bietende Beschäftigungsverhältnis unabhängig von den
Beschäftigungsbedingungen zu akzeptieren.
Strukturelle
Arbeitslosigkeit
Während bei fluktuationsbedingter Arbeitslosigkeit davon
auszugehen ist, dass die offenen Stellen prinzipiell vom vorhandenen
Arbeitskräftepotenzial besetzt werden könnten, unterscheidet sich bei
struktureller Arbeitslosigkeit die Zusammensetzung der Arbeitskräftenachfrage
systematisch von der des Arbeitsangebots. Typische Strukturmerkmale der
Arbeitslosigkeit sind die Qualifikation des Arbeitnehmers, sein Wohnsitz, das
Alter, das Geschlecht und der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers. In der
wirtschaftspolitischen Diskussion wird häufig von der empirischen Struktur der
Arbeitslosigkeit auf ihre Kausalität geschlossen. Dieser direkte Schluss ist
jedoch unzulässig, da die Struktur der Arbeitslosen in qualifikatorischer und
personeller Hinsicht ebenso das Ergebnis eines Sortierprozesses am Arbeitsmarkt
sein kann. Wenn bspw. die Unternehmen aufgrund eines zu hohen Lohnniveaus ihre
Belegschaft reduzieren müssen, so werden sie zunächst jene Arbeitnehmer
entlassen, deren Produktivität das geforderte Lohnniveau unterschreitet. Der
Pool der Arbeitslosen ist dann mit weniger Qualifizierten und mit Arbeitnehmern
mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit besetzt; ursächlich für die
Arbeitslosigkeit sind jedoch nicht die persönlichen Merkmale der Arbeitslosen,
sondern das zu hohe Lohnniveau. Ein Indiz hierfür ist die Tatsache, dass bei
entspannter Lage auf dem Arbeitsmarkt auch Arbeitnehmer mit einem oder mehreren
Vermittlungshemmnissen wieder in den Erwerbsprozess integriert werden können.
b) Niveaubedingte Arbeitslosigkeit
Saisonale
Arbeitslosigkeit
Unter saisonaler Arbeitslosigkeit versteht man jene
Unterbeschäftigung, die durch jahreszeitlich bedingte Schwankungen in der
Güter- und Dienstleistungsnachfrage verursacht wird. Das Auftreten saisonaler
Arbeitslosigkeit ist zumindest grundsätzlich antizipierbar und auf bestimmte
Branchen der Volkswirtschaft wie der Land- und Bauwirtschaft und einigen
Dienstleistungssektoren des Tourismusgewerbes beschränkt. Das Ausmaß der
saisonalen Arbeitslosigkeit hängt neben dem strukturellen Gewicht der
betroffenen Sektoren in einer Volkswirtschaft insbesondere davon ab, wie leicht
die in diesen Sektoren beschäftigten Arbeitnehmer eine anderweitige
Beschäftigung finden können.
Konjunkturelle
Arbeitslosigkeit
Von konjunktureller Arbeitslosigkeit spricht man, wenn die
Unterbeschäftigung durch zyklische Schwankungen im Auslastungsgrad des
Produktionspotenzials verursacht ist. Theoretisch rekurriert das Konzept der
konjunkturellen Arbeitslosigkeit auf keynesianische Ansätze, in denen die
Arbeitsnachfrage durch die Nachfrage auf den Produktmärkten rationiert wird.
Ausschlaggebend für das Entstehen von Arbeitslosigkeit ist damit letzten Endes
eine zu geringe Nachfrage auf den Gütermärkten, die sich in einer entsprechend
geringeren Nachfrage nach Arbeitskräften niederschlägt. Sofern Arbeitslosigkeit
ausschließlich konjunkturell bedingt wäre, müsste sie ein rein temporäres
Phänomen darstellen, da die in der Rezession zusätzlich entstandene
Arbeitslosigkeit in der anschließenden Aufschwungphase wieder vollständig
abgebaut wird. Das Konzept konjunktureller Arbeitslosigkeit kann damit zwar den
sprunghaften Anstieg der Arbeitslosenquote in der Rezession und den Rückgang
der Arbeitslosigkeit in der anschließenden Aufschwungphase erklären; es ist
aber nicht in der Lage, eine Erklärung für persistente Arbeitslosigkeit und das
oben beschriebene Phänomen der Hysterese zu liefern.
