Inhaltsübersicht
I. Begriffliches:
Theoretisch und rechtlich
II. Determinanten
für Spezialisierung von Banken
III. Spezialbanken
und spezielle Finanzinstitute i.w.S. in Deutschland
I. Begriffliches:
Theoretisch und rechtlich
Banken sind – theoretisch betrachtet – Unternehmen, die als
professionelle Hauptaufgabe die Gestaltung von Finanzbeziehungen übernehmen.
Banken kaufen und verkaufen, vermitteln und schöpfen Finanzanlagen bzw.
Finanzkontrakte und bieten zusätzliche Finanzdienstleistungen an. Zusammen mit
ihren indirekten und direkten Vermittlungsfunktionen auf Finanzmärkten
organisieren sie gleichzeitig eine Transformation von Finanzanlagen in
relevanten Eigenschaften wie Laufzeit, Stückelung und Risiko. Banken können
diese Funktionen in einem breiten Spektrum erfüllen oder aber in stärkerer
Arbeitsteilung bzw. Spezialisierung. Eine Spezialbank
ist ein Kreditinstitut mit einer Fokussierung auf spezielle Kundengruppen,
Finanzprodukte und -dienste, Vertriebskanäle und/oder Wertschöpfungsstufen.
Aufsichtsrechtliche Definitionen und Abgrenzungen von Kreditinstituten und
Bankgeschäften sind jeweils enger. § 1 des KWG zählt für Kredit- und
Finanzdienstleistungsinstitute kasuistisch einzelne Geschäftsarten auf, während
in § 1 (3 ff.) bzw. § 2 weitere sog. Finanzunternehmen bzw. spezialisierte
Finanzinstitute genannt sind, die nicht unter die BAK-Aufsicht fallen. Sie
werden hier spezialisierte Finanzinstitute i.w.S. genannt. Viele
Kreditinstitute i.S. des § 1 KWG unterliegen auch als Universalbanken gewissen
einschränkenden gesetzlichen Regelungen (z.B. SpkG, GenG) oder werden durch
spezielle Bankgesetze auf einen genau definierten Geschäftsradius beschränkt
(z.B. HypBankG, SchiffsBG, BausparKG, KAGG); für einige öffentliche Institute gibt
es spezielle Gründungsgesetze, (z.B. für BBk, KfW). Manche Banken nach § 1 KWG)
haben nur eine Teillizenz, z.B. Bürgschaftsbanken und einige der TZ-Banken.
II. Determinanten für
Spezialisierung von Banken
1. Dimensionen der Spezialisierung
Das Spektrum von Spezialbanken und banknahen sonstigen
Finanzinstituten ist sehr breit und hat sich beim heutigen Trend zur
Organisation von Allfinanz-Dienstleistungen und infolge von Finanzinnovationen
noch weiter aufgefächert (Hahn, O.
1989; Hahn, O.
1991; Stracke,
G./Geitner, D. 1992). Theoretisch kann man sich den Bereich
möglicher Finanzdienstleistungen und damit auch einer spezialisierten
Bankleistung als einen vierdimensionalen Raum vorstellen, der durch die vier
Achsen Finanzprodukte bzw. -dienste, Kunden- bzw. Zielgruppen, geographischer
Raum bzw. Vertriebskanäle und Wertschöpfungsstufen bestimmt ist. Real
existierende Universalbanken bedienen in diesem Raum ein relativ großes Areal,
wobei sie sich durchaus schwerpunktmäßig positionieren können. Spezialbanken
haben dagegen freiwillig oder auf der Basis gesetzlicher Regulierung einen
bestimmten Kunden-, Produkt-, Vertriebs- oder Wertschöpfungsfokus (Sondermann,
A./Tilmes, R. 1998), bedingt durch Informations-Constraints,
Spezialisierungs-Vorteilen bei Finanzkontrakten, Technologien, Know-how,
Konzentration auf Kernkompetenzen, Synergien usw.
Moderne Universalbanken- und Allfinanz-Gruppen organisieren
eine Abdeckung von erfolgversprechenden Strukturen des Gesamtmarktes durch
Kombinationen von Universal- und Spezialbanken sowie sonstigen
Finanzdienstleistern und Finanzunternehmen.
