Inhaltsübersicht
I. Begriff,
Wesen und Zwecke der Erfolgsrechnung
II. Ermittlungsorientierte
Erfolgsrechnungssysteme
III.
Entscheidungsorientierte Erfolgsrechnung
IV. Steuerungsorientierte
Erfolgsrechnung
V. Erfolgsrechnung
unter dem Aspekt der Konvergenzthese
I. Begriff, Wesen und Zwecke
der Erfolgsrechnung
1. Begriff
und Wesen der Erfolgsrechnung
Die Systematisierung des Rechnungswesens als ein System zur
quantitativen, vorwiegend mengen- und wertmäßigen Ermittlung, Aufbereitung und
Darstellung von wirtschaftlichen Zuständen in einem bestimmten Zeitpunkt (vgl. Busse von
Colbe, W. 1998, S. 599) erfolgt anhand der drei
betriebswirtschaftlichen Zielgrößen: Liquidität, Erfolg und Erfolgspotenzial.
Das Liquiditätsziel spiegelt sich in der Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit
wider und ist grundlegend für den Fortbestand eines Unternehmens. Die
Notwendigkeit der Zielgröße Erfolg
ergibt sich aus der Unzulänglichkeit einer reinen Liquiditätssteuerung, den
wirtschaftlichen Erfolg eines Entwicklungs- oder Investitionsprojektes lediglich
für die Totalperiode abbilden zu können (vgl. Coenenberg,
A.G. 2003, S. 15). Durch Periodisierung von Zahlungsgrößen
kann der Erfolg für bestimmte
Zeitabschnitte bestimmt werden. Der Periodenerfolg dient somit als
Vorsteuerungsgröße für den Liquiditätsfluss. Unter Erfolgspotenzial versteht
man dagegen ein Bündel nachhaltig wirksamer Wettbewerbsvorteile, die im Kontext
umweltlicher Chancen und Risiken sowie unternehmerischer Stärken und Schwächen
rechtzeitig aufgebaut und verteidigt werden müssen, um in nachfolgenden
Perioden überhaupt Erfolge erzielen zu können.
Das Rechnungswesen kann entsprechend den
betriebswirtschaftlichen Zielgrößen in die Instrumente Finanz(ierungs)rechnung,
Erfolgsrechnung und Erfolgspotenzialrechnung
untergliedert werden. Die Erfolgsrechnung stellt dabei ein zweckgebundenes
Rechenwerk zur Messung des wirtschaftlichen Erfolges durch Periodisierung und
Bewertung von Real- und Nominalgütern dar. Der Gesamterfolg (Gewinn oder Verlust)
wird als Saldogröße aus der Gegenüberstellung von Güterentstehung und
Güterverzehr ausgewiesen. Der Begriff „ Erfolgsrechnung “ kann dabei sowohl dem
externen als auch dem internen Rechnungswesen zugeordnet werden. Die
Charakterisierung ist abhängig von der Adressierung (d.h.
Informationsrichtung), die mit der Erfolgsermittlung
verbunden ist. Richtet sich die Erfolgsrechnung an unternehmensexterne
Interessengruppen, wird hierunter das aus der Finanzbuchhaltung abgeleitete,
aus periodisierten Zahlungsgrößen bestehende Rechenwerk „ Gewinn- und
Verlustrechnung “ (= pagatorische Erfolgsrechnung) verstanden, das einen zwingenden
Bestandteil des von Kaufleuten regelmäßig offenzulegenden Jahresabschlusses und
von börsennotierten Unternehmen zu veröffentlichenden Quartalsabschlusses
bildet oder das zu besonderen Anlässen (z.B. Gründung, Umwandlung, Sanierung,
Liquidation) aufzustellen ist. Anders dagegen die an die internen
Entscheidungsträger eines Unternehmens adressierte und aus der
Betriebsbuchhaltung generierte Erfolgsrechnung, die als Synonym und Oberbegriff
für die Kosten- und Erlösrechnung (auch: Kosten- und Leistungsrechnung)
verwendet wird (= kalkulatorische Erfolgsrechnung). Sie untergliedert sich in
die Komponenten Kostenartenrechnung bzw. Erlösartenrechnung,
Kostenstellenrechnung bzw. Erlösstellenrechnung
und Kostenträgerrechnung bzw. Erlösträgerrechnung,
die zugleich die wesentlichen Ansatzpunkte und Auswertungsstufen des
innerbetrieblichen Rechnungswesens repräsentieren.
