Inhaltsübersicht
I. Begriff
II. Funktionen
III. Ziele
IV. Gesetzliche
Regelungen, Förderung
V. Historischer
Überblick
VI. Weitere
Entwicklung
I. Begriff
Bei Kapitalbeteiligungsgesellschaften handelt es sich in
Deutschland um institutionelle Eigenkapitalinvestoren, die in kleine und
mittlere, zumeist nicht börsennotierte Unternehmen investieren und sich als
neutrale Partner für diese Unternehmen verstehen. Das Produkt
Beteiligungskapital oder Venture
Capital beinhaltet erstens die Zufuhr von Eigenkapital für kleine
und mittlere Unternehmen. Neben direkten Beteiligungen, d.h. der Übernahme von
Aktien oder GmbH-Anteilen, werden auch eigenkapitalähnliche Instrumente wie
stille Beteiligungen, Gesellschafterdarlehen etc. zur Finanzierung der Investitionen bereitgestellt. Zweitens bieten
Kapitalbeteiligungsgesellschaften intensive Managementberatung
und -betreuung für ihre Partnerunternehmen. Auf das Tagesgeschäft wird
zumeist kein direkter Einfluss ausgeübt; die Betreuung erfolgt vornehmlich über
ein Mandat im Aufsichtsgremium. In der Regel streben
Kapitalbeteiligungsgesellschaften eine Minderheitsbeteiligung an, was nicht
ausschließt, dass bei einer Syndizierung von mehreren
Beteiligungsgesellschaften nicht auch eine Mehrheit am Unternehmen entstehen
kann. Ziel ihres Engagements ist der Aufbau von zeitlich begrenzten
Partnerschaften, bei denen sowohl die Unternehmen als auch die
Kapitalbeteiligungsgesellschaften Gewinn erzielen. Unter den Kapitalbeteiligungsgesellschaften
gibt es branchenoffene, aber auch auf bestimmte Branchen spezialisierte
Gesellschaften.
II. Funktionen
Die Funktionen von Kapitalbeteiligungsgesellschaften leiten
sich aus dem von ihnen angebotenen Produkt ab: die Finanzierung sowie die Beratung
und Unterstützung ihrer Partnerunternehmen.
1. Finanzierung
Die Finanzierung von Unternehmen ist die Bereitstellung von
externem Kapital in Form von Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln.
Die dadurch verbesserte Eigenkapitalbasis dient der Verwirklichung von
innovativen und wachstumsträchtigen Projekten in verschiedenen Phasen der Unternehmensentwicklung.
Letztere umfassen im Einzelnen:
-
Early stage: Frühphasenfinanzierung von jungen
Unternehmen, bestehend aus Seed und Start-up. Diese Phasen eines Unternehmens
reichen von der Vorbereitung einer Gründung, der Gründung selbst über den
Aufbau von Produktions- und Vertriebskapazitäten bis hin zu den ersten
erzielten Umsätzen, ohne dass jedoch der Break even point überschritten wird.
-
Expansionsfinanzierung sowohl junger als auch
etablierter Unternehmen mit bestehenden oder neuen Produkten in bestehenden
oder neuen Märkten.
-
Turnaroundfinanzierung von Unternehmen, die z.B. nach
einer Ertragsschwäche die Talsohle durchschritten haben.
-
Bridgefinanzierung von Unternehmen, die einen
Börsengang planen und zu dessen Vorbereitung extern zusätzliches Eigenkapital
aufnehmen.
-
Replacementfinanzierung: Auskauf eines Gesellschafters
aus dem bisherigen Gesellschafterkreis, der z.B. neue Entwicklungen im
Unternehmen nicht mit tragen kann.
-
Management
Buy Out/Management Buy In: die Übernahme eines Unternehmens von
den Alteigentümern durch das vorhandene oder ein fremdes Management, dem
damit die Chance gegeben wird, in die Rolle des Unternehmers hinein zu
wachsen. Derartige Übernahmen stehen häufig in Zusammenhang mit
Nachfolgeregelungen bei Mittelständlern oder Spin-offs aus Großunternehmen.
