A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
wirtschaftslexikon wirtschaftslexikon
 
Wirtschaftslexikon Wirtschaftslexikon

 

wirtschaftslexikon online lexikon wirtschaftslexikon
   
 
     
wirtschaftslexikon    
   
    betriebswirtschaft
     
 
x

Konsortium

Zeitlich begrenztes Zusammenwirken mehrerer Unternehmen, meist in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Gesellschaftsformen), zur gemeinsamen Durchführung eines bestimmten Geschäfts. Banken bilden häufig Konsortien zur Emission von Wertpapieren oder Begebung von Großkrediten. Die Zusammenarbeit kann auch durch Gründung eines gemeinsamen Tochterinstituts, einer „ Konsortialbank", institutionalisiert werden. (Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH; Liquiditätskonsor-tialbank; European Banks International Company S.A.; Associated Banks of Europe Corporation S.A.; Europartners; Inter-Alpha-Gruppe).




(A)(bei Wertpapieremissionen), ein meistens nur vorübergehender Zusammenschluss von Kapitalgebern, um grössere Finanzierungsaufgaben bei gleichzeitiger Verteilung der Risiken bewältigen zu können. Konsortien werden hauptsächlich zur  Emission von Wertpapieren gebildet. Tritt das Konsortium le­diglich als Mittler auf, handelt es sich um ein Begebungskonsortium. Übernimmt das Konsortium aber den gesamten Anleihebetrag (siehe   Fremdemission), wird von einem Übernahmekonsortium ge­sprochen. (B) (rechtliche Charakterisierung). Unter einem Konsortium versteht man einen nur vorübergehenden, ein­zelfallbezogenen Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verteilung bzw. Streuung der mit einem bestimmten Vorhaben verbundenen Pflichten oder Risiken. Eine solche Schicksalsgemeinschaft ist in der Regel als   Gesellschaft bürgerlichen Rechts (österreichisches Recht) organisiert und kommt vor allem im Bereich des Banken- und Finanzsektors zum Einsatz. So bilden Geldinstitute vielfach Kreditkonsortien, um einem gemeinsamen Schuldner einen Grosskredit zu ermöglichen, den allein zu tragen, keiner von ihnen bereit oder in der Lage gewesen wäre. Emissionskonsortien wiederum sollen das Risiko der zwischen AG und Aktionär geschalteten Banken bei der Platzierung von Wertpapieren auf dem Kapitalmarkt auf ein Minimum reduzieren.

 Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die für eine vorübergehende Zusammenarbeit eingegangen wird, z.B. von Banken zur Emission von Wertpapieren oder von Bauunternehmen für ein großes Projekt.

 

 


 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Konsortialkredit
 
konstantes Kapital