Lohnbedingte
Arbeitslosigkeit
Das Konzept der lohnbedingten Arbeitslosigkeit greift auf die
neoklassische Arbeitsmarkttheorie zurück. Nach diesem Ansatz ist die Menge der
nachgefragten Arbeit einer bestimmten Qualifikation ausschließlich abhängig von
ihrem Preis, also dem geforderten Lohnsatz. Dabei wird unterstellt, dass der
Arbeitsmarkt nach den gleichen Gesetzen wie jeder Gütermarkt funktioniert. Auf
den Produktmärkten lässt sich ein Überschussangebot stets durch sinkende Preise
abbauen, da durch Preissenkungen die Nachfrage nach diesen Gütern steigt und
das Angebot zurückgeht. Aggregierte Arbeitslosigkeit ist danach stets das
Ergebnis eines zu hohen Lohnniveaus, und die Struktur der Arbeitslosigkeit
reflektiert ein den jeweiligen Knappheitsverhältnissen nicht angemessenes Lohngefüge.
Dem wird entgegengehalten, dass auf dem Arbeitsmarkt auch bei
sinkenden Löhnen nicht mit einem Rückgang des Arbeitsangebots zu rechnen sei.
Denn bei rückläufigen Stundenlöhnen verringert sich zwar der Anreiz, in
bisherigem Umfang erwerbstätig zu sein. Da die meisten Erwerbstätigen jedoch
auf die Verwertung ihrer Arbeitskraft als dominierende Einkommensquelle
angewiesen sind, reduziert sich bei sinkenden Erwerbseinkommen auch der
Lebensstandard der Beschäftigten. Um das bisherige Einkommen bei gesunkenen
Stundenlöhnen beizubehalten, werden die Arbeitnehmer daher versuchen, ihre
Arbeitszeit auszudehnen. Sofern dieser Effekt die Anreizwirkung der Lohnsenkung
übersteigt, reagiert das Arbeitsangebot „ anormal “ , d.h., ein sinkender
Stundenlohnsatz führt dann nicht zu einem Rückgang, sondern zu einer Ausweitung
des Arbeitsangebots. Weiterhin wird argumentiert, dass eine Absenkung des
gesamtwirtschaftlichen Lohnniveaus keine Ausweitung der Arbeitsnachfrage nach
sich zieht. Denn durch die Absenkung des Lohnsatzes entfällt
gesamtwirtschaftlich kaufkräftige Nachfrage, sodass die Unternehmen gezwungen
sind, ihre Preise nach unten anzupassen, um die geplante Produktionsmenge
absetzen zu können. Wenn aber das Lohn- und Preisniveau in gleichem Umfang
sinken, so bleiben die für die Beschäftigungsentscheidung relevanten realen
Lohnkosten konstant; die Unternehmen hätten folglich keinen Anreiz, ihre
Arbeitsnachfrage bei Lohnsenkungen auszuweiten. Beide Szenarien sind
theoretisch zwar mögliche, empirisch aber weitgehend irrelevante Spezialfälle.
Empirische Untersuchungen ergeben für entwickelte Volkswirtschaften
lohnunelastische bis leicht positive Arbeitsangebotselastizitäten und
durchgängig negative Nachfrageelastizitäten. Damit erweist sich eine
zurückhaltende Lohnpolitik, die die Lohnzuwachsraten unter dem
Produktivitätsfortschritt hält, als beschäftigungspolitisch erfolgreiche
Strategie.
Aus Sicht der neoklassischen Arbeitsmarkttheorie bleibt damit
nur noch erklärungsbedürftig, weshalb es den Beschäftigten im Rahmen unserer
Arbeitsmarktverfassung gelingt, Löhne in nicht-markträumender Höhe
durchzusetzen, ohne sich einem Unterbietungswettbewerb seitens der Arbeitslosen
auszusetzen. Eine Erklärung findet sich in der Insider-Outsider-Theorie. Dieser
Ansatz geht davon aus, dass die Ersetzung eines Belegschaftsmitglieds durch
einen firmenexternen Bewerber stets mit Fluktuationskosten verbunden ist. In
Höhe dieser Fluktuationskosten ist es den Beschäftigten möglich, ihre
Lohnforderungen über das markträumende Niveau anzuheben, ohne die Konkurrenz
durch Außenseiter befürchten zu müssen.
Demographische und technologische Arbeitslosigkeit
Neben den oben angeführten Erklärungsansätzen werden in der
wirtschaftspolitischen Diskussion noch der demographisch bedingte Anstieg des
Arbeitskräftepotenzials und ein arbeitssparender technischer Fortschritt als
Erklärung für die lang anhaltende Arbeitslosigkeit angeführt. Beide Argumente
halten jedoch einer genaueren Überprüfung nicht Stand. Denn ein durch den
Eintritt der geburtenstarken Jahrgänge ins Erwerbsleben induzierter Anstieg des
Erwerbspersonenpotenzials, also eine Erhöhung des Arbeitskräfteangebots, könnte
bei funktionsfähigen Märkten stets durch Lohnsatzvariationen kompensiert
werden. Gleiches gilt für die Beschäftigungseffekte des technischen
Fortschritts. Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass der Einsatz
arbeitssparenden technischen Fortschritts auch eine Reaktion auf ein überhöhtes
Lohnniveau sein kann.
