Inhaltsübersicht
I. Grundbegriffe
und Kriterien
II. Finanzierungsarten
und Kapitalherkunft
III. Finanzierungsarten
und Standort der Finanzierungsquelle
IV. Finanzierungsarten
und Finanzierungsanlass
I. Grundbegriffe und
Kriterien
Finanzierung bedeutet die Erhöhung der Ausstattung von
Unternehmungen mit Nominalgütern (= Finanzmitteln). Insofern lässt sich
Finanzierung einerseits als Prozess
der Versorgung mit Finanzmitteln, als raumzeitlicher Vorgang auffassen,
andererseits kann Finanzierung als das Ergebnis
von Finanzierungsprozessen der verschiedensten Art aufgefasst werden, welche
die Finanzmittelausstattung der Unternehmung zu unterschiedlichen Zeitpunkten
oder innerhalb bestimmter Perioden kennzeichnen. Der letztere Aspekt erlangt insbesondere
für die Konzeption und die Durchführung der Finanzplanung Bedeutung.
Unabhängig davon, ob Finanzierung als Prozess oder als
Zustand der Finanzmittelausstattung von Unternehmungen aufgefasst wird, stellt
sich die Frage nach der Systematisierung der Finanzierungsinstrumente, die in
großer und wachsender Zahl vorhanden sind und mit deren Hilfe die
Unternehmungen Nominalgüter verschiedener Qualitäten an sich binden oder durch
Remonetisierungsprozesse in Realgütern gebundene Nominalgüter für Finanzierungszwecke
freisetzen kann. Im ersten Falle ermöglichen die Finanzierungsinstrumente die
Beschaffung von Risikokapital (= Nominalgüter, deren Zweckbestimmung in der
dauerhaften Haltung für Unternehmensrisiken besteht und die als Eigen- oder
Beteiligungskapital bezeichnet werden) und Gläubigerkapital (= Nominalgüter,
die ohne Haftungseigenschaften der Unternehmung temporär zu reinen
Finanzierungszwecken überlassen werden und den Gläubigern als Anlage bzw.
Einnahmequelle dienen). Im zweiten Fall wird zwar eine Erhöhung der
Kapitalausstattung der Unternehmung nicht primär angestrebt, sondern eine
möglichst hohe Freisetzung von in Aktiva gebundenem Kapital für
Finanzierungszwecke. Gleichwohl ermöglicht die Remonetisierung von
Vermögensgegenständen über den Umsatzprozess auch die Bildung von
Risikokapital, wenn die im Preis der abgesetzten Produkte kalkulierten
Gewinnanteile und ggf. Risikozuschläge (nach ihrer Versteuerung) den offenen
Rücklagen der Unternehmung zugeführt werden.
Aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzungen, die mit dem
Einsatz der Finanzierungsinstrumente verfolgt werden, erweist sich eine
Zusammenfassung von Finanzierungsinstrumenten unter Anlegung zweckmäßig
gewählter Kriterien zu Finanzierungsarten als den jeweiligen
Oberbegriffen einer Klasse von Finanzierungsinstrumenten als erforderlich. Eine
derartige Systematisierung dient sowohl den Anforderungen der
wissenschaftlichen Bearbeitung als auch den Verhältnissen der Praxis im Sinne
einer rationalen Unternehmensführung mit einheitlichen Auffassungen über die
Art der Finanzierungsinstrumente und deren Einsatz.
