Beim Akzeptkredit (Akzept) verpflichtet sich eine Bank, einen Wechsel, den der Kunde als Aussteller auf sie zieht, zu akzeptieren und bei Fälligkeit einzulösen. Der Kunde ist verpflichtet, den Wechselbetrag 1 bis 2 Tage vor Fälligkeit der Bank zur Verfügung zu stellen.