-
Leveraged Buy Out: große mehrheitliche
Unternehmensübernahmen durch Eigenkapitalinvestoren mit Hilfe des
Managements. Letzteres wird mit bis zu 10% am Unternehmen beteiligt, um die
beabsichtigte Umstrukturierung im Unternehmen durchzusetzen mit dem Ziel, das
Unternehmen an die Börse zu bringen.
2. Beratung und Unterstützung
Die Beratung und Unterstützung der betreffenden Unternehmen
ist abhängig von deren Entwicklung und ist dementsprechend mehr oder weniger
intensiv und umfangreich.
Kapitalbeteiligungsgesellschaften erwarten eine regelmäßige
Berichterstattung seitens der Partnerunternehmen. Aufgrund ihrer Erfahrung sind
sie in der Lage, anhand der Berichte eventuelle Schieflagen oder
Fehlentwicklungen schon frühzeitig zu erkennen und diesen entgegen zu wirken.
Darüber hinaus wird zumeist bereits im Beteiligungsvertrag ein Katalog
zustimmungspflichtiger Geschäfte vereinbart.
Kapitalbeteiligungsgesellschaften streben die Einrichtung
eines Aufsichtsgremiums an, in dem sie vertreten sind. Über solche Gremien
können die Partnerunternehmen am Know-how der Kapitalbeteiligungsgesellschaft
teilhaben. Sie bringen sich ein, um Mehrwert zu generieren. Die inhaltlichen
Schwerpunkte liegen dabei vor allem in Bereichen wie Marketing und Vertrieb,
Controlling, Planung und ggf. Personalbeschaffung. Sie stellen ihre eigenen
Netzwerke für ihre Partnerunternehmen zur Verfügung, damit Synergieeffekte
genutzt werden können.
III. Ziele
In Deutschland gibt es zwei Gruppen von Kapitalbeteiligungsgesellschaften:
öffentlich geförderte Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die primär nicht auf
Rendite abzielen, und erwerbswirtschaftliche, also renditeorientierte
Kapitalbeteiligungsgesellschaften.
Die öffentlich geförderten = mittelständischen
Beteiligungsgesellschaften sind auf der Ebene der einzelnen Bundesländer
organisierte Beteiligungsgeber, die als Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft
gegründet wurden. Sie refinanzieren sich über das ERP-Beteiligungsprogramm, das
für sie ein Regelwerk beinhaltet. Wichtige Punkte darin sind:
-
Finanzierung über stille Beteiligungen
-
Maximales Investitionsvolumen: 2,5 Mio. Euro
-
Rückzahlung der stillen Beteiligung durch den
Unternehmer zum Nominalwert
-
Laufzeit der stillen Beteiligung: zehn bis fünfzehn
Jahre
-
Maximal 12% p.a. Ertrag auf die stille Beteiligung.
Daraus folgt, dass die öffentlich geförderten
Kapitalbeteiligungsgesellschaften eine unmittelbare Förderung betreiben. Die
vorgegebene Ertragsgestaltung lässt das Erwirtschaften einer Rendite nicht zu.
Aber diese Kapitalbeteiligungsgesellschaften spielen volkswirtschaftlich eine
wichtige Rolle, da sie relativ kleine Beteiligungen eingehen und somit
Unternehmen auf künftige Partner vorbereiten. Des weiteren schaffen sie mit
ihrem Engagement Arbeitsplätze und schieben Investitionen an.
Das Gros der deutschen Kapitalbeteiligungsgesellschaften
zielt darauf ab, eine überdurchschnittlich hohe Rendite zu erwirtschaften.
