Inhaltsübersicht
I. Einführung
II. Motive
für ein Going public
III. Das
Emissionskonzept
IV. Kosten
eines Going public
V. Zusammenfassung
I. Einführung
Als Going public
oder Aktienemission bezeichnet man
das öffentliche Angebot von Aktien eines Unternehmens. Ist es das erste
öffentliche Angebot, spricht man von Neuemission
oder Initial Public Offering (IPO). Handelsplatz dieser Aktien ist die Börse,
daher auch der synonyme Begriff der Börseneinführung oder des Börsenganges eines Unternehmens.
II. Motive für ein Going
public
Der ständige wirtschaftliche und technologische Wandel stellt
Unternehmen immer wieder vor neue Herausforderungen. Um diese zu meistern, sind
Investitionen notwendig. Häufig reicht das Eigenkapital nicht aus, und die
Möglichkeiten sind limitiert, Fremdkapital aufzunehmen. Ein Going public kann
hier die adäquate Lösung bieten. Das über die Börse erlangte Eigenkapital ist
für eine Gesellschaft zum einen dauerhaft verfügbar, zum anderen bleibt die
Kapitalbasis unbeeinflusst, selbst wenn sich die Gesellschafter ändern. Der
Sekundärmarkt sorgt für einen reibungslosen Wechsel der Gesellschafteranteile.
Nach Angaben des Deutschen Aktieninstituts liegt die durchschnittliche
Eigenkapitalquote nicht börsennotierter Aktiengesellschaften bei weitem hinter
der Quote börsennotierter Firmen dieser Rechtsform.
Ist es an einer Börse zugelassen, kann ein Unternehmen seinen
finanziellen Bedarf über Kapitalerhöhungen und andere Kapitalmarktinstrumente
maßgeschneidert steuern. Der Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten wird
damit leichter. Zudem erhöht ein IPO das Marktstanding und verbessert den
Kreditrahmen der Firma. In der Regel bieten sich günstigere Konditionen für
Fremdkapital.
Das Wachstum zu finanzieren ist ein weiteres Motiv, Aktien
öffentlich anzubieten. Sei es, um neue Produkte zu erforschen und zu
entwickeln, sei es, um eine Übernahme zu finanzieren. Aus eigener Kraft ist es
insbesondere jungen Unternehmen schwer möglich, mit ihren Wettbewerbern Schritt
zu halten. Den mit dem Wachstum häufig steigenden Bedarf an qualifizierten
Fach- und Führungskräften können börsennotierte Firmen relativ einfach
erfüllen: Mitarbeiter- und Management-Beteiligungsmodelle gelten als attraktive
Vergütungskomponente und binden die Belegschaft an das Unternehmen.
Untrennbar mit dem Börsengang verbunden ist der steigende
Bekanntheitsgrad des Emittenten. Dieser wird durch die an den geregelten
Marktsegmenten bzw. Handelsplattformen obligatorische Berichterstattung und
regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit gefördert. Das Vertrauen der Lieferanten und
Kapitalgeber festigt sich, der Absatz wird belebt.
Schließlich gestaltet es sich für die Alteigentümer
unproblematisch, eine Nachfolge oder einen Erbfall im Rahmen des Going public
zu regeln, ohne die Kontinuität der Firma zu gefährden. Mit einer breiten
Streuung der Aktien im Anlegerpublikum kann sicher gestellt werden, dass die
abgebenden Aktionäre einen wesentlichen Einfluss bewahren.
III. Das Emissionskonzept
Das Emissionskonzept legt die wesentlichen Parameter des
Börsenganges fest. Diese sind:
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das Emissionsvolumen zu bestimmen,
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die Emissionsbank auszuwählen und das Konsortium
zusammenzustellen,
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die Aktiengattung, das Marktsegment und die
Börsenplätze festzulegen,
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die Equity Story zu entwickeln,
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das Unternehmen zu bewerten,
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die Platzierungsstrategie auszuarbeiten,
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das Kommunikationskonzept zu entwerfen
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und schließlich die Aktien zu platzieren sowie den
Emissionspreis zu ermitteln.
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Im Folgenden soll auf einzelne Komponenten des Konzeptes
näher eingegangen werden.
