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Genossenschaftsbanken

stellen neben den Privatbanken (Banken) und Sparkassen die dritte Gruppe im deutschen Kreditgewerbe mit einem etwa 17%igen Anteil an der Bilanzsumme und etwa 15%igen Anteil im Kreditgeschäft mit Nichtbanken dar. G. sind in einem dreistufigen hierarchischen Aufbau organisiert. Spitzeninstitut ist die Deutsche Genossenschaftsbank. Mittlere Stufe bilden sechs genossenschaftliche regionale Zentralbanken in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft . Sie müssen sich über den Geld  - und Kapitalmarkt finanzieren und haben im Vergleich zu den  Girozentralen der Sparkassen eine stärker dienende Funktion für die Institute der untersten Ebene. Diese wird durch eine Vielfalt und Vielzahl (etwa 19200) von rechtlich selbstständigen Kreditgenossenschaften, städtischen Volksbanken bzw. speziellen Genossenschaftsbanken (z.B. Beamtenbanken, Post-Spar- und Darlehnsvereine) gebildet. G. verfügen über das dichteste Bankstellennetz in der Bundesrepublik. Im ländlichen Bereich (Raiffeisenbanken) existiert noch häufig die Kombination von Bank mit bäuerlichem Bezugs- und Absatzgeschäft. 1971 haben sich der Spitzenverband des ländlichen mit dem des gewerblichen (Schulze-Delitzsch-Genossenschaften) Bereichs zusammengeschlossen. Im Verbund neben dem dreistufigen Aufbau arbeiten etliche Spezialinstitute, die somit den Kunden der G. ein umfassendes Angebot einer Universalbank (Banken) bieten, z.B. Münchner Hypothekenbank eG, Bausparkasse Schäbisch Hall AG, R + V Versicherung, Union-Investment-Gesellschaft mbH. Seit 1977 besteht ein Datenfernübertragungs-Netzwerk (GENO-Netz) zur Abwicklung des Giroverkehrs zwischen den Genossenschaftsbanken mit der Möglichkeit elektronischer Übertragung von Zahlungen MEFT) seit 1981. Da sich G. ihr Eigenkapital durch Anteile der Genossen beschaffen, kommt der Mitgliederbewegung besondere Bedeutung zu. Diese verzeichnet in den letzten Jahren bedeutende Zuwachsraten.

 

 


 

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