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Aktiengesellschaft (AG)

Unternehmen, das nicht einem einzelnen Unternehmer, sondern einer Kapitalbesitzergruppe (Kapitalgesellschaft) gehört. Vorherrschende Unternehmensform für Großbetriebe.
1995 gab es in der Bundesrepublik Deutschland rund 3200 Aktiengesellschaften, davon waren etwa 700 zum Handel an der Börse zugelassen. Ihre Kapitalzusammensetzung besteht aus Aktien-Anteilen. die an eine mehr oder weniger große Zahl von anderen Kapitalistinnen, Banken und Geldbesitzerinnen (Aktionärinnen) verkauft werden. Ihre Organe sind die Hauptversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand. Größere Aktiengesellschaften können dem Mitbestimmungsgesetz unterliegen, dann sind auch Arbeitendenvertreterinnen im Aufsichtsrat. Die tatsächliche Entscheidungsgewalt über Aktiengesellschaften liegt jedoch bei einigen wenigen Großaktionären (Einzelkapitalist, kapitalistischen Gesellschaften, Banken, Versicherungen und anderen Kapitalistengruppen), die im Besitz der Mehrzahl der Aktien oder des sogenannten Aktienkontrollpaketes sind. Deshalb führt die Ausgabe sogenannter „ Volksaktien “ nicht zu einer Demokratisierung der Wirtschaft. Es dient lediglich dazu, das Sparvermögen von „ kleinen Leuten “ zusammenzufassen und im Interesse der Großaktionäre auszunutzen. Es ist heute das Hauptinstrument der Konzentration und Zentralisation der Verfügungsgewalt über Kapital und gleichzeitig eine hohe Vergesellschaftung des Kapitals. Aktiengesellschaften sind immer personell (Aufsichtsrat) und durch Besitz und Verwaltung von Aktien mit dem Bankkapital und anderen Aktiengesellschaften eng verflochten.
Die Leitung der heutigen Aktiengesellschaften ist geprägt vom Typus des „ Top-Managers “ , eines innerhalb der kapitalistischen Strukturen austauschbaren Kapital-Managers. Die meisten Manager tragen nur noch in einem vertraglich begrenzten Rahmen Verantwortung.

Siehe Aktie, Aktienstreuung, Finanzkapital, Managertheorie

 

 


 

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