1. Die Aktiengattung
Bei der Aktiengattung unterscheidet man zwischen Stammaktien
und Vorzugsaktien. Erstere sind weiter nach Inhaber-Stammaktien und
Namensaktien differenziert. Während die in Deutschland vorherrschenden
Inhaber-Stammaktien jederzeit übertragbar sind, können Namensaktien nur
zusammen mit einem Indossament (schriftliche Übertragungserklärung) weiter
gegeben werden. Sie lauten auf den Namen des Eigentümers. Um die
Aktionärsrechte auszuüben, ist zudem gefordert, den Eigentümer im Aktionärsbuch
der Gesellschaft einzutragen. Um den Handel zu erleichtern, ist es machbar, die
Wertpapiere zusammen mit einem sogenannten Blanko-Indossament auszustatten,
sodass auch dieser Aktientyp wie Inhaber-Stammaktien angewendet werden kann.
Der international weit verbreitete Typ der Namensaktie hält
in der letzten Zeit auch in Deutschland Einzug. Sie ermöglicht den Unternehmen,
an in- und ausländischen Börsen mit einer einheitlichen Aktie unter derselben
Wertpapierkennnummer notiert zu sein. Zudem gibt das Aktionärsbuch in der Regel
Aufschluss über die Identität der Anteilseigner, wodurch die
Investor-Relations-Aktivitäten zielgerichtet durchgeführt werden können.
DAX-Gesellschaften wie Lufthansa, DaimlerChrysler, Siemens, Deutsche
Bank, Dresdner Bank, Mannesmann und Deutsche Telekom haben sich dazu
entschieden, ihre Inhaber-Stammaktien in Namensaktien umzustellen. Große
Versicherungsgesellschaften (Allianz, Münchener Rück) gehören traditionell
dieser Gattung an, meist verbunden mit einer Vinkulierung
(Zustimmungserfordernis zur Übertragung).
Dem mit dem Handel dieser Aktiengattung verbundenen
aufwendigen Prozedere soll nunmehr mit dem geplanten Namensaktiengesetz
beigekommen werden. Ziel ist unter anderem, das Aktienrecht im Hinblick auf
technische Entwicklungen sowie den heutigen State-of-the-art anzupassen
(Stichwort virtuelles Aktionärsbuch), um Namens- und Inhaberaktien weitgehend
gleichzustellen. Ferner ist sicherzustellen, die Interessen der Kleinaktionäre
am Schutz ihrer persönlichen Daten sowie einer kostengünstigen und einfachen
Stimmrechtsausübung zu wahren.
Der Vollständigkeit halber sei im folgenden die in der Praxis
des IPO-Geschäftes mittlerweile unbedeutende Vorzugsaktie aufgeführt. Dieser
alternative Aktientypus ist am Neuen Markt nicht zugelassen. Charakteristisch
ist, dass Vorzugsaktien in der Regel kein Stimmrecht haben. Dies soll durch
bevorrechtigte Ansprüche bei der Gewinnverteilung kompensiert werden. Beim
Anlegerpublikum sind Vorzugsaktien wenig populär und notieren daher meist mit
einem Abschlag gegenüber Stammaktien.
2. Die Marktsegmente
Strebt ein Unternehmen auf das Parkett, das die Welt der
Börsianer bedeutet, muss es sich auf ein Marktsegment bzw. eine
Handelsplattform festlegen.
Nach einer umfassenden Konsolidierung der Börsensegmente im
Jahr 2003 sind noch insgesamt zwei Segmente übrig geblieben: General Standard
und Prime Standard. Dazu die Deutsche Börse AG:
„ Der General Standard ist das Segment mit den gesetzlichen
Mindestanforderungen des Amtlichen Handels oder Geregelten Marktes. Geeignet
ist der General Standard für Unternehmen, die nationale Investoren ansprechen
und sich für ein kostengünstiges Listing entscheiden. “
„ Der Prime Standard ist das Zulassungssegment für
Unternehmen, die sich auch gegenüber internationalen Investoren positionieren
wollen. Sie müssen über das Maß des General Standard hinaus, der die
gesetzlichen Mindestanforderungen des Amtlichen Marktes oder Geregelten Marktes
stellt, hohe internationale Transparenzanforderungen erfüllen. Die Zulassung
zum Prime Standard ist eine Voraussetzung für die Aufnahme in die
Auswahlindizes DAX, MDAX, TecDAX und SDAX. “
Wesentliche Unterschiede liegen zwischen General und Prime
Standard sowie zwischen diesen Börsensegmenten und den gesetzlichen
Börsenbereichen Amtlicher und Geregelter Markt vor allem in den so genannten Zulassungsfolgepflichten, oder anders
ausgedrückt, den laufenden Publizitätsanforderungen: Während im General
Standard die Vorschriften aus dem Amtlichen und Geregelten Markt übernommen
werden, liegen die Hürden beim Prime Standard deutlich höher. Die
Zulassungsfolgepflichten sind hier:
Zulassungsfolgepflichten des General Standard (Vorlage von
Jahresbericht und Zwischenberichten, Versendung von Ad-hoc-Mitteilungen), plus
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quartalsweise Berichterstattung in deutscher und
englischer Sprache
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Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards
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Veröffentlichung eines Unternehmenskalenders
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Durchführung mindestens einer Analystenkonferenz pro
Jahr
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Ad-hoc-Mitteilungen auch in englischer Sprache.