2. Zwecke
der Erfolgsrechnung
Als Bestandteil des Rechnungswesens ist die Zwecksetzung der
Erfolgsrechnung durch die des Rechnungswesens determiniert. Das Rechnungswesen
selbst ist von unterschiedlichen Zwecksetzungen geprägt. Die Erkenntnis, dass
unterschiedliche Rechnungszwecke verschiedene Rechnungssysteme erfordern,
führte zu der traditionellen Differenzierung in ein internes und externes
Rechnungswesen (vgl. Schneider, E.
1954, S. 7; Kilger, W.
1987, S. 7; Schneider, D.
1997, S. 29 f.).
Die kalkulatorische Erfolgsrechnung stellt das Kerninstrument
des Controlling als fortwährender Prozess der Steuerung durch Planung und Kontrolle dar (vgl. Coenenberg,
A.G. 1995, S. 2078 f.). Daher bilden Planung, Kontrolle und Steuerung auch die Hauptzwecke der
innerbetrieblichen Erfolgsrechnung. Als Instrumente hierfür stehen Planungs-,
Kontroll- und Steuerungsrechnungen zur Verfügung. Planungs- und
Kontrollrechnungen können als entscheidungsorientierte Erfolgsrechnungen
bezeichnet werden. Steuerungsrechnungen bezwecken dagegen durch Vorgabe und
Kontrolle von Unternehmenszielgrößen die Verhaltensbeeinflussung von
Führungspersonen und Mitarbeitern. Daneben lassen sich aus der
Dokumentationsfunktion der kalkulatorischen Erfolgsrechnung auch extern
vorgegebene Aufgaben ableiten (Ermittlungsrechnungen) wie die Ermittlung der
Herstellungskosten (§ 255 II HGB, R 33 EStR) von Konzernverrechnungspreisen (§
304 I HGB) sowie von Selbstkosten öffentlicher Aufträge (VO PR, LSP).
Ermittlungsorientierte Erfolgsrechnungssysteme dienen außer den genannten
gesetzlichen Zwecken der Aufbereitung von Informationen für nachgelagerte Entscheidungs-
und Steuerungsrechnungen.
Die Zwecke der im Rahmen der Abschlusspublizität
aufzustellenden pagatorischen Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung)
bestehen dagegen darin, gegenüber den am Unternehmen beteiligten Gruppen über
die Höhe und Quellen des im Betrachtungszeitraum erwirtschafteten Ergebnisses
Rechenschaft abzulegen, um über das Ausmaß und den Sicherheitsgrad der von den
externen Adressaten erwarteten Zielrealisation zu informieren (=
Informationsfunktion) und den verteilungsfähigen Periodengewinn zu bestimmen (=
Zahlungsbemessungsfunktion). Die als Bestandteil des Konzernabschlusses
aufzustellende Erfolgsrechnung dient dabei ausschließlich der
Informationsfunktion.
Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen ist die
kalkulatorische Erfolgsrechnung. In diesem Zusammenhang wird eine
Unterscheidung in ermittlungs-, entscheidungs- und steuerungsorientierte
Erfolgsrechnung vorgenommen.
II. Ermittlungsorientierte
Erfolgsrechnungssysteme
Die wichtigste Aufgabe der Erfolgsartenrechnung ist die
vollständige, eindeutige und überschneidungsfreie Erfassung und Gliederung der
im Zusammenhang mit der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung
anfallenden Kosten und Leistungen. Entsprechend der zugrunde liegenden
Erfolgsbegriffe erfolgt hierfür eine Unterteilung in Kostenartenrechnung und Erlösartenrechnung.
