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Optionsgeschäft

Besondere Form des Termingeschäfts. Der Käufer einer Option (lat. optio = freie Wahl) erwirbt das Recht, vom Verkäufer innerhalb einer festgesetzten Frist entweder die Lieferung einer bestimmten Leistung (Kaufoption) oder ihre Abnahme (Verkaufsoption) zu einem im voraus vereinbarten Preis (dem sog. Basispreis) verlangen zu können. Für den Erwerb einer Option muss der Käufer eine Prämie (Optionspreis) zahlen. Während der vereinbarten Optionsfrist muss der Verkäufer der Option abwarten, ob der Käufer von seinem Recht Gebrauch macht oder nicht (er wird deshalb als „ Stillhalter" bezeichnet). Ob das Optionsgeschäft für ihn oder für den Käufer vorteilhaft ist, hängt davon ab, wie sich der Preis der Leistung (z. B. eines Wertpapieres) während der Optionsfrist entwik-kelt.
In der Bundesrepublik Deutschland sind börsenmäßige Optionsgeschäfte in Wertpapieren unter bestimmten, im Börsengesetz geregelten Voraussetzungen zulässig. Gegenstand des deutschen börsenmäßigen Optionsgeschäftes sind nur bekannte Aktien (bzw. bestimmte festverzinsliche Wertpapiere), die größere Umsätze aufweisen.

Warenbörse

 

 


 

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