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Sparkassen

Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, die ursprünglich nur das Einlagengeschäft und das ihm entsprechende langfristige Darlehensgeschäft betrieben haben, heutzutage jedoch auch nahezu alle anderen Bankgeschäfte ausüben.




i.d.R. gemeinnützige, von Gemeinden, Gemeindeverbänden oder Zweckverbänden errichtete rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts, denen die Förderung des Spargeschäfts obliegt. Sie sind Kreditinstitute und unterliegen insoweit der Bankenaufsicht nach dem GKW . Organisation und Verwaltung gehören zum Bereich des landesrechtlich geregelten Kommunalrechts. Die S. sind regional in Sparkassen- und Giroverbänden zusammengeschlossen, die sich ihrerseits zum Deutschen Sparkassen- und Giroverband zusammengeschlossen haben. Als Verrechnungsstellen dienen regional Girozentralen. Deren Spitzeninstitut ist die Deutsche Girozentrale. Landesbank .

 

 


 

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