Die Erfolgsstellenrechnung fungiert als Bindeglied zwischen
der Erfolgsarten- und Erfolgsträgerrechnung. Sie dient der Erfassung,
Abrechnung, Verrechnung, Planung und Kontrolle der Kosten bzw. Leistungen. Im
Vordergrund steht die Kennzeichnung der Orte bzw. Teilprozesse, die für die
Existenz von Kosten und Leistungen verantwortlich sind (vgl. Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 1998, S. 126). Hierfür wird die Unternehmung
in sog. Kosten- und Erlösstellen eingeteilt, die jeweils voneinander
abgrenzbare Abrechnungseinheiten darstellen. Die Kostenstellenrechnung ist in
erster Linie für die Verteilung aller Kosten auf Kostenträger zuständig.
Daneben ist sie auch für die Herstellungskostenermittlung und die Ermittlung
der Selbstkosten bei öffentlichen Aufträgen im Rahmen des externen
Rechnungswesens notwendig. Aus der Erlösstellenrechnung werden dagegen die
Quellen der dem Unternehmen zugeflossenen Erlöse ersichtlich (vgl. Männel, W.
1992, S. 632; Kloock,
J./Sieben, G./Schildbach, T. 1999, S. 166).
Im Rahmen der Erfolgsträgerrechnung als Verknüpfung von
Kosten- und Erlösträgerrechnung werden produkt- bzw. zeitraumbezogene Erfolge
ermittelt. Mit Kostenträger werden dabei alle Produkt- bzw. Gütereinheiten
bezeichnet, auf die Kosten zugerechnet werden können. Diese stimmen weitgehend
mit den Erlösträgern überein. Die bedeutendsten Erlösträger sind dabei die
Absatzprodukte eines Unternehmens (vgl. Lassmann, G.
1968, S. 135).
Besteht die Intention darin, den Erfolg einer einzelnen
Produkt- oder Leistungseinheit zu ermitteln, so ist von einer
Stückerfolgsrechnung oder Kalkulation die Rede. Abhängig davon, in welchem
Umfang die Kosten auf die einzelnen Kostenträger verrechnet werden, spricht man
entweder von einer Kalkulation auf Voll- oder auf Teilkostenbasis. Bei einer
Vollkostenrechnung werden die gesamten in einem Unternehmen angefallenen
Kosten, d.h. fixe und variable Kosten, dem jeweiligen Kostenträger zugerechnet.
Hingegen wird bei der Teilkostenrechnung nur ein bestimmter Teil der
entstandenen Kosten, wie z.B. Einzelkosten, proportionale Kosten oder variable
Kosten, auf die Kostenträgereinheit verrechnet (vgl. Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 1998, S. 371 f.).
Soll dagegen der betriebliche Erfolg für einen gewissen
Zeitraum (z.B. Monat oder Vierteljahr) bestimmt werden, so spricht man von
einer kalkulatorischen Periodenerfolgsrechnung oder wegen ihrer – gegenüber der
im Rahmen der Abschlusspublizität – oft zeitnäheren Erstellung auch von einer kurzfristigen Erfolgsrechnung. Ebenso
wie die Stückerfolgsrechnung zielt die kurzfristige Erfolgsrechnung auf die
Ermittlung der Kostenstrukturen und die Analyse der Erfolgsquellen ab. Sie kann
sowohl auf Voll- als auch auf Teilkostenbasis durchgeführt werden. Allerdings
dient die Periodenerfolgsrechnung im Gegensatz zur Kalkulation nicht der
Überprüfung der Profitabilität einzelner Kosten- und Erlösträger, sondern der
laufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit des gesamten Unternehmens (vgl. Ewert,
R./Wagenhofer, A. 2000, S. 694). Als Verfahren für die
Gliederung der Kosten stehen das Gesamt- und Umsatzkostenverfahren zur
Verfügung. Während beim Gesamtkostenverfahren eine Unterscheidung der Kosten
nach Kostenarten (primäre Kosten) vorgenommen wird, folgt beim
Umsatzkostenverfahren die Gliederung den betrieblichen Funktionsbereichen
(sekundäre Kosten). Beim Umsatzkostenverfahren lässt sich das Betriebsergebnis
zudem in geeigneter Weise, d.h. nach Produkten bzw. Produktgruppen, Branchen,
Kunden bzw. Kundengruppen oder Regionen, segmentieren.
