Inhaltsübersicht
I. Grundbegriffe
der Standardisierung
II. Produktionswirtschaftliche
Wirkungen der Standardisierung
III. Standardisierung
von Gegenständen
IV. Standardisierung
von Verfahren
V. Normungsarbeit
und -methoden
VI. Nutzen
und Kosten von Normen
VII. Grenzen
der Standardisierung
I. Grundbegriffe
der Standardisierung
Standardisierung ist die Vereinheitlichung
von Gegenständen und Verfahrensweisen. Bei Gegenständen werden aus
betriebswirtschaftlicher Sicht Normung und Typung unterschieden. Normung
bezeichnet dabei die Standardisierung von Einzelteilen und Baugruppen, Typung
die Standardisierung von Endprodukten. Die Bedeutung dieser Unterscheidung
liegt darin, dass Typung neben ihrem Einfluss auf Produktionsabläufe auch noch
für den Absatz wichtig ist. In
Technik und Produktion wird jedoch häufig der Begriff »Normung« anstelle von
»Standardisierung« verwendet. Standardisierung von Verfahren führt auf Fragen
der Technologieplanung und der Arbeitsorganisation.
Abb. 1: Objekte der Standardisierung
Standardisierung von Verfahren und Gegenständen sind
untrennbar miteinander verbunden. Standardisierte Verfahren benötigen
standardisierte Ausgangsprodukte und liefern standardisierte Endprodukte.
Insbesondere zur Erzeugung von standardisierten Gegenständen mit hoher
Komplexität benötigt man standardisierte Verfahren.
Häufig wird Normung
ganz allgemein als kollektives Lernen aus Erfahrung aufgefasst, und demnach
sind Normen als Mittel zu begreifen, Bewährtes zu bewahren (best practice).
Normung in diesem Sinne hat die Menschheitsentwicklung stets begleitet.
Aktuelle Beispiele hierfür sind die Qualitätsaudits
und -zertifizierung nach ISO 9000. Technische Normung begann mit der industriellen Revolution und der
Herausbildung der Massenproduktion
Mitte des 18. Jahrhunderts. Sie soll im Folgenden ausschließlich betrachtet
werden.
Da sich Normen im Prinzip für alle denkbaren Objekte – und
damit auch für alle technischen Sachverhalte – formulieren lassen, scheint der
Versuch einer vollständigen und überschneidungsfreien Klassifikation der Normen nach Art bzw. Inhalt wenig sinnvoll (Reese, J.
1993). Nach ihrer Art bzw. Zielsetzung
kann man beispielsweise unterscheiden: Grund-, Terminologie-, Prüf-, Produkt-,
Verfahrens-, Dienstleistungs-, Schnittstellen-, Gebrauchstauglichkeits-,
Liefer-, Maß-, Planungs-, Qualitäts- oder Sicherheitsnorm (Adolphi, H.
1994). Diese verschiedenen Normarten können Hinweise darüber geben, welche
vielfältigen Zwecke durch
Normsetzungen verfolgt werden können.
II. Produktionswirtschaftliche
Wirkungen der Standardisierung
Allgemein wird als Ziel der Standardisierung
»Rationalisierung durch Vereinheitlichung« angegeben, wie Beste (Beste, Th.
1956) den Titel eines Aufsatzes nennt. Konkret erhofft man sich aus
produktionswirtschaftlicher Sicht im Wesentlichen positive Wirkungen nach Abb. 2.
Abb. 2: Positive Wirkungen der Standardisierung
Standardisierung bewirkt grundsätzlich eine Reduzierung der Vielfalt. Daraus können
sich bei gleicher Gesamtproduktionsmenge Kostensenkungen
als Folge von (statischen) Skaleneffekten
und (dynamischen) Erfahrungskurveneffekten
ergeben. Zudem können durch Vielfaltsreduktion Lagerhaltungskosten vermindert und die Lieferbereitschaft erhöht werden. Schließlich zielt die Reduktion
der Vielfalt häufig auf die Eliminierung von Produkten niedriger Qualität oder
mangelhafter Kompatibilität
(Interoperationalität).
Kompatibilität
meint das Zusammenpassen (technischer) Elemente in einem System, um
störungsfreies Funktionieren zu ermöglichen. Es gibt zwei Arten der
Kompatibilität, direkte und indirekte. Direkte Kompatibilität ist das
Zusammenpassen von gleichen Elementen (z.B. in Kommunikationssystemen, wie
Telefonen etc.). Indirekte Kompatibilität kann auch komplementäre
Kompatibilität genannt werden. Dabei geht es in der Regel um das Zusammenpassen
eines Hauptproduktes und eines Komplementes. Beispiele sind Hardware und
Software, Kameras und Linsen oder Humankapital und Arbeitsgerät.
