Inhaltsübersicht
I. Begriff
der Kapitalflussrechnung
II. Erscheinungsformen
III. Anwendungsbereiche
I. Begriff der
Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung (KFR) ist eine
liquiditätsorientierte Stromgrößenrechnung. Sie bildet einen Teil des
liquiditätsorientierten Rechnungswesens der Unternehmung (Chmielewicz,
K. 1995). Gebräuchlich ist auch die synonyme Bezeichnung
„ Finanzierungsrechnung “ (FR). In jüngerer Zeit bezeichnet der Begriff „ Kapitalflussrechnung “ vorwiegend jene
Klasse der FR, die auf der Grundlage von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen
bzw. Konzernabschlüssen in Ergänzung von Bilanz und Erfolgsrechnung der
Information Außenstehender über zahlungsrelevante Vorgänge abgelaufener
Rechnungsperioden dienen soll.
II. Erscheinungsformen
Die möglichen Erscheinungsformen der KFR sind vielgestaltig.
Nach verschiedenen Differenzierungskriterien können die folgenden Arten der KFR
unterschieden werden (Buchmann,
R./Chmielewicz, K. 1990; Chmielewicz,
K. 1993; Mansch, H./v.
Wysocki, K. 1996):
1. Differenzierung der KFR nach dem
rechentechnischem Aufbau
a) Auf Zahlungsströmen aufbauende KFR
Zu der Gruppe der auf Zahlungsströmen aufbauenden KFR gehören
alle Rechenwerke, die auf Einzahlungen und Auszahlungen (Einnahmen und
Ausgaben) von Bar- und Buchgeld beruhen (v. Wysocki, 1990).
In solchen Rechnungen werden nur tatsächliche Zahlungen erfasst; eine
Periodenabgrenzung wird nicht vorgenommen. Ferner werden die Zahlungsströme
möglichst brutto erfasst und dargestellt.
b) Auf periodisierten Größen des
Jahresabschlusses aufbauende KFR
Teilweise werden KFR nicht unmittelbar auf Zahlungsgrößen
aufgebaut, sondern aus Größen des Jahresabschlusses (Bilanz und GuV) durch
Rückrechnung entwickelt. Als wesentlicher Grund für ein solches Vorgehen kann
die Tatsache angeführt werden, dass das herkömmliche Rechnungswesen weit mehr
auf die Erfassung von Bestandsänderungen sowie von Aufwendungen und Erträgen
i.S.v. periodisierten Einzahlungen und Auszahlungen ausgerichtet ist als auf
die unmittelbare Erfassung von Zahlungsvorgängen. Die Folge ist, dass in praxi
die Zahlungsströme meist „ indirekt “ aus den Bestandsänderungen bzw. aus den
Erfolgsgrößen einer Periode entwickelt werden.
2. Differenzierung der KFR nach dem Zeitbezug
Die KFR können als Planungs- oder Prognoserechnungen
einerseits und als Ist-Rechnungen (Vergangenheitsrechnungen) andererseits
aufgestellt werden.
3. Differenzierung der KFR nach der Länge der
Referenzperiode
Wird die KFR aus Jahres- (ggf. Quartals- oder Monats-)
Abschlüssen abgeleitet, ist die (Mindest-) Länge der Referenzperiode durch das
der Rechnung zugrundeliegende Ausgangs-Datenmaterial bestimmt; aus einem Jahresabschluss
können unterjährige Rechnungen nicht abgeleitet werden. Möglich ist es aber,
aus Jahres- (Quartals- oder Monats-) Abschlüssen mehrperiodige KFR abzuleiten.
Wird die KFR dagegen direkt aus Zahlungsströmen abgeleitet, kann die
Referenzperiode beliebig gewählt werden.
4. Differenzierung nach Objektbereichen der KFR
Man gelangt zu segmentierten KFR, wenn der Objektbereich der
KFR nur auf Teile der Finanzwirtschaft eines Unternehmens (Konzerns) bezogen
wird (Gebhardt, G.
