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Darlehen

Rechtsgeschäft, durch das der Gläubiger dem Darlehensschuldner eine bestimmte Geldsumme oder andere vertretbare Sachen zur Verfügung stellt und der Darlehensnehmer das Empfangene in Sachen von gleicher Art, Güte und Menge zu einem bestimmten Termin zurückzuerstatten hat. Kredit.





1. Vertrag mit der Verpflichtung desD.-snehmers, ihm vom D.-sgeber überlassenes Geld oder andere vertretbare Sachen, die in sein Eigentum übergehen, in gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten. Das Entgelt für das D. wird durch Zinsen oder Disagio beiD.-sauszahlung geleistet.
2. i.allg. Sprachgebrauch wird auch der Geldbetrag des D. selbst als D. verstanden.
3. i.Ggs. zum umfassenderen Begriff des Kredits , wenn Leistung und Gegenleistung Geldform haben.

 

 


 

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