Natürlich sind die Wirkungen der Normung nicht nur positive.
So mag die Reduzierung von Produktvielfalt den Konsumenten schaden. Die Frage
der optimalen Produktvielfalt wird
insbesondere in der Industrieökonomik
behandelt. Daneben ist Standardisierung mit Aufwendungen verbunden, sodass auch
aus betrieblicher Sicht sich Standardisierung als ein Optimierungsproblem darstellt: Wann ist der Nutzen, der sich als
Differenz von Einsparungen und zusätzlichem Aufwand ergibt, maximal (siehe auch
Abschnitt 6)?
Die Wirkungen von Normen sind nicht losgelöst vom rechtlichen
System. Überbetriebliche Normen sind zunächst unverbindlich. Sie haben keine
unmittelbaren juristischen Konsequenzen. Dadurch ist gewährleistet, dass
technische Entwicklung durch Normen nicht prinzipiell verhindert wird. Die
mittelbaren juristischen Wirkungen überbetrieblicher Normen sind jedoch
vielfältig. Sie werden von Budde (Budde, E.
1993) beschrieben. In der Bundesrepublik Deutschland sind hier insbesondere
DIN-Normen (siehe Abschnitt 5) relevant. In der Anwendung wirken DIN-Normen zum
einen als Bindeglied zwischen Recht und
Technik und zum anderen als Maßstab
bei der Rechtsanwendung. Die Verbindung zwischen Recht und Technik wird in
Rechtsvorschriften durch Generalklausel (»anerkannte Regeln der Technik«) oder
durch Verweis auf Normen oder durch deren Inkorporation (wörtliche Wiedergabe)
hergestellt. Die häufigste rechtliche Bedeutung gewinnen Normen bei der
Vertragsgestaltung durch Verweis. Bei Streitfällen finden DIN-Normen oft sogar
dann Anwendung in der deutschen Rechtsprechung, wenn sie nicht Vertragsinhalt
sind. Sie werden dann als Beurteilungsmaßstab herangezogen, wenn es darum geht,
ob Leistungen oder Lieferungen fehlerhaft sind oder ob sich jemand fahrlässig
verhalten hat. Rechtliche Fragen bei der Erstellung von Normen können im
Zusammenhang mit dem Urheberrecht, gewerblichen Schutzrechten (Patente,
Gebrauchsmuster), dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung und dem Gesetz gegen
unlauteren Wettbewerb auftreten.
III. Standardisierung
von Gegenständen
Standardisierung von Gegenständen ist Typung und/oder
Normung. Diese beiden Begriffe lassen sich nicht scharf gegeneinander abgrenzen
(so geht z.B. durch vertikale Integration Typung in Normung über). Typung (oder synonym: Typisierung) führt
zu einer Diskretisierung des
Angebotsspektrums bei vollem Erhalt der aus Kundensicht geforderten
Diversität. Typbeschränkung hingegen meint die noch weitergehende Einschränkung
eines bereits diskretisierten Angebotspektrums (Reese, J.
1993). Dabei können nicht mehr alle Kundenwünsche berücksichtigt werden.
Hichert (Hichert, R.
1985) weist darauf hin, dass neben der Sortimentsvielfalt (durch Typung zu
beschränken) und der Teilevielfalt (durch Normung zu beschränken) die Kunden- und Auftragsvielfalt zu beachten
sind. Sollen Kunden mit Kleinumsätzen und Fertigungsaufträge mit geringer Losgröße
bedient werden? Diese vier Vielfaltsprobleme (Sortiment, Teile, Kunden,
Aufträge) sind miteinander verwoben. Standardisierung hat es in der Regel mit
allen vier Problemen gleichzeitig zu tun. Für die Entscheidung, das Sortiment
zu straffen, benötigt man Kosten- und Erlösdaten, die allerdings von den traditionellen
Systemen der Kostenrechnung nicht in der benötigten Weise bereitgestellt
werden.
So müssen bei der Bestimmung der optimalen Sortimentsvielfalt
mindestens drei Einflussfaktoren berücksichtigt werden: Kosten, Nachfrager und
Wettbewerber. Bezüglich der Kosten ist deren Abhängigkeit von der Anzahl der
Varianten zu ermitteln. Der Umsatz hängt vom Markt ab, d.h. davon, wie weit die
Kunden eine bestimmte Variantenzahl erwarten und entsprechend honorieren, und
von den Wettbewerbern und deren Angebotsspektrum (Hichert, R.
1986b). Das Fordsche Modell T (nur in
schwarz) ist ein extremes Beispiel für ein sehr dünnes Sortiment.