2. Determinanten und neuere Entwicklung
So lange bei Effizienzvergleichen zwischen Universal- und
Spezial- bzw. Trennbankensystemen die Fragen der Produktions- und
Vertriebskosten von Bankleistungen, der Diversifikation und der Organisation
des Massengeschäfts allein im Vordergrund standen, sprach vieles gegen eine
stärkere Spezialisierung und für die Ausnutzung von „ economies of scale and
scope “ durch große Universalbanken. In neuere Betrachtungen der
institutionellen Ökonomie gehen zusätzliche Argumente ein: Neben den
Produktionskosten die Transaktionskosten, der Aufbau unternehmensspezifischer
Vorteile (v.a. Informationsvorteile, spezielle Management- und
Mitarbeiterqualifikation) sowie effiziente Beherrschungs- und
Überwachungssysteme (governance). Und neben die Bewältigung der externen bzw.
Marktrisiken tritt die Beherrschung der sog. verhaltensbedingten Risiken.
Solche institutionellen Überlegungen sind bei Bankbetrieben deshalb wichtig, da
nur eine Teilmenge von Bankgeschäften auf relativ anonymen Märkten und mit
Standardverträgen erfolgt, ein großer Teil aber speziellere Bündel von
Finanzkontrakten auf der Basis stabilerer Bank-Kundenbeziehungen betrifft.
Finanzdienstleistungen sind z.T. abhängig vom persönlichen Kontakt und privaten
Informationen, der räumlichen und sozialen Nähe und von entsprechenden
sozioökonomischen Beurteilungskompetenzen. Sie setzen eine kunden-, markt- oder
raumbezogene Spezialisierung voraus. Heute spricht vieles für einen Verbund von
Spezial- und Universalbanken. Daher nimmt die Zahl der rechtlich selbständigen
Spezialbanken zu, die der wirtschaftlich unabhängigen ab. Die heute
existierenden Spezialbanken lassen sich auf sehr unterschiedliche Determinanten zurückführen, wobei meist
mehrere zusammenkommen:
1.
Banktradition.
Ein bewährter finanztechnologischer Erfahrungsschatz wurde stabilisiert und
typisiert; infolge der Bedeutung von Vertrauen und Reputation ändern sich
Bankbräuche nur langsam.
2.
Staatliche
Bankenregulierung. Nach Bankenkrisen wurde Spezialisierung in sog.
Trennbankensystemen oder in Spezialgesetzen erzwungen.
3.
Entstehung finanzieller
Selbsthilfeinstitutionen, die sich teilweise zu Universalbanken
entwickelten, teilweise aber auch wie z.B. Bausparkassen spezialisiert blieben.
4.
Gründung öffentlicher
Spezialbanken zur Unterstützung einer Wirtschaftsförderung bzw.
öffentlicher Sonderaufgaben.
5.
Selbst gewählte faktische Spezialisierung. Gründe sind
Positionierung in erfolgversprechenden Segmenten oder Nischenmärkten (auch
als Zweitbankenverbindung), größen- bzw. kapazitätsmäßig bedingte
Selbstbeschränkungen, Auslagerung atypischer oder riskanterer Bankgeschäfte.
6.
Aufbau und Abrundung von Allfinanz-Gruppen mit
zahlreichen Spezialinstituten unter einheitlicher Leitung oder als
Kooperationsunternehmen, bedingt durch stärkere Verzahnung von Finanzierung, Asset
Management und Versicherung.
7.
Spezialgründungen im Gefolge von Finanzinnovationen,
z.B. Kreditkarten, Verbriefung, und technischen Innovationen (z.B. Direktbanken; Direktbanken inkl.
Discountbroker). Die Nachfrage nach komplexeren Finanzdienstleistungen und Financial
Engineering und das Outsourcing von Teilen der Wertschöpfungskette
fördern die Spezialisierung.
8.
Gründung von Spezialbanken durch ausländische Banken
und Nichtbanken-Gruppen. Das Bankgeschäft ist primär auf grenzüberschreitende
Transaktionen und auf die Unterstützung des Hauptgeschäfts ausgerichtet.
In Zukunft wird die Spezialisierung weiterhin schnell
zunehmen, schon durch die Dynamik technischer und finanzieller Innovationen.
Finanzielle Produkt- und Prozessinnovationen regen wiederum spezialisierte
institutionelle Innovationen an und verstärken nicht nur die horizontale, sondern auch die vertikale Arbeitsteilung im
Finanzsektor. Die Wertschöpfungsquote in der Kreditwirtschaft wird stark
zurückgehen (Betsch, O.
1999), bedingt durch die Konzentration auf bestimmte Wertschöpfungsstufen, den
Zukauf von Finanzprodukten und den Vertrieb von Fremdprodukten. Unter dem
Einfluss der Kreditverbriefung wird sich auch eine Spezialisierung in „ retail “ oder „ whole sale banking “ verstärken. Neuerdings sind sogar Tendenzen zur
Trennung von Teilfunktionen des Kreditgeschäfts (z.B. die Gründung von Loan
Funds in den USA) zu erkennen (Guthoff,
A./Pfingsten, A./Schuermann, T. 1999).