Hierbei wird von einer Zielrendite von 30% p.a. brutto ausgegangen. Nach Abzug aller
Aufwendungen und Erfolgsbeteiligung verbleiben netto 15 – 17%, welche die
Investoren erwarten. Diese Zielrendite erscheint sehr hoch, zu bedenken ist
aber, dass es sich bei diesen Investitionen um haftende Eigenmittel ohne
Sicherheiten handelt, welche die vollen Risiken, aber auch die vollen Chancen
eingehen. Diese Renditeerwartung erfüllen nicht alle Unternehmen, nur wenige
werden Highflyer, und die meisten Beteiligungen erreichen nicht die
Zielrendite. Einige Beteiligungen entwickeln sich zu totalen Ausfällen. Um
diese Zahl möglichst gering zu halten, bedienen sich die
Kapitalbeteiligungsgesellschaften eines starken Selektionsprozesses, d.h. sie
führen eine gezielte Auswahl unter den verschiedenen Investitionsmöglichkeiten
durch. Eine Faustregel besagt, dass von 100 Anfragen nach Beteiligungen nur
1 bis 3 zu einem Abschluss führen.
IV. Gesetzliche Regelungen,
Förderung
Eine grundsätzliche und allgemein geltende rechtliche
Grundlage für Kapitalbeteiligungsgesellschaften gibt es in Deutschland nicht.
Jedoch trat 1987 das Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)
in Kraft, dessen erklärtes Ziel in der Förderung von Beteiligungskapital und
der Eigenkapitalbereitstellung für kleine und mittlere Unternehmen bestand.
Die Förderung der in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft
zu bildenden Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBG) bestand auf
steuerlicher Seite in der Freistellung der UBG von Gewerbe- und Vermögensteuer
sowie der möglichen Ausnutzung des § 6 b EStG. Letzterer bot bis zu seiner
Abschaffung im Jahr 1999 die Möglichkeit, Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen
an Kapitalgesellschaften steuerfrei einzustellen, wenn die Mittel innerhalb
einer bestimmten Frist reinvestiert werden.
Die Einräumung steuerlicher Vergünstigungen bedingt andererseits
einen Katalog von Auflagen für die Investitionstätigkeit der UBG, darunter
Reglementierungen für Mehrheitsbeteiligungen, für Auslandsbeteiligungen und für
die Größenordnung der Beteiligungen. Außerdem sollten die UBGen nach zehn
Jahren 70% ihres Aktienkapitals an der Börse einführen. Dieses Regelwerk wirkte
hemmend und führte nicht zu der erwünschten breiten Akzeptanz des UBGG bei den
deutschen Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Daran änderte auch eine erste
Novellierung im Jahre 1994 nichts.
Erst die Novellierung des UBGG im Rahmen des 3.
Finanzmarktförderungsgesetzes im Jahre 1998 führte zu einer Öffnung in den
Rechtsformen für die UBG, zu der Abschaffung des Zwangs zum Börsengang sowie zu
einer weitgehenden Liberalisierung in den Anlagevorschriften. Die schon
existierenden steuerlichen Maßnahmen wurden beibehalten, die Maßnahme des § 6 b
EStG wurde statt an eine sechsjährige Haltepflicht an eine einjährige
Haltepflicht gebunden. Das UBGG gewann damit an Attraktivität und hätte die
rechtliche Grundlage für das Gros deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften
werden können. Als jedoch der § 6b EStG im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes
1999 gestrichen wurde, blieb dem UBGG erneut die Akzeptanz versagt.
Eine generelle Förderung von Beteiligungskapital gibt es
Deutschland ebenfalls nicht, lediglich einige punktuelle Fördermaßnahmen. Als
wichtigste ist hierbei das Programm „ Beteiligungskapital
für kleine Technologieunternehmen (BTU) “ zu nennen. Im Rahmen dieses Programms,
das auf die Förderung von Early stage-Finanzierungen zielt, können sich
Kapitalbeteiligungsgesellschaften entweder über die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW), / zinsgünstig refinanzieren oder aber über die
Technologiebeteiligungsgesellschaft (tbg), der Deutschen Ausgleichsbank ein Co-Investment
erlangen. In beiden Varianten bietet das Programm eine gewisse
Garantieübernahme seitens der durchführenden Institute. BTU hat einen
wesentlichen Anteil an der außerordentlich positiven Entwicklung des Early
stage-Segments im Beteiligungsmarkt.
