Inhaltsübersicht
I. Problemstellung
II. Liquiditätsmanagement
III. Finanzierung
IV. Risikomanagement
I. Problemstellung
1. Begriff
und Aufgaben des Finanzmanagements
Für die finanzielle Führung eines Unternehmens stellen sich
vereinfacht zwei Fragestellungen. Welche Real- und Finanzinvestitionsprojekte
sind profitabel (Mittelverwendung)? Wie sollen diese finanziert werden
(Mittelbeschaffung)? Diese Fragestellungen, insbesondere die zweite, an eine
(möglichst) zieladäquate Lösung heranzuführen, könnte als Inhalt des Begriffs
\'Finanzmanagement\' aufgefasst werden. Dass zwischen Mittelverwendung und
-beschaffung i.d.R. Interdependenzen bestehen, ist unbestritten; ihre Relevanz
kann hier jedoch nur angedeutet, nicht ausführlich diskutiert werden.
Eigenkapitalgeber
halten risikobehaftete Restbetragsansprüche; Fremdkapitalgeber halten Festbetragsansprüche (Zins, Tilgung).
Deren Zielsetzung liegt im Wesentlichen in der Durchsetzung des vertraglich
fixierten Kapitaldienstes. Fremdkapitalgeber versuchen dies insbesondere zu
erreichen durch Überprüfung der Kreditfähigkeit vor Kreditvergabe,
Kontrollrechte während der Kreditlaufzeit, Kreditsicherheiten, Vereinbarung von
Negativklauseln, Entnahmebegrenzungen und Kontrahierungsverbote. Von der
Erfüllung der Zielvorstellungen der Kapitalgeber sollten alle Entscheidungen
des Finanzmanagements durchdrungen sein; dabei sollte die Maximierung der
Position der Eigenkapitalgeber im Vordergrund stehen, da diesen ein i.d.R.
vertraglich nicht fixierter Überschuss nach Bedienung sämtlicher
Verpflichtungen, d.h. auch derjenigen der Fremdkapitalgeber, zusteht. Da nicht
alle Kapitalgeber an der Unternehmensführung teilnehmen, entstehen so genannte
Agency-Probleme, die die Fragestellungen des Finanzmanagements komplizieren,
aber auch interessant machen. Eigenkapitalgeber, die nicht zugleich an der Geschäftsführung
des Unternehmens beteiligt sind, können insbesondere stille Gesellschafter,
außenstehende Gesellschafter in der GmbH, Aktionäre in der Aktiengesellschaft
sein. Im folgenden Abschnitt wird eine gängige Operationalisierung der
Zielvorstellungen der Eigenkapitalgeber im Sinne einer Marktwertmaximierung des
Eigenkapitals finanzierungstheoretisch durchleuchtet. Eine wichtige Aufgabe des
Finanzmanagements besteht darüber hinaus in der Sicherung der Liquidität des
Unternehmens, die im zweiten Gliederungspunkt behandelt wird. Eine
ausführlichere Diskussion, wie Finanzentscheidungen an den Interessen der
Kapitalgeber ausgerichtet werden können, erfolgt im dritten Gliederungspunkt,
wobei zunächst Finanzierungsquellen beschrieben werden. Welche Arten von Risiko
unterschieden werden können und wie Risiko im Rahmen des Finanzmanagements
gesteuert werden kann, wird im vierten Gliederungspunkt behandelt.
2. Marktwertmaximierung
als Leitlinie
Kapitalgeber haben Konsumwünsche, zu deren Umsetzung das
Unternehmen beitragen soll. Nach Schneider, D./ wird eine überzeugende
Begründung für eine korrekte Barwert-Berechnung erstmals von Leibniz (Leibniz,
G.W./ 1682) vorgelegt, mit der künftige Zahlungen auf eine Größe verdichtet
werden können (Schneider, 2001).