Zwischen Spezialbanken mit ähnlicher oder kompatibler
Ausrichtung werden Fusionen zunehmen. Bei staatlichen Instituten wird
einerseits die institutionelle Vermischung von öffentlichen Förderaufgaben mit dem privatwirtschaftlich
ausgerichteten sog. Wettbewerbsgeschäft
im Aktivbereich unter dem Einfluss von Wettbewerbsnormen der EU wieder
zurückgehen, andererseits ist der Privatisierungsprozess in Deutschland noch
nicht abgeschlossen.
3. Investment Banking versus Investitions- und
Entwicklungsbanken
In angelsächsischen Trennbanksystemen ist die längerfristige
Investitionsfinanzierung schon immer stark über Wertpapiere und Börse
organisiert. Im dort entwickelten Investment
Banking kooperieren häufig noch verschiedene Banken arbeitsteilig.
Und die Schwelle einer Emissionsfähigkeit von Unternehmen ist niedriger. Die
deutschen Investitionsbanken sind vom Design her keine Organisatoren für die
Emissionsfinanzierung von Unternehmen, sondern Emissionsersatz. Auf der Basis ihrer Emissionsfähigkeit und ihres
Standings und mit zusätzlicher öffentlicher Refinanzierung stellen sie den
Unternehmen längerfristige Darlehensfinanzierung zur Verfügung. Öffentliche
Investitionsbanken (auch Förderbanken genannt) unterstützen die
Wirtschaftsförderung, Struktur- bzw. Entwicklungspolitik mit direkten
öffentlichen Finanzhilfen, die in Deutschland meist nach dem Hausbankprinzip
über die Hausbanken geleitet werden. Ihre Aufgaben liegen i.d.R. dort, wo
Leistungsschwächen- u. -lücken im privaten Angebot der Banken bestehen, z.B.
zugunsten von neuen, innovativen und kleinen Unternehmen, Großprojekten und der
langfristigen Exportfinanzierung. Neben ihrem öffentlichen Auftrag – z.T. als
Treuhandgeschäft – setzen sie auch selbst mobilisierte Mittel ein und stehen
z.T. auch im Wettbewerb mit anderen Banken. Investitionsbanken mit einer völlig
aus öffentlichen Quellen organisierten Refinanzierung und mit einem faktischen
Vergabemonopol subventionierter Finanzierung haben sich nicht bewährt, wie
zahlreiche ineffiziente u. technisch illiquide Entwicklungsbanken in der 3.
Welt zeigen. Im internationalen Bereich hat sich das Modell der Weltbankgruppe
mit hartem und weichem Fenster sowie Investment
Banking zugunsten ausländischer Direktinvestitionen und Joint Ventures
durchgesetzt.
III. Spezialbanken und
spezielle Finanzinstitute i.w.S. in Deutschland
1. Private Spezialbanken-Gruppen
a) Arten
Viele Spezialbanken, die nach privatwirtschaftlichen
Grundsätzen arbeiten, werden an anderer Stelle behandelt, z.B. die
Hypothekenbanken, Bausparkassen, die
auf das Wertpapiergeschäft spezialisierten Banken, Finanzdienstleister und
-unternehmen, die Kapitalanlagegesellschaften, bzw. Institute des Asset
Managements. Wertpapiersammelbanken
sind Institute des Clearing und Settlements von Wertpapieren, die auch wichtige
Funktionen bei Wertpapierleihe und Repo-Geschäften sowie
Wertpapierpensionsgeschäften erfüllen. Auf neue Vertriebswege mit
eingeschränktem Sortiment und neue Finanzdienstleistungen spezialisiert sind
Direktbanken inkl. Discountbroker und Institute des Electronic Banking, die u.a. das Geldkarten- und
Netzgeldgeschäft betreiben. Faktisch sind auch viele kleine Banken mit
Volllizenz spezialisiert, z.B. kleine Genossenschaftsbanken und sog. alternative Banken wie die
anthroposophische GLS-Bank, Bochum, die Ökobank, Ffm und die BkmU Bank AG,
Berlin. Auch Privatbanken und Auslandsbanken bzw. die Zweigstellen
ausländischer Banken sind meist auf ein engeres Leistungssortiment und eine
bestimmte Klientel spezialisiert. Infolge des relativ hohen Anteils von
bilanzunabhängigen Provisionsgeschäften unterschätzen Bankstatistiken ihre
Bedeutung.