Ein spezielles Problem der Standardisierung von Gegenständen
ergibt sich bei globaler Produktion
und globalem Absatz. Die sog. Konvergenzthese besagt, dass die Weltmärkte immer
homogener werden. Für die Produkt- und Kommunikationspolitik folgte daraus,
dass eine Differenzierung der
Produktpalette und eine Differenzierung
der Werbestrategie je nach dem Land des Absatzes sich erübrigte. Die
Konvergenzthese ist jedoch nicht unumstritten (Meffert, H.
1989).
In produktionstechnischer Hinsicht werden Typung und Normung
durch Baureihen und Baukästen angestrebt. Eine gebräuchliche Art der Typung ist
die Baureihe.
»Unter einer Baureihe versteht man technische Gebilde
(Maschinen, Baugruppen oder Einzelteile), die
-
dieselbe Funktion,
-
mit der gleichen Lösung,
-
in mehreren Größenstufen,
-
bei möglichst gleicher Fertigung,
in einem weiten Aufgabenbereich erfüllen« (Pahl,
G./Beitz, W. 1986, S. 411).
Die zu variierende Größe orientiert sich dabei qualitativ an
den sog. Ähnlichkeitsgesetzen. So ist bei einer geometrischen Ähnlichkeit das
Verhältnis der Längen bei jeder Stufung gleich. Je nach den technischen
Anforderungen beziehen sich die Ähnlichkeiten auf die Kraft, die Temperatur,
die Beanspruchung oder Ähnliches (Pahl,
G./Beitz, W. 1986). Quantitativ wird i.d.R. eine geeignet feine bzw.
grobe Größenstufung gewählt werden, d.h. es wird eine Typung vorgenommen.
Die Wahl des Ähnlichkeitsgesetzes ist in erster Linie ein
technisches Problem; die optimale Wahl der Größenstufung
ist jedoch zusätzlich mit Marktaspekten befrachtet, weil die Kunden in der
Regel ein Interesse an großer Auswahl, d.h. an einer feinen Stufung der Größen,
haben. Häufig werden die Normzahlreihen nach DIN 323 verwendet.
Probleme der Normung und der Typung werden gleichzeitig durch
ein anderes Rationalisierungskonzept für Produktentwicklungen, das
Baukastensystem, angesprochen.
»Unter einem Baukasten versteht man Maschinen, Baugruppen und
Einzelteile, die
-
als Bausteine mit oft unterschiedlichen Lösungen durch
Kombination
-
verschiedene Gesamtfunktionen erfüllen.
Durch mehrere Größenstufungen enthalten Baukästen oft auch
Baureihen« (Pahl,
G./Beitz, W. 1986, S. 439).
Nach der Funktion der Bausteine kann man Grund-, Hilfs- und
Sonderbausteine unterscheiden. Fragt man nach der Bedeutung, wird man auf Muss-
und Kann-Bausteine geführt. Zu weiteren Begriffen der Baukastensystematik und
dem Vorgehen beim Entwickeln von Baukästen siehe Pahl/Beitz (Pahl,
G./Beitz, W. 1986).
Kombiniert wird das Baukastenprinzip mit dem Bemühen, Wiederholbausteine,
die in verschiedene Baukästen Eingang finden, zu verwenden. Ein Maß für die
Verwendung von Wiederholteilen
entwickelt Collier (Collier, D.
A. 1982).
Baukästen zielen darauf, die Vorteile der Standardisierung zu
nutzen und die nachteiligen Wirkungen der Typbeschränkung möglichst gering zu
halten. Ziel ist es dabei, Varianten erst
am Ende der Wertschöpfungskette zu bilden. Im Extremfall kann man Standardisierung
mit Customization verbinden, wenn z.B. Fahrräder im Baukastensystem nach den
Kundenwünschen aus vorgefertigten Bausteinen zusammengesetzt werden. Nachteilig
ist sowohl bei Baureihen als auch bei Baukästen, dass unter Umständen eine
Überdimensionierung von Teilen in Kauf zu nehmen ist.
Das Baukastenprinzip wird von Wildemann (Wildemann, H.
1988) in den größeren Kontext einer modularen Fabrik gestellt. Er betont den
Zusammenhang zwischen standardisierten Produkten und standardisierten
Verfahrensabläufen.
