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Option

1. Allg. ein Recht (Anwartschaft), eine bestimmte Finanzposition - z. B. bestimmte Wertpapiere, Devisen, Terminkontrakte, aber auch Finanzierungen wie Swaps, Fazilitäten u. dgl. -- zu vorab festgelegtem Preis, Kurs, sonstigen Konditionen (Basispreis) in einer bestimmten Zeitspanne oder zu einem bestimmten Termin (Optionsfrist) durch einseitige Erklärung zu kaufen bzw. zu verkaufen bzw. in Anspruch zu nehmen, ohne dazu aber verpflichtet zu sein. Der Erwerber einer Option zahlt dafür einen Preis, die Optionsprämie; diese verfällt auch dann, wenn die Option nicht in Anspruch genommen wird.

2. Neben Futureskontrakten als festen Terminkontrakten sind auch Optionen (Finanzoptionen) als bedingte Terminkontrakte - an den Wertpapiermärkten seit langem bekannt - zur Absicherung gegen Preisänderungsrisiken verschiedenster Art gebruchlich. Sie eignen sich je nach Ausgestaltung als Devisen- oder Währungsoption (Currencyoption) oder als Zinsoption (Interestrateoption) zur Absicherung von Wechselkurs- bzw. Zinsänderungsrisiken. In ihrer Grundform ist eine Option eine Vereinbarung zwischen 2 Parteien, mit der dem Käufer das zeitlich begrenzte Recht eingeräumt wird, ein bestimmtes Aktivum unter bei Vertragsabschluss festgelegten Bedingungen zu kaufen bzw. zu verkaufen, während der Verkäufer der Option (Stillhalter, Aussteller, Schreiber, Writer) die Verpflichtung eingeht, bei Ausübung der Option durch den Käufer die Gegenseite des Geschäftes zu übernehmen; er erhält dafür vom Optionskäufer die zumeist bei Geschäfts-abschluss zu zahlende Optionsprämie. Diese Vereinbarungen können entweder standardisiert als börsengängige Optionen oder als individuell getroffene OTC-(Over-the-Counter-) Optionsvereinbarungen gehandelt werden. Je nachdem, ob der Käufer das Recht erwirbt, in der Zukunft ein bestimmtes Aktivum (Basiswert, Underlying) von dem Verkäufer der Option zu einem vorab festgelegten Preis (Basispreis, Strikeprice) zu erwerben, oder das Recht erwirbt, das Aktivum an diesen zu verkaufen, werden Kaufund Verkaufsoptionen unterschieden (Call- bzw. Putoptionen). Das Recht des Käufers einer Option, diese auszuüben oder verfallen zu lassen, ist, wenn es sich um eine sog. europäische Option (Europeanstyle-Option) handelt, auf ein bestimmtes Datum begrenzt, während es bei der amerikanischen Option (Americanstyle-Option) über eine bestimmte Periode - die Laufzeit der Option - besteht. Optionen können sich auf Devisen bzw. Fremdwährungstransaktionen, Kapitalüberlassungen oder auf Zins- oder Beteiligungstitel einschl. entspr. Indizes beziehen, daneben auf Waren, vor allem Welthandelswaren und -pro-dukte, aber auch auf andere Finanzterminkontrakte (z. B. Futures). Sie dienen also der Teilnahme an Wechselkurs-, Zinssatz- oder Aktienkursveränderungen und können hierbei spekulativ, für Arbitragegeschäfte oder zur Risikoabsicherung (Hedging) eingesetzt werden. Dies erfolgt in starkem Masse auch durch Banken im Eigengeschäft. Optionen weisen insofern ein asymmetrisches Gewinn-Verlust-Profil auf, als der Inhaber das Optionsrecht nur dann ausüben wird, wenn er einen Gewinn erzielen kann, wodurch der Optionsverkäufer einen Verlust erzielen wird. Andererseits ergibt sich ein Gewinn für den Stillhalter dann, wenn der Inhaber die Option nicht ausübt, sie also verfallen lässt; dieser Gewinn ist indes auf die vereinnahmte Optionsprämie beschränkt. Für den Optionsinhaber eröffnen Optionen somit bei einem auf die Optionsprämie begrenzten Verlustrisiko ein - theoretisch - unbegrenztes Gewinnpotenzial, welches zur Kompensation von Verlusten aus anderen, sich entgegengesetzt entwickelnden Positionen (Hedging) oder spekulativ genutzt werden kann. Optionsgeschäfte stellen somit eine Art von Versicherung gegen Verluste aus Marktpreisveränderungen dar, wobei die Optionsprämie als Versicherungsprämie angesehen werden kann.




zivilrechtlich die rechtlich begründete Anwartschaft, ein Recht durch eigene einseitige Erklärung zu erwerben. An der Aktienoptionsbörse, seit 1.4.1983 auch in der Bundesrepublik, sind O. die zeitlich befristeten Anrechte auf Abwicklung von wirtschaftlichen Transaktionen zu einem bestimmten Preis . Eine Kauf-o. heißt Call, eine Verkaufs-o. Put . Dem Erwerber einer O., dem O.-nehmer, steht der Verkäufer, der sog. Stillhalter, gegenüber. Der Preis, zu dem das Aktiengeschäft (Aktie) (auch: Goldgeschäft, Warengeschäft), auf welches die O. ein Anrecht verleiht, getätigt werden kann, heißt Basispreis, der letzte Gültigkeitstag der O. wird Verfalldatum genannt. Der O.-preis kann in den Wert und das sog. Aufgeld zerlegt werden. Der Wert ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Basispreis und dem Kurs der Aktie. O. sind meist ein Spekulationsobjekt: Wer auf Hausse hofft, kauft Calls, wer auf Baisse spekuliert, kauft Puts.

 

 


 

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