Eine zweite Stufe der Begründung besteht in dem von Irving Fisher, I. 1930
gelieferten Beleg für die Bedingungen, unter denen eine Reihe künftiger
sicherer Zahlungen korrekt bewertet wird, ohne von den individuellen Zielen der
Einkommensempfänger Kenntnis zu nehmen. Irving Fisher zeigt, wann und warum
Investoren eine gegebene Reihe künftigen Einkommens gleich bewerten. Übertragen wir dies auf ein Unternehmen, in dem
angestellte Manager die Investitionsentscheidungen treffen, folgt, dass die aus
der Investitionsentscheidung resultierenden künftigen Überschüsse (die
Ausschüttungen), wie immer ihre Zeitstruktur auch aussehen möge, von allen
Eigentümern – auch bei divergierenden Konsumwünschen – gleich bewertet
werden (Fisher-Separation): Optimal ist das Programm, das den Marktwert
maximiert. Auf einer dritten Stufe ist zu klären, unter welchen Bedingungen bei
Unsicherheit
Investitionsentscheidungen des Managements von den Eigentümern einmütig begrüßt
würden (Unanimity). Das kann nur funktionieren, wenn am Markt ein Preissystem
besteht, mit dem künftige zeit- und zustandsabhängige Vorteile (Ausschüttungen)
in den heutigen Wert umgerechnet werden können. Bei Existenz eines vollständigen Kapitalmarkts bietet ein
Management, das für seine Eigentümer ein marktwertmaximales
Investitionsprogramm realisiert, diesen den besten Startpunkt für die Planung
der subjektiv optimalen Einkommensströme, die sie durch Kauf und Verkauf von
unsicheren Zahlungen herstellen. Dies gilt auch bei unvollständigem Kapitalmarkt, wenn Preise für bestehende
Investitionsprojekte unabhängig von Preisen noch zu realisierender
Investitionsvorhaben sind, also eine polypolistische Verhaltensweise vorliegt
(Competitivity), und erwünschte Konsumströme der Eigner durch
Wertpapiertransaktionen synthetisiert werden können (Spanning). Um die
Spanning-Eigenschaft herstellen zu können, muss vollkommene Information auf
Seiten der Eigentümer vorliegen (Information). Unternehmensseitige
Kapitalmarktinformation kann hierzu in begrenztem Rahmen einen Beitrag leisten.
Idealisierend wird eine „ reine “ Eigentümerposition angenommen. Oftmals erhalten
Eigner aber nicht nur Eigenkapitaleinkommen aus einem Unternehmen, sondern
gleichzeitig auch noch weitere von der Unternehmenspolitik abhängige, partiell
residuale Einkommensströme wie Arbeits-, Fremdkapitaleinkommen usw. Diese
müssen perfekt versichert werden können, um weiterhin Einmütigkeit unter den
Eignern zu gewährleisten. Das Risikomanagement könnte sich u.a. (s.
Gliederungspunkt IV.) der Aufgabe annehmen, diese Interessenkonflikte zu
mildern.
II. Liquiditätsmanagement
Im Gegensatz zur Zielsetzung der Marktwertmaximierung handelt
es sich bei der Sicherstellung der Liquidität nicht um eine
Maximierungsaufgabe. Liquidität stellt die Fähigkeit eines Unternehmens dar,
jederzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Das
Liquiditätsmanagement hat diese wichtige Aufgabe auszuführen, da bei
Illiquidität die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens droht. Eine Insolvenz ist
zu vermeiden, da regelmäßig für alle Beteiligten (Eigentümer, Management,
Arbeitnehmer, Gläubiger) Einkommensverluste bzw. -einbußen entstehen. Als
Quellen der Liquidität können vorhandene Vermögensgegenstände sowie
Zahlungsüberschüsse unterschieden werden. Bei originärer Nutzung der Quellen entsteht Liquidität durch
Veräußerung der Vermögensgegenstände (güterwirtschaftliche Liquidität) bzw.
durch die erwarteten Zahlungsüberschüsse künftiger Perioden (zukünftige
Liquidität). Eine derivative Nutzung
ergibt sich durch Beleihung von Vermögensgegenständen (verliehene Liquidität)
bzw. von erwarteten Zahlungsüberschüssen (antizipierte Liquidität).
1. Liquiditätsmessung
Um Liquidität zu steuern, ist eine Messung unerlässlich.
Angeboten werden im Schrifttum eine Vielzahl von Kennzahlen, die jedoch nicht
die gleiche Leistungsfähigkeit besitzen, Liquidität verlässlich abzubilden.
