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Wechsel

Ausdrücklich als solcher bezeichnete Zahlungsanweisung in gesetzlich vorgeschriebener Form. Man unterscheidet zwei Arten: die Tratte (gezogener Wechsel) und den Solawechsel (eigener Wechsel). Die Tratte ist eine Anweisung des Ausstellers an den Bezogenen (Schuldner), den im Wechsel angegebenen Betrag an einem bestimmten Tag an den Begünstigten zu zahlen. Der Bezogene verpflichtet sich durch sein Akzept (Unterschrift quer am Rande des Wechsels) zur Zahlung. Durch den Solawechsel verpflichtet sich der Aussteller, den Wechselbetrag zum angegebenen Zeitpunkt dem Wechselnehmer (Inhaber des Wechsels) zu zahlen. Als Zahlstelle wird meistens die Bank angegeben, bei der der Aussteller oder der Bezogene sein Konto hat. Wird das Zahlungsversprechen nicht eingehalten, so kann in wenigen Tagen ein Zahlungsbefehl oder ein Urteil im Urkundenprozess (als Beweismittel dienen nur Urkunden und Parteivernehmung) erwirkt werden, woraus sofort vollstreckt werden kann. Im Rahmen ihres Kreditgeschäftes kaufen Banken Wechsel an (Diskontkredit).

 

 


 

 
 
 

 

 

 
 

 

 

 

 

Weitere Begriffe : Einstellung | Liquidation | Forderungen