Neben BTU verfügt die KfW über einige
Refinanzierungsprogramme, u.a. den Beteiligungsfonds
Ost, das Risikokapitalprogramm
sowie das Innovationsprogramm. Über
diese Programme können sich Beteiligungsgeber, also nicht nur
Kapitalbeteiligungsgesellschaften zinsgünstig refinanzieren und eine gewisse
Risikoübernahme durch die KfW erlangen.
Diese Programme sind für Kapitalbeteiligungsgesellschaften
von Vorteil, ersetzen jedoch nicht eine generelle steuerliche Förderung, wie
sie z.B. in den USA besteht und zum Erfolg des amerikanischen
Beteiligungsmarktes beigetragen hat.
V. Historischer Überblick
Die Geschichte des Beteiligungskapitals als eine
institutionelle Anlageform beginnt in Deutschland im Jahr 1965. In der
Anfangsphase litt dieses neue Produkt unter mangelnder Bekanntheit und
Akzeptanz seitens der Unternehmer, die ungünstigen Rahmenbedingungen stellten
zusätzliche Hemmnisse für eine rasche Entwicklung des Beteiligungsmarktes dar.
Darüber hinaus fehlte den Akteuren der Track record, Erfahrungen mussten gesammelt
und auch durchlitten werden. So dauerte es 20 Jahre, ehe der Beteiligungsmarkt
aus seiner Anonymität heraustrat und die Akteure ein Portfolio von rd. 1 Mrd.
DM aufgebaut hatten.
Eine erste Aufschwungsphase war in den 1980er-Jahren zu
verzeichnen: In dieser Phase traten neue Gesellschaften in den Markt, die das
sogenannte „ American style venture capital “ aufbauen wollten. Der Markt
entwickelte sich zu neuen Dimensionen. Die im Bundesverband deutscher
Kapitalbeteiligungsgesellschaften – German Venture Capital Association e.V.
(BVK) zusammengeschlossenen Gesellschaften hatten ihr Portfolio bis 1990 auf
3,2 Mrd. DM verdreifacht.
Dem ersten Aufschwung folgte in der ersten Hälfte der
1990er-Jahre eine Entwicklungsphase mit deutlich abgeflachtem Niveau. Das
Neugeschäft erreichte ca. 1 Mrd. DM p.a., d.h. neuerliche Wachstumsimpulse
fehlten. Parallel dazu nahmen die Abgänge aus den Portefeuilles zu, da Fonds
und Investments an das Ende ihrer Lebenszyklen kamen.
Ab 1996 setzte erneut ein ungeahnter Aufschwung im
Beteiligungsgeschäft in Deutschland ein: Gewaltige Volumina an „ fresh money “
flossen in den Markt – allein 1997 und 1998 insgesamt 9 Mrd. DM. Zahlreiche
neue Kapitalbeteiligungsgesellschaften wurden gegründet, und die
Investitionsvolumina im Neugeschäft erreichten nie erreichte Größenordnungen:
2,4 Mrd. DM im Jahr 1997, 3,3 Mrd. DM im Jahr 1998, jeweils bezogen auf die
Mitglieder des BVK. Dabei wuchsen die investierten Volumina schneller als die
Zahl der Unternehmen, selbst im Early stagesegment wurden zweistellige
Investitionsvolumina üblich. Folgerichtig verdreifachten die Mitglieder des BVK
ihr Portfolio bis 1998 auf 9,5 Mrd. DM. Unter Einbeziehung derjenigen
Gesellschaften, die nicht Mitglied des BVK sind, jedoch Daten zur Verfügung
gestellt haben, ergibt sich für 1998 ein Gesamtmarktportfolio von
10,5 Mrd. DM.
Ein wesentliches Moment, das die Entwicklung des
Beteiligungsmarktes förderte, war 1997 die Einführung des Neuen Marktes. Damit
wurde Kapitalbeteiligungsgesellschaften die Möglichkeit für einen optimalen
Exit aus ihren Engagements gegeben, was in der Vergangenheit nicht gegeben war.
Am Neuen Markt waren rund 50% der Unternehmen Venture Backed. Die Aussicht auf
hohe Renditen, erzielt über ein IPO, beeinflusste die Entwicklung des
Beteiligungsmarktes positiv. Sie bot den Unternehmen die Chance, über das
Engagement der Kapitalbeteiligungsgesellschaften hinaus sich langfristig
externes Eigenkapital zu beschaffen.