1993). Denkbar sind segmentierte KFR für einzelne
Konzern-Tochtergesellschaften, Geschäftsbereiche, Zweigwerke, für einzelne
Regionen, für einzelne Kunden oder Kundengruppen sowie für einzelne Währungen.
5. Differenzierung von KFR nach dem Umfang des
sog. Zahlungsmittelfonds
Jede KFR hängt schließlich in ihrer Gestaltung und in ihrer
Aussagekraft von der inhaltlichen Abgrenzung dessen ab, was als
Zahlungsmittelfonds (Finanzmittelfonds, Liquiditätsfonds, Liquiditätsposition
o.ä.) bezeichnet wird. Fraglich kann sein, ob als Zahlungsmittelfonds für die
KFR nur die Bestände an Bar- und Buchgeld betrachtet werden oder ob zusätzlich
(kurzfristige) Forderungen/Verbindlichkeiten bzw. leicht liquidierbare
Vermögensgegenstände dem Zahlungsmittelfonds zugerechnet werden sollen.
III. Anwendungsbereiche
Der Arbeitskreis Finanzierungsrechnung der
Schmalenbach-Gesellschaft, (Mansch, H./v.
Wysocki, K. 1996) nennt verschiedene Anwendungsbereiche der KFR
i.w.S.
1. KFR zur strategischen Unternehmenssteuerung
Durch die strategische KFR sollen die finanzwirtschaftlichen
Auswirkungen strategischer Überlegungen erfasst werden, seien es die
finanziellen Auswirkungen von Umstrukturierungsmaßnahmen, der Aufnahme neuer
oder der Aufgabe bisheriger Geschäftsbereiche oder der Erschließung neuer
Märkte. Hier geht es um die Erfassung der durch die Maßnahmen entstehenden
(Veränderungen der) Finanzströme, um die Vorausschau der Innen- und
Außenfinanzierungs-Spielräume bzw. -Notwendigkeiten sowie um die Feststellung
der durch die Maßnahmen bewirkten Bindungsfristen als Grundlage für die
Erfassung bestehender finanzieller Risiken (Mansch, H./v.
Wysocki, K. 1996).
2. Rechnungen zur operativen
Unternehmenssteuerung
Es handelt sich hierbei um mehrjährige Rechnungen, deren
Hauptzweck es ist, Investition und Finanzierung über einen längeren
(mehrjährigen) Zeitraum zielorientiert abzustimmen: Die längerfristige
Liquiditätssicherung, die Erreichung bzw. Erhaltung bestimmter
Bilanzstrukturen, die Optimierung des Erfolgsbeitrags der Finanzierung und die
finanzwirtschaftliche Beurteilung alternativer strategischer Maßnahmen sind die
Zwecke solcher Rechnungen.
3. Projektbezogene KFR
Die projektbezogenen KFR bieten sich an, wenn Unternehmen
große Fertigungsaufträge mit relativ langer Fertigungsdauer abwickeln. Die
projektbezogenen KFR unterscheiden sich von den operativen KFR dadurch, dass
sie sich nicht auf bestimmte Zeiträume, sondern auf die Abwicklungsdauer eines
Projekts beziehen (Projektfinanzierung).
4. KFR zur kurzfristigen Gelddisposition
Die Aufgabe der Rechnungen zur kurzfristigen Gelddisposition
besteht darin, im Rahmen der längerfristigen KFR sämtliche innerhalb eines
kurzen Zeitraums zahlungswirksamen Vorgänge zeitpunkt- und betragsgenau zu
erfassen und damit die innerhalb der Betrachtungsperiode auftretenden
Zahlungsüberschüsse bzw. Unterdeckungen offenzulegen. Empfohlen werden
rollierende Planungen, die in relativ kurzen Abständen auf der Grundlage der
Ist-Ergebnisse fortgeschrieben werden.
5. KFR zur Information Außenstehender, KFR
i.e.S.