Hinsichtlich der zur Systematisierung der
Finanzierungsinstrumente herangezogenen Kriterien finden vor allem die
Kriterien Herkunft der
aufzubringenden Nominalgüter (entsprechend der Kapitalgeber) und Standort der Finanzierungsquelle
Anwendung, wobei letzteres darauf abstellt, ob die Nominalgüter über externe
oder interne Prozesse verfügbar gemacht werden. Als weitere grundsätzlich zur
Systematisierung geeignete Kriterien kommen der Finanzierungsanlass (laufende Finanzierung bzw. ordentliche
Finanzierung und Sonderfinanzierungen bzw. außerordentliche Finanzierung) oder
die Bilanzwirksamkeit von
Finanzierungsinstrumenten in Betracht, denen jedoch üblicherweise nicht gefolgt
wird, weil sie als Unterfälle dann wieder jeweils die beiden erstgenannten
Systematisierungen entweder ganz oder zumindest teilweise enthalten. Daneben
existieren, insbesondere zur Systematisierung von Teilgruppen der Finanzierungsarten, grundsätzlich weitere
Kriterien, beispielsweise die Fristigkeit
oder der Markt, über den die
Nominalgüter beschafft werden, oder die Kapitalformen.
II. Finanzierungsarten und
Kapitalherkunft
Als grundsätzlich mögliche Finanzierungsarten kommen
hinsichtlich des Kriteriums der Herkunft des Kapitals die Eigenfinanzierung,
die Fremdfinanzierung und die Selbstfinanzierung in Betracht, wobei die
jeweiligen Finanzierungsarten zu den in Abb. 1 dargestellten
Finanzierungswirkungen führen.
Abb. 1: Systematik der Finanzierungsarten nach der Kapitalherkunft
und Finanzierungswirkungen
1. Eigenfinanzierung
Die Eigenfinanzierung umfasst alle Finanzierungsinstrumente,
mit deren Hilfe der (die) Eigentümer
der Unternehmung Eigenkapital zuführen, das unbefristet
und ohne Zinsanspruch zur Verfügung steht. Die Eigentümer haben Anspruch auf
Gewinn und auf den Liquidationserlös. Dem steht allerdings grundsätzlich die
volle Beteiligung am Verlust gegenüber. Das Verlustrisiko lässt sich jedoch
durch die Wahl einer geeigneten Unternehmensrechtsform begrenzen (z.B. haften
Kommanditisten einer KG nur im Umfang ihrer Einlage oder die Gesellschafter einer GmbH nur mit ihrem Anteil am
Stammkapital oder die Gesellschafter
einer AG nur im Umfang ihres nominalen Aktienanteils; auch der stille
Gesellschafter beschränkt die Haftung typischerweise auf die Einlage).
Einzelunternehmen, Gesellschafter einer OHG und Komplementäre einer KG bzw.
KGaA haften nicht nur mit dem eingebrachten Eigenkapital, sondern mit ihrem
gesamten privaten Vermögen. Für Genossen einer Wirtschaftsgenossenschaft
besteht nach §22a GenG die Verpflichtung zur Leistung von Nachschüssen auf die
Geschäftsanteile (Haftsummenzuschlag). Die Rückzahlung des Kapitals hängt von
speziellen gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen bzw. Regelungen ab.
Da mit der Zuführung von Eigenkapital eine Beteiligung
an der Unternehmung entsteht, kann diese Klasse von Finanzierungen auch als Beteiligungsfinanzierung bezeichnet
werden.
2. Fremdfinanzierung
Erfolgt die Beschaffung von Finanzmitteln über
Finanzierungsinstrumente, die Kreditverhältnisse
aller Art begründen, liegt Fremdfinanzierung bzw. Kreditfinanzierung vor.
Dritte Finanzmittelgeber (Investoren) werden damit zu Gläubigern der Unternehmung, die vertragsgemäß (Kreditvertrag oder
Anleihebedingungen bei Emission von Finanzmitteln in Form von
Schuldverschreibungen oder bestimmten Geldmarktpapieren) Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung erwerben. Insofern verschafft sich die Unternehmung mit
Hilfe derartiger Finanzierungsinstrumente befristete Finanzmittel in Form von Fremdkapital bzw. Gläubigerkapital oder Kreditkapital
(als synonym verwendeter Begriff). Die Ansprüche von Gläubigern sog. nachrangiger Verbindlichkeiten gehen den
anderen Gläubigern im Insolvenzfall im Range nach, sind aber noch vor den
Ansprüchen der Eigenkapitalgeber zu befriedigen. Insofern ergibt sich für
nachrangige Verbindlichkeiten in Anbetracht der unmittelbaren Nähe zum
Eigenkapital im Insolvenzfall ein erhöhtes Risikopotenzial.