IV. Standardisierung
von Verfahren
Standardisierung von Verfahren und Abläufen ist eine wesentliche
Voraussetzung für die Massenproduktion. Insbesondere bei der industriellen
Erzeugung komplexer, aufwendig zu bearbeitender und zu montierender Produkte
spielt sie eine entscheidende Rolle. Ein prägnantes Beispiel dafür ist die
Entwicklung der Fließbandarbeit. Einen noch weitergehenden Ansatz stellt das im
19. Jahrhundert in Amerika entwickelte Taylor-System
dar. Anhand von Bewegungs- und
Zeitstudien sollen sowohl die verwendeten Werkzeuge als auch die
Arbeitsabläufe des einzelnen Arbeiters optimiert werden. Gleichzeitig werden
ein sorgfältiges Auswählen und Anlernen der beschäftigten Arbeiter und ein
motivierendes Entlohnungssystem gefordert.
Einzelne Methoden des Taylorschen Konzeptes, wie z.B. die
REFA-Studien, dienen auch heute zur effektiveren Gestaltung von Arbeitsabläufen
und zur Sicherung eines hohen Qualitätsniveaus. Allerdings werden sie in einen
völlig veränderten Kontext betrieblicher Aufgabenverteilung eingebettet, der
den Arbeitern viel größere Verantwortlichkeit und viel größere Möglichkeiten
einräumt, den Arbeitsablauf mitzugestalten (Adler, P. S.
1993).
Prinzipiell kann jeder wiederholt ausgeführte Vorgang oder
Teilvorgang vereinheitlicht werden. Wichtige Hilfsmittel zur Organisation und
Standardisierung betrieblicher Abläufe sind Nummerungssysteme, die der Identifikation und Klassifikation von Teilen, Baugruppen und Produkten einerseits
sowie Vorgängen und Teilvorgängen andererseits dienen.
Der Begriff Standardisierung (oder Programmierung) wird auch
im Industriellen Controlling verwendet und bezeichnet dort die Erstellung von
Instruktionen oder Verhaltensprogrammen. Dabei werden Routineprogrammierung und Rahmenprogrammierung
als Extreme unterschieden (Küpper, H.-U.
1990).
V. Normungsarbeit
und -methoden
1. Standardisierung durch Märkte und Komitees
Viele Elemente der Standardisierung ergeben sich quasi
automatisch aufgrund des Marktmechanismus. Produkte mit hohen Produktionskosten
aufgrund zu kleiner Serien sind nicht kostendeckend absetzbar, und Produkte
schlechter Qualität oder mangelnder Kompatibilität werden nicht nachgefragt.
Die Unternehmen müssen individuell dafür sorgen, dass sie die entsprechende
Vielfaltsreduktion leisten.
Es wird allgemein anerkannt, dass diese individuellen
Anstrengungen nicht ausreichen, sondern dass eine Koordination auf nationaler und internationaler Ebene notwendig
ist. Die Erstellung von Normen und die Förderung der Anwendung dieser Normen
ist die Aufgabe staatlicher oder halbstaatlicher Organisationen. Man spricht in
verkürzter Weise davon, dass Standardisierung
durch »Märkte« oder durch »Komitees« zustande kommen kann.
Aus industrieökonomischer Sicht haben sich Farrell/Saloner (Farrell,
J./Saloner, G. 1988) mit der Frage beschäftigt, ob Märkte oder
Komitees zu besseren Standardisierungsergebnissen führen.
Bezüglich der verschiedenen Möglichkeiten, Standards
festzulegen, muss es keinesfalls Interessenkongruenz
zwischen verschiedenen Produzenten eines Gutes oder zwischen Produzenten und
Konsumenten geben. Nach DIN 820 ist eine gerechte Verteilung der durch
Standardisierung erreichten Vorteile anzustreben: »Normung ist die planmäßige,
durch den interessierten Kreis gemeinschaftlich durchgeführte Vereinheitlichung
von immateriellen und materiellen Gegenständen zum Nutzen der Allgemeinheit.
Sie darf nicht zu einem wirtschaftlichen Sondervorteil Einzelner führen.«
Normungsinstitutionen gibt es auf Unternehmens-, auf
nationaler und auf internationaler Ebene. Überbetriebliche
Normungsinstitutionen werden in Abschnitt V.2. – nebst einem kurzen
historischen Abriss – vorgestellt. Die Abschnitte V.3. und V.4. sind dem
organisatorischen Aufbau und der Arbeit der Normungsinstitutionen gewidmet.
Traditionellerweise gehen Werknormen in nationale Normen und nationale Normen
in internationale Normen ein. In der entwicklungsbegleitenden
Normung ist diese Reihenfolge nicht mehr einzuhalten. Abschnitt V.5.
beschreibt diese zunehmend an Bedeutung gewinnende Normungsart.
2. Träger der Normung
Träger der Normung können Unternehmen, Verbände, nationale
und internationale Institutionen sein. Diese Reihung entspricht auch in etwa
dem geschichtlichen Auftreten der Träger.
Folgende Beispiele mögen die Entwicklung der Normenwesens
illustrieren (nach Berger, K.-H.