Im Zuge der Internationalisierung von Rechnungslegungsregeln
sind in der jüngeren Zeit Finanzierungsrechnungen zur Information
Außenstehender in den Vordergrund des Interesses gerückt. Die Bezeichnung
„ Cashflow Statement “ wird in Deutschland üblicherweise mit
„ Kapitalflussrechnung “ übersetzt.
a) Grundlagen
(1) Nationale und internationale
Entwicklungen
In den angelsächsischen Ländern, insbesondere in den USA und
in Großbritannien, werden von den börsennotierten Gesellschaften seit längerem
KFRen als (dritter) Teil des offenzulegenden Jahresabschlusses neben der Bilanz
und der Erfolgsrechnung verlangt. So regelt in den USA der Standard SFAS No. 95
„ Statement of Cashflows “ (FASB, 1988)
die Erstellung von externen KFRen. In Großbritannien sind „ Cashflow Statements “
durch die Stellungnahme FRS No. 1 (ASB, 1996)
vorgeschrieben. Auf internationaler Ebene liegt die Stellungnahme IAS 7
„ Cashflow Statements “ des International Accounting Standards Committee (IASC, 1992)
vor. In Deutschland wurde die Anpassung an die internationalen Standards durch
die gemeinsam vom Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in
Deutschland e.V. und vom Arbeitskreis „ Finanzierungsrechnung “ der
Schmalenbach-Gesellschaft erarbeitete Stellungnahme: „ Die Kapitalflussrechnung
als Ergänzung des Jahres- und Konzernabschlusses “ (Hauptfachausschuß
des IDW, /Arbeitskreis „ Finanzierungsrechnung “ , 1995) vorgenommen.
Einzel-KFR und Konzern-KFR wurden bislang in Deutschland nur
freiwillig aufgestellt. Durch die Neufassung des § 297 I HGB sind
„ börsennotierte Mutterunternehmen “ erstmalig in Deutschland zur Aufstellung von
externen Konzern-KFRen verpflichtet worden. Das auf der Grundlage von § 342 I
HGB im Jahre 1998 gegründete private „ Deutsche Rechnungslegungs Standards
Committee “ (DRSC) hat im Jahre 1999 einen Deutschen Rechnungslegungsstandard
zur Kapitalflussrechnung vorgelegt (DRSR, (1999)).
Dieser Standard lehnt sich unter Berücksichtigung der nationalen deutschen
Besonderheiten auf der Grundlage der Stellungnahme SG/HFA 1/1995 (Hauptfachausschuß
des IDW, /Arbeitskreis „ Finanzierungsrechnung “ , 1995) sowohl an SFAS
No. 95 (FASB, 1988)
als auch an IAS 7 (IASC, 1992)
an. Die Stellungnahmen/Standards können deshalb nachfolgend in den Grundzügen
gemeinsam dargestellt werden.
(2) Aufgaben externer KFR
Hauptaufgabe der externen KFR ist (FASB, 1988;
ähnlich: ASB, 1996;
IASC, 1992;
Hauptfachausschuß
des IDW, /Arbeitskreis „ Finanzierungsrechnung “ , 1995; DRSC, 1999)
die Offenlegung von Informationen über Zahlungsströme, die es zusammen mit den
aus der Bilanz und der Erfolgsrechnung verfügbaren Informationen den
Investoren, Gläubigern und der Öffentlichkeit gestatten sollen, Informationen
zu erhalten:
-
über die Fähigkeit des Unternehmens (Konzerns),
Zahlungsüberschüsse zu erwirtschaften,
-
über die Fähigkeit des Unternehmens (Konzerns), seinen
Verbindlichkeiten nachzukommen, Dividenden zu zahlen sowie kreditwürdig zu
bleiben,
-
über die möglichen Divergenzen zwischen dem
Jahresergebnis und den dazugehörigen Zahlungsvorgängen und
-
über die Auswirkungen zahlungswirksamer sowie
zahlungsunwirksamer Investitions- und Finanzierungsvorgänge auf die Finanzlage
des Unternehmens (Konzerns) während der Abrechnungsperiode.)
