Verminderung des Außenwertes (Wechselkurses) einer Währung im internationalen Handels- und Zahlungsverkehr. In einem System fester Wechselkurse erfolgt Abwertung durch Beschluss der zuständigen Behörde (in der Bundesrepublik: die Bundesregierung). Bei freien Wechselkursen ergibt sich ein Abwertungseffekt, wenn die Währung eines Landes stärker angeboten als nachgefragt wird. Als Folge der Abwertung werden Einfuhren teurer und Ausfuhren billiger. Abwertung kann deshalb ein Mittel sein, die Handelsbilanz und Dienstleistungsbilanz (Zahlungsbilanz) zu aktivieren. Gegensatz: Aufwertung.
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