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Wirtschaftsverbände

zu Verbänden zusammengeschlossene Wirtschaftssubjekte, die Einflußträger in der Wirtschaftspolitik (Theorie der Wirtschaftspolitik,
5. 5.,
5. 6.) sind. Es können Vereinigungen von Produzenten (Bauernverband, Arbeitgeberverbände), Verbrauchern, Selbständigen oder Arbeitnehmern (Gewerkschaften) sein. Ziel der W. ist Erhöhung des Einkommens oder des sozialen Status. Konstitutives Merkmal der W. ist ihre Autonomie in der Willensbildung.

 

 


 

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