Traditionell werden im Rahmen einer Bilanzanalyse bestimmte
Bilanzrelationen wie z.B. die goldene Bilanzregel ermittelt. Interpretiert man
diese Regel als Anlagendeckungsgrad I, sollte Anlagevermögen (langfristig
gebundenes Vermögen) vollständig durch Eigenkapital (i.d.R. langfristig zur
Verfügung stehende Mittel) gedeckt sein. Unschärfen ergeben sich z.B. durch
eine mangelnde Transparenz der Kapitalbindung und der Struktur der
Zahlungsüberschüsse im Zeitablauf sowie durch eine nicht vollständige Erfassung
aller Auszahlungsverpflichtungen.
Eine präzise Rechnung baut auf dem Saldo von Ein- und
Auszahlungen des Unternehmens auf, d.h. dem Cashflow. Es existiert eine
Vielzahl von Definitionen in der Literatur. Diese unterscheiden sich
-
in der Abgrenzung der Bereiche für die der Cashflow
ermittelt werden soll (Kerngeschäfte, Nebenaktivitäten, Finanzanlagen),
-
in dem Zeitbezug (Kontrolle oder Planung),
-
in der Nachhaltigkeit, mit welcher der Cashflow in
Zukunft erwartet werden kann (übliche und außerordentliche
Cashflow-Bestandteile),
-
in der Integration der Auswirkungen der
Kapitalstruktur des Unternehmens,
-
in dem Ausmaß der Berücksichtigung steuerlicher
Zahlungswirkungen,
-
in der Integration der Außenfinanzierung.
2. Liquiditätsplanung
Eine Liquiditätsbereitstellung auf kurzfristiger Basis (unter Unsicherheit) zieht Kosten wie
Opportunitätskosten (entgangene Zinsen), Transaktionskosten und Kosten der
Zahlungsstockung nach sich. In der Literatur entwickelte optimale
Kassenhaltungsmodelle weisen vor allem auf diese Problematik hin.
Diese Kostenkomponenten werden bei langfristiger Liquiditätsplanung i.d.R. ausgeblendet, da
diese die Aufgabe hat, bedeutende Finanzierungslücken zieladäquat zu schließen.
Eine langfristige Liquiditätsplanung erfolgt grundsätzlich über Finanzpläne.
Eine parallele Schätzung relevanter Ein- und Auszahlungen über Plan-Bilanzen
und Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen hat den Vorteil, dass wichtige künftige
Auszahlungen konsistent aus einem Bilanzsystem abgeleitet werden können wie
z.B. Kapitalbedarf im Umlaufvermögen, Steuerzahlungen und Ausschüttungen
(Dividenden). Werden Plan-Jahresabschlüsse erstellt, können zudem
Plausibilitätsprüfungen der prognostizierten Größen durchgeführt werden, indem
Kennzahlen vergangener Jahresabschlüsse mit den geplanten verglichen werden.
Als Startpunkt für Planungszwecke werden Umsatzerlöse empfohlen. Der Cashflow
kann dabei in folgende Segmente zerlegt werden:
-
Kerngeschäft (operative Ebene),
-
Finanzanlagen,
-
Finanzierungsentscheidungen aus der Vergangenheit, die noch Zahlungswirkungen
entfalten, sowie geplante
Finanzierungsentscheidungen.
III. Finanzierung
1. Finanzierungsquellen
Eine in Lehrbüchern häufig anzutreffende Darstellung ist,
dass Unternehmen auf Finanzierungsmärkten (Geld-, Kapitalmärkte) und
Nicht-Finanzierungsmärkten (Produkt-, Arbeits-, Rohstoff-, Energie-,
Dienstleistungs-, Investitionsgüter-, Grundstücksmärkte) agieren. Wählt man
diese Begriffsbildung, liegt eine Unterscheidung in Außen- und
Innenfinanzierung nahe. Bei der Außenfinanzierung werden dem Unternehmen von
auf Finanzierungsmärkten operierenden Financiers finanzielle Mittel oder
geldwertäquivalente Vermögensgegenstände zur Verfügung gestellt. Bei der Innenfinanzierung werden finanzielle
Mittel, die dem Unternehmen in Form eines (positiven) Saldos zwischen Einzahlungen
aus Nicht-Finanzierungsmärkten und Auszahlungen an (Nicht-)Finanzierungsmärkte
in einer Periode unter Berücksichtigung der fiskalischen Zahlungsbeziehungen
(Subventionen, Steuern) zugeflossen sind, am Verlassen des Unternehmens
gehindert. Diese Definition bezieht sich auf Unternehmen, deren Kernaktivitäten
in Nicht-Finanzierungsmärkten liegen.