(3) Struktur- und Gestaltungsgrundsätze
Gemeinsam sind den verschiedenen Stellungnahmen die folgenden
Strukturen der externen KFR:
-
Die KFRen sollen als Liquiditätsnachweis die
Veränderungen und die Zusammensetzung eines Finanzmittelfonds i.S. eines
Bestandes liquider oder liquidisierbarer Mittelbestände während einer
Abrechnungsperiode nachweisen.
-
Die KFRen sollen die Herkunft und die Verwendung der
liquiden Mittel als Einnahmen (Einzahlungen) und Ausgaben (Auszahlungen)
während der Abrechnungsperiode zeigen.
-
Die KFRen sollen mindestens die Zuflüsse/Abflüsse aus
den Teilbereichen „ Laufende Geschäftstätigkeit “ , „ Investitionstätigkeit “ und
„ Finanzierungstätigkeit “ während der Abrechnungsperiode getrennt darstellen.
Aus dem Charakter der externen KFRen als dritte (offizielle)
Jahresrechnung neben der Bilanz und neben der Gewinn- und Verlustrechnung
ergeben sich darüber hinaus die folgenden (formalen) Gestaltungsgrundsätze (Mansch, H./v.
Wysocki, K. 1996):
-
Der Grundsatz der Nachprüfbarkeit: Da die KFR – wie
die Bilanz und wie die Gewinn- und Verlustrechnung – auf den im
Rechnungswesen erfassten Geschäftsvorfällen beruht, muss sie aus diesen im
Rechnungswesen erfassten Daten – ggf. unter Verwendung zusätzlicher
Informationen – ableitbar sein.
-
Der Grundsatz der Wesentlichkeit: Der Grundsatz der
Wesentlichkeit gilt für den Bereich der KFR genauso wie für die Bilanz und
für die Gewinn- und Verlustrechnung.
-
Der Grundsatz der Stetigkeit: Im Interesse der
zeitlichen Vergleichbarkeit von KFRen und der durch sie abgebildeten
Zahlungsströme soll der Stetigkeitsgrundsatz insbesondere bei der Abgrenzung
des Finanzmittelfonds und bei der Abgrenzung der Bereiche der KFR beachtet
werden.
-
Beachtung des Bruttoprinzips: Da in der KFR sämtliche
Zahlungsvorgänge gezeigt werden sollen, ist eine Saldierung von Einzahlungen
und Auszahlungen nicht sachgerecht. Lediglich bei Posten mit großen Beträgen
und kurzer Laufzeit kann aus Praktikabilitätsgründen vom Prinzip des
Bruttoausweises abgewichen werden.
-
Für die Darstellung der KFR soll die Staffelform verwendet
werden.
b) Die Abgrenzung des Finanzmittelfonds
Sämtliche Stellungnahmen/Standards verlangen eine möglichst
enge Abgrenzung des sog. Finanzmittelfonds. In den Finanzmittelfonds sind nur
Zahlungsmittel und „ Zahlungsmitteläquivalente “ aufzunehmen. Als
Zahlungsmitteläquivalente gelten nur solche Bestände, die jederzeit in
Zahlungsmittel umgewandelt werden können und die nur unwesentlichen
Wertschwankungsrisiken unterliegen. Dies soll in der Regel bei einer
Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten, gerechnet vom Erwerbszeitpunkt,
der Fall sein. Bezogen auf das Bilanzgliederungsschema nach § 266 II, Pos. B IV
HGB handelt es sich um die „ Liquiden Mittel “ , also um Schecks, Kassenbestand,
Bundesbankguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten (Mansch,
H./Stolberg, K./v. Wysocki, K. 1995), sofern deren Laufzeit die Dreimonatsfrist nicht überschreitet. Die
Abgrenzung ist stetig vorzunehmen und zu erläutern.
c) Aufbau der externen KFR
Die Veränderung des Finanzmittelfonds und deren Ursachen
(Herkunft und Verwendung aus laufender Geschäftstätigkeit, aus
Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit) sind in der externen KFR
wie folgt darzustellen (s. Abb. 1).
