Inhaltsübersicht
I. Begriffe
II. Holding-Grundtypen
III. Bildung
einer Holding
IV. Zielsetzung
und Motive
V. Effizienzbewertung
VI. Rechtliche
Bewertung
VII. Praktische
Verbreitung
I. Begriffe
1. Definition
Eine Holding ist eine Unternehmung, die dauerhaft
Beteiligungen an einem oder mehreren rechtlich selbstständigen Unternehmen
hält. Grundfunktionen der Holding sind die Beteiligungsverwaltung und die
Beteiligungsfinanzierung sowie die Führung.
2. Begriffsbildungen
In der Wirtschaftspraxis finden sich Begriffe, die sich am
Gegenstand (z.B. Industrie-/Post-Holding, etc.), dem Ort
(Landes-/Auslands-Holding), an der hierarchischen Einordnung
(Dach-/Zwischen-Holding) oder am Hauptgesellschafter (Familien-/Staats-Holding)
der Holding orientieren (Keller,
Thomas 1993, S. 32 – 41; Bernhardt,
Wolfgang/Witt, Peter 1995, S. 1341 ff.). Darüber hinaus gibt es
„ Misch-Holdinggesellschaften “ , also Holdings, die noch ein operatives
(Rest-)Geschäft haben.
II. Holding-Grundtypen
Es gibt zwei Grundtypen: die Finanzholding und die
Führungsholding (Keller,
Thomas 1998b, S. 116, S. 112 – 114). Erstere hält lediglich
Beteiligungen und verwaltet sie. Die Beteiligungen reichen von wenigen Prozent
bis zu 100%. Von der Finanzholding geht kein Führungseinfluss aus. Sie nimmt ihre
Rechte „ distanziert “ über rein rechtliche Kontrollgremien und
Kontrollinstrumente wie Aufsichtsratsmandate, Gesellschafterversammlungen sowie
die Satzungsgestaltung wahr.
Die Führungsholding hält zumindest die einfache Mehrheit am
Gesellschaftskapital ihrer Töchter und übt einen unmittelbaren Einfluss auf
ihre abhängigen Töchter aus. Ziel der Führung ist die „ wirtschaftseinheitliche
Leitung “ eines Konzerns (Lutter,
Marcus 1998, S. 20 – 23, sowie zur Konzernführung im Allgemeinen Theisen,
Manuel R. 2000). Führungsinstrumente sind eine strategische Konzern-
und Unternehmenspolitik, eine konzernweite finanzielle Führung (Scheffler,
Eberhard 1998, S. 236 – 239) sowie die Besetzung der Führungs- und
Aufsichtsorgane im Rahmen der konzernweiten personellen Führung (Keller,
Thomas 1998b, S. 152). Der Führungseinfluss kann durch den Abschluss
von Unternehmensverträgen weiter untermauert werden. In Abhängigkeit vom
Führungseinfluss ist zwischen einer „ strategischen “ und einer „ operativen “
Führungsholding zu unterscheiden. Die strategische
Führungsholding beschränkt sich auf die Wahrnehmung eines grundlegenden
Führungseinflusses. Die operative
Führungsholding nimmt einen tiefer gehenden Einfluss bis in die Tagesgeschäfte
einer Tochtergesellschaft wahr.
III. Bildung einer
Holding
Holdings entstehen (a) durch Gründung und Erwerb von
Beteiligungen (Gründungsmodell:
Zahlung der Bareinlage durch Investoren bzw. Erwerber), (b) durch Gründung der
Holding und Einbringung bereits bestehender Beteiligungen (Einbringungs-Modell: Die Beteiligung wird zur Sacheinlage) und (c)
Ausgliederung und Übertragung von Vermögensgegenständen auf neue
Tochtergesellschaften (Ausgliederungsmodell).
IV. Zielsetzung und
Motive
1. Steigerung von Flexibilität und
Anpassungsfähigkeit
Die Schnelligkeit und der Grad an Umweltveränderungen stellen
zunehmend höhere Anforderungen an die Anpassungsfähigkeit der Struktur und der
Prozesse eines Unternehmens (Keller,
Thomas 2002, S. 812 – 814). Die Organisationsstrukturen sind so zu
gestalten, dass Informations- und Innovationsprozesse beschleunigt werden. In
der Holding-Struktur wird dies durch Delegation (Bassen,
Alexander 1998) unternehmerischer Entscheidungsprozesse auf die
Leitungsorgane der Töchter sowie durch die Aufspaltung großer Organisationen in
mehrere kleine Einheiten erreicht (siehe z.B. Baier, Werner
1999, S. 115 – 116). Für die am Markt operierenden Töchter können individuelle
Markt- und Wettbewerbsstrategien definiert und ggf. selektiv angepasst werden.
