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Schuldscheindarlehen

Aufnahme eines Darlehens gegen Schuldschein, in dem Rückzahlung und Verzinsung geregelt sind. Der Schuldschein ist eine Beweisurkunde, aber kein Wertpapier.




ist ein anleiheähnlicher, langfristiger Grosskredit, der von Kapitalsammelstellen — die nicht Kreditinsti­tute sind — gegen Ausstellung eines   Schuldscheins vergeben wird. Der Schuldschein ist allerdings kein konstitutives Merkmal des Schuldscheindarlehens, sodass in der Praxis vielfach auf die Ausstellung des Schuldscheines verzichtet wird. Stattdessen wird ein individuel­ler Kreditvertrag abgeschlossen („schuldscheinloses Schuldscheindarlehen”). Obwohl es sich damit nicht mehr um ein Schuldscheindarlehen im engeren Sinne handelt, wurde der Terminus des Schuld­scheindarlehens für bei Kapitalsammelstellen aufgenommene langfristige Grosskredite beibehalten. Grundsätzlich können alle Unternehmen unabhängig von der Rechtsform Schuldscheindarlehen auf­nehmen. Da es sich bei den kreditgebenden   Kapitalsammelstellen aber vorwiegend um Versiche­rungsunternehmen (insbesondere Lebensversicherungsunternehmen) handelt, entscheiden letztendlich die Versicherungen bzw. ihre Aufsichtsbehörde über die „Schuldscheinfähigkeit” eines Unternehmens. Zentrales Kriterium ist die Eignung des Schuldscheindarlehens für den   Deckungsstock der Versi­cherungsunternehmen. Die Anforderungen an die Deckungsstockfähigkeit führen dazu, dass Schuldscheindarlehen überwiegend durch erstrangige Grundschulden abgesichert werden und dazu, dass der Kreis der Unternehmen, denen ein Schuldscheindarlehen gewährt wird, erfahrungsgemäss auf erste Adressen (öffentliche Institutionen, bedeutende Industrieunternehmen) beschränkt ist.

lang- oder mittelfristiges Darlehen, das aufgrund eines Schuldscheins (Beweisurkunde) gewährt wird. Darlehensgeber sind Kapitalsammelstellen wie insbesondere Lebensversicherungen, Pensionskassen, die Sozialversicherungsträger, die Bundesanstalt für Arbeit und Arbeitslosenversicherung und die Kreditinstitute . Darlehensnehmer sind emissionsfähige und nicht emissionsfähige Unternehmen, wobei die nicht emissionsfähigen Unternehmen, besondere Anforderungen an das Eigenkapital und an die Sicherheiten erfüllen müssen.

 

 


 

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