3. Selbstfinanzierung
Werden Finanzmittel in der Weise der Unternehmung zugeführt,
dass sie aus dem Umsatzprozess
zufließen, sie also weder von den Eigentümern noch von den Gläubigern stammen
und damit von der Unternehmung selbst
erwirtschaftet werden, liegt Selbstfinanzierung
vor. Aufgrund der vorwiegenden Herkunft der Finanzierungsmittel lässt sich
diese Finanzierungsart auch als Umsatzfinanzierung
bezeichnen. Hinsichtlich der Entstehung der Finanzmittelströme unterscheidet in
diesem Zusammenhang die Literatur grundsätzlich zwischen offener und stiller
Selbstfinanzierung.
a) Offene Selbstfinanzierung
Zur offenen
Selbstfinanzierung können die Finanzierungsinstrumente der Gewinnthesaurierung
(Rücklagendotierung aus dem versteuerten Gewinn), der
Abschreibungsfinanzierung, der Finanzierung aus langfristigen Rückstellungen
sowie der Finanzierung aus Desinvestitionserlösen (Verkauf von
Vermögensgegenständen der Unternehmung) gezählt werden. Allerdings ergibt sich
im Hinblick auf die Abgrenzung zur Eigenfinanzierung insofern ein Problem, als
die offene Selbstfinanzierung im Falle der Gewinnthesaurierung zu einer
Erhöhung der Gewinnrücklagen führt, diese aber Eigenkapital darstellen und durch
Verzicht der Eigentümer auf den ihnen zustehenden Gewinn finanziert worden sind
(im Falle der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln führt die Umdeklaration
von Gewinn-Rücklagen in Grundkapital der AG auch tatsächlich zu einer
Eigenfinanzierung). Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen bewirken eine
Erhöhung der Fremdmittel ( „ Sozialverbindlichkeiten “ ). Dagegen bedeutet die
Finanzierung aus Abschreibungen in Höhe der bilanziellen
Abschreibungen grundsätzlich eine „ Umfinanzierung “ durch Aktivtausch.
b) Stille Selbstfinanzierung
Setzt die Unternehmung überhöhte (bilanzielle)
Abschreibungssätze an, entsteht im Umfang der Differenz zu den zulässigen
Abschreibungssätzen eine stille
Selbstfinanzierung, da der ansonsten zu versteuernde und ggf. auszuschüttende
Periodengewinn vermindert wird. Dasselbe gilt für überhöhte Zuführungen zu den
langfristigen Rückstellungen. Allerdings kann die Bindung dieser Mittel aus
stiller Selbstfinanzierung an die Unternehmung nicht dauerhafter Natur sein, da
es sich letztlich nur um Steuerstundungen handelt. Es treten beispielsweise in
Zusammenhang mit dem Verkauf von Vermögensgegenständen, die überhöht
abgeschrieben worden sind, Auflösungen stiller Reserven im Umfang der Differenz
zwischen dem niedrigeren Buchwert und dem höheren Verkaufspreis auf. Dazu
kommen Auflösungen stiller Reserven durch Wertaufholung (Zuschreibungen) im
Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen infolge der Aufdeckung von
steuerrechtlich unzulässigen, überhöhten Abschreibungen. Etwas anders stellt sich
der Sachverhalt im Falle höherer kalkulatorischer
Abschreibungen dar: Diese orientieren sich bei Verfolgung einer
Substanzerhaltungsstrategie am Wiederbeschaffungswert und können daher selbst
überhöhte (handels- und steuer-)bilanzielle Abschreibungssätze (Anschaffungswert
als Bezugsgröße) übertreffen. Erzielt die Unternehmung entsprechende
Umsatzerlöse, so werden die kalkulatorischen Abschreibungsgegenwerte nur zum
Teil durch die bilanziellen Abschreibungen (gewinnmindernd) kompensiert; die
verbleibende Differenz bewirkt somit keine stille Selbstfinanzierung, sondern
erhöht den verteilungsfähigen und zu versteuernden Gewinn (= offene
Selbstfinanzierung).
