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Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

1948 gegründete Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt a.M. und Berlin. Ihr haftendes Eigenkapital beträgt 7,2 Mrd EUR. Bundesregierung in Gestalt des Bundesministers führt über sie Aufsicht. Ursprüngliche Aufgabe war, den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft aus ERP-Mitteln zu finanzieren. Heute vergibt K. zinsverbilligte Kredite für Investitionen und Innovationen und gewährt Bürgschaften für Exporte vornehmlich an kleine und mittelständische Unternehmen (Betrieb, I.) im Inland. Die Kredite werden den Kunden über ihre Hausbanken gegen eine Gebühr für Bearbeitung und Haftungsübernahme zu konstantem Zins, der im unteren Bereich für Großkredite liegt, zur Verfügung gestellt. Die K. ist zu den günstigen Konditionen in der Lage, weil sie keine Ausschüttung auf ihr Eigenkapital leisten muß. Darüber hinaus gewährt sie im Auftrag der Bundesregierung Kredite und Zuschüsse im Rahmen der Zusammenarbeit des Bundes mit den Entwicklungsländern und fungiert als zentrale Abwicklungsstelle und Kontrollinstanz der Entwicklungshilfe. Z.Z. betreut sie über 1600 Projekte, darunter etwa zwei Drittel in den ärmsten Ländern. Ihre Finanzierung konzentriert sich auf Vorhaben im Agrarsektor, den Ausbau von wirtschaftlicher und sozialer Infrastruktur und Objekte der gewerblichen Wirtschaft. Sie gewährt auch Refinanzierungskredite (Refinanzierung) an Entwicklungsbanken von Entwicklungsländern. Regionaler Schwerpunkt ist Afrika, sektoraler die Energie- und Landwirtschaft. Erforderliche Mittel beschafft sich die K. seit 1959 durch Emission von Schuldverschreibungen in Form von Anleihen und  Kassenobligationen mit Laufzeiten bis zu vier Jahren und durch Darlehen auf dem Kapitalmarkt sowie beim Bund und insbesondere beim ERP-Fonds . Seit 1989 betätigt sie sich mit einem Sonderprogramm für die Gemeinden zur Förderung ihrer Investitionstätigkeit und den Wohnungsbau als Einrichtung der Bundesregierung zur Steuerung der Konjunktur (Konjunkturtheorie). Mit Einführung der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion zum 1.7.90 vergibt die K. verstärkt Kredite für Investitionen der gewerblichen und Wohnungswirtschaft (u.a. Altschuldenhilfe) sowie des Handwerks in den neuen Bundesländern. Hinzugekommen sind Aufgaben der Beratung und Koordinierung in den Reformländern Mittel- und Osteuropas im Auftrag des Bundes.

 

 


 

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