1979; Geuther, A.
1992; Hartlieb, B.
1993; Reese, J.
1993):
Träger internationaler Normen ist neben der ISO die IEC.
Letztere ist Träger elektrotechnischer Normen. Analog dazu sind CEN und CENELEC
(Comité Européen de Normalisation Électrotechnique) Träger europäischer Normen,
die mit der Gestaltung des europäischen Binnenmarktes zunehmend an Bedeutung
gewinnen. Das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen ETSI (European
Telecommunications Standards Institute) hat die Aufgabe, durch europaweite
Normen die Voraussetzungen für die Integration der
Telekommunikations-Infrastruktur zu schaffen. CEN und CENELEC veröffentlichen
ihre Normen als Europäische Normen (EN), ETSI als Europäische
Telekommunikationsnormen (ETS) (Klein, M.
1993).
Bezüglich des Geltungsbereiches
unterscheidet man
-
internationale und regionale (z.B. europäische)
Normen,
-
nationale Normen,
-
Verbands- und Werksnormen.
Diese Klassifikation korrespondiert mit der Klassifikation
nach Trägern. Das Zusammenspiel der Normen auf den verschiedenen Ebenen kann
man sich schematisch so wie in Abb. 3
(in Anlehnung an Adolphi, H.
1994, S. 45 und IFAN, 1987,
S. 12) gezeigt vorstellen:
Abb. 3: Normenpyramide
Die Normen auf den niedrigeren Ebenen (z.B. Werknormen, Verbandsnormen) beeinflussen die
Normentwicklung auf den höheren Ebenen (z.B. internationale Normen). Letztere
beanspruchen Geltung auch auf den niedrigeren Ebenen. Typischerweise werden die
Normen von unten nach oben hin allgemeiner und enthalten die zu ihrer
Verabschiedung notwendigen Kompromisse.
Auch die Geltungsdauer der Normen
nimmt häufig von unten nach oben zu.
Dagegen sind eher die Normen auf den unteren Ebenen im
Unternehmen verbindlich und entsprechen dem neueren Stand der Technik. Abb. 3 gibt diese widerstrebenden
Tendenzen wieder.
3. Betriebliche Normung
Empirische Untersuchungen (Hesser,
W./Dubhorn, E. 1984) ergeben, dass die organisatorische
Eingliederung von betrieblichen Normenabteilungen u.a. von der Branchenzugehörigkeit des Unternehmens
und der Unternehmensgröße abhängt. Normenabteilungen können der
Unternehmensleitung (z.B. für Elektrotechnik, Feinmechanik typisch), der
Entwicklungsabteilung (Kfz-Industrie, Elektronik), der Konstruktionsabteilung
(Werkzeugmaschinenbau), der Fertigung (in der Elektrotechnik anzutreffen) oder
gelegentlich auch anderen Abteilungen zugeordnet sein. Die Tendenz,
Normenabteilungen der Unternehmensleitung zuzuordnen, steigt mit der
Unternehmensgröße. Als Organisationsformen der Normenabteilung werden Stab oder Linie unterschieden. Zur Linie gehören alle Abteilungen, die direkt
dem Betriebszweck dienen. Stäbe informieren und beraten die Linien.
Normenabteilungen können sowohl stabs- als auch linienförmig organisierte
Arbeitsbereiche haben.
Einige, insbesondere große Unternehmen arbeiten in
überbetrieblichen Normungsorganisationen mit. Daher kann man mit Frank (Frank, S.-C.
1994) drei Aufgabenschwerpunkte einer
betrieblichen Normungsabteilung unterscheiden:
-
Dienstleistung für andere Bereiche: Beschaffen und
Verteilen von Normen, Beratung bei der Normenanwendung;
-
operativer Arbeitsbereich: Erarbeiten und Erstellen
von Werknormen;
-
strategischer Arbeitsbereich: Vor- und Zuarbeit für
strategische Unternehmensentscheidungen, Mitarbeit in überbetrieblichen
Normungsgremien.
Mit den ersten beiden Punkten ist die Rolle der
Normenabteilung als technisches
Informationszentrum der Unternehmung angesprochen. Sie spielt dabei u.a.
die Rolle der Schnittstelle für die innerbetriebliche Einführung und Anwendung
überbetrieblicher Normen.
