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Währung

Die in einem Land gesetzlich anerkannten Zahlungsmittel. Im weiteren Sinne: die gesetzliche Ordnung des Geldwesens. Bundesbank.


1. siehe Geldverfassung siehe unter Währungssordnung.
2. die konkrete W.-seinheit eines Landes, z.B. für die Bundesrepublikdie EUR-W. In ökonomisch-funktioneller Hinsicht gehören hierzu alle gebräuchlichen Geldarten , in juristischer Hinsicht ist das gesetzliche Zahlungsmittel gemeint. Zur historischen Entwicklung der W. s. Geldsysteme.

 

 


 

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