III. Entscheidungsorientierte
Erfolgsrechnung
1. Abgrenzung
relevanter Entscheidungsobjekte und Erfolgsgrößen
Eine entscheidungsorientierte Erfolgsrechnung soll den
Entscheidungsträgern Informationen über kosten- und erlösmäßige Konsequenzen zukünftiger Handlungsalternativen
liefern. Die Aufgabe einer entscheidungsorientierten Erfolgsrechnung besteht
insofern darin, für ein bestimmtes Planungsproblem genau die Erfolgsgrößen
anzugeben, die von der zu treffenden Entscheidung beeinflusst werden. Im
Mittelpunkt der entscheidungsorientierten Erfolgsrechnung steht die
verursachungsgerechte Zuordnung von Kosten nach
Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen. Dazu ist die Aussonderung aller
entscheidungsirrelevanten Kosten notwendig. Zudem erfordert die
Entscheidungsfunktion, dass den betrachteten Alternativen alle relevanten
Ergebniswirkungen, d.h. nicht nur die direkt beobachtbaren, sondern auch die
lediglich indirekt erfassbaren, zugerechnet werden. Indirekte Ergebniswirkungen
ergeben sich aus der Betrachtung sachlich und zeitlich begrenzter
Entscheidungsfelder. Sie führen zum Ansatz entscheidungsorientierter
Opportunitätskosten und -erlöse.
2. Entscheidungsrechnungen
auf Vollkostenbasis
Die Berücksichtigung von Vollkosten oder Teilkosten im Rahmen
von Entscheidungssituationen ist im Wesentlichen abhängig von gegebenen bzw.
veränderten Kapazitäten und/oder der Fristigkeit des Planungshorizonts.
Vollkostenkalkulationen sind von gewisser Relevanz und werden bspw. verwendet,
um näherungsweise Kalkulationen von Preisgeboten auf Beschaffungsmärkten,
Bestandsbewertungen für die Handels- und Steuerbilanz vorzunehmen oder Vor- und
Nachkalkulationen bei langfristiger Auftragsfertigung zu vergleichen. Auch
einer Betriebsergebnisrechnung auf Vollkostenbasis kommt eine besondere
Bedeutung zu. Als Netto-Erfolgsrechnung einer Planungsperiode informiert sie
darüber, inwieweit das übergeordnete Erfolgsziel für die einzelnen Geschäftsbereiche
bzw. das gesamte Unternehmen voraussichtlich erreicht wird. Darüber hinaus
kommt sie bei der globalen Erfolgsmessung für externe Rechnungslegungszwecke
zur Anwendung.
Charakteristisch für eine planungs- und kontrollorientierte
Erfolgsrechnung auf Vollkostenbasis ist die Verrechnung der gesamten
budgetierten Kosten einer Abrechnungseinheit bzw. -periode. Als System einer
planungs- und kontrollorientierten Erfolgsrechnung auf Vollkostenbasis ist
insbesondere die Planerfolgsrechnung mit ihren Erscheinungsformen der
Prognoseerfolgsrechnung und der Standarderfolgsrechnung zu nennen. Dabei trägt
die Prognoseerfolgsrechnung in erster Linie dem Rechnungsziel der Planung und die Standardrechnung
vorwiegend der Intention der Planungskontrolle
und Sicherung der Wirtschaftlichkeit bei einem mehrperiodigen
Entscheidungsproblem Rechnung; sie hat somit enge Bezüge zur Steuerungsfunktion
(vgl. Abschn. IV.).
Da die Schlüsselung von Gemeinkosten in der
Vollkostenrechnung einen zentralen Aspekt darstellt, wird der Kostenverrechnung
im Rahmen des Kostenmanagements erhebliche Aufmerksamkeit geschenkt. Ursache
hierfür ist die stetig zunehmende Bedeutung von (fixen) Gemeinkosten innerhalb
der Kostenstruktur und die damit verbundene Zunahme der Verrechnungsproblematik
dieses Kostenblocks. Dies hat zu einer stärkeren Fokussierung auf die
Verursachungsgerechtigkeit der Kostenumlage geführt, da falsche Vorstellungen
hierüber den Erfolg strategischer Entscheidungen gefährden (vgl. Coenenberg,
A.G./Fischer, T.M. 1991, S. 21). Im Rahmen der Prozesskostenrechnung
erfolgt die Verrechnung von Gemeinkosten nicht über die auf Kostenstellenebene
ermittelbaren wertmäßigen Bezugsgrößen, sondern über entsprechend abgegrenzte
Prozesse unter Berücksichtigung der die Tätigkeiten beeinflussenden
mengenmäßigen Bezugsgrößen (vgl. Scherrer, G.