2. Kapitalstrukturpolitik
a) Finanzierungsquellen
und Unternehmenswert
Die Beurteilung von Finanzierungsalternativen erfolgt nach
ihrem Einfluss auf die Vermögensposition der Eigentümer. Neben der im
nachfolgenden Abschnitt zu behandelnden offenen Selbstfinanzierung werden hier
die Außenfinanzierung durch Eigen- und Fremdkapital und die Innenfinanzierung
durch Rückstellungsbildung angesprochen. Kriterien, die zur Beurteilung
verschiedener Finanzierungsquellen herangezogen werden können, sind die
Gegenüberstellung des geleisteten Kapitalbeitrags mit den zu leistenden
Auszahlungen in den Folgeperioden, steuerliche Behandlung, Risikoverteilung und
-kompensation (vgl. Abschnitt IV.), den Kapitalgebern zustehende Informations-,
Kontroll- und Entscheidungsrechte sowie Rückwirkungen auf die
Principal-Agent-Problematik.
Im Rahmen der Eigenfinanzierung erfolgt die
Kapitalbereitstellung durch Aufbringung des Eigenkapitals im Zeitpunkt der
Gründung und durch spätere Kapitalerhöhungen. Auszahlungen in den Folgeperioden
erfolgen in Form von Ausschüttungen, Kapitalherabsetzungen und dem Rückkauf
eigener Aktien. Differenziert man zwischen Eigenfinanzierung durch Alteigentümer
und Beteiligungsfinanzierung durch Neueigentümer, so wirken sich asymmetrische
Finanzierungsverträge, d.h. der Anteil der Beteiligung am Finanzierungsbedarf
differiert vom Anteil an künftigen Einzahlungsüberschüssen, auf die Position
der Alteigentümer aus. Die Fremdfinanzierung führt zu einem
Finanzierungsbeitrag in Höhe des aufgenommenen Kredits und zu Zins- und
Tilgungszahlungen in späteren Perioden. Aus Sicht der Eigentümer können
Kredite, die zu geringeren (höheren) als marktüblichen Konditionen aufgenommen
werden, und steuerliche Konsequenzen zu einem Vorteil (Nachteil) führen.
Innenfinanzierung durch Rückstellungen führt im Zeitpunkt der
Rückstellungsbildung zu einer aufwandswirksamen Vorverlagerung einer später
wahrscheinlich zu leistenden Zahlung. Auch hier sind Finanzierungsbeiträge
nicht ausgeschlossen, wenn z.B. im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge
Direktzusagen gewährt werden, die zumindest anteilig durch geringere Lohn- und
Gehaltszahlungen kompensiert werden. Zu beachten sind hierbei auch Zahlungen
aus der Verwendung der gebundenen Mittel und Einflüsse auf
Sozialversicherungsverpflichtungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Auszahlungen fallen zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme bei Eintritt des
Rückstellungsgrundes an.
Steuerliche Einflüsse einer Finanzierungsquelle auf die
Vermögensposition der Anteilseigner entstehen durch die unterschiedliche
Besteuerung auf Unternehmens- und Eigentümerebene. Geht man wieder von einer
Kapitalgesellschaft mit privaten Eigentümern aus, so gilt für Fremdfinanzierungsmaßnahmen
auf
-
Unternehmensebene: Abzugsfähigkeit des Zinsaufwands
bei der Bemessungsgrundlage der Gewerbeertragsteuer. Wenn es sich um
gewerbesteuerliche Dauerschulden handelt, sind die Zinsen nur hälftig
abzugsfähig. Abzugsfähigkeit des Zinsaufwands bei der Körperschaftsteuer.
-
Eigentümerebene: bei Verschuldung auf
Unternehmensebene und Ausschüttung des um den Zinsaufwand gekürzten
Jahresüberschusses erfolgt im Halbeinkünfteverfahren faktisch ein hälftiger
Abzug bei der Einkommensteuer; bei Verschuldung auf Eigentümerebene:
Abzugsfähigkeit des bei fremdfinanziertem Anteilserwerbs entstehenden
Zinsaufwands als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen; bei
entsprechend hohen Einkünften führt dies zur hälftigen Abzugsfähigkeit des
entstandenen Zinsaufwands.