c) Echte und unechte Selbstfinanzierung
Auf der Basis der unter 3. a. angestellten Überlegungen kann
die offene Selbstfinanzierung
ihrerseits weiter in eine echte und eine unechte Selbstfinanzierung
unterschieden werden. Echte
Selbstfinanzierung führt auf dem Wege der Gewinnthesaurierung zu einer
Erhöhung des Eigenkapitalbestandes (Eigenkapitalstock) der Unternehmung.
Dagegen werden im Falle der unechten
Selbstfinanzierung über den Umsatzprozess Finanzmittel freigesetzt, die der
Unternehmung als Nominalgüter frei zur Verfügung stehen und die somit nicht zu
einer Rücklagendotierung führen, sondern eine Umfinanzierung darstellen (Finanzierungsmittel aus Abschreibungen,
die, solange Reinvestitionen nicht anstehen, verfügbar sind).
4. Kritik an der Systematisierung
Die Systematisierung nach Finanzierungsarten unter dem
Kriterium der Kapitalherkunft eignet sich nicht dazu, alle wesentlichen
Finanzierungsinstrumente einer der drei Finanzierungsarten problemfrei
zuzuordnen. Dies betrifft insbesondere Subventionsfinanzierungen,
kapitalsubstitutive Finanzierungsinstrumente (z.B. Leasing)
und Finanzierungen aus Anzahlungen und Finanzierungen aus
Rationalisierungsmaßnahmen: Subventionsfinanzierung bedeutet entweder eine
direkte Zuführung von Finanzmitteln in die Unternehmung von seiten
öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaften (Subventionsgebern) oder eine analog wirkende
Ausgabenersparnis durch indirekt wirkende „ Steuersubventionen “ bzw.
„ Abgabensubventionen “ , die weder Eigen- noch Fremd- oder
Selbstfinanzierungsinstrumente darstellen (was insbesondere auch an den
Finanzierungswirkungen zu erkennen ist: Es entsteht weder Eigen- noch
Fremdkapital durch die Subventionsgewährung). Dasselbe gilt für Leasing,
das zwar bestimmte Affinitäten zur Kreditfinanzierung aufweist, es letztlich
jedoch am wesentlichen Charakteristikum der Kreditfinanzierung fehlt: Es
entsteht kein Kreditkapital, sondern genau das Gegenteil, nämlich eine
Einsparung an Kapital, das ansonsten in Form von Eigen- oder Fremdkapital
erforderlich wäre, wenn nicht Leasing als kapitalsubstitutives Finanzierungsinstrument
Einsatz finden würde. Für Finanzierungen aus Rationalisierungsmaßnahmen gilt schließlich ebenfalls, dass diese
Instrumente einen sparsameren Einsatz
von Kapital bewirken. Finanzierungen aus
Anzahlungen schließlich ersetzen eine Kreditaufnahme durch die Unternehmung
und können somit derselben Kategorie kapitalsparender Maßnahmen zugerechnet
werden.
Aus den angeführten Gründen allein wäre bereits eine
Systematisierung nach dem Standort
der Finanzierungsquelle in Innen- und Außenfinanzierung vorzuziehen. Dazu
kommt, dass bei den Überlegungen zur Konzernfinanzierung
sich ebenfalls eine analoge Systematisierung empfiehlt. Hierbei wird analog
zwischen Konzerninnen- und
Konzernaußenfinanzierung unterschieden, je nachdem, ob die Nominalgüter von
Quellen innerhalb oder ausserhalb des Konzerns (ggf. mit anschließender
interner Verteilung, die dann als Konzerninnenfinanzierung anzusehen ist)
verfügbar gemacht werden.