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Weitere Informationen zur Marktstruktur stellt die Deutsche
Börse AG auf ihrer Homepage (www.deutsche-boerse.com)
zur Verfügung.
3. Die Equity Story
Im Zentrum des Going public steht die Equity Story des
Unternehmens. Sie ist ein entscheidender Erfolgsfaktor auf dem Weg an die
Börse, denn sie vermittelt dem Anleger den „ Kick “ der Firma. Was ist besonderes
an ihr? Warum wird gerade sie sich in Zukunft positiv von ihren Wettbewerbern
abheben? Damit wendet sich die Equity Story an Finanzanalysten, Meinungsführer,
Bankenvertreter, private und institutionelle Investoren sowie Journalisten.
Wichtige Bestandteile der Equity Story sind zum Beispiel das
Produkt- und Dienstleistungsangebot der Firma. Was ist neu, anders oder
einzigartig? Entscheidend ist auch, inwieweit die Angebotspalette
diversifiziert ist. Stützt sich der Unternehmenserfolg auf mehrere Produkte
oder Dienstleistungen, kann sich die Gesellschaft besser am Markt behaupten.
Bestehen zudem langfristige Kundenbeziehungen, ist dies deutlich zu machen.
Auch die Branche wirkt sich günstig auf die Chancen an der
Börse aus. Aufmerksamkeit seitens der Anleger genießen zur Zeit Sparten wie
Telekommunikation, Medien und Informationstechnologie. Innovative,
wachstumsträchtige Branchen also, wie sie die Gesellschaften am Neuen Markt
widerspiegeln und die große Gewinne versprechen.
Weiter gilt es darzustellen, welch entscheidende Rolle der
Emittent in seinem Sektor spielt. Sein relativer Marktanteil und fundamentale
Kennzahlen sind im Vergleich zu den Wettbewerbern positiv herauszustellen. Ist
er Inhaber von Patenten und hat damit einen Vorsprung gegenüber der Konkurrenz?
Welche Barrieren müssen andere Unternehmen überwinden, um mit ihm
gleichzuziehen? Die Equity Story arbeitet die Vorzüge der Gesellschaft heraus,
sie zeigt bewusst ihre Alleinstellungsmerkmale und ist damit die Basis für das
Marketing- und Kommunikationskonzept.
4. Unternehmensbewertung
Bei der Unternehmensbewertung
geht es darum, eine Indikation für den Emissionspreis in Form einer Preisspanne
zu ermitteln. Im Vorfeld dazu wird eine sogenannte Due Diligence durchgeführt,
bei der das Unternehmen eingehend geprüft wird. Der Konsortialführer untersucht
alle börsenrelevanten Fakten auf Plausibilität. Die sich daraus möglicherweise
ergebenden Erfordernisse sind bis zum Börsengang aufzuarbeiten.
Neben den gesellschaftsrechtlichen Verhältnissen werden die
Branche, der Markt, der Wettbewerb und die betriebliche Leistungserstellung in
die Analyse einbezogen. Beurteilt werden sämtliche Produkte oder
Dienstleistungen, sowohl absolut als auch relativ zu den Konkurrenten in In-
und Ausland. Dabei wird auch die Situation auf den Beschaffungsmärkten
berücksichtigt.
