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Lieferantenkredit

Kredit, den der Lieferant einer Ware dem Käufer durch die Gewährung eines Zahlungsziels (Zahlungszeitpunkt wird hinausgeschoben; z. B. „ zahlbar in 30 Tagen") einräumt.




(internationale Definition). Die Bezeichnung Lieferantenkredit umfasst bei internationlen Geschäften Bankkredite an Exporteure in deren Eigenschaft als Lieferanten. In der betrieblichen Praxis hat der Ausdruck „Lieferantenkredit” dagegen eine andere Bedeutung, und zwar im Sinne eines Zahlungsziels, das der Lieferant seinem Abnehmer einräumt. Die korrekte Bezeichnung dafür ist jedoch  Lieferver­tragskredit. (nationale Definition). Der Lieferantenkredit entsteht durch die Gewährung eines Zahlungsziels an den Abnehmer von Produkten und Leistungen, d.h. durch die Vorgabe einer Zeitspanne, die zwischen Rechnungslegung bzw. Lieferung und Bezahlung liegt. Das Zahlungsziel wird oft mit 30 Tagen festge­legt. Häufig wird in der Praxis für die Nichtnutzung eines eingeräumten Lieferantenkredites   Skonto eingeräumt. Die grosse Verbreitung des Lieferantenkredites ist darauf zurückzuführen, dass er von den Lieferanten in der Regel ohne besondere Formalitäten und ohne die ausdrückliche Bestellung von Sicherheiten ge­währt wird. Die Kosten des Kredites für den Kunden (Abnehmer), die durch das nicht in Anspruch ge­nommene Skonto als Opportunitätskosten entstehen, können jedoch erheblich sein.

stößt als Instrument der Absatzfinanzie­rung in vielen Wirtschaftszweigen auf breite Akzeptanz. Er ist in seinen beiden Ausprä­gungen als Ausstattungs- und Lieferungs­kredit auch ein wichtiges Marketinginstru­ment. Im Falle des Ausstattungskredites gewährt der Lieferant dem Kreditnehmer zur Be­schaffung notwendiger Einrichtungsgegen­stände einen meist langfristigen, vertraglich fixierten Barkredit, dessen Zins- und Til­gungskosten meist relativ hoch sind. Die Kreditvergabe ist i. d. R. an eine Abnahme­verpflichtung des Kreditnehmers für die Lei­stungen des Kreditgebers geknüpft (z.B. Brauereien und Gaststätten). Lieferantenkredite i. e. S. sind Zahlungsstun­dungen eines Lieferanten an seine gewerbli­chen Kunden in Form von kurzfristigen, über einen Kaufvertrag geregelten Liefe­rungskrediten; die Zeitspanne zwischen der Lieferung und dem vertraglich vorgesehenen Zahlungszeitpunkt wird als Lieferantenziel bezeichnet. Die Bezeichnung „Kredit“ darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Ge­gensatz zu den Ausstattungskrediten keine Finanzmittel fließen und daher auch keine Zinsen als Kreditkosten anfallen. Der Kre­ditcharakter ergibt sich hier aus der für den Kreditnehmer kurzfristigen Einsparung von Finanzmitteln zur Zahlung der Lieferver­bindlichkeiten. Die Zahlungsbedingungen des Lieferanten­kredites beinhalten i. d. R. Preisnachlässe für frühzeitige Zahlungen (Skontosätze), die auch nach Zahlungszielen gestaffelt werden können, so dass bei Zahlung bis zu diesen Zahlungszeitpunkten ein Skonto vom ur­sprünglichen Rechnungspreis abgezogen werden kann. Der Lieferantenkredit erweist sich wegen der auf wenige Tage begrenzten Skontoabzugs- möglichkeit meistens als ein vergleichsweise teurer Kredit, so dass Zahlungen innerhalb der Skontofrist unter Aufnahme eines Bank­kredites kostengünstiger sind. Vorteile bie­ten sich jedoch für den Kreditnehmer durch die formlose Abwicklung ohne systemati­sche Bonitätsprüfung und die Flexibilität in bezug auf die Kreditlaufzeit und -höhe. Bei größeren Lieferantenkrediten können Ban­ken für ihre Kunden eine Bürgschaft oder Garantie (Avalkredit) übernehmen. Der Lieferant behält sich üblicherweise bis zur vollständigen Erfüllung seiner Forde­rungen das Eigentum an der Lieferung vor (Eigentumsvorbehalt). Bei dem in Rechnung gestellten Zielpreis werden die zu erwarten­den Skontobeträge vom Lieferanten als Fi­nanzierungskosten i. d. R. bewusst einkalku­liert, um den Abnehmer zu einer möglichst frühzeitigen Zahlung des Rechnungsbetra­ges zu veranlassen.        

Literatur:  Weis, H. C., Marketing, 6. Aufl., Lud­wigshafen 1987.

nichtbankmäßiger Kredit, der sich als die Stundung von Kaufpreiszahlungen mit Einverständnis des Verkäufers darstellt. Die Zeitdauer zwischen Lieferung und vertraglichem Zahlungszeitpunkt wird als Lieferanten-Ziel bezeichnet. Die Ermittlung des Zinsaufwands erfolgt dadurch, daß der in den Zahlungsbedingungen festgelegte Skontosatz auf die Skontobezugsspanne (Lieferanten-Zielfrist in Tagen minus Skontofrist in Tagen) bezogen und der dadurch festgestellte Zinssatz pro Tag mit 360 multipliziert wird, um den Jahreszinssatz als Effektivzins zu erhalten. Der L. ist eine der teuersten Kreditarten.

 

 


 

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