VI. Weitere Entwicklung
Kapitalbeteiligungsgesellschaften sind zu einem bedeutenden
Bestandteil der Unternehmensfinanzierung
insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen geworden. Sowohl
Jungunternehmer als auch etablierte mittelständische Unternehmen erkennen immer
stärker, dass die Hausbank heute im Gegensatz zur Vergangenheit nicht mehr jede
Finanzierung mitträgt. Gleichzeitig nimmt die Akzeptanz zu, qualifizierte
Eigenkapitalpartner aufzunehmen. Eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft kann es
z.B. jungen Unternehmen erleichtern, ihre ehrgeizigen Ziele zu erreichen, oder
z.B. etablierten Mittelständlern die Lösung für ihre Nachfolgeprobleme bieten.
Die volkswirtschaftliche
Bedeutung von Beteiligungskapital belegt eine Studie, die Coopers &
Lybrand, / und der BVK, durchführten. Demnach weisen mit Beteiligungskapital
finanzierte Unternehmen nicht nur eine weit über dem Durchschnitt liegende
Eigenkapitalquote auf, sie schaffen auch entschieden mehr Arbeitsplätze als
Unternehmen, die nicht mit Beteiligungskapital finanziert wurden. Sie tätigen
ferner deutlich mehr Investitionen, ihre Exportquote und ihre F &
E-Aufwendungen liegen über dem Durchschnitt. Die befragten Unternehmen äußerten
sich mehrheitlich positiv über das Engagement der
Kapitalbeteiligungsgesellschaften, ohne das sie ihre Entwicklung so nicht
hätten realisieren können.
Die geringe Eigenkapitalquote deutscher, insbesondere kleiner
oder mittlerer Unternehmen stellt ein gewaltiges Potential für
Beteiligungskapital dar. Unternehmen mit innovativen Konzepten und großen
Wachstumspotentialen werden auch künftig auf zusätzliches Eigenkapital
angewiesen sein. Dies trifft sowohl für junge Unternehmen in aufstrebenden
Technologiezweigen zu als auch für etablierte und expandierende Unternehmen
sowie für solche, die ihre Nachfolge lösen müssen.
Kapitalbeteiligungsgesellschaften sind aus der Wirtschaft als wichtiges
Intermediär der Eigenkapitalbeschaffung nicht mehr wegzudenken.
Literatur:
Coopers & Lybrand, /BVK, : Venture
Capital, Frankfurt a. M. 1998
Frommann, H. : Entwicklungstrends am
deutschen Beteiligungsmarkt, in: BVK-Jahrbuch 1993, S. 11 – 31
Frommann, H. : Venture Capital
international, in: BVK-Jahrbuch 1993, S. 95 – 141
Frommann, H. : Zehn Jahre BVK: Der Verband
gestern und heute, in: BVK-Jahrbuch 1998, S. 18 – 23
Hemer, J. : Beteiligungskapital und
Technologieorientierte Existenzgründungen, Wiesbaden 1999
Hertz-Eichenrode, A. : Die Entwicklung des
Beteiligungsmarktes in Deutschland, in: BVK-Jahrbuch 1998, S. 9 – 17
Hertz-Eichenrode, A. : Der Markt für
Beteiligungskapital in Deutschland, in: BVK-Jahrbuch 1999, S.9 – 16
Leopold, G./Frommann, H. : Eigenkapital
für den Mittelstand, München 1998
Lütjen, G. : Management Buy Out, Wiesbaden
1992
Schauerte, W. : Die Entwicklung und die
Situation im Early stage-Geschäft in Deutschland, in: BVK-Jahrbuch 1999, S.
17 – 24
Schefczyk, M. : Erfolgsstrategien deutscher
Venture Capital-Gesellschaften, Stuttgart 1998
Zemke, I. : Die Unternehmensverfassung
von Beteiligungskapitalgesellschaften, Wiesbaden 1995
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