Der Wertbeitrag aus der Fremdfinanzierung auf
Unternehmensebene lässt sich herleiten aus dem Vergleich der Position der
Eigentümer bei Verschuldung auf Unternehmensebene mit der Position der
Eigentümer, wenn die Verschuldung nicht auf Unternehmensebene, sondern auf
Eigentümerebene erfolgt (homemade leverage). Er entsteht im Wesentlichen
aufgrund der Definitivbelastung durch Gewerbeertragsteuer und
Körperschaftsteuer auf Unternehmensebene und aufgrund von einkommensteuerlichen
Effekten.
Innenfinanzierung durch Rückstellungen führt zu steuerlichen
Vorteilen durch die Aufwandsvorverlagerung, soweit diese steuerlich abzugsfähig
ist. Diese Vorverlagerung kann auf Anteilseignerebene nicht dupliziert werden.
Ist die Zahlung auch ohne Rückstellungsbildung zu leisten, so besteht der
Steuereffekt aus einem Zinsvorteil.
Finanzierungsquellen können weiter nach den damit verbundenen
Informations-, Kontroll- und Entscheidungsrechten klassifiziert werden. Aus
Sicht der Eigentümer ist wiederum entscheidend, wie sich diese Rechte auf die
Durchsetzung ihrer Interessen auswirken. Dies hängt davon ab, ob sich die
Interessen der Inhaber der Rechte mit denen der Eigentümer decken, ob diese
Rechte wirksam durchgesetzt werden können und ob sie auch tatsächlich genutzt
werden.
Finanzierungsquellen können das Principal-Agent-Problem
zwischen Eigentümern und Managern beeinflussen. Jensen, M. weist z.B. darauf
hin, dass bei hohen Free Cashflows eine suboptimale Verwendung dieser Mittel
durch eine höhere Verschuldung begrenzt wird, da der zustandsunabhängig zu
leistende Kapitaldienst das Management diszipliniert. Dies kann aber die
Bereitschaft des Managements zur Durchführung vorteilhafter, aber relativ
risikoreicher Projekte senken oder zu einem kurzsichtigen Verschieben
kapitalintensiver Forschungs- und Entwicklungsprojekte führen.
b) Dividendenpolitik
Im Sinne der Marktwertmaximierung hat der (Finanz)Manager
unter vorläufiger Ausblendung von handels- und steuerrechtlichen Einflüssen
eine einfache Ausschüttungsregel zu beachten: es sind die Mittel an die
Eigentümer auszuschütten, die auf Unternehmensebene nicht vorteilhafter als auf
Anteilseignerebene verwendet werden können. M.a.W. sollten also nur die Mittel
reinvestiert werden, die zur Realisierung von marktwerterhöhenden Projekten
benötigt werden; der Rest ist auszuschütten (residuale Ausschüttung). Geht man
zunächst von einem eigenfinanzierten Unternehmen aus, so ist der Saldo zwischen
Einzahlungsüberschüssen aus dem Kerngeschäft und aus Finanzanlagen sowie
Erlösen aus dem Verkauf nicht (mehr) betriebsnotwendiger Vermögensgegenstände
einerseits und dem Kapitalbedarf für vorteilhafte Investitionen andererseits
auszuschütten. Negative Salden erfordern bei unzureichendem Anfangsbestand an
liquiden Mitteln eine Kapitalerhöhung. Ausschüttungen sind damit ein Reflex der
erzielten Einzahlungsüberschüsse und des Finanzierungsbedarfs für vorteilhafte
Investitionsobjekte.
Startpunkt zur Berechnung der residualen Ausschüttung sind
die Einzahlungsüberschüsse aus dem Kerngeschäft und Nebenaktivitäten sowie
Restverkaufserlöse: fremdfinanzierte Ausschüttungen werden hier unter der
Annahme, dass der gewünschte Grad an Fremdfinanzierung auch unabhängig von der
Ausschüttungsentscheidung hergestellt werden kann, ausgeblendet. Ebenfalls
ausgeblendet werden eigenfinanzierte Dividenden, da diese unter Beachtung von
Transaktionskosten und Steuern suboptimal sein dürften.