Abb. 1: Grundschema der externen KFR
d) Mittelherkunft/-verwendung aus der laufenden
Geschäftstätigkeit
Zuflüsse und Abflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit
(Abb. 1, Zeile I.) ergeben sich insbesondere aus der Umsatztätigkeit, d.h. aus
dem Produktions-, Verkaufs- und Servicebereich. Es ist eine Eigenart aller
Standards, dass die Zahlungsströme nur negativ abgegrenzt werden: Zur laufenden
Geschäftstätigkeit gehören alle Zahlungen, die nicht unmittelbar der Investitions-
oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind.
Nach sämtlichen Standards können die Zahlungsströme aus der
laufenden Geschäftstätigkeit sowohl nach der „ direkten Methode “ als auch nach
der (in der Praxis üblichen) „ indirekten Methode “ dargestellt werden. Bei
direkter Darstellung werden die sich im Bereich der laufenden Geschäftsführung
ergebenden Einzahlungen und Auszahlungen in entsprechender Gliederung als
Bruttoziffern einander gegenübergestellt.
Bei Anwendung der indirekten Methode wird der Mittelzufluss/-abfluss
aus der laufenden Geschäftstätigkeit durch Rückrechnung ermittelt, indem das
Periodenergebnis um zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge, um
Bestandsänderungen bei Posten des Nettoumlaufvermögens und um alle anderen
Posten, die Zahlungsvorgänge aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit
darstellen, korrigiert wird. Es ergibt sich das Berechnungsschema nach Abb. 2
(nach DRS 2, 1999).
Abb. 2: Indirekte Darstellung der Zuflüsse/Abflüsse aus der
laufenden Geschäftstätigkeit
Wie aus dem Gliederungsschema (Abb. 2) hervorgeht, besteht
die Rückrechnung aus dem Jahresergebnis aus drei Komponentengruppen, nämlich
-
aus der Rückrechnung der zahlungsunwirksamen
Aufwendungen und Erträge (Abb. 2, Posten 2 – 4),
-
aus der Zu- bzw. Abrechnung sämtlicher
Bestandsveränderungen im Bereich der kurzfristigen Aktiva und Passiva, und
zwar unabhängig davon, ob diese Bestandsveränderungen zahlungswirksam sind
oder nicht (Abb. 2, Posten 6 und 7) und
-
aus der Eliminierung von sonstigen Vorgängen, die nicht
im Bereich der laufenden Geschäftstätigkeit gezeigt werden sollen (z.B. Abb.
2, Posten 5).
Die Aussonderung außerordentlicher Vorgänge ist nach IAS 1.85
nicht mehr zulässig. Ein kontrovers diskutiertes Problem stellt die Zuordnung
von Zinszahlungen, erhaltenen Dividendenzahlungen und Ertragsteuerzahlungen
dar. SFAS No. 95 (FASB 1988) ordnet
diese Posten dem Bereich der laufenden Geschäftstätigkeit zu; die übrigen
Stellungnahmen/Standards sehen auch alternative Zuordnungen vor.
e) Mittelherkunft/-verwendung aus der
Investitionstätigkeit
Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
(Abb. 1, Zeile II.) sind nach allen Stellungnahmen/Standards stets nach der
direkten Methode darzustellen. Es handelt sich um Zahlungen aus Investitionen
(Desinvestitionen) im Bereich des Sach- und Finanzanlagevermögens (gem. § 266
II Pos. AI bis III HGB: Immaterielle
Vermögensgegenstände, Sachanlagen,
Finanzanlagen und Anzahlungen auf Anlagegegenstände).