Ferner kann die Integration neuer Firmen bzw. die Des-Integration bei Verkäufen
aufgrund der rechtlichen Selbstständigkeit der strategischen Einheiten leichter
umgesetzt werden.
2. Erhöhung der Transparenz
In tief gestaffelten Hierarchien besteht die Gefahr, dass
kritische Situationen vom Top-Management nicht oder zu spät erkannt werden. Mit
wachsender Größe besteht ferner die Schwierigkeit, Markterfolge und Leistungen
richtig ermitteln und bewerten zu können. Im Gegensatz zur Einheitsunternehmung
unterliegen die Holding-Töchter als „ marktbearbeitende Einheiten “ einer gesetzlich begründeten Buchführungs- und
Abschlusspflicht. Für jede strategische Untereinheit können somit Umsätze,
Kosten und Ergebnisse eindeutig zugerechnet werden.
Auch der Leistungsaustausch zwischen Holdingtöchtern lässt
sich präzise ermitteln. Quersubventionen werden offen gelegt. Über die
Zurechnung ergebnisrelevanter Zahlen hinaus können jeder
Holding-Tochtergesellschaft Vermögen, Schulden und somit der Kapitaleinsatz
sowie spezifische Risikofaktoren zugeordnet werden. Die Holding hat daher den
Vorteil, dass gesamtunternehmerische Erfolgszahlen ermittelt werden können (Keller,
Thomas 1993, S. 215 – 218; Keller,
Thomas 1998a, S. 197, 203; Borchers,
Stefan 2002).
3. Reduktion und Beherrschung von Komplexität
Mit der Bildung unternehmerischer Untereinheiten und der
Delegation von Verantwortung wird die Konzernführung (= Holding) von der
operativen Geschäftsführung und einem entsprechenden Kontrollaufwand entlastet.
Die Reduktion von Hierarchieebenen führt unmittelbar zu einer Reduktion
struktureller Komplexität (Keller,
Thomas 1993, S. 202 – 215). Gleichzeitig steigt der Grad an Spezialisierung
bei konzernweiten Funktionen (Konzernfinanzierung, Führungskräfteentwicklung
etc.) und marktnahen Funktionen (Kundenservice/Kundenbindung). Ferner steigt
die Professionalisierung als Voraussetzung für eine weitergehende Beherrschung
umweltbezogener Komplexitätsfaktoren.
4. Allianzfähigkeit
Dominierende Strukturform ist die Holding bei internationalen
Unternehmenszusammenschlüssen. Mangels internationaler Rechtsnormen bei
grenzüberschreitenden Verschmelzungen wird die „ als-ob “ -Fusion durch
Einbringung von Beteiligungen der Allianzpartner unter ein gemeinsames
Holding-Dach vollzogen (Raupach,
Arndt 1998, S. 123 – 127; Keller,
Thomas 2002, S. 814 – 815). Die besondere Allianzfähigkeit ergibt sich
daraus, dass für jede Holding-Tochter Partnerschaften und/oder Allianzen auf
Konzernebene geschaffen werden können.
5. Förderung der Motivation
Das Management einer Holding-Tochter GmbH/AG verfügt schon
aufgrund der rechtlichen Selbstständigkeit über umfassendere Kompetenzen und Verantwortung.
Hierdurch kann das Status- und Aufstiegsempfinden leitender Mitarbeiter
gesteigert werden, da sie nicht mehr Direktoren eines Einheitsunternehmens,
sondern Geschäftsführer/Vorstände sind. Sie müssen ihre Fähigkeiten in einem
gesamtunternehmerischen Umfeld unter Beweis stellen. Diese Ziele werden
insbesondere auch für Nachfolgeplanungen in Familienunternehmen
genutzt (Keller,
Thomas 1999, S. 14 – 19).
Wegen der höheren Transparenz im Holdingverbund führt die
exaktere Zurechnung von Kosten, Leistungen und Ressourceneinsatz zu einer
höheren Motivation der Ergebnisverantwortlichen. Die Holdingstruktur ermöglicht
darüber hinaus, das Management an „ ihren eigenen “ Unternehmen kapitalmäßig zu
beteiligen und schafft somit eine breite Mitunternehmerschaft.
De-Motivation wird vermieden, da die Holding als
produktionsneutrale Obergesellschaft unabhängig von operativen Eigeninteressen
eine sachzielneutralere Verbundführung gewährleistet.