1999, S. 120 f.; Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 1998, S. 318). Die Prozesskostenrechnung kann
dabei je nach verfolgtem Rechnungsziel als Prognose- oder Standardrechnung
ausgestaltet werden.
Vor dem Hintergrund der laufenden Kostenverbesserung als
wesentliche Voraussetzung zur Steigerung der Ertragskraft gewinnt auch die
Zielkostenrechnung immer mehr an Bedeutung. Diese stellt ein marktorientiertes
Verfahren der Kostenbestimmung dar und ist als Kostenmanagementsystem durch die
frühzeitige Kostenbeeinflussung im Stadium der Produktplanung bzw. -entwicklung
gekennzeichnet (vgl. Coenenberg,
A.G./Fischer, T.M./Schmitz, J. 1994, S. 2).
3. Entscheidungsrechnungen
auf Teilkostenbasis
Entscheidungsorientierte Erfolgsrechnungen auf
Teilkostenbasis beruhen auf der These der ausschließlichen Relevanz kurzfristig
beeinflussbarer Kosten für die Lösung kurzfristiger Planungsaufgaben (vgl. Kloock, J.
1997, S. 318). Kennzeichnend für Planerfolgsrechnungen auf
Teilkostenbasis ist die strikte Trennung der budgetierten Kosten in fixe und
variable Kostenbestandteile oder in Einzel- und Gemeinkosten.
Im Rahmen der Deckungsbeitragsrechnung ist zwischen den
Systemen der einstufigen, mehrstufigen und mehrdimensionalen
Deckungsbeitragsrechnung zu unterscheiden. Bei der einstufigen
Deckungsbeitragsrechnung – auch Direct Costing oder Marginal Costing genannt –
werden nur beschäftigungsvariable Kosten unter Zugrundelegung eines linearen
Gesamtkostenverlaufs auf die Produkte verrechnet, während die Fixkosten als
ausschließlich zeitabhängige Periodenkosten en bloc dem Betriebsergebnis
angelastet werden. Somit ist innerhalb der Periodenerfolgsrechnung nur das
globale Betriebsergebnis darstellbar, ein segmentierter Ausweis des
Betriebsergebnisses ist hingegen nicht möglich. Als Erweiterung dieses Systems
wird in der mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung der Fixkostenblock in mehrere
Schichten unterteilt, um sie in einer differenzierten Hierarchie jeweils den
Bezugsgrößen zuzurechnen, für die sie sich gerade noch als Einzelkosten
erfassen lassen. Dadurch kann ein segmentierter Ausweis des Betriebsergebnisses
zumindest für eine bestimmte Dimension (z.B. Produktgruppen) durchgeführt
werden. Eine weitere Verfeinerung stellt die mehrdimensionale
Deckungsbeitragsrechnung dar, indem verschiedene mehrstufige
Deckungsbeitragsrechnungen, gesondert nach mehreren Dimensionen (z.B.
Produktgruppen, Kundengruppen und Absatzgebiete), nebeneinander treten. Sie
erlaubt den detailliertesten Einblick in die Erfolgsstruktur eines
Unternehmens.
Die Grenzplankostenrechnung
stellt eine Weiterentwicklung der Planerfolgsrechnung auf Vollkostenbasis dar,
indem sie die Plankostenrechnung mit der Grenzkostenrechnung verbindet. Im
Gegensatz zur flexiblen Prognosekostenrechnung auf Vollkostenbasis erfolgt die
Trennung fixer und variabler Kosten nicht nur für Zwecke der Kostenkontrolle,
sondern sie erfolgt in allen Bereichen der Kostenrechnung. Als konsequent umgesetzte
Teilkostenrechnung eignet sie sich daher sowohl für eine aussagefähige
Kostenkontrolle als auch zur Fundierung kurzfristiger Entscheidungen, da sie
die hierfür relevanten Grenzkosten je Kostenträger liefert.