Hier werden skizziert die Branche- und Konzernbanken, die Institute für Absatzfinanzierung
die Privatkundenbanken sowie die Bürgschaftsbanken und
Kreditgarantiegemeinschaften als Institute der Kreditleihe. Sie sind teilweise
in ihrer Tätigkeit aufsichtsrechtlich beschränkt bzw. haben z.T. nur eine
Teillizenz des BAK, genießen aber andererseits auch gewisse Privilegien, z.B.
in Form niedrigerer Anforderungen an das Eigenkapital.
b) Branche-Banken
Die meist in den 1920er-Jahren gegründeten Branche-Banken
z.B. für Vieh-, Getreide-, Holz- und Metallhandel haben heute kaum noch
Bedeutung oder verschwanden, da die damals nicht gut funktionierende
kurzfristige Handels- und Betriebsmittelfinanzierung schon längst
Routinefinanzierung von Universalbanken geworden ist. Solche Banken hatten zwar
Informations- und Spezialisierungsvorteile, aber Diversifikations- und
Refinanzierungsprobleme. Neuere Branche-Banken bündeln umfassendere Pakete von
Bankleistungen für spezielle Klientenbedürfnisse.
Beispiele sind die Ärzte- und Apothekerbank, die Bank für
Kirche und für Diakonie e.G. als Hausbank für Einrichtungen der evangelischen
Kirche, die Bank für Sozialwirtschaft als Hausbank zahlreicher gemeinnütziger
Träger, die DePfaBank AG BauBoden für Bau- und Immobilienfinanzierung.
c) Spezialinstitute der Absatzfinanzierung-
und Privatkundenbanken
Die Wurzel moderner institutioneller Formen der bankmäßigen
Absatzfinanzierung liegt in Instituten des kurz- und mittelfristigen, privaten
und gewerblichen TZ-Kredits, die seit 1920 entstanden und die sich 1949 in einem
Verband, dem Vorläufer des heutigen Bankenfachverbandes
zusammenschlossen, dem heute auch Arbeitskreise der Autobanken und Direktbanken
angeschlossen sind.
Neben den informellen Lieferantenkredit trat bereits im 19.
Jahrhundert der organisierte TZ- bzw. Ratenkredit von Handel und Industrie als
Mittel der Absatzförderung, und bereits 1894 trat in Deutschland ein
Abzahlungsgesetz in Kraft.
Ein kleiner Teil dieser Spezialbanken finanziert
ausschließlich mittelständische gewerbliche Kunden mit den Instrumenten
zweckgebundener mittelfristiger Investitionskredit, Einkaufs-, Lager- und
Absatzfinanzierung für Händler, Factoring,
Forfaitierung, Leasing
und Ankauf von Leasingforderungen. Die meisten Institute aber sind auch oder
ausschließlich Privatkundenbanken. Konsumkredit ist Kleinkredit, was andere
Techniken der Kreditprüfung und Besicherung und infolge der relativ hohen
Kosten konsequente Rationalisierung voraussetzt, z.B. Kreditprüfung mit Hilfe
von Scoring-Modellen, Direct-Banking und
Kreditverbriefung über Asset Backed
Securities Die früher vorherrschenden objektbezogenen Verfahren
(Anweisungs-, Händler- und Wechselgeschäft) wurden durch den Bar-,
Dispositions- und Überziehungskredit abgelöst.
Nachdem solche Institute in den letzten Jahrzehnten starke
Marktanteile an Universal- und Konzernbanken (insbesondere der Autoindustrie)
verloren haben, entwickelten sich einige Institute mit voller Banklizenz
erfolgreich zu Universalbanken für Privatkunden, meist mit neuartigen und stark
genormten Aktiv- und Passivprodukten und der Möglichkeit des Direct-Banking.
d) Banken und Finanzservice-Gruppen von Industrie-
und Handelskonzernen
Konzernbanken und konzerneigene Financial Services-Gruppen
haben sehr an Bedeutung gewonnen. Beispiele sind die zahlreichen Autobanken, und die Banken von
Unternehmensgruppen des auch international ausgerichteten Handels, des Versand-
und Einzelhandels sowie anderer multinationaler Unternehmen. In Financial
Services-Gruppen werden meist Banken mit Volllizenz ergänzt durch Institute des
Leasing, Factoring, der Versicherung, des Kreditkartengeschäfts, der
Immobilienfinanzierung und anderer Finanzdienste. Sie entstanden einerseits
durch Ausbau und Weiterentwicklung der organisierten Absatzfinanzierung
andererseits durch Tendenzen der Disintermediation: aus Funktionen von
Treasury-Centers wurde In-house-Banking,
das auch Aufgaben des Investment
Banking, des Asset Managements
und des Risikomanagements übernehmen konnte.