4. Überbetriebliche Normung
Das DIN Deutsches Institut für Normung e.V. – Kurzform DIN – ist ein technisch-wissenschaftlicher
Verein. Es ist durch den so genannten »Normenvertrag«
mit der Bundesrepublik Deutschland als zuständige deutsche Normenorganisation
anerkannt. Jedermann kann die Erarbeitung einer Norm beantragen und hat das
Recht mitzuarbeiten. Grundsätze der Normungsarbeit des DIN sind: Freiwilligkeit, Öffentlichkeit, Beteiligung
aller interessierten Kreise, Einheitlichkeit und Widerspruchsfreiheit,
Sachbezogenheit, Ausrichtung an Stand von Wissenschaft und Technik, Ausrichtung
an wirtschaftlichen Gegebenheiten, Ausrichtung am allgemeinen Nutzen und
Internationalität. Diese Grundsätze sind in DIN 820 (DIN, 1987)
festgelegt. Die DIN 820 ist das für die nationale Normungsarbeit zentrale
Dokument. In ihr sind die Grundsätze und Verfahrensweisen des DIN geregelt.
Auch der Normenvertrag nimmt explizit auf sie Bezug. Die Organe des DIN sind
die Mitgliederversammlung, das Präsidium, der Präsident, der Direktor und die
Normenausschüsse. Die Normenausschüsse sind in Arbeitsausschüsse untergliedert.
Letztere leisten die wesentliche inhaltliche Arbeit. Die Mitarbeit in den
Normenausschüssen ist ehrenamtlich. Die im Normenvertrag festgeschriebene
Berücksichtigung des öffentlichen Interesses soll u.a. durch den Verbraucherrat
gewährleistet werden (DIN, 1993a).
Der Arbeitsablauf zum Erstellen einer DIN-Norm ist in DIN 820
geregelt. Er enthält folgende wesentliche Schritte (Hunecke, G.
1993):
-
Entgegennahme eines Normungsantrags aus der
Öffentlichkeit, dem DIN-Präsidium oder der DIN-Geschäftsleitung;
-
Entscheidung über Annahme oder Ablehnung des
Normungsantrags;
-
Erarbeitung einer Normvorlage im zuständigen
Arbeitsausschuss;
-
Veröffentlichung der verabschiedeten Normvorlage als
Normentwurf;
-
Stellungnahmen zum Normentwurf;
-
Behandlung der Stellungnahmen im Arbeitsausschuss;
-
Verabschiedung und Veröffentlichung der Norm.
Neben dem DIN haben in Deutschland insbesondere der Verband
Deutscher Elektrotechniker VDE (DIN-VDE-Normen), der VDI (VDI-Richtlinien) und
das Fernmeldetechnische Zentralamt FTZ als Träger von Normungsarbeit Bedeutung.
Der Aufbau und die Arbeitsweise der regionalen und
internationalen Normungsorganisationen ist denen des DIN prinzipiell ähnlich.
Wie dieses sind jene i.d.R. privatrechtliche
Vereinigungen. Mitglieder der übernationalen Normungsinstitutionen sind
i.d.R. nationale Normungsinstitutionen. Die deutsche Beteiligung an der Arbeit
aller regionalen und internationalen Institutionen verläuft ausschließlich über
das DIN. Diese Arbeit beansprucht etwa 75% der Ressourcen des DIN. Dies ist
Ausdruck einer Gewichtsverlagerung der Normungsarbeit
von der nationalen auf die internationale Ebene. ISO- und IEC-Normen
können, Europäische Normen (EN und ETS) müssen in die Normenwerke der
jeweiligen Mitgliedsländer übernommen werden. Dementsprechende deutsche Normen
werden als DIN-ISO-, DIN-IEC- bzw. DIN-EN- und DIN-ETS-Normen gekennzeichnet (Klein, M.
1993). Eine detailliertere Darstellung der internationalen Normung findet sich
z.B. in Feró-Iványi/Downe (Feró-Iványi,
U./Downe, S.D. C. 1993).
Neben der Normenerstellung wird als zweiter
Arbeitsschwerpunkt nationaler (und internationaler) Normenorganisationen die
Förderung der Anwendung von Normen genannt (Adolphi,
H./Hesser, W./Hildebrandt, R. et al. 1994). Neuere Normungsprojekte
und Normen, die diesem Ziel dienen, sind z.B.
-
die Internationale Normenklassifikation ICS
(International Classification for Standards) (Meink, P.
1993),
-
die CAD-Normteiledatei (Gausemeier,
J./Bugow, R./Frank, T. 1993),
-
die Normen für Aufbau und Strukturierung von
Dokumenten, die ihren Niederschlag bislang in der genormten verallgemeinerten
Auszeichnungssprache SGML (Standard Generalized Markup Langauge) gefunden
haben (Krüger, M.
1992; DIN, 1993b),
-
die Normen zur Kommunikation offener Systeme OSI (Open
Systems Interconnection) (Wende, I.
1993).