6. Haftung
In Einheitsunternehmen schlagen unternehmerische Risiken
aufgrund der Vermögensgemeinschaft auf alle Einheiten durch. Holdingstrukturen
begrenzen Risiken ( „ Trennungsprinzip “ ) auf einzelne Rechtseinheiten.
Voraussetzung ist, dass keine „ Haftungsbrücken “ wie Bürgschaften,
Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge oder eine Eingliederung (§ 322
AktG; die Holding haftet den Gläubigern der eingegliederten Tochter
unmittelbar) existieren oder die Holding ihren Einfluss zu Lasten der Tochter
(Schädigungsprivileg der Holding als herrschendes Unternehmen) ausübt.
7. Sicherung der Führungs- und
Kapitalkontinuität
Die Einbringung von Anteilen in eine Holding schafft stabile
Mehrheiten und führt so zu einer deutlichen Verstärkung der Führungs- und
Kapitalkontinuität. Veränderungen im Gesellschafterkreis oberhalb der Holding
haben nur noch einen mittelbaren Einfluss auf die Töchter . Auch schlagen bei
Interessenkonflikten die divergierenden Vorstellungen der Gesellschafter der
Holding nicht mehr direkt auf die operativen Einheiten durch. Holdingstrukturen
werden aus diesem Grund vornehmlich im Mittelstand genutzt, um die Auswirkungen
von Nachfolgeregelungen oder einer Erweiterung des Gesellschafterkreises um
Familienfremde zu begrenzen (May, Peter
1999, S. 51 – 53).
V. Effizienzbewertung
Holdingstrukturen stellen hohe Anforderungen an die
Führungssysteme, insbesondere das Controlling
(Keller,
Thomas 1996, S. 320 – 321; Leker,
Jens/Cratzius, Michael 1998, S. 362 ff.), das Finanzmanagement, die
Personalentwicklung sowie die strategische Unternehmensplanung. Die Holding
muss neue Führungsinstrumente entwickeln, die insbesondere dem Grundsatz der
unternehmerischen Verantwortung in den Tochtergesellschaften entsprechen. Eine
Mischung aus dezentraler Verantwortung und zentraler Kontrolle ist zu
implementieren.
Die Effizienz ist neben den Umstrukturierungskosten auch von
laufenden Holding-Kosten abhängig. Diese sind im Verhältnis zu den von der
Holding wahrgenommenen Zentralfunktionen und weiteren Folgenutzen zu sehen:
Zusätzliche Buchführungs- und Prüfungskosten stehen häufig in einem
vernachlässigbaren Verhältnis zum Gewinn an Transparenz, Anpassungsfähigkeit im
Wettbewerb, höherer Motivation der Führungskräfte etc.
Maßgebend für die Effizienz ist die Deckungsgleichheit von
Strategie und Struktur der marktbearbeitenden Einheit. Tochtergesellschaften
müssen über alle erforderlichen betrieblichen Funktionen verfügen. Werden
Tochtergesellschaften zu klein geschnitten, droht nicht nur eine kostenmäßige Ineffizienz,
sondern eine strategische wie operative Ineffektivität des Gesamtverbundes.
Entscheidend für den Erfolg von Holdingkonzepten ist ferner
die Verfügbarkeit geeigneten Führungspersonals für die verschiedenen
Holding-Töchter. Die Einführung von Holdingkonzepten erfordert deshalb eine
sorgfältige quantitative wie qualitative personelle Vorbereitung.
VI. Rechtliche Bewertung
Holdingstrukturen eröffnen eine hohe rechtliche Flexibilität
bei der Holding als auch bei den Töchtern (Rechtsformwahl, Rechtsform-Kombinationen,
Unternehmensverträge etc., Nutzung ausländischen Rechts).
Die Führungsholding ist Konzern-Obergesellschaft. Sie hat
einen Konzernabschluss nach §§ 290 ff. HGB aufzustellen und unterliegt der
Anwendbarkeit besonderer konzern-gesellschaftsrechtlicher Regelungen.
Holdingstrukturen ermöglichen die Abschottung von
Haftungsrisiken, sofern Haftungsbrücken vermieden werden (vgl. BGH v.
23.09.1991, BGHZ 115,187 „ Video “ und BGH v. 29.03.1993, BGHZ 122, 123 „ TBB “ ).
Als generelle Gestaltungsempfehlung gilt, dass (a) die Holding ihre
Tochtergesellschaften grundsätzlich wie fremde Dritte behandelt und (b) sie
keine nachteiligen Weisungen zu Lasten der Tochter gibt (Lutter,
Marcus 1998, S. 252 – 255).