Anders als bei den dargestellten Systemen der
Teilkostenrechnung erfolgt bei der relativen Einzelkosten- und
Deckungsbeitragsrechnung keine Verteilung variabler Gemeinkosten. Anstelle der
Schlüsselung von Kosten werden hier dem Identitätsprinzip folgend für die
Kosten jeweils geeignete Bezugsgrößen bzw. -hierarchien definiert, um die
angestrebte direkte Zurechnung von (relativen) Einzelkosten zu ermöglichen.
IV. Steuerungsorientierte
Erfolgsrechnung
1. Anforderungen
an Steuerungsrechnungen
Neben der Fundierung von Entscheidungen steht die Koordination
von Führungshandlungen im Mittelpunkt des Controllings. Arbeitsteilige
Aufgabenerfüllung erfordert vielfältige Steuerungsinformationen innerhalb eines
Unternehmens. Ein erhöhter Koordinationsbedarf besteht gerade bei dezentraler
Unternehmensführung (z.B. Profit-Center-Organisation). Zur Wahrnehmung dieser
Lenkungsaufgabe sind Instrumente notwendig, die anhand globaler Maßzahlen eine
Beurteilung der Profitabiliät einzelner Geschäftsbereiche ermöglichen. An diese
als Steuerungsrechnungen bezeichneten Instrumente sind dabei generell die
Anforderungen der Anreizverträglichkeit, Kommunikationsfähigkeit und
Wirtschaftlichkeit zu stellen (vgl. Coenenberg,
A.G. 1995, S. 2080 f.).
Das zentrale Kriterium der Anreizverträglichkeit ergibt sich zwangsläufig aus dem Erfordernis,
die Teilentscheidungen der Geschäftsbereiche im Hinblick auf das
Gesamtunternehmensziel zu koordinieren. Voraussetzung hierfür ist die
Zielkongruenz zwischen dem Gesamtunternehmen und den einzelnen
Geschäftsbereichen. Da jedoch die Geschäftsbereichsleiter aufgrund des
gegebenen Principal-Agent-Verhältnisses ihren Handlungsspielraum zum
opportunistischen Handeln nutzen können, sind die Ergebnisse der
Steuerungsrechnung mit Belohnungssystemen zu verknüpfen, um das Verhalten der
Mitarbeiter im Sinne des vorgegebenen Unternehmensziels zu beeinflussen (vgl. Baetge,
J./Siefke, M. 2000, S. 681 f.). Dabei sollten die Zielgrößen objektivierbar sein, um dadurch die
tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse widerzuspiegeln und das
Steuerungssystem vor Manipulationen und Fehleinschätzungen zu schützen (vgl. Laux, H.
1999, S. 43 ff.).
Die Kommunikationsfähigkeit
erfordert zum einen, dass die Steuerungsrechnung die Konsequenzen zukünftigen
Handelns erkennen lässt (Analysefähigkeit),
und zum anderen eine nachvollziehbare, möglichst einfache Ausgestaltung des
Systems, damit die Ergebnisse und somit auch die zu ergreifenden Konsequenzen
als allgemein verbindlich akzeptiert werden (Verständlichkeit).
Das Postulat der Wirtschaftlichkeit
stellt eine grundsätzliche Anforderung an ein Rechnungssystem dar. Hierbei gilt
es, den zusätzlichen Nutzen aus dem Ausbau des Steuerungssystems ins Verhältnis
zu den zusätzlichen Kosten (z.B. für Implementation und Pflege) zu setzen.
2. Performance-Maße
der Erfolgssteuerung
Für die Leistungsbeurteilung von Geschäftsbereichen sind
Rechnungen notwendig, die den von diesen zu verantwortenden Erfolg
widerspiegeln. Als Spartenrechnungen kommen dabei grundsätzlich
Ergebnisrechnungen, Finanzierungsrechnungen und Kapitalrechnungen in Betracht
(vgl. Küting,
K./Lorson, P. 1998, S. 2252 f.). Diese Teilrechnungen werden
meist über ein Kennzahlensystem in eine Spitzenkennzahl als Steuerungsgröße
überführt.