5. Entwicklungsbegleitende Normung
Bei Traditioneller
Normung ist die Normung der technischen Entwicklung nachgelagert – man
wählt aus einer Vielzahl von Lösungen, die i.d.R. als Produkte oder
Produktionsverfahren manifestiert sind, nach funktionalen und wirtschaftlichen
Kriterien die besten aus. Dabei dauert die Erarbeitung überbetrieblicher
Normen, exemplarisch z.B. durch die Festlegungen in DIN 820 beschrieben, 1 – 3
Jahre. Diese Art der Normung wird den sich ändernden Produktionsbedingungen
teilweise nicht gerecht. Im Einzelnen werden folgende Gründe angegeben (Eichner,
V./Voelzkow, H. 1993):
-
Im Vordergrund der Entwicklung stehen nicht mehr
einzelne Produkte, sondern Systeme.
Daher ist eine möglichst frühzeitige, eindeutige Systemdefinition (Elemente,
Strukturen, Schnittstellen) nötig. Der Gefahr inkompatibler
Parallelentwicklungen, die sich am Markt nicht durchsetzen, möchte sich kein
Unternehmen aussetzen. Das Beispiel der Videosysteme BetaMax von Sony und
V2000 von Philips ist hier sehr instruktiv.
-
Kurze
Produktlebenszyklen passen nicht zu langwierigen Normenentwicklungen.
-
Die sozialen und ökologischen Risiken neuer Technologien wachsen mit der
Innovationsgeschwindigkeit und der technischen Komplexität, insbesondere bei
neuen Anwendungsfeldern. Daher ist ein frühzeitiges Einbringen öffentlicher
Interessen in den Entwicklungsprozess nötig, z.B. durch Technikfolgenabschätzung.
Eine Antwort auf diese Probleme soll die
Entwicklungsbegleitende Normung (EBN) sein. Typisch für EBN ist, dass
überbetriebliche Normeninstitutionen viel zeitiger in den Erarbeitungsprozess
einbezogen werden und dass F&E einerseits sowie Normung andererseits viel
enger miteinander verflochten werden. Diese engere Verflechtung entsteht durch
folgende Prozesse: F&E liefert Forschungsergebnisse und meldet
Normungsbedarf an, Normung legt Terminologien, Messverfahren, Prüfkriterien,
Referenzmodelle fest, meldet Forschungsbedarf an und entscheidet über
Entwicklungspfade. Dabei erfolgt eine Technikbewertung, eine Selektion von
Lösungen und die Erprobung von (Vor-)Normen.
Unterteilt man den Prozess einer Produktentwicklung in die
drei Phasen
1.
Grundlagenforschung,
2.
vorwettbewerbliche Forschung
und Entwicklung,
3.
marktorientierte Forschung und Entwicklung,
dann greift die traditionelle Normung erst nach der dritten
Phase mit dem Ziel einer endgültigen deskriptiven Norm. EBN setzt dagegen bei
allen drei Phasen an. Die diesen Phasen entsprechenden Normungsziele sind
1.
Terminologienormen, Mess- und Prüfnormen,
Referenzmodelle, erste Stufen modular aufgebauter Normen;
2.
Anforderungs- und Schnittstellennormen;
3.
anwendungsspezifische, deskriptive Normen.
Die Ergebnisse dieser Arbeit werden als Fachberichte,
Vornormen und Normen veröffentlicht. Dem hohen Tempo der technologischen
Entwicklung Rechnung tragend, sollte die traditionelle, verhältnismäßig
schwerfällige Form der ehrenamtlichen Ausschussarbeit um die Formen des
Workshops (Klausurtagung von Fachleuten aus Forschung und Entwicklung sowie Normung)
und des Projektteams (von überbetrieblichen Normeninstitutionen hauptamtlich
angestellte Fachleute) erweitert werden (Eichner,
V./Voelzkow, H. 1993). Aus wettbewerbspolitischer Sicht ist EBN
jedoch nicht unbedenklich.
Nach Hartlieb (Hartlieb, B.
1993) ist EBN bisher in den Gebieten CIM, Lasertechnik, integrierte Optik,
Qualitätsmanagement sowie Dünnschichttechnologie zum Tragen gekommen und wird
voraussichtlich auch bei der Entwicklung von neuen Werkstoffen (insbesondere
Hochleistungskeramik), Mikrosystemtechnik, Umweltschutz und
Verkehrsleitsystemen eine wichtige Rolle spielen.
VI. Nutzen und
Kosten von Normen
Kosten-Nutzen-Rechnungen von Normen lassen sich sowohl auf
betrieblicher als auch auf volkswirtschaftlicher Ebene anstellen. Beide Aspekte
werden in Händel/Kohlrautz (Händel,
S./Kohlrautz, G. 1990) untersucht und mit Beispielrechnungen belegt.