Heute werden für gewerbliche und private Kunden im Verbund
mit den jeweiligen Kernprodukten – z.B. dem Auto – sogar innovative
Finanzdienstleistungs-Pakete mit interessanten Optionen und zusätzlicher
Risikoübernahme angeboten (Massfeller,
N. 1999). Solche Strategien des One-Stop-Shopping und des Cross
Selling werden vestärkt durch den Einstieg in das Direct-Banking und in
Internet-Dienste bzw. e-commerce. Die Problemlösungspakete der Autoindustrie
enthalten z.B. neben dem Produkt und dafür bestimmten Service-Leistungen einen
breiten Fächer von Finanzdienstleistungen. Konzerneigene Banken und
Finanzdienstleister tragen erheblich zum jeweiligen Konzernergebnis bei, sind allerdings
weiterhin primär auf Refinanzierung durch Kreditinstitute und Finanzmärkte
angewiesen.
e) Spezialinstitute der Kreditleihe
Unternehmen haben nicht nur einen Kreditbedarf, sondern auch
einen Aval- und Garantiebedarf, bedingt durch die vielfältigen Leistungsbeziehungen
mit Lieferanten, Kunden und öffentlichen Händen (z.B. Zoll- und
Frachtstundungen, Bietungs- und Gewährleistungsgarantien). Bankavale und
-akzepte sind hier vertrauensschaffend und liquiditätssparend.
Die ältesten Spezialbanken der Kreditleihe entstanden im
Zusammenhang mit dem Fernhandel. Sog. Akzept- bzw. Remboursbanken mit einem
Netz ausländischer Korrespondenzbanken gaben Akzeptkredite. Diese Bankakzepte
wurden dadurch geldmarktfähig bzw. konnten diskontiert werden. Der Rembourskredit
verknüpft das Konnossement als Instrument der Zahlungssicherung mit dem
Bankakzept zu einem Arrangement, mit dem gleichzeitig die drei Funktionen
Leistungs- und Zahlungssicherung sowie Finanzierung organisiert wird, und die
Finanzierung auch noch flexibel und kostengünstig in Geld- und Kreditleihe
separiert werden kann.
In Deutschland bieten die Universal- und die Auslandsbanken Akzept- und Avalkredite an.
Spezialisierte Institute gibt es v.a. in Form von Bürgschaftsbanken und
Kreditgarantiegemeinschaften. Sie geben Bürgschaften, Garantien i.e.S. und/oder
sonstige Gewährleistungen zugunsten von Kreditnehmern; Kreditversicherungen
schützen dagegen Gläubiger.
Die erstgenannten wurden in Deutschland meist als
Selbsthilfeinstitutionen von berufsständischen Organisationen gegründet. Heute
sind sie i.d.R. gemeinnützige Joint Ventures von Wirtschaftsverbänden,
Kreditinstituten und Bundesländern zur Erleichterung der Bankfinanzierung
kleiner und mittelständischer Unternehmen einschl. der öffentlichen
Investitionsfinanzierung nach dem Hausbankprinzip.
Kreditgarantiefazilitäten werden durch zusätzliche Rückbürgschaften des Bundes
und der Länder (z.B. über KfW und die Förderbanken der Länder) ergänzt, wodurch
das maximal verbürgbare Kreditvolumen (der Bürgschaftsrahmen) erhöht wird.
Bürgschaften und Garantien ersetzen i.d.R. andere fehlende
bankübliche Sicherheiten oder transformieren und verstärken nicht bankfähige
Kreditsicherheiten. Die Zerlegung eines Kredits in die Komponenten Geld- und
Kreditleihe, d.h. die Trennung von Finanzierung und Risikoübernahme, schafft
ein Dreiecksverhältnis zwischen Garantieeinrichtung, Kreditinstitut und
Kreditnehmer. Dies erfordert Koordinierung und kooperatives Verhalten, weshalb
i.d.R. alle Beteiligten in das Risiko eingebunden werden. Vorteilhaft sind
solche Arrangements nur, wenn die Informationsvorteile des Garantieinstituts
die sonstigen Transaktionskosten übersteigen.
In Entwicklungsländern werden solche Fazilitäten auch in Form
von Kreditgarantiefonds organisiert (Geis, H.-G.
1993).