Bestandsveränderungen bei den Vorräten zählen nicht zum Investitionsbereich.
f) Mittelherkunft/-verwendung aus der
Finanzierungstätigkeit
Der Finanzierungstätigkeit (Abb. 1, Zeile III.) sind in
direkter Darstellung die Mittelzuflüsse/-abflüsse aus der Finanzierung mit
Eigen- und Fremdkapital zuzuordnen, also die Mittelzuflüsse aus
Kapitalerhöhungen und Kreditaufnahmen (sofern nicht im Bereich der laufenden
Geschäftstätigkeit erfasst) und die Mittelabflüsse aus Zahlungen an die
Kapitaleigner aus Kredittilgungen. Auf die Zuordnung von Zinszahlungen und
empfangenen Dividenden wird verwiesen (vgl. oben, 5.c.(1)).
g) Veränderungen des Finanzmittelfonds
Die Summe aus den Mittelzuflüssen/-abflüssen aus den
Bereichen Geschäftsführung, Investition und Finanzierung (Abb. 1, Zeile IV.)
ist – zur zutreffenden Darstellung des Bestands der Zahlungsmittel und
-äquivalente – um zahlungsunwirksame Veränderungen innerhalb des
Finanzmittelfonds zu korrigieren (Abb. 1, Zeile V.).
Solche zahlungsunwirksamen Bestandsänderungen innerhalb des
Finanzmittelfonds können sich aus
-
(Markt-) Wertänderungen, aus
-
Wechselkursänderungen von Fondsbeständen sowie aus
-
Zahlungsmittelzugängen/-abgängen im Zusammenhang mit
der Einbeziehung (dem Ausscheiden) von Tochterunternehmen in den (aus dem)
Konsolidierungskreis
ergeben. (Zur Berechnung der Wertänderungen vgl. Mansch,
H./Stolberg, K./v. Wysocki, K. 1995).
6. Besonderheiten von
Konzern-Kapitalflussrechnungen
a) Grundsätze
Die Grundsätze für die Aufstellung von Einzel-KFRen sind auch
auf die Entwicklung von Konzern-KFRen anzuwenden, d.h. bei der Aufstellung von
Konzern-KFRen ist im Sinne der Einheitstheorie von der Unterstellung
auszugehen, dass alle in einen Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ein
einziges Unternehmen wären. Es sind also in einer Konzern-KFR nur diejenigen
Zahlungsströme abzubilden, die sich im Geschäftsverkehr des Konzerns mit nicht
einbezogenen Unternehmen ergeben; Zahlungsvorgänge zwischen einbezogenen
Unternehmen sind zu eliminieren (konsolidieren).
b) Herleitung der Konzern-KFR
Eine Konzern-KFR kann auf verschiedenen Wegen aus den
Konzerndaten abgeleitet werden. Möglich ist die direkte Ableitung aus einer
„ Konzernbuchführung “ ; sie kann auch durch Konsolidierung der Einzel-KFRen der
einbezogenen Unternehmen ermittelt werden; gebräuchlich ist in der Praxis
jedoch die derivative Entwicklung aus dem Konzernabschluss.
c) Der Konsolidierungskreis und seine
Änderungen
Wenn eine Konzern-KFR als dritte Rechnung den aus
Konzernbilanz und Konzernerfolgsrechnung (Konzernanhang) bestehenden
Konzernabschluss ergänzen soll, muss der Kreis derjenigen Unternehmen, für die
die Zahlungsströme in der Konzern-KFR abgebildet werden, mit dem Kreis derjenigen
Unternehmen übereinstimmen, für die auch der übrige Konzernabschluss
aufgestellt wird. Für eine abweichende Handhabung bieten sich keine
Anhaltspunkte.
