Zeitlich begrenztes Zusammenwirken mehrerer Unternehmen, meist in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Gesellschaftsformen), zur gemeinsamen Durchführung eines bestimmten Geschäfts. Banken bilden häufig Konsortien zur Emission von Wertpapieren oder Begebung von Großkrediten. Die Zusammenarbeit kann auch durch Gründung eines gemeinsamen Tochterinstituts, einer „ Konsortialbank", institutionalisiert werden. (Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH; Liquiditätskonsor-tialbank; European Banks International Company S.A.; Associated Banks of Europe Corporation S.A.; Europartners; Inter-Alpha-Gruppe).
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