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Hauptversammlung

Abk.: HV; Organ der Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien, in dem die Aktionäre ihre Aktienrechte ausüben können (Parlament der Aktionäre). Die Hauptversammlung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Sie beschließt über die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates (ausgenommen die Vertreter der Arbeitnehmer), die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates, die Bestellung der Abschlußprüfer, Satzungsänderungen, Maßnahmen der Kapitalbeschaffung oder Kapitalherabsetzung, Bestellung von Sonderprüfern, über die Auflösung der Gesellschaft sowie über Fragen der Geschäftsführung, wenn der Vorstand dieses verlangen sollte. In der Regel bedürfen die Beschlüsse der Hauptversammlung einfacher Mehrheit, soweit nicht durch Gesetz oder Satzung eine andere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist.

 

 


 

 
 
 

 

 

 
 

 

 

 

 

Weitere Begriffe : Marketing | Käufertypologien | Aufwendungen und Erträge, sonstige betriebliche