2. Private Spezialbanken mit Sonderaufgaben
Die ersten drei der fünf nachfolgend skizzierten Banken sind
Institute für schwierigere, spezielle Finanzierungsaufgaben, für die in der
Nachkriegszeit ein dringender Bedarf der Wirtschaft bestand und die von Banken
gemeinsam organisiert wurden. Man kann sie auch als finanzielle
Selbsthilfeinstitutionen der Privatwirtschaft bezeichnen, mit deren Hilfe sonst
notwendige direkte staatliche Intervention durch indirekte Anreize und Förderung
ersetzt werden konnte. Zwei Institute sind Beispiele für eine schrittweise
Privatisierung und geschäftspolitische Neuorientierung früherer öffentlicher
Spezialbanken.
a) Deutsche Industriebank AG (IKB),
Düsseldorf und Berlin
Die Deutsche Industriebank (IKB) ist ein Spezialinstitut oder
besser eine Finanzgruppe mit einer vollen Angebotspalette für längerfristige
Unternehmensfinanzierung, insbesondere für mittelständische Unternehmen. Sie
vergibt vorwiegend Kredite mit fester Zinsbindung, wobei die Refinanzierung
laufzeitkongruent durch die Emission von Schuldverschreibungen und
Mittelaufnahme bei Banken und Versicherungen unter Nutzung von Zinsswaps
erfolgt. Das Emissionsstanding der Bank wird ihren meist (noch) nicht
emissionsfähigen Kunden zur Verfügung gestellt.
Sie wurde 1949 durch eine solidarische Kapitalaufbringung
gewerblicher Unternehmen neu gegründet und fusionierte 1974 mit der Deutschen
Industriebank, Berlin. Zwischen 1924 und 1945 bestanden schon ähnliche
Vorläuferinstitute als Pioniere des langfristigen gewerblichen Kredits (Cassier, S.C.
1996).
Lange Zeit übernahmen die IKB und ihre Vorgänger auch
Sonderaufgaben, die heute staatliche Förderbanken übernehmen. Seitdem auch
Universalbanken auf dem Spezialgebiet der IKB verstärkt tätig sind, erweiterte
sie ihr Geschäft auf neue Felder, z.B. Immobilien-, Eigenkapital- und
strukturierte Finanzierung.
b) Ausfuhrkredit-GmbH (AKA), Frankfurt/Main,
Die Ausfuhrkredit-GmbH (AKA) wurde 1952 von einem Konsortium
deutscher Kreditinstitute zum Zwecke der mittel- und langfristigen
Exportfinanzierung gegründet. Diese derzeit 38 Banken verpflichten sich zur
Refinanzierung von 4 Plafonds. Früher existierte ein weiterer Plafond, für den
von der BBk eine Rediskontlinie für Exporte in Entwicklungsländer eingeräumt
war. Die früheren Lieferantenkredite
(Plafonds A) sind heute weitgehend abgelöst durch Bestellerkredite (Plafonds C, D, E), d.h. durch ungebundene
Finanzkredite an Besteller oder deren ausländische Bank. Grund- und
Rahmenverträge mit Banken aus derzeit 33 Entwicklungs- und
Transformationsländern vereinfachen die Abwicklung. Exporteure, Kreditnehmer
und Hausbanken werden in das Risiko eingebunden, und die Exportkredite müssen
i.d.R. durch eine staatliche Exportkreditversicherung gedeckt sein.
c) Liquiditäts-Konsortialbank GmbH
Die Liquiditäts-Konsortialbank GmbH wurde 1974 von der
Bundesbank initiiert und von ihr zusammen mit den deutschen Bankenverbänden
nach der Zahlungseinstellung der Herstatt-Bank gegründet.
d) Deutsche Verkehrs-Bank AG, Frankfurt/Main
Die Deutsche Verkehrs-Bank AG (DVB) entstand 1990/91 im Zuge
der Teilprivatisierung der deutschen Bundesbank aus der Deutschen
Verkehrs-Kreditbank. Diese DVKB wurde bereits 1923 als Spezialbank zur
Frachtstundung gegründet und entwickelte sich dann zur Hausbank der Bundesbahn.
Sie ist heute eine Spezialbank für den Verkehrsmarkt. Neben traditioneller
Fracht- und Lieferantenfinanzierung bietet sie heute – auch international – die
strukturierte Finanzierung von rollendem Verkehrsmaterial, Flugzeugen, Schiffen
und Verkehrsinfrastruktur an. Die DVB ist ferner Zentralbank der Sparda-Banken.