Der Kreis der in einem Konzernabschluss zu konsolidierenden
Unternehmen kann sich dadurch verändern, dass entweder während der
Abrechnungsperiode erworbene oder veräußerte Tochterunternehmen auch erstmalig
(letztmalig) in den Konzernabschluss einbezogen werden. Der Kreis der
einbezogenen Unternehmen kann sich aber auch dadurch ändern, dass ein bereits in
Vorperioden erworbenes Tochterunternehmen in der Berichtsperiode erstmalig in
den Konzernabschluss einbezogen wird. Es besteht schließlich die Möglichkeit,
dass ein bisher einbezogenes Unternehmen zwar nicht veräußert wird, aber (aus
hier nicht zu erörternden Gründen) aus dem Konsolidierungskreis ausscheidet.
Alle vier Fälle sind entsprechend der Konzeption der KFR, nur Zahlungsvorgänge
während der Berichtsperiode darzustellen, zu lösen. Sind z.B. mit dem
erworbenen oder ausgeschiedenen Unternehmen Finanzmittelbestände übernommen
oder abgegeben worden, so stellt dieser Finanzmittelzugang bzw. Abgang eine
Einzahlung/Auszahlung dar. In der Konzern-KFR darf deshalb nur der um die
erworbenen (abgegebenen) Finanzmittelbestände verminderte (erhöhte) Kaufpreis/Verkaufspreis
als Auszahlung ausgewiesen werden.
d) Zur Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen
Im Grundsatz sind sämtliche Zahlungsvorgänge in anderen
Währungen (Fremdwährungsbeträge) als in der Berichtswährung des Konzerns mit
dem zum Zahlungszeitpunkt gültigen Transaktionskurs in die Berichtswährung
umzurechnen. Die Stellungnahmen/Standards sehen als Vereinfachungs- und
Näherungslösung die Verwendung von gewogenen Durchschnittskursen vor, die den
Transaktionskursen möglichst nahe kommen sollen.
Besondere Probleme entstehen, wenn die Konzern-KFR aus den
ggf. in Fremdwährung aufgestellten Einzel-KFRen ausländischer
Tochterunternehmen abgeleitet wird. Auch wenn die Konzern-KFR derivativ aus dem
(Gesamt-)Konzernabschluss abgeleitet wird, bedarf es nur bei vordergründiger
Betrachtung keinerlei zusätzlicher Bemühungen zur adäquaten Berücksichtigung
des Fremdwährungsproblems in der Konzern-KFR. Probleme der Währungsumrechnung
und der Konsolidierung konzerninterner Zahlungsvorgänge treten dann explizit
zwar nicht (mehr) auf. Es darf dabei aber nicht verkannt werden, dass bei
derivativer Ableitung aus dem Konzernabschluss implizit jene Lösungen der
Kursumrechnungsprobleme in die KFR übernommen werden, die bei Aufstellung der
Konzernbilanz und der Konzernerfolgsrechnung zur Anwendung gelangt sind.
7. Zusätzliche Angaben zur Kapitalflussrechnung
Die Tatsache, dass in den Stellungnahmen wesentliche
Verfahrensfragen bei der Aufstellung von KFRen der Disposition der
rechnungslegenden Unternehmen/Konzerne überlassen geblieben sind, weil entweder
die internationale Diskussion über die Gestaltung von KFRen noch nicht zum
Abschluss gekommen ist oder weil (branchenbezogene) Besonderheiten einzelner
Unternehmen und Konzerne in den Stellungnahmen nicht berücksichtigt werden
konnten, haben zur Konsequenz, dass als Ergänzung zur KFR eine Reihe von
Zusatzangaben verlangt wird (zu den Besonderheiten von KFR bei Kreditinstituten
vgl. Bellavite-Hövermann,
Y./Löw, E. 1998; zu den Besonderheiten von KFR bei Versicherungen vgl. Geib, G.
1998).
Die Zusatzangaben betreffen vor allem
-
den Finanzmittelfonds und seine Zusammensetzung,
-
die Angabe von Zins-, Dividenden- und
Ertragsteuerzahlungen,
-
die Berichterstattung über zahlungsunwirksame
Transaktionen,
-
Angaben über die Auswirkungen von Änderungen im
Konsolidierungskreis auf die Konzern-KFR.
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