A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
wirtschaftslexikon wirtschaftslexikon
 
Wirtschaftslexikon Wirtschaftslexikon

 

wirtschaftslexikon online lexikon wirtschaftslexikon
   
 
     
wirtschaftslexikon    
   
    betriebswirtschaft
     
 
x

Anleihe

Bankanleihe.




Eine Anleihe — in der Bankpraxis auch verzinsliches Wertpapier, Schuldverschreibung, Obligation oder Gläubigerpapier genannt — ist ein Wertpapier, das auf einen bestimmten   Nennbetrag lautet und ein Forderungsrecht verkörpert, das gegenüber dem  Emittenten der Anleihe geltend gemacht werden kann. Das dem Kreditgeber (Anleihekäufer) zustehende Forderungsrecht bezieht sich auf die Rückzahlung des gewährten Kreditbetrages und den Anspruch auf regelmässige Zinszahlungen. Das Instrument der Anleihe ist nicht auf Unternehmen einer bestimmten Rechtsform beschränkt. In der Praxis treten allerdings vorwiegend Grossunternehmen, Kreditinstitute und öffentliche Institutionen als Emittenten auf, weil die Anleihe-Nebenkosten für kleinere Unternehmen zu hoch wären und diese die Bonitätsanforderungen nicht erfüllen. Aufgrund der vergleichsweise hohen Nebenkosten ist die  Emission einer Anleihe erst ab einer Grössenordnung von mehreren Millionen Euro lohnend. Üblich sind Volumina von mehreren 100 Mio. Euro. Um die Unterbringungs- und Übertragungsmöglichkeiten zu erhöhen, werden Anleihen in Teilforderungen gestückelt, für die   Teilschuldverschreibungen ausgestellt werden. Gängige Anleihelaufzeiten liegen zwischen 10 und 20 Jahren. Anleihen können als   effektive Stücke gedruckt und auf Antrag an der Börse gehandelt werden. Durch ihre Börsenfähigkeit besitzen Anleihen eine hohe Fungibilität, da sie jederzeit über die Börse gekauft bzw. verkauft werden können. Die Emission erfolgt auf dem Wege der   Selbstemission oder der   Fremdemission und meistens in Fortn von   Inhaberpapieren die zu pari,  unter pari oder   über pari ausgegeben werden können. Zurückgezahlt werden Anleihen grundsätzlich zu pari. Die Tilgung kann in Form einer endfälligen Tilgung, per Auslosung oder durch den Rückkauf über die Börse erfolgen. Neuerdings finden sich aber auch Anleihen ohne Rückzahlungsverpflichtung (Ewige Anleihe). Die Zinskosten einer Anleihe orientieren sich am Kapitalmarktzins im Ausgabezeitpunkt. Da Zinsen in der Regel nachschüssig gezahlt werden, können beim Anleiheerwerb   Stückzinsen anfallen. Der Nominalzins der Anleihe ist grundsätzlich über die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Möglich ist aber auch eine variable Verzinsung (Floating Rate Note) oder der Verzicht auf einen laufenden Nominalzins (Zerobond).   Wandelanleihen,   Optionsanleihen und   Gewinnschuldverschreibungen gewähren neben den üblichen Forderungsrechten weitere Sonderrechte. Anleihe der öffentlichen Hand von Bund. Ländern. Gebietskörperschaften (Städte. Gemeinden. Landkreise) oder den Sondervermögen des Bundes (zum Beispiel der Bundesbahn) emittierte Anleihe. Je nach   Emittent ist zwischen Bundesanleihen, Länderanleihen, Kommunalanleihen oder beispielsweise Bahnanleihen zu unterscheiden.

 

 


 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Anlegerschutz
 
Anleihen