Rechtsgeschäft, durch das der Gläubiger dem Darlehensschuldner eine bestimmte Geldsumme oder andere vertretbare Sachen zur Verfügung stellt und der Darlehensnehmer das Empfangene in Sachen von gleicher Art, Güte und Menge zu einem bestimmten Termin zurückzuerstatten hat. Kredit.