V. Instrumente zur
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
Ebenso vielfältig wie die Ansätze zur Erklärung der
Arbeitslosigkeit sind die Vorschläge zur Bekämpfung der Unterbeschäftigung.
Sieht man die Ursachen der Arbeitslosigkeit im Sinne der „ Job-Search-Theorie “ im Wesentlichen in einer unzureichenden
Bereitschaft der Arbeitnehmer, niedriger entlohnte Offerten zu akzeptieren, so
liegt es nahe, die Dauer der Lohnersatzleistungen zu kürzen und ihre
Anspruchsvoraussetzungen zu verschärfen. Diese Politik ist jedoch nicht
unumstritten, da bei Vorliegen unfreiwilliger Arbeitslosigkeit die Beschäftigungslosen
zusätzlich zum Verlust ihres Arbeitsplatzes von Kürzungen der sozialen
Leistungen betroffen wären. Zur Bekämpfung struktureller
Arbeitslosigkeit dienen die von der Bundesanstalt für Arbeit geleisteten
Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung sowie zur Umschulung Arbeitsloser und die
Lohnkostenzuschüsse für Langzeitarbeitslose. An diesen Maßnahmen wird
kritisiert, dass der Wiedereingliederungserfolg gering ist und dass die Gefahr
einer Verdrängung von nicht-geförderten durch staatlich subventionierte
Arbeitnehmer besteht. Das grundlegende Problem der aktiven Arbeitsmarktpolitik
besteht jedoch darin, dass auch eine erfolgreiche aktive Arbeitsmarktpolitik
lediglich die vorhandene Arbeitsnachfrage abdecken kann; ein Abbau der
aggregierten Unterbeschäftigung ist dadurch nicht möglich.
Ob ein Abbau der niveaubedingten
Arbeitslosigkeit durch den Einsatz einer antizyklischen Geld- oder
Fiskalpolitik erreicht werden kann, ist ebenfalls fraglich. Denn selbst wenn
die Arbeitslosigkeit keynesianischen Ursprungs wäre, müssten die
Rezessionsphasen hinreichend genau prognostizierbar sein, und die zeitliche
Verzögerung zwischen dem Einsatz der Maßnahme und seiner realwirtschaftlichen
Wirkung dürfte nicht allzu lange ausfallen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass
die staatliche Stabilisierungspolitik nicht antizyklisch, sondern
zyklusverschärfend wirkt. Aber auch eine erfolgreiche antizyklische
Stabilisierungspolitik ist allenfalls in der Lage, konjunkturelle Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Ein Abbau der sich
verfestigenden Sockelarbeitslosigkeit
ist damit grundsätzlich nicht möglich.
Um das Problem der Hysterese wirksam anzugehen, sind
institutionelle Reformen nötig, die die Machtverteilung zwischen Insidern und
Outsidern am Arbeitsmarkt zugunsten der Arbeitslosen verbessern und deren
Beschäftigungschancen erhöhen. Zu denken ist hier insbesondere an die Rücknahme
überzogener Kündigungsschutzregelungen, institutionelle Reformen des
Tarifvertragsrechts und eine grundlegende Reform der aktiven
Arbeitsmarktpolitik.
Literatur:
Brachinger, H./Carnazzi, S. :
Erwerbstätigkeitsstatistik. Geschlossene Darstellung der zentralen Begriffe,
in: Wirtschaftswissenschaftliches Studium, H. 2/2000, S. 107 – 109
Franz, W. : Arbeitsmarktökonomik, 5.
A., Berlin et al. 2003
Rothschild, K. W. : Theorien der
Arbeitslosigkeit, München/Wien 1988
Sachverständigenrat zur Begutachtung
der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, : Vor weitreichenden Entscheidungen.
Jahresgutachten 1998/99, Stuttgart 1999
Sachverständigenrat zur Begutachtung
der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, : Für Stetigkeit – gegen Aktionismus.
Jahresgutachten 2001/02, Stuttgart 2002
Sesselmeier, W./Blauermel, G. :
Arbeitsmarkttheorien. Ein Überblick, 2. A., Heidelberg 1998
Winkelmann, R./Winkelmann, L. : Why
are the unemployed so unhappy? Evidence from panel data, in: Economica, Bd. 65,
1998, S. 1 – 16
|