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Akzept

Die Annahme eines gezogenen Wechsels durch den Bezogenen. Durch das Akzept wird der Bezogene zur Zahlung der Wechselsumme bei Fälligkeit verpflichtet. Wechsel.




(lat.: Annahme)
1. allg. die Annahme eines Antrages zu einem Vertrag.
2. Erklärung des Bezogenen auf einem Wechsel durch Unterschrift, die Wechselsumme bei Fälligkeit zu zahlen.
3. der akzeptierte Wechsel selbst.

 

 


 

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