Ergebnisrechnungen werden i.d. R als
Deckungsbeitragsrechnungen oder Betriebsergebnisrechnungen konzipiert. Sie
beinhalten dabei ausschließlich die dem Geschäftsbereich zurechenbaren Erfolge
und münden in einer für die Steuerung relevanten absoluten Gewinngröße zur Beurteilung der (retrospektiven)
Ertragslage und (prospektiven) Ertragskraft. Als steuerungsbezogene Maßgrößen
sind hier insbesondere der Deckungsbeitrag und das operative Ergebnis zu
nennen.
Demgegenüber dienen Finanzierungsrechnungen in erster Linie
der Beurteilung der Finanzlage und Finanzkraft, indem sie die bereichsbezogenen
Finanzierungsbeiträge ermitteln. Sie stellen damit vorwiegend ein Instrument
der kurz- und langfristigen liquiditätsorientierten Steuerung von
Geschäftsbereichen dar. Als relevante Kennzahlen sind hier insbesondere der
(operative) Netto-Cashflow als kurzfristige bzw. der Brutto-Cashflow als
langfristige Steuerungsgröße anzuführen. Wird der Cashflow als Ergebnisgröße
interpretiert, dient er auch als Indikator der Ertragsfähigkeit (vgl. Coenenberg,
A.G./Alvarez, M./Meyer, M. 2001).
Ergänzt man die Ergebnisrechnung bzw. Finanzierungsrechnung
um eine spartenbezogene Kapitalrechnung, so gelangt man zur Rentabilitäts- bzw.
Kapitalergebnisrechnung. Die Kapitalrechnung enthält lediglich die vom
jeweiligen Geschäftsbereich beeinflussbaren und kontrollierbaren Vermögens-
bzw. Kapitalbestandteile. Zur Ermittlung einer für die Steuerung von
Geschäftsbereichen aussagefähigen Rentabilitätsgröße wird die in der Ergebnis-
bzw. Finanzierungsrechnung erzeugte Erfolgsgröße zu der sich aus der
Kapitalrechnung ergebenden und für die Erzielung des Gewinns benötigten
Kapitalbindung ins Verhältnis gesetzt. Als Spitzenkennzahlen kommen hierbei v.a.
die Eigen- und Gesamtkapitalrentabilität sowie die Cashflow-Rentabilität in
Betracht. Aufgrund der Berücksichtigung der Kapitalbindung als Einsatzfaktor
und konkurrierende Ressource sind Rentabilitätskennzahlen als Performance-Maß
grundsätzlich besser für die Steuerung geeignet als die aus Ergebnis- bzw.
Finanzierungsrechnung gewonnenen absoluten Maßgrößen.
Als Weiterentwicklung der Kapitalergebnisrechnung gewinnen
die im Zuge der marktwertorientierten Unternehmensführung verfolgten
wertorientierten Controllinginstrumente immer mehr an Bedeutung. Sie bewirken
eine engere Verbindung von Periodenerfolgsrechnung und dynamischer
Investitionsrechnung im internen Rechnungswesen (vgl. Crasselt,
N./Pellens, P./Schremper, R. 2000, S. 72). Zudem ermöglicht die
Verknüpfung von erfolgsbezogener (operativer) und erfolgspotenzialbezogener
(strategischer) Unternehmenssteuerung eine umfassende Erfolgsbeurteilung.
Grundgedanke ist, dass erfolgreiche Unternehmen bzw. Geschäftsbereiche Wert
schaffen, indem das von ihnen eingesetzte Kapital eine die Kapitalkosten
übersteigende Rendite erwirtschaftet. Performance-Maßstab ist hier somit die
adäquate risikoadjustierte Verzinsung des von den Anteilseignern investierten
Kapitals im Sinne einer möglichst effizienten Kapitalallokation. Zur
Operationalisierung dieser Intention bedarf es entsprechender wertorientierter
Steuerungsgrößen. Ihnen werden in Abhängigkeit von der verfolgten Konzeption
entweder periodisierte oder zahlungsbezogene Erfolgsgrößen vor Zinsabzug
zugrunde gelegt. Unter den periodisierenden, gewinnbezogenen Verfahren ist
insbesondere der Economic Value Added (EVA) als einperiodige
Residualgewinngröße von Bedeutung (vgl. Stewart, G.B.