III. Finanzierungsarten und
Standort der Finanzierungsquelle
Grundlage dieses Systematisierungskriteriums ist die Frage,
ob das jeweilige Finanzierungsinstrument eine Finanzmittelaufbringung durch
externe Prozesse (aus externen Quellen) oder durch interne Prozesse (aus
internen Quellen der Unternehmung) bewirkt und dementsprechend eine Zuordnung
zur Außenfinanzierung oder zur Innenfinanzierung zu erfolgen hat.
1. Außenfinanzierung
Als wesentliche Quellen der Außenfinanzierung erweisen sich
die Finanzmärkte, denen gegenüber den anderen Formen der Außenfinanzierung
(Subventionsfinanzierung, kapitalsubstitutiven Finanzierungsformen,
Finanzierung durch Anzahlung) relativ starke Bedeutung zukommt. Einen Überblick
hinsichtlich der einzelnen Finanzierungsarten innerhalb der Außenfinanzierung
vermittelt Abb. 2.
Abb. 2: Systematik der Außenfinanzierung
Finanzmärkte
stellen ihrem Wesen nach kommerzielle Beziehungsnetze zwischen den Anbietern
von Finanzmitteln sowie Finanzmittelnutzungen und den Nachfragern nach diesen
Finanzmitteln dar. Der Preis für die
Gewährung von Finanzmitteln als Hauptelement der Finanzierungskosten für
Unternehmungen ist abhängig von den Marktverhältnissen. Als Akteure sowohl auf der Angebots- als
auch der Nachfrageseite treten neben Bankbetrieben, sonstigen Finanzinstituten
und Unternehmungen grundsätzlich vor allem private Haushalte und öffentliche
Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Kommunen, Sozialversicherungsträger) in
Erscheinung. Dabei ergeben sich insofern Besonderheiten, als Unternehmungen und
Gebietskörperschaften vorwiegend Finanzmittel nachfragen und nur in geringem
Umfang selbst anbieten, während private Haushalte in erster Linie über den
Sparprozess die Finanzmittelmärkte speisen und diese – in Relation zur
Mittelaufbringung – in nur geringem Umfang in Anspruch nehmen.
Entsprechend der jeweiligen Finanzierungszwecke, welche die
Unternehmung verfolgt, lässt sich zwischen Kreditfinanzierung
und Beteiligungsfinanzierung über
Finanzmittelmärkte unterscheiden. Alternativ dazu könnte nach den jeweiligen
Teilmärkten in Geldmarktfinanzierungen, Kreditmarktfinanzierungen und
Kapitalmarktfinanzierungen unterschieden werden (Abb. 3).
Abb. 3: Systematik der Außenfinanzierung unter besonderer
Berücksichtigung der Finanzmittelaufbringung über Finanzmärkte
Eine weitere Detaillierung der Außenfinanzierung nach
Finanzierungsarten könnte beispielsweise hinsichtlich der internationalen
Kredite erfolgen, indem zwischen der internationalen
Kreditfinanzierung i.e.S., für welche die ausländischen Kreditmärkte und
der Eurokreditmarkt in Betracht kommen, und der Außenhandelsfinanzierung zu trennen wäre, wobei letztere ihrerseits
in weitere (Unter-)Finanzierungsarten mit den jeweiligen
Finanzierungsinstrumenten systematisiert werden kann (Abb. 4 gibt diesen
Sachverhalt wieder).
Im Rahmen der Kapitalmarktfinanzierung wurden in den letzten
Jahren eine Reihe von neuen Instrumenten entwickelt, die unter den
Bezeichnungen Hybride Finanzierung
(Mezzanine Finance) bekannt geworden sind. Diese neuen Finanzinstrumente nehmen
eine Stellung zwischen der Gläubigerfinanzierung mittels Schuldverschreibungen
und der Beteiligungsfinanzierung ein, weisen somit Elemente dieser beiden
Finanzierungsarten auf (Genussrechte-
bzw. -scheine, nachrangige Verbindlichkeiten, ewige Anleihen) und ergänzen
die bislang schon bestehenden Wandelschuld- und Optionsschuldverschreibungen.