Zu Privatkunden hat sie nur durch Filialen ihrer ReiseBank Kontakt.
e) DSL-Bank – Deutsche Siedlungs- und
Landesrentenbank, Bonn und Berlin
Die Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank (DSL-Bank) war
eine öffentlich-rechtliche Spezialbank des Bundes, die 1966 aus der Fusion
zweier Institute mit ähnlichen Aufgaben hervorging. Als Förderaufgabe
finanzierte sie mit längerfristigen Hypothekarkrediten den Wohnungsbau,
Siedlungsvorhaben und Agrarstrukturverbesserungen im ländlichen Raum. Mit einer
Gesetzesänderung von 1981 verlor sie ihre Steuerprivilegien und erhielt die
Möglichkeit zu einem erweiterten Eigengeschäft auch außerhalb des ländlichen
Raums und sogar international. 1989 erfolgte mit der Gründung einer
börsennotierten Holding AG eine Teilprivatisierung. Heute ist das traditionelle
Fördergeschäft für Bund und Länder nur noch marginal, dafür dominiert das
Wettbewerbsgeschäft: v.a. Kommunalfinanzierung, außerdem Finanzierung des
privaten Wohnungsbaus, von Gewerbeimmobilien und Bauträgern und die
Refinanzierung von Banken und Bausparkassen, wobei die Mittel durch
Refinanzierung an nationalen und internationalen Geld- und Kapitalmärkten –
auch über ausländische Töchter – aufgebracht wird. Gemäss einer Vereinbarung
von Mitte 1999 übernahm im Jahr 2000 die Postbank die 52%ige
Mehrheitsbeteiligung der Bundesregierung.
3. Öffentliche Kreditinstitute mit
Sonderaufgaben
Die bedeutendsten Institute dieser Art sind die an anderer
Stelle skizzierte Deutsche Bundesbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW). Wie die KfW, so wurden auch die folgenden Institute für spezielle
langfristige Finanzierungsaufgaben gegründet. Sie sind Institute der
Wirtschaftsförderung und arbeiten meist nach dem sog. Hausbankprinzip. Solche
öffentlichen Kreditinstitute wurden durch Gesetz gegründet, haben meist keine
private Rechtsform und genießen öffentliche Privilegien (z.B. staatliche
Aufbringung des Eigenkapitals, Steuerbefreiung, öffentliche Garantien,
Anstaltslast und Gewährsträgerhaftung). Dadurch erhalten sie ein gutes Rating
und können kostengünstig Mittel an Finanzmärkten mobilisieren, weshalb sie nur
teilweise auf öffentliche Haushalts- und ERP-Mittel angewiesen sind. Das
Finanzierungsvolumen der öffentlichen Wirtschaftsförderung wird dadurch
erheblich erweitert. Für die Wirtschaftsförderung der neuen Bundesländer spielen
sie eine besonders große Rolle.
a) Deutsche Ausgleichsbank (DtA), Bonn,
Die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) spiegelt besonders deutlich
die wechselnden Finanzierungsaufgaben der Nachkriegszeit wider.
1950 als Vertriebenenbank AG gegründet, wurde sie 1954 mit
erweitertem Aufgabengebiet zur Lastenausgleichsanstalt als Hausbank des
Sondervermögens Ausgleichsfonds. Als Anstalt des öffentlichen Rechts kamen 1984
zum Lastenausgleich neue Aufgaben in Form der Finanzierung von Maßnahmen des
Bundes in den Bereichen Wirtschaftsförderung für den gewerblichen Mittelstand
und die freien Berufe, Umweltschutz und Soziales hinzu.
Schwerpunkt ist die Existenzgründungsförderung mit einem
breiten Spektrum von Instrumenten. Zur Finanzierung dienen Haushaltsmittel
verschiedener Etats und ERP-Mittel, die durch Anleihe-Emissionen und
Schuldscheindarlehen im In- und Ausland erweitert werden.
2003 wurde die DtA als KfW Mittelstandsbank in die
KfW-Bankengruppe integriert.
b) Landwirtschaftliche Rentenbank,
Frankfurt/Main
Die Landwirtschaftliche Rentenbank wurde 1949 als Anstalt des
öffentlichen Rechts errichtet. Ihre erste Vorgängerin war die Deutsche
Rentenbank, mit deren Rentenmark die Inflation von 1923 beendet wurde (Pohl,
M./Schneider, A.H. 1999). Ein großer Teil des heutigen Eigenkapitals
der Bank wurde durch eine Abgabe auf land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
finanziert. Rechtlich ist das Eigenkapital Stiftungsvermögen der
Landwirtschaft. Die Rentenbank vergibt nach dem Hausbankprinzip Kredite für öffentliche Lagerhaltung von
landwirtschaftlichen Überschüssen, vor allem aber mittel- und langfristige
Investitionskredite für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei,
der Ernährungswirtschaft und damit kooperierenden Betriebe der Industrie, des
Handels und der Dienstleistungen. Sie finanziert außerdem in einem weiten
Spektrum Vorhaben der Strukturverbesserung im ländlichen Raum von Gemeinden,
Landkreisen und Zweckverbänden im Rahmen zahlreicher öffentlicher und seit 1973
auch eigener Sonderprogramme. Im Passivgeschäft dominierten anfangs ERP- und
öffentliche Mittel, seit 1973 aber immer stärker die Refinanzierung an nationalen
und internationalen Finanzmärkten. Im Aktivgeschäft betreibt sie seit 1993 auch
das kommerzielle Refinanzierungsgeschäft mit Banken anderer EU-Länder.