VII. Praktische
Verbreitung
Holdingstrukturen sind zur dominierenden Organisationsform
geworden. Unabhängig von Größenordnung und Branchenzugehörigkeit sind Holdings in
Großunternehmen, im Mittelstand und in der öffentlichen Verwaltung
(Stadtwerke-Holding) weit verbreitet (Bühner, Rolf
1993a, S. 285 ff.; Bühner, Rolf
1993b; und für Holdings im Mittelstand Kraehe,
Jeannette 1994; Watermann,
Lars Oliver 1999).
Literatur:
Baier, Werner : Die Unternehmensgruppe
Webasto. Mehr Unternehmer im Unternehmen durch eine Management-Holding, in: Die
Holding im Mittelstand, hrsg. v. Keller, Thomas, Köln 1999, S. 103 – 121
Bassen, Alexander : Dezentralisation
und Koordination von Entscheidungen in der Holding, Wiesbaden 1998
Bernhardt, Wolfgang/Witt, Peter :
Holding-Modelle und Holding-Moden, in: ZfB, Jg. 65, 1995, S. 1341 – 1364
Borchers, Stefan :
Beteiligungscontrolling in der Management-Holding. Ein integratives Konzept,
Wiesbaden 2002
Bühner, Rolf : Management-Holding in
der Praxis. Eine empirische Untersuchung deutscher Unternehmen, in: DB, Jg. 46,
1993a, S. 285 – 290
Bühner, Rolf : Erfahrungen mit der
Management-Holding, Landsberg/Lech 1993b
Keller, Thomas : Holdingkonzepte als
organisatorische Lösungen bei hohem Internationalisierungsgrad, in: Handbuch
Internationales Management, hrsg. v. Macharzina, Klaus/Oesterle, Michael-Jörg,
2. A., Wiesbaden 2002, S. 797 – 821
Keller, Thomas : Entrepreneurship
durch Holdingstrukturen, in: Die Holding im Mittelstand, hrsg. v. Keller,
Thomas, Köln 1999, S. 9 – 20
Keller, Thomas : Wertorientierte
Beteiligungsführung in mittelständischen Konzernen, in: Der Konzern im Umbruch,
hrsg. v. Theisen, Manuel R., Stuttgart 1998a, S. 191 – 220
Keller, Thomas : Die Führung einer
Holding, in: Holding – Handbuch, hrsg. v. Lutter, Marcus et al., 3. A., 1998b,
S. 101 – 113
Keller, Thomas : Holding-Controlling,
in: Lexikon des Controlling, hrsg. v. Schulte, Chrisitof, München, Wien 1996,
S. 318 – 322
Keller, Thomas : Unternehmungsführung
mit Holdingkonzepten, 2. A., Köln 1993
Kraehe, Jeannette : Die
Mittelstandsholding. Ein Führungs- und Organisationskonzept für
mittelständische Unternehmen, Wiesbaden 1994
Kraft, Ernst-Thomas : Rechtsformen
und Entstehung der Holding, in: Holding-Handbuch, hrsg. v. Lutter, Marcus et
al., 3. A., Köln 1998, S. 33 – 100
Leker, Jens/Cratzius, Michael :
Erfolgsanalyse von Holdingkonzernen, in: BB, Jg. 53, 1998, S. 362 – 365
Lutter, Marcus : Haftungsfragen in
der Holding, in: Holding-Handbuch, hrsg. v. Lutter, Marcus et al., 3. A., Köln
1998, S. 248 – 289
May, Peter : Von den „ May-Werken “ zur
„ May-Gruppe “ , in: Die Holding im Mittelstand, hrsg. v. Keller, Thomas, Köln
1999, S. 41 – 56
Raupach, Arndt : Wechselwirkung
zwischen der Organisationsstruktur und der Besteuerung multinationaler
Konzernunternehmungen, in: Der Konzern im Umbruch, hrsg. v. Theisen, Manuel R.,
Stuttgart 1998, S. 59 – 167
Scheffler, Eberhard : Finanzielles
Konzernmanagement – Ansätze und Empfehlungen aus betriebswirtschaftlicher
Sicht, in: Der Konzern im Umbruch, hrsg. v. Theisen, Manuel R., Stuttgart 1998,
S. 233 – 247
Theisen, Manuel R. : Der Konzern.
Betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen der Konzernunternehmung, 2.
A., Stuttgart 2000
Watermann, Lars Oliver : Die
Management-Holding für große Familienunternehmen. Ein Führungs- und
Organisationskonzept, Wiesbaden 1999
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