Darüber hinaus entwickelten Investoren neue Formen der Beteiligungsfinanzierung
zusätzlich zu den traditionellen Beteiligungsfinanzierungen nach Rechtsformen
im Sinne von Sonderformen der Beteiligungsfinanzierung (Venture
Capital-Finanzierungen, Private Equity, Beteiligungen
von Hedgefonds)
sowie neue Formen der Aufbringung von Beteiligungskapital durch Initial Public Offerings (IPO\'s). Im
Zuge von Kapitalmodernisierungen nutzen Unternehmungen zunehmend Möglichkeiten
zur Verringerung der Finanzmittelaufnahme durch fortgeschrittenes
Forderungsmanagement: Sie bündeln Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechend
bestimmter Fristigkeitsgruppen und emittieren diese über spezielle
Finanzgesellschaften als Asset Backed Securities (ABS) am Kapitalmarkt. Auf
diese Weise erhält die Unternehmung frisches Kapital durch Liquidation von
Forderungen, die sie ansonsten durch Kapitalmaßnahmen finanzieren müsste.
Dieser rationellere Umgang mit Kapital führt darüber hinaus zu deutlichen
Einsparungen an Finanzierungskosten.
Abb. 4: Systematik der Außenhandelsfinanzierungsarten
2. Innenfinanzierung
Unternehmensinterne Finanzierung (Innenfinanzierung) erfolgt
in erster Linie aus dem Cashflow.
Neben dieser Hauptquelle kommen sonstige betriebliche Finanzquellen, wie
Finanzierung aus Desinvestitionserlösen und Finanzierung aus Rationalisierung
sowie – im Falle des Bestehens von Unternehmensverbunden – die Finanzierung aus
dem „ Konzernbodensatz “ durch effizientes Cash
Management, in Betracht (Abb. 5).
Abb. 5: Möglichkeiten der Innenfinanzierung
a) Cashflow-Finanzierungen
Der Unternehmung fließen aus dem Umsatzprozess einerseits die
monetären Gegenwerte der in den Absatzpreisen der Produkte kalkulierten Kosten
(Selbstkosten, Einzelvertriebskosten) als Abgeltung für den Einsatz von
Realgütern und deren Wertminderung, andererseits Nominalgüter aufgrund der von
der Unternehmung für notwendig gehaltenen und kalkulierten Preiselemente (=
Zuschläge für Risiken, Finanzierung und Gewinn) zu. Somit handelt es sich auf
der einen Seite um die Remonetisierung von Realgütern, die im
Produktionsprozess und Absatzprozess eingesetzt waren, und auf der anderen
Seite um die Gewinnung zusätzlicher Nominalgüter aus der Umwelt, um spezifische
Gegebenheiten der Unternehmenstätigkeit und den Erwartungen über einen
notwendigen Gewinn Rechnung zu tragen.
Der Cashflow
zeigt in finanzwirtschaftlicher Sicht die Innenfinanzierungskraft einer
Unternehmung für Investitionen, Schuldentilgung und Sicherstellung der
Liquidität. Die Gewinnung von Finanzmitteln erfolgt dabei über den
Umsatzprozess, weshalb die Höhe der auf diese Weise realisierten Erträge
mindestens die Summe aus planmäßigen Abschreibungen und Zuweisungen zu den
Rückstellungen dieser Periode betragen muss. Damit werden Mittel für
Finanzierungsmaßnahmen frei und zusätzliche Finanzmittel verfügbar, die zu
Investitionen oder anderweitigen Finanzdispositionen genutzt werden können.
Lassen sich jedoch Umsatzerlöse erzielen, die über die Aufwendungen
hinausgehen, eröffnet sich bei Thesaurierung der versteuerten Gewinne die
Möglichkeit einer Aufstockung der Rücklagen und ggf. einer späteren Umwandlung
in nominell festes Beteiligungskapital im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln.
