Dokument, mit dem der Empfang der vom Reeder zur Beförderung im Seeverkehr übernommenen Ware bestätigt wird. Es enthält die Verpflichtung des Reeders zur Auslieferung der Ware an den berechtigten Inhaber des Konnossements. Das Konnossement ist ein Traditionspapier, d. h., es hat für den Empfänger die gleiche Wirkung wie die Übergabe der Ware.
|