Spezielle Form der Außenhandelsfinanzierung. Bei der Forfaitierung kauft z. B. eine Bank später fällig werdende Forderungen aus Warenlieferungen gegen entsprechende Sicherheiten, z. B. Garantie (Aval) einer ausländischen Bank, von einem Exporteur an und verzichtet dabei gleichzeitig auf einen Rückgriff auf den Verkäufer der Forderung oder andere vorherige Forderungseigentümer. Abtretung.
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