Die Gewinnthesaurierung aus einbehaltenen, versteuerten
Gewinnen setzt entsprechende Gewinnverwendungsentscheidungen voraus und
beschränkt sich auf Unternehmensrechtsformen mit fixem Eigenkapital, die eine Rücklagenbildung vorsehen
(insbesondere Kapitalgesellschaften). Die durch die Rücklagenbildung erfolgende
Eigenkapitalerhöhung hat den Vorteil (gegenüber der Erhöhung des gezeichneten
Kapitals), dass auf diesen Teil des Eigenkapitals keine Ausschüttungen
erforderlich sind.
Die Finanzierung aus
Abschreibungen bedeutet Umfinanzierungen in Form von schrittweisen
Desinvestitionen in Höhe der im Preis der abgesetzten Güter der Unternehmung
kalkulierten Abschreibungsbeträge, die nicht unmittelbar wieder zu
reinvestieren sind. Daher entsteht ein Pool von liquiden Mitteln, die –
zumindest vorübergehend – bis zur notwendigen Ersatzbeschaffung für andere
Investitionsgüter Verwendung finden und ggf. zu einer Erhöhung der
Periodenkapazität führen können (Kapazitätserweiterungseffekt). Zuführungen zu
dem angeführten Pool entstehen darüber hinaus durch die Kalkulation langfristiger Rückstellungen insofern,
als die Bildung dieser Rückstellungen Aufwand der Rechnungsperiode darstellt,
die Auszahlung der zurückgestellten Finanzmittel aber erst später (bei
Pensionsrückstellungen häufig erst nach mehreren Jahrzehnten) erfolgen muss. Im
Umfang dieser Aufwendungen vermindert sich der Periodengewinn und steht dem
Finanzmanagement – unter der Voraussetzung, dass die Unternehmung entsprechende
Jahresüberschüsse erzielt – als Finanzierungsmittel zur Verfügung. Somit eignen
sich die angesprochenen Cashflow-Finanzierungen nur dann in vollem Umfang als
Instrumente der Innenfinanzierung, wenn die Ertragskraft der Unternehmung eine
ausreichende Gewinnerzielung ermöglicht.
b) Andere Innenfinanzierungsarten
Finanzierung aus
Desinvestitionserlösen vollzieht sich – im Gegensatz zu laufenden
Desinvestitionen aus Abschreibungen – in einem Verkaufsakt aufgrund von
Desinvestitionsentscheidungen bzw. Desinvestitionsentscheidungsprozessen. Die dadurch
ausgelösten Liquidationen von Vermögensgegenständen können bei Realgütern ihre Ursache in planmäßigen Ersatz-, Erneuerungs- und
Modernisierungsnotwendigkeiten haben, die zum Verkauf des betreffenden Gutes
führen. Daneben können im Bereich des Umlaufvermögens Freisetzungen von
gebundenen Mitteln in Gegenständen des Vorratsvermögens und in Finanztiteln
dann erfolgen, wenn im Falle des Vorratsvermögens die Lagerhaltung reduzierbar
ist (z.B. durch just-in-time-Produktion) oder im Falle der Finanztitel diese
als Liquiditätsreserve (Liquidität) gehalten werden.
Während die beiden letztgenannten Fälle von
Desinvestitionsanlässen planmäßiger Natur sein können, kommen gleichwohl auch außerplanmäßige bzw. außerordentliche Anlässe in Betracht,
wenn die Unternehmung gezwungen ist, sich aufgrund unvorhersehbarer
Sachverhalte durch Notverkäufe die
notwendige Liquidität durch Umfinanzierung
zu beschaffen und dabei ggf. auch – gegenüber planmäßig verlaufenden
Desinvestitionsprozessen – Einbußen bezüglich der Höhe des Finanzmittelvolumens
aus der Desinvestition in Kauf zu nehmen. Dadurch erhöhen sich die effektiven
Kosten der Finanzmittelbeschaffung über dieses Finanzierungsinstrument unter
Umständen beträchtlich, da der durch die Notsituation bedingte Zeitdruck die systematische
und umsichtige Suche nach Desinvestitionsalternativen oder
Verwertungsalternativen beeinträchtigt. Außerplanmäßige Desinvestitionen können
neben den angeführten Positionen im Umlaufvermögen auch Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens betreffen, wenn beispielsweise zur Ergebnisverbesserung im
Rahmen des Bilanzmanagements Grundstücke oder Investitionsobjekte in Form von
Produktionsanlagen zu veräußern sind, um das Bilanzbild zu verbessern oder um
die Überlebensfähigkeit der Unternehmung zu sichern.