Miller, M.H./ und Modigliani, F. haben darauf hingewiesen,
dass von der residualen Dividende abweichende Ausschüttungen unter folgenden
Bedingungen irrelevant sind:
-
Das im Sinne der Eigentümer optimale
Investitionsprogramm wird in jeder Periode realisiert,
-
Steuern und Transaktionskosten werden ausgeblendet und
-
es gilt symmetrische Marktrationalität, welche
vereinfachend mit homogenen Erwartungen der Marktteilnehmer bezüglich
künftiger Überschüsse gleichgesetzt wird.
Bei einer zu hohen Ausschüttung wird die entstehende
Finanzierungslücke durch die Ausgabe neuer Aktien zum (fairen) Marktpreis
gedeckt; bei einer zu niedrigen Ausschüttung bleibt die Position der
Alteigentümer aufgrund marktwertneutraler Investitionen auf Unternehmensebene
in Kombination mit dem möglichen Anteilsverkauf zum Marktpreis unverändert.
Nun ist die Ausschüttungspolitik nicht irrelevant, weil die
genannten Bedingungen für die Irrelevanzthese von Miller und Modigliani in der
Realität nicht erfüllt sind. Dies erklärt auch die Aufmerksamkeit, die die
Ausschüttungspolitik in Praxis und Literatur genießt. Es wird oft beklagt –
empirische Belege liegen vor – , dass das Management sich bei seinen
Investitionsentscheidungen zumindest nicht vollständig an den Interessen der
Eigentümer orientiert. Dies führt aus Sicht der Eigentümer zu suboptimalen
Investitionsprogrammen. Wenn das Investitionsvolumen einer Periode im Vergleich
zum optimalen Programm zu hoch ist, liegt Überinvestition (overinvestment) vor.
Wenn das Investitionsvolumen zu niedrig ist, spricht man von Unterinvestition
(underinvestment). Dass die Missachtung der Eigentümerinteressen durch das
Management möglich ist, liegt an mangelnder Kontrolle durch Kapitalmarkt,
Produkt- oder Arbeitsmärkte, interne Kontrolleure oder an weichen gesetzlichen
Rahmenbedingungen. Ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist, dass die
Hauptversammlung zwar über die Ausschüttung zu beschließen hat, aufgrund der
rationalen Passivität von Kleinaktionären, der niedrigen
Hauptversammlungspräsenzen und der Koalition des Managements mit den
Depotbanken sowie befreundeten (beteiligten) Unternehmen die Ausschüttungsentscheidung
faktisch von den Managern getroffen wird. Es ist weiter zu beobachten, dass
Manager Signaleffekte der Dividendenpolitik als relevant erachten und deswegen
z.B. eine Politik konstanter Dividenden auch dann verfolgen, wenn das Signal
falsch ist. Abgesehen von Vorschlägen zur Reform institutioneller
Rahmenbedingungen bietet eine unternehmenswertorientierte Entlohnung der
Manager grundsätzlich die Möglichkeit, die Interessen von Managern und
Eigentümern zu harmonisieren.
Suboptimale Investitionsprogramme und daraus folgende
suboptimale Ausschüttungsentscheidungen können aber nicht nur durch
suboptimales Management, sondern auch durch andere Faktoren bedingt sein. So
können gesetzliche Rahmenbedingungen eine optimale Ausschüttung verhindern: die
residuale Dividende, die der Ausschüttung des Free Cashflow entspricht, stimmt
regelmäßig nicht mit dem Jahresüberschuss überein. Eine konsequente Umsetzung
des Residualprinzips wird z.B. dann behindert, wenn der Free Cashflow den
Jahresüberschuss übersteigt und diese Differenz aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen nicht durch Auflösung von Rücklagen, Kapitalherabsetzung oder
Rückkauf eigener Aktien dem Eigentümer zufließen kann (Allokationsbremse).
Diese gesetzlichen Kapitalerhaltungsvorschriften dienen dem Gläubigerschutz.
Auch kreditvertragliche Ausschüttungsbegrenzungen können zu Abweichungen von
der residualen Ausschüttung führen.
Erweitert man die Betrachtung um Steuern, so sind im Rahmen
des Halbeinkünfteverfahrens bei einer Kapitalgesellschaft mit privaten
Anteilseignern folgende Steuerarten zu beachten:
-
Unternehmensebene: Gewerbeertragsteuer, deren Höhe vom
lokalen Gewerbesteuerhebesatz abhängt, Körperschaftsteuer mit einheitlich 25
% und (derzeit noch) Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer.