c) Förderbanken und -institute der
Bundesländer
Neben dem Bund haben auch die meisten Bundesländer Investitionsbanken
für die Unterstützung ihrer Strukturpolitik gegründet, insbes. zur Erfüllung
finanzieller Aufgaben im Wohnungs- und Städtebau, in der gewerblichen
Wirtschaft, der Infrastruktur und im Umweltschutzes. Bei schon älteren
Gründungen wurden meist der Wohnungsbau von der Gewerbeförderung separiert,
z.B. in Hamburg, Nordrhein-Westfalen und bis 1992 in Berlin. Heute geht der
Trend zur Bündelung der Finanzinstrumente einer Wirtschaftsförderung unter einem Dach, z.B. bei den Aufbaubanken in Sachsen und Thüringen
bzw. den Investitionsbanken in Berlin
und Brandenburg. Sie wurden als Anstalt des öffentlichen Rechts oder als AG
bzw. GmbH – und damit leichter privatisierungsfähig – gegründet.
In Berlin ist es eine rechtlich unselbständige Anstalt der
Landesbank Berlin. In Baden-Württemberg wurde Anfang 1999 das Fördergeschäft
auf die Landeskreditbank (L-Bank) konzentriert, während das Wettbewerbsgeschäft
auf die Landesbank Baden-Württemberg überging. In Sachsen diskutierte man
dagegen die Fusion von AufbauBank (SAB) mit der Landesbank Sachsen und den
Sparkassen.
Neben Investitionsbanken haben viele Bundesländer auch noch
Bürgschaftsbanken und Beteiligungsgesellschaften gegründet.
4. Spezialisierte Finanzinstitute i.w.S.
Nicht als Kreditinstitute oder Finanzdienstleister im Sinne
des KWG überwacht werden Leasing- und
Factoring-Unternehmen sowie
Finanzintermediäre für Beteiligungskapital wie z.B. Kapitalbeteiligungsgesellschaften
bzw. Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
nach dem UBGG sowie Institute des Venture Capitals. Das gleiche gilt für gewerbliche und öffentliche Pfandleihanstalten, Finanzmakler und
Finanzconsultings sowie für Finanzunternehmen des Kreditkartengeschäfts.
Literatur:
Becker, H. : Bankbetriebslehre,
Ludwigshafen 1997
Betsch, O. : Entwicklung und Perspektiven
des Privatkundengeschäfts, in: Jahresbericht 98 des Bankenfachverband, S. 9 – 21,
o.O. 1999
Cassier, S.C. : Unternehmerbank zwischen
Staat und Markt 1924-1995, Frankfurt a.M. 1996
Geis, H.-G. : Kreditgarantiefonds in der
Entwicklungszusammenarbeit, Berlin 1993
Guthoff, A./Pfingsten, A./Schuermann, T. :
Die Zukunft des Kreditgeschäftes, in: ZfK, H. 21/1999, S. 1182 – 1186
Hahn, O. : Struktur der Bankwirtschaft,
Band I, Banktypologie und Universalbanken, 2. A., Berlin, 1989
Hahn, O. : Struktur der Bankwirtschaft,
Band II, Spezialbanken und Internationale Banken, 2. A., Berlin 1991
Massfeller, N. : Automobile
Finanzdienstleister im Wandel der Zeit, in: Die Bank, H. 10/1999, S. 682 – 686
Pohl, M./Schneider, A.H. : Die Rentenbank,
München 1999
Schwabe, H. : Die Deutsche
Ausgleichsbank: Gründer und Umweltbank des Bundes, in: Betrieb und Wirtschaft,
H. 16/1995, S. 578 – 583
Schmidt, O. : Das DSL-Modell:
Privatisierung eines öffentlichen Unternehmens bei fortbestehenden öffentlichen
Interessen, Berlin 1992
Sondermann, A./Tilmes, R. : Auch
Spezialbanken brauchen einen Fokus, in: Die Bank, H. 1/1998, S. 8 – 12
Stracke, G./Geitner, D. :
Finanzdienstleistungen, Heidelberg 1992
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