Gegenstand der Due Diligence sind weiter die
Organisationsform des Unternehmens, sein Rechnungswesen, das Controlling sowie
die Planung. Kritisch hinterfragt werden dabei vor allem die Bilanz sowie die
Gewinn- und Verlustrechnung. Die Planungsreihe wird von einem unabhängigen
Wirtschaftsprüfer verifiziert. Hält die Gesellschaft Beteiligungen, sind diese
ebenfalls eingehend zu betrachten.
Ist die Analyse abgeschlossen, verfügt der Lead Manager über
qualitativ hochwertiges Datenmaterial, um das Unternehmen zu bewerten. Er hat
dabei einen Zielkonflikt zu lösen. Die Altaktionäre auf der einen Seite
wünschen einen möglichst adäquaten Emissionserlös, die Investoren auf der
anderen Seite einen lohnenswerten Einstiegspreis. Ihm selbst ist daran gelegen,
die Aktien breit im Publikum zu streuen, gleichzeitig strebt er an, dass sich
der Kurs positiv entwickelt, da fallende Notierungen das Image des Emittenten
und des Konsortialführers beeinträchtigen.
Um eine marktgerechte Emissionspreisspanne zu bestimmen,
zieht eine erfahrene Investmentbank verschiedene Bewertungsverfahren heran,
denn eine transparente und nachvollziehbare Methodik fördert eine problemlose
Platzierung. Die Modellansätze integrieren marktspezifische Parameter wie die
Konjunkturlage, das aktuelle Börsenklima und die erwartete Börsenentwicklung.
Gängige Verfahren sind zum Beispiel eine KGV-Betrachtung, eine Ertragsdiskontierung,
eine Regressionsanalyse oder Vergleiche verschiedener (Ertrags-)Größen.
5. Das Kommunikationskonzept
Das Kommunikationskonzept regelt, wer was wann wie wo wem
übermittelt.
Wer: Das ist der Emittent oder der Konsortialführer.
Was: Die Unternehmensbotschaft ist in der Equity Story formuliert.
Wann: Dies legt ein präziser Zeitplan fest. Der Nachrichtenfluss sollte jedoch
so gesteuert und portioniert werden, dass immer wieder neue und – je näher der
Termin des Going public rückt – immer mehr Informationen publiziert werden.
Wie: Dies ist abhängig von der Zielgruppe der Kommunikation, etwa durch
Direktansprache, Mailing-Aktionen, Anzeigen in der Presse, TV-Werbung oder
Road-Shows.
Wem: Die Zielgruppen der Kommunikation sind zum einen Meinungsführer, private
und institutionelle Investoren, Medien, Finanzanalysten sowie Anlageberater,
zum anderen die Mitarbeiter des Emittenten. Während Großunternehmen häufig
spezielle Marketing-Agenturen beauftragen, ein Kommunikationskonzept für den
Börsengang zu erarbeiten, übernimmt bei kleineren und mittleren Firmen der
Konsortialführer diese Aufgabe. So kommen nicht nur die Spezialisten des
IPO-Teams sondern auch die Marketing-Fachleute und Pressereferenten zum Zug.
Das Kommunikationskonzept ist eng mit der Platzierungsstrategie
verknüpft. Richtet sich ein Unternehmen zum Beispiel verstärkt an
institutionelle Kunden, weil seine Produkte in privaten Haushalten nicht
vertreten sind, kann die Kommunikation mit Kleinanlegern in den Hintergrund
rücken.
6. Platzierung
Um die Emission zu platzieren, lädt der Lead Manager die
Konsortialbanken ein. Dabei ist das Konsortium entsprechend der
Platzierungsstrategie zusammenzustellen, das heißt, die Institute werden nach
ihrem Know-how und ihrer Platzierungskraft in den angestrebten
Investorengruppen ausgewählt.
Zur Platzierung von Aktienemissionen hat sich in den
vergangenen Jahren das sogenannte Bookbuilding-Verfahren etabliert. Dabei
sprechen die Konsortialbanken in einer ersten Phase potentielle Investoren an,
die auf Basis einer Unternehmensstudie eine erste Preisindikation abgeben. Die
Emissionspreisspanne wird dann aus den Interessen des Marktes und des
Emittenten sowie dem Ergebnis der Unternehmensbewertung abgeleitet.