-
Eigentümerebene: Einkommensteuer in Abhängigkeit vom
zu versteuernden Einkommen sowie Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Ausschüttungen werden zur Hälfte mit Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag
und ggf. Kirchensteuer belegt; Kapitalgewinne sind nach Ablauf der
Spekulationsfrist (noch) steuerfrei.
Das residuale Prinzip gilt auch beim Halbeinkünfteverfahren.
Das optimale Investitionsprogramm hängt dabei vom Einkommensteuersatz ab, da
z.B. für den Fall, dass Ausschüttungsrestriktionen greifen, die Thesaurierung
von Überschüssen und Reinvestition in Finanzanlagen für Eigentümer mit hohen
Einkommensteuersätzen sinnvoll sein kann.
IV. Risikomanagement
Ziel des Risikomanagements ist es, ein Portefeuille aus
Investitionsobjekten und Finanzierungsmaßnahmen zusammenzustellen, das zu einer
optimalen Rendite-Risiko-Kombination und damit zum maximalen Marktwert führt.
Eigentümerorientiertes Risikomanagement beginnt mit der
Erfassung der Risiken, die sich im Wesentlichen aus der operativen Geschäftstätigkeit
und der Finanzierung des Unternehmens ergeben. Darüber hinaus sind
risikorelevante Wechselwirkungen zwischen Investition und Finanzierung zu
beachten. Die vollständige Umsetzung dieses Auftrags ist anspruchsvoll, da sich
das Investitionsrisiko aus den Risiken der Investitionsprojekte unter Beachtung
von Verbundwirkungen ergibt. Die Risiken der Investitionsprojekte können
verschiedene Ursachen – wie z.B. Wechselkurse, Input- und Outputpreise,
Produktions-, Absatzrisiko etc. – haben. Auch Risiken aus der Finanzierung
können nach Finanzierungsmaßnahmen unter Beachtung von Verbundwirkungen und
verschiedenen Ursachen wie Währungs- und Zinsänderungsrisiken differenziert
werden.
Als Risikomaß wird häufig die Standardabweichung (Varianz)
eingesetzt. Zur Risikobepreisung wird regelmäßig das CAPM (Capital Asset
Pricing Model) angewendet. Bewertungsrelevantes Risiko ist dabei die Kovarianz
künftiger Einzahlungsüberschüsse mit der Marktrendite.
Das von den Eigentümern letztlich zu tragende Risiko entspricht
nicht dem Gesamtrisiko. Durch die Kombination verschieden riskanter
Zahlungsströme kann ein Teil des Risikos durch Diversifikation abgebaut werden.
Andere Anspruchsgruppen wie z.B. Gläubiger tragen möglicherweise einen Teil der
Risiken. Eine dauerhafte unkompensierte Risikoüberwälzung auf Gläubiger ist
i.d.R. nicht durchsetzbar. Risiken können an Versicherer gegen Entgelt
übertragen werden. Hedgingmaßnahmen z.B. durch Währungstermingeschäfte bauen
ebenfalls Risiken ab. Im Sinne der Marktwertmaximierung lautet der Auftrag an
das Management aber nicht, sämtliche Risiken abzubauen, sondern nur die
Risikovorsorgemaßnahmen durchzuführen, die vorteilhaft sind, d.h. deren Ertrag
die Kosten übersteigen. Eine wichtige Aufgabe des Finanzmanagers ist die Vermeidung
der Insolvenz. Für das Risikomanagement heißt dies, dass das Insolvenzrisiko
nicht so groß werden darf, dass der Fortbestand des Unternehmens ernsthaft
gefährdet wird und insbesondere ungesicherten Anspruchsgruppen der Ausfall
ihrer Ansprüche droht.
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Boston, 4. A., 2005
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Franke, Günter/Hax,
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Grinblatt, Mark/Titman,
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Ross, Stephen
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7. A., 2005
Schneider, Dieter :
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Wirtschaft, Investition und Finanzierung, München et al., 5. A., 1996
Stützel, Wolfgang :
Liquidität, betriebliche, in: Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, Stuttgart,
4. A., 1975, Sp. 2515 – 2523
Van Horne, James
C./Wachowicz, John M. : Fundamentals of Financial Management, 10. A., Upper
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