Für betriebliche Kosten-Nutzen-Rechnungen
muss in ganz erheblichem Maße auf recht willkürliche Annahmen zurückgegriffen
werden. Deshalb werden Kosten-Nutzen-Rechnungen häufig in der Form von Simulationsrechnungen durchgeführt.
Verfahren dazu wurden u.a. von der ISO (ISO, 1982)
und von der IFAN (IFAN, 1989)
erarbeitet. Weitere Verfahren, die zur Bestimmung des Nutzens von betrieblichen
Standardisierungsmaßnahmen verwendet werden können, sind: Wertanalyse,
Nutzwertanalyse und die VDI-Richtlinie 2225 (Adolphi, H.
1994). Eine Vielzahl von Literaturangaben zur Wirtschaftlichkeit der Normung
findet sich in DIN (DIN, 1992).
Strategisch angelegte Standardisierungsmaßnahmen müssen als Investitionen betrachtet werden und sind
im Rahmen von Investitionsrechnungen
zu bewerten.
Falls eine quantitative Analyse zu aufwendig oder nicht
ausreichend ist, weil wichtige Normungsziele nicht erfasst werden, muss auf
qualitative Betrachtungen zurückgegriffen werden. Ein systematisches Verfahren
wird von Shearer (Shearer, A.
J. 1980) vorgeschlagen.
Einen ersten Ansatz zur Abschätzung der positiven Wirkungen
von Normen enthält die Aufzählung der Normenarten in Abschnitt I und Abschnitt
II. Zu den betrieblichen Kosten der Standardisierung gehören die Kosten der
Normungsabteilung sowie Mitglieds- und Förderbeiträge für
Normungsorganisationen (Adolphi, H.
1994).
VII. Grenzen der
Standardisierung
Es gibt mehrere Gründe, aus denen Standardisierungsvorhaben
nicht durchgeführt werden können oder sollten. Zum Ersten mag es nach dem
derzeitigen Stand der Technik keine
Lösung für das Standardisierungsproblem geben. Zum Zweiten sind die Komitees nicht immer in der Lage und
einige Mitglieder auch nicht willens, zu konsensualen Lösungen zu gelangen. Zum
Dritten bewirkt eine zu frühe Standardisierung unter Umständen eine Behinderung
des technischen Fortschritts und eine
Festlegung auf eine ineffektive Lösung. Zum Vierten übersteigen die Kosten der
Standardisierung, die vielfältig anfallen, eventuell die geschätzten Nutzen.
Schließlich muss man sich fragen, ob nicht die Fähigkeit des Marktes, Nutzen
stiftende Standardisierung hervorzubringen, unterschätzt wird und ob nicht
durch übermäßige Harmonisierungsbestrebungen dem Marktmechanismus Schaden
zugefügt wird.
Literatur:
Adler, P. S. : Time-and-Motion
regained, in: HBR, H. 1/1993, S. 97 – 108
Adolhpi, H. : Wirtschafltiche
Aspekte der betrieblichen Normung, Working Paper Universität der Bundeswehr
Hamburg, Hamburg 1994
Adolphi, H./Hesser,
W./Hildebrandt, R. : Funktionen Nationaler Normeninstitutinoen, Discussion
Paper Series Vol. 2, European Academy for Standardization, Hamburg 1994
Berger, K.-H. : Normung und
Typung, in: HWProd, hrsg. v. Kern, W., 1. A., Stuttgart 1979, Sp. 1353 – 1370
Beste, Th. : Rationalisierung
durch Vereinfachung, in: ZfhF, 1956, S. 301 – 325
Brühl, C. : Projektmanagement in
der Normungsarbeit, in: Handbuch der Normung, Bd. 4, hrsg. v. DIN, , Berlin
1993
Budde, E. : Normung und Recht, in:
Handbuch der Normung, Bd. 1, hrsg. v. DIN, , 9. A., Berlin 1993, S. 4 – 1 – 4 – 31
Collier, D. A. : Aggregate Safety
Stock Levels and Component Part Comonality, in: MS, 1982, S. 1296 – 1303
DIN, : Grundlagen der
Normungsarbeit des DIN (DIN-Normenheft 10), 5. A., Berlin 1987
DIN, : Wirtschaftlichkeit der
Werknormung, Berlin 1992
DIN, : Das DIN Deutsches Institut
für Normung e.V., in: Handbuch der Normung Bd. 1, hrsg. v. DIN, , 9. A., Berlin
1993a, S. 1 – 1 – 1 – 33
DIN, : Rechnergestützte
Dokumentenverarbeitung von Normen (DIN-Fachbericht 27), Berlin 1993b
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