Die eigentliche Bookbuilding-Phase startet mit der Börseneinführungspräsentation,
bei der das Unternehmen der Financial Community vorgestellt wird sowie die
Rahmenbedingungen der Emission wie die Preisspanne bekannt gegeben werden. Die
Zeichnungsfrist beginnt in der Regel am darauffolgenden Tag.
Der Konsortialführer sammelt sämtliche Zeichnungen zentral in
einem elektronischen Orderbuch. Auf der Basis dieses Buches legt er gemeinsam
mit dem Emittenten den Emissionspreis fest. Anschließend werden die Aktien
institutionellen und privaten Anlegern zugeteilt. Dabei werden die
institutionellen Investoren nach bestimmten Qualitätskriterien wie Anlagedauer,
verwaltetes Volumen und Teilnahme an One-on-ones beurteilt. Da die Emissionen
häufig überzeichnet sind, erfolgt die Zuteilung an Privatanleger über einen
einheitlichen Zuteilungsschlüssel (z.B. Losverfahren oder quotale Zuteilung).
Ein qualitative Einstufung ist für diese Investorengruppe nicht möglich.
Das Bookbuilding-Verfahren sieht häufig einen sogenannten
Greenshoe vor, eine Mehrzuteilungsoption. Diese Aktien werden als
Wertpapierleihe zunächst im Rahmen der Emission am Markt platziert. Entwickelt
sich der Sekundärmarkt positiv, werden die Aktien von den Altaktionären oder
über eine zusätzliche Kapitalerhöhung beschafft (Ausübung des Greenshoe). Ist
dies nicht der Fall, werden die Aktien am Markt zurück gekauft, der Greenshoe
nicht ausgeübt und die Leihe zurück geführt.
IV. Kosten eines Going public
Je nach Börsensegment betragen die
Börsenzulassungsprovisionen für die Banken 0,75 – 1,00% des Nominalwertes des zugelassenen
Aktienkapitals. Hinzu kommen eine Konsortialprovision für die Übernahme des
Platzierungsrisikos von etwa 4 – 6% des Platzierungsvolumens sowie sachliche
Kosten für die Aktienübernahme und -platzierung. Weitere Kosten fallen an, da
technische und personelle Ressourcen im Vorfeld der Emission bereit gestellt
werden.
Außerdem muss das Unternehmen neben den Zulassungsgebühren
mit Kosten für Steuer- und Rechtsberatung, gegebenenfalls für die Umwandlung in
eine Aktiengesellschaft, für Druck- und Veröffentlichung sowie für eine
Medienkampagne rechnen.
V. Zusammenfassung
Sind die Aktien an der Börse notiert, startet für die
Gesellschaft eine neue Ära. Versierte Konsortialbanken betreuen die von ihnen
an die Börse geleiteten Unternehmen daher über das IPO hinaus. Ihr Research
liefert regelmäßige Unternehmensanalysen. Weiter stehen sie den Börsenneulingen
zur Seite, um Hauptversammlungen, Investor-Relations-Veranstaltungen oder
DVFA-Analystentreffen durchzuführen. Zudem beraten sie bei Fragen zur Ad-hoc-Publizität
sowie weiteren Kapitalmarkttransaktionen.
Literatur:
Beike, R./Schlütz, J. : Finanznachrichten
lesen – verstehen – nutzen, 4. A., Stuttgart 2005
Betz, R.M./Schwarz, M. : „ Kickdown “ für
die deutsche Aktienkultur, in BZ Nr. 47 vom 10.03.1999, S. B2
Flach, U.E. : Eigenkapital – der Stoff aus
dem die Träume sind, in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, Heft 18/1998,
S. 1016 – 1018
Flach, U.E. : Neue Emissionskonzepte für
den Mittelstand, in: BZ Nr. 47 vom 10.03.1999, S. V1
Flach, U.E./Schwarz, M. : Der Mittelstand
ist börsenreif, in: BZ Nr. 97 von 22.05.1999, S. B1
Trobitz, H.H./Schwarz, M. : Going Public
aus Sicht der emissionsbegleitenden Bank oder: Die Genesis eines Börsenganges,
in: Mittelstand und Neuer Markt, hrsg. v. Koch, W./Wegmann, J., 1. A.,
Frankfurt 1999, S. 165 – 189
DG BANK Deutsche Genossenschaftsbank AG, :
Sicherung der Zukunft – Unternehmen gehen an die Börse, Frankfurt 1999
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