Insgesamt lassen sich in diesem Zusammenhang auch alle
Maßnahmen des Kostenmanagements
dieser Finanzierungsart zurechnen, die darauf abzielen, durch Verringerung der
Kapitalbindung (bei gleichbleibender Qualität der Leistungserstellung) und
Erhöhung des Kapitalumschlages (insbesondere im Handel) den verfügbaren
Finanzmittelbestand (in Form liquider oder unmittelbar liquidierbarer
Vermögensgegenstände) zu erhöhen. In diesen Fällen handelt es sich um Finanzierungen durch Rationalisierung,
die in einer Einsparung von Finanzmitteln bestehen. Die dabei zu ergreifenden
Maßnahmen lassen sich auch als Working
Capital Management bezeichnen, wenn es sich gezielt um eine Verbesserung
und Gewährleistung der situativen
Liquidität durch koordiniertes Debitoren- und Kreditorenmanagement handelt.
Der Ansatz des Working Capital Managements besteht darin, den zum Realgüterzyklus (Operate Cycle) des Warenein- und Warenverkaufs einschließlich der
Durchlaufdauer im Produktionsprozess korrespondierenden Nominalgüterzyklus (Cash
Cycle) so zu gestalten, dass eine Verringerung der Kapitalbindung für den
Beschaffungs- und Produktionsbereich erreicht wird (Eilenberger,
G. 1997).
IV. Finanzierungsarten und
Finanzierungsanlass
Die Systematisierung der Finanzierungsarten erfolgt nach den
Möglichkeiten der Zuordnung zu laufender
Finanzierung in Form von Betriebsmittelfinanzierungen und planmäßigen
Investitionsfinanzierungen und zu Sonderfinanzierungen.
Während im ersten Fall auch von ordentlicher
Finanzierung gesprochen werden könnte, liegt im zweiten Fall außerordentliche Finanzierung vor.
Dementsprechend lässt sich die in Abb. 6 im Überblick gezeigte Systematisierung
der Finanzierungsarten vornehmen, wobei weitere Untergliederungen nach Innen-/Außenfinanzierung
oder Eigen-/Fremd-/Selbstfinanzierung möglich sind.
Abb. 6: Systematisierung der Finanzierungsarten nach den
Finanzierungsanlässen
Sonderfinanzierungen betreffen insbesondere die
Gründungs-Finanzierung und die Capital Venture-Finanzierung (Eilenberger,
G. 1997), die Fusions-Finanzierung, die Sanierungs-Finanzierung und
die innovativen Formen der Finanzierung von Mergers &
Acquisitions in den Hauptformen der Leveraged Buy Outs und der Management
Buy Outs sowie der Finanzierung mittels IPO\'s (Eilenberger,
G. 2000).
Literatur:
Eilenberger, G. :
Bankbetriebswirtschaftslehre, 7. A., München et al. 1997
Eilenberger, G. : IPO. Gabler
Wirtschaftslexikon. 15. A., Wiesbaden 2000, S. 1649 ff
Eilenberger, G. : Betriebliche
Finanzwirtschaft, 7. A., München et al. 2003
Perridon, L./Steiner, M. :
Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. A., München 1999
Schneider, D. : Investition, Finanzierung
und Besteuerung, 7. A., Wiesbaden 1992
Spremann, K. : Investition und
Finanzierung, 5. A., München et al. 1996
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