1999). Als cashflow-basierte Steuerungsmaße sind v.a. der Discounted
Cashflow (DCF) (vgl. Copeland,
T.E./Koller, T./Murrin, J.
1998), der Shareholder Value (SV) (vgl. Rappaport, A.
1998), der Cashflow Return on Investment (CFROI) und darauf aufbauend der
Cash Value Added (CVA) zu nennen (vgl. Lewis, T.G.
1995).
V. Erfolgsrechnung unter dem
Aspekt der Konvergenzthese
Vor dem Hintergrund einer sich vollziehenden
Internationalisierung und Kapitalmarktorientierung der Konzernrechnungslegung
in Deutschland wird die Konvergenz von internem und externem Rechnungswesen
nicht nur diskutiert, sondern auch vermehrt praktiziert (vgl. Coenenberg,
A.G. 1995, S. 2077). Gründe hierfür sind v.a. die nach
angloamerikanischer Philosophie vergleichsweise geringen Unterschiede zwischen
internem Rechnungswesen (Managerial
Accounting) und externem Rechnungswesen (Financial Accounting) sowie die traditionelle Investororientierung
in der angloamerikanischen Rechnungslegung, die eine Bereitstellung
entscheidungsrelevanter Informationen zur Erfolgsbeurteilung bedingt. Daraus
resultiert zwangsläufig eine näher am ökonomischen Periodenerfolg und weniger
am Vorsichtsprinzip ausgerichtete kapitalmarktorientierte Rechnungslegung. Als
Konsequenz ergibt sich u.a. eine weniger strenge Interpretation des
Realisationsprinzips (z.B. Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode
bei Langfristfertigung), eine geringere Bedeutung des Imparitätsprinzips, eine
am Nutzenpotenzial orientierte Vermögenswert-Definition sowie eine (partielle)
Fair Value-Bilanzierung.
Aufgrund der vorherrschenden Fokussierung auf den
Unternehmenswert als Steuerungsgröße sind Informationen über das Erreichen
dieses Erfolgsziels für das Management und die Anteilseigner gleichermaßen von
Bedeutung. Rechnung getragen wird dieser Intention durch die als Business
Reporting ausgestaltete Unternehmenspublizität. Hiernach werden die
traditionellen Abschlussbestandteile des Financial
Accounting, Bilanz und GuV, teils verpflichtend um zusätzliche,
entscheidungsfundierende Recheninstrumente (z.B. Segmentberichterstattung) und
teils freiwillig um wertorientierte Informationen erweitert (z.B. Value
Reporting, Balanced Scorecard).
Gerade die Segmentberichterstattung stellt in diesem Zusammenhang einen
Meilenstein bei der Umsetzung der Konvergenzthese dar (vgl. Alvarez, M.
2004, S. 182). So ist nach US-GAAP (SFAS 131) mit der verpflichtenden
Anwendung des Management Approach
eine einheitliche Datenbasis für die Erfolgssteuerung und -beurteilung zugrunde
zu legen (vgl. Coenenberg,
A.G./Mattner, G.R. 2000, S. 1827). Hierdurch ist der
Abschlussadressat nunmehr in der Lage, anhand der ausgewiesenen
Steuerungsgrößen den Erfolg der einzelnen Segmente aus dem Blickwinkel des
Managements zu analysieren.
Im Rahmen des vom IASB und FASB initiierten
Konvergenzprojektes zur Vereinheitlichung der internationalen
Rechnungslegungsvorschriften genießt dieser Ansatz Vorbildfunktion. Die
derzeitige Überarbeitung des IAS 14 lässt eine entsprechende Übernahme dieses
Ansatzes in die IFRS-Rechnungslegung erwarten.
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