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Mehrheitsbeteiligung

Beteiligungsquote von mehr als 50% am Kapital einer Unternehmung. Bei einer Quote von mehr als 75% spricht man von Dreiviertelmehrheitsbeteiligung. Es gibt noch andere Abstufungen kapitalmäßiger Verflechtung (z.B. Sperrminorität). Mehrheitsbeteiligung ist eine Form der Unternehmenskonzentration, bei der i. Ggs. zur Fusion ein wirtschaftlicher Verbund rechtlich selbständig bleibender Unternehmen durch kapitalmäßige Verflechtung entsteht.

 

 


 

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